Merkur Versicherung Aktiengesellschaft
HanseMerkur
HanseMerkur is a Reiseversicherung for the Austria market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Über den weltweiten Notruf-Service gibt HanseMerkur auf Wunsch gegenüber Krankenhäusern eine Kostenübernahmegarantie (direkte Abrechnung) ab, sofern dem Notruf-Service eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vorgelegt wird; liegt keine Deckung aus diesem oder einem anderen Vertrag vor, erfolgt die Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000 EUR in Form eines Darlehens, das binnen eines Monats nach Rechnungsstellung zurückzuzahlen ist.
Geografischer Geltungsbereich
Weltweit, Reisen innerhalb Österreichs nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Reisen ins Ausland. Reisen innerhalb Österreichs sind nur versichert, wenn sie mindestens eine gebuchte Übernachtung umfassen und das Reiseziel mindestens 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz der versicherten Person entfernt liegt. Der Umsteigeschutz gilt nur innerhalb des geografischen Europas einschließlich Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Armenien, Jordanien und Russland bis zum Ural.
Startpreis
89 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Ein Jahresvertrag deckt beliebig viele Reisen pro Jahr weltweit ab, jede Reise bis zu 62 Tage.
- Die Premium-Variante bietet unbegrenzte Kosten für stationäre Heilbehandlung im Ausland ohne Selbstbehalt, während die Sorglos-Variante auf 300.000 EUR begrenzt ist und ein 20 %-Selbstbehaltrisiko besteht.
- Die Premium-Variante beinhaltet eine Bestpreis-Garantie, die bis zu 20 % des Reisepreises erstattet, falls binnen 7 Tagen nach Buchung ein günstigeres, gleichwertiges Angebot gefunden wird.
- Enthält die 'Schutzengel'-Leistungen, die bei Reiseabbruch aufgrund eines Schadens zu Hause die Kosten für Notreparaturen an Haus oder Fahrzeug (je bis 500 EUR) erstatten – exklusiv im Tarif Premium.
- Der weltweite 24-Stunden-Notruf-Service organisiert bargeldlose Kostenübernahmegarantien gegenüber Krankenhäusern und vermittelt deutsch- oder englischsprachige Ärzte.
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten im Ausland
unlimited
Ambulante Heilbehandlungen, medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente und Verbandmittel, Röntgendiagnostik, physikalische Behandlungen, unaufschiebbare Operationen und Krankentransport im Ausland werden in unbegrenzter Höhe zu den ortsüblichen Kosten erstattet, sowohl im Tarif Sorglos als auch im Tarif Premium. Für stationäre Behandlungen gilt eine gesonderte Begrenzung — siehe 'hospitalization'.
Notfallmedizinische Behandlung
unlimited
Unaufschiebbare bzw. notfallmedizinische Behandlungen, dringende Operationen und ambulante Notfallversorgung im Ausland sind in unbegrenzter Höhe (zu ortsüblichen Kosten) in beiden Tarifen versichert. Der Notruf-Service vermittelt bei Bedarf einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt.
Stationäre Heilbehandlung
unlimited
Unaufschiebbare stationäre Heilbehandlungen im Ausland sind versichert. Im Tarif Sorglos sind die Kosten je Versicherungsfall auf 300.000 EUR begrenzt; im Tarif Premium besteht keine Entschädigungsgrenze für stationäre Behandlungskosten.
Ambulante Heilbehandlung
unlimited
Ambulante Heilbehandlungen im Ausland werden in voller Höhe zu ortsüblichen Kosten ohne betragsmäßige Obergrenze erstattet, sowohl im Tarif Sorglos als auch im Tarif Premium.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
unlimited
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet, sind in beiden Tarifen versichert; eine gesonderte Betragsgrenze ist nicht genannt. Zahnersatz, Kronen, Implantate und kieferorthopädische Behandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Krankentransport zum nächstgelegenen Krankenhaus
unlimited
Mehrkosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Aufenthaltsort sowie der medizinisch sinnvolle Krankentransport zurück zur Unterkunft sind in beiden Tarifen ohne Betragsgrenze versichert.
