Verifiziertes Angebot

GRAWE TRAVELSTAR

GRAWE TRAVELSTAR is a Reiseversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 13.05.2026T&C from 2025-04-30Grazer Wechselseitige Versicherung AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Der Versicherer erteilt Krankenhäusern auf Antrag Kostendeckungszusagen und führt die Verrechnung direkt durch. Bei Notfall- und Heimtransporten organisiert und übernimmt die 24-Stunden-Notrufzentrale die Kosten direkt. Versicherte, die Kosten selbst bezahlen und bei denen Sozialversicherungsschutz besteht, müssen die Kosten zuerst bei der Sozialversicherung einreichen; andernfalls reduziert sich die Ersatzleistung um 20 %.

Geographic scope

worldwide

Worldwide except Iran, North Korea, Crimea, Syria, Venezuela; medical/liability coverage only outside Austria; no coverage at secondary residences; travel advisory zones excluded

Leistungsgrenzen

Heilbehandlungskosten (akute Erkrankung und Unfall)

Gedeckt

Deckt Kosten der Erstversorgung und schmerzstillenden Behandlung im Ausland, einschließlich Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Krankentransporte und ärztlich verordnete Heilmittel bei akut auftretenden Erkrankungen (einschließlich Epidemie-/Pandemierkrankheiten wie COVID-19) und Unfällen. Für chronische Erkrankungen wird die Leistung nur übernommen, wenn diese nach Reiseantritt unerwartet akut werden, begrenzt auf EUR 15.000. Der Versicherer erteilt Krankenhäusern auf Antrag Kostendeckungszusagen.

Quelle

Notfallmedizinische Behandlung im Ausland

Gedeckt

Notfallmedizinische Behandlung bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen im Ausland ist Teil der Reisekranken- und Reiseunfallversicherung. Umfasst ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und ärztlich verordnete Heilmittel. Für chronische Erkrankungen, die nach Reiseantritt unerwartet akut werden, gilt eine Obergrenze von EUR 15.000.

Quelle

Krankenhauskosten

Gedeckt

Stationäre Krankenhausaufenthalte infolge akuter Erkrankung oder Unfall im Ausland sind im Rahmen der Heilbehandlungskosten versichert. Mehrkosten für Sonderklasse oder Sonderleistungen (Telefon, TV) sind ausgeschlossen. Durch Quarantäne bedingte zusätzliche Hotelkosten werden bis EUR 1.000 pro versicherter Person entschädigt.

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Ambulante Behandlung

Gedeckt

Ambulante Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland sind im Rahmen der Heilbehandlungskosten versichert, einschließlich Arztbesuche und ärztlich verordnete Medikamente. Die 24-Stunden-Notrufzentrale informiert auf Anfrage über Möglichkeiten ambulanter ärztlicher Versorgung.

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Notfall-Zahnbehandlung (nur Schmerzbekämpfung)

Bedingt

Nur Kosten für zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sind versichert. Konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen sowie Behandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Medizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen Krankenhaus

Gedeckt

Deckt die Kosten des einmalig medizinisch notwendigen Krankentransports zur stationären bzw. ambulanten Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus im Ausland und zurück zur Unterkunft.

Quelle

Medizinisch notwendiger Heimtransport / Notfallevakuierung

Gedeckt

Übernimmt den medizinisch notwendigen Heimtransport nach Österreich, gegebenenfalls mit Ambulanzjet. Organisation und Durchführung erfolgt durch den Versicherer. Heimtransport ohne medizinische Notwendigkeit ist möglich bei stationärem Aufenthalt über 3 Tage und ärztlich bestätigter Reisefähigkeit ohne Ambulanzjet. Bei chronischen Erkrankungen, die nach Reiseantritt unerwartet akut werden, sind Transportkosten auf EUR 50.000 begrenzt.

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Überführungskosten oder Bestattung vor Ort

Gedeckt

Übernimmt die Kosten der Überführung eines im Ausland verstorbenen Versicherten oder die Kosten der Bestattung vor Ort. Die Entschädigung ist mit EUR 22.000 pro Verstorbenem und insgesamt EUR 44.000 begrenzt. Die Organisation erfolgt durch die 24-Stunden-Notrufzentrale.

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Such-, Bergungs- und Rettungskosten (inkl. Helikopterbergung)

Gedeckt

Deckt Such-, Bergungs- und Rettungskosten einschließlich Helikopterbergung bis EUR 11.000 pro versicherter Person.

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COVID-19- und Epidemie-/Pandemie-Erkrankungsbehandlung

Gedeckt

Akut auftretende, als Epidemie oder Pandemie eingestufte Erkrankungen (wie COVID-19) sind ausdrücklich als versicherte Ereignisse in der Reisekrankenversicherung genannt. Stornierung und Reiseabbruch durch COVID-19-Erkrankung oder behördlich angeordnete Quarantäne sind im optionalen Storno-Baustein gedeckt. Bei Reisewarnungen gilt der Ausschluss für Ereignisse in unmittelbarem ursächlichem Zusammenhang mit Epidemien/Pandemien.

Quelle

Vorerkrankungen / chronische Erkrankungen (bedingt)

Bedingt

Leistungen für chronische Erkrankungen werden nur dann übernommen, wenn diese nach Reiseantritt unerwartet akut werden. Heilbehandlungskosten für solche Fälle sind auf EUR 15.000 begrenzt; Kranken- und Heimtransporte bei chronischen Erkrankungen sind auf EUR 50.000 begrenzt. Erkrankungen, die bereits bei Vertragsabschluss bzw. Reiseantritt eingetreten oder zu erwarten waren, sind ausgeschlossen.

