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DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group

DONAU

DONAU is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-04Risikoträger: DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Leistungen werden grundsätzlich nach der Reise erstattet: quittierte Originalrechnungen, eine Bestätigung des Krankenhauses über den stationären Aufenthalt sowie Nachweise für Bergungs- oder Heimreisekosten sind innerhalb eines Monats nach Ende des Auslandsaufenthaltes vorzulegen. Bei stationärer Aufnahme muss der Versicherer bzw. das beauftragte Partnerunternehmen unverzüglich informiert werden, damit die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abgeklärt werden können; in Notfällen ist der SOS-Rückholdienst-Partner berechtigt, Vorschusszahlungen im Namen des Versicherers zu leisten.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit, ausgenommen Österreich und Länder, in denen die versicherte Person bereits einen Wohnsitz hat

Der Versicherungsschutz gilt für alle Länder der Welt mit Ausnahme Österreichs und jener Länder, in denen die versicherte Person bereits vor der Abreise einen Wohnsitz hatte

Alleinstellungsmerkmale

  • Deckt eine unbegrenzte Anzahl von Reisen pro Jahr ab, jeweils für die ersten sechs Wochen im Ausland, im Rahmen einer einzigen Jahrespolice.
  • Der rund um die Uhr verfügbare SOS-Rückholdienst mit Tyrol Air Ambulance übernimmt 100% der Mehrkosten der Heimreise ohne genannte Summenbegrenzung.
  • Es gilt kein Höchstalter beim Abschluss, im Unterschied zu vielen konkurrierenden Auslandsreise-Krankenversicherungen mit Alterslimit.
  • Kosten für die Suche und Bergung von Unfallopfern werden zu 90% bis maximal EUR 10.000,- ersetzt.
  • Der Abschluss erfolgt vollständig online, der Vertrag kann unmittelbar nach dem Abschluss heruntergeladen werden.

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten im Ausland

Gedeckt

Kosten unaufschiebbarer stationärer und ambulanter Behandlungen von Krankheiten oder Unfallfolgen im Ausland werden bis zu 100% (inklusive Sozialversicherungsleistung) bzw. zu 90% (ohne Sozialversicherungsleistung) ersetzt; die genaue Versicherungssumme ist dem individuellen Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Quelle

Notfallbehandlung bei akuter Erkrankung oder Unfall

Gedeckt

Behandlungen von Krankheitszuständen oder Unfallfolgen, die während eines versicherten Auslandsaufenthaltes akut auftreten, werden bis zu 100% (mit Sozialversicherungsleistung) bzw. zu 90% (ohne) ersetzt; erstattet werden nur medizinisch unaufschiebbare, angemessene und ortsübliche Behandlungskosten.

Quelle

Stationäre Krankenhausbehandlung

Gedeckt

Kosten stationärer Behandlungen operativer und nicht operativer Art bei Standardunterbringung in öffentlichen Spitälern (oder preislich gleichgestellten Privatkliniken) werden zu 90% ersetzt, sofern unverzüglich nach der Aufnahme der Versicherer bzw. das Partnerunternehmen informiert wird; bei teilweiser Kostenübernahme durch die Sozialversicherung wird der übersteigende Teil ersetzt, wodurch effektiv bis zu 100% erstattet werden.

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Ambulante Behandlung und Medikamente

Gedeckt

Arzt- und Medikamentenkosten für Behandlungen außerhalb einer Krankenanstalt werden zu 90% ersetzt, sofern kein Anspruch aus der Sozialversicherung besteht (bei teilweisem Anspruch wird der übersteigende Teil bis zu den im Merkblatt angeführten Höchstbeträgen ersetzt).

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Zahnbehandlung im Notfall

Bedingt

Zahnbehandlungen wegen akuter, medizinisch unaufschiebbarer Schmerzen sind im Rahmen der allgemeinen ambulanten/stationären Behandlungsleistung mitversichert, konservierende und prothetische Zahnbehandlungen (Füllungen, Zahnersatz) sind hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.

