Aus Quelldokumenten extrahiert

DA Direkt Kaskoversicherung (Vollkasko)

Versichert durch DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft · Deutschland

Kaskoversicherung von DA Direkt für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2026-09-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Kostenloser Hol- und Bringservice: Das Fahrzeug wird abgeholt, zur Partnerwerkstatt transportiert und nach der Reparatur kostenlos zurückgebracht.

Lange Werkstattgarantie auf alle Reparaturarbeiten in DA Direkt Partnerwerkstätten.

Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung, erweiterbar auf 36 Monate mit dem Leistungs-Extra 'Erweiterte Neuwertentschädigung'.

2.000 EUR Wechselprämie für Versicherte, die nach einem Totalschaden in der Vollkasko auf ein neues Elektrofahrzeug umsteigen.

Sonderausstattung (z. B. Tuning, Sonderlackierung) ist bis zu 20.000 EUR ohne gesonderten Beitragszuschlag mitversichert.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Eigenschaden am Fahrzeug

Gedeckt

Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall, Vandalismus und alle Teilkasko-Ereignisse. Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; kein Abzug 'neu für alt' bei Teilen/Lackierung, außer im Basis-Tarif, wo dieser Abzug in den ersten 3-4 Jahren nach Erstzulassung angewendet wird.

Klausel A.2.6.4Seite 13

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung?

(1) Wir verzichten auf den Abzug „neu für alt“. (2) Abweichend von Absatz (1) verzichten wir bei der Kraftfahrtversicherung Basis nicht auf den Abzug „neu für alt“

Bedingt

Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl

Bedingt

Der Basis-Tarif zahlt nur den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert), abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Komfort und Komfort Plus zahlen den vollen Neupreis (Neuwertentschädigung), wenn Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung eintritt (erweiterbar auf 36 Monate durch das Leistungs-Extra 'Erweiterte Neuwertentschädigung'); bei Wechsel zu einem neuen Elektrofahrzeug wird zusätzlich eine Wechselprämie von 2.000 EUR gezahlt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt für 24 (bzw. 36) Monate eine entsprechende Kaufpreisentschädigung, begrenzt auf den ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer.

Klausel A.2.5.2Seite 11

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs?

Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) für einen Pkw oder ein Kraftrad zahlen wir, wenn innerhalb einer Frist von 24 Monaten nach der Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust (Totalentwendung) eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs.

Gedeckt

Teilschaden / Reparaturkostendeckung

Gedeckt

Wird das Fahrzeug beschädigt, aber repariert, werden die vollständigen Reparaturkosten (inkl. notwendiger Betriebsstoffe) gegen Rechnungsnachweis bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gezahlt; ohne Reparaturnachweis zahlt der Versicherer die vom Sachverständigen geschätzten Kosten bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Ein Abzug 'neu für alt' erfolgt nicht, außer im Basis-Tarif.

Klausel A.2.6.1Seite 13

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.6 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Wird das Fahrzeug vollständig repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten (einschließlich der zur Wiederherstellung notwendigen Betriebsstoffe) bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.5, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Gedeckt

Diebstahl-, Raub- und Unterschlagungsdeckung

Gedeckt

Deckt Diebstahl, Raub und (unter bestimmten Voraussetzungen) Unterschlagung des Fahrzeugs. Die Entschädigung mindert sich bei Pkw/Campingfahrzeugen um 10 %, wenn zum Diebstahlzeitpunkt keine selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre vorhanden war. Der Basis-Tarif schließt Fälle aus, in denen das Fahrzeug dem Täter freiwillig überlassen wurde (z. B. Wochenendfahrt, Verkauf, Eigentumsvorbehalt) sowie mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Fahrzeuginnenraum.

Klausel A.2.5.4Seite 12

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw oder Campingfahrzeugs durch Diebstahl vermindert sich die Entschädigung um 10 %. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war.

Gedeckt

Glasbruchdeckung

Gedeckt

Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas sowie Leuchtenabdeckungen/Leuchtmittel), einschließlich der Kosten für eine vorhandene Feinstaubplakette bei erforderlichem Austausch der Frontscheibe. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Reparatur in einer von DA Direkt vermittelten Werkstatt erfolgt; andernfalls ist die Erstattung auf 75 % der nach Reparatur berechneten Kosten begrenzt.

Klausel A.2.11.1Seite 14

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.11 Selbstbeteiligung

Haben Sie einen Glasbruchschaden nicht in einer von uns vermittelten Werkstatt reparieren (ausbessern) lassen, ist Ihr Erstattungsanspruch auf 75 % der nach Reparatur berechneten Kosten begrenzt.