Krankenrücktransport zum Wohnort
unlimited
Der medizinisch sinnvolle Rücktransport zu einem Krankenhaus am Wohnort ist in beiden Tarifen ohne Betragsgrenze versichert. Die Kosten für eine erforderliche Begleitperson bzw. Arztbegleitung während des Transports sind im Tarif Sorglos je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt, im Tarif Premium fällt keine Entschädigungsgrenze für die Begleitperson an.
Überführungs-/Bestattungskosten
unlimited
Im Todesfall im Ausland übernimmt HanseMerkur die Kosten einer Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten, oder die notwendigen Mehrkosten für die Überführung der verstorbenen Person an den ständigen Wohnsitz, in voller Höhe, in beiden Tarifen.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
20.000 € – 80.000 €
Im Rahmen der mit diesem Produkt gebündelten Reise-Unfallversicherung sind Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze öffentlicher oder privater Rettungsdienste, der Transport ins Krankenhaus sowie Mehrkosten der Rückreise im Tarif Sorglos bis zu 20.000 EUR und im Tarif Premium bis zu 80.000 EUR versichert.
Behandlungskosten bei COVID-19
unlimited
Die Reise-Krankenversicherung enthält keinen Pandemie-, Epidemie- oder Infektionskrankheiten-Ausschluss (im Ausschlusskatalog wird namentlich nur HIV genannt). Eine COVID-19-Erkrankung im Ausland ist daher wie jede andere Krankheit im Rahmen der allgemeinen ambulanten/stationären Heilbehandlung versichert (ambulant unbegrenzt; stationär im Tarif Sorglos begrenzt auf 300.000 EUR, im Tarif Premium unbegrenzt).
Vorerkrankungen
Bedingt
Behandlungen im Ausland sind nur ausgeschlossen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren, oder wenn bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (außer die Reise wurde wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen). Vorerkrankungen, die nicht Reisegrund waren und bei Abreise keine absehbare Behandlung erforderten, sind im Rahmen der regulären Krankheitsleistungen versichert.
Wintersport-Deckung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Versicherungsbedingungen und der Leistungsübersicht ist keine gesonderte Wintersport-Leistung oder ein entsprechender Ausschluss genannt.
Abenteuer-/Extremsport-Deckung
Keine Grenze angegeben
Es ist keine gesonderte Abenteuer- oder Extremsport-Leistung genannt. Als einzige verwandte Einschränkung besteht ein allgemeiner Ausschluss für Ereignisse bei motorsportlichen Wettbewerben (Wertungsfahrten und Rallyes) und dem dazugehörigen Training.
Schwangerschaftskomplikationen
unlimited
Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung ohne gesonderte Betragsgrenze in beiden Tarifen versichert. Auch die Heilbehandlung eines während der Reise geborenen Kindes ist versichert.
Reise-Haftpflichtversicherung
750.000 € – 1.000.000 €
Allgemeine Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens auf der Reise (z. B. als Familien-/Haushaltungsvorstand, Radfahrer, bei Sportausübung) sind im Tarif Sorglos bis 750.000 EUR und im Tarif Premium bis 1.000.000 EUR versichert. Haftpflichtansprüche aufgrund von Mietsachschäden sind in beiden Tarifen bis 25.000 EUR versichert.
Rechtsschutz-/Rechtsberatungsleistungen
Gedeckt
Im Rahmen der Reise-Haftpflichtversicherung werden die Kosten eines Rechtsstreits über einen versicherten Haftpflichtanspruch in voller Höhe übernommen und nicht auf die Versicherungssumme angerechnet, in beiden Tarifen. Zusätzlich hilft HanseMerkur im Rahmen der Reise-Assistance bei Haft oder Haftandrohung bei der Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers und streckt als rückzahlbares Darlehen (keine Kostenübernahme) bis zu 3.000 EUR für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie bis zu 13.000 EUR als Darlehen für eine Strafkaution vor, gleich in beiden Tarifen.
