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Kaskoversicherung — Deutschland

53 Versicherer mit Deckungsdaten aus Quelldokumenten

Motor premiums: EUR ~29.1bn

  • Glasschaden: bei 48 von 48 Versicherern, die dazu eine Angabe machen, standardmäßig enthalten.

ADAC

Zuletzt verifiziert am 2026-08-28

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AdmiralDirekt

Zuletzt verifiziert am 2026-08-27

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Allianz Direct

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Allianz Direct

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Alte Leipziger

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AXA

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BavariaDirekt

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BGV

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Concordia

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Continentale

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CosmosDirekt

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DA Direkt

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DBV

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Debeka

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DEVK

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die Bayerische

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ERGO

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EUROPA

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EUROPA-go

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Feuersozietät

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NÜRNBERGER

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Generali

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GVV Kommunal

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HDI

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HUK-COBURG

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HUK24

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Itzehoer Versicherungen

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Janitos

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KRAVAG

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LVM

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Mecklenburgische

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Münchener Verein

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Neodigital

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NÜRNBERGER

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Öffentliche Versicherung Braunschweig

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Öffentliche Oldenburg

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ÖSA Versicherungen

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ÖVB

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rhion.digital

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R+V

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Sparkassen-direkt (S-Direkt)

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SV SparkassenVersicherung

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SV Sachsen

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uniVersa

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Verti

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VHV

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VKB

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VRK

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WGV

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Württembergische

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Württembergische

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WWK

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Zurich

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Leistungen

Deckung im Vergleich — Kaskoversicherung, Deutschland: 53 Angebote, zusammengestellt aus den eigenen Dokumenten der Versicherer, gelesen zwischen und . Nicht von den Versicherern bestätigt.
Merkmal / KategorieADACAdmiralDirektAllianz DirectAllianz DirectAlte LeipzigerAXABavariaDirektBGVConcordiaContinentaleCosmosDirektDA DirektDBVDebekaDEVKdie BayerischeERGOEUROPAEUROPA-goFeuersozietätNÜRNBERGERGeneraliGVV KommunalHDIHUK-COBURGHUK24Itzehoer VersicherungenJanitosKRAVAGLVMMecklenburgischeMünchener VereinNeodigitalNÜRNBERGERÖffentliche Versicherung BraunschweigÖffentliche OldenburgÖSA VersicherungenÖVBrhion.digitalR+VSparkassen-direkt (S-Direkt)SV SparkassenVersicherungSV SachsenuniVersaVertiVHVVKBVRKWGVWürttembergischeWürttembergischeWWKZurich
Online-AbschlussJaJaJaJaJaJaJaJaNeinNeinJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJaJaJaNeinNeinNeinJaNeinNeinJaNeinJaJaJaJaNeinJaJaJaNeinNicht verfugbarJaJaJaJaJaJaNeinJaJa
24/7 AssistanceJaNeinNeinNeinNeinJaNeinJaNicht verfugbarJaNeinJaNeinJaJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJaJaNeinJaJaJaJaJaJaJaNeinJaJaJaJaJaNeinJaJaJaJaJaJaJaJaNeinJaJaJaNein
FahrzeugschadenAbgedeckt[1]Abgedeckt[11]Bedingt[21]Abgedeckt[31]75.000 € – 150.000 €[41]Abgedeckt[51]Abgedeckt[61]Abgedeckt[71]Abgedeckt[81]Abgedeckt[91]Abgedeckt[101]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[111]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[121]Abgedeckt[131]Abgedeckt[141]Abgedeckt[151]Bedingt[161]Abgedeckt[171]Abgedeckt[181]Abgedeckt[191]Abgedeckt[201]Abgedeckt[211]Abgedeckt[221]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[231]Abgedeckt[241]Abgedeckt[251]Abgedeckt[261]Abgedeckt[271]Abgedeckt[281]Bedingt[291]Abgedeckt[301]Bedingt[311]Abgedeckt[321]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[331]Bedingt[341]Abgedeckt[351]Abgedeckt[361]Abgedeckt[371]Abgedeckt[381]Abgedeckt[391]Abgedeckt[401]Abgedeckt[411]Bedingt[421]Abgedeckt[431]Abgedeckt[441]100.000 €[451]Abgedeckt[461]Abgedeckt[471]Abgedeckt[481]Abgedeckt[491]Abgedeckt[501]120.000 €[511]Abgedeckt[521]
TotalschadenAbgedeckt[2]Abgedeckt[12]Abgedeckt[22]Abgedeckt[32]75.000 € – 150.000 €[42]Abgedeckt[52]Bedingt[62]Abgedeckt[72]Abgedeckt[82]Abgedeckt[92]Abgedeckt[102]Bedingt[112]Abgedeckt[122]Abgedeckt[132]Abgedeckt[142]Abgedeckt[152]Abgedeckt[162]Abgedeckt[172]Abgedeckt[182]Abgedeckt[192]Abgedeckt[202]Abgedeckt[212]Abgedeckt[222]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[232]Abgedeckt[242]Abgedeckt[252]Bedingt[262]Abgedeckt[272]Abgedeckt[282]Abgedeckt[292]Abgedeckt[302]Abgedeckt[312]Abgedeckt[322]Bedingt[332]Abgedeckt[342]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[352]Abgedeckt[362]Abgedeckt[372]Abgedeckt[382]Abgedeckt[392]Abgedeckt[402]Abgedeckt[412]Abgedeckt[422]Abgedeckt[432]Abgedeckt[442]100.000 €[452]Abgedeckt[462]Abgedeckt[472]Abgedeckt[482]Bedingt[492]Abgedeckt[502]120.000 €[512]Abgedeckt[522]
TeilschadenAbgedeckt[3]Abgedeckt[13]Abgedeckt[23]Abgedeckt[33]Abgedeckt[43]Abgedeckt[53]Abgedeckt[63]Abgedeckt[73]Abgedeckt[83]Abgedeckt[93]Abgedeckt[103]Abgedeckt[113]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[123]Abgedeckt[133]Abgedeckt[143]Abgedeckt[153]Abgedeckt[163]Abgedeckt[173]Abgedeckt[183]Abgedeckt[193]Abgedeckt[203]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[213]Abgedeckt[223]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[233]Abgedeckt[243]Abgedeckt[253]Abgedeckt[263]Abgedeckt[273]Abgedeckt[283]Abgedeckt[293]Abgedeckt[303]Abgedeckt[313]Abgedeckt[323]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[333]Abgedeckt[343]Abgedeckt[353]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[363]Abgedeckt[373]Abgedeckt[383]85 % der Versicherungssumme[393]Abgedeckt[403]Abgedeckt[413]Abgedeckt[423]Abgedeckt[433]Abgedeckt[443]100.000 €[453]Abgedeckt[463]Abgedeckt[473]Abgedeckt[483]Abgedeckt[493]Abgedeckt[503]120.000 €[513]Abgedeckt[523]
Diebstahl & RaubAbgedeckt[4]Abgedeckt[14]Abgedeckt[24]Abgedeckt[34]Abgedeckt[44]Abgedeckt[54]1.000 €[64]Abgedeckt[74]Abgedeckt[84]Abgedeckt[94]Abgedeckt[104]Abgedeckt[114]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[124]Abgedeckt[134]Abgedeckt[144]Abgedeckt[154]Abgedeckt[164]Abgedeckt[174]Abgedeckt[184]Abgedeckt[194]Abgedeckt[204]Abgedeckt[214]Abgedeckt[224]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[234]Abgedeckt[244]Abgedeckt[254]Abgedeckt[264]Abgedeckt[274]Abgedeckt[284]Abgedeckt[294]Abgedeckt[304]Abgedeckt[314]Abgedeckt[324]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[334]Abgedeckt[344]Abgedeckt[354]Abgedeckt[364]Abgedeckt[374]Abgedeckt[384]Abgedeckt[394]Abgedeckt[404]Abgedeckt[414]Abgedeckt[424]Abgedeckt[434]Abgedeckt[444]100.000 €[454]Abgedeckt[464]Abgedeckt[474]Abgedeckt[484]Abgedeckt[494]Abgedeckt[504]120.000 €[514]Abgedeckt[524]
GlasschadenAbgedeckt[5]Abgedeckt[15]Abgedeckt[25]Abgedeckt[35]Abgedeckt[45]Abgedeckt[55]Abgedeckt[65]Abgedeckt[75]Abgedeckt[85]Abgedeckt[95]Abgedeckt[105]Abgedeckt[115]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[125]Abgedeckt[135]Abgedeckt[145]Abgedeckt[155]Abgedeckt[165]Abgedeckt[175]Abgedeckt[185]Abgedeckt[195]Abgedeckt[205]Abgedeckt[215]Abgedeckt[225]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[235]Abgedeckt[245]Abgedeckt[255]Abgedeckt[265]Abgedeckt[275]Abgedeckt[285]Abgedeckt[295]Abgedeckt[305]Abgedeckt[315]Abgedeckt[325]Abgedeckt[335]Abgedeckt[345]Abgedeckt[355]Abgedeckt[365]Abgedeckt[375]Abgedeckt[385]Abgedeckt[395]Abgedeckt[405]Abgedeckt[415]Abgedeckt[425]Abgedeckt[435]Unbegrenzt[445]Abgedeckt[455]Abgedeckt[465]Abgedeckt[475]Abgedeckt[485]20 % der Versicherungssumme[495]20 % der Versicherungssumme[505]Abgedeckt[515]Abgedeckt[525]
NaturgefahrenAbgedeckt[6]Abgedeckt[16]Abgedeckt[26]Abgedeckt[36]Bedingt[46]Abgedeckt[56]Abgedeckt[66]Abgedeckt[76]Bedingt[86]Abgedeckt[96]Abgedeckt[106]Abgedeckt[116]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[126]Abgedeckt[136]Abgedeckt[146]Keine Grenze angegebenAbgedeckt[156]Abgedeckt[166]Abgedeckt[176]Abgedeckt[186]Abgedeckt[196]Bedingt[206]Abgedeckt[216]Abgedeckt[226]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[236]Abgedeckt[246]Abgedeckt[256]Abgedeckt[266]Bedingt[276]Abgedeckt[286]Abgedeckt[296]Abgedeckt[306]Abgedeckt[316]Abgedeckt[326]Bedingt[336]Abgedeckt[346]Abgedeckt[356]Abgedeckt[366]Abgedeckt[376]Abgedeckt[386]Abgedeckt[396]10.000 € – 20.000 €[406]Abgedeckt[416]Abgedeckt[426]Abgedeckt[436]Abgedeckt[446]100.000 €[456]Abgedeckt[466]Abgedeckt[476]Abgedeckt[486]Abgedeckt[496]Abgedeckt[506]Abgedeckt[516]Abgedeckt[526]
VandalismusBedingt[7]Abgedeckt[17]Bedingt[27]Bedingt[37]Bedingt[47]Bedingt[57]Abgedeckt[67]Bedingt[77]Abgedeckt[87]Abgedeckt[97]Bedingt[107]Abgedeckt[117]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[127]Bedingt[137]250 €[147]Abgedeckt[157]Bedingt[167]Bedingt[177]Bedingt[187]Bedingt[197]Abgedeckt[207]Bedingt[217]Abgedeckt[227]Keine Grenze angegebenAus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[237]Abgedeckt[247]Bedingt[257]Abgedeckt[267]Abgedeckt[277]Abgedeckt[287]Bedingt[297]Bedingt[307]Bedingt[317]Bedingt[327]Abgedeckt[337]Bedingt[347]Abgedeckt[357]Bedingt[367]Bedingt[377]Abgedeckt[387]Bedingt[397]Bedingt[407]Bedingt[417]Bedingt[427]Abgedeckt[437]Abgedeckt[447]100.000 €[457]Optional[467]Abgedeckt[477]Abgedeckt[487]Abgedeckt[497]Abgedeckt[507]120.000 €[517]Bedingt[527]
PannenhilfeAbgedeckt[8]Optional[18]750 €[28]Optional[38]250 € – 1.500 €[48]Abgedeckt[58]Optional[68]500 €[78]Optional[88]Optional[98]Optional[108]350 €[118]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[128]Optional[138]Optional[148]Optional[158]Optional[168]Optional[178]Optional[188]Optional[198]Optional[208]300 €[218]Details ansehen[228]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[238]Optional[248]Optional[258]Unbegrenzt[268]Optional[278]Optional[288]Abgedeckt[298]200 €[308]Optional[318]Optional[328]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[338]Optional[348]Optional[358]Bedingt[368]Optional[378]500 €[388]150 €[398]Optional[408]Keine Grenze angegebenOptional[418]Optional[428]Unbegrenzt[438]Optional[448]Optional[458]Keine Grenze angegebenUnbegrenzt[468]Optional[478]Optional[488]Optional[498]Optional[508]300 €[518]Optional[528]
Ersatzfahrzeug7 Tage[9]Optional[19]Bedingt[29]Bedingt[39]14 Tage[49]Ausgeschlossen[59]75 €[69]75 €[79]Optional[89]Abgedeckt[99]Bedingt[109]50 € – 100 €[119]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[129]420 €[139]14 Tage[149]50 €[159]50 €[169]Ausgeschlossen[179]Optional[189]Bedingt[199]200 €[209]490 €[219]Details ansehen[229]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[239]Ausgeschlossen[249]Ausgeschlossen[259]750 €[269]Abgedeckt[279]Optional[289]Bedingt[299]Bedingt[309]500 €[319]80 €[329]200 €[339]Details ansehen[349]Details ansehen[359]350 €[369]Optional[379]560 €[389]500 €[399]70 €[409]Optional[419]Abgedeckt[429]490 €[439]Bedingt[449]595 €[459]Optional[469]Ausgeschlossen[479]Ausgeschlossen[489]Optional[499]Optional[509]300 €[519]1.000 €[529]
Fahrerunfall15.000.000 €[10]Optional[20]Optional[30]Optional[40]1.000.000 €[50]Optional[60]Optional[70]Ausgeschlossen[80]15.000.000 €[90]Optional[100]Optional[110]250.000 €[120]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[130]15.000.000 €[140]10.000 € – 20.000 €[150]Optional[160]Ausgeschlossen[170]Optional[180]Keine Grenze angegebenDetails ansehen[190]Optional[200]Optional[210]Abgedeckt[220]Optional[230]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[240]Optional[250]Optional[260]Keine Grenze angegebenOptional[270]15.000.000 €[280]20.000.000 €[290]15.000.000 €[300]15.000.000 €[310]Optional[320]15.000.000 €[330]8.000.000 €[340]Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar[350]Optional[360]15.000.000 €[370]15.000.000 €[380]15.000.000 €[390]20.000.000 €[400]100.000 €[410]Optional[420]Optional[430]Optional[440]Optional[450]Optional[460]Details ansehen[470]Optional[480]Optional[490]15.000.000 €[500]15.000.000 €[510]15.000.000 €[520]Optional[530]

Quellen

Woher jeder Wert in der Tabelle stammt: das Dokument, Seite und Klausel sowie die Passage selbst, zitiert in der Sprache des Dokuments. Die Nummern entsprechen den Markierungen in der Tabelle.

ADAC Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [1] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Entschädigung für Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt; die Abrechnung erfolgt auf Basis des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert bzw. der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts – dies gilt für alle drei Produktlinien (Basis, Komfort, Premium).

    Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Ziffer 1.5.1 und 1.5.2 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.
    adac.de · Seite 8 · Klausel Ziffer 1.5.6 · Abschnitt: Baustein Kaskoversicherung > 1.5 Unsere Leistung im Schadenfall > 1.5.6 · Gelesen am
  2. [2] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden oder Diebstahl kurz nach Erstzulassung zahlt der ADAC anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis: 12 Monate bei Basis, 24 Monate bei Komfort und 36 Monate bei Premium (verlängerbar um weitere 24 Monate durch die optionale Werterhaltgarantie). Bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen gilt entsprechend eine Kaufpreisentschädigung nach demselben 12-/24-/36-Monats-Schema. Zusätzlich wird eine Elektroauto-Wechselprämie von 2.500 EUR zur Neupreisentschädigung gezahlt, wenn als Ersatzfahrzeug ein reines Elektrofahrzeug angeschafft wird.

    es tritt innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs ein Totalschaden oder der Verlust des Fahrzeugs ein.
    adac.de · Seite 7 · Klausel Ziffer 1.5.1(3) · Abschnitt: Baustein Kaskoversicherung > 1.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > (3) Fälle, in denen wir den Neupreis zahlen · Gelesen am
  3. [3] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, ist die Entschädigung auf den um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt. Es gilt eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall, vorbehaltlich der in den Selbstbeteiligungsregeln genannten Ausnahmen.

    Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
    adac.de · Seite 7 · Klausel Ziffer 1.5.2 · Abschnitt: Baustein Kaskoversicherung > 1.5 Unsere Leistung im Schadenfall > 1.5.2 · Gelesen am
  4. [4] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, unbefugter Gebrauch durch nicht berechtigte Personen sowie Schäden, die durch eine vollendete oder versuchte Entwendung verursacht werden; Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden, sind ausgeschlossen (diese sind stattdessen im Rahmen der Vollkaskoversicherung unter mut- oder böswilligen Handlungen versichert). Bei Raub oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel werden zudem die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Umcodierung erstattet, sofern der Vorfall bei der Polizei angezeigt wird.

    Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden. Beispiele: Aufschlitzen des Sitzes, Tritte gegen das Fahrzeug
    adac.de · Seite 10 · Klausel A.2.1.2.2 · Abschnitt: A. Versicherungsarten > A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug > A.2.1 Leistungsvoraussetzungen und -umfang > A.2.1.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > A.2.1.2.2 Entwendung · Gelesen am
  5. [5] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Seiten-, Heck-, Dachscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind versichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Basis wird bei Reparatur außerhalb des vom ADAC benannten Glaspartners nur 80 % der Kosten erstattet; erfolgt die Reparatur ohne Scheibenaustausch bei einer Partnerwerkstatt, entfällt die Selbstbeteiligung.

    Wir erstatten Ihnen dann nur 80% der erforderlichen Reparaturkosten nach b).
    adac.de · Seite 22 · Klausel Ziffer 2 · Abschnitt: Zusatzvereinbarung Basis > 2. Glasschadenreparatur · Gelesen am
  6. [6] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 7), Hagel, Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck/-bruch, Lawine (inkl. Dachlawine), Mure, Vulkanausbruch und Erdbeben, einschließlich hierdurch gegen das Fahrzeug geschleuderter Gegenstände.

    Sturm - ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7 ... Hagel ... Überschwemmung
    adac.de · Seite 6 · Klausel Ziffer 1.2(3) · Abschnitt: Baustein Kaskoversicherung > 1.2 Versicherte Ereignisse in der Teilkaskoversicherung > (3) Naturgewalten · Gelesen am
  7. [7] Vandalismus: Bedingt ↩

    Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, nicht in der Teilkasko: mut- oder böswillige Handlungen von zur Nutzung nicht berechtigten Personen, einschließlich unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteter Hackerangriffe.

    Bei Hackerangriffen (siehe hierzu Absatz 2) auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriff.
    adac.de · Seite 6 · Klausel Ziffer 1.3(3) · Abschnitt: Baustein Kaskoversicherung > 1.3 Versicherte Ereignisse in der Vollkaskoversicherung > (3) Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [8] Pannenhilfe: Abgedeckt ↩

    Nach Beschädigung oder Totalschaden werden die Abschleppkosten vom Schadenort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt übernommen; im Rahmen des Werkstattbonus organisiert und bezahlt der ADAC zusätzlich die Verbringung des Fahrzeugs zur und von der gewählten Partnerwerkstatt.

    Bei Beschädigung oder Totalschaden des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.
    adac.de · Seite 7 · Klausel Ziffer 1.5.3(1) · Abschnitt: Baustein Kaskoversicherung > 1.5.3 Was zahlen wir sonst noch? > (1) Abschleppen · Gelesen am
  9. [9] Ersatzfahrzeug: 7 Tage ↩

    Wird das Fahrzeug in einer vom ADAC ausgewählten Werkstatt (Werkstattbonus) repariert, wird für die Dauer der Reparatur ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie für bis zu 7 Tage gestellt; bei reinen Glasschäden entfällt dieser Anspruch.

    Wir vermitteln Ihnen einen Ersatzwagen der kleinsten Kategorie (Kleinwagen) für die Dauer der Reparatur. Dabei zahlen wir die Kosten für maximal 7 Tage.
    adac.de · Seite 23 · Klausel Ziffer 2 d) · Abschnitt: Zusatzvereinbarung Werkstattbonus > 2. Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt unserer Wahl > d) Ersatzwagen · Gelesen am
  10. [10] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Optionaler Zusatzbaustein (bei Komfort und Premium verfügbar, nicht Bestandteil von Basis), der Personenschäden oder den Tod des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs bis zu 15 Mio. EUR je Schadenereignis absichert, so als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig.

    Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind beschränkt auf 15 Millionen EUR.
    adac.de · Seite 26 · Klausel Ziffer 1.4 · Abschnitt: Zusatzvereinbarung Fahrerschutz > 1.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? · Gelesen am
AdmiralDirekt.de GmbH 10 belegte Angaben
  1. [11] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter, zusätzlich zu allen Teilkasko-Gefahren. Die Entschädigung ist durch die Höchstentschädigung auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt (A.2.5.6); bei Fahrern, die nicht im Vertrag benannt sind, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 1.500 € (A.2.5.8.3).

    Versichert sind Schäden am Pkw durch Unfall.
    admiraldirekt.de · Seite 15 / 72 · Klausel A.2.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? · Gelesen am
  2. [12] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    AdmiralDirekt zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. In allen Tarifen (Basis) gilt eine Neupreisentschädigung innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung, im Komfort Tarif verlängert auf 24 Monate und im Premium Tarif auf 36 Monate für Neufahrzeuge; bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen wird der gezahlte Kaufpreis innerhalb von 24 Monaten (Komfort) bzw. 36 Monaten (Premium) nach Erwerb erstattet. Die Gesamtentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt (A.2.5.1, A.2.5.6).

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Pkw.
    admiraldirekt.de · Seite 16 / 72 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [13] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird (Nachweis durch Rechnung); andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Komfort- und Premium-Tarif verzichten auf den Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen und Lackierung (A.2.5.2.1, A.2.5.2.3).

    Wenn der Pkw vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    admiraldirekt.de · Seite 17 / 72 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung und Glasschäden (GlasRepair)? · Gelesen am
  4. [14] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs durch räuberische Erpressung sowie ausdrücklich die Entwendung mittels Jamming oder Relay Attack. Bei fehlender sich selbstschärfender elektronischer Wegfahrsperre zum Diebstahlzeitpunkt wird die Entschädigung um 10 % gekürzt (A.2.2.1.2, A.2.5.1.4).

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Pkw aufgrund räuberischer Erpressung. Auch im Fall von Jamming oder Relay Attack besteht Versicherungsschutz für die Entwendung des Fahrzeugs und seiner mitversicherten Fahrzeugteile
    admiraldirekt.de · Seite 13 / 72 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  5. [15] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Glasbruchschäden an Scheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sind in allen Tarifen über die Teilkasko versichert und werden gegen Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Schaden durch eine von AdmiralDirekt benannte Werkstatt repariert (nicht ausgetauscht) wird (A.2.2.1.6, A.2.5.2.4, A.2.5.8.2).

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Pkw.
    admiraldirekt.de · Seite 14 / 72 · Klausel A.2.2.1.6 · Abschnitt: A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [16] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt in allen Tarifen unmittelbare Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch, einschließlich durch diese Naturgewalten gegen das Fahrzeug geschleuderter Gegenstände (A.2.2.1.3).

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch oder Vulkanausbruch auf den Pkw.
    admiraldirekt.de · Seite 13 / 72 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Hagel, Blitzschlag... · Gelesen am
  7. [17] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt in allen drei Tarifen mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (A.2.2.2.3).

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, den Pkw zu gebrauchen.
    admiraldirekt.de · Seite 15 / 72 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [18] Pannenhilfe: Optional ↩

    Die Pannenhilfe wird über die rechtlich selbstständige Schutzbriefversicherung (A.3) erbracht, die gesondert vereinbart und im Versicherungsschein genannt werden muss; sie ist nicht automatisch Bestandteil des Kaskoschutzes, wird jedoch häufig zusammen mit dem Premium-Tarif angeboten.

    Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.5 bis A.3.9 genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen und/oder einer mitversicherten Person aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
    admiraldirekt.de · Seite 21 / 72 · Klausel A.3 · Abschnitt: A.3 Schutzbriefversicherung – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung · Gelesen am
  9. [19] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Ein kleines Ersatzfahrzeug während der Reparatur wird nur als kostenlose Zusatzleistung im Rahmen des gebuchten optionalen Werkstattbonus bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt gestellt; es ist nicht Bestandteil des Standard-Kaskoschutzes (A.2.5.2.5).

    kleines Ersatzfahrzeug,
    admiraldirekt.de · Seite 18 / 72 · Klausel A.2.5.2.5 · Abschnitt: A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung und Glasschäden (GlasRepair)? > Kaskoversicherung mit Werkstattbonus · Gelesen am
  10. [20] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Unfallschutz für den Fahrer wird über die rechtlich selbstständige Fahrerunfallversicherung (A.4) erbracht, die gesondert gewählt und im Versicherungsschein genannt werden muss.

    A.4 Fahrerunfallversicherung
    admiraldirekt.de · Seite 26 / 72 · Klausel A.4 · Abschnitt: A.4 Fahrerunfallversicherung · Gelesen am
Allianz Deutschland AG 10 belegte Angaben
  1. [21] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis), einschließlich gegenseitiger Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ohne äußere Einwirkung. Erstattet werden die tatsächlich erforderlichen Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert; bei Nichtreparatur wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. In der reinen Teilkasko nicht enthalten.

    allianz.de · Gelesen am
  2. [22] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In der Basislinie „Direct“ zahlt Allianz Direct den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. In „Direct Plus“ zahlt Allianz Direct innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung auf den jetzigen Halter stattdessen den Kaufpreis (bzw. bei Neufahrzeugen den Neupreis) abzüglich Restwert. Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden ist insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt.

    Unsere Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Teil A.2 Ziffer 7 bis Teil A.2 Ziffer 10 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.
    allianzdirect.de · Seite 10 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 11. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  3. [23] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden die tatsächlich erforderlichen, durch Rechnung nachgewiesenen Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert für Schäden, die in Teil- oder Vollkasko versichert sind. Vorschäden, die zwangsläufig mitbeseitigt würden, sowie Kosten für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden werden abgezogen. Tuning sowie Sonderlackierung/-folie sind nur bis zu einem Wert von 20.000 EUR mitversichert.

    allianz.de · Gelesen am
  4. [24] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung (vollendet oder versucht) des Fahrzeugs oder Fahrzeuginhalts, sowohl in der Teil- als auch in der Vollkasko. Die Basislinie „Direct“ erstattet den Wiederbeschaffungswert. In „Direct Plus“ wird innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung auf den jetzigen Halter stattdessen der Kauf-/Neupreis gezahlt. Die Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden ist insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Schadenanzeige wieder aufgefunden, muss es zurückgenommen werden.

    Unsere Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Teil A.2 Ziffer 7 bis Teil A.2 Ziffer 10 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.
    allianzdirect.de · Seite 10 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 11. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  5. [25] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert ist der Bruch der Verglasung (Front-, Heck-, Dach-, Seitenscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen), ausgenommen Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren und Leuchtmitteln. Wird die Reparatur ohne Scheibenaustausch durchgeführt, entfällt die Selbstbeteiligung.

    allianz.de · Gelesen am
  6. [26] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Schäden, die unmittelbar verursacht wurden durch Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure und Vulkanausbruch, einschließlich durch diese Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug geworfener Gegenstände.

    allianz.de · Gelesen am
  7. [27] Vandalismus: Bedingt ↩

    Nur die Vollkasko deckt mut- oder böswillige Handlungen von zur Nutzung des Fahrzeugs nicht berechtigten Personen, einschließlich Schäden durch einen unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriff auf die Fahrzeugsoftware. Nicht versichert ist eine Manipulation der Fahrzeugsoftware, die durch einen Angriff auf einen Server oder eine digitale Plattform eines mit dem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens erfolgt. In der Teilkasko ist Vandalismus nicht versichert.

    allianz.de · Gelesen am
  8. [28] Pannenhilfe: 750 € ↩

    Die separat wählbare Mobilitätsgarantie umfasst Pannenhilfe, Abschleppen in eine Werkstatt, Bergung des Fahrzeugs bei Abkommen von der Straße (bis 750 EUR), einen Mietwagen oder Fahrtkostenersatz (bis 30 EUR/Tag, für 5 Tage bei Panne/Schlüsselproblemen, 15 Tage bei Unfall/Diebstahl von Fahrzeugteilen, 30 Tage bei Fahrzeugdiebstahl) sowie Hotelübernachtung (bis 100 EUR p.P./Nacht, max. 3–5 Nächte). Gilt nur für das versicherte Fahrzeug bis 3,5 Tonnen (zzgl. Anhänger/Wohnwagen bis 750 kg).

    allianz.de · Gelesen am
  9. [29] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Für die Dauer der Reparatur wird ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie gestellt, jedoch nur bei Reparatur in einer von Allianz Direct ausgewählten Partnerwerkstatt. Bei reinen Glasschäden entfällt der Anspruch, ebenso wenn der Versicherungsnehmer die „Freie Werkstattwahl“ gewählt hat.

    allianzdirect.de · Gelesen am
  10. [30] Fahrerunfall: Optional ↩

    Die separat wählbare Fahrerschutzversicherung ersetzt dem berechtigten Fahrer den durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs erlittenen Personenschaden so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Die Zahlung ist auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

    allianz.de · Gelesen am
Allianz Direct Versicherungs-AG 10 belegte Angaben
  1. [31] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug sowie an fest eingebauten oder unter Verschluss verwahrten Fahrzeugteilen und Zubehör (bei Elektro-/Hybridfahrzeugen auch Ladekabel). Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet; die Gesamtentschädigung ist gemäß Fassung 04/2026 auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Unsere Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Teil A.2 Ziffer 7 bis Teil A.2 Ziffer 10 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.
    allianzdirect.de · Seite 10/42 · Klausel Teil A.2 Ziffer 11 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 11. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  2. [32] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. In der Produktlinie Direct Plus wird innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung auf den aktuellen Halter stattdessen der Kauf- bzw. Neupreis (abzüglich Restwert) gezahlt, gemäß Fassung 04/2026 ohne Obergrenze in EUR.

    Wir zahlen dir den Wiederbeschaffungswert und ziehen davon den vorhandenen Restwert deines Fahrzeugs ab.
    allianzdirect.de · Seite 9/42 · Klausel Teil A.2 Ziffer 9 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 9. Dein Fahrzeug hat einen Totalschaden · Gelesen am
  3. [33] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert. Die Reparatur muss grundsätzlich in einer von Allianz Direct gewählten Werkstatt erfolgen; eine im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis abgezogen, außer bei Glasbruchreparaturen ohne Scheibenaustausch.

    Wir zahlen dir die für die Reparatur tatsächlich angefallenen und erforderlichen Kosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert (siehe hierzu Teil A.2 Ziffer 9).
    allianzdirect.de · Seite 8/42 · Klausel Teil A.2 Ziffer 7 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 7. Was bezahlen wir bei einer Reparatur? · Gelesen am
  4. [34] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub und (versuchte oder vollendete) räuberische Erpressung des Fahrzeugs oder seines Inhalts; erstattet wird der Wiederbeschaffungswert (bzw. der Kauf-/Neupreis in Direct Plus innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung). Vandalismusschäden während der Entwendung oder des Entwendungsversuchs sind hiervon nicht erfasst.

    Wenn dein Fahrzeug gestohlen wurde, erstatten wir dir den Wiederbeschaffungswert.
    allianzdirect.de · Seite 9/42 · Klausel Teil A.2 Ziffer 10 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 10. Dein Fahrzeug wurde gestohlen · Gelesen am
  5. [35] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt den Bruch der Verglasung (z. B. Front-, Heck-, Dach- und Seitenscheiben), Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen; Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren und Leuchtmitteln sind ausgeschlossen.

    Bruch der Verglasung. Als Verglasung gilt nur: Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    allianzdirect.de · Seite 7/42 · Klausel Teil A.2 Ziffer 2 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir? · Gelesen am
  6. [36] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden, die unmittelbar durch Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure und Vulkanausbruch verursacht werden, einschließlich durch diese Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug geworfener Gegenstände.

    Schäden, die unmittelbar verursacht wurden durch: Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch.
    allianzdirect.de · Seite 7/42 · Klausel Teil A.2 Ziffer 2 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir? · Gelesen am
  7. [37] Vandalismus: Bedingt ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, einschließlich Hackerangriffen, die unmittelbar gegen die Fahrzeugsoftware gerichtet sind; Schäden durch einen Hackerangriff auf einen fremden Server oder eine digitale Plattform, über den die Fahrzeugsoftware manipuliert wird, sind ausgeschlossen. Nur in der Vollkaskoversicherung enthalten, nicht in der Teilkaskoversicherung.

    Bei Hackerangriffen, also einer Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten, auf dein Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen dein Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs.
    allianzdirect.de · Seite 7/42 · Klausel Teil A.2 Ziffer 3 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 3. Vollkasko: In welchen Fällen helfen wir dir? · Gelesen am
  8. [38] Pannenhilfe: Optional ↩

    Das Verbringen des Fahrzeugs vom Schadensort in eine von Allianz Direct gewählte Werkstatt nach einem versicherten Kaskoschaden ist im Kaskoschutz selbst enthalten. Weitergehende Pannenhilfe bei Panne, Schlüsselverlust sowie Mobilitätsleistungen nach Unfall/Diebstahl (Ersatzfahrt, Bergung bis 750 EUR, Hotelkosten, Fahrzeugrückführung) erfordern die separate, optionale 'Mobilitätsgarantie', die nicht Teil der Kaskoversicherung ist.

    Abschleppen: Ist dein Fahrzeug nach einem Versicherungsfall nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher, lassen wir dieses vom Schadensort in die von uns gewählte Werkstatt verbringen.
    allianzdirect.de · Seite 7/42 · Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung · Gelesen am
  9. [39] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie wird für die Dauer der Reparatur in einer Partnerwerkstatt zur Verfügung gestellt, jedoch nur in der Produktlinie 'Direct Plus' (Teil A.7 'Werkstattersatzwagen'); bei Glasschäden oder bei Wahl der 'freien Werkstattwahl' entfällt der Ersatzwagen.

    Bei der Reparatur eines Kaskoschadens nach Teil A.2 bekommst du zusätzlich zu Teil A.2 Ziffer 7 einen Ersatzwagen der kleinsten Kategorie für die Dauer der Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten.
    allianzdirect.de · Seite 21/42 · Abschnitt: Teil A.7 Produktlinie Direct Plus > 2. In der Kaskoversicherung > Werkstattersatzwagen · Gelesen am
  10. [40] Fahrerunfall: Optional ↩

    Ein unfallbedingter Personenschaden des Fahrers bei einem selbstverschuldeten Unfall wird so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig, bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Dies ist ein eigenständiges, optionales Produkt (Fahrerschutzversicherung) und nicht automatisch Bestandteil der Kaskoversicherung.

    Der berechtigte Fahrer wird beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet.
    allianzdirect.de · Seite 16/42 · Abschnitt: Teil A.5 Fahrerschutzversicherung > 1. In welchen Fällen helfen wir dir? · Gelesen am
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft (part of the Alte Leipziger – Hallesche / ALH Gruppe, whose mutual parent is Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.) 10 belegte Angaben
  1. [41] Fahrzeugschaden: 75.000 € – 150.000 € ↩

    Der gesamte Kaskoschutz und die Höchstentschädigung sind auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt. Der maximal versicherbare Neuwert ist tarifabhängig: compact bis 75.000 €, classic bis 125.000 €, comfort bis 150.000 €.

