Lower Austrian Insurance Company AG (NV)
Europäische Reiseversicherung
Europäische Reiseversicherung is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Wenn die versicherte Person vor stationärer Behandlung, Verlegungstransport, Heimtransport oder Überführung Verstorbener die 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers kontaktiert, organisiert der Versicherer die notwendigen Maßnahmen und bezahlt die Kosten direkt an den Leistungsträger; diese Direktzahlung gilt nicht für die ambulante Behandlung, die von der versicherten Person selbst bezahlt und danach rückerstattet wird.
Geografischer Geltungsbereich
Europa oder Weltweit (wählbarer Tarif)
Tarif Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und Kanarische Inseln, mit Ausnahme von Belarus, Russland, Syrien, der Krim sowie den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk. Tarif Weltweit: weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim sowie den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.
Startpreis
33 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Medizinische Behandlung im Ausland ist bis EUR 1.000.000 gedeckt, deutlich über üblichen Marktminima.
- Der Heimtransport per Ambulanzjet ist bei medizinischer Notwendigkeit ohne Aufpreis inkludiert.
- Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis EUR 80.000 gedeckt.
- Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck wird zum Neuwert und nicht zum Zeitwert ersetzt.
- Reisedoc bietet Versicherten rund um die Uhr telemedizinischen Zugang zu österreichischen Ärzten im Ausland.
Leistungsgrenzen
Medizinische Leistungen im Ausland
1.000.000 €
Zentrale medizinische Versicherungssumme im Ausland; die stationäre Behandlung ist bis EUR 1.000.000 gedeckt, ambulante Behandlung und medizinische Transporte werden hingegen bis 100 % der Kosten ersetzt.
Notfallmedizinische Behandlung im Ausland
1.000.000 €
Deckt ambulante und stationäre notfallmedizinische Behandlung im Ausland bei unerwartet akuter Erkrankung oder Unfall; die stationäre Behandlung ist mit EUR 1.000.000 begrenzt.
Stationäre Behandlung
1.000.000 €
Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel, gedeckt bis EUR 1.000.000.
Ambulante Behandlung
100 % der Versicherungssumme
Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland inklusive verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlung, Ersatz bis 100 % der Kosten.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Gedeckt
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, ist im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland mitversichert (kein gesondertes Sublimit angegeben).
Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport
100 % der Versicherungssumme
Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und medizinisch notwendiger Verlegungstransport werden bis 100 % ersetzt.
Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)
100 % der Versicherungssumme
Heimtransport in das Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, bei medizinischer Notwendigkeit, auch mittels Ambulanzjet, wird bis 100 % ersetzt; nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt besteht auch ohne medizinische Notwendigkeit Anspruch auf Heimtransport (exklusive Ambulanzjet).
Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
100 % der Versicherungssumme
Überführung Verstorbener in der Standardnorm in das Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, oder stattdessen Begräbnis am Ereignisort (maximal bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm), Ersatz bis 100 %.
Such- und Bergungskosten
80.000 €
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis EUR 80.000 gedeckt.
Behandlung bei COVID-19 / epidemischen oder pandemischen Krankheiten
Gedeckt
Unerwartet akut eintretende Erkrankung im Ausland umfasst ausdrücklich auch epidemische oder pandemische Krankheiten und wird im Rahmen derselben medizinischen Leistungen und Grenzen gedeckt.
Bestehende Erkrankungen (unerwartetes Akutwerden)
500.000 €
Eine bei Reiseantritt bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wenn sie unerwartet akut wird und nicht ausgeschlossen ist; die Maximalleistung für die zugehörigen medizinischen Leistungen und Transporte beträgt insgesamt EUR 500.000, gegenüber EUR 1.000.000 für die stationäre Behandlung im Allgemeinen.
Wintersport-Deckung
Bedingt
Wintersport in der Freizeit ist im Rahmen der allgemeinen medizinischen, Such-/Bergungs- und Haftpflichtleistungen mitversichert; ausgeschlossen sind Berufssport (inkl. Training), die Teilnahme an offiziellen Wettbewerben sowie Reisen in einer Seehöhe über 6.000 m.
