Prüfung ausstehend

MuKi Mutual Insurance Association (MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)

muki

muki is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2022-01Risikoträger: muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

In Vertragskrankenhäusern stellt muki eine Kostenverpflichtungserklärung aus und verrechnet die Kosten der Sonderklassebehandlung direkt mit der Krankenhausverwaltung, sodass die versicherte Person nicht in Vorleistung treten muss.

Geografischer Geltungsbereich

Österreich, Europäische Union und weltweit (Reiseleistungen)

Die stationäre Sonderklassebehandlung nach Unfall gilt innerhalb Österreichs und der EU; die weltweiten Reiseleistungen (Krankheitskosten, Flugambulanz, Bergung, Reisestorno/-abbruch) gelten für urlaubsbedingte Auslandsaufenthalte weltweit bis zu 31 Tagen.

Startpreis

7 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Kombiniert Sonderklassebehandlung als Privatpatient nach einem Unfall mit einer integrierten weltweiten Reiseversicherung (Krankheitskosten, Flugambulanz, Reisestorno und Reiseabbruch) in einem einzigen Tarif.
  • In Vertragskrankenhäusern bietet muki eine 100%ige Kostengarantie für die Sonderklassebehandlung und verrechnet direkt mit dem Krankenhaus, sodass keine Vorfinanzierung durch die versicherte Person nötig ist.
  • Neukunden, die online einen Antrag stellen, erhalten aktuell sechs Monatsprämien geschenkt – die Aktion läuft bis 31. Dezember 2026.
  • muki wurde mehrfach mit österreichischen Versicherungsauszeichnungen geehrt, darunter Spitzenplätze beim Recommender Award und dem Assekuranz Award Austria.

Leistungsgrenzen

Krankheitskosten im Ausland (Spital, Arzt, Medikamente)

4.200 €

Bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten bis zu 31 Tagen sind Aufwendungen für stationäre Heilbehandlung, ärztliche Heilbehandlung sowie Medikamente nach Abzug der Leistungen des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers bis zu einem Höchstbetrag von EUR 4.200,00 pro Fall erstattungsfähig.

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Ambulante/ärztliche Notfallbehandlung im Ausland

4.200 €

Aufwendungen für ärztliche Heilbehandlung bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten (bis zu 31 Tagen) sind nach Abzug der Leistungen des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers innerhalb des kombinierten Höchstbetrages von EUR 4.200,00 pro Fall erstattungsfähig.

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Stationäre Heilbehandlung im Ausland

4.200 €

Stationäre Heilbehandlung bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten (bis zu 31 Tagen) ist nach Abzug der Leistungen des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers bis zu EUR 4.200,00 pro Fall erstattungsfähig (kombiniert mit Arzthonoraren und Medikamenten).

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Ambulante Behandlung im Ausland

4.200 €

Ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Medikamente bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten sind nach Abzug der Leistungen des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers innerhalb des kombinierten Höchstbetrages von EUR 4.200,00 pro Fall erstattungsfähig.

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Zahnärztliche Notfallbehandlung

Ausgeschlossen

Zahnbehandlungen, Zahnersatz sowie zahn- und kieferchirurgische Eingriffe sind generell ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen zwingender und unaufschiebbarer medizinischer Notwendigkeit im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt.

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Krankentransporte innerhalb der EU

473 €

Aufwendungen für Krankentransporte (Rettungsfahrzeug oder Krankentaxi) innerhalb der EU, die von der zuständigen Pflichtversicherung nicht gedeckt werden, werden bis zu EUR 157,50 pro Versicherungsfall bis zu einem Höchstbetrag von EUR 472,50 pro Person und Kalenderjahr ersetzt.

