GRAWE TRAVELSTAR
GRAWE TRAVELSTAR is a Reiseversicherung for the AT market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der Versicherer erteilt Krankenhäusern auf Antrag Kostendeckungszusagen und führt die Verrechnung direkt durch. Bei Notfall- und Heimtransporten organisiert und übernimmt die 24-Stunden-Notrufzentrale die Kosten direkt. Versicherte, die Kosten selbst bezahlen und bei denen Sozialversicherungsschutz besteht, müssen die Kosten zuerst bei der Sozialversicherung einreichen; andernfalls reduziert sich die Ersatzleistung um 20 %.
Geographic scope
worldwide
Worldwide except Iran, North Korea, Crimea, Syria, Venezuela; medical/liability coverage only outside Austria; no coverage at secondary residences; travel advisory zones excluded
Leistungsgrenzen
Heilbehandlungskosten (akute Erkrankung und Unfall)
Gedeckt
Deckt Kosten der Erstversorgung und schmerzstillenden Behandlung im Ausland, einschließlich Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Krankentransporte und ärztlich verordnete Heilmittel bei akut auftretenden Erkrankungen (einschließlich Epidemie-/Pandemierkrankheiten wie COVID-19) und Unfällen. Für chronische Erkrankungen wird die Leistung nur übernommen, wenn diese nach Reiseantritt unerwartet akut werden, begrenzt auf EUR 15.000. Der Versicherer erteilt Krankenhäusern auf Antrag Kostendeckungszusagen.
QuelleNotfallmedizinische Behandlung im Ausland
Gedeckt
Notfallmedizinische Behandlung bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen im Ausland ist Teil der Reisekranken- und Reiseunfallversicherung. Umfasst ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und ärztlich verordnete Heilmittel. Für chronische Erkrankungen, die nach Reiseantritt unerwartet akut werden, gilt eine Obergrenze von EUR 15.000.
QuelleKrankenhauskosten
Gedeckt
Stationäre Krankenhausaufenthalte infolge akuter Erkrankung oder Unfall im Ausland sind im Rahmen der Heilbehandlungskosten versichert. Mehrkosten für Sonderklasse oder Sonderleistungen (Telefon, TV) sind ausgeschlossen. Durch Quarantäne bedingte zusätzliche Hotelkosten werden bis EUR 1.000 pro versicherter Person entschädigt.
QuelleAmbulante Behandlung
Gedeckt
Ambulante Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland sind im Rahmen der Heilbehandlungskosten versichert, einschließlich Arztbesuche und ärztlich verordnete Medikamente. Die 24-Stunden-Notrufzentrale informiert auf Anfrage über Möglichkeiten ambulanter ärztlicher Versorgung.
QuelleNotfall-Zahnbehandlung (nur Schmerzbekämpfung)
Bedingt
Nur Kosten für zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sind versichert. Konservierende oder prothetische Zahnbehandlungen sowie Behandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
QuelleMedizinisch notwendiger Krankentransport zum nächstgelegenen Krankenhaus
Gedeckt
Deckt die Kosten des einmalig medizinisch notwendigen Krankentransports zur stationären bzw. ambulanten Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus im Ausland und zurück zur Unterkunft.
QuelleMedizinisch notwendiger Heimtransport / Notfallevakuierung
Gedeckt
Übernimmt den medizinisch notwendigen Heimtransport nach Österreich, gegebenenfalls mit Ambulanzjet. Organisation und Durchführung erfolgt durch den Versicherer. Heimtransport ohne medizinische Notwendigkeit ist möglich bei stationärem Aufenthalt über 3 Tage und ärztlich bestätigter Reisefähigkeit ohne Ambulanzjet. Bei chronischen Erkrankungen, die nach Reiseantritt unerwartet akut werden, sind Transportkosten auf EUR 50.000 begrenzt.
