Aus Quelldokumenten extrahiert

AXA Kaskoversicherung (Kraftfahrt Standard)

Versichert durch AXA · Deutschland

Kaskoversicherung von AXA für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2017-05-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

AXAs Vollkaskoversicherung bietet bis zu 24 Monate Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge, deutlich über üblichen Basis-Deckungszeiträumen.

Die Vollkasko schließt automatisch sämtliche Teilkasko-Leistungen mit ein und bietet damit einen lückenlosen Rundum-Schutz durch ein einziges Upgrade.

Anders als bei Haftpflicht und Vollkasko wirkt sich die Schadenfreiheitsklasse nicht auf die Teilkasko-Prämie aus, sodass Schäden durch Glasbruch, Diebstahl oder Wildunfall nie zu einer Höherstufung führen.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Kaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug

Gedeckt

Versichert ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach Teilkasko (A.2.2.1) oder Vollkasko (A.2.2.2).

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.1.2Seite 3

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? > A.2.1.1 Ihr Fahrzeug

Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).

Gedeckt

Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Gedeckt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt AXA den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts; die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt.

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.1.1Seite 5

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

Gedeckt

Entschädigung bei Beschädigung (Reparaturkosten)

Gedeckt

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlt AXA die für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Rechnungsnachweis; ohne Nachweis oder bei unvollständiger Reparatur erfolgt die Zahlung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, abzüglich eines Abzugs 'neu für alt' bei ausgetauschten Teilen.

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.2.1Seite 5

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.5, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b.

Gedeckt

Diebstahl- und Raubdeckung

Gedeckt

Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung; Unterschlagung und unbefugter Gebrauch sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert (z. B. nicht bei Personen, die mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden, oder bei nahestehenden Personen).

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.2.1.2Seite 4

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung

Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: a. Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.

Gedeckt

Glasbruchdeckung

Gedeckt

Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind versichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen, und vor der Reparatur sind Weisungen einzuholen, wenn eine Kalibrierung eines Fahrerassistenzsystems erforderlich ist.

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.2.1.5Seite 4

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Nicht versichert sind Folgeschäden.

Gedeckt

Naturgefahrendeckung

Gedeckt

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Schneelawine, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten geworfener Gegenstände.

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.2.1.3Seite 4

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.

Bedingt

Vandalismus-/mut- oder böswillige Beschädigung

Bedingt

Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen, sind versichert, jedoch nur im Rahmen der Vollkasko, nicht in der Teilkasko.

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.2.2.3Seite 4

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Gedeckt

Abschleppkostendeckung (eingeschränkt)

Gedeckt

Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt AXA die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, soweit die Obergrenze der Reparaturkosten nicht überschritten wird. Dies beschränkt sich auf das Abschleppen nach einem versicherten Schadenereignis; es handelt sich nicht um einen allgemeinen Pannen-/Schutzbrief-Service.

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.2.2Seite 5

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > Abschleppen

Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.

Ausgeschlossen

Ersatz-/Mietwagendeckung

Ausgeschlossen

AXA erstattet keinen Nutzungsausfall und keine Kosten eines Mietfahrzeugs, da diese ausdrücklich als nicht ersetzte Folgeschäden aufgeführt sind.

Quelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.7.1Seite 5

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile

Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

Optional

Kfz-Unfallversicherung

Optional

Der Insassenunfallschutz (Invalidität, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung) ist eine rechtlich selbstständige Versicherungsart (A.3), die gesondert vereinbart werden muss und nicht automatisch mit der Kaskoversicherung verbunden ist; die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.

Quelle nicht mehr erreichbarSeite 3

Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die AKB Kraftfahrt standard sieht keine Mindestanforderung an Alter oder Fahrpraxis für die Kaskodeckung vor; auf Antrag ist eine Besserstufung möglich, sobald der Versicherungsnehmer drei Jahre schadenfrei im Besitz einer Fahrerlaubnis ist (I.2.4).

Anforderungen an das Werkstattnetz

Vor der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs müssen die Weisungen von AXA eingeholt werden, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgt werden, soweit dies zumutbar ist; die Nutzung eines festen Partnerwerkstattnetzes wird in der Kraftfahrt-standard-AKB nicht vorgeschrieben.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Eine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Wegfahrsperre) wird in diesem Dokument nicht als Voraussetzung für den Versicherungsschutz vorgeschrieben; eine besondere Regelung gilt nur für durch Einbruch-Diebstahl oder Raub entwendete Fahrzeugschlüssel.