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Nottransport auf dem Luftweg (Flugambulanz)

unlimited

Ein Nottransport auf dem Luftweg wird in voller Höhe erstattet, wenn die versicherte Person primär versorgt, stationär im Krankenhaus und laut flugmedizinischen Richtlinien transportfähig ist und eine lebensbedrohende innere Erkrankung, ein lebensbedrohender chirurgischer/unfallchirurgischer Notfall, eine Erkrankung mit Spezialbehandlungsbedarf, die Gefahr einer Defektheilung, ein voraussichtlicher Spitalsaufenthalt von mehr als 4 Wochen vorliegt oder der Transport in die dem Wohnort nächstgelegene Spezialklinik erfolgt.

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Überführung / Bestattung im Ausland

8.400 €

Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, werden die Aufwendungen der Überführung an den Heimatwohnsitz bzw. die Bestattungskosten im Ausland bis zum Höchstbetrag von gesamt EUR 8.400,00 ersetzt.

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Bergung und Primärtransport nach einem Unfall

1.523 €

Aufwendungen für die Bergung nach einem Unfall (z.B. Seenot, Bergnot, Verkehrsunfall) sowie für den Primärtransport, die nicht von der zuständigen Pflichtversicherung gedeckt sind, werden pro Versicherungsfall bis zu EUR 1.522,50 ersetzt.

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COVID-19 / pandemiebedingte Behandlung

Ausgeschlossen

Keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen, die durch Seuchen, Epidemien und Pandemien verursacht sind.

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Vorerkrankungen

Ausgeschlossen

Krankheiten und Verschlimmerungen bestehender, anlagebedingter oder degenerativer Schädigungen gelten nach diesem Tarif nicht als Unfälle. Bei Reisestorno und Reiseabbruch besteht zusätzlich keine Leistungspflicht, wenn der Grund mit bestimmten, innerhalb der letzten 12 Monate vor Reisebuchung stationär behandelten Erkrankungen (Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes, Migräne, Epilepsie, Multiple Sklerose, Bandscheibenvorfall) zusammenhängt und diese bei Buchung bzw. Antritt der Reise bereits vorlagen oder voraussehbar waren.

Quelle

Wintersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen nicht geregelt.

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Abenteuersport-Deckung

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen nicht geregelt.

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Schwangerschaftskomplikationen im Ausland

Bedingt

Bei einer der versicherten Person bei Beginn des Auslandsaufenthaltes bereits bekannten Schwangerschaft besteht keine Leistungspflicht für Schwangerschaftsabbruch, Entbindung oder Wochenbetterkrankungen. Versichert ist jedoch die Behandlung von nicht vorhersehbaren, akut eingetretenen Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten sowie die medizinisch notwendige Heilbehandlung des Frühgeborenen.

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Privathaftpflicht im Ausland

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen nicht geregelt.

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Rechtsschutz im Ausland

Keine Grenze angegeben

In den geprüften Bedingungen nicht geregelt.

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24-Stunden-Notfallhotline

Gedeckt

Die muki 24h-Nothilfe ist über die auf der Notfallkarte angegebene Notrufnummer (aus dem Ausland: 0043 1 364 4 364) rund um die Uhr zu erreichen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit des Transports, Transportart, Transportfähigkeit und Transportzeitpunkt sowie die Notwendigkeit eines Reiseabbruchs bzw. einer Reiseverlängerung treffen ausschließlich die Ärzte der muki 24h-Nothilfe.

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Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Die versicherte Person (bzw. deren Vertreter) muss im Notfall im Ausland unverzüglich die muki 24-Stunden-Notrufzentrale kontaktieren; ausschließlich die Ärzte der muki 24h-Nothilfe entscheiden über die Notwendigkeit, Art und den Zeitpunkt des Transports sowie über einen Reiseabbruch bzw. eine Reiseverlängerung.

Nicht autorisierte Behandlung

Wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles den Anordnungen der muki-Nothilfe nicht Folge geleistet wird, insbesondere wenn ein Heimtransport der versicherten Person abgelehnt oder schuldhaft versäumt wird, besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen oder Mehrkosten aus diesem Versicherungsfall. Keine Leistungsverpflichtung besteht auch, wenn die Beauftragung der Flugambulanz nicht durch muki erfolgt ist.