Quelle

Wintersportdeckung

Gedeckt

Reguläre Wintersportaktivitäten (z.B. Skifahren, Snowboarden) sind nicht unter den Ausschlüssen gelistet und daher im Rahmen der Reisekranken- und Reiseunfallversicherung versichert. Hochgebirgstouren über 6.000 Meter ohne geprüften Bergführer sowie Extremsportarten sind ausgeschlossen. Üblicher Wintersport in Skigebieten ist versichert.

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Extrem-/Abenteuersportarten

Ausgeschlossen

Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten und Ähnliches, extreme Hochgebirgstouren über 6.000 Meter oder ohne geprüften Bergführer sowie sportliche Aktivitäten im Wildwasser sind ausdrücklich von der Deckung ausgeschlossen. Berufssport und Training für Berufssport sind ebenfalls ausgeschlossen.

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Schwangerschaftskomplikationen (bis zur 35. Schwangerschaftswoche)

Bedingt

Schwangerschaftskomplikationen einschließlich unerwarteter Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert. Schwangerschaften und Entbindungen ab der 36. Schwangerschaftswoche, Schwangerschaftsabbrüche und Behandlungen infolge von empfängnisverhütenden Maßnahmen sind ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz für das frühgeborene Kind gilt innerhalb der für die versicherte Mutter vereinbarten Versicherungssumme.

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Reiseprivathaftpflichtversicherung

Gedeckt

Deckt Schadenersatzverpflichtungen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens während einer Reise, einschließlich Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden nach privatrechtlichen Haftpflichtbestimmungen sowie Kosten der Abwehr. Gilt nur außerhalb Österreichs. Ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge, berufliche/gewerbliche Tätigkeiten, Ansprüche zwischen mitversicherten Personen und vorsätzliche Handlungen.

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Rechtsbeistand und Dolmetscherkosten im Ausland

Gedeckt

Bei Notfällen auf Reisen (Krankheit, Unfall, Todesfall, Dokumentenverlust, Strafverfolgung) hilft die 24-Stunden-Notrufzentrale bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers. Dolmetscherkosten sind bis EUR 2.200 und Kosten von Rechtsbeiständen bis EUR 5.500 versichert.

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24/7 weltweite Notrufzentrale und Assistanceleistungen

Gedeckt

Eine 24-Stunden-Notrufzentrale ist weltweit unter +43 (0)316 813900 erreichbar. Leistungen umfassen: Information über ambulante Versorgung, Koordination bei Krankenhausaufenthalt zwischen Ärzten, auf Anforderung telefonisches/Video-Gespräch mit österreichischem Arzt binnen 30 Minuten (Mo-Fr 08:00-20:00 MEZ, max. 4x pro Versicherungsjahr), Hilfe bei Überführung oder Bestattung im Ausland, Unterstützung bei Verlust von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln sowie bei Beschaffung von Anwalt und Dolmetscher.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Frist fur Assistance-Anruf

Schäden sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) telefonisch der 24-Stunden-Notrufzentrale der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG (+43 316 813900) zu melden — gemäß offiziellem IPID-Produktblatt (ABRV 2025).

Abschluss im Ausland

Der Vertrag muss vor Reiseantritt aus Österreich abgeschlossen werden; ein Abschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.

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Policendetails

Reisestornoversicherung mit Kostenersatz

Optionaler Baustein zur Übernahme von Stornogebühren bei Reiserücktritt vor Reiseantritt aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung oder anderer versicherter Gründe

Reiseabbruchversicherung

Übernahme von Kosten bei vorzeitigem Reiseabbruch, einschließlich nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten

Medizinisch notwendiger Rücktransport

Übernahme von Kosten für medizinisch notwendigen Heimtransport nach Österreich bei akuter Erkrankung oder Unfall im Ausland

Such- und Bergungskosten

Übernahme von Such- und Bergungskosten einschließlich Helikopterbergung bei Reisen

Verspätete Gepäckerstattung

Kostenübernahme für notwendige Ersatzkäufe bei Verspätung des Gepäcks

Travelstar Family & Friends Versicherung

Versicherungsvariante für bis zu 2 volljährige und 5 minderjährige Personen mit gemeinsamer Reisebuchung

Prämienzahlung vor Reiseantritt

Für alle Bausteine außer Stornoschutz muss die Prämie vor Reiseantritt bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz gültig ist

Ausgeschlossene Länder und Gebiete

Kein Versicherungsschutz im Iran, Nordkorea, auf der Krim, in Syrien und Venezuela sowie bei Reisewarnungen, kriegerischen Auseinandersetzungen oder inneren Unruhen

Reisedefinition

Reise beginnt mit Verlassen des Hauptwohnsitzes in Österreich und endet mit Rückkehr; mindestens eine Übernachtung oder Grenzübertritt erforderlich

Maximale Reisedauer pro Einzelreise

Maximale Reisedauer von 45 Tagen pro Einzelreise innerhalb einer Jahresversicherung

Familie & Freunde Mitversicherung

Bei Travelstar Family & Friends gilt: wenn eine versicherte Person von einem versicherten Ereignis betroffen ist, tritt auch für alle anderen mitversicherten Personen ein Versicherungsfall ein

Definition schwerer Krankheit

Erkrankung muss plötzlich, unerwartet und unerwartet auftreten und die Reise unmöglich machen; chronische Erkrankungen typischerweise ausgeschlossen

Anzeigepflicht des Versicherten

Versicherte Person muss das versicherte Risiko vollständig und ehrlich offenlegen; wesentliche Risikoveränderungen müssen gemeldet werden

Sofortige Schadenmeldung

Jeder Schaden muss unverzüglich telefonisch der 24-Stunden-Notrufzentrale unter +43 (0)316 813900 gemeldet werden