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Transport in das nächstgelegene Krankenhaus

Gedeckt

Die Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit im Ausland werden zu 90% ersetzt, sofern kein Anspruch aus der Sozialversicherung besteht, bzw. bis zu 100%, wenn der Betrag eine teilweise Sozialversicherungsleistung übersteigt.

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SOS-Rückholung des Versicherten und der Familienangehörigen

unlimited

Der SOS-Rückholdienst übernimmt 100% der Mehrkosten der Heimreise des erkrankten oder verletzten Versicherten sowie der kostengünstigsten Heimreise der mitversicherten Familienangehörigen/Lebensgefährten – laut FAQ des Versicherers ohne Summenbegrenzung.

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Überführung im Todesfall

Gedeckt

Verstirbt die versicherte Person während eines versicherten Auslandsaufenthaltes, werden 100% der Kosten der Überführung an den früheren Wohnort übernommen, sofern der Transport bzw. die Überführung von einem laut beiliegendem Merkblatt dazu berechtigten Unternehmen vermittelt wird; ein fixer Höchstbetrag wird nicht genannt.

Quelle

Suche und Bergung von Unfallopfern

10.000 €

Die DONAU Versicherung übernimmt 90% der Kosten für die Suche und Bergung von Unfallopfern, maximal bis EUR 10.000,-.

Quelle

Behandlung bei Epidemie/Pandemie

Bedingt

In der Krankenversicherung gibt es keinen generellen Ausschluss für Epidemie und Pandemie, jedoch besteht kein Versicherungsschutz für Erkrankungen oder Unfälle im Zusammenhang mit einem Krisenereignis, wenn die versicherte Person nach Beginn der Krise vorsätzlich in ein Gebiet reist oder dort bleibt, für das die österreichischen Behörden eine (teilweise) Reisewarnung ausgesprochen haben.

Quelle

Vorbestehende chronische/latente Erkrankungen

Bedingt

Bei Vertragsabschluss vor Vollendung des 75. Lebensjahres sind akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen während des Auslandsaufenthaltes den neu auftretenden Krankheiten gleichgestellt und mitversichert. Bei Neuabschluss ab dem 75. Lebensjahr sind Vorerkrankungen hingegen nicht mitversichert.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

Keine der geprüften Quellen nennt eine eigene Leistung oder einen Ausschluss für Freizeit-Wintersport; ausgeschlossen sind lediglich Unfälle durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben/Wettkämpfen oder am offiziellen Training dafür.

Quelle

Deckung für Abenteuersport

Keine Grenze angegeben

Keine der geprüften Quellen nennt eine eigene Leistung oder einen Ausschluss für Abenteuer-/Extremsport; ausgeschlossen sind lediglich Unfälle durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben/Wettkämpfen oder am offiziellen Training dafür.

Quelle

Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche

Ausgeschlossen

Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Quelle

Privathaftpflicht im Ausland

Keine Grenze angegeben

In keiner der geprüften Quellen wird für dieses Produkt eine Privathaftpflichtleistung erwähnt.

Quelle

Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

In keiner der geprüften Quellen wird für dieses Produkt eine Rechtsschutzleistung erwähnt.

Quelle

24-Stunden-Notfallservice

Gedeckt

Wenn der Ernstfall eintritt und etwa eine stationäre Heilbehandlung im Ausland oder ein Heimtransport notwendig sind, sind die DONAU Serviceline und ihr Partner Tyrol Air Ambulance rund um die Uhr als erste Ansprechpartner erreichbar.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Der Versicherer bzw. das beauftragte Partnerunternehmen ist unverzüglich nach der Aufnahme in ein Krankenhaus zu informieren; ein stationärer Aufenthalt oder eine ambulante Behandlung mit Gesamtkosten von mehr als EUR 5.000,- ist unverzüglich zu melden, damit ein möglicher Heimtransport beurteilt werden kann.

Nicht autorisierte Behandlung

Wird die Spitalsaufnahme nicht gemeldet und wäre ein kostengünstigerer organisierter Heimtransport möglich gewesen, bzw. bei teilweiser Kostenbeteiligung durch die Sozialversicherung, verbleibt dem Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 10% der nach Abzug der Sozialversicherungsleistungen verbleibenden Kosten; erbringt die Sozialversicherung keine Leistung, beträgt der Selbstbehalt 20%.