QuelleÜberführungskosten oder Bestattung vor Ort
Gedeckt
Übernimmt die Kosten der Überführung eines im Ausland verstorbenen Versicherten oder die Kosten der Bestattung vor Ort. Die Entschädigung ist mit EUR 22.000 pro Verstorbenem und insgesamt EUR 44.000 begrenzt. Die Organisation erfolgt durch die 24-Stunden-Notrufzentrale.
QuelleSuch-, Bergungs- und Rettungskosten (inkl. Helikopterbergung)
Gedeckt
Deckt Such-, Bergungs- und Rettungskosten einschließlich Helikopterbergung bis EUR 11.000 pro versicherter Person.
QuelleCOVID-19- und Epidemie-/Pandemie-Erkrankungsbehandlung
Gedeckt
Akut auftretende, als Epidemie oder Pandemie eingestufte Erkrankungen (wie COVID-19) sind ausdrücklich als versicherte Ereignisse in der Reisekrankenversicherung genannt. Stornierung und Reiseabbruch durch COVID-19-Erkrankung oder behördlich angeordnete Quarantäne sind im optionalen Storno-Baustein gedeckt. Bei Reisewarnungen gilt der Ausschluss für Ereignisse in unmittelbarem ursächlichem Zusammenhang mit Epidemien/Pandemien.
QuelleVorerkrankungen / chronische Erkrankungen (bedingt)
Bedingt
Leistungen für chronische Erkrankungen werden nur dann übernommen, wenn diese nach Reiseantritt unerwartet akut werden. Heilbehandlungskosten für solche Fälle sind auf EUR 15.000 begrenzt; Kranken- und Heimtransporte bei chronischen Erkrankungen sind auf EUR 50.000 begrenzt. Erkrankungen, die bereits bei Vertragsabschluss bzw. Reiseantritt eingetreten oder zu erwarten waren, sind ausgeschlossen.
QuelleWintersportdeckung
Gedeckt
Reguläre Wintersportaktivitäten (z.B. Skifahren, Snowboarden) sind nicht unter den Ausschlüssen gelistet und daher im Rahmen der Reisekranken- und Reiseunfallversicherung versichert. Hochgebirgstouren über 6.000 Meter ohne geprüften Bergführer sowie Extremsportarten sind ausgeschlossen. Üblicher Wintersport in Skigebieten ist versichert.
QuelleExtrem-/Abenteuersportarten
Ausgeschlossen
Extremsportarten, Fallschirmspringen, Paragleiten und Ähnliches, extreme Hochgebirgstouren über 6.000 Meter oder ohne geprüften Bergführer sowie sportliche Aktivitäten im Wildwasser sind ausdrücklich von der Deckung ausgeschlossen. Berufssport und Training für Berufssport sind ebenfalls ausgeschlossen.
QuelleSchwangerschaftskomplikationen (bis zur 35. Schwangerschaftswoche)
Bedingt
Schwangerschaftskomplikationen einschließlich unerwarteter Frühgeburten sind bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche versichert. Schwangerschaften und Entbindungen ab der 36. Schwangerschaftswoche, Schwangerschaftsabbrüche und Behandlungen infolge von empfängnisverhütenden Maßnahmen sind ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz für das frühgeborene Kind gilt innerhalb der für die versicherte Mutter vereinbarten Versicherungssumme.
QuelleReiseprivathaftpflichtversicherung
Gedeckt
Deckt Schadenersatzverpflichtungen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens während einer Reise, einschließlich Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden nach privatrechtlichen Haftpflichtbestimmungen sowie Kosten der Abwehr. Gilt nur außerhalb Österreichs. Ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge, berufliche/gewerbliche Tätigkeiten, Ansprüche zwischen mitversicherten Personen und vorsätzliche Handlungen.
QuelleRechtsbeistand und Dolmetscherkosten im Ausland
Gedeckt
Bei Notfällen auf Reisen (Krankheit, Unfall, Todesfall, Dokumentenverlust, Strafverfolgung) hilft die 24-Stunden-Notrufzentrale bei der Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers. Dolmetscherkosten sind bis EUR 2.200 und Kosten von Rechtsbeiständen bis EUR 5.500 versichert.