Gedeckt

Naturgewaltendeckung

Gedeckt

Der Basis-Tarif deckt nur Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (z. B. durch Starkregen). Komfort und Komfort Plus decken zusätzlich Schnee-/Dachlawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.

Klausel A.2.2.3Seite 10

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) versichert?

Abweichend von Absatz (1) besteht bei der Kraftfahrtversicherung Basis Versicherungsschutz nur für Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Alle anderen unter A.2.2.3 genannten Ereignisse sind ausgeschlossen.

Gedeckt

Vandalismus- / mut- oder böswillige Beschädigung

Gedeckt

Die Vollkasko deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind. Dies ist ein reines Vollkasko-Ereignis, das in der Teilkasko nicht enthalten ist. Der Einwand grober Fahrlässigkeit wird in Komfort und Komfort Plus grundsätzlich nicht erhoben, im Basis-Tarif kann die Leistung jedoch verschuldensabhängig gekürzt werden.

Klausel A.2.3.3Seite 11

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) versichert?

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Optional

Pannenhilfe / Schutzbriefversicherung

350 €

Wird als separate, rechtlich selbstständige Versicherung (Schutzbrief) angeboten. Deckt Pannenhilfe (selbst organisierte Hilfe bis 150 EUR erstattet), Abschleppen (bis 200 EUR, bei E-Fahrzeugen zur nächsten Ladesäule), Bergung nach Verlassen der Fahrbahn sowie bei Panne/Unfall ab 50 km Entfernung: Weiter-/Rückfahrt, bis zu 3 Übernachtungen (max. 100 EUR/Nacht, insgesamt 600 EUR/Tag) und Mietwagen (bis 50 EUR/Tag für 7 Tage, im Ausland bis 350 EUR).

Klausel A.5.5.1Seite 19

Abschnitt: A.5 Schutzbriefversicherung > A.5.5 Hilfe bei Panne oder Unfall

Wir organisieren die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Organisieren Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft selbst, beläuft sich der Höchstbetrag für diese Leistung einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile auf 150 EUR.

Bedingt

Ersatzwagen / Mietwagen

50 € – 100 €

Verfügbar als kostenpflichtiges Leistungs-Extra 'Ersatzwagen': Erstattet einen leistungsgleichen Mietwagen zu Tagessätzen nach Motorleistung (50 EUR bis 55 kW, 75 EUR bei 56-90 kW, 85 EUR bei 91-125 kW, 100 EUR ab 126 kW) für bis zu 10 Tage bei Reparatur bzw. bis zu 20 Tage (max. 1.000 EUR gesamt) bei Totalschaden/Diebstahl. Zusätzlich ist bei werkstattgebundener Karosserie-Reparatur in einer vermittelten Partnerwerkstatt im Komfort-Plus-Tarif ein kostenloser Ersatzwagen für die Reparaturdauer enthalten.

Klausel A.2.19Seite 15

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.19 Erstattung von Mietwagenkosten (Ersatzwagen)

Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Ersatzwagen“ erstatten wir Ihnen in der Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 die Kosten für einen maximal leistungsgleichen (kW) Mietwagen.

Bedingt

Fahrerschutzversicherung

250.000 €

Verfügbar als Leistungs-Extra 'Fahrerschutz', deckt den Personenschaden des Fahrers beim Lenken des versicherten Fahrzeugs. Leistungen umfassen Schmerzensgeld bis 200.000 EUR, Verdienstausfall bis 10.000 EUR/Monat, behindertengerechten Umbau von Wohnung/Pkw/Arbeitsplatz bis insgesamt 250.000 EUR, eine Soforthilfe von 250 EUR sowie Beerdigungskosten von 5.000 EUR.

Klausel A.6.1.2.9Seite 23

Abschnitt: A.6 Fahrerschutzversicherung > A.6.1.2.9 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung?

Bei Verletzungen zahlen wir ein Schmerzensgeld bis maximal 200.000 EUR. ... behindertengerechter Umbau bis maximal insgesamt 250.000 EUR

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die AKB sieht für den Kaskoschutz selbst kein Mindestalter oder Erfahrungsausschluss für Fahrer vor; der vertraglich vereinbarte Fahrerkreis ist jedoch ein Tarifmerkmal, und für die Übernahme/Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse gelten Sonderregeln für Fahrer mit mindestens dreijährigem Führerscheinbesitz.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Ist Werkstattbindung vereinbart, muss das Fahrzeug bei Karosserie- und Glasschäden in einer von DA Direkt vermittelten Partnerwerkstatt repariert werden; andernfalls werden nur 75 % der Reparaturkosten erstattet (Mindestabzug 50 EUR), und Kostenvoranschläge bei fiktiver Abrechnung müssen im Umkreis von 15 km des Wohnorts eingeholt werden. Freie Werkstattwahl ist über das Leistungs-Extra 'Freie Werkstattwahl' (i. d. R. gegen Aufpreis) wählbar. Bei Karosserie-Reparaturen in einer vermittelten Werkstatt bietet DA Direkt zusätzlich kostenlose Abholung und gereinigte Rückgabe des Fahrzeugs, eine Garantie auf alle Reparaturarbeiten sowie einen kostenlosen Ersatzwagen für die Reparaturdauer.