Abschluss im Ausland

Der Abschluss im Ausland ist nicht möglich: Versichert werden können nur Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, und der Versicherungsschutz umfasst nur jene Reisen, für die die Prämie vor der Ausreise aus Österreich einbezahlt wurde.

Chronische Erkrankungen

Akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen während eines versicherten Auslandsaufenthaltes sind neu auftretenden Krankheiten gleichgestellt und mitversichert, sofern der Vertrag vor Vollendung des 75. Lebensjahres abgeschlossen wurde.

Schwangerschaft

Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen und Schwangerschaftsabbrüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vorerkrankungsausschluesse

Wird der Vertrag ab Vollendung des 75. Lebensjahres neu abgeschlossen, sind Vorerkrankungen (chronische oder latente Erkrankungen) gar nicht mitversichert; bei Vertragsabschluss vor dem 75. Lebensjahr sind akute Schübe solcher Erkrankungen im Ausland mitversichert.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz besteht nur für die jeweils ersten sechs Wochen (maximal 42 Tage) eines einzelnen Auslandsaufenthaltes während der Vertragslaufzeit, unabhängig davon, wie viele Reisen pro Jahr unternommen werden.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Informationen und Versicherungsbedingungen (inkl. AVB Tarif RE/RF)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)

IPID

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Policendetails

Notfalltransport ins nächstgelegene Krankenhaus

Übernimmt Kosten für den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus im Falle von Unfall oder Erkrankung im Ausland

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Nachsendung von Medikamenten

Übernimmt Kosten für die Nachsendung von Medikamenten, die vor Ort nicht erhältlich sind

Quelle

Ausschluss bei Krisengebiet mit Reisewarnung

Keine Abdeckung in Gebieten mit offizieller österreichischer Reisewarnung, wenn die versicherte Person vorsätzlich dorthin reist oder dort bleibt

Quelle

Maximale Reisedauer pro Reise

Abdeckung begrenzt auf 42 Tage (sechs Wochen) pro einzelne Reise

Quelle

Ausschluss von Vorerkrankungen ab 75 Jahren

Bei Neuabschluss ab 75 Jahren sind Vorerkrankungen (chronische und latente Erkrankungen) nicht versichert

Quelle

Ausschluss von Österreich und Herkunftsland

Abdeckung schließt Österreich und Länder aus, in denen die versicherte Person bereits einen Wohnsitz hat

Quelle

Koordination mit Sozialversicherung

Versicherer übernimmt 100% der Kosten einschließlich Sozialversicherungsleistungen; wenn die Sozialversicherung auch leistungspflichtig ist, wird nur der die Sozialversicherungsleistungen übersteigende Teil ersetzt

Quelle

Keine doppelte Erstattung über mehrere Versicherungen

Wenn Ansprüche unter mehreren Versicherungsverträgen (Tarifen) bestehen, kann die Gesamtrückerstattung die tatsächlich entstandenen Kosten nicht überschreiten

Quelle

SOS-Rückholdienst

Reisekrankenversicherung beinhaltet SOS-Rückholdienst für medizinische Evakuierung und Rückführung nach Österreich bei Bedarf

Quelle

Jährlich unbegrenzte mehrfache Reisen

Eine jährliche Police deckt unbegrenzte Anzahl von Reisen ab, jede bis zu 42 Tagen/6 Wochen

Quelle

Familienversicherung (Tarif RF)

Familientarif (RF) ermöglicht gemeinsame Abdeckung von Ehepartner/Partner und Kindern bis 20 Jahre zum Familientarifpreis

Quelle

Automatische jährliche Verlängerung

Jährliche Police verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, sie wird mit dreimonatiger Frist gekündigt

Quelle

Abdeckung von Pandemie und Epidemie mit Einschränkungen

Erkrankungen während Epidemie/Pandemie sind abgedeckt; jedoch keine Abdeckung für Erkrankungen/Unfälle im Zusammenhang mit Krisenereignissen, wenn die versicherte Person vorsätzlich in die betroffene Region reist oder dort bleibt

Quelle

Quellen