Versicherungsmarkt in Deutschland
Deutschland ist der groesste Versicherungsmarkt in Europa nach Beitragsvolumen und der zweitgroesste in der EU. Im Jahr 2024 verzeichnete die deutsche Versicherungswirtschaft Beitragseinnahmen von 238 Milliarden Euro, ein Wachstum von 5,3 Prozent gegenueber dem Vorjahr, laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Markt gliedert sich in drei Hauptsparten: Lebensversicherung (ca. 94 Mrd. Euro, +2,6%), Schaden- und Unfallversicherung (ca. 92 Mrd. Euro, +7,8%) und private Krankenversicherung (ca. 52 Mrd. Euro, +6,3%). Die Kfz-Versicherung ist ein wesentlicher Wachstumstreiber im Schaden-Unfall-Bereich, bleibt jedoch unrentabel mit einer kombinierten Schaden-Kosten-Quote von 106% im Jahr 2024. Die primaere Aufsichtsbehoerde ist die BaFin (Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht), die per Ende 2023 auf Bundesebene 522 Versicherungsunternehmen beaufsichtigt. Weitere 534 Unternehmen werden von den Landesaufsichtsbehoerden betreut. Rechtsgrundlage der Versicherungsaufsicht ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG); Solvency II gilt seit dem 1. Januar 2016. Deutschland hat eine Bevoelkerung von ca. 83,6 Millionen Menschen und ein nominales BIP von 4.305 Mrd. Euro im Jahr 2024.
Generiert von: Claude Sonnet 4.6
Gepruft von: Desislava Tsvetkova
Aktive Versicherer
522
Letzte Aktualisierung
30.04.2026
Landermarkt
Verfugbare Produkte
Versichererverzeichnis
Aktive Versicherer
Versicherer, die aktuell im Markt Deutschland aktiv sind.
Gebuchte Bruttoprämien (EUR bn)
Marktanteil
Allianz Gruppe Deutschland
Munich, Germany
Paneuropaischer Versicherer mit starker Marke und breiter Distribution.
EUR 33,1 Mrd. (2024, inkl. Leben 23,8 Mrd., Schaden/Unfall ca. 8,0 Mrd., PKV ca. 1,3 Mrd.)
Debeka Versicherungsgruppe
Koblenz, Germany
Debeka is a Kaskoversicherung for the DE market with online purchase and limited assistance availability.
EUR 13,2 Mrd. (2024)
R+V Versicherung AG (Gruppe)
EUR 20,9 Mrd. Konzern (dt. Erstversicherung 16,0 Mrd.) (2024)
Generali Deutschland Holding AG
Munich, Germany
Generali is a Kaskoversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
EUR 14,8 Mrd. (2024, Generali in Deutschland)
ERGO Gruppe AG (Deutschland)
Düsseldorf, Germany
ERGO is a Kaskoversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
EUR ~11,8 Mrd. (2024, dt. Segment: ERGO Versicherung AG 5,1 Mrd., DKV 5,4 Mrd., ERGO Leben 1,45 Mrd., ERGO Vorsorge 1,27 Mrd.)
Zurich Gruppe Deutschland
Frankfurt am Main, Germany
Zurich is a Reiseversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
EUR 5,878 Mrd. (2024)
HUK-COBURG Versicherungsgruppe
EUR ~9,97 Mrd. (2024)
AXA Konzern AG (Deutschland)
EUR ~11 Mrd. (2024, 11% des AXA-Gruppenvolumens von ca. 110 Mrd. EUR)
BarmeniaGothaer Konzern
EUR 8,59 Mrd. (2024)
Provinzial Konzern
EUR 7,0 Mrd. (2024)
Talanx / HDI Deutschland AG
EUR ~3,3 Mrd. (2024, dt. Privat- und Firmenversicherung Deutschland)
LVM Versicherung
EUR 4,9 Mrd. (2024)
VHV Gruppe
EUR 4,2 Mrd. (2024)
Helvetia Gruppe Deutschland
EUR ~988 Mio. (2023, letzter verfügbarer offizieller Einzelausweis; 2024 noch nicht als isolierte DE-Zahl veröffentlicht)
Wüstenrot & Württembergische AG (W&W Gruppe)
Signal Iduna Gruppe
HanseMerkur Versicherungsgruppe
EUR ~3,0 Mrd. (2024)
Nürnberger Beteiligungs-AG (Nürnberger Versicherung)
Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK)
EUR >1,0 Mrd. (2024)
Barmenia Versicherungen a.G.