QuelleKlausel A.3.2Seite 17

Abschnitt: A.3 Werkstattbindung > A.3.2 Zusatzleistungen bei Werkstattbindung

Wird das Fahrzeug in der von uns vermittelten Werkstatt auf Grund eines in A.3.1 Abs. 2 entstandenen ersatzpflichtigen Schadens an der Karosserie repariert, erhalten Sie folgende zusätzliche Leistungen ...: das Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt verbracht und gereinigt zurückgeführt; eine Garantie auf alle Reparaturarbeiten von der vermittelten Werkstatt; ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Bei Pkw und Campingfahrzeugen mindert sich die Entschädigung bei Diebstahl, Zerstörung oder Verlust um 10 %, sofern das Fahrzeug zum Diebstahlzeitpunkt nicht durch eine selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenereignis ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1). Die Entwendung des Fahrzeugs ist unverzüglich in Textform zu melden (E.3.1). Übersteigt ein Diebstahl-, Brand- oder Vandalismusschaden 500 EUR oder ein Tierschaden 1.000 EUR, ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten (E.3.3).

Selbstbeteiligungsregeln

Die Selbstbeteiligung wird individuell vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen. Sie entfällt bei Windschutzscheibenreparaturen in einer von DA Direkt vermittelten Werkstatt (A.2.11.1). Im Basis-Tarif gilt bei reinen Wildunfällen eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 500 EUR (A.2.2.4(2)). Für Eigenschäden (Schäden an anderen auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeugen) im Rahmen der Haftpflichtversicherung gilt eine gesonderte Selbstbeteiligung von 500 EUR (A.1.9.1).

Direktzahlung

Reparaturen in einer von DA Direkt vermittelten Werkstatt (Werkstattbindung) werden direkt zwischen Versicherer und Werkstatt abgerechnet; wird ohne Einbindung des Versicherers eine andere Werkstatt beauftragt, werden dem Versicherungsnehmer nur 75 % der in Rechnung gestellten Kosten erstattet (Mindestabzug 50 EUR).

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt im geografischen Europa und den außereuropäischen EU-Gebieten (A.2.4/O.1.1); eine Internationale Versicherungskarte (IVK) kann den Haftpflichtschutz auf weitere, dort genannte außereuropäische Länder erweitern.

Dokumente

Policendetails

Tierschadenschutz

Sowohl Teilkasko als auch Vollkasko versichern Zusammenstöße mit allen Tieren (Haarwild, Federwild, Nutztiere, Haustiere) sowie Tierbissschäden mit Folgeschäden bis €20.000

Quelle

Abschnitt: Unsere Teilkasko-Tarife im Vergleich

Im Rahmen der Kaskoversicherung sind Zusammenstöße mit allen Tieren versichert: Haarwild (Rehe, Wildschweine, etc.), Federwild (Fasane, Wildgänse, etc.), Nutztiere (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, etc.) ebenso Haustiere (Hunde, Katzen, etc.).

Erweiterte Kaufpreisentschädigung (Kaskoversicherung)

Für Gebrauchtwagen in Teilkasko und Vollkasko wird bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb von 24 Monaten nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer der tatsächliche Kaufpreis (statt nur des Zeitwerts) gezahlt; mit dem kostenpflichtigen Leistungs-Extra 'Erweiterte Kaufpreisentschädigung' erweiterbar auf 36 Monate.

QuelleKlausel A.2.5.3.1Seite 12

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs?

Besteht eine Fahrzeugvoll- (Vollkasko) oder Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) zahlen wir für einen Pkw oder ein Kraftrad innerhalb einer Frist von 24 Monaten ... den Anschaffungspreis (Kaufpreis). ... Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte Kaufpreisentschädigung“ erstatten wir ... den Anschaffungspreis (Kaufpreis) des Fahrzeugs, wenn der Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust (Totalentwendung) in den ersten 36 Monaten nach erstmaliger Zulassung des Fahrzeugs auf Sie eingetreten ist.