    Maximaler Neuwert des versicherten Fahrzeugs 75.000 €2 125.000 €2 150.000 €2
    alte-leipziger.de · Seite 1/3 · Abschnitt: Versicherungsumfang Pkw > Annahmerichtlinien · Gelesen am
  2. [42] Totalschaden: 75.000 € – 150.000 € ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts, begrenzt auf den Tarifhöchstwert (compact 75.000 € / classic 125.000 € / comfort 150.000 €). Eine Neuwertentschädigung (voller Neupreis) gilt, wenn der Schaden innerhalb von 12 Monaten (compact), 24 Monaten (classic) bzw. 36 Monaten (comfort) nach Erstzulassung eintritt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt eine Kaufwertentschädigung innerhalb von 12 Monaten (classic) bzw. 24 Monaten (comfort) nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer; im compact-Tarif nicht enthalten.

    Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge 12 Monate 24 Monate 36 Monate
    alte-leipziger.de · Seite 1/3 · Abschnitt: Versicherungsumfang Pkw > Kasko – falls vereinbart leisten wir: · Gelesen am
  3. [43] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs übernimmt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bei vollständiger und fachgerechter Reparatur mit Rechnungsnachweis) bzw. bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Bei vereinbarter Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) reduziert sich die Selbstbeteiligung, zudem gibt es kostenlose Zusatzleistungen; im compact-Tarif ist die Werkstattbindung verpflichtend.

    Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A2.5.1.9, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    alte-leipziger.de · Seite Seite 11 von 58 · Klausel A 2.5.2.1 · Abschnitt: Teil A > A 2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [44] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sind Kernleistungen der Teilkasko und in allen drei Tarifen enthalten, Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert/Tarifhöchstwert. Zusätzlich werden die Kosten für Schlüssel-, Schlossaustausch oder Neucodierung nach Einbruch oder Raub bis 2.500 € erstattet; diese Zusatzleistung ist in classic und comfort enthalten, im compact-Tarif jedoch nicht.

    Brand und Explosion – Entwendung (Diebstahl, Raub) – Glasbruch
    alte-leipziger.de · Seite 2/3 · Abschnitt: Versicherungsumfang Pkw > Teilkasko – falls vereinbart ist versichert: · Gelesen am
  5. [45] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an Scheiben, Spiegeln und Leuchtenabdeckungen sind als Kernleistung der Teilkasko in allen drei Tarifen versichert (ausgenommen Kamera-/Sensor-/Display-Glas). Dadurch verursachte Innenraum-Reinigungskosten werden bis 50 € erstattet, der Ersatz einer durch den Glasbruch zerstörten Vignette/Umweltplakette bis 100 €.

    Ebenfalls werden die dadurch verursachten Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes bis höchstens 50 EUR erstattet.
    alte-leipziger.de · Seite Seite 8 von 58 · Klausel A 2.2.1.5 · Abschnitt: Teil A > A 2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [46] Naturgefahren: Bedingt ↩

    Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Tieren sind Kernleistungen der Teilkasko in allen drei Tarifen. Erweiterte Elementarschäden (Erdbeben, Vulkanausbruch, Muren, Lawinen inkl. Dachlawinen) sind im compact-Tarif nicht enthalten, wohl aber in classic und comfort. Folgeschäden durch Überspannung infolge Blitzschlag an Verkabelung/Bordelektronik sind bis 10.000 € im classic-Tarif und bis 20.000 € im comfort-Tarif versichert; im compact-Tarif nicht enthalten.

    Schäden bei Überspannung durch Blitzschlag – 10.000 € 20.000 €
    alte-leipziger.de · Seite 2/3 · Abschnitt: Versicherungsumfang Pkw > Teilkasko – falls vereinbart ist versichert: · Gelesen am
  7. [47] Vandalismus: Bedingt ↩

    Schäden durch Unfall oder Vandalismus/böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind im Rahmen der Vollkaskoversicherung in allen drei Tarifen bis zum Wiederbeschaffungswert/Tarifhöchstwert versichert; diese Deckung greift nur, wenn Vollkasko (nicht nur Teilkasko) vereinbart ist.

    Schäden bei Unfall oder durch Vandalismus
    alte-leipziger.de · Seite 2/3 · Abschnitt: Versicherungsumfang Pkw > Vollkasko – falls vereinbart ist versichert: · Gelesen am
  8. [48] Pannenhilfe: 250 € – 1.500 € ↩

    Der Schutzbrief ist eine separat abzuschließende, rechtlich selbstständige Zusatzdeckung (in Verbindung mit der Kfz-Haftpflicht) für Pannen- und Unfallhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 250 €, Abschleppen bis 250 € (400 € bei Campingfahrzeugen/Lieferwagen bis 3,5 t), Bergen bis 1.500 €, zudem Hilfe bei Falschbetankung bis 500 € und Schlüssel-Versandkosten bis 110 €. Der Leistungsumfang ist abhängig von der gewählten Schutzbrief-Tarifvariante.

    Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 250 EUR.
    alte-leipziger.de · Seite Seite 15 von 58 · Klausel A 3.5.1 · Abschnitt: Teil A > A 3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [49] Ersatzfahrzeug: 14 Tage ↩

    Die Mobilitätspolice ist eine optionale Zusatzdeckung (nur Pkw), die nach einem leistungspflichtigen Kaskoschaden (Totalschaden, Fahrunfähigkeit oder Diebstahl) deutschlandweit einen klassengleichen Mietwagen für bis zu 14 Tage vermittelt. Im compact-Tarif nicht buchbar. Unabhängig davon ist bei vereinbarter Werkstattbindung bereits ein kostenloser Ersatzwagen (mindestens Kategorie Kleinwagen) für die Reparaturdauer in Partnerwerkstätten enthalten.

    Im Kasko-Schadenfall bieten wir einen klassengleichen Mietwagen bis zu 14 Tage im classic und comfort
    alte-leipziger.de · Seite 3/3 · Abschnitt: Zusätzliche Absicherung über optionale Pakete > Mobilitätspolice · Gelesen am
  10. [50] Fahrerunfall: 1.000.000 € ↩

    Die Fahrerschutzversicherung ist eine optionale Zusatzdeckung (Pkw/Campingfahrzeuge, in Verbindung mit der Kfz-Haftpflicht), die den eigenen Personenschaden des Fahrers so ersetzt, als würde ein Dritter haften, z. B. Verdienstausfall (bis 2.000 €/Monat für 12 Monate), Rehabilitationsmaßnahmen (bis 50.000 €), behindertengerechte Umbauten (bis 50.000 €) und Beerdigungskosten (bis 3.500 €), begrenzt auf insgesamt 1.000.000 € je Schadenereignis.

    Unsere Leistungen der Fahrerschutzversicherung für ein Schadenereignis sind auf eine Versicherungssumme von 1 Mio.EUR begrenzt.
    alte-leipziger.de · Seite Seite 25 von 58 · Klausel A 5.6.3 · Abschnitt: Teil A > A 5.6 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? > Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssumme)? · Gelesen am
AXA Konzern AG 10 belegte Angaben
  1. [51] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach Teilkasko (A.2.2.1) oder Vollkasko (A.2.2.2).

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 3 · Klausel A.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? > A.2.1.1 Ihr Fahrzeug · Gelesen am
  2. [52] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt AXA den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts; die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 5 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [53] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlt AXA die für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Rechnungsnachweis; ohne Nachweis oder bei unvollständiger Reparatur erfolgt die Zahlung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, abzüglich eines Abzugs 'neu für alt' bei ausgetauschten Teilen.

    Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.5, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 5 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [54] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung; Unterschlagung und unbefugter Gebrauch sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert (z. B. nicht bei Personen, die mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden, oder bei nahestehenden Personen).

    Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: a. Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 4 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung · Gelesen am
  5. [55] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind versichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen, und vor der Reparatur sind Weisungen einzuholen, wenn eine Kalibrierung eines Fahrerassistenzsystems erforderlich ist.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Nicht versichert sind Folgeschäden.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 4 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [56] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Schneelawine, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten geworfener Gegenstände.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 4 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung · Gelesen am
  7. [57] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen, sind versichert, jedoch nur im Rahmen der Vollkasko, nicht in der Teilkasko.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 4 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [58] Pannenhilfe: Abgedeckt ↩

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt AXA die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, soweit die Obergrenze der Reparaturkosten nicht überschritten wird. Dies beschränkt sich auf das Abschleppen nach einem versicherten Schadenereignis; es handelt sich nicht um einen allgemeinen Pannen-/Schutzbrief-Service.

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 5 · Klausel A.2.5.2.2 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > Abschleppen · Gelesen am
  9. [59] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    AXA erstattet keinen Nutzungsausfall und keine Kosten eines Mietfahrzeugs, da diese ausdrücklich als nicht ersetzte Folgeschäden aufgeführt sind.

    Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 5 · Klausel A.2.5.7.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile · Gelesen am
  10. [60] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Insassenunfallschutz (Invalidität, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung) ist eine rechtlich selbstständige Versicherungsart (A.3), die gesondert vereinbart werden muss und nicht automatisch mit der Kaskoversicherung verbunden ist; die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.

    Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.
    axa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Seite 3 · Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) · Gelesen am
BavariaDirekt Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [61] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Pkw durch einen Unfall (plötzlich von außen einwirkendes Ereignis mit mechanischer Gewalt). Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt. In allen Tarifen Komfort M, L und XL enthalten.

    Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Pkw nach A.2.5.1.7.
    bavariadirekt.de · Seite 9 · Klausel A.2.5.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  2. [62] Totalschaden: Bedingt ↩

    Grundlage ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl gilt in Komfort M für 6 Monate nach Erstzulassung (optional erweiterbar auf 24 Monate im Rahmen der Leistungserweiterung Kasko), in Komfort L und XL für 24 Monate. Die Kaufwertentschädigung gilt in Komfort M für 3 Monate (optional erweiterbar auf 24 Monate), in Komfort L und XL für 24 Monate.

    Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl 6 Monate optional 24 Monate im Rahmen der Leistungserweiterung Kasko 24 Monate 24 Monate
    jdcnews.de · Seite 2 · Abschnitt: Teil- und/oder Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  3. [63] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gezahlt; bei Nichtreparatur bis zum um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert. Es erfolgt kein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen oder Lackierung (mit Einschränkungen bei Akkus von Elektro-/Hybridfahrzeugen). In allen Tarifen enthalten.

    Wird der Pkw beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen
    bavariadirekt.de · Seite 8 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [64] Diebstahl & Raub: 1.000 € ↩

    Diebstahl und Raub des Fahrzeugs sind in allen Tarifen (Komfort M, L, XL) versichert, Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert bis maximal zum Neupreis. Der Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl oder Raub der Schlüssel ist bis 1.000 € versichert. Bei Diebstahl erfolgt ein prozentualer Abzug, sofern keine anerkannte Wegfahrsperre vorhanden war.

    Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl / Raub d. Schlüssel bis 1.000€ bis 1.000€ bis 1.000€
    jdcnews.de · Seite 1 · Abschnitt: Teilkasko · Gelesen am
  5. [65] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Seiten-, Heckscheibe, Glasdach, Spiegelglas) inklusive Ersatz von Vignetten/Plaketten sind in allen Tarifen enthalten, da dies Bestandteil der in der Vollkasko enthaltenen Teilkasko ist. Leuchtmittelkosten nach Glasbruch sind nur im Tarif Komfort XL enthalten. Bei Reparatur eines Steinschlags in einer Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

    Ja, Glasbruch ist in der Vollasko der BavariaDirekt gedeckt. Schäden durch Steinschlag sind Bestandteil der Teilkasko - und damit immer auch der Vollkaskoversicherung.
    bavariadirekt.de · Abschnitt: Fragen und Antworten zur Vollkasko > Zahlt die Vollkaskoversicherung bei Steinschlag? · Gelesen am
  6. [66] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen (von Berghängen und Dachlawinen) sowie Vulkanausbruch auf den Pkw ist in allen Tarifen als Teil der übernommenen Teilkasko-Leistungen versichert.

    Erdrutsch, Erdsenkung und Erdbeben, Lawinen von Berghängen und Dachlawinen, Vulkanausbruch
    jdcnews.de · Seite 1 · Abschnitt: Teilkasko · Gelesen am
  7. [67] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, den Pkw zu gebrauchen, sind versichert. Dies ist eine Vollkasko-spezifische Leistung (nicht Bestandteil der Teilkasko) und in allen drei Tarifen enthalten.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, den Pkw zu gebrauchen.
    bavariadirekt.de · Seite 7 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? · Gelesen am
  8. [68] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der Autoschutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe inkl. Abschleppen, Bergen, Mietwagen und Rücktransport aus dem Ausland) ist in allen drei Tarifen optional gegen Mehrbeitrag hinzubuchbar; bei Youngtimer-Einstufung ist der Schutzbrief hingegen immer inklusive.

    Schutzbrief (Hilfe bei Panne oder Unfall) optional optional optional
    jdcnews.de · Seite 2 · Abschnitt: Zusatzleistungen Allgemein · Gelesen am
  9. [69] Ersatzfahrzeug: 75 € ↩

    Ein Mietwagen aufgrund eines Unfalls, Totalschadens oder einer Totalentwendung wird bis zu 14 Tage und maximal 75 € pro Tag übernommen. Diese Leistung ist ausschließlich im Tarif Komfort XL enthalten; in Komfort M und L ist sie nicht enthalten.

    Mietwagen aufgrund eines Unfalls, Totalschaden oder Totalentwendung bis zu 14 Tage und max. 75€ pro Tag
    jdcnews.de · Seite 1 · Abschnitt: Vollkasko · Gelesen am
  10. [70] Fahrerunfall: Optional ↩

    Die Insassenunfallversicherung (Todesfall- und Invaliditätsleistung für Insassen) sowie der Fahrerschutz (verschuldensunabhängige Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung durch Unfall) sind jeweils optionale Zusatzleistungen, die in allen drei Tarifen hinzugebucht werden können.

    Insassenunfall (Todesfall - und Invaliditätsleistung) optional optional optional
    jdcnews.de · Seite 2 · Abschnitt: Zusatzleistungen Allgemein · Gelesen am
BGV Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, a public-law corporation, together with its subsidiary BGV-Versicherung Aktiengesellschaft) 10 belegte Angaben
  1. [71] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist grundsätzlich auf den Wiederbeschaffungswert bzw. Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, bei gewerblich versicherten Omnibussen auf 250.000 EUR.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
    bgv.de · Seite 17 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1.1 Ihr Fahrzeug · Gelesen am
  2. [72] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Zahlt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; eine Neupreisentschädigung gilt, wenn der Totalschaden innerhalb von 6 Monaten (Basis-Tarif), 18 Monaten (Klassik-Tarif) oder 24 Monaten (Exklusiv-Tarif) nach Erstzulassung eintritt.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    bgv.de · Seite 24 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [73] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Übernimmt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn das Fahrzeug beschädigt wird, ohne dass ein Totalschaden vorliegt; SchadenservicePlus (in allen Tarifen wählbar) bietet Reparatur in einer Partnerwerkstatt mit 6 Jahren Garantie.

    Lassen Sie das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    bgv.de · Seite 26 · Klausel A.2.5.3.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung? > A.2.5.3.1 Reparatur · Gelesen am
  4. [74] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch im Rahmen der Teilkaskoversicherung.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    bgv.de · Seite 18 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1.2 Entwendung · Gelesen am
  5. [75] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen) einschließlich Kalibrierungskosten für Assistenzsysteme nach Glasaustausch; die Reparatur der Windschutzscheibe (statt Austausch) wird ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, ausgenommen Kunststoffscheiben von Cabriodächern), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    bgv.de · Seite 19 · Klausel A.2.2.1.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1.6 Glasbruch · Gelesen am
  6. [76] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung und Lawinen; Schäden durch Dachlawinen sind zusätzlich nur im Exklusiv-Tarif versichert.

    Naturgewalten ... inkl. Dachlawinen
    bgv.de · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Tarife im Vergleich für Pkw · Gelesen am
  7. [77] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen unbefugter Dritter sind nur in der Vollkaskoversicherung versichert, nicht in der Teilkaskoversicherung; Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe ist zusätzlich nur in den Tarifen Klassik und Exklusiv versichert (nicht im Basis-Tarif).

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    bgv.de · Seite 20 · Klausel A.2.2.2.4 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.2.4 Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [78] Pannenhilfe: 500 € ↩

    Optionaler Zusatzbaustein (Schutzbrief) mit Pannenhilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl, einschließlich Bergung, Abschleppen (bis 200 EUR bei Selbstorganisation), Kurzfahrten (bis 60 EUR), Übernachtung (bis 100 EUR/Nacht, max. 3 Nächte) und Mietwagenkosten (bis 350 EUR im Inland / 500 EUR im Ausland); erreichbar über eine 24-Stunden-Hotline.

    Wir erbringen nach Eintritt der in A.3.6 bis A.3.10 genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
    bgv.de · Seite 30 · Klausel A.3.1 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief · Gelesen am
  9. [79] Ersatzfahrzeug: 75 € ↩

    Im Exklusiv-Tarif wird bei einem Kaskoschaden ein Ersatzfahrzeug bis 75 EUR pro Tag für maximal 14 Tage gestellt; unabhängig davon bietet der optionale Zusatzbaustein SchadenservicePlus (in allen Tarifen wählbar) ein kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 7 Tage bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt.

    Ersatzfahrzeug im Kasko-Schadenfall – – bis 75 EUR/Tag max. 14 Tage
    bgv.de · Seite 1 · Abschnitt: Unsere Tarife im Vergleich für Pkw · Gelesen am
  10. [80] Fahrerunfall: Ausgeschlossen ↩

    Im Rahmen der Kaskoversicherung selbst nicht versichert; Personenschäden oder Tod des Fahrers sind über die separate, fakultative Fahrerschutzversicherung versichert, mit einer Höchstleistung von bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall und spezifischen Teilsummen (z. B. bis 100.000 EUR Schmerzensgeld).

    Die Fahrerschutzversicherung ist eine Kfz-Unfallversicherung, deren Leistungen sich nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden richten.
    bgv.de · Seite 37 · Klausel A.4 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutzversicherung · Gelesen am
Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit 10 belegte Angaben
  1. [81] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfälle (auch selbstverschuldet), Vandalismus sowie alle Ereignisse der Teilkasko ab. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; bei Neuwagen gilt bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb von 36 Monaten (Premium/Premium Partner) bzw. 6 Monaten (Classic) nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung.

    Die Fahrzeugvollversicherung umfasst die Fahrzeugteilversicherung und leistet darüber hinaus im vereinbarten Umfang für Unfallschäden an dem versicherten Fahrzeug – unabhängig davon, ob diese durch Fremd- oder Eigenverschulden verursacht werden.
    concordia.de · Seite 14/56 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung versichert? · Gelesen am
  2. [82] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl zahlt Concordia den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Bei Neuwagen gilt bei Totalschaden/Diebstahl innerhalb von 36 Monaten (Premium/Premium Partner) bzw. 6 Monaten (Classic) nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung; bei Gebrauchtwagen bis 9 Jahre gilt eine Kaufpreisentschädigung für 36 Monate nach Kauf, nur in Premium und Premium Partner.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenereignisses unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
    concordia.de · Seite 17/56 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung? · Gelesen am
  3. [83] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko zahlt Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug 'neu für alt' (Ausnahme: Antriebsakku bei Elektro-/Hybridfahrzeugen ab dem 4. Betriebsjahr). Die Teilkasko deckt Reparaturkosten nur für die konkret benannten Ereignisse (Brand, Diebstahl, Glasbruch, Tierunfall, Kurzschluss usw.), nicht allgemeine Unfallschäden.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: ... Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    concordia.de · Seite 19/56 · Klausel A.2.5.4.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.4 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [84] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko (und damit auch die Vollkasko) deckt Diebstahl, Raub, Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, Unterschlagung (nur wenn das Fahrzeug dem Täter nicht überlassen wurde) sowie unbefugten Gebrauch (nur wenn der Täter in keiner Weise berechtigt war).

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    concordia.de · Seite 14/56 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? > Entwendung · Gelesen am
  5. [85] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Scheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); ausgenommen sind Glasteile von Mess-/Assistenz-/Kamerasystemen, Displays sowie Folgeschäden. Bei fachgerechter Reparatur ohne Austausch durch ein von Concordia beauftragtes Unternehmen wird in allen Tarifen auf die Selbstbeteiligung verzichtet.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    concordia.de · Seite 15/56 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [86] Naturgefahren: Bedingt ↩

    Grundlegende Naturgefahren (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) sind in allen Pkw-Tarifen versichert. Erweiterte Elementarschäden (Lawinen inkl. Dachlawinen, Erdrutsch/Muren, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch) sind bei Pkw nur in den Tarifen Premium und Premium Partner eingeschlossen und im Tarif Classic nicht versichert.

    Für nachfolgend genannte Fahrzeugarten sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch mitversichert: Pkw-Verträge im Tarif Premium, Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger.
    concordia.de · Seite 15/56 · Klausel A.2.2.1.8 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? > Erweiterte Elementarschäden · Gelesen am
  7. [87] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus), einschließlich eines Hacker-/Cyberangriffs auf die Fahrzeugsoftware. Bei einem reinen Teilkasko-Vertrag ist dieses Ereignis nicht versichert.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    concordia.de · Seite 16/56 · Klausel A.2.2.2.4.1 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [88] Pannenhilfe: Optional ↩

    Die MobilPlusversicherung ist ein eigenständiger, optionaler Vertrag. Bei sofortiger telefonischer Meldung an die Notrufnummer und ausschließlicher Beauftragung von Concordia werden Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen (bei Elektrofahrzeugen auch zur nächstgelegenen Ladestation) unbegrenzt übernommen; bei Selbstorganisation gelten Höchstbeträge (Pannenhilfe 150–200 €, Abschleppen 200–300 €). Ein Mietwagen wird bis 75–100 €/Tag für maximal 7 Tage gestellt, zusätzlich Übernachtungen bis 80 €/Nacht (max. 3 Nächte).

    Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir nachfolgende Leistungen.
    concordia.de · Seite 21/56 · Klausel A.4.5 · Abschnitt: A.4 MobilPlusversicherung > A.4.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [89] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Optionaler Zusatzbaustein „Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice“, buchbar gegen Mehrbeitrag für Pkw im Tarif Premium Partner oder Classic. Beinhaltet den Hol-/Bringservice des Fahrzeugs zur/von der Concordia-Partnerwerkstatt auch bei einer Entfernung unter 15 km sowie einen Ersatzwagen der Kategorie A (Kleinwagen) für maximal 5 Tage während der Reparatur; gilt nicht bei reinen Glasbruchschäden.

    Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher war, stellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs in der von uns ausgewählten Werkstatt – für maximal 5 Tage – einen Ersatzwagen der untersten Fahrzeugkategorie (Klasse A, Kleinwagen) zur Verfügung.
    concordia.de · Seite 20/56 · Klausel A.2.5.5.7 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.5 Was leisten wir bei Vereinbarung der Partnerwerkstatt > A.2.5.5.7 Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice" · Gelesen am
  10. [90] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Eigenständige, optionale Fahrerschutzversicherung für Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs. Voraussetzung ist ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen innerhalb von 6 Monaten (entfällt bei Tod des Fahrers). Teilleistungen je Schadenereignis: Schmerzensgeld bis 200.000 €; Verdienstausfall bis 4.000 €/Monat; Unterhaltsansprüche bis 3.000 €/Monat; Haushaltsführung bis 1.000 €/Monat; behindertengerechter Umbau bis 200.000 €; Beerdigungskosten bis 7.500 €; sonstige vermehrte Bedürfnisse bis 2.000 €/Monat. Die Gesamtleistung je Schadenereignis ist auf die KH-Deckungssumme je geschädigter Person, maximal 15 Mio. €, begrenzt.

    Wir zahlen je Schadenereignis maximal die nachfolgenden Entschädigungen: Schmerzensgeld bis 200.000 €, Verdienstausfall bis monatlich 4.000 €, ... maximal jedoch ist die Leistung auf 15 Mio. € beschränkt.
    concordia.de · Seite 25/56 · Klausel A.5.5.3 · Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung > A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? > Höhe der Leistung · Gelesen am
Continentale Krankenversicherung a.G. (Continentale Insurance Group) 10 belegte Angaben
  1. [91] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung deckt zum einen alle Leistungen der Teilkasko ab (Brand, Diebstahl, Glasbruch, Unwetterschäden, Tierkollision und Tierbiss u. a.) und zahlt zusätzlich für Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus; die Teilkasko allein deckt nur Schäden durch äußere Einflüsse. Die Entschädigung ist keine feste Summe, sondern richtet sich nach Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert, begrenzt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

    Die Vollkaskoversicherung deckt zum einen alle Leistungen der Teilkasko ab (Brand, Diebstahl, Glasbruch, Unwetterschäden, Tierkollision und Tierbiss u.a.). Außerdem zahlt sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch einen selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus entstehen.
    continentale.de · Abschnitt: Weitere Fragen zur Kfz-Versicherung > Wann leistet die Vollkasko? · Gelesen am
  2. [92] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts gezahlt; bei neu erworbenen bzw. erstmals zugelassenen Fahrzeugen greift stattdessen für einen bestimmten Zeitraum nach Erstzulassung die Neupreisentschädigung (im Komfort-Tarif bis zu 36 Monate; im Basis-Tarif kürzer). Die Höchstentschädigung insgesamt ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Entschädigung zum Neupreis bzw. Kaufwert bis 24 Monate nach Erstzulassung bzw. Erwerb
    continentale.de · Abschnitt: Garantierte Top-Leistungen für Ihren Pkw: > Kaskoversicherung · Gelesen am
  3. [93] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten für Schäden, die unter die Teilkasko- oder Vollkasko-Ereignisse fallen, werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind eingeschlossen und werden auf diese Obergrenze angerechnet.

    Ist eine Reparatur an Ort und Stelle nicht möglich, organisieren wir das Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt.
    continentale.de · Abschnitt: Kfz-Schutzbrief – bleiben Sie mobil! > Pannen-/Unfallhilfe · Gelesen am
  4. [94] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Entwendung, Raub sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung/unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sind über die Teilkasko versichert. Bei Diebstahl-bedingtem Totalschaden kann die Entschädigung gekürzt werden, wenn das Fahrzeug zum Diebstahlzeitpunkt nicht mit einer selbst schärfenden elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet war.

    Die Teilkasko leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie Brand, Diebstahl, Unwetter, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss und Glasbruch.
    continentale.de · Abschnitt: Weitere Fragen zur Kfz-Versicherung > Wann leistet die Teilkasko? · Gelesen am
  5. [95] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs sind über die Teilkasko versichert (bei Pkw zusätzlich Reinigungskosten des Innenraums und beschädigte Leuchtmittel, außer im Basis-Tarif). Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn eine Scheibe nach vorheriger telefonischer Meldung in einer zertifizierten Partnerwerkstatt repariert statt ersetzt wird; über Glaspartner gilt zudem eine garantierte Reduzierung der Selbstbeteiligung um 75 Euro bei Scheibenersatz.

    Ersatzwagen bei Glasersatz 10 Jahre Garantie auf Glasersatz 30 Jahre Garantie auf Glasreparatur
    continentale.de · Abschnitt: Unser Premium-Service für Pkw – Ihr Extra in der Kfz-Versicherung > Premium-Service-Leistungen bei Glasschäden · Gelesen am
  6. [96] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, (Dach-)Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch sind versichert, ebenso Schäden durch Kurzschluss einschließlich Folgeschäden bis 10.000 Euro. Lawinenschäden sind im Basis-Tarif ausgeschlossen.

    Schäden durch Naturgewalten wie: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, (Dach-)Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch Schäden durch Kurzschluss einschließlich Folgeschäden bis 10.000 Euro
    continentale.de · Abschnitt: Was ist bei Krafträdern mitversichert? · Gelesen am
  7. [97] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen unbefugter Dritter (Vandalismus) sind ausschließlich in der Vollkaskoversicherung mitversichert, zusätzlich zu den bereits in der Teilkasko versicherten Ereignissen.

    Außerdem zahlt sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch einen selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus entstehen.
    continentale.de · Abschnitt: Weitere Fragen zur Kfz-Versicherung > Wann leistet die Vollkasko? · Gelesen am
  8. [98] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannen- und Unfallhilfe wird über den separat abzuschließenden Autoschutzbrief erbracht (ein rechtlich eigenständiger Zusatzvertrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung) und umfasst u. a. Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen, Übernachtung und Krankenrücktransport – nicht als Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.

    Sie haben einen Unfall, eine Panne oder erkranken auf einer Reise mit dem Auto? Hier hilft der Kfz-Schutzbrief mit Pannenhilfe, Mietwagen oder Krankenrücktransport.
    continentale.de · Abschnitt: Kfz-Schutzbrief – bleiben Sie mobil! · Gelesen am
  9. [99] Ersatzfahrzeug: Abgedeckt ↩

    Bei Kaskoschäden (nicht bei Spar-Kasko-Tarifen), die über den kostenlosen Premium-Service abgewickelt werden, stellt die Continentale während der Reparatur in einer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt ohne Extrakosten einen Ersatzwagen zur Verfügung. Zusätzlich kann über den optionalen Autoschutzbrief bei Panne oder Unfall ein Mietwagen in Anspruch genommen werden.

    Der Premium-Service gilt für Pkw bei Kasko-Schäden in ganz Deutschland. Sie können den Premium-Service nutzen, wenn Sie keinen Tarif mit „Spar-Kasko“ abgeschlossen haben.
    continentale.de · Abschnitt: Unser Premium-Service für Pkw – Ihr Extra in der Kfz-Versicherung > So erreichen Sie den Premium-Service: · Gelesen am
  10. [100] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Schutz bei Verletzung oder Tod von Fahrer/Insassen wird ausschließlich über die separat abzuschließende, rechtlich selbstständige Kfz-Unfallversicherung erbracht, nicht als Bestandteil der Kaskoversicherung. Bei einem selbst verschuldeten Unfall muss der Fahrer sonst für eigene Verletzungsfolgen selbst aufkommen.

    Bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen Sie für Ihre eigenen Verletzungen und die Folgen persönlich aufkommen. Es sei denn, Sie haben eine private Unfallversicherung.
    continentale.de · Abschnitt: Smarte Sonderausstattung zu Ihrer Kfz-Versicherung: > Unfallversicherung · Gelesen am
CosmosDirekt (Cosmos Lebensversicherungs-AG and Cosmos Versicherung AG) 10 belegte Angaben
  1. [101] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug selbst durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch Vandalismus; im Rahmen der Vollkaskoversicherung enthalten, Zahlung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne festen Euro-Höchstbetrag.

    Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
    cosmosdirekt.de · Seite 9 · Klausel A.2.3.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung versichert? · Gelesen am
  2. [102] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Es wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl gezahlt. Für Neufahrzeuge gilt anstelle des Wiederbeschaffungswerts eine Neupreisentschädigung, wenn der Schaden im Basis-Schutz innerhalb von 12 Monaten bzw. im Comfort-Schutz (oder bei versicherten Motorrädern) innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung eintritt; für Gebrauchtwagen gilt entsprechend eine Kaufwertentschädigung innerhalb derselben Fristen nach Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  3. [103] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt die Kosten einer vollständigen und fachgerechten Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bzw. des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts, falls nicht oder nicht vollständig repariert wird). Bei Pkw und Motorrädern erfolgt kein Abzug 'neu für alt' für Ersatzteile und Lackierung; bei anderen Fahrzeugarten ist dieser Abzug in den ersten 3-4 Jahren nach Erstzulassung auf Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt.

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  4. [104] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung im Rahmen der Teilkasko (auch in der Vollkasko enthalten). Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum eigenen Gebrauch/zur Veräußerung überlassen wurde; unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt war und nicht in einem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten steht.

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  5. [105] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); beim Austausch der Frontscheibe werden auch Umweltplaketten und Autobahnvignetten ersetzt. Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren und Leuchtmitteln sind ausgeschlossen. Im Comfort-Schutz (oder bei versicherten Motorrädern) werden zusätzlich Innenraumreinigung bis 60 Euro und beschädigte Leuchtmittel erstattet.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
    cosmosdirekt.de · Seite 8 · Klausel A.2.2.5 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? · Gelesen am
  6. [106] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung und Lawinen im Rahmen von Teil-/Vollkasko. Im Comfort-Schutz (oder bei versicherten Motorrädern) wird der Schutz um Dachlawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüche erweitert.

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  7. [107] Vandalismus: Bedingt ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (z. B. ein zerkratztes Auto oder ein abgetretener Spiegel). Nur in der Vollkasko enthalten; in der Teilkasko nicht versichert.

    Schäden durch Vandalismus wie z. B. ein verkratztes Auto oder ein abgetretener Spiegel sind durch die Vollkasko versichert.
    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  8. [108] Pannenhilfe: Optional ↩

    Ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern als separate, optionale Schutzbrief-Versicherung erhältlich. Sie bietet rund um die Uhr Pannen- und Unfallhilfe im In- und Ausland (z. B. Pannenhilfe vor Ort bis 300 Euro, Abschleppen bis 300 Euro, Bergungskosten).

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
  9. [109] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Für Pkw wird im Rahmen des besonderen Unfallschadenservices von CosmosDirekt ein kostenloser Mietwagen der Kategorie A bereitgestellt, sofern die Reparatur über eine von CosmosDirekt organisierte, DEKRA-geprüfte Partnerwerkstatt erfolgt; nicht verfügbar, wenn die Reparatur eigenständig außerhalb dieses Netzwerks organisiert wird.

    Kostenloser Ersatzwagenservice: Wir stellen Dir für die Dauer der Reparatur kostenlos einen Ersatzwagen (Gruppe A) zur Verfügung. So bleibst Du mobil ohne Zeit- und Kostenaufwand.
    cosmosdirekt.de · Abschnitt: Zusatzleistungen der Vollkasko im Überblick > Kostenloses Sonderleistungspaket von CosmosDirekt · Gelesen am
  10. [110] Fahrerunfall: Optional ↩

    Ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung, sondern als separate, optionale Fahrerschutz-Versicherung (Kfz-Unfallversicherung) erhältlich. Sie ersetzt den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers oder der Insassen bei einem selbstverschuldeten Unfall auf Basis des tatsächlichen Schadens (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld) bis zur in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme für Personenschäden.

    cosmosdirekt.de · Gelesen am
DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [111] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall, Vandalismus und alle Teilkasko-Ereignisse. Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; kein Abzug 'neu für alt' bei Teilen/Lackierung, außer im Basis-Tarif, wo dieser Abzug in den ersten 3-4 Jahren nach Erstzulassung angewendet wird.

    (1) Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“. (2) Abweichend von Absatz (1) verzichten wir bei der Kraftfahrtversicherung Basis nicht auf den Abzug „neu für alt“
    da-direkt.de · Seite 13 · Klausel A.2.6.4 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  2. [112] Totalschaden: Bedingt ↩

    Der Basis-Tarif zahlt nur den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert), abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Komfort und Komfort Plus zahlen den vollen Neupreis (Neuwertentschädigung), wenn Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung eintritt (erweiterbar auf 36 Monate durch das Leistungs-Extra 'Erweiterte Neuwertentschädigung'); bei Wechsel zu einem neuen Elektrofahrzeug wird zusätzlich eine Wechselprämie von 2.000 EUR gezahlt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt für 24 (bzw. 36) Monate eine entsprechende Kaufpreisentschädigung, begrenzt auf den ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer.

    Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) für einen Pkw oder ein Kraftrad zahlen wir, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust (Totalentwendung) eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs.
    da-direkt.de · Seite 11 · Klausel A.2.5.2 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs? · Gelesen am
  3. [113] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Wird das Fahrzeug beschädigt, aber repariert, werden die vollständigen Reparaturkosten (inkl. notwendiger Betriebsstoffe) gegen Rechnungsnachweis bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gezahlt; ohne Reparaturnachweis zahlt der Versicherer die vom Sachverständigen geschätzten Kosten bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Ein Abzug 'neu für alt' erfolgt nicht, außer im Basis-Tarif.

    Wird das Fahrzeug vollständig repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten (einschließlich der zur Wiederherstellung notwendigen Betriebsstoffe) bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.5, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    da-direkt.de · Seite 13 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [114] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub und (unter bestimmten Voraussetzungen) Unterschlagung des Fahrzeugs. Die Entschädigung mindert sich bei Pkw/Campingfahrzeugen um 10 %, wenn zum Diebstahlzeitpunkt keine selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre vorhanden war. Der Basis-Tarif schließt Fälle aus, in denen das Fahrzeug dem Täter freiwillig überlassen wurde (z. B. Wochenendfahrt, Verkauf, Eigentumsvorbehalt) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Fahrzeuginnenraum.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw oder Campingfahrzeugs durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war.
    da-direkt.de · Seite 12 · Klausel A.2.5.4 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs? · Gelesen am
  5. [115] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas sowie Leuchtenabdeckungen/Leuchtmittel), einschließlich der Kosten für eine vorhandene Feinstaubplakette bei erforderlichem Austausch der Frontscheibe. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Reparatur in einer von DA Direkt vermittelten Werkstatt erfolgt; andernfalls ist die Erstattung auf 75 % der nach Reparatur berechneten Kosten begrenzt.

    Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren (ausbessern) lassen, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 75 % der nach Reparatur berechneten Kosten begrenzt.
    da-direkt.de · Seite 14 · Klausel A.2.11.1 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.11 Selbstbeteiligung · Gelesen am
  6. [116] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Der Basis-Tarif deckt nur Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (z. B. durch Starkregen). Komfort und Komfort Plus decken zusätzlich Schnee-/Dachlawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.

    Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung Basis Versicherungsschutz nur für Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Alle anderen unter A.2.2.3 genannten Ereignisse sind ausgeschlossen.
    da-direkt.de · Seite 10 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert? · Gelesen am
  7. [117] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind. Dies ist ein reines Vollkasko-Ereignis, das in der Teilkasko nicht enthalten ist. Der Einwand grober Fahrlässigkeit wird in Komfort und Komfort Plus grundsätzlich nicht erhoben, im Basis-Tarif kann die Leistung jedoch verschuldensabhängig gekürzt werden.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    da-direkt.de · Seite 11 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert? · Gelesen am
  8. [118] Pannenhilfe: 350 € ↩

    Wird als separate, rechtlich selbstständige Versicherung (Schutzbrief) angeboten. Deckt Pannenhilfe (selbst organisierte Hilfe bis 150 EUR erstattet), Abschleppen (bis 200 EUR, bei E-Fahrzeugen zur nächsten Ladesäule), Bergung nach Verlassen der Fahrbahn sowie bei Panne/Unfall ab 50 km Entfernung: Weiter-/Rückfahrt, bis zu 3 Übernachtungen (max. 100 EUR/Nacht, insgesamt 600 EUR/Tag) und Mietwagen (bis 50 EUR/Tag für 7 Tage, im Ausland bis 350 EUR).

    Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft selbst, beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 150 EUR.
    da-direkt.de · Seite 19 · Klausel A.5.5.1 · Abschnitt: A.5 Schutzbriefversicherung > A.5.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [119] Ersatzfahrzeug: 50 € – 100 € ↩

    Verfügbar als kostenpflichtiges Leistungs-Extra 'Ersatzwagen': Erstattet einen leistungsgleichen Mietwagen zu Tagessätzen nach Motorleistung (50 EUR bis 55 kW, 75 EUR bei 56-90 kW, 85 EUR bei 91-125 kW, 100 EUR ab 126 kW) für bis zu 10 Tage bei Reparatur bzw. bis zu 20 Tage (max. 1.000 EUR gesamt) bei Totalschaden/Diebstahl. Zusätzlich ist bei werkstattgebundener Karosserie-Reparatur in einer vermittelten Partnerwerkstatt im Komfort-Plus-Tarif ein kostenloser Ersatzwagen für die Reparaturdauer enthalten.

    Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Ersatzwagen“ erstatten wir Ihnen in der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 die Kosten für einen maximal leistungsgleichen (kW) Mietwagen.
    da-direkt.de · Seite 15 · Klausel A.2.19 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.19 Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen) · Gelesen am
  10. [120] Fahrerunfall: 250.000 € ↩

    Verfügbar als Leistungs-Extra 'Fahrerschutz', deckt den Personenschaden des Fahrers beim Lenken des versicherten Fahrzeugs. Leistungen umfassen Schmerzensgeld bis 200.000 EUR, Verdienstausfall bis 10.000 EUR/Monat, behindertengerechten Umbau von Wohnung/Pkw/Arbeitsplatz bis insgesamt 250.000 EUR, eine Soforthilfe von 250 EUR sowie Beerdigungskosten von 5.000 EUR.

    Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR. ... behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR
    da-direkt.de · Seite 23 · Klausel A.6.1.2.9 · Abschnitt: A.6 Fahrerschutzversicherung > A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? · Gelesen am
DBV Deutsche Beamtenversicherung (branches of AXA Versicherung AG, AXA Lebensversicherung AG and AXA Krankenversicherung AG) 10 belegte Angaben
  1. [121] Fahrzeugschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Kaskoversicherung deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch die in der Teilkasko oder Vollkasko versicherten Ereignisse. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, keine feste Summe, und wird um vereinbarte Selbstbeteiligung und Restwert gemindert.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 4 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [122] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt die DBV den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Die Neupreisentschädigung gilt, wenn Totalschaden, Zerstörung oder Verlust vorliegt oder die Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises betragen und der Versicherte Erstkäufer ist: bei mobil kompakt innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung bei Pkw (6 Monate bei anderen Fahrzeugarten), bei mobil komfort innerhalb von 24 Monaten und bei Einschluss des optionalen Bausteins Premium innerhalb von 36 Monaten. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt bei mobil kompakt innerhalb der ersten 12 Monate und bei mobil komfort innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung eine Kaufwertentschädigung bei Totalschaden. Die GAP-Deckung gleicht bei geleasten Pkw/Lkw bis 3,5 t mit Vollkasko die Differenz zur offenen Leasing-Restforderung aus.

    Der Neupreis wird erstattet, wenn die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 % des Neupreises erreichen oder übersteigen. Bei einer Zerstörung oder einem Verlust des Fahrzeugs wird ebenfalls der Neupreis erstattet. Dies gilt bei mobil komfort in den ersten 24 Monaten und bei mobil kompakt in den ersten 12 Monaten nach der Erstzulassung...
    dbv.de · Abschnitt: Teilkaskoleistungen – (Leistungsauszug) > Kaufwertentschädigung · Gelesen am
  3. [123] Teilschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlt die DBV die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts; Abschlepp- und Bergungskosten zur nächsten geeigneten Werkstatt sind innerhalb derselben Obergrenze eingeschlossen. Ein Abzug „neu für alt“ erfolgt bei ausgetauschten Teilen und Lackierung, beschränkt auf Bereifung, wenn der Schaden innerhalb der ersten drei bzw. vier Jahre nach Erstzulassung eintritt (je nach Fahrzeugart). Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe repariert statt ausgetauscht, entfällt die Selbstbeteiligung.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.15
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 6 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [124] Diebstahl & Raub: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Teilkasko deckt Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde; unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise zum Gebrauch berechtigt war. Der Schutz bei Schlüsselverlust/-diebstahl unterscheidet sich je Tarif: mobil kompakt schließt entwendete Schlüssel aus, mobil komfort übernimmt Kosten für Schloss-/Zündschlossaustausch bei Raub oder Einbruch.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung, noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  5. [125] Glasschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Teilkasko deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Austausch der Frontscheibe erstattet die DBV nachgewiesene Kosten für die Umweltplakette bis 10 EUR. Wird die Windschutzscheibe repariert statt ausgetauscht, entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.8.3).

    Nicht versichert sind Folgeschäden. Bei einem Austausch der Frontscheibe ersetzen wir die nachgewiesenen Kosten für den Ersatz der Umweltplakette bis zu einer Höhe von 10,00 Euro.
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  6. [126] Naturgefahren: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Teilkasko deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen und Muren auf das Fahrzeug einschließlich hierdurch auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände; Schäden aufgrund eines durch diese Ereignisse veranlassten Fahrerverhaltens sind ausgeschlossen.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen oder Muren auf das Fahrzeug.
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  7. [127] Vandalismus: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, sind nur in der Vollkasko versichert (A.2.2.2.3); bei reiner Teilkasko besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? · Gelesen am
  8. [128] Pannenhilfe: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Pannenhilfe (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Hilfe bei Schlüssel- oder Falschbetankungsproblemen) wird über den Schutzbrief erbracht, der nur bei Einschluss des optionalen Bausteins Mobilitätsgarantie Bestandteil der Kaskoversicherung wird (A.2.2.4); er ist nicht automatisch in der Teil- oder Vollkasko enthalten.

    Wenn er im Rahmen der Mobilitätsgarantie nach A.2.2.4 vereinbart wird, ist er Bestandteil des Vertrags über die Kaskoversicherung.
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 7 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs · Gelesen am
  9. [129] Ersatzfahrzeug: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Im Rahmen des optionalen Bausteins Mobilitätsgarantie vermittelt die DBV bei einer Reparatur- oder Wiederherstellungsdauer von mehr als vier Stunden ein Ersatzfahrzeug (Gruppe A) für bis zu 14 Tage (bei Reparatur oder bei Ersatzbeschaffung nach Entwendung, Totalschaden oder Zerstörung); im Ausland werden Kosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis 525 EUR übernommen. Kann kein Ersatzfahrzeug gestellt werden, wird stattdessen eine Ausfallpauschale von 25 EUR pro Tag gezahlt.

    Dauert die Reparatur oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft länger als vier Stunden, vermitteln wir Ihnen anstelle der Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 ein Ersatzfahrzeug (Gruppe A).
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 5 · Klausel A.2.2.4.2 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.4 Was beinhaltet der Baustein Mobilitätsgarantie? · Gelesen am
  10. [130] Fahrerunfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Unfallschutz für den Fahrer ist kein Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern gegen Mehrbeitrag als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich: Die Fahrerschutzversicherung (A.5) leistet, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, u. a. Schmerzensgeld bis 100.000 EUR, Verdienstausfall bis 2.000 EUR/Monat, Unterhaltsansprüche bis 1.500 EUR/Monat, Haushaltshilfe bis 500 EUR/Monat, behindertengerechten Umbau bis 100.000 EUR und sonstige vermehrte Bedürfnisse bis 1.000 EUR/Monat, vorausgesetzt ein mindestens dreitägiger stationärer Krankenhausaufenthalt innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall. Zusätzlich ist eine separate Kfz-Unfallversicherung (A.4) mit vereinbarten Versicherungssummen erhältlich.

    Schmerzensgeld bis 100.000 Euro • Verdienstausfall bis monatlich 2.000 Euro • Unterhaltsansprüche bis monatlich 1.500 Euro • Haushaltshilfe bis monatlich 500 Euro • behindertengerechter Umbau bis 100.000 Euro • sonstige vermehrte Bedürfnisse bis monatlich 1.000 Euro.
    xxv24.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel A.5.4.1 · Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung > A.5.4 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? · Gelesen am
Debeka Krankenversicherungsverein a. G. / Debeka Versicherungsgruppe 10 belegte Angaben
  1. [131] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch Teilkasko-Gefahren (Brand/Explosion, Diebstahl, Sturm/Hagel/Blitzschlag/Überschwemmung/Lawine, Wildunfall, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung, Tierbiss) sowie – bei Vollkasko – zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Mitversicherte Zubehörteile (z. B. Räder, Kindersitze, Ladekabel bis 1.000 Euro) sind beitragsfrei mitversichert; Multifunktions-/Navigationsgeräte und Tuning sind bis 5.000 Euro je Position versichert (bei Comfort Plus unbegrenzt). Kurzschlussschäden an angeschlossenen Aggregaten sind bis 5.000 Euro versichert (bis 20.000 Euro mit dem optionalen Paket E-Mobilität). Folgeschäden durch Tierbiss bis 10.000 Euro sind nur bei Comfort Plus mitversichert. Die Höchstentschädigung insgesamt ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, nicht auf eine feste Summe.

    Ihr Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust wegen eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko) versichert.
    debeka.de · Seite Seite 6 von 47 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [132] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Eine Neupreisentschädigung erfolgt bei Totalschaden/Zerstörung/Diebstahl innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung (Comfort); Comfort Plus erweitert dies auf 24 Monate, sofern der Kilometerstand am Schadenstag 60.000 km nicht übersteigt, und ergänzt eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge innerhalb der ersten 12 Monate nach Erwerb. Zulassungskosten für ein Ersatzfahrzeug werden bis 150 Euro erstattet. Entsorgungs-/Resteverwertungskosten nach einem Totalschaden werden bis 1.000 Euro (Comfort) bzw. bis 2.000 Euro (Comfort Plus) erstattet, sofern das Folgefahrzeug bei Debeka versichert wird.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs bzw. seiner Teile.
    debeka.de · Seite Seite 8 von 47 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [133] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Bei Werkstattbindung wird eine Reparatur in einer Nicht-Partnerwerkstatt nur zu 85 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Der Abzug 'neu für alt' auf Ersatzteile und Lackierung entfällt bei Comfort Plus vollständig (außer bei Akkumulatoren von Elektro-/Hybridfahrzeugen). Abschleppkosten zur nächsten geeigneten Werkstatt sind eingeschlossen.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die erforderlichen Reparaturkosten bis zu folgenden Obergrenzen
    debeka.de · Seite Seite 8 von 47 · Klausel A.2.8.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.8 Was zahlen wir bei Beschädigung ohne bzw. mit Werkstattbindung? · Gelesen am
  4. [134] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch. Wird das wiederaufgefundene Fahrzeug innerhalb eines Monats mehr als 50 km vom regelmäßigen Standort entfernt gefunden, wird eine Bahnfahrkarte 2. Klasse für die Rückfahrt erstattet (bis 1.500 Bahnkilometer). Comfort Plus ergänzt die Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage nach Einbruchdiebstahl oder Raub der Schlüssel sowie die Vermittlung eines Mietwagens (Erstattung bis 500 Euro) bei Totalentwendung.

    Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl, Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    debeka.de · Seite Seite 6 von 47 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  5. [135] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen, einschließlich Reinigungskosten sowie Ersatz von Leuchtmitteln, Plaketten und Vignetten. Repariert eine Debeka-Partnerwerkstatt einen Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe (statt sie auszutauschen), erfolgt die Abrechnung ohne Selbstbeteiligung.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
    debeka.de · Seite Seite 7 von 47 · Klausel A.2.2.5 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [136] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Basisdeckung (Comfort) umfasst Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Lawinen. Comfort Plus deckt zusätzlich Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch ab.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawine auf das Fahrzeug.
    debeka.de · Seite Seite 6 von 47 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine · Gelesen am
  7. [137] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, sind nur in der Vollkasko versichert, nicht in der alleinigen Teilkasko. Dies umfasst auch einen unmittelbar gegen das versicherte Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (nicht jedoch eine Manipulation über einen Server oder eine Plattform des Herstellers).

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    debeka.de · Seite Seite 7 von 47 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [138] Pannenhilfe: Optional ↩

    Optionaler Zusatzbaustein (Autoschutzbrief), nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abschließbar. Deckt Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt (oder Wunschwerkstatt bis 50 km), Bergung nach Verlassen der Fahrbahn, Fahrzeugschlüssel-Kurierservice, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung sowie einen Mietwagen, wenn das Fahrzeug nicht am selben Tag repariert werden kann. Erweiterte Leistungen gelten im Ausland (Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport, Verzollungs-/Verschrottungshilfe) sowie bei Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrers auf einer Reise.

    Versichert sind die in A.3.5 bis A.3.7 genannten Schadensereignisse. Wir erbringen die jeweils aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die Ihnen entstandenen Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
    debeka.de · Seite Seite 10 von 47 · Klausel A.3.1 · Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung · Gelesen am
  9. [139] Ersatzfahrzeug: 420 € ↩

    Nur im Rahmen des optionalen Autoschutzbriefs verfügbar: Bei nicht am selben Tag reparierbarem Fahrzeug wird ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug vermittelt. Im Inland werden bis zu 60 Euro pro Tag für maximal 7 Tage übernommen (max. 420 Euro insgesamt); im Ausland werden Mietwagenkosten bis insgesamt 420 Euro übernommen.

    Die Kostenübernahme ist auf 7 Tage zu je maximal 60 Euro begrenzt.
    debeka.de · Seite Seite 10 von 47 · Klausel A.3.5.8 · Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl > Mietwagen · Gelesen am
  10. [140] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Die optionale Fahrerschutzversicherung (nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abschließbar) entschädigt den Personenschaden des Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer (Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbauten, Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene, Schmerzensgeld). Die Gesamtleistung ist je Schadensfall auf 15.000.000 Euro begrenzt; Schmerzensgeld ist auf 200.000 Euro begrenzt und wird erst ab einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen gezahlt. Zusätzlich ist eine separate, optionale Kfz-Unfallversicherung für alle Insassen mit vertraglich vereinbarten Versicherungssummen erhältlich; die Todesfallleistung für Versicherte unter 14 Jahren ist auf 5.000 Euro begrenzt.

    Schmerzensgeld bis maximal 200.000 Euro zahlen wir jedoch erst bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen. Unsere Leistungen je Schadensfall sind auf insgesamt 15 Millionen Euro beschränkt.
    debeka.de · Seite Seite 15 von 47 · Klausel A.6.3 · Abschnitt: A.6 Fahrerschutzversicherung > A.6.3 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutzversicherung? · Gelesen am
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. (DEVK Insurance Group) 10 belegte Angaben
  1. [141] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), auch bei Eigenverschulden. Enthalten in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz; Komfort und Premium umfassen zusätzlich Rangier-/Schlingerschäden zwischen Zug- und Anhängerfahrzeug sowie Reifenplatzer-Folgekosten, die im Basis-Schutz nicht mitversichert sind (A.3.3.2).

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
    medien.devk.de · Seite 17 · Klausel A.3.3.2 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? · Gelesen am
  2. [142] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt die DEVK den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Eine Neupreisentschädigung statt Zeitwert gilt im Komfort-Schutz innerhalb von 18 Monaten und im Premium-Schutz innerhalb von 36 Monaten ab Erstzulassung; im Basis-Schutz besteht kein Anspruch auf Neupreisentschädigung (A.3.7.1, A.3.7.3).

    Wir zahlen den Neupreis nach A.3.13 bei ... nach dem Komfort-Schutz innerhalb von 18 Monaten Premium-Schutz innerhalb von 36 Monaten ab Erstzulassung des Fahrzeugs
    medien.devk.de · Seite 21 · Klausel A.3.7.3 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.7 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  3. [143] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Rechnung erstattet; ohne Rechnungsnachweis werden die Kosten mit den mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert. Bei Beschädigung besteht Anspruch auf Neupreisentschädigung, wenn die Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen (A.3.9, A.3.9.3).

    Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.3.8.2, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    medien.devk.de · Seite 22 · Klausel A.3.9.1 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.9 Was zahlen wir bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs · Gelesen am
  4. [144] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch, jeweils als Teil der Teilkasko in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz (A.3.2.2). Übersteigt der Schaden 1.000 Euro, ist unverzüglich die Polizei zu informieren (B.4.4.3).

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    medien.devk.de · Seite 16 · Klausel A.3.2.2 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  5. [145] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben sowie Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sind in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz mitversichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen. Reparaturen (kein Austausch) durch einen DEVK-Autoglaspartner werden ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet; im Premium-Schutz reduziert sich beim Austausch der Frontscheibe durch einen DEVK-Partner die Selbstbeteiligung zusätzlich um 75 Euro (A.3.2.6).

    Im Komfort- und Basis-Schutz sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs mitversichert.
    medien.devk.de · Seite 16 · Klausel A.3.2.6 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  6. [146] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung/Erdfall, Vulkanausbruch und Schneelawinen sind im Basis-, Komfort- und Premium-Schutz versichert; Dachlawinen sind nur im Komfort- und Premium-Schutz mitversichert (A.3.2.3). Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen sowie Kurzschlussschäden sind in allen Schutzstufen versichert, Folgeschäden sind jedoch im Komfort-Schutz auf 20.000 Euro begrenzt und im Premium-Schutz unbegrenzt, während der Basis-Schutz Folgeschäden ausschließt (A.3.2.5, A.3.2.7).

    Im Basis-Schutz sind abweichend von A.3.2.3 Nr. 1 Dachlawinen nicht mitversichert. Dies gilt auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch eine Dachlawine Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
    medien.devk.de · Seite 16 · Klausel A.3.2.3 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  7. [147] Vandalismus: 250 € ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind im Rahmen der Vollkasko in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz versichert (A.3.3.3). Im Premium-Schutz ist zusätzlich der 'Parkschadenschutz' (Smart-Repair-Verfahren) für Kleinschäden an der Karosserie (z. B. Lackkratzer oder Delle, maximal handflächengroß) bis 250 Euro je Schadenfall enthalten, mit einem Eigenanteil von 50 Euro und ohne gesonderte Selbstbeteiligung; im Basis- und Komfort-Schutz ist diese Leistung nicht enthalten (A.3.6.8).

    Unsere Entschädigungsleistung ist nach Abzug der Selbstbeteiligung auf höchstens 250 Euro je Schadenfall begrenzt. Sie tragen einen Eigenanteil an den Reparaturkosten in Höhe von 50 Euro.
    medien.devk.de · Seite 20 · Klausel A.3.6.8 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.6 Weitere Zusatzleistungen unseres Premium-Schutzes · Gelesen am
  8. [148] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannen- und Unfallhilfe (Abschleppen, Bergen, Weiterfahrt, Mietwagen, Rückholung usw.) wird über den gesonderten Autoschutzbrief 'Auto Plus' (A.6) erbracht. Im Basis- und Komfort-Schutz der Haftpflichtversicherung kann er auf Antrag gegen Mehrbeitrag mitversichert werden, im Premium-Schutz ist er bereits enthalten; er ist nicht Bestandteil des Kaskovertrags selbst, wird aber häufig zusammen mit diesem abgeschlossen (A.1.2.4).

    Im Komfort- und Basis-Schutz können die Autoschutzbriefleistungen (Auto Plus) nach A.6 auf Antrag mitversichert werden.
    medien.devk.de · Seite 12 · Klausel A.1.2.4 · Abschnitt: A.1 – Kfz-Haftpflichtversicherung > 1.2 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung? · Gelesen am
  9. [149] Ersatzfahrzeug: 14 Tage ↩

    Nach Entwendung des Fahrzeugs besteht im Komfort- und Premium-Schutz (nicht im Basis-Schutz) Anspruch auf ein durch die DEVK vermitteltes kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 14 Tage (A.3.7.6). Nach einem Totalschaden besteht dieser Anspruch für bis zu 14 Tage nur im Premium-Schutz (A.3.6.7). Der Wert 14 bezeichnet Tage, keinen Geldbetrag.

    Im Komfort- und Premium-Schutz haben Sie nach Entwendung des versicherten Pkw Anspruch auf ein durch uns vermitteltes kostenloses Ersatzfahrzeug ... längstens jedoch jeweils für 14 Tage.
    medien.devk.de · Seite 21 · Klausel A.3.7.6 · Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.7 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  10. [150] Fahrerunfall: 10.000 € – 20.000 € ↩

    Ein Personenschadenschutz für Fahrer/Insassen ist nicht standardmäßig Bestandteil der Kaskoversicherung, sondern wird über zwei gesonderte Bausteine angeboten: die Fahrer-Schutzversicherung (A.4, nur Fahrer, schadenersatzbezogen, Versicherungssumme 12 Mio. Euro je Schadenfall) und die Kfz-Unfallversicherung (A.5, Pauschalsystem). Beide können im Basis- und Komfort-Schutz auf Antrag mitversichert werden; im Premium-Schutz ist die Kfz-Unfallversicherung mit den Pauschalsummen 10.000 Euro (Todesfall) und 20.000 Euro (Invalidität) bereits enthalten, höhere Summen können auf Antrag vereinbart werden (A.1.2.5).

    Im Komfort- und Basis-Schutz kann eine Kfz-Unfallversicherung nach A.5 auf Antrag mitversichert werden.
    medien.devk.de · Seite 12 · Klausel A.1.2.5 · Abschnitt: A.1 – Kfz-Haftpflichtversicherung > 1.2 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung? · Gelesen am
die Bayerische Insurance Group (formerly Bayerische Beamten Versicherungen / BBV), parent company BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G. 10 belegte Angaben
  1. [151] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch die in der Teilkasko und, sofern vereinbart, in der Vollkasko genannten Ereignisse.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
    diebayerische.de · Seite 13 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [152] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Totalschaden, Zerstörung oder Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert entschädigt. Bei Pkw gilt eine Neuwertentschädigung, wenn der Totalschaden innerhalb von 18 Monaten (Tarifvariante Komfort) bzw. 36 Monaten (Tarifvariante Prestige) nach Erstzulassung eintritt, bei Krafträdern innerhalb von 24 Monaten. Bei Diebstahl mindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern keine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre vorhanden war.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    diebayerische.de · Seite 21 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [153] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird; andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, wobei ohne Rechnungsnachweis die mittleren Stundenverrechnungssätze der Partnerwerkstätten zugrunde gelegt werden.

    Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    diebayerische.de · Seite 24 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [154] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch; bei Elektro-/Hybridfahrzeugen (Tarifvariante Komfort/Prestige) sowie bei Krafträdern ist zudem die Entwendung des Ladekabels während des Ladevorgangs mitversichert.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    diebayerische.de · Seite 15 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.2 Entwendung · Gelesen am
  5. [155] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird, eine fiktive Abrechnung ist nicht möglich. Bei der Tarifvariante Prestige werden zusätzlich die Kosten für im selben Schadenereignis beschädigte Leuchtmittel übernommen.

    Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich.
    diebayerische.de · Seite 16 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.5 Glasbruch · Gelesen am
  6. [156] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug, einschließlich dadurch verursachter, auf oder gegen das Fahrzeug geworfener Gegenstände; Erdbebenschäden sind ausgeschlossen.

    Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
    diebayerische.de · Seite 16 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren · Gelesen am
  7. [157] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko umfasst zusätzlich mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen, einschließlich Schäden durch einen unmittelbar gegen das versicherte Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (nicht versichert, wenn der Angriff stattdessen gegen den Server oder die digitale Plattform des Herstellers gerichtet ist).

    Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs.
    diebayerische.de · Seite 19 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.2.3 Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) · Gelesen am
  8. [158] Pannenhilfe: Optional ↩

    Verfügbar als rechtlich selbstständiger Autoschutzbrief-Vertrag mit Pannen- und Unfallhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 100 €, Abschleppen bis 200 € (abzüglich Pannenhilfe-Kosten), sowie erweiterte Hilfe (Mietwagen, Übernachtung, Fahrzeugunterstellung) ab 50 km Entfernung vom ständigen Wohnsitz.

    Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 €.
    diebayerische.de · Seite 33 · Klausel A.3.5 · Abschnitt: A > 3 Autoschutzbrief > 3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [159] Ersatzfahrzeug: 50 € ↩

    Im Rahmen des Autoschutzbriefs wird die Anmietung eines Mietwagens organisiert; die Kosten werden bis 50 € pro Tag für höchstens 7 Tage im Inland (im Ausland bis insgesamt 350 €) übernommen, sofern weder die Weiter-/Rückfahrt- noch die Übernachtungsleistung stattdessen in Anspruch genommen wurde.

    Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 € je Tag.
    diebayerische.de · Seite 35 · Klausel A.3.6.3 · Abschnitt: A > 3 Autoschutzbrief > 3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung > 3.6.3 Mietwagen · Gelesen am
  10. [160] Fahrerunfall: Optional ↩

    Verfügbar als rechtlich selbstständige Kfz-Unfallversicherung (Pauschal- oder Platzsystem für Insassen) oder Fahrer-Unfallversicherung (Schadenunfallversicherung für den Fahrer); die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein.

    Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden
    diebayerische.de · Seite 40 · Klausel A.4 · Abschnitt: A > 4 Kfz-Unfallversicherung · Gelesen am
ERGO Group AG 10 belegte Angaben
  1. [161] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    In der Vollkasko zahlt ERGO für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, auch bei selbstverschuldeten Unfällen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Fahrers. Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes begrenzt, nicht auf eine feste Versicherungssumme. Die Teilkasko deckt selbstverschuldete Unfälle nicht; dieses Ereignis ist nur bei gewählter Vollkasko eingeschlossen.

    Wir versichern einen Unfall des Fahrzeugs. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
    login.ergo.de · Seite 12 · Klausel E.3 · Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? · Gelesen am
  2. [162] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei wirtschaftlichem Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt ERGO den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes. Bei Neufahrzeugen wird stattdessen in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis gezahlt (mit dem Baustein Wertschutz verlängerbar auf 24 oder 36 Monate); bei bis zu 4 Jahre alten Gebrauchtfahrzeugen wird in den ersten 12 Monaten des Vertrags bei ERGO der Kaufpreis erstattet.

    Bei wirtschaftlichem Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes.
    login.ergo.de · Seite 13 · Klausel E.5 · Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden? · Gelesen am
  3. [163] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    ERGO zahlt die für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs einschließlich mitversicherter Teile und Zubehör. ERGO verzichtet auf den sonst üblichen Abzug neu für alt bei ausgetauschten Teilen und Lackierung.

    Wir zahlen die für die Reparatur erforderlichen Kosten. Das gilt auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn Sie diesen trotzdem reparieren lassen.
    login.ergo.de · Seite 13 · Klausel E.5 · Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden? · Gelesen am
  4. [164] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko (und damit auch die Vollkasko) deckt Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile, einschließlich Beschädigungen im Zuge eines versuchten Diebstahls. Der Austausch bzw. die Kodierung von Schloss und Schlüssel nach Diebstahl oder Raub eines Fahrzeugschlüssels ist ebenfalls eingeschlossen; in der aktuellen Fassung wird keine Höchstgrenze genannt. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Schadensanzeige wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer es zumutbar zurücknehmen.

    Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder -inhalt zu entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde.
    login.ergo.de · Seite 11 · Klausel E.2 · Abschnitt: E Kasko > E.2 Welche Ereignisse versichern wir in der Teilkasko? · Gelesen am
  5. [165] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen), inklusive Kosten für beschädigte Leuchtmittel, erforderlicher Innenraumreinigung und Ersatz beschädigter Vignetten. Bei Reparatur (nicht Austausch) einer beschädigten Windschutzscheibe ohne weiteren Reparaturschaden verzichtet ERGO auf die Selbstbeteiligung, sofern die Reparaturkosten die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht überschreiten.

    Wir versichern Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    login.ergo.de · Seite 12 · Klausel E.3 · Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [166] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt die direkte Einwirkung von Sturm und Böen (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall und Vulkanausbruch, einschließlich Gegenständen, die durch diese Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

    Wir versichern die direkte Einwirkung von Sturm und Böen, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch (z. B. Muren), Erdfall und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.
    login.ergo.de · Seite 12 · Klausel E.3 · Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? > Naturgewalten · Gelesen am
  7. [167] Vandalismus: Bedingt ↩

    Die Vollkasko deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zur Nutzung des Fahrzeugs nicht berechtigt sind, sowie seit der aktuellen Fassung auch Schäden durch einen unmittelbar gegen das versicherte Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (nicht jedoch einen Angriff auf einen Herstellerserver, der sich nur mittelbar auswirkt). Die Teilkasko umfasst dieses Ereignis nicht; es greift nur bei gewählter Vollkasko.

    Wir versichern mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen.
    login.ergo.de · Seite 12 · Klausel E.3 · Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [168] Pannenhilfe: Optional ↩

    Zuwählbarer Baustein für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge; umfasst Pannenhilfe vor Ort (bis 150 Euro), Abschleppen (bis 250 Euro), Bergung, Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs (bis 7 Tage à bis zu 50 Euro/Tag), Übernachtungskosten, Weiter-/Rückfahrtkosten sowie Auslandshilfe inklusive Rücktransport und Rechtsanwalts-/Dolmetscherhilfe.

    Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadensstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Außerdem übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.
    login.ergo.de · Seite 18 · Klausel G.5 · Abschnitt: G Kfz-Schutzbrief > G.5 Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall? · Gelesen am
  9. [169] Ersatzfahrzeug: 50 € ↩

    Zuwählbarer Baustein: Nach einem erstatteten Kaskoschaden vermittelt ERGO in Deutschland für bis zu 14 Tage ein klassengleiches Ersatzfahrzeug oder zahlt bei Nichtnutzung eine Nutzungsausfallentschädigung von 50 Euro pro Tag (max. 14 Tage); nicht bei reinen Glasbruchschäden. In der Vollkasko erweitert dieser Baustein den Schutz zusätzlich auf Unfälle im Ausland mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug (Auslandsschadenschutz).

    Wenn wir einen Kaskoschaden entschädigen, vermitteln wir Ihnen in Deutschland für die Dauer der Reparatur ein klassengleiches Fahrzeug für maximal 14 Tage.
    login.ergo.de · Seite 15 · Klausel E.5 · Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden? > Ersatzfahrzeug Plus · Gelesen am
  10. [170] Fahrerunfall: Ausgeschlossen ↩

    Im Rahmen dieses Kaskoprodukts wird keine Fahrer- oder Insassenunfallversicherung angeboten; die wählbaren Bausteine betreffen Fahrzeugschäden, Pannenhilfe und Mobilität, nicht Personenschäden des Fahrers.

    login.ergo.de · Gelesen am
EUROPA Versicherung AG / EUROPA Lebensversicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [171] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs durch die in der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung eingeschlossenen Gefahren, z. B. Brand, Diebstahl, Naturgewalten, Unfall oder Vandalismus. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und ist insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  2. [172] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung, Diebstahl oder sonstigem Verlust zahlt EUROPA den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung (Komfort-Tarif) bzw. 3 Monaten (Basis-Tarif) wird stattdessen der Neuwert erstattet, sofern das Fahrzeug im Eigentum des ursprünglichen Erstkäufers steht; im Komfort-Tarif gibt es zusätzlich eine Prämie von 2.500 € beim Umstieg von einem Verbrenner auf ein gleichartiges neu zugelassenes Elektro- oder Wasserstofffahrzeug.

    Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden oder einem Diebstahl ersetzen wir Ihnen bis zu 36 Monate nach Erstzulassung den Neuwert Ihres Autos.
    europa.de · Abschnitt: Umfangreicher Schutz > Neupreisentschädigung · Gelesen am
  3. [173] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bzw. des um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswerts bei nicht vollständiger Reparatur). Ein Abzug 'neu für alt' erfolgt bei Ersatzteilen und Lackierung; im Komfort-Tarif entfällt dieser Abzug weitgehend (nur bei Cabrio-Verdecken), im Basis-Tarif gilt er ab dem ersten Jahr für mehrere Bauteilgruppen und ab dem dritten Jahr für alle Ersatzteile.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  4. [174] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkaskoversicherung deckt Diebstahl, Raub, Herausgabe des Fahrzeugs durch räuberische Erpressung, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) sowie unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs bzw. seiner mitversicherten Teile; enthalten in Basis- und Komfort-Tarif.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  5. [175] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich dadurch verursachte Schäden an Leuchtmitteln, Reinigungskosten des Innenraums und den Ersatz einer durch den Glasbruch unbrauchbar gewordenen Vignette/Umweltplakette; diese Zusatzleistungen sind im Basis-Tarif nicht enthalten. Bei Reparatur (nicht Ersatz) in einer EUROPA-Partnerwerkstatt nach vorheriger telefonischer Meldung entfällt die Selbstbeteiligung.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  6. [176] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt unmittelbare Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben und Vulkanausbruch in beiden Tarifen. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich Schnee- und Dachlawinen, Erdrutsch und Erdfall, die im Basis-Tarif ausgeschlossen sind.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  7. [177] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zur Nutzung des Fahrzeugs nicht berechtigt sind, sind nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung versichert, nicht in der Teilkaskoversicherung. Verfügbar in Basis- und Komfort-Tarif, jedoch nur, wenn Vollkasko gewählt wird.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  8. [178] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannen- und Unfallhilfe wird über den Kfz-Schutzbrief erbracht, einen rechtlich selbstständigen, optionalen Vertrag, der nur zusammen mit einer EUROPA-Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden kann; er ist nicht automatisch Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  9. [179] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Die Basis-Kaskodeckung schließt Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung ausdrücklich aus. Eine Ausnahme besteht im Rahmen der optionalen Spar-Kasko (Werkstattbindung): Bei Scheibenersatz (nicht Reparatur) in einer EUROPA-Partnerwerkstatt wird ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse gestellt. Ein umfassenderer Mietwagenschutz (bis 90 €/Tag, max. 7 Tage im Inland bzw. bis 630 € im Ausland) ist nur über den separat abschließbaren Kfz-Schutzbrief verfügbar.

    europa.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  10. [180] Fahrerunfall: Optional ↩

    Fahrerschutz ist als optionaler Zusatz (35 €/Jahr) erhältlich und deckt die eigenen Verletzungen des Fahrers bei einem selbst verschuldeten Unfall ab.

    Für nur 35 € / Jahr ist der Fahrer des versicherten Fahrzeugs im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls umfassend versichert.
    europa.de · Abschnitt: Sinnvolle Ergänzungen zur Autoversicherung > Fahrerschutz · Gelesen am
EUROPA Versicherung AG (trading as EUROPA-go) 10 belegte Angaben
  1. [181] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Es handelt sich nicht um eine feste Versicherungssumme; die Entschädigung ist grundsätzlich auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt, die Höchstentschädigung insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

    europa-go.de · Gelesen am
  2. [182] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung (Komfort-Tarif) bzw. nur 3 Monaten (Basis-Tarif) wird stattdessen die Neupreisentschädigung gezahlt. Der Komfort-Tarif zahlt zusätzlich eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis 48 Monate innerhalb von 36 Monaten nach Kauf, die im Basis-Tarif nicht enthalten ist, sowie eine Wechselprämie von 2.500 € beim Umstieg von Verbrenner auf ein erstmalig zugelassenes Elektro-/Wasserstofffahrzeug.

    innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung tritt ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Fahrzeugs ein [...] Abweichend gilt die Neupreisentschädigung bei Pkw im Basis-Tarif nur innerhalb von 3 Monaten nach Erstzulassung. [...] innerhalb von 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie tritt ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust des Fahrzeugs ein, bei der erstmaligen Zulassung auf Sie darf das Fahrzeug maximal 48 Monate alt sein
    europa-go.de · Seite 20 · Klausel A.2.5.1.2 · Abschnitt: AKB > A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > A.2.5.1.2 Neupreis- und Kaufwertentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  3. [183] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Ein altersbedingter Abzug 'neu für alt' bei ausgetauschten Teilen erfolgt im Komfort-Tarif nur bei Cabrio-Verdecken, während im Basis-Tarif zusätzlich Bereifung, Batterie, Lackierung, Cabrio-Verdecke und Navigations-/Unterhaltungssysteme in den ersten zwei Jahren und ab dem dritten Jahr alle Ersatzteile betroffen sind.

    europa-go.de · Gelesen am
  4. [184] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung in beiden Tarifen (Basis und Komfort) versichert. Bei Entwendungsschäden über 500 Euro ist die Polizei unverzüglich zu verständigen.

    europa-go.de · Gelesen am
  5. [185] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Glasbruchschäden sind in beiden Tarifen versichert. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich Leuchtmittel- und Reinigungskosten nach einem Glasschaden sowie den Ersatz nicht mehr verwendbarer Vignetten/Umweltplaketten ab; diese Zusatzleistungen sind im Basis-Tarif ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung entfällt in beiden Tarifen, wenn der Schaden vor der Reparatur telefonisch gemeldet und die Scheibe in einer benannten Partnerwerkstatt repariert (nicht ersetzt) wird.

    europa-go.de · Gelesen am
  6. [186] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Der Basis-Tarif deckt Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich mittelbare Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybridfahrzeugen sowie Schnee-/Dachlawinen, Erdrutsch und Erdfall; diese Erweiterungen sind im Basis-Tarif ausgeschlossen.

    europa-go.de · Gelesen am
  7. [187] Vandalismus: Bedingt ↩

    Schäden durch Unfall und Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen unbefugter Personen) sind nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung versichert, und zwar in beiden Tarifen (Basis und Komfort); bei reiner Teilkaskoversicherung besteht kein Versicherungsschutz.

    europa-go.de · Gelesen am
  8. [188] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannen- und Unfallhilfe ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern kann optional als Kfz-Schutzbrief gegen einen Mehrbeitrag von 14,99 € eingeschlossen werden – für beide Tarife (Basis und Komfort) buchbar. Er umfasst Pannenhilfe, Abschleppen und weitere Reiseleistungen in Europa und außereuropäischen EU-Gebieten.

    europa-go.de · Gelesen am
  9. [189] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Die Kaskoversicherung selbst umfasst grundsätzlich kein Ersatzfahrzeug. Bei der vergünstigten Spar-Kasko wird ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse nur beim Austausch der Scheibe (Glasersatz, nicht bei Reparatur) in einer Partnerwerkstatt gestellt. Umfassendere Mietwagenhilfe ist nur über den optionalen Kfz-Schutzbrief möglich (bis 90 €/Tag für max. 7 Tage im Inland; im Ausland bis 630 € unabhängig von der Dauer).

    europa-go.de · Gelesen am
  10. [190] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Eine eigenständige Fahrer-/Insassenunfallversicherung ist im EUROPA-go Kasko-Produkt nicht enthalten.

    europa-go.de · Gelesen am
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [191] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert ist der Pkw gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust durch Ereignisse der Teilkasko oder Vollkasko. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt. Werkseitig eingebaute Teile sind mitversichert; nachträglich eingebaute Teile/Zubehör und Spezialausrüstung sind bis 5.000 € pro Schadenfall (Basis) bzw. bis 20.000 € pro Schadenfall mit TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS versichert.

    Für die oben genannten Spezialaufbauten /-ausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im Pkw eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest verbunden sind, ist die Entschädigung im Kernschutz Teilkasko bzw. Vollkasko auf maximal 5.000 Euro pro Schadenfall beschränkt.
    mein-premiumservice.vkb.de · Seite 4 · Klausel A.2.1.2; A.2.1.3; A.2.3.6 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Pkw > A.2.1 Was ist versichert? > Fahrzeug- und Zubehörteile · Gelesen am
  2. [192] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Neupreisentschädigung gilt bei Schadeneintritt innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung (Kernschutz), verlängert auf 24 Monate mit VollkaskoPLUS, sofern der Pkw als Neufahrzeug unmittelbar vom Hersteller/Händler erworben wurde.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  3. [193] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei vollständiger und fachgerechter Reparatur (gegen Rechnung), andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Entsorgungs-, Verbringungs- und UPE-Zuschläge werden gegen Rechnung erstattet; ein Abzug 'neu für alt' erfolgt nicht (A.2.9.5).

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  4. [194] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch (unter Voraussetzungen) und Unterschlagung des Fahrzeugs bzw. seiner mitversicherten Teile. Bei Diebstahl erfolgt ein prozentualer Abzug, sofern das Fahrzeug nicht mit einer anerkannten Wegfahrsperre gesichert war. TeilkaskoPLUS gewährt zusätzlich ein kostenloses Ersatzfahrzeug (eine Mietwagenklasse niedriger) für bis zu einen Monat nach Entwendung.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  5. [195] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); ausgenommen sind Glas-/Kunststoffteile von Assistenz-, Kamera- oder Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren und Leuchtmittel sowie Folgeschäden. Bei vereinbartem Werkstatt Service ('Partnerwerkstatt') ist die Erstattung an die Beauftragung des benannten Glasspezialisten gebunden.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  6. [196] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Der Kernschutz umfasst Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Lawinen und Überschwemmung. TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS erweitern den Schutz auf Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Dachlawinen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  7. [197] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind nur im Kernschutz Vollkasko bzw. VollkaskoPLUS versichert; die Teilkasko schließt Vandalismus- und Unfallschäden laut beiden IPIDs ausdrücklich aus.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  8. [198] Pannenhilfe: Optional ↩

    Ist nicht Bestandteil des Kaskovertrags selbst. Der Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe) kann nur zusammen mit dem Kfz-Haftpflichtvertrag für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden, nicht als Kasko-Zusatzbaustein. Er umfasst Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergen sowie ab 50 km Entfernung Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen und Rückholung.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  9. [199] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Bei TeilkaskoPLUS (auch in VollkaskoPLUS enthalten) besteht nach Entwendung des Fahrzeugs Anspruch auf ein kostenloses, eine Mietwagenklasse niedrigeres Ersatzfahrzeug bis zur Reparatur des wiederaufgefundenen oder Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, begrenzt auf einen Monat ab Entwendungszeitpunkt. Eine separate Mietwagenleistung (bis 70 €/Tag, max. 7 Tage) besteht zudem über den Schutzbrief, der an den Haftpflichtvertrag gebunden ist, nicht an die Kasko.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  10. [200] Fahrerunfall: Optional ↩

    Eine eigenständig wählbare Versicherungsart (nicht automatisch Bestandteil der Kasko), die den Fahrzeuginsassen vereinbarte Geldbeträge bei Invalidität oder Tod zahlt; die Höhe ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Nicht im Kernvertrag der Vario-Kasko enthalten.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
GARANTA Versicherungs-Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [201] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, einschließlich selbst verursachter Schäden und Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen), zusätzlich zu allen Teilkasko-Gefahren; sie ist als wählbare Erweiterung in allen drei Tarifen (Kompakt, Komfort, Premium) erhältlich.

    nuernberger.de · Gelesen am
  2. [202] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Neuwagen-Kaufpreis (inkl. Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 EUR) ersetzt, wenn dies innerhalb von 12 Monaten (Kompakt), 24 Monaten (Komfort) bzw. 36 Monaten (Premium) nach Erstzulassung eintritt. Bei Gebrauchtwagen wird der Wiederbeschaffungswert plus 15 % innerhalb der gleichen 12-/24-/36-Monatsfristen ab Zulassung ersetzt.

    Kaufpreisersatz für Neuwagen bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust bis 12 Monate nach Erstzulassung, inkl. Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 EUR
    nuernberger.de · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: Vollkasko · Gelesen am
  3. [203] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Teilschäden am versicherten Fahrzeug werden im Rahmen der Vollkasko bis zur Höhe der tatsächlichen Reparaturkosten ohne gesonderte Deckungssumme ersetzt. Die Sonderausstattung ist gesondert bis 5.000 EUR (Kompakt), 10.000 EUR (Komfort) bzw. 15.000 EUR (Premium) versichert.

    Ersatz der Sonderausstattung bis 5.000 EUR bis 10.000 EUR bis 15.000 EUR
    nuernberger.de · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: Vollkasko · Gelesen am
  4. [204] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch und Unterschlagung des Fahrzeugs sind in der Teilkasko in allen drei Tarifen mitversichert.

    nuernberger.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  5. [205] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Glasschäden (Windschutzscheibe, Seiten-/Heckscheiben), die repariert werden, sind in der Teilkasko in allen drei Tarifen ohne Selbstbeteiligung versichert; dies gilt nicht für den vollständigen Scheibenaustausch.

    Keine Selbstbeteiligung, wenn Glasschäden repariert werden (gilt nicht für Scheibenaustausch)
    nuernberger.de · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: Teilkasko · Gelesen am
  6. [206] Naturgefahren: Bedingt ↩

    Schäden durch Dachlawinen sind in allen drei Tarifen versichert. Erdbeben- und Erdrutschschäden sind ab dem Komfort-Tarif mitversichert. Erdfall und Vulkanausbruch sind ausschließlich im Premium-Tarif versichert.

    Schäden durch Dachlawinen
    nuernberger.de · Seite Seite 1 von 3 · Abschnitt: Teilkasko · Gelesen am
  7. [207] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus); die optionale Werkstatt-Plus-Reparatur gilt ausdrücklich für Unfallschäden und Vandalismus in den Tarifen Kompakt, Komfort und Premium.

    Die Vollkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die der Fahrer bzw. Halter selbst ver­ursacht oder zu ver­antworten hat. Zusätzlich springt die Voll­kasko ein, wenn Un­be­kannte mut­willig Ihr Fahrzeug be­schädigen (Vandalismus).
    nuernberger.de · Abschnitt: Häufige Fragen · Gelesen am
  8. [208] Pannenhilfe: Optional ↩

    Ein europaweites Pannen-, Unfall- und Diebstahlhilfepaket (Schutzbrief) kann in allen drei Tarifen optional zugebucht werden.

    Schutzbrief: europaweite Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl
    nuernberger.de · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: Ergänzen Sie Ihren Schutz · Gelesen am
  9. [209] Ersatzfahrzeug: 200 € ↩

    Ein Ersatzwagen während der Reparatur ist ausschließlich im Premium-Tarif erhältlich, bis zu 40 EUR/Tag und maximal 200 EUR; in Kompakt und Komfort ist diese Leistung nicht abschließbar.

    Ersatzwagen bei Reparatur ⊖ ⊖ bis zu 40 EUR/Tag, max. 200 EUR
    nuernberger.de · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: Vollkasko · Gelesen am
  10. [210] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Fahrerschutz (Gehalts- und Kostenerstattung nach einem Unfall für den Fahrer) ist als optionaler Zusatzbaustein in den Tarifen Komfort und Premium wählbar; im Kompakt-Tarif ist er nicht abschließbar.

    Fahrerschutz: Gehalts- und Kostenerstattung nach einem Unfall ⊖ ○ ○
    nuernberger.de · Seite Seite 2 von 3 · Abschnitt: Ergänzen Sie Ihren Schutz · Gelesen am
Generali Deutschland AG 10 belegte Angaben
  1. [211] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch Teilkasko- und/oder Vollkasko-Ereignisse. Die Entschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, nicht auf eine fest vereinbarte Versicherungssumme.

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  2. [212] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Zahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert. Bei Pkw OPTIMAL wird bei Totalschaden innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung stattdessen der volle Neupreis gezahlt (A.2.5.1.3). Bei Gebrauchtfahrzeugen, die bei Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer höchstens 48 Monate alt waren, wird bei Totalschaden innerhalb von 36 Monaten nach dieser Zulassung der nachgewiesene Kaufpreis gezahlt (A.2.5.1.5).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  3. [213] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei vollständiger und fachgerechter Reparatur, andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Für Pkw in OPTIMAL und andere Privatfahrzeuge erfolgt kein Abzug 'neu für alt' (A.2.5.2.1, A.2.5.2.4).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  4. [214] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub, Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen unbefugten Gebrauch und Unterschlagung (A.2.2.1.2). Für Pkw OPTIMAL und andere Privatfahrzeuge ist zudem Kraftstoffdiebstahl durch Aufbohren des Tanks mit einer Pauschalerstattung von EUR 50 mitversichert. Bei fehlender selbstschärfender elektronischer Wegfahrsperre zum Diebstahlzeitpunkt vermindert sich die Entschädigung um 10 % (A.2.5.1.9).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  5. [215] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen) unabhängig von der Ursache, zzgl. bis zu EUR 200 für Umweltplaketten/Autobahnvignetten bei Austausch der Frontscheibe. Für Pkw OPTIMAL und alle anderen Fahrzeugarten sind zusätzlich Innenraumreinigung, Ersatz von Leuchtmitteln sowie notwendige Neujustierungen nach Frontscheibenaustausch versichert. Bei Reparatur statt Austausch durch einen von Generali vermittelten Glaser entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.2.1.5).

    Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für Umweltplaketten und Autobahnvignetten bis zu einer Höhe von insgesamt 200 EUR.
    produktcd.generali.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [216] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Bei Pkw OPTIMAL und allen anderen Fahrzeugarten ist zusätzlich die Einwirkung von Lawinen, Dachlawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Murgang, Erdbeben oder Erdsenkung versichert (A.2.2.1.3).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  7. [217] Vandalismus: Bedingt ↩

    Versichert mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Dieses Ereignis ist ausschließlich Bestandteil der Vollkaskoversicherung und nicht in der Teilkasko enthalten (A.2.2.2.3).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  8. [218] Pannenhilfe: 300 € ↩

    Der KASKO PLUS Schutzbrief ist für Pkw OPTIMAL standardmäßig enthalten (abwählbar) und umfasst Pannen-/Unfallhilfe vor Ort bis EUR 300, Abschleppen bis EUR 300, Bergen des Fahrzeugs sowie Hilfe bei Falschbetankung bis EUR 2.000. Für diese Leistungen entfällt die Selbstbeteiligung (A.3.5, A.2.5.10.3).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  9. [219] Ersatzfahrzeug: 490 € ↩

    Über KASKO PLUS werden Mietwagenkosten bis zu EUR 70/Tag für maximal einen Monat nach Diebstahl, bis zu EUR 490 insgesamt nach Totalschaden sowie bis zu sieben Tage (EUR 70/Tag) während der Reparatur übernommen, unabhängig davon, ob die Anmietung durch Generali oder selbst organisiert wird; im Ausland gilt eine Höchstgrenze von EUR 490 insgesamt (A.3.6.3).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
  10. [220] Fahrerunfall: Abgedeckt ↩

    FAHRER PLUS ist für Pkw OPTIMAL standardmäßig enthalten (abwählbar) und ersetzt den tatsächlichen Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld) von Fahrer und Insassen bis zur vertraglich vereinbarten Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme für Personenschäden, statt einer festen Versicherungssumme (A.5).

    produktcd.generali.de · Gelesen am
GVV-Kommunalversicherung VVaG (Mutual Insurance Association) 10 belegte Angaben
  1. [221] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Kaskoversicherung ist eine reine Sachversicherung und schützt den Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Nachteil bei Verlust oder Beschädigung der eigenen Fahrzeuge; sie kann als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, wobei die Teilkaskoversicherung bei Abschluss der Vollkaskoversicherung automatisch enthalten ist.

    Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung eine reine Sachversicherung. Sie tritt immer dann ein, wenn Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen.
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: FAQ zur Kfz-Kaskoversicherung > Welche Schäden deckt die Kaskoversicherung ab? · Gelesen am
  2. [222] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden entschädigt GVV Kommunal zum Neupreis, auch für Lastkraftwagen (LKW), und nicht nur zum Zeitwert.

    gvv.de · Gelesen am
  3. [223] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Die Teilkaskoversicherung deckt Teilschäden am Fahrzeug; bei Abschluss der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkasko automatisch enthalten sowie zusätzlicher Schutz.

    Bei Abschluss der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung automatisch enthalten.
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: FAQ zur Kfz-Kaskoversicherung > Welche Schäden deckt die Kaskoversicherung ab? · Gelesen am
  4. [224] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkaskoversicherung deckt Entwendung, unbefugten Gebrauch und Raub des Fahrzeugs sowie die Entwendung von Fahrzeugschlüsseln nach einem Einbruch oder Raub ab.

    Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie unbefugten Gebrauch und Raub ... Entwendung von Fahrzeugschlüsseln nach einem Einbruch oder Raub
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: Leistungen der Teil- und Vollkaskoversicherung > Teilkasko · Gelesen am
  5. [225] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Die Teilkaskoversicherung deckt Glasbruchschäden ab.

    Glasbruchschäden
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: Leistungen der Teil- und Vollkaskoversicherung > Teilkasko · Gelesen am
  6. [226] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Teilkaskoversicherung deckt Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitz, Schneelawine und Überschwemmung ab.

    Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitz, Schneelawine und Überschwemmung
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: Leistungen der Teil- und Vollkaskoversicherung > Teilkasko · Gelesen am
  7. [227] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) ab.

    Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: Leistungen der Teil- und Vollkaskoversicherung > Vollkasko · Gelesen am
  8. [228] Pannenhilfe: Details ansehen ↩

    Keine eigenständige Pannenhilfe-Leistung wurde für dieses Produkt genannt; stattdessen unterstützt ein deutschlandweites Werkstattnetz die Schadensregulierung (siehe Bedingungen).

    Deutschlandweites Werkstattnetz mit über 950 Partnern
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: Unser Service-Versprechen · Gelesen am
  9. [229] Ersatzfahrzeug: Details ansehen ↩

    gvv-kommunal.de · Gelesen am
  10. [230] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Fahrer- und Insassenschutz wird als separates Produkt, die Kfz-Unfallversicherung, angeboten und als sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung beschrieben, ist jedoch nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.

    Mit ihrem hohen Maß an zusätzlicher Sicherheit ist die Kfz-Unfallversicherung von GVV Kommunal eine nützliche Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
    gvv-kommunal.de · Abschnitt: Mehr zur Kfz-Unfallversicherung > Zusätzliche Sicherheit · Gelesen am
HDI Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [231] Fahrzeugschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    HDI ersetzt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Fahrzeugversicherung (Teil-/Vollkasko). Die Gesamtleistung ist der Höhe nach auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, sofern nicht eine besondere Vereinbarung (z. B. BV 243) eine pauschale Obergrenze von 250.000 EUR festlegt.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Fahrzeugteilversicherung) oder A.2.2.2 (Fahrzeugvollversicherung).
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 9 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [232] Totalschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt HDI den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Eine Neupreisentschädigung gilt, wenn der Schaden innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung eintritt (Motor Komfort); bei Motor Premium wird dieser Zeitraum auf 36 Monate verlängert.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? · Gelesen am
  3. [233] Teilschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Wird das Fahrzeug beschädigt, ohne dass ein Totalschaden vorliegt, zahlt HDI die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bzw., bei nicht vollständiger Reparatur, bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 12 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [234] Diebstahl & Raub: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Diebstahl, Raub und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen. Unterschlagung ist bei Motor Komfort nur unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, bei Motor Premium dagegen ausnahmslos.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Fahrzeugteilversicherung · Gelesen am
  5. [235] Glasschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen ohne Rücksicht auf die Schadenursache. Bei fachgerechter Reparatur statt Austausch entfällt die Selbstbeteiligung.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [236] Naturgefahren: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Hagel, Lawinen, Sturm (ab Windstärke 8) und Überschwemmung auf das Fahrzeug.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug von: Blitzschlag, Erdbeben..., Erdrutsch..., Erdsenkung..., Hagel, Lawinen..., Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8), Überschwemmung
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 10 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > Naturgewalten · Gelesen am
  7. [237] Vandalismus: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind nur im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert, nicht in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko).

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Fahrzeugvollversicherung · Gelesen am
  8. [238] Pannenhilfe: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kein Bestandteil der Fahrzeugversicherung selbst; nur über den separaten Vertrag Mobilitäts-Schutz erhältlich, der nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden kann. Deckt z. B. Pannenhilfe vor Ort bis 300 EUR und Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt bis 400 EUR.

    Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt... Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 400 Euro
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 14 · Klausel A.3.5.2 · Abschnitt: A.3 Mobilitäts-Schutz > A.3.5 Hilfe bei Panne, Unfall oder Falschbetankung · Gelesen am
  9. [239] Ersatzfahrzeug: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Nicht Bestandteil der Fahrzeugversicherung (Mietwagenkosten sind ausdrücklich ausgeschlossen). Nur über den optionalen Mobilitäts-Schutz verfügbar: HDI hilft bei der Anmietung eines Mietwagens und übernimmt bis zu 50 EUR pro Tag für 7 Tage bzw. 14 Tage, wenn sich der Schadenort mindestens 50 km von der Anschrift des Halters entfernt befindet; im Ausland gilt stattdessen pauschal 350 EUR bzw. 700 EUR.

    Wir zahlen maximal 50 Euro je Tag und höchstens für sieben Tage oder 14 Tage, wenn die Hilfeleistung an einem Ort erfolgt, der mindestens 50 km Luftlinie von der Anschrift des Halters in Deutschland entfernt ist.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 14 · Klausel A.3.6.3 · Abschnitt: A.3 Mobilitäts-Schutz > A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall, Totalschaden oder Diebstahl > Mietwagen · Gelesen am
  10. [240] Fahrerunfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Kein Bestandteil der Fahrzeugversicherung; als optionaler Leistungsbaustein (Fahrer-Schutz) zur Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw, Campingfahrzeuge und Lieferwagen im Werkverkehr wählbar. Deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers bei einem Unfall; Versicherungsschutz besteht nur für Fahrer, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 8 Mio. EUR pro Schaden und Versicherungsjahr.

    Die Höchstentschädigung beträgt 8 Mio. Euro pro Schaden und Versicherungsjahr.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 16 · Klausel A.4.1.5 · Abschnitt: A.4 Zusätzliche Leistungsbausteine > A.4.1 Fahrer-Schutz > Bis zu welcher Höhe leisten wir? · Gelesen am
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. 10 belegte Angaben
  1. [241] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs sowie seiner fest verbauten Bestandteile im Rahmen von Teilkasko und/oder Vollkasko, abhängig vom gewählten Tarif. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bei Totalschaden bzw. nach den Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei reparablen Schäden. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis begrenzt, bei Auslaufmodellen auf den Marktwert.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.
    huk.de · Seite 14 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  2. [242] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die HUK den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Tritt dies innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung ein (Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge), wird stattdessen der Neupreis abzüglich Restwert gezahlt; im Basis-Tarif gilt hierfür nur eine Frist von 6 Monaten, mit Kasko PLUS verlängert sich die Frist auf 36 Monate. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen schließt die mitversicherte GAP-Deckung (Differenzkasko) die Lücke zwischen vereinbarter Höchstentschädigung und offenem, abgezinstem Saldo aus dem Leasing- oder Kreditvertrag; im Basis-Tarif ist die GAP-Deckung ausgeschlossen.

    Bei Pkw, Krafträdern/-rollern, Leichtkrafträdern/-rollern, Kleinkrafträdern, Quads, Trikes und Campingfahrzeugen zahlen wir deren Neupreis, wenn die folgenden Voraussetzungen alle vorliegen
    huk.de · Seite 14 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  3. [243] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Wird das Fahrzeug beschädigt, aber liegt kein Totalschaden vor, zahlt die HUK die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei vollständiger und fachgerechter Reparatur (Rechnungsnachweis); erfolgt keine vollständige Reparatur, wird auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt. Zu den erforderlichen Reparaturkosten zählen auch Kosten der Diagnose eines beschädigten Antriebs-Akkus oder der Kalibrierung ausgetauschter Sensoren. Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind ebenfalls versichert.

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    huk.de · Seite 15 · Klausel A.2.6.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung · Gelesen am
  4. [244] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub und Unterschlagung des Fahrzeugs sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf Grund räuberischer Erpressung, einschließlich Beschädigungen zur Entwendung des Fahrzeugs, eines Teils oder des Fahrzeuginhalts (auch bei nur versuchter Entwendung). Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt war, das Fahrzeug zu gebrauchen.

    Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.
    huk.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.2 Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch · Gelesen am
  5. [245] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben, Glasdächer, Spiegel, Abdeckung von Leuchten, einschließlich Glas- und Kunststoffscheiben integrierter Fahrerassistenzsysteme und Displays), einschließlich des Ersatzes des Leuchtmittels. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn das beschädigte Glas nicht ausgetauscht, sondern fachgerecht repariert wird und die Werkstatt zuvor mit der HUK abgestimmt wurde.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. ... Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels.
    huk.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.6 Bruch der Verglasung · Gelesen am
  6. [246] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Sturm (Windstärke 7, mind. 50 km/h), Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch sowie Blitzschlag einschließlich Überspannungsschäden (z. B. beim Laden eines Elektrofahrzeugs). Im Basis-Tarif sind Schäden durch Lawinen und Dachlawinen ausgeschlossen.

    Versichert sind: Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten. Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch.
    huk.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.3 Naturgewalten · Gelesen am
  7. [247] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt zusätzlich Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (z. B. ein Hacker, der böswillig die Software des Fahrzeugs manipuliert). Diese Gefahr ist in der Teilkasko nicht enthalten.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    huk.de · Seite 14 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko > A.2.3.3 Vandalismus · Gelesen am
  8. [248] Pannenhilfe: Optional ↩

    Ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, abgesehen vom Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Reparatur- oder Diagnosewerkstatt nach einem versicherten Schadenereignis (A.2.6.2). Umfassende Pannenhilfe (unabhängig von der Ursache, Mietwagen, Übernachtungen usw.) wird nur über den separat abzuschließenden Schutzbrief (A.3) erbracht, einen rechtlich selbstständigen, zusätzlichen Vertrag.

    Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Dann unterstützen wir Sie durch: Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür
    huk.de · Seite 18 · Klausel A.3.1 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung > A.3.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  9. [249] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Ausdrücklich von der Kaskoversicherung ausgeschlossen: A.2.9 nennt 'Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs' als Standardausschluss. Ein Mietwagen-Service ist nur über den separat abgeschlossenen Schutzbrief verfügbar (Mietwagen-Service, bis zu 80 € pro Tag für max. 7 Tage), nicht über die Kasko.

    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
    huk.de · Seite 18 · Klausel A.2.9 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? · Gelesen am
  10. [250] Fahrerunfall: Optional ↩

    Ist nicht Bestandteil der Kasko. Personenschäden des Fahrers sind nur über den separat abzuschließenden, rechtlich selbstständigen Fahrerschutz (A.4) versichert, der den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen, Hinterbliebenengeld) so ersetzt, als sei die HUK im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig, zuzüglich eines zusätzlichen Krankenhaus-Tagegelds.

    Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wären.
    huk.de · Seite 22 · Klausel A.4.1.1 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden > A.4.1 Was ist versichert? · Gelesen am
HUK24 AG 10 belegte Angaben
  1. [251] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Kasko ersetzt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs. Die Teilkasko deckt u. a. Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Zusammenstoß mit Tieren und Kurzschluss; die Vollkasko deckt zusätzlich Unfallschäden und Vandalismus. Die Entschädigung entspricht dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, insgesamt begrenzt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Schadenereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko).
    huk24.de · Seite 9 · Klausel A.2.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [252] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt HUK24 den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Bei Pkw, Krafträdern (außer Leicht-/Kleinkrafträdern), Quads und Trikes zahlt HUK24 stattdessen den vollen Neupreis, wenn der Schaden innerhalb von 24 Monaten (Classic-Tarif) bzw. 6 Monaten (Basis-Tarif) nach Erstzulassung eintritt.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.
    huk24.de · Seite 10 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  3. [253] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert (Nachweis durch Rechnung), zahlt HUK24 die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlt HUK24 die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    huk24.de · Seite 10 · Klausel A.2.6.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung · Gelesen am
  4. [254] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt Diebstahl, Raub, Unterschlagung des Fahrzeugs sowie die Erpressung seiner Herausgabe, einschließlich Beschädigungen, die durch einen (auch versuchten) Diebstahl entstehen.

    Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.
    huk24.de · Seite 9 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch · Gelesen am
  5. [255] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben, Glasdächer, Spiegel und Leuchtenabdeckungen). HUK24 verzichtet auf die Selbstbeteiligung bei einem Bruchschaden an der Verglasung, wenn dieser fachgerecht repariert statt ausgetauscht wird und die Werkstatt vorab mit HUK24 abgestimmt wurde.

    Ist es zu einem Bruchschaden an der Verglasung des Fahrzeugs gekommen? Und lassen Sie das beschädigte Glas nicht austauschen, sondern fachgerecht reparieren? Dann verzichten wir auf die Selbstbeteiligung, wenn Sie die Werkstatt zuvor mit uns abgestimmt haben.
    huk24.de · Seite 12 · Klausel A.2.6.9 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.9 Selbstbeteiligung · Gelesen am
  6. [256] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch) sowie Blitzschlag, einschließlich durch diese Naturgewalten geworfener Gegenstände und Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Im Basis-Tarif sind Schäden durch Lawinen und Dachlawinen ausgeschlossen.

    Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch. Beim Basis-Tarif sind Schäden durch Lawinen und Dachlawinen ausgeschlossen.
    huk24.de · Seite 9 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > Naturgewalten · Gelesen am
  7. [257] Vandalismus: Bedingt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (z. B. ein Hackerangriff auf die Fahrzeugsoftware). Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Teilkasko.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    huk24.de · Seite 10 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko > Vandalismus · Gelesen am
  8. [258] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannen- und Unfallhilfe ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst; sie wird über den separaten, rechtlich selbstständigen Autoschutzbrief erbracht, der zusätzlich zur Kasko abgeschlossen werden kann und u. a. Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Mietwagen, Übernachtung und Rückfahrt umfasst.

    A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
    huk24.de · Seite 12 · Klausel A.3 · Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung · Gelesen am
  9. [259] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Die Kasko schließt Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem Schadenfall ausdrücklich aus.

    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
    huk24.de · Seite 12 · Klausel A.2.9 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? · Gelesen am
  10. [260] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Personenschaden des Fahrers ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung; er wird über die separate, rechtlich selbstständige Fahrerschutzversicherung abgedeckt, die den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers (u. a. Verdienstausfall, Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse, Unterhaltszahlungen, Hinterbliebenengeld) so ersetzt, als sei HUK24 im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Die Versicherungssumme steht im Versicherungsschein.

    Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wären.
    huk24.de · Seite 15 · Klausel A.4.1 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden > A.4.1 Was ist versichert? · Gelesen am
Itzehoer Insurance / Brandgilde von 1691 Mutual Insurance Association 10 belegte Angaben
  1. [261] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko-Deckung bietet in COMFORT DRIVE und TOP DRIVE umfassenden Versicherungsschutz und sorgt über die Teilkasko-Leistungen hinaus auch bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen und mutwilligen Beschädigungen für Schadenersatz.

    itzehoer.de · Gelesen am
  2. [262] Totalschaden: Bedingt ↩

    Bei Totalschaden gewährt COMFORT DRIVE eine Neupreisentschädigung (bzw. Anschaffungspreis bei Gebrauchtwagen) für bis zu 36 Monate nach Kauf. TOP DRIVE bietet eine unbefristete Neupreisentschädigung ('Treuejuwel'), sofern das Fahrzeug seit Erstzulassung auf den Namen des Versicherungsnehmenden ununterbrochen im TOP DRIVE versichert war (oder zuvor max. 14 Tage/500 km auf Händler/Hersteller zugelassen war); andernfalls gilt auch im TOP DRIVE die 36-Monats-Grenze für Folgekäufer.

    Der Itzehoer TOP DRIVE sorgt als umfassendster Versicherungsschutz sogar dafür, dass bei einem Totalschaden 36 Monate lang nach Kauf kein Wertverlust entsteht. Bei einem Neuwagen erstattet die Itzehoer den Neupreis - beim Gebrauchtfahrzeug den Anschaffungspreis.
    itzehoer.de · Abschnitt: TOP DRIVE > Mehr geht nicht, versprochen! · Gelesen am
  3. [263] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko-Grunddeckung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (auch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Muren, Vulkanausbruch), Brand, Explosion, Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren, Marderbiss, Kurzschluss an der Verkabelung oder Glasbruch.

    itzehoer.de · Gelesen am
  4. [264] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Der Diebstahl des Fahrzeugs ist über die in beiden Tarifen enthaltene Teilkasko-Grunddeckung versichert; die Entwendung der Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls (nicht aus dem Fahrzeug) oder durch Raub ist ebenfalls versichert, einschließlich Austausch/Umcodierung der Tür- und Lenkradschlösser.

    itzehoer.de · Gelesen am
  5. [265] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Glasbruch ist in beiden Tarifen über die Teilkasko-Grunddeckung versichert; bei Reparatur (nicht Austausch) durch eine vorab mit der Itzehoer abgestimmte Werkstatt entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.