EUR 6,30 Mrd. (2024, Barmenia-Konzern vor Fusion als Einzelgruppe)
Proxalto Lebensversicherung AG
EUR ~2,0 Mrd. (2023, letzter Ausweis; schrumpfend da Bestandsabwicklung)
Marktuberblick
Marktzahlen
Gesamtpramien
EUR 238bn
Jahreswachstum
+5.3%
Versicherungsdichte
5.53%
Aktive Versicherer
522
Bevolkerung
83,600,000
Zugelassene Fahrzeuge
60,680,636
Gesamtpramien (EUR bn)
Jahreswachstum (%)
Anteil Schaden/Unfall / Anteil Leben
Versicherungsdichte (%)
Marktnotizen
Wichtige Nachrichten
16.10.2025
Bundestag berät Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsvertrags- und Verbrauchervertragsrechts (VVG-Reform)
Am 16. Oktober 2025 beriet der Bundestag in erster Lesung den Regierungsentwurf zur Änderung des Versicherungsvertrags- und Verbrauchervertragsrechts. Kernmaßnahmen: Pflicht zum elektronischen Widerrufsbutton bei Online-Verträgen und Einschränkung des bisherigen ewigen Widerrufsrechts bei Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen.
Warum es wichtig ist
Nach Verabschiedung müssen Versicherer für digital verkaufte Policen einen Ein-Klick-Widerrufsbutton einführen. Die Einschränkung des ewigen Widerrufsrechts reduziert das Prozessrisiko aus Altverträgen.
22.08.2025
BaFin genehmigt Fusion der Ostangler Brandgilde und LSH Versicherung
Die BaFin genehmigte durch Verfügung vom 15. Juli 2025 die Verschmelzung der LSH Versicherung VVaG auf die Ostangler Brandgilde VVaG, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Das fusionierte Unternehmen firmiert unter Ostangler Brandgilde mit rund 80 Mio. Euro Prämienvolumen und ca. 200 Mitarbeitern.
Warum es wichtig ist
Teil der umfassenderen Konsolidierungswelle unter kleinen und mittelgroßen deutschen Versicherungsvereinen. Schafft einen stärkeren mittelständischen Regionalversicherer und verdeutlicht, wie IT-Modernisierungskosten kleinere Vereine zur Fusion drängen.
06.03.2025
BaFin verhängt Geldbuße von 1,095 Mio. Euro gegen Talanx AG wegen WpHG-Verstoßes
Am 6. März 2025 verhängte die BaFin eine Geldbuße von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG wegen unterlassener rechtzeitiger Hinweisbekanntmachung zu ihrem Halbjahresfinanzbericht 2022 gemäß WpHG. Talanx, Deutschlands drittgrößter Versicherer, akzeptierte und beglich die Strafe.
Warum es wichtig ist
Zeigt die verstärkte Durchsetzung wertpapierrechtlicher Transparenzpflichten der BaFin gegenüber großen Versicherern. Signalisiert, dass selbst formale Berichtspannen systemrelevanter Unternehmen mit Millionenstrafen geahndet werden.
29.01.2025
EU-Solvabilität-II-Änderungsrichtlinie (2025/2) tritt in Kraft
Die EU-Solvabilität-II-Änderungsrichtlinie (EU) 2025/2, am 8. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 29. Januar 2025 in Kraft. Sie führt einen Proportionalitätsrahmen für kleine Versicherer ein, stärkt Nachhaltigkeits- und makroprudenzielle Anforderungen und fordert Sanierungs- und Abwicklungsplanung. Die VAG-Umsetzung muss bis 30. Januar 2027 erfolgen.
Warum es wichtig ist
Die bedeutendste Reform des EU-Versicherungsaufsichtsrahmens seit Inkrafttreten von Solvabilität II im Jahr 2016. Verändert Kapitalanforderungen, Berichtspflichten und Krisenmanagement für alle deutschen Versicherer, mit gezielter Entlastung für kleine Unternehmen.
08.01.2025
ELEMENT Insurance AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, Neugeschäftsverbot verhängt
Am 20. Dezember 2024 meldete die ELEMENT Insurance AG der BaFin ihre Überschuldung, nachdem ihr Hauptrückversicherer den Schutz gekündigt hatte. Die BaFin verhängte sofort ein Neugeschäftsverbot. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 8. Januar 2025 eröffnet; das endgültige am 1. März 2025. Rund 320.000 Verträge endeten zum 1. April 2025.