Freie Werkstattwahl

Werkstattbindung ist standardmäßig vereinbart; freie Werkstattwahl kann gegen Mehrbeitrag über das Leistungs-Extra 'Freie Werkstattwahl' hinzugebucht werden. Karosserie-Reparaturen in einer von DA Direkt vermittelten Werkstatt beinhalten zusätzlich Abholung und gereinigte Rückgabe des Fahrzeugs, eine Garantie auf alle Reparaturarbeiten sowie einen kostenlosen Ersatzwagen für die Reparaturdauer.

QuelleKlausel A.3.2Seite 17

Abschnitt: A.3 Werkstattbindung > A.3.2 Zusatzleistungen bei Werkstattbindung

Wird das Fahrzeug in der von uns vermittelten Werkstatt auf Grund eines in A.3.1 Abs. 2 entstandenen ersatzpflichtigen Schadens an der Karosserie repariert, erhalten Sie folgende zusätzliche Leistungen ...: das Fahrzeug wird in die vermittelte Werkstatt verbracht und gereinigt zurückgeführt; eine Garantie auf alle Reparaturarbeiten von der vermittelten Werkstatt; ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Neuwertentschädigung

Komfort und Komfort Plus beinhalten Neuwertentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung (durch das Leistungs-Extra 'Erweiterte Neuwertentschädigung' auf 36 Monate erweiterbar). Im Basis-Tarif nicht enthalten; dort wird nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt.

QuelleKlausel A.2.5.2.1Seite 11

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.5 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs?

Bei Vereinbarung des Leistungs-Extras „Erweiterte Neuwertentschädigung“ erstatten wir abweichend von A.2.5.2 Abs. 1 - sofern die übrigen in A.2.5.2 Abs. 2 und Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind - den Neupreis des Fahrzeugs, wenn der Totalschaden, die Zerstörung oder der Verlust (Totalentwendung) in den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs eingetreten ist.

Reparatur- und Mobilitätsservice über Partnerwerkstatt-Netzwerk

DA Direkt verfügt über großes Partnerwerkstatt-Netzwerk für schnelle, unkomplizierte Schadenabwicklung inkl. Reparaturkoordination und Mobilitätsservice; Werkstattbindung gilt außer in Premium-Tarifen mit Wahlfreiheit

Quelle

Abschnitt: Kostenloser Reparatur- und Mobilitätsservice

Der Reparatur- und Mobilitätsservice von DA Direkt unterstützt Sie im Schadenfall mit einer schnellen, unkomplizierten Abwicklung über unser großes Partnerwerkstatt-Netzwerk - auch als Unfallgegner.

Schadenfreiheitsklasse-System

Kaskoprämien hängen ab von Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse); automatische Höhergruppierung nach schadenfrei Jahren; Rückstufung nach Schadenmeldung

Quelle

Abschnitt: Was kostet eine Autoversicherung und wie kann ich sparen?

Falls Sie im jeweils vorangegangenen Versicherungsjahr keinen Schaden gemeldet haben, wird Ihr Vertrag automatisch zur ersten Fälligkeit im neuen Kalenderjahr in die nächstbessere Klasse eingestuft.

Mehrstufige Tarifstruktur (Basis, Komfort, Komfort Plus)

DA Direkt bietet Kasko in drei Tarifen: Basis (Grundschutz), Komfort (erweitert mit Tierunfall und Neuwert), Komfort Plus (inkl. Werkstattwahl und Ersatzwagen)

Quelle

Abschnitt: Alle Leistungen der Autoversicherung im Überblick

Sie haben die Wahl: Je nach ausgewählter Versicherung ( Haftpflicht , Teilkasko oder Vollkasko ) können Sie sich für den Tarif Basis, Komfort oder Komfort Plus mit speziellen Zusatzleistungen für Ihre Kraftfahrzeugversicherung entscheiden.

Regelungen zur Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung wird individuell vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen; sie entfällt bei Windschutzscheibenreparaturen in einer vermittelten Partnerwerkstatt, im Basis-Tarif gilt bei reinen Wildschäden eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 500 EUR, und für Eigenschäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung gilt eine gesonderte Selbstbeteiligung von 500 EUR.

QuelleKlausel A.2.11.1Seite 14

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung (Kasko) > A.2.11 Selbstbeteiligung

Abweichend von A.2.11 verzichten wir in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) bei Glasbruchschäden auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch eine fachgerechte Reparatur (Ausbesserung) in einer von uns vermittelten Werkstatt beseitigt wird.

Quellen

DA Direkt Kaskoversicherung