Abschluss im Ausland

Die geprüften Bedingungen regeln den Abschluss der Versicherung während eines bereits laufenden Auslandsaufenthaltes nicht. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass jede versicherte Person in Österreich gesetzlich pflichtversichert ist und ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat.

Chronische Erkrankungen

Reisestorno- und Reiseabbruch-Leistungen sind ausgeschlossen, wenn der Grund mit bestimmten chronischen bzw. schweren Erkrankungen (Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes, Migräne, Epilepsie, Multiple Sklerose, Bandscheibenvorfall) zusammenhängt, die innerhalb der letzten 12 Monate vor Reisebuchung stationär behandelt wurden und bei Buchung bzw. Antritt der Reise bereits vorlagen oder voraussehbar waren.

Schwangerschaft

Ist der versicherten Person eine Schwangerschaft bereits bei Beginn des Auslandsaufenthaltes bzw. schon vor der Reisebuchung bekannt, sind damit zusammenhängender Schwangerschaftsabbruch, Entbindung, Wochenbetterkrankungen sowie eine deswegen erfolgte Stornierung bzw. ein Abbruch der Reise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; versichert sind nur nicht vorhersehbare, akute Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten vor Beendigung der 32. Schwangerschaftswoche und Fehlgeburten.

Vorerkrankungsausschluesse

Krankheiten und Verschlimmerungen bestehender, anlagebedingter oder degenerativer Schädigungen gelten nach diesem Tarif grundsätzlich nicht als Unfälle; bestimmte Vorerkrankungen schließen die Reisestorno-/Reiseabbruch-Deckung aus, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Reisebuchung stationär behandelt wurden.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der weltweite Reiseversicherungsschutz gilt für urlaubsbedingte Auslandsaufenthalte bis zu 31 Tagen; der Schutz endet mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf des ersten Monats, wobei sich die Leistungspflicht für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall verlängert, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist.

Wo kaufen

Dokumente

BVB - Besondere Versicherungsbedingungen Unfallsonderklasseplus (MUK SP/20)

Versicherungsbedingungen

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BVB - Besondere Versicherungsbedingungen FamilyPlus Reisekomponenten (MUK FP/20)

Versicherungsbedingungen

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AVB 2005 - Allgemeine Versicherungsbedingungen (mit Gesetzesanhang)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Unfallsonderklasse Plus

IPID

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Leistungsübersicht und Prämie, Unfallsonderklasse Plus

Leistungsübersicht

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Policendetails

Reiseabbruch bzw. Rücktransport

Erstattung von Aufwendungen wegen medizinisch notwendigen Reiseabbruchs oder vorzeitigen Rücktransports auf Grund von Krankheit, Unfall oder Todesfall eines nahen Angehörigen

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Reisestorno

Erstattung von Aufwendungen bei der Stornierung einer gebuchten Urlaubsreise aus Reiseunfähigkeit, Unfall oder Krankheit

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Flugambulanz und Rücktransport

Aufwendungen für Flugambulanz (Nottransport auf dem Luftweg) und Rücktransport im Fall von Krankheit oder Unfall im Ausland

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Leistungen bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten

Leistungen bei urlaubsbedingten weltweiten Auslandsaufenthalten bis zu 31 Tagen

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Ausschluss bei Reisestorno wegen Vorerkrankungen

Reisestorno-Deckung schließt Stornierungen aus, wenn der Grund in einer innerhalb der letzten 12 Monate vor Reisebuchung stationär behandelten Erkrankung liegt

Quelle

Notwendigkeit der Kontaktaufnahme mit der muki Assistance-Zentrale

Der Versicherte muss den muki VVaG (Versicherungsverein) ohne Aufschub kontaktieren, insbesondere über die Telefonzentrale für Flugambulanz und Rücktransport

Quelle

Subsidiäre Leistungserbringung

Tarifleistungen gelten als subsidiär und werden deshalb nur erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Privat- oder Sozialversicherungen Ersatz erlangt werden kann

Quelle