Warum es wichtig ist
Erste bedeutende Insolvenz eines BaFin-beaufsichtigten Versicherers seit vielen Jahren. Legte systemische Risiken des White-Label-Modells offen, bei dem viele Versicherungsnehmer ELEMENT nicht als ihren eigentlichen Risikoträger kannten.
01.01.2025
Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen auf 1,0 % angehoben; strengere Regeln für Restschuldversicherungen
Ab 1. Januar 2025 wurde der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen von 0,5 % auf 1,0 % angehoben. Zugleich gelten strengere Regeln für Restschuldversicherungen: Vertragsunterzeichnung frühestens eine Woche nach Darlehensabschluss.
Warum es wichtig ist
Die Zinserhöhung verbessert die Wirtschaftlichkeit klassischer Garantieprodukte nach Jahren des Niedrigzinsdrucks und kann die Nachfrage beleben. Strengere Restschuldversicherungsregeln stärken den Verbraucherschutz gegen gekoppelten Fehlervertrieb.
04.09.2024
Barmenia und Gothaer vollziehen größte Versicherungsfusion seit über 20 Jahren
Am 4. September 2024 vollzogen Barmenia und Gothaer offiziell ihre Fusion und trugen die BarmeniaGothaer Finanzholding AG in die Handelsregister Köln und Wuppertal ein. Das fusionierte Unternehmen gehört mit über 7 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 8 Mio. Kunden zu den Top-10-Versicherern Deutschlands.
Warum es wichtig ist
Die Fusion signalisiert einen sich beschleunigenden Konsolidierungstrend unter deutschen Versicherungsvereinen, angetrieben durch IT-Modernisierungskosten und Margendruck. Sie gilt als Katalysator für weitere Zusammenschlüsse kleinerer und mittelgroßer Versicherer.
Regulierung
Regulierung
BaFin
Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin ist die integrierte Finanzaufsichtsbehoerde Deutschlands und beaufsichtigt Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute und den Wertpapierhandel. Im Versicherungsbereich beaufsichtigt sie auf Bundesebene rund 522 Versicherungsunternehmen gemaess dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Primaeres Ziel der Versicherungsaufsicht ist der Schutz der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten.
https://www.bafin.deGDV
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Der GDV ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland und vertritt rund 460 Mitgliedsunternehmen. Er buendelt und vertritt die Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft gegenueber Politik, Oeffentlichkeit und internationalen Gremien und veroeffentlicht offizielle Marktstatistiken und Jahresberichte. Er ist das deutsche Mitglied in Insurance Europe.
https://www.gdv.dePKV-Verband
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Der PKV-Verband ist der Branchenverband der privaten Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten Krankenversicherer, stellt Statistiken zum privaten Krankenversicherungsmarkt bereit und setzt sich gegenueber der Politik fuer Belange des Gesundheitswesens ein.
https://www.pkv.deDestatis
Statistisches Bundesamt
Destatis ist das Statistische Bundesamt und veroeffentlicht makrooekonomische Daten einschliesslich BIP, Bevoelkerung und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, die als Grundlage fuer Versicherungsdurchdringungs- und Marktgroessenberechnungen dienen.
https://www.destatis.deKBA
Kraftfahrt-Bundesamt
Das KBA ist die Bundesbehoerde fuer Strassenverkehr und Kraftfahrzeuge. Es fuehrt das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) und veroeffentlicht offizielle Fahrzeugzulassungsstatistiken, die fuer die Analyse des Kfz-Versicherungsmarktes genutzt werden.
https://www.kba.deWichtige Gesetze
Wichtige Gesetze
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), zuletzt geaendert
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Die primaere Rechtsgrundlage der Versicherungsaufsicht in Deutschland. Gemaess Paragraph 294 ist der vorrangige Zweck der Aufsicht der Schutz der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten. Das VAG hat auch die EU-Solvency-II-Richtlinie (2009/138/EG) in deutsches Recht umgesetzt, die ab dem 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und risikobasierte Solvenzanforderungen sowie marktwertbasierte Bewertungsregeln eingefuehrt hat. Es regelt die Zulassung, die laufende Aufsicht und die Abwicklung von Versicherungsunternehmen.