24-Stunden-Notruf-Service
Gedeckt
Allen versicherten Personen steht in beiden Tarifen ein weltweiter 24-Stunden-Notruf-Service (+43 1 315-2444) zur Verfügung, der bei medizinischen Notfällen, Kostenübernahmegarantien gegenüber Krankenhäusern, Arztvermittlung, Verlust von Dokumenten/Zahlungsmitteln, Umbuchungen/Verspätungen und anderen Reisenotfällen hilft.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus muss unverzüglich und vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen Kontakt mit dem weltweiten Notfall-Service von HanseMerkur aufgenommen werden.
Nicht autorisierte Behandlung
Verletzt die versicherte Person eine Obliegenheit (z. B. die Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem Notfall-Service oder zur wahrheitsgemäßen, vollständigen Auskunft) vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann HanseMerkur gemäß § 6 VersVG leistungsfrei sein. Im Tarif Sorglos führt die Unterlassung der vorrangigen Inanspruchnahme einer bestehenden Sozial- oder Privatversicherung zu einer Kürzung der Ersatzleistung um 20 %.
Abschluss im Ausland
Wird der Vertrag erst nach Reiseantritt abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nur für Reisebuchungen, die nach Vertragsabschluss getätigt werden, nicht für die bereits laufende Reise.
Chronische Erkrankungen
Ein genereller Ausschluss für chronische Erkrankungen besteht nicht; Behandlungen im Ausland sind nur ausgeschlossen, wenn sie Reisegrund waren oder bei Reiseantritt bereits absehbar notwendig waren. Nicht vorhersehbare Verschlechterungen chronischer Erkrankungen sind im Rahmen der Reise-Krankenversicherung wie jede andere Krankheit versichert.
Schwangerschaft
Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche sind als ambulante Heilbehandlung versichert; auch die Heilbehandlung eines während der Reise geborenen Kindes ist mitversichert.
Vorerkrankungsausschluesse
Eine Behandlung ist nur ausgeschlossen, wenn sie der alleinige oder ein mitentscheidender Grund für den Antritt der Reise war, oder wenn bei Reiseantritt bereits feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden musste (Ausnahme: Reise wegen Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades).
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Jahresvertrag deckt beliebig viele Reisen pro Jahr ab; dauert eine einzelne Reise jedoch länger als 62 Tage, endet der Versicherungsschutz für alle eingeschlossenen Leistungen ab dem 63. Tag dieser Reise.
Dokumente
Policendetails
Reisekrankenversicherung
Abdeckung von Heilbehandlungskosten und medizinischen Ausgaben während Reisen im Ausland, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlung
QuelleReisegepäckversicherung
Abdeckung von Gepäckverlust, -beschädigung oder -diebstahl während der Reise, mit höheren Grenzen in der Premium-Variante
QuelleReiseunfallversicherung
Abdeckung von Unfällen und Verletzungen, die während Reisen im Ausland auftreten
QuelleFlugverspätungs- und Umsteigeschutz
Abdeckung von Flugverspätungen und Umsteige- oder Transferproblemen, die zu Reiseverzögerungen führen
QuelleMaximale Reisedauer
Der Jahres-Reiseschutz deckt bis zu 62 Tage pro Reise innerhalb eines 365-Tage-Zeitraums ab
QuelleSelbstbehalt in der Premium-Variante
Die Premium-Variante des Jahres-Reiseschutzes hat keine Selbstbeteiligungskosten
QuelleWartezeit
Wenn die Versicherung nach Reisebuchung abgeschlossen wird, gibt es typischerweise eine 10-Tage-Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz wirksam wird
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Reisen außerhalb Österreichs; Abdeckung innerhalb Österreichs nur für Reisen mit Übernachtung mindestens 50 km vom Wohnort entfernt
Quelle