Aus Quelldokumenten geprüft

Lower Austrian Insurance Company AG (NV)

Europäische Reiseversicherung

Europäische Reiseversicherung is a Reiseversicherung for the Austria market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 26.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-06Risikoträger: Europäische Reiseversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Wenn die versicherte Person vor stationärer Behandlung, Verlegungstransport, Heimtransport oder Überführung Verstorbener die 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers kontaktiert, organisiert der Versicherer die notwendigen Maßnahmen und bezahlt die Kosten direkt an den Leistungsträger; diese Direktzahlung gilt nicht für die ambulante Behandlung, die von der versicherten Person selbst bezahlt und danach rückerstattet wird.

Geografischer Geltungsbereich

Europa oder Weltweit (wählbarer Tarif)

Tarif Europa: Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und Kanarische Inseln, mit Ausnahme von Belarus, Russland, Syrien, der Krim sowie den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk. Tarif Weltweit: weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim sowie den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.

Startpreis

33 €

Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben

Alleinstellungsmerkmale

  • Medizinische Behandlung im Ausland ist bis EUR 1.000.000 gedeckt, deutlich über üblichen Marktminima.
  • Der Heimtransport per Ambulanzjet ist bei medizinischer Notwendigkeit ohne Aufpreis inkludiert.
  • Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis EUR 80.000 gedeckt.
  • Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck wird zum Neuwert und nicht zum Zeitwert ersetzt.
  • Reisedoc bietet Versicherten rund um die Uhr telemedizinischen Zugang zu österreichischen Ärzten im Ausland.

Leistungsgrenzen

Medizinische Leistungen im Ausland

1.000.000 €

Zentrale medizinische Versicherungssumme im Ausland; die stationäre Behandlung ist bis EUR 1.000.000 gedeckt, ambulante Behandlung und medizinische Transporte werden hingegen bis 100 % der Kosten ersetzt.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung im Ausland

1.000.000 €

Deckt ambulante und stationäre notfallmedizinische Behandlung im Ausland bei unerwartet akuter Erkrankung oder Unfall; die stationäre Behandlung ist mit EUR 1.000.000 begrenzt.

Quelle

Stationäre Behandlung

1.000.000 €

Stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland inklusive ärztlich verordneter Heilmittel, gedeckt bis EUR 1.000.000.

Quelle

Ambulante Behandlung

100 % der Versicherungssumme

Ambulante ärztliche Behandlung im Ausland inklusive verordneter Heilmittel und schmerzstillender Zahnbehandlung, Ersatz bis 100 % der Kosten.

Quelle

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Gedeckt

Schmerzstillende Zahnbehandlung, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, ist im Rahmen der ambulanten Behandlung im Ausland mitversichert (kein gesondertes Sublimit angegeben).

Quelle

Transport ins Krankenhaus/Verlegungstransport

100 % der Versicherungssumme

Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und medizinisch notwendiger Verlegungstransport werden bis 100 % ersetzt.

Quelle

Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)

100 % der Versicherungssumme

Heimtransport in das Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, bei medizinischer Notwendigkeit, auch mittels Ambulanzjet, wird bis 100 % ersetzt; nach 3 Tagen Krankenhausaufenthalt besteht auch ohne medizinische Notwendigkeit Anspruch auf Heimtransport (exklusive Ambulanzjet).

Quelle

Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort

100 % der Versicherungssumme

Überführung Verstorbener in der Standardnorm in das Wohnsitzland, aus dem die Reise angetreten wurde, oder stattdessen Begräbnis am Ereignisort (maximal bis zur Höhe der Kosten einer Überführung in der Standardnorm), Ersatz bis 100 %.

Quelle

Such- und Bergungskosten

80.000 €

Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot sind bis EUR 80.000 gedeckt.

Quelle

Behandlung bei COVID-19 / epidemischen oder pandemischen Krankheiten

Gedeckt

Unerwartet akut eintretende Erkrankung im Ausland umfasst ausdrücklich auch epidemische oder pandemische Krankheiten und wird im Rahmen derselben medizinischen Leistungen und Grenzen gedeckt.

Quelle

Bestehende Erkrankungen (unerwartetes Akutwerden)

500.000 €

Eine bei Reiseantritt bestehende Erkrankung oder Unfallfolge ist versichert, wenn sie unerwartet akut wird und nicht ausgeschlossen ist; die Maximalleistung für die zugehörigen medizinischen Leistungen und Transporte beträgt insgesamt EUR 500.000, gegenüber EUR 1.000.000 für die stationäre Behandlung im Allgemeinen.

Quelle

Wintersport-Deckung

Bedingt

Wintersport in der Freizeit ist im Rahmen der allgemeinen medizinischen, Such-/Bergungs- und Haftpflichtleistungen mitversichert; ausgeschlossen sind Berufssport (inkl. Training), die Teilnahme an offiziellen Wettbewerben sowie Reisen in einer Seehöhe über 6.000 m.