Gesetz ueber die integrierte Finanzaufsicht (FinDAG) vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310)
Gesetz ueber die integrierte Finanzaufsicht (FinDAG)
Etablierte die BaFin am 1. Mai 2002 durch die Zusammenfuehrung des frueheren Bundesaufsichtsamts fuer das Kreditwesen (BAKred), des Bundesaufsichtsamts fuer das Versicherungswesen (BAV) und des Bundesaufsichtsamts fuer den Wertpapierhandel (BAWe) in eine einheitliche integrierte Aufsichtsbehoerde. Schuf die rechtliche Grundlage fuer eine einheitliche Finanzmarktaufsicht in Deutschland.
Solvency II Directive 2009/138/EC, transposed into German law via VAG amendment effective 1 January 2016
Solvency II (EU-Richtlinie 2009/138/EG)
Der EU-weite pruedenzielle Regulierungsrahmen fuer Versicherungsunternehmen, in Deutschland anwendbar seit dem 1. Januar 2016. Fuehrt eine Drei-Saeulen-Struktur ein, die quantitative Anforderungen (Saule 1 - Solvenzkapitalanforderung, Mindestkapitalanforderung), qualitative Governance-Anforderungen (Saule 2) sowie oeffentliche Offenlegung und aufsichtsrechtliche Berichterstattung (Saule 3) umfasst. Basiert auf einer ganzheitlichen Risikoanalyse und marktwertbasierter Bewertung von Vermoegenswerten und Verbindlichkeiten.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Regelt das Rechtsverhaeltnis zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern in Deutschland. Legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, einschliesslich vorvertraglicher Informationspflichten, Anzeigepflichten, Schadenregulierungsverfahren und Verbraucherschutzbestimmungen fuer Versicherungsvertraege. Das VVG wurde 2008 grundlegend reformiert.
Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213)
Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Begruendet die Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung fuer alle Kraftfahrzeughalter in Deutschland. Verpflichtet jeden Fahrzeughalter, einen Mindesthaftpflichtschutz als Voraussetzung fuer die Fahrzeugzulassung zu unterhalten. Legt Mindestdeckungssummen und den Rahmen fuer das Deutsche Buero Gruene Karte e.V. fest.
EU-Grenzuberschreitender Zugang
Grenzuberschreitende EU-Versicherer
Lemonade Insurance N.V.
Freedom of Services
Herkunftsland: Niederlande
Aufsicht: De Nederlandsche Bank (DNB)
Anbieter von Inhalts- und Haftpflichtversicherungen in Deutschland via App und Website; lizenziert in den Niederlanden, tätig in Deutschland per FoS.
AXA Schengen (AXA Partners S.A.S.)
Freedom of Services
Herkunftsland: Frankreich
Aufsicht: ACPR (Frankreich)
AXA Schengen bietet Reiseversicherungen für Schengen-Visa-Antragsteller an; Risiken aus Frankreich gezeichnet, AXA Partners in Frankreich als Risikoträger.
Europ Assistance S.A.
Freedom of Services
Herkunftsland: Frankreich
Aufsicht: ACPR (Frankreich)
Europ Assistance bietet Reise- und Assistenzversicherungen in Deutschland an; Teil der Generali Group, aus Frankreich per FoS tätig.
SI Insurance (Europe), SA
Freedom of Services (über Niederlassung Frankreich)
Herkunftsland: Luxemburg
Aufsicht: Commissariat aux Assurances (CAA, Luxemburg)
BaFin-Bekanntmachung Oktober 2024: SI Insurance (Europe) SA ist berechtigt, in Deutschland im Dienstleistungsverkehr über Niederlassung Frankreich tätig zu werden.
Allianz Care (Allianz Partners S.A.)
Freedom of Services
Herkunftsland: Frankreich
Aufsicht: ACPR (Frankreich)
Allianz Partners bietet internationale Kranken- und Reiseversicherungen für Expatriates und Unternehmen in Deutschland an; Marke Allianz Care; aus Frankreich per FoS tätig.
Zurich Insurance Europe AG (ZIE, Niederlassung für Deutschland)
Freedom of Establishment
Herkunftsland: Irland
Aufsicht: Central Bank of Ireland (CBI)
Zurich Insurance Europe AG (Sitz Dublin/Frankfurt) ist der europäische Risikoträger der Zurich Gruppe Deutschland; seit 2024 als Niederlassung in Deutschland tätig, unter BaFin-Mitaufsicht und CBI-Heimataufsicht.