Abenteuersport-Deckung
Bedingt
Nicht berufsmäßig ausgeübter Abenteuersport ist grundsätzlich mitversichert; ausgeschlossen sind Extremsportarten, Berufssport und dessen Training, offizielle Wettbewerbe, Tauchgänge über 40 m oder ohne gültige Berechtigung sowie Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete.
Schwangerschaftskomplikationen / Frühgeburt
Bedingt
Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der für die versicherte Mutter vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Reiseprivathaftpflicht
500.000 €
Deckt Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten während der Reise, pauschal bis EUR 500.000, davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) begrenzt auf EUR 25.000.
Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland
13.000 €
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, wenn die versicherte Person im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wird; der Versicherer leistet einen Vorschuss bis EUR 3.000 für einen Anwalt und bis EUR 13.000 für eine Strafkaution, der nach der Reise zurückzuzahlen ist.
24-Stunden-Notruf und Reisedoc
Gedeckt
Rund-um-die-Uhr-Notrufzentrale und weltweite Organisation von Soforthilfe, zusätzlich telemedizinische Beratung (Reisedoc) durch österreichische Ärzte im Ausland.
Wichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Vor einem stationären Aufenthalt, mehrmaliger tagesklinischer oder ambulanter Behandlung, einem Heimtransport oder einer Überführung Verstorbener bzw. Bestattung am Ereignisort ist ehestmöglich mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers Kontakt aufzunehmen, um Weisungen einzuholen.
Nicht autorisierte Behandlung
Zahlt die versicherte Person Kosten für ambulante, stationäre Behandlung oder Verlegungstransport selbst, obwohl eine Sozialversicherung besteht, muss sie diese zuerst bei der Sozialversicherung einreichen; unterlässt sie dies, reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20 %.
Abschluss im Ausland
Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Ein Abschluss während der Reise ist nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Versicherer zulässig.
Chronische Erkrankungen
Eine bei Reiseantritt bestehende chronische Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut wird und nicht anderweitig ausgeschlossen ist (z. B. sind Kuren, Reha-Aufenthalte und Physiotherapien stets ausgeschlossen).
Schwangerschaft
Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert, die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der Versicherungssumme der Mutter ersetzt.
Vorerkrankungsausschluesse
Bestehende Erkrankungen sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und nicht durch die Ausschlüsse der Bedingungen ausgeschlossen sind; die Gesamtleistung für solche Ereignisse ist mit EUR 500.000 für medizinische Behandlung und Transportkosten gemeinsam begrenzt.
Begrenzung der Deckungsdauer
Der Versicherungsschutz gilt für die bei Abschluss gewählte Reisedauer (Prämientabelle von 5 Tagen bis 11 Monaten); der Schutz beginnt mit Verlassen des Wohnsitzes/der Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr oder vorherigem Ablauf der Versicherung.
Policendetails
Medizinische Leistungen im Ausland
Deckung für ambulante und stationäre Behandlung im Ausland mit Deckungsgrenzen bis EUR 1.000.000
QuelleReisestorno
Versicherung für Reisestorno bei unerwartetem Akutwerden einer Erkrankung, unfallbedingter Körperverletzung oder Tod
QuelleReiseprivathaftpflicht
Versicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten pauschal EUR 500.000
Quelle24-Stunden-Notfall und Soforthilfe
Rund-um-die-Uhr Notrufzentrale und telemedizinische Beratung (Reisedoc) im Ausland
QuelleReiseabbruch
Deckt zusätzliche Rückreisekosten (bis 100 %), wenn die Reise aus medizinischen, beruflichen, familiären oder anderen genannten Gründen abgebrochen werden muss.
QuelleTerritoriale Geltung (Europa oder Weltweit)
Versicherungsschutz gemäß dem von Ihnen gewählten Tarif 'weltweit' oder 'Europa'
QuelleMeldepflicht bei stationärem Aufenthalt
In der Reisekranken-Versicherung müssen Sie vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt mit unserer 24-Stunden-Notrufzentrale aufnehmen
QuelleWartefrist bei unerwartetem Akutwerden
Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten
QuelleVersicherungsfall-Meldung
Sie haben den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, ehestmöglich dem Versicherer anzuzeigen
QuelleHauptwohnsitz-Erfordernis
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein ordentlicher Wohnsitz der versicherten Person in Österreich oder Südtirol
Quelle