Quelle

Abenteuersport-Deckung

Bedingt

Nicht berufsmäßig ausgeübter Abenteuersport ist grundsätzlich mitversichert; ausgeschlossen sind Extremsportarten, Berufssport und dessen Training, offizielle Wettbewerbe, Tauchgänge über 40 m oder ohne gültige Berechtigung sowie Reisen in unerschlossene oder unerforschte Gebiete.

Quelle

Schwangerschaftskomplikationen / Frühgeburt

Bedingt

Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert; die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der für die versicherte Mutter vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.

Quelle

Reiseprivathaftpflicht

500.000 €

Deckt Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten während der Reise, pauschal bis EUR 500.000, davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) begrenzt auf EUR 25.000.

Quelle

Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland

13.000 €

Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, wenn die versicherte Person im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wird; der Versicherer leistet einen Vorschuss bis EUR 3.000 für einen Anwalt und bis EUR 13.000 für eine Strafkaution, der nach der Reise zurückzuzahlen ist.

Quelle

24-Stunden-Notruf und Reisedoc

Gedeckt

Rund-um-die-Uhr-Notrufzentrale und weltweite Organisation von Soforthilfe, zusätzlich telemedizinische Beratung (Reisedoc) durch österreichische Ärzte im Ausland.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Vor einem stationären Aufenthalt, mehrmaliger tagesklinischer oder ambulanter Behandlung, einem Heimtransport oder einer Überführung Verstorbener bzw. Bestattung am Ereignisort ist ehestmöglich mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers Kontakt aufzunehmen, um Weisungen einzuholen.

Nicht autorisierte Behandlung

Zahlt die versicherte Person Kosten für ambulante, stationäre Behandlung oder Verlegungstransport selbst, obwohl eine Sozialversicherung besteht, muss sie diese zuerst bei der Sozialversicherung einreichen; unterlässt sie dies, reduziert sich die Ersatzleistung des Versicherers um 20 %.

Abschluss im Ausland

Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Ein Abschluss während der Reise ist nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Versicherer zulässig.

Chronische Erkrankungen

Eine bei Reiseantritt bestehende chronische Erkrankung oder Unfallfolge ist nur versichert, wenn sie während der Reise unerwartet akut wird und nicht anderweitig ausgeschlossen ist (z. B. sind Kuren, Reha-Aufenthalte und Physiotherapien stets ausgeschlossen).

Schwangerschaft

Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert, die Kosten für das Neugeborene werden innerhalb der Versicherungssumme der Mutter ersetzt.

Vorerkrankungsausschluesse

Bestehende Erkrankungen sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und nicht durch die Ausschlüsse der Bedingungen ausgeschlossen sind; die Gesamtleistung für solche Ereignisse ist mit EUR 500.000 für medizinische Behandlung und Transportkosten gemeinsam begrenzt.

Begrenzung der Deckungsdauer

Der Versicherungsschutz gilt für die bei Abschluss gewählte Reisedauer (Prämientabelle von 5 Tagen bis 11 Monaten); der Schutz beginnt mit Verlassen des Wohnsitzes/der Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr oder vorherigem Ablauf der Versicherung.

Wo kaufen

Dokumente

Leistungsbeschreibung ReiseSchutz 2024

Leistungsübersicht

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ERV-RVB 2024 Versicherungsbedingungen (ReiseSchutz)

Versicherungsbedingungen

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ERV-RVB 2024 Versicherungsbedingungen (Jahres-ReiseSchutz, Jahresvariante)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Medizinische Leistungen im Ausland

Deckung für ambulante und stationäre Behandlung im Ausland mit Deckungsgrenzen bis EUR 1.000.000

Quelle

Medizinischer Heimtransport

Organisation und Kostenübernahme des Heimtransports

Quelle

Reisestorno

Versicherung für Reisestorno bei unerwartetem Akutwerden einer Erkrankung, unfallbedingter Körperverletzung oder Tod

Quelle

Reisegepäck

Deckung für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Reisegepäck

Quelle

Reiseprivathaftpflicht

Versicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten pauschal EUR 500.000

Quelle

24-Stunden-Notfall und Soforthilfe

Rund-um-die-Uhr Notrufzentrale und telemedizinische Beratung (Reisedoc) im Ausland

Quelle

Reiseabbruch

Deckt zusätzliche Rückreisekosten (bis 100 %), wenn die Reise aus medizinischen, beruflichen, familiären oder anderen genannten Gründen abgebrochen werden muss.

Quelle

Territoriale Geltung (Europa oder Weltweit)

Versicherungsschutz gemäß dem von Ihnen gewählten Tarif 'weltweit' oder 'Europa'

Quelle

Meldepflicht bei stationärem Aufenthalt

In der Reisekranken-Versicherung müssen Sie vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktransport unverzüglich Kontakt mit unserer 24-Stunden-Notrufzentrale aufnehmen

Quelle

Wartefrist bei unerwartetem Akutwerden

Erfolgt der Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung sind nur Ereignisse versichert, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten

Quelle

Versicherungsfall-Meldung

Sie haben den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, ehestmöglich dem Versicherer anzuzeigen

Quelle

Hauptwohnsitz-Erfordernis

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein ordentlicher Wohnsitz der versicherten Person in Österreich oder Südtirol

Quelle

Quellen