Vertriebskanale
Vertriebskanale
46%
Ausschließlichkeitsvermittler (Einfirmenvermittler)
27%
Versicherungsmakler
13%
Kreditinstitute (Bancassurance)
10%
Direktvertrieb und Online-Vergleichsportale
4%
Sonstige Vertriebe (Annexvertrieb, Autohäuser, Versicherungsberater)
Verbraucherrechte
Verbraucherrechte
1
Schriftliche Beschwerde an das Beschwerdemanagement des Versicherungsunternehmens richten. Mindestens sechs Wochen auf eine abschließende Stellungnahme warten.
2
Bei ausbleibender Lösung kostenlose Beschwerde beim Versicherungsombudsmann e.V. einreichen. Bindende Entscheidungen bis 10.000 Euro; Empfehlungen bis 100.000 Euro. Dauer in der Regel unter drei Monate.
3
Aufsichtsbeschwerde bei der BaFin einreichen (Online-Formular, Brief oder E-Mail). BaFin ist für kollektiven Verbraucherschutz zuständig und holt eine Stellungnahme des Unternehmens ein.
4
Als letztes Mittel zivilrechtliche Klage einreichen. Nur Gerichte können verbindliche Urteile fällen und Zahlungen erzwingen. Vorher Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale konsultieren.
Kontakte
0800 2100500 (gebührenfrei / free)
tel:08002100500https://www.versicherungsombudsmann.de
https://www.versicherungsombudsmann.de
https://www.versicherungsombudsmann.deEU-Grenzuberschreitender Zugang
EU-Grenzuberschreitender Zugang
Gemäß Solvabilität II kann ein in einem EU/EWR-Mitgliedstaat zugelassener Versicherer im gesamten EU-Binnenmarkt tätig sein – entweder über die Niederlassungsfreiheit (Zweigniederlassung) oder die Dienstleistungsfreiheit (grenzüberschreitend). Die Aufsicht über die Solvabilität liegt beim Herkunftsstaat-Aufseher (z. B. BaFin für deutsche Versicherer); der Aufnahmestaat ist für Allgemeinwohlvorschriften zuständig. Eine einzige Zulassung deckt beide Tätigkeitsmodi ab.
EU-Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II), umgesetzt in Deutschland durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in der Fassung vom 1. Januar 2016
freedom of establishment
Ein EU/EWR-Versicherer kann in Deutschland eine dauerhafte Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft errichten. Die Heimataufsicht wird informiert und benachrichtigt die BaFin. Solvenzaufsicht verbleibt beim Heimataufseher; deutsche Allgemeinwohlvorschriften gelten für die Niederlassung.
freedom of services
Ein EU/EWR-Versicherer kann Versicherungsprodukte grenzüberschreitend für Kunden in Deutschland anbieten, ohne eine lokale Niederlassung zu gründen. Die Heimataufsicht beaufsichtigt den Versicherer und informiert die BaFin. Deutsche Versicherungsnehmer sind durch die Sicherungseinrichtung des Herkunftsstaats geschützt.
Marktgeschichte
Marktgeschichte
1990-1994
Wiedervereinigung und Marktintegration
Die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 schuf wieder einen einheitlichen deutschen Versicherungsmarkt. Westdeutsche Versicherer expandierten rasch in die neuen Bundesländer. Im Juli 1994 traten die EU-Dritten Richtlinien für Schaden- und Lebensversicherung in Kraft.
1994-2000
Deregulierung und verschärfter Wettbewerb
Ab 1. Januar 1995 ersetzte ein solvenzbasiertes Aufsichtsmodell die bisherige materielle Produktgenehmigung. Der Preiswettbewerb verschärfte sich, besonders in der Kfz-Versicherung. Unabhängige Produktratings entstanden ab 1995, um Verbrauchern Orientierung zu bieten.
2001-2015
Marktkonsolidierung, Finanzkrise und Vorbereitung auf Solvabilität II
Der Markt überstand den Börsencrash 2001–2003 und die Finanzkrise 2008 vergleichsweise stabil. Die Konsolidierung beschleunigte sich; die fünf größten Gruppen vereinten über 44 % des Marktes. Die Vorbereitung auf Solvabilität II prägte die Regulierungsagenda.