Quelle24/7 weltweite Notrufzentrale und Assistanceleistungen
Gedeckt
Eine 24-Stunden-Notrufzentrale ist weltweit unter +43 (0)316 813900 erreichbar. Leistungen umfassen: Information über ambulante Versorgung, Koordination bei Krankenhausaufenthalt zwischen Ärzten, auf Anforderung telefonisches/Video-Gespräch mit österreichischem Arzt binnen 30 Minuten (Mo-Fr 08:00-20:00 MEZ, max. 4x pro Versicherungsjahr), Hilfe bei Überführung oder Bestattung im Ausland, Unterstützung bei Verlust von Reisedokumenten und Zahlungsmitteln sowie bei Beschaffung von Anwalt und Dolmetscher.
QuelleWichtige Bedingungen
Frist fur Assistance-Anruf
Schäden sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) telefonisch der 24-Stunden-Notrufzentrale der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG (+43 316 813900) zu melden — gemäß offiziellem IPID-Produktblatt (ABRV 2025).
Abschluss im Ausland
Der Vertrag muss vor Reiseantritt aus Österreich abgeschlossen werden; ein Abschluss während eines bereits laufenden Auslandsaufenthalts ist nicht möglich.
Policendetails
Reisestornoversicherung mit Kostenersatz
Optionaler Baustein zur Übernahme von Stornogebühren bei Reiserücktritt vor Reiseantritt aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung oder anderer versicherter Gründe
Reiseabbruchversicherung
Übernahme von Kosten bei vorzeitigem Reiseabbruch, einschließlich nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten
Medizinisch notwendiger Rücktransport
Übernahme von Kosten für medizinisch notwendigen Heimtransport nach Österreich bei akuter Erkrankung oder Unfall im Ausland
Such- und Bergungskosten
Übernahme von Such- und Bergungskosten einschließlich Helikopterbergung bei Reisen
Verspätete Gepäckerstattung
Kostenübernahme für notwendige Ersatzkäufe bei Verspätung des Gepäcks
Travelstar Family & Friends Versicherung
Versicherungsvariante für bis zu 2 volljährige und 5 minderjährige Personen mit gemeinsamer Reisebuchung
Prämienzahlung vor Reiseantritt
Für alle Bausteine außer Stornoschutz muss die Prämie vor Reiseantritt bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz gültig ist
Ausgeschlossene Länder und Gebiete
Kein Versicherungsschutz im Iran, Nordkorea, auf der Krim, in Syrien und Venezuela sowie bei Reisewarnungen, kriegerischen Auseinandersetzungen oder inneren Unruhen
Reisedefinition
Reise beginnt mit Verlassen des Hauptwohnsitzes in Österreich und endet mit Rückkehr; mindestens eine Übernachtung oder Grenzübertritt erforderlich
Maximale Reisedauer pro Einzelreise
Maximale Reisedauer von 45 Tagen pro Einzelreise innerhalb einer Jahresversicherung
Familie & Freunde Mitversicherung
Bei Travelstar Family & Friends gilt: wenn eine versicherte Person von einem versicherten Ereignis betroffen ist, tritt auch für alle anderen mitversicherten Personen ein Versicherungsfall ein
Definition schwerer Krankheit
Erkrankung muss plötzlich, unerwartet und unerwartet auftreten und die Reise unmöglich machen; chronische Erkrankungen typischerweise ausgeschlossen
Anzeigepflicht des Versicherten
Versicherte Person muss das versicherte Risiko vollständig und ehrlich offenlegen; wesentliche Risikoveränderungen müssen gemeldet werden
Sofortige Schadenmeldung
Jeder Schaden muss unverzüglich telefonisch der 24-Stunden-Notrufzentrale unter +43 (0)316 813900 gemeldet werden