    Glasschäden: kein Abzug der Selbstbeteiligung nach Reparatur durch eine vorab mit der Itzehoer abgestimmte Werkstatt (nicht bei Austausch der Scheibe), ggf. Ersatz für Vignette / Umweltplakette
    kfz-versicherungsvergleich.de · Abschnitt: Itzehoer Kfz-Versicherung > Itzehoer Top-Drive > Kasko im Top-Drive · Gelesen am
  6. [266] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Muren und Vulkanausbruch im Rahmen der in beiden Tarifen enthaltenen Teilkasko-Grunddeckung.

    itzehoer.de · Gelesen am
  7. [267] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Vandalismusschäden (mutwillige Beschädigung durch Dritte) sind über die Vollkasko-Deckung in COMFORT DRIVE und TOP DRIVE versichert und gehen über die Teilkasko-Leistungen hinaus.

    Zusätzlich deckt sie selbst verursachte Schäden und Vandalismus ab.
    finanzfit.info · Abschnitt: Die wichtigsten Tarifoptionen der Itzehoer > Vollkasko: Rundum-Schutz bei Eigenschäden · Gelesen am
  8. [268] Pannenhilfe: Unbegrenzt ↩

    TOP DRIVE beinhaltet Bergung nach Panne oder Unfall in unbegrenzter Höhe sowie Bahnkosten für die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz bzw. Zielort innerhalb des Geltungsbereichs, mit 24-Stunden-Service europaweit.

    Bergung nach Panne oder Unfall in unbegrenzter Höhe
    itzehoer.de · Abschnitt: TOP DRIVE > Versicherungsschutz unabhängig von der Kilometerentfernung zum Wohnort · Gelesen am
  9. [269] Ersatzfahrzeug: 750 € ↩

    Bei Totalentwendung wird ein durch die Itzehoer vermittelter Mietwagen bzw. nachgewiesene Kosten bis max. 750 € übernommen; nach einem Verkehrsunfall ein Mietwagen gleicher Klasse für den kaskoversicherten Pkw für max. 14 Tage (alternativ Nutzungsausfall-Entschädigung bis max. 750 €). Seit Juli 2024 übernimmt die Direktregulierung im TOP DRIVE Mietwagenkosten nach einem Unfall ohne zeitliche Einschränkung.

    Durch uns vermittelter Mietwagen u. nachgewiesene Kosten: bei Totalentwendung max. 750 € und nach einem Verkehrsunfall für den kaskoversicherten Pkw gleiche Klasse, max. 14 Tage (alternativ Nutzungsausfall-Entschädigung bis max. 750 €)
    itzehoer-maklerweb.de · Seite 8 · Abschnitt: Kasko-Schutz – die richtige Wahl treffen · Gelesen am
  10. [270] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Fahrerschutz, der Personenschäden des Fahrers ähnlich einem Haftpflichtanspruch absichert, kann auf Wunsch sowohl bei COMFORT DRIVE als auch bei TOP DRIVE hinzugebucht werden; es handelt sich um eine eigenständige Versicherungsart (Kfz-Unfall-/Fahrerschutzversicherung) innerhalb des Itzehoer Kfz-Produkts und ist nicht automatisch eingeschlossen.

    Auf Wunsch: Fahrerschutz und Rabattschutz (für alle Fahrer ab 23 Jahren) bei Wahl "COMFORT DRIVE" oder "TOP DRIVE"
    itzehoer-maklerweb.de · Abschnitt: Kfz mit der Itzehoer macht Spaß! > Top Produkte! Top Service! Top Partner! · Gelesen am
Janitos Versicherung Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [271] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung deckt selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, enthalten in Compact und Advanced. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, nicht auf eine feste Versicherungssumme.

    janitos.de · Gelesen am
  2. [272] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt Janitos die Neupreisentschädigung (Neuwagen) bzw. Kaufpreisentschädigung (Gebrauchtwagen), wenn der Schaden innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung/Erwerb im Tarif Compact bzw. innerhalb von 24 Monaten im Tarif Advanced eintritt.

    Neupreisentschädigung nach Erstzulassung für PKW bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust 12 Mo. 24 Mo.
    janitos.de · Seite 1 · Abschnitt: Die Leistungen der Janitos Kraftfahrtversicherung (T2501) > Vollkasko · Gelesen am
  3. [273] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Teilschäden aus Teilkasko-Gefahren (Brand, Explosion, Kurzschluss, Diebstahl, Sturm/Hagel/Überschwemmung, Wildunfall, Glasbruch, Tierbiss) sowie Vollkasko-Unfallschäden; die Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet, ohne feste Versicherungssumme.

    Alle Schadenereignisse im Rahmen der Teilkaskoversicherung
    janitos.de · Seite 1 · Abschnitt: Die Leistungen der Janitos Kraftfahrtversicherung (T2501) > Vollkasko · Gelesen am
  4. [274] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl und Raub (Entwendung) des Fahrzeugs. Advanced deckt Unterschlagung ausnahmslos, während Compact dies nur deckt, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde.

    Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Die Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
    janitos.de · Seite 4 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Kraftfahrtversicherung Compact (AKB) > Leistungen der Kaskoversicherung > A.2.2.2. Entwendung · Gelesen am
  5. [275] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Windschutzscheibe, Heck-/Seitenscheiben, Spiegel, Leuchtenabdeckungen). Bei Reparatur der Windschutzscheibe entfällt die Selbstbeteiligung; bei Austausch in einer Janitos-Partnerwerkstatt wird die SB um 75 Euro reduziert (zzgl. bis zu 25 Euro Innenreinigung im Advanced-Tarif). Folgeschäden sind nicht mitversichert.

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht mitversichert.
    janitos.de · Seite 5 · Klausel A.2.2.6 · Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Kraftfahrtversicherung Compact (AKB) > Leistungen der Kaskoversicherung > A.2.2.6. Glasbruch · Gelesen am
  6. [276] Naturgefahren: Bedingt ↩

    Beide Tarife decken Sturm-, Hagel-, Blitzschlag-, Überschwemmungs-, Lawinen- und Erdrutschschäden. Advanced deckt zusätzlich Erdbeben, Erdsenkung und Vulkanausbruch, und die Lawinendeckung von Advanced umfasst auch Dachlawinen; diese erweiterten Gefahren sind im Tarif Compact nicht enthalten.

    Schäden durch Lawinen, Muren, Erdrutsche inkl. Dachlawinen ... Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung und Vulkanausbruch
    janitos.de · Seite 1 · Abschnitt: Die Leistungen der Janitos Kraftfahrtversicherung (T2501) > Teilkasko · Gelesen am
  7. [277] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus), enthalten in Compact und Advanced.

    Versichert sind Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, d.h. Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    janitos.de · Seite 5 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Kraftfahrtversicherung Compact (AKB) > Leistungen der Kaskoversicherung > A.2.3.3. Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [278] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der Mobilitäts-Schutz ist eine optionale Zusatzleistung gegen Prämienzuschlag in beiden Tarifen und bietet Pannen- und Unfallhilfe in Europa/der EU (z.B. Pannenhilfe bis 154 Euro, Abschleppen bis 154 Euro, Mietwagen bis 52 Euro/Tag für 5 Tage bzw. 260 Euro im Ausland, Übernachtung bis 77 Euro/Nacht).

    organisiert der Versicherer die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich ... auf Euro 154,–.
    janitos.de · Seite 8 · Klausel A.3.1.1 · Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Kraftfahrtversicherung Compact (AKB) > Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) > A.3.1.1. Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort · Gelesen am
  9. [279] Ersatzfahrzeug: Abgedeckt ↩

    Das Werkstattmanagement ist standardmäßig in beiden Tarifen enthalten (gegen Prämiennachlass abwählbar) und stellt im Reparaturfall bis zu 14 Tage kostenlos ein Ersatzfahrzeug der kleinsten Klasse zur Verfügung. Advanced bietet zusätzlich bei Totalentwendung des Fahrzeugs eine Mietwagen-Ausfallpauschale von 25 Euro/Tag (max. 4 Wochen), die im Tarif Compact nicht enthalten ist.

    Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges der kleinsten Klasse für die Dauer der Reparatur bis zu 14 Tagen, sofern gewünscht.
    janitos.de · Seite 9 · Klausel A.2.18.6 · Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Kraftfahrtversicherung Advanced (AKB) > A.2.18. Werkstattmanagement · Gelesen am
  10. [280] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Der Fahrerschutz ist eine optionale Zusatzversicherung (gegen Zuschlag, beide Tarife), die Personenschäden des berechtigten Fahrers (mindestens 23 Jahre) bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeugs abdeckt. Die Leistung ist auf die vereinbarte Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme für Personenschäden begrenzt, höchstens jedoch 15 Millionen Euro pro Versicherungsjahr.

    Die Leistung ist begrenzt auf die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden, höchstens jedoch EUR 15 Mio. pro Versicherungsjahr.
    janitos.de · Seite 17 · Klausel A.6.3 · Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Janitos Kraftfahrtversicherung Advanced (AKB) > Fahrerschutz > A.6.3. Höchstentschädigung · Gelesen am
KRAVAG Insurance Group (KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG and KRAVAG-SACH Versicherung des Deutschen Kraftverkehrs VaG) 10 belegte Angaben
  1. [281] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden des versicherten Pkw durch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus/Cyberangriff und (nur premium) Fährtransportschäden zusätzlich zu allen Teilkasko-Gefahren; die Entschädigung ist auf den Neupreis begrenzt, nicht auf eine feste Summe.

    Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: Ereignisse der Teilkasko A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2.
    kravag.de · Seite 19 · Klausel A.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? · Gelesen am
  2. [282] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl zahlt KRAVAG den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts; erfolgt der Schaden kurz nach Erstzulassung, wird stattdessen der höhere Neupreis erstattet: in der KfzPolice premium innerhalb von 30 Monaten bei Verbrennern (36 Monate bei Elektro-/Hybrid-Pkw), in der KfzPolice comfort innerhalb von 12 Monaten, in der KfzPolice classic besteht keine Neupreisentschädigung (nur Wiederbeschaffungswert).

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Pkw.
    kravag.de · Seite 21 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [283] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet, wenn der Pkw vollständig und fachgerecht repariert wird (Nachweis durch Rechnung); wird nicht oder nicht vollständig repariert, ist die Entschädigung auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt. Ist der optionale Werkstattservice vereinbart und wird außerhalb der ausgewählten Werkstatt repariert, ist der Erstattungsanspruch auf 80 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt (gilt nicht bei Schäden im Ausland).

    Wenn Sie mit uns den Werkstattservice oder den Werkstattservice Glas vereinbart haben, gilt: Lassen Sie Ihren Pkw in einer anderen als der von uns ausgewählten Werkstatt reparieren, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 80 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt. Dies gilt nicht bei Schadensfällen im Ausland.
    kravag.de · Seite 23 · Klausel A.2.6.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [284] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub, Herausgabe durch räuberische Erpressung, Unterschlagung (unter Bedingungen) und unbefugter Gebrauch durch fahrzeugfremde Dritte sind sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko in allen drei Tarifen versichert. Wird ein entwendetes Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige wieder aufgefunden, zahlt die KfzPolice premium zusätzlich eine Mobilitätspauschale von 500 EUR; diese Pauschale entfällt in comfort und classic.

    Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: a. Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Pkw aufgrund räuberischer Erpressung.
    kravag.de · Seite 18 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung · Gelesen am
  5. [285] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind in allen Tarifen ohne feste Entschädigungsobergrenze versichert; in der KfzPolice classic ist der Werkstattservice Glas (Ersatzfahrzeug, 3 Jahre Garantie) automatisch enthalten. Wird außerhalb der Partnerwerkstatt repariert, sinkt die Erstattung auf 80 % der Kosten, außer es handelt sich um eine Verbundglasreparatur statt Austausch – dann entfällt zusätzlich die Selbstbeteiligung.

    Wenn Sie Ihren Pkw nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren lassen, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 80 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt. Dies gilt nicht für Glasbruchschäden bei Spiegeln, Scheinwerfern, Panoramadächern oder wenn weitere Beschädigungen repariert werden, die aus dem gleichen Schadenereignis stammen, oder bei Schadensfällen im Ausland.
    kravag.de · Seite 25 · Klausel A.2.6.2.g · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  6. [286] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    In der KfzPolice premium sind Erdbeben, Erdsenkung, Vulkanausbruch, Lawinen (auch Dachlawinen) und Muren sowie Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung versichert; die KfzPolicen comfort und classic decken ausschließlich Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Erdbeben/Erdsenkung/Vulkanausbruch/Lawinen/Muren sind ausgeschlossen.

    In der KfzPolice premium sind die unmittelbaren Einwirkungen folgender Naturgewalten auf den Pkw versichert: Erdbeben, Erdsenkungen, Vulkanausbrüche, Lawinen einschließlich Dachlawinen, und Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. In den KfzPolicen comfort und classic besteht Versicherungsschutz abweichend nur für Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
    kravag.de · Seite 18 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Naturgewalten · Gelesen am
  7. [287] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Beschädigung, Zerstörung oder Totalschaden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter (z. B. Vandalismus oder Cyberangriff) ist in der Vollkasko aller drei Tarife versichert; Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind ausgeschlossen. Bei reiner Teilkasko besteht dafür kein Versicherungsschutz.

    Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden des Pkw durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, z. B. Vandalismus oder Cyberangriff. Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht versichert.
    kravag.de · Seite 19 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [288] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannenhilfe wird über den separaten, rechtlich eigenständigen Schutzbrief-Vertrag erbracht, nicht automatisch im Rahmen der Kaskoversicherung. Er umfasst z. B. Pannenhilfe vor Ort (bis 150 EUR, unbegrenzt bei Organisation durch KRAVAG), Abschleppen (unbegrenzt bei Organisation durch KRAVAG, sonst bis 200 EUR bei Selbstorganisation), Schlüsselnotdienst (bis 100 EUR) und Mietwagen nach Unfall (bis 85 EUR/Tag, max. 7 Tage).

    Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 85 EUR je Tag.
    kravag.de · Seite 32 · Klausel A.3.5.5 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall > Mietwagen (nur bei Unfall) · Gelesen am
  9. [289] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagenklasse während der Reparatur wird nur im Rahmen des optionalen Werkstattservice (premium/comfort) gestellt, wenn die Reparatur in einer von KRAVAG ausgewählten Werkstatt erfolgt; die KfzPolice classic enthält automatisch eine entsprechende Leistung (Werkstattservice Glas), jedoch nur für Glasbruchreparaturen, nicht für allgemeine Unfallreparaturen.

    Wir sorgen für die Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzfahrzeugs der Kleinwagen-Klasse - für die Dauer der Reparatur ... in der von uns ausgewählten Werkstatt.
    kravag.de · Seite 23 · Klausel A.2.6.2.d · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > Werkstattservice · Gelesen am
  10. [290] Fahrerunfall: 20.000.000 € ↩

    Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken sind nicht Bestandteil der Kaskoversicherung, können aber über die separate Fahrerschutz-Versicherung abgesichert werden; diese zahlt wie ein Haftpflichtversicherer bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall (z. B. Verdienstausfall, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Schmerzensgeld nach mind. 5 Tagen Krankenhausaufenthalt), unabhängig vom Verschulden.

    Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer. Dabei leisten wir nach deutschem Recht und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall
    kravag.de · Seite 45 · Klausel A.6.4.1 · Abschnitt: A.6 Fahrerschutz-Versicherung > A.6.4 Was leisten wir in der Fahrerschutz-Versicherung? · Gelesen am
LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. (LVM Insurance Group) 10 belegte Angaben
  1. [291] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall, auch selbstverschuldet oder durch Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hackerangriff). Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert bzw. Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, keine feste Geldsumme. Nur im Vollkasko-Baustein enthalten.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch eine Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde.
    lvm.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.2.2 · Abschnitt: A.2.2.2 > Unfall · Gelesen am
  2. [292] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Bei Neufahrzeugen (Ersterwerber) gilt eine Neupreisentschädigung, wenn Totalschaden/Diebstahl innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung eintritt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt eine Kaufwertentschädigung (bis maximal des tatsächlich gezahlten Kaufpreises) innerhalb von 24 Monaten nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer, jedoch nur bei bestehender Vollkaskoversicherung.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    lvm.de · Seite 14 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2.5 > A.2.5.1 · Gelesen am
  3. [293] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei Beschädigung des Fahrzeugs (kein Totalschaden). Bei Pkw verzichtet LVM auf den branchenüblichen Abzug 'neu für alt' bei Reparatur- und Lackierungskosten, auch für Akkumulatoren von E-Autos.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: ... Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) verzichten wir auf den Abzug neu für alt. Entsprechendes gilt für den Antriebsakkumulator von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
    lvm.de · Seite 15 · Klausel A.2.5.3.1 · Abschnitt: A.2.5.3 · Gelesen am
  4. [294] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung; unbefugter Gebrauch und Unterschlagung sind unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Die Entschädigung richtet sich nach den allgemeinen Regeln zu Totalschaden/Wiederbeschaffungswert; bei Pkw, Campingfahrzeugen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen ohne selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre zum Diebstahlzeitpunkt wird die Entschädigung um 10% gekürzt.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf Grund räuberischer Erpressung.
    lvm.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2.1 > Entwendung · Gelesen am
  5. [295] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten). Es ist keine feste Höchstgrenze genannt. Glas- und Kunststoffteile von Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel selbst sind ausgeschlossen. Wird die Scheibe über ein von LVM abgestimmtes Unternehmen repariert statt ausgetauscht, entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.
    lvm.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2.2.1 > Glasbruch · Gelesen am
  6. [296] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren und Erdbeben auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände. Es ist keine feste Höchstgrenze genannt.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren oder Erdbeben auf das Fahrzeug.
    lvm.de · Seite 12 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2.2.1 > Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdbeben · Gelesen am
  7. [297] Vandalismus: Bedingt ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nur im Vollkasko-Baustein enthalten.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    lvm.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2.2.2 > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [298] Pannenhilfe: Abgedeckt ↩

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs durch ein versichertes Ereignis erstattet LVM die Abschleppkosten vom Schadenort bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt, begrenzt durch dieselbe Obergrenze wie die Reparaturkosten (Wiederbeschaffungswert). Dies ist unabhängig vom separaten, optionalen LVM-Schutzbrief, der umfassendere Pannen-/Unfallhilfe bietet, u. a. auch bei Entladung des Antriebsakkumulators von E-Autos.

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.
    lvm.de · Seite 15 · Klausel A.2.5.3.2 · Abschnitt: A.2.5.3 > Abschleppen · Gelesen am
  9. [299] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Nutzt der Versicherte den LVM-SchadenService und lässt das Fahrzeug bei einer von LVM vermittelten Partnerwerkstatt in Deutschland reparieren, wird kostenlos ein Ersatzwagen für die Reparaturdauer gestellt, zzgl. Hol-/Bringservice und Fahrzeugreinigung. Es ist kein fester Tagessatz oder Tageslimit genannt (anders als beim separaten Schutzbrief-Mietwagenbaustein). Ohne Nutzung des SchadenService besteht dieser Anspruch nicht.

    Unser Servicepartner wird Ihnen während der Reparaturdauer einen Pkw zur Verfügung stellen, das beschädigte Fahrzeug abholen und nach durchgeführter Reparatur gereinigt zurückbringen.
    lvm.de · Seite 16 · Klausel A.2.5.4 · Abschnitt: A.2.5.4 > LVM-SchadenService · Gelesen am
  10. [300] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Die LVM-FahrerKasko ist ein separater, optionaler Baustein (nicht Bestandteil der Basis-Kasko) und ersetzt den materiellen Personenschaden des Fahrers (z. B. Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Reha-Kosten, häusliche Pflege, Hinterbliebenenrente) bis 15.000.000 Euro, wenn kein Dritter haftet oder der Schaden nicht ausreichend gedeckt ist.

    Die LVM-FahrerKasko sichert „Unfälle beim Lenken“ ab und ersetzt den materiellen Personenschaden des Fahrers bis 15 Millionen Euro.
    lvm.de · Seite 6 · Abschnitt: LVM-Zusatzbausteine > FahrerKasko · Gelesen am
Mecklenburgische Insurance Company on a Mutual Basis (Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit) 10 belegte Angaben
  1. [301] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs (einschließlich mitversicherter Teile) durch die in der Teilkasko genannten Ereignisse sowie bei vereinbarter Vollkasko zusätzlich durch Unfall und Vandalismus. Die Höchstentschädigung ist in allen Fällen auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, nicht auf einen festen Geldbetrag (A.2.1.1, A.2.5.6).

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
    mecklenburgische.de · Seite 9 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [302] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts (A.2.5.1.1). Bei Neufahrzeugen (Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads/ATV) wird bei Totalschaden/Verlust innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis gezahlt (Grunddeckung, A.2.5.1.2a); in der Komfortdeckung verlängert sich dieser Zeitraum für Pkw auf 36 Monate inkl. Überführungskosten bis 500 € (A.7.5.9a).

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    mecklenburgische.de · Seite 10 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 · Gelesen am
  3. [303] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Bei vollständiger und fachgerechter Reparatur werden die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet (A.2.5.2.1a). Bei nicht oder nicht vollständig/fachgerecht durchgeführter Reparatur erfolgt die Erstattung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert (A.2.5.2.1b). Bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt reduziert sich die Selbstbeteiligung (A.7.5.13) und es bestehen Anspruch auf Ersatzfahrzeug, Reinigung und Transport (A.2.5.2.4).

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen.
    mecklenburgische.de · Seite 10 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [304] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung, eingeschränkt Unterschlagung sowie eingeschränkt unbefugter Gebrauch, ebenso Beschädigungen infolge einer vollendeten oder versuchten Entwendung (A.2.2.1.2). Es wird keine bestimmte Diebstahlsicherung als Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz verlangt; die Entschädigung ist durch die allgemeine Neupreis-/Wiederbeschaffungswertgrenze begrenzt, keine gesonderte feste Versicherungssumme.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    mecklenburgische.de · Seite 9 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung · Gelesen am
  5. [305] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sowie beschädigte Leuchtmittel (inkl. Xenon/LED), Vignetten, Umweltplaketten, Kalibrierungs- und Innenreinigungskosten; Folgeschäden sind ausgeschlossen (A.2.2.1.5). Bei Reparatur (kein Austausch) in einer Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung; beim Austausch in einer spezialisierten Partner-Glaswerkstatt reduziert sich die Selbstbeteiligung um 75 € (A.2.5.8).

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. ... Folgeschäden sind nicht versichert.
    mecklenburgische.de · Seite 10 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 > Glasbruch · Gelesen am
  6. [306] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Grunddeckung (Teilkasko) versichert die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Dach-/Lawinen und Erdrutsch (A.2.2.1.3). In der Komfortdeckung wird der Schutz zusätzlich auf Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch innerhalb der Teilkasko erweitert (A.7.5.6); diese drei Gefahren sind in der Grunddeckung nach A.2.9.4 sonst ausgeschlossen.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Dach-/Lawinen oder Erdrutsch auf das Fahrzeug.
    mecklenburgische.de · Seite 9 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 > Sturm, Hagel, Blitzschlag... · Gelesen am
  7. [307] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zum Gebrauch des Fahrzeugs nicht berechtigt sind, sind versichert, jedoch nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung (A.2.2.2.3); reine Teilkasko-Verträge decken keinen Vandalismus-/Unfallschaden ab.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    mecklenburgische.de · Seite 10 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [308] Pannenhilfe: 200 € ↩

    Wird als eigenständiger, rechtlich selbständiger Vertrag (Autoschutzbrief) zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgeschlossen. Die Pannen-/Unfallhilfe vor Ort ist bis 150 € und das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt bis 200 € (abzüglich bereits erbrachter Hilfeleistung) versichert; beide Kosten werden unbegrenzt übernommen, wenn der Schaden über die rund um die Uhr erreichbare Notruf-Rufnummer (0800 8569910 bzw. 0049 511 53517300) gemeldet und die Organisation der Mecklenburgischen überlassen wird (A.3.5 a, A.3.5 b).

    Der Höchstbetrag hierfür beläuft sich auf 200 €; hierauf rechnen wir eventuell erbrachte Leistungen für den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs gemäß A.3.5 a an.
    mecklenburgische.de · Seite 12 · Klausel A.3.5 · Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief > A.3.5 Was leisten wir bei Panne oder Unfall? · Gelesen am
  9. [309] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    Im Rahmen der Kaskoversicherung wird für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzfahrzeug der kleinsten Klasse gestellt, jedoch nur bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mecklenburgischen und sofern kein Totalschaden oder reiner Glasbruchschaden vorliegt (A.2.5.2.4 b). Zusätzlich werden im Rahmen des optionalen Autoschutzbriefs Mietwagenkosten bis 85 €/Tag (max. 7 Tage), bis zu 750 € insgesamt bei Schadenort im Ausland, bzw. pauschal 120 € bei Unfällen unter 50 km vom Wohnsitz erstattet (A.3.5 f, A.3.5 m).

    Wir stellen ein Ersatzfahrzeug der kleinsten Klasse für die Dauer der Reparatur zur Verfügung.
    mecklenburgische.de · Seite 11 · Klausel A.2.5.2.4 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5.2.4 Reparatur in einer Partnerwerkstatt · Gelesen am
  10. [310] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Nur im Rahmen der beitragspflichtigen Komfortdeckung enthalten (Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung, keine eigenständige Kasko-Leistung): versichert sind Personenschäden des berechtigten nichtselbständigen oder selbständigen Fahrers bei einem Unfall beim Lenken des versicherten Pkw, auch bei selbst verschuldeten Unfällen. Die Leistung richtet sich nach dem Recht der unerlaubten Handlung bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Personenschäden (pauschal bis 15 Mio. € je geschädigter Person); kein Anspruch auf Schmerzensgeld und keine Rechtsverfolgungskosten, ausgeschlossen sind Fahrer außerhalb des vereinbarten Fahrerkreises (A.7.2, A.7.3, A.7.2.4, A.7.2.6 g; Vergleichstabelle der Kundeninformation).

    Die Fahrer-Versicherung für Nichtselbständige deckt Personenschäden, die der berechtigte nichtselbständige Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Pkw erleidet.
    mecklenburgische.de · Seite 16 · Klausel A.7.2.1 · Abschnitt: A.7 Komfortdeckung > A.7.2 Fahrer-Versicherung für Nichtselbständige · Gelesen am
Münchener Verein Versicherungsgruppe (comprising Münchener Verein Krankenversicherung a.G., Münchener Verein Lebensversicherung AG and Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG) 10 belegte Angaben
  1. [311] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Schäden am eigenen Fahrzeug, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat, sind nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert; die Teilkasko deckt selbstverschuldete Kollisionsschäden nicht ab.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  2. [312] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert erstattet; eine Neupreisentschädigung gilt bis zu 15 Monate nach Erstzulassung und max. 25.000 km Laufleistung, eine Kaufpreisentschädigung innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  3. [313] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten für Schäden durch versicherte Gefahren (Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wetterereignisse, Wildunfall) werden bis zum Wiederbeschaffungswert übernommen.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
  4. [314] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl des Fahrzeugs ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung (und somit auch der Vollkaskoversicherung) versichert; Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

    Deckung : Umfasst Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Verglasungsschäden, Lawinenschäden, Schäden durch Kurzschluss oder Tierbisse und Diebstahl.
    autoversicherungen-24.de · Abschnitt: Leistungsübersicht der Münchener Verein Autoversicherung > 2. Kfz-Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  5. [315] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Verglasungsschäden am Fahrzeug sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung (und somit auch der Vollkaskoversicherung) versichert.

    Deckung : Umfasst Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Verglasungsschäden, Lawinenschäden, Schäden durch Kurzschluss oder Tierbisse und Diebstahl.
    autoversicherungen-24.de · Abschnitt: Leistungsübersicht der Münchener Verein Autoversicherung > 2. Kfz-Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  6. [316] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (inkl. Dachlawinen) und Murgang sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung (und somit auch der Vollkaskoversicherung) versichert.

    Deckung : Umfasst Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren, Verglasungsschäden, Lawinenschäden, Schäden durch Kurzschluss oder Tierbisse und Diebstahl.
    autoversicherungen-24.de · Abschnitt: Leistungsübersicht der Münchener Verein Autoversicherung > 2. Kfz-Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  7. [317] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte ist ausschließlich im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert; die Teilkasko beinhaltet keinen Vandalismusschutz.

    Vandalismus : Schutz bei mutwilliger Beschädigung.
    autoversicherungen-24.de · Abschnitt: Leistungsübersicht der Münchener Verein Autoversicherung > 3. Kfz-Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  8. [318] Pannenhilfe: Optional ↩

    Nicht im Basis-Kaskoschutz enthalten; verfügbar über den optionalen Schutzbrief KH-Plus (ab 19 EUR/Jahr), der Pannenhilfe bis 150 EUR, Abschleppen bis 300 EUR (bei E-Fahrzeugen 200 EUR bis zur nächsten Lademöglichkeit) sowie unbegrenzte Bergungskosten europaweit umfasst.

    Rufen Sie uns bei einer Panne oder einem Unfall einfach an unter Tel 089/455 60-411. Wir schicken Ihnen ein Pannenhilfsfahrzeug zum Schadenort und ersetzen die Kosten bis zu 150 €.
    muenchener-verein.de · Seite 12 · Abschnitt: Ihr Schutzbrief KH-Plus · Gelesen am
  9. [319] Ersatzfahrzeug: 500 € ↩

    Innerhalb der Kaskoversicherung besteht kein Anspruch auf Mietwagen-Kostenerstattung; über das kostenlose Sorglos-Paket wird jedoch für die Reparaturdauer ein Mietwagen der Klasse A gestellt, sofern die vermittelte Partner-Werkstatt genutzt wird, und der optionale Schutzbrief KH-Plus erstattet Mietwagenkosten bis 80 EUR pro Tag bzw. max. 500 EUR insgesamt bei Schäden außerhalb eines Radius von 50 km zum Wohnsitz.

    Kostenerstattung bis 80 € pro Tag oder max. 500 € insgesamt
    muenchener-verein.de · Seite 13 · Abschnitt: Ihr Schutzbrief – KH-Plus > Mietwagen · Gelesen am
  10. [320] Fahrerunfall: Optional ↩

    Die Insassenunfallversicherung leistet nach einem Unfall bei bleibenden Schäden, unabhängig von der Schuldfrage, und kann als Pauschal- oder Platzsystem abgeschlossen werden.

    muenchener-verein.de · Gelesen am
Neodigital Autoversicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [321] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind das Fahrzeug und seine fest eingebauten Bestandteile; die Entschädigung erfolgt bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, bzw. bis zum Neupreis, wenn der Schaden innerhalb von 24 Monaten (NEO M) bzw. 36 Monaten (NEO L) nach Erstzulassung eintritt.

    Sie haben Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug. Bestandteile Ihres Fahrzeugs sind wie Ihr Fahrzeug versichert.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 7 von 34 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? > A.2.1.1 Ihr Fahrzeug und seine Bestandteile · Gelesen am
  2. [322] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung zahlt Neodigital den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; bei NEO M wird stattdessen der Neupreis gezahlt, wenn der Schaden innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung eintritt, bei NEO L (durch die NEO L Leistungserweiterung) innerhalb von 36 Monaten.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 9 von 34 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  3. [323] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert und dies durch Rechnung nachgewiesen wird; andernfalls Zahlung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 10 von 34 · Klausel A.2.6.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung · Gelesen am
  4. [324] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder Erpressung des Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko; zudem werden Abholkosten (max. eine Bahnfahrkarte 2. Klasse, bis 1.500 km) erstattet, wenn das Fahrzeug mehr als 50 km vom regelmäßigen Standort entfernt aufgefunden wird.

    Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 8 von 34 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.2 Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch · Gelesen am
  5. [325] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seitenscheiben, Glasdach, Spiegel, Leuchtenabdeckungen) im Rahmen der Teilkasko; bei Reparatur (nicht Austausch) der Frontscheibe in Partnerwerkstätten wird auf die Selbstbeteiligung verzichtet, zudem sind Vignetten-/Plakettenersatz und Reinigungskosten nach Glasbruch enthalten – identisch in beiden Tarifen.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trennund Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 8 von 34 · Klausel A.2.2.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.6 Bruch der Verglasung · Gelesen am
  6. [326] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch und Blitzschlag im Rahmen der Teilkasko, einschließlich erweiterter Elementarschäden und Dachlawinen – identisch in beiden Tarifen.

    Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten. Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 8 von 34 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.3 Naturgewalten · Gelesen am
  7. [327] Vandalismus: Bedingt ↩

    Versichert sind mutwillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte (z. B. 'Neidkratzer'), jedoch nur im Rahmen der Vollkasko; die Teilkasko deckt Vandalismus nicht. Bei Wahl der Vollkasko identisch in NEO M und NEO L enthalten.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 9 von 34 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko > A.2.3.3 Vandalismus · Gelesen am
  8. [328] Pannenhilfe: Optional ↩

    Optionaler Baustein ('sofern vereinbart') mit Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergen, Kurzfahrten (bis 50 €), Mietwagen-Service (bis 80 €/Tag, max. 7 Tage, im Ausland bis 1.000 €), Fahrzeugschlüssel-Service (bis 200 €) und Heimtransport des Haustiers (max. 2 Wochen); die Beträge sind in NEO M und NEO L identisch.

    Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Dann unterstützen wir Sie durch: • Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür • Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung
    makler.neodigital.de · Seite Seite 12 von 34 · Klausel A.3.1 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  9. [329] Ersatzfahrzeug: 80 € ↩

    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs sind aus der reinen Kaskoversicherung ausgeschlossen, werden jedoch bei vereinbartem optionalem Schutzbrief bis zu 80 € pro Tag für maximal 7 Tage (im Ausland insgesamt bis 1.000 €) erstattet; identisch für NEO M und NEO L.

    Wir helfen Ihnen, einen Mietwagen (Pkw) anzumieten. Und wir bezahlen die Mietwagenkosten bis maximal 80 € je Tag für bis zu 7 Tage.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 14 von 34 · Klausel A.3.6.1 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.6 Weitere Leistungen bei Panne, Unfall und Entwendung ab 50 km Entfernung > Mietwagen-Service · Gelesen am
  10. [330] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Optionaler Baustein ('sofern vereinbart'), der den Personenschaden des Fahrers bei einem selbstverschuldeten Unfall ersetzt (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen, Unterhalt, Hinterbliebenengeld), so als wäre eine gegnerische Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig; Versicherungssumme bis 15 Mio. € je Schadenereignis, identisch für NEO M und NEO L.

    Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wären.
    makler.neodigital.de · Seite Seite 16 von 34 · Klausel A.4.1 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden > A.4.1 Was ist versichert? · Gelesen am
NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft (NÜRNBERGER Versicherungsgruppe) 10 belegte Angaben
  1. [331] Fahrzeugschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch Unfälle einschließlich selbstverschuldeter Schäden und Vandalismus, sofern Vollkasko gewählt wurde. Die Entschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt (keine feste Summe), gemäß A.2.11 AKB.

    Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 11 · Klausel A.2.5.6 · Abschnitt: A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  2. [332] Totalschaden: Bedingt ↩

    Bei Neufahrzeugen wird der ursprüngliche Kaufpreis (nicht nur der Wiederbeschaffungswert) erstattet, wenn innerhalb einer tarifabhängigen Frist nach Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Diebstahl eintritt: Kompakt 12 Monate, Komfort 24 Monate, Premium 36 Monate – jeweils inklusive Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 EUR. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird der Wiederbeschaffungswert zzgl. 15 % (Kaufwertentschädigung) innerhalb derselben gestaffelten Fristen erstattet. Der Betrag ist an den Kauf-/Wiederbeschaffungspreis gekoppelt und keine feste Summe.

    Kaufpreisersatz für Neuwagen bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust bis 12 Monate nach Erstzulassung, inkl. Zulassungs- und Überführungskosten bis 1.000 EUR
    nuernberger.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsvergleich – Autoversicherung Kompakt, Komfort und Premium > Vollkasko · Gelesen am
  3. [333] Teilschaden: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Die Teilkaskoversicherung deckt Brand und Explosion, Diebstahl/Raub/Unterschlagung/unbefugten Gebrauch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (einschließlich Dachlawinen), Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der Verkabelung (A.2.2 AKB). Erdbeben und Erdrutsch sind nur in Komfort und Premium eingeschlossen (nicht in Kompakt); Erdfall und Vulkanausbruch sind nur im Premium-Tarif eingeschlossen.

    Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.2.2.1 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 · Gelesen am
  4. [334] Diebstahl & Raub: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Deckt Diebstahl, Raub, Unterschlagung (sofern das Fahrzeug dem Täter nicht zum eigenen Gebrauch überlassen wurde) und unbefugten Gebrauch durch nicht berechtigte Personen (A.2.2.2 AKB). In allen Tarifen im Rahmen der Teilkaskoversicherung enthalten.

    Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 8 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2.1.2 Entwendung · Gelesen am
  5. [335] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturen an der Verglasung erfolgen in allen Tarifen ohne Selbstbeteiligung (gilt nicht für den vollständigen Scheibenaustausch, der der vereinbarten Selbstbeteiligung unterliegt). Die Reinigung des Innenraums von Glassplittern wird zusätzlich bis 25 EUR netto erstattet (A.2.5.2.1c AKB).

    Schäden an der Verglasung werden ohne Selbstbeteiligung repariert (gilt nicht für Scheibenaustausch)
    nuernberger.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsstark versichert > Teilkasko (mit/ohne Selbstbeteiligung) · Gelesen am
  6. [336] Naturgefahren: Bedingt ↩

    Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind in allen Tarifen versichert. Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen (einschließlich Dachlawinen) sind nur in Komfort und Premium versichert, nicht in Kompakt. Erdfall und Vulkanausbruch sind nur im Premium-Tarif versichert.

    Schäden durch Dachlawinen ... Schäden durch Erdbeben oder Erdrutsch ... Schäden durch Erdfall und Vulkanausbruch
    nuernberger.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsvergleich – Autoversicherung Kompakt, Komfort und Premium > Teilkasko · Gelesen am
  7. [337] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) unberechtigter Personen in allen Tarifen (A.2.3.3 AKB).

    Zahlt, wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall zerstört oder beschädigt wird – auch bei selbst verschuldeten Schäden einschließlich Vandalismus
    nuernberger.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsstark versichert > Vollkasko (mit/ohne Selbstbeteiligung) · Gelesen am
  8. [338] Pannenhilfe: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Optionaler Zusatzbaustein (Schutzbrief), in allen Tarifen wählbar, mit europaweiter Pannen-, Unfall- und Diebstahlhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort bis 200 EUR, Abschleppen bis 300 EUR, Rückreise und weitere Leistungen (A.3.5 AKB).

    Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 300 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
    wohnmobilversicherung.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Seite 13 · Klausel A.3.5.2 · Abschnitt: A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [339] Ersatzfahrzeug: 200 € ↩

    Eine Bar-Leistung für Ersatzwagen/Nutzungsausfall (bis 40 EUR/Tag, max. 200 EUR) ist nur im Premium-Tarif (über den Baustein Komfort Plus) enthalten; in Kompakt und Komfort nicht verfügbar. Unabhängig vom Tarif vermittelt der optionale Baustein Werkstatt Plus einen Mietwagen während der Kaskoreparatur, und Werkstatt Service stellt bei Nutzung des Partnerwerkstattnetzes einen Ersatzwagen für die Reparaturdauer bereit.

    Ersatzwagen/Nutzungsausfall bis 40 EUR pro Tag, max. 200 EUR (bei Vollkaskoschäden)
    nuernberger.de · Seite 2 · Abschnitt: Ergänzen Sie Ihren Schutz > NÜRNBERGER Autoversicherung Premium · Gelesen am
  10. [340] Fahrerunfall: 8.000.000 € ↩

    Der Fahrerschutz ist ein optionaler Baustein, der nur in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann, nicht mit der Kaskoversicherung selbst. Er ist optional in Komfort und Premium wählbar, in Kompakt jedoch nicht verfügbar. Er entschädigt den Fahrer für eigene Verletzungen, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig: max. 8 Mio. EUR insgesamt, Verdienstausfall bis 1.500 EUR/Monat, Unterhaltsansprüche bis 2.000 EUR/Monat, Haushaltshilfe bis 1.000 EUR/Monat und behindertengerechter Umbau bis 150.000 EUR.

    Nach einem Unfall erhalten Sie: Entschädigung von max. 8 Mio. EUR Verdienstausfall bis monatlich 1.500 EUR Unterhaltsansprüche bis monatlich 2.000 EUR Haushaltshilfe bis monatlich 1.000 EUR Behindertengerechter Umbau bis max. 150.000 EUR
    nuernberger.de · Seite 2 · Abschnitt: Ergänzen Sie Ihren Schutz > Fahrerschutz · Gelesen am
Öffentliche Versicherung Braunschweig (comprising Öffentliche Sachversicherung Braunschweig and Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig) 10 belegte Angaben
  1. [341] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall sind nur versichert, wenn zusätzlich zum Tarif Basis/Komfort/Premium eine Vollkaskoversicherung gewählt wird; es gibt keine feste Versicherungssumme, die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

    Auch erfahrene Fahrer sind nicht vor Pannen oder Fehlern sicher. Sie rutschen auf glatter Straße in eine Leitplanke oder Ihr geparktes Auto wird mutwillig zerkratzt. Die Vollkasko deckt neben Teilkasko-Schäden auch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus ab.
    oeffentliche.de · Abschnitt: Unsere Kfz-Versicherung im Überblick > Vollkasko · Gelesen am
  2. [342] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    oeffentliche.de · Gelesen am
  3. [343] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten für Teilschäden durch Teilkasko-Gefahren (Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wetterereignisse, Tierkollision) sind im Basistarif enthalten; Teilschäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus sind nur bei zusätzlicher Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine feste Versicherungssumme wird nicht genannt; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

    oeffentliche.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  4. [344] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Schäden durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs, einschließlich Diebstahls von Fahrzeugteilen, sind über die in allen drei Tarifen (Basis, Komfort, Premium) enthaltene Teilkasko versichert. Es gibt keine feste Versicherungssumme; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

    oeffentliche.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  5. [345] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruch von Windschutzscheiben, Seitenscheiben, Heckscheiben und Dachscheiben ist über die in allen drei Tarifen enthaltene Teilkasko versichert.

    oeffentliche.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  6. [346] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und andere Naturereignisse sind über die in allen drei Tarifen enthaltene Teilkasko versichert.

    oeffentliche.de · Quelle nicht mehr erreichbar · Gelesen am
  7. [347] Vandalismus: Bedingt ↩

    Schäden durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung) sind nur versichert, wenn zusätzlich zum Basistarif Basis/Komfort/Premium eine Vollkaskoversicherung gewählt wird; die Teilkasko allein deckt keinen Vandalismus.

    Die Vollkasko deckt neben Teilkasko-Schäden auch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus ab.
    oeffentliche.de · Abschnitt: Unsere Kfz-Versicherung im Überblick > Vollkasko · Gelesen am
  8. [348] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der Autoschutzbrief wird als separat buchbarer Baustein dargestellt, der bei Unfall, Panne oder Krankheit europaweit rund um die Uhr Hilfe leistet und Abschleppdienst, Rücktransport oder Hotelübernachtung organisiert.

    Ob Unfall, Panne oder Krankheit – mit dem Autoschutzbrief bleiben Sie mobil. Ein Anruf genügt, und wir organisieren Abschleppdienst, Rücktransport oder Hotelübernachtung. So sind Sie und Ihre Mitfahrenden europaweit rund um die Uhr abgesichert.
    oeffentliche.de · Abschnitt: Weitere Zusatzleistungen zur Kfz-Versicherung · Gelesen am
  9. [349] Ersatzfahrzeug: Details ansehen ↩

    oeffentliche.de · Gelesen am
  10. [350] Fahrerunfall: Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar ↩

    Der Fahrerschutz, der Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Umbaukosten für den bei einem Unfall verletzten Fahrer abdeckt, ist in allen drei Tarifvarianten (Basis, Komfort, Premium) hinzubuchbar.

    In allen drei Tarifvarianten ist ein Fahrerschutz und der Werkstattservice Plus, wie die Werkstattbindung bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig heißt, hinzubuchbar.
    verivox.de · Drittquelle, nicht das Dokument des Versicherers · Abschnitt: Der Kfz Basis-Tarif · Gelesen am
Öffentliche Versicherungen Oldenburg (comprising Oldenburgische Landesbrandkasse and Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg) 10 belegte Angaben
  1. [351] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen sowie selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus, Fahrerflucht des Unfallgegners und Transportschäden auf einem Schiff (Havarie-Grosse) in allen vier Tarifen (Basis, Komfort, Premium, E-Premium).

    Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: Vandalismus Selbst verschuldete Unfälle Fahrerflucht des Unfallgegners Transport auf einem Schiff (Havarie-Grosse)
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 2 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  2. [352] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Die Neupreisentschädigung bei Totalschaden gilt bis 3 Monate nach Erstzulassung im Tarif Basis, bis 18 Monate im Tarif Komfort und bis 36 Monate in Premium/E-Premium. Die Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge gilt bis 12 Monate im Tarif Komfort und bis 18 Monate in Premium/E-Premium (im Tarif Basis nicht enthalten).

    Neupreisentschädigung bis 3 Monate 18 Monate 36 Monate 36 Monate Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen bis – 12 Monate 18 Monate 18 Monate
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  3. [353] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Allgemeine Teilkaskoschäden sind ohne gesondertes Sublimit versichert. Ein Sublimit gilt ausschließlich für Aggregatschäden durch Kurzschluss: bis 1.500 Euro im Tarif Basis, bis 10.000 Euro im Tarif Komfort und bis 20.000 Euro in Premium/E-Premium.

    Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis 1.500 Euro 10.000 Euro 20.000 Euro 20.000 Euro
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  4. [354] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Schäden durch Diebstahl, Raub oder Unterschlagung des Fahrzeugs sind in allen vier Tarifen mitversichert; ein separates Sublimit über den Fahrzeugwert hinaus ist nicht angegeben.

    Diebstahl, Raub, Unterschlagung
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Teilkaskoversicherung > Ersatz von Schäden durch · Gelesen am
  5. [355] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Glasbruch und Glasreparatur sind in allen vier Tarifen ohne gesondertes Sublimit mitversichert.

    Glasbruch und Glasreparatur
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Teilkaskoversicherung > Ersatz von Schäden durch · Gelesen am
  6. [356] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sowie Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsch und Erdfall sind in allen vier Tarifen mitversichert. Erdbeben und Vulkanausbruch sind erst ab dem Tarif Komfort mitversichert und im Tarif Basis ausgeschlossen.

    Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsch, Erdfall Erdeben und Vulkansausbruch –
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Teilkaskoversicherung > Ersatz von Schäden durch · Gelesen am
  7. [357] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Vandalismusschäden am Fahrzeug sind im Rahmen der Vollkasko in allen vier Tarifen (Basis, Komfort, Premium, E-Premium) mitversichert.

    Vandalismus
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 2 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  8. [358] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der Autoschutzbrief bietet schnelle Hilfe in ganz Europa durch Service aus einer Hand bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen und ist in den Haftpflicht-Tarifen Basis und Komfort optional ('auf Wunsch') abschließbar.

    Autoschutzbrief Schnelle Hilfe in ganz Europa durch Service aus einer Hand – bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen auf Wunsch auf Wunsch
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 1 · Abschnitt: Leistungsbeschreibung Kfz-Haftpflicht · Gelesen am
  9. [359] Ersatzfahrzeug: Details ansehen ↩

    oeffentlicheoldenburg.de · Gelesen am
  10. [360] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der Fahrerschutz schützt den Fahrer vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls; der Insassenschutz erweitert diesen Schutz auf alle Insassen durch eine Insassen-Unfallversicherung für den Todes- und Invaliditätsfall nach dem Pauschalsystem, u. a. mit Ersatz des Verdienstausfalls und Leistungen an Hinterbliebene. Wird als separate, zubuchbare Deckung neben den Kaskotarifen angeboten.

    Fahrerschutz: • Schutz des Fahrers vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls
    oeffentlicheoldenburg.de · Seite 2 · Abschnitt: Kfz-Unfallversicherung · Gelesen am
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt and Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt (trading jointly as ÖSA Versicherungen) 10 belegte Angaben
  1. [361] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Höchstentschädigung über alle Leistungen ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko). […] Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeuges nach A.2.5.1.8.
    oesa.de · Seite 11 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > A.2.1 Was ist versichert? > A.2.1.1 Ihr Fahrzeug · Gelesen am
  2. [362] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl zahlt die ÖSA den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes; eine Neupreisentschädigung für Pkw/Krafträder wird gewährt, wenn der Schaden innerhalb von 3 Monaten (Basis), 18 Monaten (Komfort) oder 36 Monaten (Premium/E-Premium) nach Erstzulassung eintritt.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwertes des Fahrzeuges. […] der Schaden innerhalb von 18 Monaten (im Basis-Tarif nur drei Monate) nach der Erstzulassung des Fahrzeuges eintritt […] In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei Pkw, sofern die übrigen in A.2.5.1.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, den Neupreis des Fahrzeuges, wenn der Schaden in den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeuges eingetreten ist.
    oesa.de · Seite 19 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [363] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes; die Tarife Premium und E-Premium beinhalten zusätzlich eine separate Wertminderungsleistung ab 1.000 EUR Reparaturkosten, die im Basis- und Komfort-Tarif nicht enthalten ist.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten. Die Kosten werden jedoch nur maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6 übernommen. […] Wir zahlen zusätzlich zu der Entschädigung nach A.2.5 eine Wertminderung in Höhe von 5 % der Reparaturkosten. […] die für die Reparatur erforderlichen Kosten betragen mehr als 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer).
    oesa.de · Seite 21 · Klausel A.2.5.3.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [364] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs, einschließlich der widerrechtlichen Beschaffung von Zugangsdaten bei schlüssellosen Zugangssystemen.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund räuberischer Erpressung. […] Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. […] Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt auch die widerrechtliche Beschaffung der Zugangsdaten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeugschlüssel.
    oesa.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung · Gelesen am
  5. [365] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); beim Austausch der Frontscheibe werden auch Umweltplakette und Kalibrierungskosten ersetzt; bei gesteuerter Glasreparatur in einer von der ÖSA benannten Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. […] Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für die Umweltplakette sowie anfallende Kalibrierungskosten. […] Ist statt des Glasaustausches eine Glasreparatur möglich und entscheiden Sie sich für eine fachgerechte Reparatur, verzichten wir auf eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung.
    oesa.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Bruch der Verglasung · Gelesen am
  6. [366] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch; Erdbeben und Vulkanausbruch sind im Basis-Tarif ausgeschlossen.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. […] Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch. […] Im Basis-Tarif sind die Leistungen Erdbeben und Vulkanausbruch ausgeschlossen.
    oesa.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung · Gelesen am
  7. [367] Vandalismus: Bedingt ↩

    Deckt vorsätzliche mut- oder böswillige Beschädigungen durch unberechtigte Dritte; nur aktiviert, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung wählt, nicht in der Teilkasko.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    oesa.de · Seite 15 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [368] Pannenhilfe: Bedingt ↩

    In Premium und E-Premium enthalten, in Basis und Komfort optional: Pannen- und Unfallhilfe europaweit, u. a. Pannenhilfe vor Ort (bis 100 EUR), Abschleppen, Bergung und weitere Reiseschutzleistungen; nur in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.

    Der Autoschutzbrief kann nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (siehe A.1.1.9). […] Wir organisieren wir für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schaden -stelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. […] Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeuges.
    oesa.de · Seite 24 · Klausel A.3 · Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung · Gelesen am
  9. [369] Ersatzfahrzeug: 350 € ↩

    Stellt nach Unfall, Panne oder Diebstahl im Rahmen des optionalen Autoschutzbriefs für bis zu 7 Tage (max. 350 EUR) ein Mietfahrzeug bereit; alternativ erhalten Versicherungsnehmer, die den Werkstattservice nutzen, für die Reparaturdauer einen kostenlosen Ersatzwagen.

    Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten und übernehmen die Kosten des Mietfahrzeuges für höchstens sieben Tage und maximal in Höhe von 350 EUR […] Kostenloses Ersatzfahrzeug Für die Dauer der Reparatur stellt Ihnen die Werkstatt ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
    oesa.de · Seite 26 · Klausel A.3.6 · Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief > A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Diebstahl innerhalb einer Entfernung von 50 km > Mietfahrzeug · Gelesen am
  10. [370] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Optionale Absicherung, die dem Fahrer (bzw. seinen Hinterbliebenen) bei einem selbstverschuldeten Unfall Personenschäden so ersetzt, als hafte ein Dritter in vollem Umfang; begrenzt auf die vereinbarte Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person). Zusätzlich ist eine optionale Kfz-Unfallversicherung mit individuell im Versicherungsschein festgelegten Summen erhältlich, die in diesen Quellen nicht beziffert wird.

    Die Fahrerschutzversicherung ersetzt Personenschäden. Der Umfang der Leistung richtet sich danach, was der Fahrer bzw. dessen Hinterbliebene berechtigterweise mit Ausnahme von Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld nach deutschem Recht fordern könnten, wenn ein Dritter allein für den Unfall haften würde. […] Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug pro geschädigter Person vereinbarte Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR) beschränkt.
    oesa.de · Seite 36 · Klausel A.5.5.1 · Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird > A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutz-Versicherung? · Gelesen am
ÖVB Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover, trading as ÖVB Versicherungen in Bremen) 10 belegte Angaben
  1. [371] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Das versicherte Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust durch die in der Teil- bzw. Vollkasko genannten Ereignisse versichert; es gibt keine feste Versicherungssumme, unsere Höchstentschädigung ist jedoch auf den Neupreis des Fahrzeuges begrenzt.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
    oevb.de · Seite 9 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [372] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes; bei Neufahrzeugen (Pkw/Krafträder) gilt eine Neupreisentschädigung, wenn der Schaden innerhalb von 3 Monaten (Basis), 18 Monaten (Komfort) oder 36 Monaten (Premium/E-Vollkasko Premium) nach Erstzulassung eintritt und die Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises erreichen.

    Neupreisentschädigung bis 3 Monate 18 Monate 36 Monate 36 Monate
    oevb.de · Seite 61 · Klausel Neupreisentschädigung · Abschnitt: Anhang 5 Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw · Gelesen am
  3. [373] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Wird das Fahrzeug beschädigt und vollständig sowie fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes; erfolgt keine vollständige oder fachgerechte Reparatur, zahlen wir bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des ermittelten Restwertes.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten.
    oevb.de · Seite 18 · Klausel A.2.5.3.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [374] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch sind in der Teilkasko aller Tarifstufen versichert; die Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt ebenfalls als Entwendung des Fahrzeuges.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund räuberischer Erpressung.
    oevb.de · Seite 11 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  5. [375] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind in allen Tarifstufen versichert; bei fachgerechter Reparatur statt Austausch entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung vollständig.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    oevb.de · Seite 11 · Klausel A.2.2.1.6 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  6. [376] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Erdfall sind in der Teilkasko aller Tarifstufen versichert. Erdbeben und Vulkanausbruch sind in Komfort, Premium und E-Vollkasko Premium mitversichert, im Basis-Tarif jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch. ... Im Basis-Tarif sind die Leistungen Erdbeben und Vulkanausbruch ausgeschlossen.
    oevb.de · Seite 11 · Klausel A.2.2.1.4 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  7. [377] Vandalismus: Bedingt ↩

    Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners sind nur im Rahmen der Vollkasko versichert (in allen vier Vollkasko-Tarifstufen enthalten: Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium); reine Teilkasko-Verträge beinhalten diesen Schutz nicht.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    oevb.de · Seite 12 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? · Gelesen am
  8. [378] Pannenhilfe: Optional ↩

    Die Kaskoversicherung selbst enthält keine Pannenhilfe; vergleichbare Hilfeleistungen (Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung) sind nur über den separat abschließbaren Autoschutzbrief erhältlich, der ausschließlich in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht mit der Kasko allein, vereinbart werden kann. Innerhalb der Kasko bietet der optionale 'Werkstattservice mobil' einen Hol- und Bringservice zur ausgewählten Werkstatt im Umkreis von 30 km.

    Befindet sich das Fahrzeug in einem Umkreis von 30 km zur ausgewählten Werkstatt, wird es auf unsere Kosten dorthin gebracht.
    oevb.de · Seite 19 · Klausel A.2.5.5.3 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.5 Was leisten wir beim Werkstattservice mobil? · Gelesen am
  9. [379] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Im Rahmen des optionalen 'Werkstattservice mobil' (auch ohne vollen Werkstattservice verfügbar) hält der Versicherer Sie bei Schadenfällen in Deutschland mit einem Ersatzfahrzeug der kleinsten Fahrzeugklasse bis 50 km pro Tag mobil; dies ist von der Mietwagenleistung des Autoschutzbriefes (max. 7 Tage / 350 EUR) zu unterscheiden, die ein an die Kfz-Haftpflicht gekoppeltes Zusatzprodukt und nicht Teil der Kasko ist.

    Wir halten Sie auch im Schadenfall mobil und erstatten Ihnen die Kosten für ein Ersatzfahrzeug in der kleinsten Fahrzeugklasse bis max. 50 km pro Tag.
    oevb.de · Seite 19 · Klausel A.2.5.5.4 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.5 Was leisten wir beim Werkstattservice mobil? · Gelesen am
  10. [380] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Der Fahrerschutz sowie die Kfz-Unfall-/Insassenschutzversicherung sind eigenständige, optionale Verträge, die zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht/Kasko abgeschlossen werden können und nicht automatisch in der Kasko enthalten sind. Die Leistung aus dem Fahrerschutz je Schadenereignis ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme pro geschädigter Person begrenzt, maximal jedoch 15 Millionen EUR.

    Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug pro geschädigter Person vereinbarte Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR) beschränkt.
    oevb.de · Seite 29 · Klausel A.5.5.2 · Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung > A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutzversicherung? · Gelesen am
Rhion Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [381] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle oder bei ungeklärter Schuldfrage in Standard-, Plus- und Premium-Deckung ab. Die Entschädigung ist gemäß A.2.13 AKB auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.
    rhion.digital · Seite 11 von 26 · Klausel A.2.13 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.13 · Gelesen am
  2. [382] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust. Die Neuwertentschädigung nach Erstzulassung gilt bis 12 Monate in Standard (nur WKZ 112), bis 24 Monate in Plus und bis 36 Monate in Premium; die Kaufpreisentschädigung für kürzlich gekaufte Gebrauchtwagen gilt bis 24 Monate (Plus) bzw. bis 36 Monate (Premium). Die Gesamtentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    rhion.digital · Seite 8 von 26 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.6.1 · Gelesen am
  3. [383] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. In der Standard-Deckung erfolgt ein teilweiser Abzug 'neu für alt'; Plus und Premium verzichten vollständig darauf (außer bei Batterien von E- und Hybridfahrzeugen). Beilackierungskosten werden in Plus bis 500 Euro und in Premium unbegrenzt erstattet.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen
    rhion.digital · Seite 9 von 26 · Klausel A.2.7.1 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.7.1 · Gelesen am
  4. [384] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Diebstahl ohne Einbruchsspuren (z.B. bei Keyless-Go-Systemen) und Raub in allen Tarifen. Unterschlagung ist in Standard/Plus eingeschränkt, in Premium ohne Einschränkung versichert (z.B. bei einer Probefahrt). Bei Wiederauffinden nach Totaldiebstahl wird in Plus/Premium ein 'Emotionsbonus' von 500 Euro gezahlt, sofern das Fahrzeug mindestens 6 Monate im Besitz bleibt. Die Entschädigung ist auf den Neupreis begrenzt.

    Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs und seiner mitversicherten Teile durch Diebstahl, Diebstahl ohne Einbruchsspuren (z. B. bei Keyless Go-Systemen) und Raub.
    rhion.digital · Seite 6 von 26 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.2 · Gelesen am
  5. [385] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs in allen Tarifen, Entschädigung auf Basis der Herstellervorgaben. Wird die Windschutzscheibe repariert statt ausgetauscht und der Schaden über die Hotline gemeldet und in einer Partnerwerkstatt behoben, entfällt die Selbstbeteiligung. Plus/Premium übernehmen zusätzlich die Reinigung des Fahrzeuginnenraums sowie den Ersatz von Umweltplaketten/Vignetten.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.
    rhion.digital · Seite 6 von 26 · Klausel A.2.2.5 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.5 · Gelesen am
  6. [386] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung sind in allen Tarifen versichert. Plus und Premium erweitern den Schutz um Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, Lawinen (inkl. Dachlawinen), Muren/Erdrutsch und Erdbeben. Die Entschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
    rhion.digital · Seite 6 von 26 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.3 · Gelesen am
  7. [387] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter in allen Tarifen ab, einschließlich Folgen eines unmittelbaren Hackerangriffs auf die Fahrzeugsoftware. Zusätzlich deckt die Parkschadenversicherung Kleinschäden an der Karosserie (z.B. Lackkratzer, Dellen) bei Fahrzeugen bis 60 Monate Alter: bis 250 Euro (Eigenanteil 50 Euro) in Plus und bis 550 Euro (Eigenanteil 50 Euro) in Premium; in Standard nicht enthalten. Allgemeine Vandalismusschäden sind auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Der maximale Rechnungsbetrag ist begrenzt auf - 250 Euro in der Plus-Deckung und - 550 Euro in der Premium-Deckung.
    rhion.digital · Seite 7 von 26 · Klausel A.2.2.9 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.9 Parkschadenschutz · Gelesen am
  8. [388] Pannenhilfe: 500 € ↩

    Optionaler, individuell vereinbarer Baustein, verfügbar in Standard-, Plus- und Premium-Deckung für Pkw, Krad, Wohnmobil und Lieferwagen. Umfasst Pannenhilfe/Abschleppdienst bis 500 Euro, Fahrzeugbergung, Schadenübernahme bei Falschbetankung bis 2.000 Euro sowie Übernachtungs-, Mietwagen- und Rücktransportkosten ab 50 km Entfernung. Die Hilfe ist europaweit rund um die Uhr verfügbar, Leistungen werden jedoch nur übernommen, wenn die Pannenhilfe über rhion.digital beauftragt wurde.

    Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 500 Euro.
    rhion.digital · Seite 1 von 5 · Klausel 5.1 · Abschnitt: Anhang 11 – Besondere Vereinbarung zum Kfz-Schutzbrief ONroad > 5. Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall? · Gelesen am
  9. [389] Ersatzfahrzeug: 560 € ↩

    Über den Werkstatt-Service (auch ohne dessen ausdrücklichen Einschluss nutzbar) erhalten Versicherte ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Klasse A für die Dauer der Reparatur, längstens 4 Wochen, wenn die Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgt. Nur in der Premium-Deckung wird zusätzlich ein Mietwagen bei Totalschaden oder Diebstahl bis 80 Euro/Tag für höchstens 7 Tage (bis 560 Euro) übernommen, gültig nur bei Schadenfällen in Deutschland.

    erstatten wir Ihnen bei Vereinbarung der Premium-Deckung die Kosten für die Anmietung eines Mietfahrzeugs in Höhe von 80 Euro pro Tag für höchstens 7 Tage.
    rhion.digital · Seite 9 von 26 · Klausel A.2.7.7 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.7.7 Mietwagen bei Totalschaden · Gelesen am
  10. [390] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Optionaler Zusatzbaustein für Personenschäden der fahrzeugführenden Person bei selbst verschuldetem Unfall oder ungeklärter Schuldfrage, Leistung wie durch einen Haftpflichtversicherer (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfekosten, Umbaukosten bei dauerhafter Beeinträchtigung). Die Höchstentschädigung beträgt 15 Millionen Euro je Schadenfall.

    Die Höchstentschädigung ist auf 15 Millionen Euro je Schadenfall begrenzt.
    rhion.digital · Seite 1 von 2 · Klausel 5.2 · Abschnitt: Besondere Bedingungen für die Fahrerschutzversicherung > 5. Welche Leistungen und Zahlungsvoraussetzung · Gelesen am
R+V Versicherung AG (Raiffeisen- und Volksbanken Versicherung) 10 belegte Angaben
  1. [391] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die in der Teilkasko (A.2.2) oder Vollkasko (A.2.3) genannten Ereignisse, je nach gewähltem Tarif. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Versichert ist Ihr Pkw gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko).
    ruv.de · Seite Seite 11 von 84 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Pkw > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [392] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Zahlt eine Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl innerhalb von 30 Monaten nach Erstzulassung in der KfzPolice premium (36 Monate bei Elektro-/Hybridfahrzeugen) bzw. innerhalb von 12 Monaten in der KfzPolice comfort; die KfzPolice classic zahlt nur den Wiederbeschaffungswert ohne verlängertes Neupreis-Fenster. Die Kaufwertentschädigung gilt innerhalb von 24 Monaten (premium) bzw. 12 Monaten (comfort). Premium zahlt zusätzlich eine Mobilitätspauschale von 500 EUR, wenn ein gestohlenes Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats wiederaufgefunden wird, sowie eine Wechselprämie von 2.000 EUR beim Umstieg von einem verunfallten Verbrenner-Pkw auf einen neuen bei R+V versicherten Elektro-Pkw.

    Wir zahlen den Neupreis des Pkw nach A.2.6.1.k wenn - in der KfzPolice premium innerhalb von 30 Monaten, - in der KfzPolice comfort innerhalb von 12 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.
    ruv.de · Seite Seite 16 von 84 · Klausel A.2.6.1.b · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [393] Teilschaden: 85 % der Versicherungssumme ↩

    Deckt die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. In der KfzPolice premium und comfort erfolgt ein Abzug 'neu für alt' nur bei mitversicherten Funk-/Infotainment-/Telefongeräten; in der KfzPolice classic wird bei allen ausgetauschten Teilen ein voller alters- und abnutzungsbedingter Abzug vorgenommen. Bei Reparatur außerhalb einer von R+V ausgewählten Werkstatt im Rahmen des vereinbarten Werkstattservice ist der Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.

    Wenn Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart haben und Ihren Pkw in einer anderen als von uns ausgewählten Werkstatt reparieren lassen, gilt: Ihr Erstattungsanspruch ist auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.
    ruv.de · Seite Seite 17 von 84 · Klausel A.2.6.2.a · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [394] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko versichert Diebstahl, Raub, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs. Die KfzPolice premium zahlt zusätzlich die Kosten für Schloss- und Schlüsselersatz nach Schlüsseldiebstahl sowie eine Mobilitätspauschale von 500 EUR, wenn das gestohlene Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats wiederaufgefunden wird.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Pkw aufgrund räuberischer Erpressung.
    ruv.de · Seite Seite 12 von 84 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung · Gelesen am
  5. [395] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Windschutzscheibe, Fenster, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) im Rahmen der Teilkasko in allen Tarifen. Bei Reparatur (Verbundglasreparatur) statt Austausch durch eine von R+V empfohlene Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung. In der KfzPolice classic ist die Erstattung bei Nutzung einer nicht empfohlenen Werkstatt auf 85 % der Reparaturkosten begrenzt (mit Ausnahmen).

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Pkw. Oberflächliche Abplatzungen oder Kratzer sind keine Bruchschäden.
    ruv.de · Seite Seite 13 von 84 · Klausel A.2.2.5 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [396] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die KfzPolice premium versichert Erdbeben, Erdsenkungen, Vulkanausbrüche, Lawinen (einschl. Dachlawinen), Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die KfzPolice comfort und classic versichern abweichend nur Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (nicht Erdbeben, Erdsenkung, Vulkanausbruch, Lawinen oder Muren).

    In der KfzPolice premium sind die unmittelbaren Einwirkungen folgender Naturgewalten auf den Pkw versichert: - Erdbeben, Erdsenkungen, Vulkanausbrüche, Lawinen einschließlich Dachlawinen, und Muren, - Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.
    ruv.de · Seite Seite 13 von 84 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Naturgewalten · Gelesen am
  7. [397] Vandalismus: Bedingt ↩

    Versichert mut- oder böswillige Handlungen Dritter, einschließlich Cyberangriffen, jedoch nur, wenn Vollkasko statt Teilkasko gewählt wurde; Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht mitversichert.

    Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden des Pkw durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, z. B. Vandalismus oder Cyberangriff. Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht mitversichert.
    ruv.de · Seite Seite 15 von 84 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [398] Pannenhilfe: 150 € ↩

    Wird als rechtlich eigenständiger Zusatzvertrag (Schutzbrief) ab ca. 14,95 EUR/Jahr für Pkw und Krafträder angeboten. Deckt Pannenhilfe vor Ort bis 150 EUR (unbegrenzt, wenn R+V die Hilfe organisiert), Abschleppen bis 200 EUR bei Selbstorganisation (unbegrenzt, wenn durch R+V organisiert), Schlüsselnotdienst bis 100 EUR sowie Falschbetankungskosten bis 500 EUR.

    Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, bis zu 150 EUR.
    ruv.de · Seite Seite 24 von 84 · Klausel A.3.5.1 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall > Wiederherstellung der Fahrbereitschaft · Gelesen am
  9. [399] Ersatzfahrzeug: 500 € ↩

    Im Rahmen des Schutzbrief-Zusatzbausteins werden Mietwagenkosten bis 70 EUR/Tag für maximal 7 Tage (Inland) bzw. bis 500 EUR insgesamt im Ausland erstattet; alternativ kann eine Ausfallpauschale von 35 EUR/Tag (max. 7 Tage) in Anspruch genommen werden. Unabhängig vom Schutzbrief wird bei Nutzung des R+V Werkstattservice (Reparatur in einer ausgewählten Partnerwerkstatt) für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagenklasse gestellt.

    Bei einem Unfall des Fahrzeugs helfen wir Ihnen, ein Ersatzfahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 70 EUR je Tag.
    ruv.de · Seite Seite 24 von 84 · Klausel A.3.5.5 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall > Mietwagen (nur bei Unfall) · Gelesen am
  10. [400] Fahrerunfall: 20.000.000 € ↩

    Die optionale, rechtlich eigenständige Fahrerschutz-Versicherung zahlt für den eigenen Personenschaden des Fahrers infolge eines Unfalls beim Lenken des versicherten Fahrzeugs wie ein Haftpflichtversicherer bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall (z. B. Verdienstausfall, behindertengerechte Umbauten, Schmerzensgeld ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt), unabhängig vom eigenen Verschulden.

    Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer. Dabei leisten wir nach deutschem Recht und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR je Schadensfall
    ruv.de · Seite Seite 30 von 84 · Klausel A.4.4.1 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutz-Versicherung > A.4.4 Was leisten wir in der Fahrerschutz-Versicherung? > Was zahlen wir? · Gelesen am
Sparkassen DirektVersicherung AG (S Direktversicherung Aktiengesellschaft) 10 belegte Angaben
  1. [401] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Teil- und Vollkasko erstatten Schäden am versicherten Fahrzeug auf Basis des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert; AutoPlusProtect beinhaltet eine Neu-/Kaufpreisentschädigung bis zu 24 Monate, AutoPremium bis zu 36 Monate nach Erstzulassung bzw. Kauf.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  2. [402] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl zahlen Voll-/Teilkasko den Wiederbeschaffungswert; AutoPremium ergänzt eine Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen innerhalb von 36 Monaten nach Kauf (AutoPlusProtect: 24 Monate).

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  3. [403] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturfähige Schäden am Fahrzeug werden bis zur Höhe der erforderlichen Reparaturkosten, begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert, übernommen.

    Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.9 wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    assets.ctfassets.net · Seite 25 · Klausel A.2.5.3.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung? > Reparatur · Gelesen am
  4. [404] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Teil- und Vollkasko decken Diebstahl, Raub und unbefugten Gebrauch ab; AutoPlusProtect und AutoPremium übernehmen zusätzlich die Kosten für den Austausch oder das Umcodieren der Tür- und Lenkradschlösser, wenn die Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruchdiebstahl (nicht aus dem Fahrzeug) oder durch Raub entwendet wurden.

    Versichert sind die Kosten für den Austausch oder das Umcodieren der Tür- und Lenkradschlösser, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls – nicht aus dem Kraftfahrzeug – oder durch Raub entwendet wurden.
    assets.ctfassets.net · Seite 20 · Klausel A.2.2.1.8 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Austausch der Tür- und Lenkradschlösser · Gelesen am
  5. [405] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Windschutzscheiben- und Glasbruchschäden sind sowohl in Teil- als auch in Vollkasko abgedeckt; im Tarif AutoPlusProtect kann die Glasbruchreparatur in einer frei wählbaren Werkstatt ohne Werkstattbindung und ohne Mehrkosten erfolgen.

    sparkassen-direkt.de · Gelesen am
  6. [406] Naturgefahren: 10.000 € – 20.000 € ↩

    Teil-/Vollkasko decken Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen und Muren; AutoPlusProtect und AutoPremium decken zusätzlich Erdbeben, Erdsenkung und Vulkanausbruch ab (in AutoBasis nicht enthalten). Kurzschlussfolgeschäden an Verkabelung und angrenzenden stromführenden Bauteilen sind bis 10.000 EUR (AutoPlusProtect) bzw. 20.000 EUR (AutoPremium) versichert.

    Abweichend von Satz 1 ist die unmittelbare Einwirkung von Erdbeben oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug nicht versichert. Ebenso ist, abweichend von Satz 1, die unmittelbare Einwirkung von Erdsenkungen auf das Fahrzeug, welche durch ein Erdbeben ausgelöst wurden, nicht versichert.
    assets.ctfassets.net · Seite 81 · Klausel A.2.2.1.3 (Besonderheiten AutoBasis) · Abschnitt: Besonderheiten in dem Produkt „AutoBasis“ > Erdbeben und Vulkanausbruch · Gelesen am
  7. [407] Vandalismus: Bedingt ↩

    Vandalismusschäden am versicherten Fahrzeug sind nur in der Vollkasko, nicht in der Teilkasko versichert.

    zahlt bei Vandalismus am eigenen Fahrzeug
    sparkassen-direkt.de · Abschnitt: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko im Überblick > Vollkasko · Gelesen am
  8. [408] Pannenhilfe: Optional ↩

    Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern über den separat buchbaren AutoSchutzbrief erhältlich; wird die Pannenhilfe nicht über das ServiceCenter der Sparkassen DirektVersicherung organisiert, ist die Erstattung für das Pannenhilfsfahrzeug auf 50 EUR begrenzt.

    Wird die Hilfe nicht durch das ServiceCenter der Sparkassen DirektVersicherung organisiert, beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung auf 50 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
    assets.ctfassets.net · Seite 29 · Klausel A.3.5.2 · Abschnitt: A.3 AutoSchutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [409] Ersatzfahrzeug: 70 € ↩

    Über den separat buchbaren AutoSchutzbrief verfügbar: Der Versicherer hilft bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs und übernimmt anstelle der Weiter- oder Rückfahrtleistung die Kosten des Ersatzfahrzeugs bis höchstens 70 EUR je Tag für maximal sieben Tage, bis das Fahrzeug wieder fahrbereit ist.

    Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten. Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A.3.6.1 die Kosten des Ersatzfahrzeugs, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 70 EUR je Tag.
    assets.ctfassets.net · Seite 29 · Klausel A.3.6.3 · Abschnitt: A.3 AutoSchutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung > A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung > Ersatzfahrzeug · Gelesen am
  10. [410] Fahrerunfall: 100.000 € ↩

    In AutoPlusProtect und AutoPremium übernimmt der Versicherer bei notwendiger stationärer Behandlung des Fahrers oder eines Insassen nach einem Unfall die Wahlleistungen (Ein-/Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) bis zu einer Höchstentschädigungssumme von 100.000 EUR für den ersten ununterbrochenen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen. Bei Verzicht auf diese Leistungen wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 20 EUR (Verzicht auf bessere Unterkunft) zzgl. 20 EUR (Verzicht auf privatärztliche Behandlung) gezahlt; in AutoBasis nicht enthalten.

    Die Leistungspflicht für den Versicherungsfall ist auf den ersten, ununterbrochenen stationären Aufenthalt von längstens 30 Tagen und eine Höchstentschädigungssumme von 100.000 EUR begrenzt.
    assets.ctfassets.net · Seite 42 · Klausel A.7.1 · Abschnitt: A.7 AutoPlusProtect – wenn Sie nach einem Autounfall stationär behandelt werden müssen > A.7.1 Was ist versichert? · Gelesen am
SV SparkassenVersicherung Holding Aktiengesellschaft 10 belegte Angaben
  1. [411] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs einschließlich mitversicherter Teile; die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis begrenzt, Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Verfügbar als Teilkasko, Vollkasko oder mit Topschutz-Erweiterung.

    sv-makler.de · Gelesen am
  2. [412] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt die SV den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts; eine Neupreisentschädigung gilt für ein Neufahrzeug im Besitz des Ersteigentümers, wenn es innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung (48 Monate mit Topschutz-Erweiterung) zerstört wird oder verloren geht, oder, bei Beschädigung, wenn die Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises erreichen. Bei Diebstahl wird die Entschädigung um 10 % gekürzt, sofern keine selbstschärfende Wegfahrsperre vorhanden war.

    Wir erstatten den Neupreis nach A.2.5.1.10, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Schadeneintritt innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung, - das Neufahrzeug muss im Besitz des Ersteigentümers sein, ... - bei Beschädigung müssen die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung mind. 80 % des Neupreises betragen,
    sv-makler.de · Seite 5 · Klausel A.2.5.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug > A.2.5 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > A.2.5.1.2 Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  3. [413] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; mit Rechnungsnachweis werden die vollen Kosten übernommen, andernfalls erfolgt die Abrechnung nach durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen. Es erfolgt kein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen oder Lackierung. Im Tarif mit WerkstattBonus organisiert und bezahlt die SV die Reparatur direkt in einer Partnerwerkstatt, stellt ein Ersatzfahrzeug und gewährt eine 6-jährige Werkstattgarantie.

    sv-makler.de · Gelesen am
  4. [414] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugten Gebrauch; zusätzlich werden die Kosten für den Austausch von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln übernommen, wenn diese bei einem Einbruch oder Raub entwendet wurden. Bereits ab Teilkasko enthalten.

    sv-makler.de · Gelesen am
  5. [415] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an Scheiben, Glasdächern, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen, einschließlich der Kalibrierungskosten von Assistenzsystemen nach einem Scheibentausch. Bei Reparatur (kein Neueinbau) in einer von der SV anerkannten Werkstatt wird auf die Selbstbeteiligung verzichtet.

    sv-makler.de · Gelesen am
  6. [416] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdrutsch, Schneedruck, Erdfall/Erdsenkung und Vulkanausbruch. Bereits ab Teilkasko enthalten.

    sv-makler.de · Gelesen am
  7. [417] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt sind, sind nur in der Vollkasko- und der Topschutz-Stufe versichert; in der Teilkasko besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

    sv-makler.de · Gelesen am
  8. [418] Pannenhilfe: Optional ↩

    Kein Standardbestandteil der Kaskoversicherung; ein kostenloser Abschlepp- sowie Hol- und Bringservice zur Partnerwerkstatt ist nur im Tarif mit WerkstattBonus enthalten. Umfassendere Pannenhilfe (Panne, Unfall, europaweites Abschleppen) wird über den separaten Autoschutzbrief angeboten, der mit der Kaskoversicherung kombiniert werden kann.

    sv-makler.de · Gelesen am
  9. [419] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur des versicherten Pkw wird nur im Tarif mit WerkstattBonus gestellt, wenn die Reparatur in einer SV-Partnerwerkstatt erfolgt. Ohne WerkstattBonus ist dies kein Standardbestandteil von Teilkasko/Vollkasko.

    sv-makler.de · Gelesen am
  10. [420] Fahrerunfall: Optional ↩

    Personenschäden des Fahrers sind nicht über die Kaskoversicherung selbst, sondern nur über die separaten, rechtlich selbstständigen Produkte Fahrerschutz bzw. Kfz-Unfallversicherung versichert. Voraussetzung für den Fahrerschutz ist, dass der Unfall einen mindestens fünf Kalendertage dauernden, unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt unmittelbar im Anschluss an den Unfall zur Folge hatte. Der Fahrerschutz ersetzt dann den tatsächlichen Personenschaden wie bei Haftung eines Dritten, begrenzt auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung pro geschädigte Person vereinbarte Versicherungssumme, mit folgenden Teilbeträgen: Schmerzensgeld bis 150.000 EUR, Verdienstausfall bis 2.000 EUR/Monat, Haushaltshilfe bis 500 EUR/Monat und behindertengerechter Umbau bis 100.000 EUR.

    Die Gesamtleistung ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung pro geschädigte Person vereinbarte Versicherungssumme beschränkt.
    sv-makler.de · Seite 12 · Klausel A.5.4.1 · Abschnitt: A.5 Fahrerschutz - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird > A.5.4 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? > A.5.4.1 Was wir ersetzen · Gelesen am
Sparkassen-Versicherung Sachsen (comprising Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG and Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, under S.V. Holding AG) 10 belegte Angaben
  1. [421] Fahrzeugschaden: Bedingt ↩

    Nur im Rahmen der Vollkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verursachten Unfall werden als Reparaturkosten erstattet, begrenzt auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, falls das Fahrzeug nicht vollständig oder fachgerecht repariert wird; in der reinen Teilkasko nicht enthalten.

    Zusätzlich zur Teilkasko versichert sind: Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Starke Leistungen − darauf können Sie zählen > Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  2. [422] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Im Totalschadenfall richtet sich die Entschädigung nach dem um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert; gilt sowohl für Teilkasko- als auch Vollkasko-Schadenereignisse.

    gdv.de · Gelesen am
  3. [423] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten für unter Teilkasko oder Vollkasko versicherte Schäden werden bis zur Höhe der für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten erstattet, begrenzt durch den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

    gdv.de · Gelesen am
  4. [424] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko (und damit auch die Vollkasko) deckt Schäden oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs durch Diebstahl, bewertet zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

    Diebstahl, Raub und Unterschlagung
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Starke Leistungen − darauf können Sie zählen > Teilkaskoversicherung · Gelesen am
  5. [425] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Glasbruch (z. B. durch Steinschlag) ist in der Teilkasko versichert; die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt vollständig bei Reparatur oder Austausch der Windschutzscheibe in einer Partnerwerkstatt, wenn die Beauftragung über die Soforthilfe erfolgt.

    Beim Neueinbau der Windschutzscheibe über eine unserer Partnerwerkstätten entfällt Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung. Rufen Sie dazu vor Reparaturbeginn die Werkstatt-Hotline 0351 4235 777 an.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Starke Leistungen − darauf können Sie zählen > Teilkaskoversicherung > Gut zu wissen · Gelesen am
  6. [426] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt unmittelbare Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Muren.

    Sturm, Hagel, Diebstahl, Wildunfall, Tierbiss, Steinschlag­schäden zum Nulltarif – Ihre Haushalts­kasse wird geschont.
    sparkasse-mittelsachsen.de · Abschnitt: Sicher unterwegs > Kaskoversicherung · Gelesen am
  7. [427] Vandalismus: Bedingt ↩

    Die Vollkasko schützt zusätzlich zur Teilkasko bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder, nicht berechtigter Personen; in der reinen Teilkasko nicht enthalten.

    Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Starke Leistungen − darauf können Sie zählen > Vollkaskoversicherung · Gelesen am
  8. [428] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der optionale Autoschutzbrief bietet europaweit schnelle Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl sowie Fahrzeug- oder Fahrerausfall für Pkw, Wohnmobile bis 4 Tonnen und Motorräder.

    Der Autoschutzbrief unterstützt Sie europaweit, wenn Sie mit Pkw, Wohnmobil bis 4 Tonnen oder Motorrad unterwegs sind. Zum Beispiel bei Panne, Unfall, Diebstahl, Fahrzeug- oder Fahrerausfall sowie in Notfällen.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Individualisieren Sie Ihre Sparkassen-Autoversicherung > Autoschutzbrief · Gelesen am
  9. [429] Ersatzfahrzeug: Abgedeckt ↩

    Nach einem Kasko-Schaden in Deutschland (außer Glasbruch und Parkschäden) stellt die SV Sachsen ein kostenloses Ersatzfahrzeug (Gruppe A) bereit, während das beschädigte Auto abgeholt, in einer Partnerwerkstatt repariert und gereinigt zurückgebracht wird.

    Nach einem Kasko-Schaden in Deutschland, ausgenommen Glasbruch und Parkschäden, profitieren Sie von unserem besonderen Service: Wir bringen Ihnen ein kostenloses Ersatzfahrzeug, nehmen Ihr beschädigtes Auto mit und bringen es nach der fachgerechten Reparatur gereinigt wieder zu Ihnen zurück.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Schnelle Hilfe im Schadenfall · Gelesen am
  10. [430] Fahrerunfall: Optional ↩

    Der optionale Fahrerschutz ergänzt die Kfz-Versicherung um Leistungen bei Personenschäden des Fahrers nach einem selbst verursachten Unfall, etwa bei Verdienstausfall oder weiteren finanziellen Folgen.

    Der Fahrerschutz ergänzt Ihre Kfz-Versicherung um Leistungen bei Personenschäden nach einem selbst verursachten Unfall. Er unterstützt zum Beispiel bei Verdienstausfall oder weiteren finanziellen Folgen.
    sv-sachsen.de · Abschnitt: Individualisieren Sie Ihre Sparkassen-Autoversicherung > Fahrerschutz · Gelesen am
uniVersa Versicherungen (uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G. and uniVersa Allgemeine Versicherung AG) 10 belegte Angaben
  1. [431] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Das versicherte Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch die in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung genannten Ereignisse versichert. Die Höchstentschädigung ist gemäß A.2.5.10 auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt und somit kein fester Betrag.

    Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
    universa.de · Seite 9 · Klausel A.2.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [432] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Für Pkw gilt bis zu 24 Monate nach Erstzulassung eine Neuwertentschädigung bei als Neufahrzeug erworbenen Fahrzeugen bzw. eine Kaufpreisentschädigung bis 24 Monate bei als Gebrauchtfahrzeug erworbenen Fahrzeugen (Erstzulassung bei Vertragsbeginn nicht älter als 60 Monate) gemäß A.2.5.1.1-A.2.5.1.4. Leasingfahrzeuge, Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge sind von der erweiterten Neupreis-/Kaufpreisentschädigung ausgenommen.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    universa.de · Seite 11 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [433] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs werden die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bei vollständiger und fachgerechter Reparatur) bzw. bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert gezahlt (A.2.5.2.1). Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind innerhalb derselben Obergrenze mitversichert (A.2.5.2.2).

    Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6
    universa.de · Seite 12 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [434] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, Unterschlagung (nur wenn das Fahrzeug dem Täter nicht überlassen wurde) und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs (A.2.2.1.2). Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs begrenzt, kein fester Betrag.

    Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    universa.de · Seite 9 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  5. [435] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) (A.2.2.1.5). Bei Partner-Werkstätten (Carglass, Wintec) entfällt der Selbstbehalt bei Reparatur; bei Austausch der Windschutzscheibe in einer Partner-Werkstatt wird die Selbstbeteiligung um 75 EUR reduziert. Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer Ersatz von Umweltplakette/Vignette und Leuchtmitteln.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    universa.de · Seite 9 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [436] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten geworfener Gegenstände sowie Überspannungsschäden durch Blitzschlag (z. B. während des Ladevorgangs eines E-Fahrzeugs) (A.2.2.1.3).

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.
    universa.de · Seite 9 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > Naturgewalten · Gelesen am
  7. [437] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, einschließlich Schäden durch einen unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (z. B. Manipulation der Fahrzeugsoftware). Angriffe auf Server des Herstellers oder Dritter, die sich nur mittelbar auswirken, sowie Programmier-/Wartungsfehler des Herstellers sind ausgeschlossen (A.2.2.2.3). Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung enthalten.

    Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffes (z.B. Manipulation der Fahrzeugsoftware).
    universa.de · Seite 10 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [438] Pannenhilfe: Unbegrenzt ↩

    Optionaler Zusatzbaustein (Kfz-Schutzbrief) für Pkw und Krafträder. Von uniVersa organisierte Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen werden in unbegrenzter Höhe übernommen (A.3.5.1-A.3.5.3); bei nicht von uniVersa organisierter Hilfe erfolgt Erstattung bis 154 EUR. Weitere gedeckelte Leistungen ab 30 km Entfernung vom Wohnort: Mietwagen bis 490 EUR, Übernachtung bis 100 EUR/Nacht für max. 4 Nächte, Fahrzeugunterstellung bis 2 Wochen, Kosten für Krankenbesuch bis 500 EUR, Bestattungs-/Überführungskosten bis 5.000 EUR und Kosten bei Schlüsselverlust bis 125 EUR.

    Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir in unbegrenzter Höhe.
    universa.de · Seite 14 · Klausel A.3.5.1 · Abschnitt: A.3 Kfz-Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [439] Ersatzfahrzeug: 490 € ↩

    Im Rahmen des optionalen Bausteins Werkstatt-Service für Pkw (ausgenommen Leasingfahrzeuge) stellt die Partnerwerkstatt für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wobei ein klassengleiches Fahrzeug nicht garantiert werden kann (A.2.5.3.2.b). Alternativ wird im Rahmen des optionalen Kfz-Schutzbriefs ein Mietwagen bis 490 EUR übernommen, solange das Fahrzeug nicht fahrbereit ist (A.3.6.3).

    Wir helfen Ihnen, ein gleichwertiges Fahrzeug (Pkw) anzumieten. ... Wir zahlen höchstens 490,- EUR.
    universa.de · Seite 15 · Klausel A.3.6.3 · Abschnitt: A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 30 km Entfernung > Mietwagen · Gelesen am
  10. [440] Fahrerunfall: Optional ↩

    Optionaler Zusatzbaustein (Fahrerschutzversicherung) zur Kfz-Haftpflichtversicherung, abschließbar gegen Beitragszuschlag. Ersetzt den unfallbedingten Personenschaden des berechtigten Fahrers, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, einschließlich Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld (ab 5 Tagen ununterbrochenem Krankenhausaufenthalt) (A.4.1, A.4.4.1). Die Leistung ist auf die vereinbarte Personenschaden-Versicherungssumme der zugehörigen Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt (A.4.4.3), bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall.

    Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird.
    universa.de · Seite 17 · Klausel A.4.1 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutzversicherung · Gelesen am
Verti Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [441] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs durch selbstverschuldete Unfälle zusätzlich zu allen Teilkasko-Gefahren. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

    Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko, die Beschädigung, die Zerstörung, der Verlust oder der Totalschaden Ihres Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen Dritter
    verti.de · Seite 8 · Klausel C.3 · Abschnitt: C Voll- und Teilkasko-Versicherung > C.3 Vollkasko · Gelesen am
  2. [442] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Es wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Die Neupreisentschädigung gilt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung in Premium/plusBONUS, 18 Monaten in Klassik/Partner und 12 Monaten in Basis. Die Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge gilt innerhalb von 36 Monaten in plusBONUS/Premium und 18 Monaten in Klassik/Partner; in Basis ist sie ausgeschlossen.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    verti.de · Seite 6 · Klausel C.1.4 · Abschnitt: C.1 Unsere Leistungen > C.1.4/C.1.5 · Gelesen am
  3. [443] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gezahlt, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird (Rechnungsnachweis); andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, begrenzt auf ortsübliche Stundensätze. In Klassik, Premium und plusBONUS wird zusätzlich eine Wertminderung von 5% der nachgewiesenen Reparaturkosten gezahlt, wenn das Fahrzeug jünger als 24 Monate ist und die Reparaturkosten 2.000 Euro übersteigen (nicht in Basis oder Partner).

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten einschließlich der Kosten einer notwendigen Beilackierung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    verti.de · Seite 6 · Klausel C.1.7 · Abschnitt: C.1 Unsere Leistungen > C.1.7 Unsere Leistung bei Beschädigung · Gelesen am
  4. [444] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub und unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile sind in der Teilkasko (und damit der Vollkasko) in allen Produktlinien versichert. In Premium und plusBONUS übernimmt Verti zusätzlich die Kosten für den Austausch von Schlössern/Schlüsseln nach Schlüsselentwendung.

    insbesondere durch Diebstahl, Raub oder Unterschlagung, sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.
    verti.de · Seite 7 · Klausel C.2.1 · Abschnitt: C.2 Teilkasko > C.2.1 b) Entwendung · Gelesen am
  5. [445] Glasschaden: Unbegrenzt ↩

    Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung sind in allen Produktlinien versichert, einschließlich Ersatz von Leuchtmitteln und Feinstaubplakette; Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Reparatur durch ein mit Verti abgestimmtes Unternehmen ohne Glasaustausch erfolgt.

    Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn eine Reparatur durch ein in Abstimmung mit uns beauftragtes Unternehmen ohne Austausch des Glases fachgerecht erfolgt.
    verti.de · Seite 8 · Klausel C.2.1 · Abschnitt: C.2 Teilkasko > C.2.1 e) Glasbruch · Gelesen am
  6. [446] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Schäden durch Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (inkl. Dachlawinen) und Muren sind in allen Produktlinien versichert. Klassik, Partner, Premium und plusBONUS versichern zusätzlich Erdrutsch und Vulkanausbruch; in Basis sind diese ausgeschlossen.

    Versichert sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Dachlawinen, an Berghängen niedergehenden Lawinen und Muren auf das Fahrzeug.
    verti.de · Seite 7 · Klausel C.2.1 · Abschnitt: C.2 Teilkasko > C.2.1 c) Naturgewalten · Gelesen am
  7. [447] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) durch nicht zum Gebrauch berechtigte Personen, einschließlich unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteter Cyber-/Hackerangriffe, sind in der Vollkasko in allen Produktlinien ohne genannte Höchstgrenze versichert.

    Versichert sind auch mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    verti.de · Seite 8 · Klausel C.3 · Abschnitt: C.3 Vollkasko · Gelesen am
  8. [448] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der Fahrzeugschutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag und nicht automatisch Bestandteil der Vollkasko. Wird die Hilfe durch Verti organisiert, werden Pannenhilfe- und Abschleppkosten unbegrenzt übernommen; bei Selbstorganisation gelten Höchstbeträge (z. B. 110 Euro für selbst organisierte Pannenhilfe, 160 Euro für selbst organisiertes Abschleppen).

    Die Kosten werden ohne Begrenzung übernommen, sofern der Versicherungsnehmer sofort nach Schadeneintritt den Versicherer telefonisch informiert und der Versicherer die Pannen- und Unfallhilfe organisiert.
    verti.de · Seite 9 · Klausel D.3.1 · Abschnitt: D Fahrzeugschutzbrief > D.3 · Gelesen am
  9. [449] Ersatzfahrzeug: Bedingt ↩

    In Premium und plusBONUS übernimmt Verti innerhalb Deutschlands für bis zu 10 Tage die Kosten eines vermittelten Mietwagens der Klasse A, wenn das Fahrzeug schadenbedingt nicht nutzbar ist; plusBONUS bietet alternativ eine ÖPNV-Monatskarte oder ein E-Bike an. Unabhängig davon wird bei vereinbarter Werkstattbindung 'Kasko Clever' und Reparatur in einer Partnerwerkstatt in jeder Produktlinie für die Reparaturdauer ein kostenfreies Ersatzfahrzeug der Klasse A gestellt.

    In den Produktlinien "Premium" und "plusBONUS" ersetzen wir innerhalb Deutschlands die Kosten eines durch uns vermittelten Mietwagens der Gruppe A für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen
    verti.de · Seite 6 · Klausel C.1.9 · Abschnitt: C.1 Unsere Leistungen > C.1.9 e) · Gelesen am
  10. [450] Fahrerunfall: Optional ↩

    Wird als eigenständige, rechtlich selbstständige Unfallversicherung zusätzlich zur Vollkasko angeboten. Der 'Familienschutz Kind & Kegel' zahlt eine feste Invaliditätssumme von 50.000 Euro sowie 15.000 Euro im Todesfall eines versicherten Insassen. Der 'Fahrerschutz' ersetzt stattdessen den tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers (z. B. Verdienstausfall, Pflegekosten, Schmerzensgeld) bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

    Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe von 15.000 Euro.
    verti.de · Seite 11 · Klausel E.1.4.2 · Abschnitt: E Kfz-Unfallversicherungen > E.1 Familienschutz > E.1.4 Leistungen bei Tod · Gelesen am
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. (VHV Group) 10 belegte Angaben
  1. [451] Fahrzeugschaden: 100.000 € ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- (A.2.2.1) oder Vollkaskoversicherung (A.2.2.2) ab, einschließlich fest verbauter Fahrzeugteile und Zubehör. Die Entschädigung ist auf den Neupreis begrenzt, maximal jedoch auf die vertragliche Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 EUR für Pkw (höherer Schutz gegen Zuschlag möglich; besondere Regeln ab 130.000 EUR gemäß Abschnitt Q für hochwertige Fahrzeuge).

    Die Höchstentschädigungsgrenzen betragen für ... Pkw 100.000 EUR
    vhv.de · Seite 20 · Klausel A.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? · Gelesen am
  2. [452] Totalschaden: 100.000 € ↩

    Zahlt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.1.1). Bei Neufahrzeugen gilt eine Neupreisentschädigung, wenn der Totalschaden innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung eintritt (36 Monate mit Zusatzleistung EXKLUSIV); bei innerhalb der letzten 24 Monate erworbenen Gebrauchtfahrzeugen gilt eine Kaufpreisentschädigung (36 Monate mit EXKLUSIV).

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    vhv.de · Seite 22 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? · Gelesen am
  3. [453] Teilschaden: 100.000 € ↩

    Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird (A.2.5.2.1a); andernfalls sind die Kosten auf den um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt (A.2.5.2.1b).

    Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    vhv.de · Seite 23 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [454] Diebstahl & Raub: 100.000 € ↩

    Deckt Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung sowie im Rahmen der Teilkasko Unterschlagung/unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs (A.2.2.1.2), begrenzt auf die Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 EUR für Pkw. Mit der Zusatzleistung EXKLUSIV ist Unterschlagung ausnahmslos mitversichert.

    Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    vhv.de · Seite 20 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  5. [455] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seiten-, Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Reparatur (statt Austausch) der Windschutzscheibe in einer von der VHV empfohlenen Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.8.2). Muss die Verglasung ausgetauscht werden, werden anteilige Kosten für Mautvignetten bis 50 EUR und Umweltplaketten bis 15 EUR erstattet (A.2.2.1.5).

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.
    vhv.de · Seite 21 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  6. [456] Naturgefahren: 100.000 € ↩

    Deckt unmittelbare Schäden durch Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch (A.2.2.1.3) sowie den Zusammenstoß mit Tieren aller Art (A.2.2.1.4). Überspannungsschäden durch mittelbaren Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw während des Ladevorgangs ebenfalls mitversichert.

    Versichert sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von folgenden Elementargefahren: a) Sturm b) Hagel c) Blitzschlag d) Überschwemmung e) Lawinen f) Muren g) Erdbeben h) Erdfall i) Vulkanausbruch
    vhv.de · Seite 20 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? · Gelesen am
  7. [457] Vandalismus: 100.000 € ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt sind (A.2.2.2.3). Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, nicht bei alleiniger Teilkaskoversicherung.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    vhv.de · Seite 21 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung versichert? · Gelesen am
  8. [458] Pannenhilfe: Optional ↩

    Optionaler, rechtlich eigenständiger Zusatzvertrag (sofern vereinbart) mit Hilfe bei Panne oder Unfall: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort bis 250 EUR, Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt bis 400 EUR bei Pkw/Krafträdern (1.500 EUR bei Wohnmobilen/Wohnanhängern), Bergung des Fahrzeugs sowie umfangreiche Auslandsleistungen (Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen, Krankenrücktransport etc.).

    Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich ... auf 250 EUR.
    vhv.de · Seite 27 · Klausel A.3.5.1 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [459] Ersatzfahrzeug: 595 € ↩

    Im Rahmen des optionalen Schutzbriefs organisiert und übernimmt die VHV die Kosten eines Mietwagens am Schadenort bis 85 EUR pro Tag für höchstens 7 Tage (max. 595 EUR), wenn das Fahrzeug nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder ein Ersatzfahrzeug beschafft werden muss (A.3.7.3). Zusätzlich stellt der kostenlose VHV Schadenservice PLUS ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparatur in einer DEKRA-geprüften Partnerwerkstatt zur Verfügung.

    Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges, jedoch höchstens für sieben Tage und bis höchstens 85 EUR je Tag.
    vhv.de · Seite 27 · Klausel A.3.7.3 · Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl · Gelesen am
  10. [460] Fahrerunfall: Optional ↩

    Optionaler, rechtlich eigenständiger Vertrag (sofern vereinbart), der Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs abdeckt (Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen etc.), als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Die Leistungshöhe entspricht der vereinbarten Deckungssumme für Personenschäden der verbundenen Kfz-Haftpflichtversicherung (A.4.4.3).

    Versichert sind Personenschäden, die dadurch entstehen, dass der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Personenkraftwagens ... verletzt oder getötet wird.
    vhv.de · Seite 31 · Klausel A.4.1 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutz > A.4.1 Was ist versichert? · Gelesen am
Versicherungskammer Bayern, Institution under Public Law 10 belegte Angaben
  1. [461] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Höchstentschädigung je Schadenfall ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt; die tatsächliche Entschädigung richtet sich nach den Regeln für Totalschaden, Teilschaden oder Diebstahl im gewählten Baustein (Teilkasko, TeilkaskoPLUS, Vollkasko oder VollkaskoPLUS).

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  2. [462] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Handelt es sich um ein Neufahrzeug und tritt der Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung ein, wird stattdessen der volle Neupreis gezahlt (bei VollkaskoPLUS verlängert auf 24 Monate); für gebraucht erworbene Fahrzeuge zahlt VollkaskoPLUS bis zu 24 Monate den Kaufwert.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  3. [463] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; erreichen oder übersteigen die Reparaturkosten 80 % des Neupreises und tritt der Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung ein (bei VollkaskoPLUS auf 24 Monate verlängert), wird anstelle der Reparaturkosten der Neupreis gezahlt.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  4. [464] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch sind im Rahmen der Teilkasko versichert. Die Zahlung erfolgt frühestens einen Monat nach schriftlicher Schadenanzeige, bevor der Versicherer bei Nichtauffinden Eigentümer wird. Bei fehlender anerkannter Wegfahrsperre zum Diebstahlzeitpunkt wird ein prozentualer Abschlag vorgenommen (entfällt bei vorhandener Wegfahrsperre). TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS bieten zusätzlich ein kostenloses Ersatzfahrzeug (eine Klasse niedriger) für bis zu einen Monat nach Diebstahl.

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  5. [465] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Bruchschäden an Verglasung, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sind im Rahmen der Teilkasko versichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Reparatur durch einen von VKB benannten Glasspezialisten entfällt die Selbstbeteiligung, beim Austausch der Frontscheibe wird zudem die Feinstaubplakette erstattet.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  6. [466] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen und Überschwemmung ab, einschließlich dadurch auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände. TeilkaskoPLUS erweitert den Schutz um Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Dachlawinen.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  7. [467] Vandalismus: Optional ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen von zur Nutzung nicht berechtigten Personen sind erst mit Abschluss der Vollkasko (bzw. VollkaskoPLUS) versichert; in der reinen Teilkasko ist dieses Risiko nicht enthalten.

    mein-premiumservice.vkb.de · Gelesen am
  8. [468] Pannenhilfe: Unbegrenzt ↩

    Wird über den optionalen Ergänzungsschutz Schutzbrief erbracht, nicht als Bestandteil des Kern-Kaskoschutzes. Pannenhilfe ist auf 150 Euro und Abschleppen auf 200 Euro begrenzt; die Kosten werden jedoch ohne Begrenzung übernommen, wenn der Schaden sofort der 24-Stunden Unfall- und Pannen-Notrufzentrale von VKB gemeldet und die Hilfe von VKB organisiert wird.

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  9. [469] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Im Rahmen von TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS wird nach einem Fahrzeugdiebstahl für bis zu einen Monat ein kostenloses Ersatzfahrzeug (eine Mietwagenklasse niedriger) gestellt. Zusätzlich stellt der optionale Werkstatt Service bei Reparatur in einer VKB-Partnerwerkstatt nach jedem versicherten Schaden einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung.

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  10. [470] Fahrerunfall: Details ansehen ↩

    Ein Personen-Unfallschutz für Fahrer/Insassen ist nicht Bestandteil des Kfz Vario Kaskoprodukts; VKB bietet dies nur als eigenständige Kfz-Unfallversicherung bzw. Fahrer-Airbag-Versicherung außerhalb der Vario-Kasko-Linie an.

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Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) - group comprising VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen, VRK Sachversicherung AG, VRK Krankenversicherung AG and VRK Lebensversicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [471] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall, einschließlich selbst verursachter Unfälle, witterungsbedingtem Kontrollverlust (Aquaplaning, Blitzeis, Nebel) sowie Unfälle durch Sensorversagen oder Software-Manipulation (Hackerangriff). Die Entschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs am Schadentag begrenzt.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
    vrk.de · Seite 13 · Klausel A.2.3.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko > A.2.3.2 Unfall · Gelesen am
  2. [472] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt VRK den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Eine Neupreisentschädigung gilt stattdessen, wenn der Schaden im Basis-Tarif innerhalb von 6 Monaten, im Classic-Tarif innerhalb von 24 Monaten oder mit dem Baustein Kasko PLUS innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung eintritt; sie gilt auch, wenn die Reparaturkosten innerhalb dieser Frist mindestens 80 % des Neupreises betragen.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.
    vrk.de · Seite 13 · Klausel A.2.6.1 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust · Gelesen am
  3. [473] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, erstattet VRK die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Rechnung, einschließlich Diagnosekosten eines beschädigten Antriebs-Akkus und Kalibrierungskosten ausgetauschter Sensoren. Wird das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, ist die Entschädigung auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt.

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
    vrk.de · Seite 14 · Klausel A.2.6.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung · Gelesen am
  4. [474] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub und Unterschlagung des Fahrzeugs sowie die Erpressung seiner Herausgabe, einschließlich Manipulation schlüsselloser Zugangssysteme, sowie Beschädigungen bei einem (auch nur versuchten) Diebstahl. Unbefugter Gebrauch durch gänzlich unberechtigte Personen ist ebenfalls versichert; die Kosten für den Austausch von Schlössern/Schlüsseln bzw. die Neucodierung nach Diebstahl oder Erpressung der Schlüssel werden erstattet.

    Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.
    vrk.de · Seite 12 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.2 Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch · Gelesen am
  5. [475] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck- und Seitenscheiben, Glasdächer, Spiegel, Leuchtenabdeckungen), einschließlich Glas- und Kunststoffscheiben integrierter Fahrerassistenzsysteme und Displays, sowie den Ersatz eines dabei erforderlichen Leuchtmittels. Auch Kosten für die Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen und die Innenraumreinigung nach einem Frontscheibenaustausch werden erstattet.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst: Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuchten.
    vrk.de · Seite 12 · Klausel A.2.2.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.6 Bruch der Verglasung · Gelesen am
  6. [476] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 7), Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug sowie Blitzschlag und dadurch verursachte Überspannungsschäden. Im Basis-Tarif sind Schäden durch Lawinen und Dachlawinen ausgeschlossen; im Classic-Tarif sind sie eingeschlossen.

    Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch. Beim Basis-Tarif sind Schäden durch Lawinen und Dachlawinen ausgeschlossen.
    vrk.de · Seite 12 · Klausel A.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.3 Naturgewalten · Gelesen am
  7. [477] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind (z. B. böswillige Software-Manipulation durch einen Hacker); nur in der Vollkasko enthalten.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    vrk.de · Seite 13 · Klausel A.2.3.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko > A.2.3.3 Vandalismus · Gelesen am
  8. [478] Pannenhilfe: Optional ↩

    Innerhalb der Kasko selbst übernimmt VRK lediglich das Abschleppen eines beschädigten Fahrzeugs oder Antriebs-Akkus vom Schadenort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt. Umfassende Pannenhilfe (Hilfe bereits ab der Haustür, bundesweites Abschleppen, Mietwagen, Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung, Haustierbetreuung, Krankenrücktransport) wird über den Schutzbrief erbracht, einen rechtlich eigenständigen, optional zusätzlich abschließbaren Vertrag.

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus zahlen wir folgende Kosten: Die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.
    vrk.de · Seite 15 · Klausel A.2.6.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung > Abschleppen · Gelesen am
  9. [479] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Die Kasko schließt die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ausdrücklich aus. VRK erstattet lediglich bis zu 500 € für die Überführung und Zulassung eines neu erworbenen Ersatzfahrzeugs nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, sofern das Ersatzfahrzeug bei VRK versichert wird; ein Mietwagen-Service ist gesondert über den Schutzbrief verfügbar.

    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
    vrk.de · Seite 17 · Klausel A.2.9 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert? · Gelesen am
  10. [480] Fahrerunfall: Optional ↩

    Personenschäden des Fahrers durch einen Unfall bei Gebrauch des Fahrzeugs sind nicht in der Kasko selbst, sondern im Fahrerschutz versichert – einem gesonderten, optional mit der Kasko kombinierbaren Vertrag. Er ersetzt Verdienstausfall, Schmerzensgeld (ab 3 aufeinanderfolgenden stationären Tagen), Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld sowie ein Krankenhaus-Tagegeld von 20 €/Tag für bis zu 4 Wochen.

    Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wären.
    vrk.de · Seite 21 · Klausel A.4.1.1 · Abschnitt: A.4 Fahrerschutz > A.4.1 Was ist versichert? > A.4.1.1 Leistungen · Gelesen am
Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G. (WGV Group) 10 belegte Angaben
  1. [481] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko ersetzt Schäden am Fahrzeug durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis begrenzt. Im OPTIMAL- und im BASIS-Tarif identisch enthalten.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
    wgv.de · Seite 14 · Klausel A.2.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Unfall · Gelesen am
  2. [482] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt die WGV den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Im OPTIMAL-Tarif gilt für Pkw, Lkw bis 3,5t, Krafträder und Campingfahrzeuge eine Neupreisentschädigung innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung (BASIS: 6 Monate); eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge innerhalb von 24 Monaten besteht nur im OPTIMAL-Tarif.

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
    wgv.de · Seite 16 · Klausel A.2.5.1.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [483] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet (bzw. abzüglich Restwert bei nicht vollständiger/fachgerechter Reparatur); ein Abzug neu für alt entfällt, ausgenommen bei Akkus von Elektro-/Hybridfahrzeugen ab dem vierten Betriebsjahr. Bei Kasko SELECT wählt die WGV die Werkstatt aus und rechnet direkt ab, inkl. sechs Jahre Garantie; bei eigenmächtiger Reparatur in einer anderen Werkstatt reduziert sich die Erstattung auf 85 %.

    Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten, soweit nicht eine Werkstattbindung (Kaskoversicherung SELECT siehe unter A.2.5.2.4) vereinbart ist, bis zu folgenden Obergrenzen
    wgv.de · Seite 17 · Klausel A.2.5.2.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? · Gelesen am
  4. [484] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Die Teilkasko (in der Vollkasko enthalten) versichert Diebstahl, Raub, Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) und unbefugten Gebrauch. In beiden Tarifen identisch enthalten; nach Entwendung werden Tür- und Lenkradschlösser sowie Schlüssel ersetzt (inkl. Neucodierung bei schlüssellosen Systemen) - in OPTIMAL und BASIS.

    Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    wgv.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.2 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung · Gelesen am
  5. [485] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach-, Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen, Solarmodule bei Campingfahrzeugen) sowie Neukalibrierung von Fahrassistenzsystemen nach Frontscheibenaustausch und Innenreinigung nach Glasbruch. In beiden Tarifen identisch; bei Reparatur statt Austausch in einer vermittelten Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten sowie Solarmodule von Campingfahrzeugen und Wohnwagenanhängern.
    wgv.de · Seite 14 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch · Gelesen am
  6. [486] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Im OPTIMAL-Tarif sind Sturm (ab Windstärke 7), Hagel, Blitzschlag inkl. Überspannungsschäden, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch versichert. Im BASIS-Tarif sind nur Sturm, Hagel, Blitzschlag (inkl. Überspannungsschäden durch Blitzschlag) und Überschwemmung versichert; Lawinen, Muren, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch sind im BASIS-Tarif nicht versichert.

    Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlossen wurde, ist die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten auf das Fahrzeug versichert. Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch.
    wgv.de · Seite 13 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Naturgewalten · Gelesen am
  7. [487] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Die Vollkasko versichert mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zum Gebrauch des Fahrzeugs nicht berechtigt sind. Im OPTIMAL- und BASIS-Tarif identisch enthalten.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    wgv.de · Seite 14 · Klausel A.2.2.2.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [488] Pannenhilfe: Optional ↩

    Im Rahmen der Kasko selbst werden Abschleppkosten vom Schadenort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Rahmen der Schadenregulierung ersetzt (beide Tarife). Umfassendere Pannen-, Unfall- und Abschlepphilfe rund um die Uhr wird nur über den separat abzuschließenden, optionalen Kfz-Schutzbrief geboten.

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt.
    wgv.de · Seite 17 · Klausel A.2.5.2.2 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > Abschleppen · Gelesen am
  9. [489] Ersatzfahrzeug: Ausgeschlossen ↩

    Der Kaskovertrag schließt die Erstattung von Mietwagenkosten als Folgeschaden ausdrücklich aus. Eine Mietwagenkostenübernahme nach einem Fahrzeugausfall besteht nur im Rahmen des separaten, optionalen Kfz-Schutzbrief-Vertrags.

    Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebsmitteln (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zulassungskosten, Standgeldkosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
    wgv.de · Seite 18 · Klausel A.2.5.7.1 · Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen, Rest- und Altteile · Gelesen am
  10. [490] Fahrerunfall: Optional ↩

    Leistungen bei Unfall für Insassen (Kfz-Unfallversicherung) sowie speziell für den Fahrer (Fahrerschutzversicherung) sind eigenständige, gesondert abzuschließende Versicherungsarten, die neben der Kaskoversicherung angeboten werden, jedoch nicht automatisch in ihr enthalten sind.

    A.4 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden ... A.5 Fahrerschutzversicherung – wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
    wgv.de · Seite 11 · Klausel A.4 · Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? · Gelesen am
Württembergische Versicherung AG 10 belegte Angaben
  1. [491] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten; Entschädigung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
    wuerttembergische.de · Seite 12 · Klausel A.2, Ziffer 1.4 (2.1) · Abschnitt: A.2 Baustein Kaskoversicherung > 1.4 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung mitversichert? > (2.1) Unfallschäden am Fahrzeug · Gelesen am
  2. [492] Totalschaden: Bedingt ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt; innerhalb einer befristeten Frist nach Erstzulassung wird alternativ der Neupreis (Neufahrzeuge) bzw. Kaufpreis (Gebrauchtfahrzeuge) erstattet: 12 Monate im KompaktSchutz; 24 Monate im PremiumSchutz, verlängerbar auf 48 Monate mit der optionalen Deckungserweiterung Kasko+.

    Der Zeitraum dieser Leistung ist entsprechend der von Ihnen gewählten Produktlinie auf folgende Dauer begrenzt: KompaktSchutz 12 Monate, PremiumSchutz ohne Kasko+ 24 Monate, mit Kasko+ 48 Monate.
    wuerttembergische.de · Seite 14 · Klausel A.2, Ziffer 1.6.1 (2) · Abschnitt: A.2 Baustein Kaskoversicherung > 1.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > (2) Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden · Gelesen am
  3. [493] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Bei Beschädigung des Fahrzeugs werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt, sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird; ohne vollständige/fachgerechte Reparatur erfolgt die Erstattung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten.

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes... Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts.
    wuerttembergische.de · Seite 16 · Klausel A.2, Ziffer 1.6.2 (1) · Abschnitt: A.2 Baustein Kaskoversicherung > 1.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > (1) Ersatz der Reparaturkosten · Gelesen am
  4. [494] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Entwendung durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung, Entschädigung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten. Zusätzlich: Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes aus verschlossenem Kfz bis 300 EUR, gestaffelt nach Alter des Geräts.

    Versichert ist die Entwendung durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    wuerttembergische.de · Seite 11 · Klausel A.2, Ziffer 1.3 (2) · Abschnitt: A.2 Baustein Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (2) Entwendung · Gelesen am
  5. [495] Glasschaden: 20 % der Versicherungssumme ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seitenscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Reparatur wird gegen Rechnung erstattet, Folgeschäden sind nicht versichert. Bei Totalschaden/Zerstörung werden Glas-Ersatzteile (ohne Arbeitslohn) bis maximal 20% des Wiederbeschaffungswertes erstattet. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten; bei Reparatur eines Steinschlags (statt Scheibenaustausch) in einer empfohlenen Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (zum Beispiel Front-, Heck- und Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
    wuerttembergische.de · Seite 11 · Klausel A.2, Ziffer 1.3 (8) · Abschnitt: A.2 Baustein Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (8) Glasbruch · Gelesen am
  6. [496] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee-/Eislawinen, Erdrutsch, Steinschlag, Erdfall/-senkung, Erdbeben und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug, einschließlich hierdurch geworfener Gegenstände. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten, Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung nachfolgender Naturgewalten auf das Fahrzeug: Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8); Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung; Schnee- bzw. Eislawinen, Dachlawinen oder Schneedruck; Erdrutsch, Muren- bzw. Murengang oder Steinschlag; Erdfall, Erdsenkung; Erdbeben; Vulkanausbruch.
    wuerttembergische.de · Seite 11 · Klausel A.2, Ziffer 1.3 (3) · Abschnitt: A.2 Baustein Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (3) Naturgewalten · Gelesen am
  7. [497] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung in KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    wuerttembergische.de · Seite 13 · Klausel A.2, Ziffer 1.4 (3) · Abschnitt: A.2 Baustein Kaskoversicherung > 1.4 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung mitversichert? > (3) Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [498] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der Schutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag, der zusätzlich zur Kaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Er bietet u.a. Pannenhilfe am Schadenort (bis 150 EUR), Abschleppen (bis 200 EUR), Fahrzeugunterstellung (bis 14 Tage) und einen Mietwagen (7 Tage bis 70 EUR/Tag im Inland, bis 700 EUR im Ausland) – verfügbar zu KompaktSchutz und PremiumSchutz.

    Wir sorgen dafür, dass Sie in bestimmten Notsituationen auf einer Fahrt oder Reise schnellstmöglich Hilfe bekommen. Wir erbringen die dazu im Einzelnen nachfolgend aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
    wuerttembergische.de · Seite 21 · Abschnitt: A.3 Baustein Schutzbrief · Gelesen am
  9. [499] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Im Rahmen der optionalen Deckungserweiterung Schadenservice+ erhält der Versicherungsnehmer für die Dauer der Reparatur in einer von der Württembergische ausgewählten Werkstatt ein kostenloses Ersatzfahrzeug der kleinsten Kategorie (Kleinwagen); Kraftstoffkosten werden nicht übernommen, bei Glasbruchschäden entfällt diese Leistung. Optional zubuchbar in KompaktSchutz und PremiumSchutz.

    Sie erhalten auf Wunsch von der Werkstatt für die Dauer der Reparatur ein für Sie kostenloses Ersatzfahrzeug der kleinsten Kategorie (Kleinwagen). Kosten für Treibstoff werden nicht übernommen. Diese Leistung erfolgt nicht bei Glasbruchschäden.
    wuerttembergische.de · Seite 32 · Klausel Ziffer 1.2 Nummer (2) · Abschnitt: A.5.2 Schadenservice+ > 1.2 Welche zusätzlichen Leistungen bieten wir Ihnen? > (2) Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur · Gelesen am
  10. [500] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Die Fahrer-Schutzversicherung ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag, der den unfallbedingten Personenschaden des berechtigten Fahrers (z.B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so ersetzt, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Die Leistung ist auf die für Personenschäden vereinbarte Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt, d.h. bis zu 15 Mio. EUR je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR.

    Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (zum Beispiel Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre... Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personenschäden vereinbarten Versicherungssummen des Leistungsbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung.
    wuerttembergische.de · Seite 28 · Klausel A.4, Ziffer 1.3 / 1.4 · Abschnitt: A.4 Baustein Fahrer-Schutzversicherung > 1.3 Was leisten wir? · Gelesen am
Wüstenrot & Württembergische AG 10 belegte Angaben
  1. [501] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz bei Abschluss der Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert begrenzt, kein fester Betrag.

    Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
    wuerttembergische.de · Seite 12 · Klausel A.2, Ziffer 1.4 (2.1) · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.4 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung mitversichert? > (2.1) Unfallschäden am Fahrzeug · Gelesen am
  2. [502] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; bei Neu-/Gebrauchtfahrzeugen wird stattdessen für einen begrenzten Zeitraum nach Totalschaden der Neu- bzw. Kaufpreis gezahlt: 12 Monate im KompaktSchutz, 24 Monate im PremiumSchutz (verlängerbar auf 48 Monate mit dem optionalen Baustein Kasko+ bei eigen- oder kreditfinanzierten Fahrzeugen).

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs und seiner Teile.
    wuerttembergische.de · Seite 14 · Klausel A.2, Ziffer 1.6.1 (1)-(2) · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? · Gelesen am
  3. [503] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Erstattet die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes bei vollständiger und fachgerechter Reparatur; andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. In beiden Produktlinien für alle versicherten Ereignisse (Teilkasko sowie ggf. Vollkasko) enthalten.

    Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
    wuerttembergische.de · Seite 16 · Klausel A.2, Ziffer 1.6.2 (1) · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > (1) Ersatz der Reparaturkosten · Gelesen am
  4. [504] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie Beschädigungen durch eine vollendete oder versuchte Entwendung. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz; die Regulierung erfolgt auf Basis des um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswertes, kein fester Betrag. Diebstahl mobiler Navigationsgeräte aus verschlossenem Kfz ist gesondert bis 300 EUR gedeckt.

    Versichert ist die Entwendung durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
    wuerttembergische.de · Seite 11 · Klausel A.2, Ziffer 1.3 (2) · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (2) Entwendung · Gelesen am
  5. [505] Glasschaden: 20 % der Versicherungssumme ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seitenscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Reparaturkosten sind ohne genannte Obergrenze versichert, bei Totalschaden/Zerstörung werden Glas-Ersatzteile bis maximal 20% des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
    wuerttembergische.de · Seite 11 · Klausel A.2, Ziffer 1.3 (8) · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (8) Glasbruch · Gelesen am
  6. [506] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee-/Eislawinen, Erdrutsch, Steinschlag, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz; die Regulierung erfolgt auf Basis von Wiederbeschaffungswert/Reparaturkosten, kein fester Betrag.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung nachfolgender Naturgewalten auf das Fahrzeug: Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8); Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung;
    wuerttembergische.de · Seite 11 · Klausel A.2, Ziffer 1.3 (3) · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (3) Naturgewalten · Gelesen am
  7. [507] Vandalismus: Abgedeckt ↩

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind. Es handelt sich um ein Vollkasko-Ereignis, nicht Teil der Teilkasko; mutwillige Beschädigungen im Zusammenhang mit einer Entwendung fallen ebenfalls unter die Vollkasko statt die Teilkasko. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz bei Vollkaskoabschluss.

    Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
    wuerttembergische.de · Seite 13 · Klausel A.2, Ziffer 1.4 (3) · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.4 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung mitversichert? > (3) Mut- oder böswillige Handlungen · Gelesen am
  8. [508] Pannenhilfe: Optional ↩

    Der Schutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger, optionaler Zusatzvertrag mit Pannen- und Unfallhilfe: Pannenhilfe vor Ort bis 150 EUR, Abschleppen bis 200 EUR, Fahrzeugunterstellung bis 14 Tage, Weiter-/Rückfahrt bzw. Übernachtung sowie Mietwagen für bis zu 7 Tage à bis zu 70 EUR/Tag (im Ausland bis 700 EUR). Kein Bestandteil der Basis-Kaskodeckung.

    Wir sorgen dafür, dass Sie in bestimmten Notsituationen auf einer Fahrt oder Reise schnellstmöglich Hilfe bekommen.
    wuerttembergische.de · Seite 21 · Klausel A.3 · Abschnitt: A.3 Baustein Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung · Gelesen am
  9. [509] Ersatzfahrzeug: Optional ↩

    Ein kostenloses Ersatzfahrzeug (kleinste Kategorie) für die Reparaturdauer wird über den Baustein Schadenservice+ gestellt (im KompaktSchutz Standard, im PremiumSchutz optional mit Beitragsnachlass), sofern die Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgt; hierfür ist keine Geldobergrenze genannt. Alternativ erstattet der optionale Schutzbrief Mietwagenkosten für bis zu 7 Tage à bis zu 70 EUR/Tag im Inland bzw. insgesamt bis zu 700 EUR nach Totalschaden/Diebstahl im Ausland.

    Sie erhalten auf Wunsch von der Werkstatt für die Dauer der Reparatur ein für Sie kostenloses Ersatzfahrzeug der kleinsten Kategorie (Kleinwagen).
    wuerttembergische.de · Seite 32 · Klausel A.5.2, Ziffer 1.2 (2) · Abschnitt: A.5.2 Schadenservice+ > 1.2 Welche zusätzlichen Leistungen bieten wir Ihnen? > (2) Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur · Gelesen am
  10. [510] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Ersetzt den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, so als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre; die Leistung je Schadenereignis ist auf die für Personenschäden vereinbarte Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt, die innerhalb der 100 Mio. EUR Pauschaldeckung 15 Mio. EUR je geschädigte Person beträgt.

    Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personenschäden vereinbarten Versicherungssummen des Leistungsbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung.
    wuerttembergische.de · Seite 28 · Klausel A.4, Ziffer 1.4 · Abschnitt: A.4 Baustein Fahrer-Schutzversicherung > 1.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? · Gelesen am
WWK Lebensversicherung a.G. 10 belegte Angaben
  1. [511] Fahrzeugschaden: 120.000 € ↩

    Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall, einschließlich selbstverschuldeter Kollisionen und Schäden durch Hacker- oder Cyberangriff; bei reiner Teilkasko nicht mitversichert und nur bei Wahl der Vollkasko-Deckung wirksam. Die Höchstentschädigung je Schadenereignis ist auf 20.000 EUR für Krafträder/Trikes/Quads, 50.000 EUR für Wohnwagenanhänger, 120.000 EUR für Pkw/Campingfahrzeuge und 300.000 EUR für sonstige Fahrzeuge begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist; die Tarifvariante basis/plus ändert diese Grenze nicht.

    c) für Pkw und Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR
    wwk.de · Seite Seite 14 von 50 · Klausel A.2.5.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  2. [512] Totalschaden: 120.000 € ↩

    Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Für Neufahrzeuge gilt eine Neupreisentschädigung innerhalb von 3 Monaten (basis) bzw. 12 Monaten (plus) ab Erstzulassung; für Gebrauchtfahrzeuge eine Kaufpreisentschädigung (nur plus, 12 Monate, Fahrzeug nicht älter als 4 Jahre) für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t. Die Gesamtentschädigung ist je Fahrzeugart auf 20.000–300.000 EUR begrenzt.

    c) für Pkw und Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR
    wwk.de · Seite Seite 14 von 50 · Klausel A.2.5.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  3. [513] Teilschaden: 120.000 € ↩

    Reparaturkosten werden gegen Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; bei nicht vollständiger oder nicht fachgerechter Reparatur erfolgt die Abrechnung auf Basis der ortsüblichen Werkstattsätze bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, ohne UPE-Aufschläge. In der Tarifvariante plus sind zusätzlich der reparaturbedingte Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen, Standgebühren bis 150 EUR sowie der Verzicht auf den Abzug 'neu für alt' (außer Akku) mitversichert.

    c) für Pkw und Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR
    wwk.de · Seite Seite 14 von 50 · Klausel A.2.5.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  4. [514] Diebstahl & Raub: 120.000 € ↩

    Die Teilkasko (in basis und plus verfügbar) deckt Diebstahl, Raub, Entwendung durch räuberische Erpressung, eingeschränkt Unterschlagung, unbefugten Gebrauch sowie Fahrzeugschäden durch eine versuchte Entwendung. In der Tarifvariante plus sind zusätzlich die Kosten für den Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern (sofern diese sich nicht im Fahrzeug befanden), Unterschlagung bei einer Probefahrt sowie eine Mobilitätspauschale von 300 EUR bei Nichtwiederauffinden innerhalb eines Monats mitversichert.

    c) für Pkw und Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR
    wwk.de · Seite Seite 14 von 50 · Klausel A.2.5.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  5. [515] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, sonstige Scheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) in beiden Tarifvarianten, einschließlich erforderlicher Kalibrierungskosten nach Austausch der Frontscheibe. Bei reiner Glasbruchreparatur ohne Scheibenaustausch wird keine Selbstbeteiligung einbehalten (unabhängig von der Tarifvariante). In der Tarifvariante plus sind zusätzlich Leuchtmittelersatz/Innenreinigung nach Glasbruch sowie, ohne gesonderte Grenze, der Ersatz gültiger Vignetten/Umweltplaketten nach Austausch der Frontscheibe mitversichert (in basis nicht mitversichert).

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
    wwk.de · Seite Seite 10 von 50 · Klausel A.2.2.1.5 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  6. [516] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Beide Tarifvarianten decken Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. In der Tarifvariante plus sind zusätzlich Lawinen, Erdrutsch/Muren, Erdsenkung/Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch mitversichert, die in der Tarifvariante basis ausgeschlossen sind.

    Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
    wwk.de · Seite Seite 10 von 50 · Klausel A.2.2.1.3 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? · Gelesen am
  7. [517] Vandalismus: 120.000 € ↩

    Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert; ersetzt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter. Laut Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ist dies bei reiner Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen.

    c) für Pkw und Campingfahrzeuge bis 120.000 EUR
    wwk.de · Seite Seite 14 von 50 · Klausel A.2.5.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  8. [518] Pannenhilfe: 300 € ↩

    Pannenhilfe ist kein Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern wird über den separaten Zusatzbaustein Autoschutzbrief (Kfz Schutzbrief) angeboten, der in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung (nicht der Kaskoversicherung) abgeschlossen wird. Er deckt Pannenhilfe und Abschleppen bis 300 EUR (ohne Begrenzung bei Organisation über die WWK-Notrufzentrale rund um die Uhr) sowie Weiterfahrt-, Übernachtungs- und Mietwagenhilfe bei Pannen ab 50 km Entfernung vom Wohnsitz.

    Ist nach einer Panne oder einem Unfall das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs erforderlich, werden Kosten bis zu 300 EUR übernommen.
    wwk.de · Seite Seite 16 von 50 · Klausel A.3.5.2 · Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall · Gelesen am
  9. [519] Ersatzfahrzeug: 300 € ↩

    Die Basis-Kaskoversicherung schließt Nutzungsausfall und Mietwagenkosten grundsätzlich aus, zahlt jedoch (nur Tarifvariante plus) eine Mobilitätspauschale von 300 EUR, wenn ein entwendetes Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats wiederaufgefunden wird, gegen Nachweis der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs (Mietwagen, Carsharing, ÖPNV, Taxi). Separat bietet der optionale Zusatzbaustein Werkstattmanagement ein kostenfreies Leihfahrzeug während der Reparatur, und der mit der Kfz-Haftpflichtversicherung verknüpfte Autoschutzbrief einen Mietwagen für bis zu 7 Tage à 80 EUR/Tag nach Panne oder Unfall.

    Wird Ihr Fahrzeug entwendet und nicht innerhalb der Frist nach A.2.5.5.1 wiederaufgefunden, zahlen wir, abhängig von der vereinbarten Tarifvariante, eine Mobilitätspauschale – wie folgt - bis Kaskoversicherung plus 300 EUR
    wwk.de · Seite Seite 14 von 50 · Klausel A.2.5.5.6 · Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung · Gelesen am
  10. [520] Fahrerunfall: 15.000.000 € ↩

    Dies ist ein optionaler Zusatzbaustein, der in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung (nicht der Kaskoversicherung) abgeschlossen wird. Er deckt den Personenschaden des Fahrers durch einen selbstverschuldeten Unfall beim Lenken des versicherten Pkw ab, sofern der Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist. Die Leistung erfolgt so, als wäre die WWK als Kfz-Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig (Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Beerdigungskosten, Unterhaltszahlungen) bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Personenschäden (bis 15 Mio. EUR je geschädigte Person); ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nicht.

    Sofern die Fahrerschutzversicherung (FahrerunfallSchutz) vereinbart wurde, besteht Versicherungsschutz für den berechtigten Fahrer des versicherten Pkw, unter der Voraussetzung, dass er mindestens 23 Jahre alt ist.
    wwk.de · Seite Seite 19 von 50 · Klausel A.5.2 · Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung (FahrerunfallSchutz) · Gelesen am
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG 10 belegte Angaben
  1. [521] Fahrzeugschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungs-/Neuwert des Fahrzeugs begrenzt. Im Tarif Basis ist die Höchstentschädigung zusätzlich absolut auf 100.000 EUR brutto gedeckelt; Top und Premium kennen über den Neuwert hinaus keine absolute Obergrenze.

    Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf In der Kraftfahrtversicherung Basis – den Neupreis (brutto) des Fahrzeugs, max. jedoch 100.000,– EUR, brutto. In der Kraftfahrtversicherung Top – den Neupreis des Fahrzeugs.
    zurich.de · Seite Seite 21 von 72 · Klausel A.2.11 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.11 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? · Gelesen am
  2. [522] Totalschaden: Abgedeckt ↩

    Totalschaden, Zerstörung oder entwendungsbedingter Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert reguliert. Zusätzlich gilt eine Neu-/Kaufpreisentschädigung innerhalb einer Frist ab Erstzulassung: im Tarif Basis nicht enthalten; im Tarif Top 12 Monate (gegen Mehrbeitrag erweiterbar auf 24 Monate durch den Baustein 'Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung'); im Tarif Premium 36 Monate (erweiterbar auf 48 Monate mit demselben Baustein).

    deckt zusätzlich zum Top-Schutz ab: Eigenschäden bis 100.000 EUR, Tierbiss-Folgeschäden bis 20.000 EUR, unbegrenzte Sonderausstattung, erweiterte Elementarschäden, Verzicht auf „Neu-für-alt“-Abzug bei Reparaturen, Neupreisentschädigung bis 36 Monate nach Zulassung
    zurich.de · Abschnitt: Was zahlt die Teilkasko, was zahlt die Vollkasko? > Zurich Premium-Schutz · Gelesen am
  3. [523] Teilschaden: Abgedeckt ↩

    Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Ein Abzug 'neu für alt' auf Reifen, Batterie und Lackierung erfolgt im Tarif Basis bei Fahrzeugen bis 4 Jahre nach Erstzulassung; Top und Premium verzichten vollständig auf diesen Abzug.

    In der Kraftfahrtversicherung Basis Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt)... Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 4 Jahren nach der Erstzulassung eintritt. In der Kraftfahrtversicherung Top Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“.
    zurich.de · Seite Seite 21 von 72 · Klausel A.2.7.3 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.7 Was zahlen wir bei Beschädigung? > A.2.7.3 Abzug „neu für alt“ · Gelesen am
  4. [524] Diebstahl & Raub: Abgedeckt ↩

    Deckt Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs. Top und Premium schließen zusätzlich mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Fahrzeuginnenraum im Zusammenhang mit solchen Ereignissen ein; diese Erweiterung ist im Tarif Basis nicht enthalten.

    In der Kraftfahrtversicherung Top sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Innenraum des Fahrzeugs eingeschlossen, wenn diese in Folge der in Satz 1 genannten Ursachen entstehen.
    zurich.de · Seite Seite 18 von 72 · Klausel A.2.2.2 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert? > A.2.2.2 Entwendung · Gelesen am
  5. [525] Glasschaden: Abgedeckt ↩

    Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen); Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei erforderlichem Austausch der Frontscheibe werden die Kosten einer gültigen Feinstaubplakette erstattet. Identisch in Basis, Top und Premium.

    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten für eine vorhandene Feinstaubplakette.
    zurich.de · Seite Seite 18 von 72 · Klausel A.2.2.5 · Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert? > A.2.2.5 Glasbruch · Gelesen am
  6. [526] Naturgefahren: Abgedeckt ↩

    Basis deckt nur Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Top und Premium erweitern den Schutz um Starkregen, Schnee-/Dachlawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung und Vulkanausbruch.

    zurich.de · Gelesen am
  7. [527] Vandalismus: Bedingt ↩

    Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind ausschließlich im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert; bei einer reinen Teilkaskoversicherung besteht kein Vandalismusschutz.

    Unbekannte zerkratzen Ihr Auto oder schlagen den Spiegel ab – die Vollkasko zahlt.
    zurich.de · Abschnitt: Schadenbeispiele: So sehen die Leistungen in der Praxis aus > Schadenbeispiele Vollkasko · Gelesen am
  8. [528] Pannenhilfe: Optional ↩

    Optionales Assistance-Paket für Pannen-/Unfallhilfe und Abschleppen (je bis 300 EUR bei Selbstorganisation), Fahrzeugunterstellung sowie – ab 50 km vom Wohnsitz entfernt – Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung (bis 100 EUR/Nacht, max. 600 EUR/Tag) und Mietwagen (bis 60 EUR/Tag für max. 7 Tage, im Ausland bis 420 EUR), zzgl. zusätzlicher Auslandsleistungen (Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport, Rücküberführung).

    zurich.de · Gelesen am
  9. [529] Ersatzfahrzeug: 1.000 € ↩

    Optionaler Zusatzbaustein (nur Top und Premium, nicht in Basis verfügbar), der eine Tagespauschale für ein Ersatzfahrzeug zahlt, gestaffelt nach Motorleistung: 50 EUR/Tag (≤55 kW), 75 EUR/Tag (55–90 kW), 85 EUR/Tag (91–125 kW), 100 EUR/Tag (>125 kW), gedeckelt auf 1.000 EUR; bei Totalschaden/Diebstahl bis zu 20 Tage, bei reparablem Schaden (außer Glasbruch) bis zu 10 Tage.

    zurich.de · Gelesen am
  10. [530] Fahrerunfall: Optional ↩

    Es bestehen zwei verwandte Deckungen: (1) die Kraftfahrzeug-Insassen-Unfallversicherung, ein separater optionaler Vertrag, der individuell vereinbarte Pauschalsummen für Invalidität, Tod und Krankenhaustagegeld an die Fahrzeuginsassen zahlt (Höhe laut Versicherungsschein); (2) die Fahrerschutzversicherung (nur Top/Premium), die den Personenschaden des unfallverursachenden Fahrers absichert, u. a. mit Schmerzensgeld bis 200.000 EUR, Verdienstausfall bis 10.000 EUR/Monat, Umbau von Wohnung/Fahrzeug/Arbeitsplatz bis 250.000 EUR und einer Beerdigungskostenpauschale von 5.000 EUR.

    Die Fahrerschutzversicherung kommt für den Personenschaden des berechtigten Fahrers auf, wenn dieser beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet wird.
    zurich.de · Seite Seite 26 von 72 · Klausel A.5.1.2 · Abschnitt: A.5 Tarif- und Leistungsbausteine > A.5.1.2 Fahrerschutzversicherung · Gelesen am

AI share of voiceNeu

Kaskoversicherung – Deutschland: Welche Marken nennen KI-Assistenten?

Wie oft Versicherer, Makler und Banken genannt werden, wenn Menschen ChatGPT, Gemini und Claude Fragen zur Kaskoversicherung ohne Markennennung stellen, auf Deutsch.

Durchlauf 24. Sept. 2026 · 33 AntwortenMethodik
Share-of-Voice-Spitzenreiter · 9,5 %
CHECK24
Erkannte Marken
38
Gültige KI-Antworten
33
Antworten mit Live-Websuche
91%

Top 10 Marken

Anteil aller Markennennungen in KI-Antworten, gleichgewichtet über die drei Assistenten gemittelt.

Assistent:
  1. 1CHECK24MaklerIn 79% der Antworten genannt · erste Wahl in 33%9,5 %
  2. 2HUK-COBURGVersichererIn 80% der Antworten genannt · erste Wahl in 21%9,5 %
  3. 3HUK24VersichererIn 80% der Antworten genannt · erste Wahl in 33%9,4 %
  4. 4VerivoxMaklerIn 76% der Antworten genannt9,2 %
  5. 5CosmosDirektVersichererIn 60% der Antworten genannt6,8 %
  6. 6AllianzVersichererIn 54% der Antworten genannt6,4 %
  7. 7ADACSonstigeIn 48% der Antworten genannt5,7 %
  8. 8Allianz DirectVersichererIn 34% der Antworten genannt4,0 %
  9. 9LVMVersichererIn 31% der Antworten genannt3,7 %
  10. 10WGVVersichererIn 28% der Antworten genannt3,3 %

Wem gehört die Antwort

  • Versicherer73,8 %
  • Makler20,5 %
  • Sonstige5,7 %
Gestellte Fragen (6, auf Deutsch)
  1. Welche ist die beste Kaskoversicherung für Autos in Deutschland?
  2. Wo kann ich in Deutschland Kaskoversicherungen online vergleichen und abschließen?
  3. Welche Versicherungen bieten die beste Vollkaskoversicherung in Deutschland an?
  4. Welche Kaskoversicherung hat in Deutschland das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?
  5. Welche Kaskoversicherung empfiehlst du für einen Neuwagen in Deutschland?
  6. Welche Kfz-Versicherer in Deutschland sind bei Kaskoschäden am vertrauenswürdigsten?

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6 Fragen ohne Markennennung auf Deutsch, jeweils 2× gestellt an OpenAI (gpt-5.6), Gemini (gemini-3.6-flash) und Claude (claude-sonnet-5) mit Live-Websuche. Bei 2 Wiederholungen liegen Unterschiede von wenigen Punkten zwischen benachbarten Marken im Rauschen zwischen den Durchläufen. Share of Voice ist kein Boleron-Ranking und beeinflusst den Leistungsvergleich unten nicht.

Marktnotizen

FAQ