2016-2023
Solvabilität II in Kraft, Niedrigzinsphase und digitale Transformation
Solvabilität II trat am 1. Januar 2016 durch das neue VAG in Kraft. Anhaltende Niedrigzinsen belasteten Lebensversicherer. Digitalisierung und Insurtechs gewannen an Bedeutung; Vergleichsportale erreichten ~20 % im Kfz-Neugeschäft. Ende 2022 standen 506 Unternehmen unter BaFin-Aufsicht mit Prämieneinnahmen von rund 223 Mrd. Euro.
2024-2026
Konsolidierungswelle, Insolvenzen und Solvabilität-II-Reform
Der deutsche Versicherungsmarkt trat in eine neue Konsolidierungswelle ein. Die Fusion Barmenia-Gothaer (2024) war die größte seit über 20 Jahren. Die Solvabilität-II-Änderungsrichtlinie (EU) 2025/2 trat im Januar 2025 in Kraft; die VAG-Umsetzung muss bis Januar 2027 erfolgen. Die Insolvenz der ELEMENT Insurance AG (2025) legte Risiken des White-Label-Modells offen.
Glossar
Glossar
de
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
The primary German statute governing the licensing, solvency supervision and winding-up of insurance undertakings; the key transposition vehicle for EU Solvency II.
de
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Federal law regulating the contractual relationship between insurers and policyholders, including duties of disclosure, premium payment and claims handling.
de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Germany's integrated financial regulator for banking, insurance, securities and payment services; primary supervisory authority for most German insurers.
de
Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)
Risk-based minimum capital that an insurer must hold under Solvency II to absorb unexpected losses with 99.5% confidence over one year.
de
Ausschließlichkeitsvermittler (AO-Vermittler)
An insurance intermediary who distributes products on behalf of only one insurer; the dominant distribution channel in Germany.
de
Versicherungsmakler
An independent intermediary who represents the policyholder's interests and may place business with multiple insurers; regulated under § 34d GewO.
de
Versicherungsombudsmann
Independent alternative dispute resolution body for insurance disputes; issues binding decisions up to EUR 10,000 and non-binding recommendations up to EUR 100,000, free of charge for consumers.
de
Kfz-Haftpflichtversicherung
Mandatory insurance covering bodily injury and property damage caused to third parties by motor vehicles; required for all registered vehicles under the PflVersG.
de
Bestandsübertragung
The supervised transfer of an insurer's entire or partial policy portfolio to another licensed insurer, typically used during restructuring or to avoid insolvency.
de
Rückversicherung
Insurance purchased by an insurer to transfer part of its risk to a reinsurer; Germany hosts two of the world's largest reinsurers (Munich Re and Hannover Rück).
de
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
A member-owned insurer where policyholders are also owners; common legal form for many mid-sized German insurers such as HUK-COBURG and Debeka.
de
Direktvertrieb
Distribution of insurance without an intermediary, via insurer websites, telephone or online comparison portals such as Check24; particularly strong in motor insurance.
de
Privatkrankenversicherung (PKV)
Optional private health coverage available to self-employed persons and employees above the statutory income threshold; offers broader benefits than the statutory GKV.
de
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Mandatory social health insurance for employees earning below the income threshold; funded by income-related contributions shared equally between employer and employee.
de
Höchstrechnungszins
Regulatory ceiling on the guaranteed interest rate that life and pension insurers may use in premium and reserve calculations; raised from 0.5% to 1.0% from 1 January 2025.
de
Sicherungsvermögen
Ring-fenced assets held by German insurers to cover policyholder liabilities; in insolvency, claims against these assets rank ahead of general creditors.
de
Neugeschäftsverbot
A supervisory measure by which BaFin prohibits an insurer from concluding any new contracts, typically imposed when solvency is materially threatened.
de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
The umbrella trade association representing the German insurance industry; publishes statistics, tariff classifications and regulatory positions.
Marktnotizen
FAQ
Wie groß ist der deutsche Versicherungsmarkt?
Deutschland ist der sechstgrößte Versicherungsmarkt weltweit mit einem Weltmarktanteil von 3,4 %. Die Bruttobeitragseinnahmen lagen 2022 bei rund 223 Mrd. Euro und sollen 2025 auf ca. 228 Mrd. Euro steigen. Nichtlebensversicherungen dominieren mit geschätzten 141 Mrd. Euro.
Wer beaufsichtigt den Versicherungsmarkt in Deutschland?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für alle bundesaufsichtlichen Versicherer zuständig (Solvenz, Marktverhalten, kollektiver Verbraucherschutz). Einige kleinere Versicherer unterliegen der Landesaufsicht. Die BaFin kooperiert mit der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA.
Ist Krankenversicherung in Deutschland Pflicht?
Ja. Alle in Deutschland lebenden Personen müssen krankenversichert sein, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV). Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 Euro 2025; 77.400 Euro 2026) sind GKV-pflichtig.
Ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht?
Ja. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) für alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge Pflicht. Vollkasko und Teilkasko sind freiwillig. Prämien hängen von den jährlich vom GDV veröffentlichten Regional- und Typklassen ab.
Wie funktioniert das Verfahren beim Versicherungsombudsmann?
Vor Einreichung muss der Verbraucher beim Versicherer Beschwerde eingereicht und mindestens sechs Wochen auf eine abschließende Antwort gewartet haben. Der Versicherungsombudsmann prüft den Fall dann kostenlos und kann bis 10.000 Euro bindend und bis 100.000 Euro empfehlend entscheiden. Die meisten Fälle werden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen.
Können EU-Versicherer Policen an in Deutschland Ansässige verkaufen, ohne eine deutsche Lizenz zu besitzen?
Ja. Gemäß Solvabilität II (Richtlinie 2009/138/EG) kann ein in einem EU/EWR-Staat zugelassener Versicherer Versicherungen in Deutschland im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit anbieten, ohne eine eigene BaFin-Zulassung. Der Heimataufseher überwacht den Versicherer und benachrichtigt die BaFin.
Welcher Vertriebsweg verkauft die meisten Versicherungen in Deutschland?
Ausschließlichkeitsvermittler sind mit 41 % bis 58 % je nach Sparte der führende Vertriebsweg. Makler belegen in allen Sparten Platz 2. Bancassurance ist besonders in der Lebensversicherung bedeutend (~18 %), während der Direktvertrieb inkl. Vergleichsportale in der Kfz-Versicherung am stärksten ist (~20 %).
Was geschieht, wenn ein deutscher Versicherer insolvent wird?
Nur die BaFin (nicht Gläubiger oder der Versicherer selbst) kann gemäß § 312 VAG das Insolvenzverfahren beantragen. Die BaFin versucht zunächst eine Bestandsübertragung auf einen solventen Versicherer. Bei Lebensversicherern übernimmt die Protektor Lebensversicherungs-AG. Bei Nichtlebensversicherern müssen Versicherungsnehmer Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden; Verträge enden in der Regel einen Monat nach Verfahrenseröffnung.
Welche Bedeutung hat die im Jahr 2025 in Kraft getretene Solvabilität-II-Reform?
Die Richtlinie (EU) 2025/2 ist die tiefgreifendste Überarbeitung von Solvabilität II seit dessen Einführung 2016. Sie führt eine formale Proportionalitätskategorie für kleine Versicherer ein, integriert Nachhaltigkeitsrisiken, fügt makroprudenzielle Instrumente hinzu und schreibt erstmals harmonisierte Sanierungs- und Abwicklungsplanung vor. Deutschland muss die Richtlinie bis 30. Januar 2027 in das VAG umsetzen.
Marktnotizen
Quellen
Letzte Aktualisierung: 30.04.2026
- 01BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Official regulator: supervisory measures, complaint statistics, insolvency notices and Solvency II guidance.
- 02GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Industry association: annual statistics, distribution channel data and market overviews.
- 03Versicherungsombudsmann e.V.
Official insurance ombudsman: consumer dispute resolution, FAQ and procedural rules.
- 04Bundesministerium der Finanzen – VSAAG Referentenentwurf
German Federal Ministry of Finance draft law transposing Solvency II amendment and IRRD.
- 05Deutscher Bundestag – Verbrauchervertragsrecht
Parliamentary documentation on VVG and consumer contract law amendment bill, 2025.
- 06EUR-Lex – Solvency II Directive 2009/138/EC
Official EU text of the Solvency II framework directive governing EU insurance supervision.
- 07Statista – Versicherungsmarkt Deutschland
Market size, premium volume forecasts and per-capita spending data for Germany.
- 08Versicherungsforen Leipzig – Zahlen & Fakten Versicherungsmarkt
Independent market research and fact sheets on the German insurance sector.
- 09