Frist zur Schadenmeldung

Schadenereignisse sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; bei Entwendung und Glasbruch ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten; Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 Euro sind zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis gemäß Versicherungsschein von der Entschädigung abgezogen; bei Schäden in Teil- oder Vollkasko außerhalb des angegebenen Einsatzgebietes für Güterverkehrsfahrzeuge erhöht sich die Selbstbeteiligung um 500 Euro; bei Reparatur statt Austausch einer beschädigten Windschutzscheibe entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.

Direktzahlung

AXA erstattet dem Versicherungsnehmer die Reparaturkosten gegen Vorlage einer Rechnung; wird das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlt AXA die Kosten einer vollständigen Reparatur nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts, anstatt direkt mit einer Werkstatt abzurechnen.

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ausschlüsse

Ausschluss von Kernenergieschäden

Casco schließt ausdrücklich jeden Schaden durch Kernenergie oder Kernreaktionen aus

Quelle

Dokumente

Policendetails

Fahrzeugreparatur- und Ersatzleistungen

AXA Kaskoversicherung deckt Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Fahrzeugschäden durch versicherte Ereignisse

Quelle

Abschnitt: Teilkasko

Sie zahlt die Reparaturkosten oder erstattet Ihnen bei einem Totalschaden den Neu- oder Wiederbeschaffungswert.

Teilkasko-Deckungsumfang

Teilkasko deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer nicht verursacht hat: Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturmschäden, Wildunfälle, Marderbisse und weitere festgelegte Ereignisse

Quelle

Abschnitt: Teilkasko

Die Teilkasko versichert Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Wenn beispielsweise ein Reh vor den Wagen springt, ein Marder Kabel durchbeißt oder die Windschutzscheibe nach einem Steinschlag einen Riss aufweist, springt diese Kaskoversicherung ein.

Vollkasko-Deckungsumfang

Vollkasko umfasst die gesamte Teilkasko-Deckung plus selbst verursachte Unfälle und Vandalismus, mit erweitertem Schutz einschließlich grober Fahrlässigkeit

QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6

Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In allen anderen Fällen verzichten wir Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadenfalls.

Glasbruchversicherung

Windschutzscheibe, Heck- und Seitenscheibenschäden sind in der Teilkasko versichert

Quelle

Abschnitt: Der Teilkaskoschutz von AXA zahlt bei:

Glasbruch : Glasbruch gehört zu den häufigsten Schadensfällen in Deutschland – vor allem Kratzer und Risse durch Steinschlag. Die Kfz-Teilkasko von AXA kommt für den Glasschaden auf.

Selbstbeteiligungsoptionen

Versicherungsnehmer können Selbstbeteiligungsbeträge wählen, um Prämien zu senken; übliche Optionen sind 150 EUR und 1.000 EUR für Teilkasko

Quelle

Abschnitt: Rabatte mit der Kfz-Teilkaskoversicherung von AXA

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung von 150 oder 1.000 Euro zu wählen und dadurch günstigere Prämien zu erhalten.

Neu- oder Wiederbeschaffungswertentschädigung

Im Fall eines Totalschadens erstattet AXA entweder den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert (nicht abgenutzter Wert) je nach Fahrzeugalter und Kilometerstand

Quelle

Mit einer Kfz-Vollkasko von AXA erhalten Sie grundsätzlich nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts.

Schadenfreiheitsklassen-System

AXA bietet bis zu 50 Schadenfreiheitsklassen mit entsprechenden Prämienermäßigungen für schadenfrei gefahrene Jahre

Quelle

Entschädigungsgrundlage bei Totalschaden

Im Totalschadenfall zahlt AXA den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs abzüglich eines vorhandenen Restwerts; die Höchstentschädigung ist insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.1.1Seite 5

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

Ausschluss von Mietwagen-/Ersatzfahrzeugkosten

Dieses Produkt schließt die Erstattung von Nutzungsausfall und Mietfahrzeugkosten als Folgeschäden ausdrücklich aus.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.7.1Seite 5

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile

Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.

Von Casco abgedeckte Fahrzeugtypen

Die Kaskoversicherung deckt Personenkraftwagen (Pkw), Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge bis 4 Tonnen und leichte Nutzfahrzeuge

Quelle

Geltungsbereich der Versicherung

Der Kaskoschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.4Seite 5

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Ausschluss vorsätzlicher Schäden

Kein Versicherungsschutz für Schäden, die vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer oder Fahrer verursacht werden

Quelle

Nein, die Versicherung zahlt nicht für Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben.

Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss

Führt der Fahrer grob fahrlässig infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel einen Schadenfall herbei, kann AXA ihre Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; ein vollständiger Ausschluss besteht nur bei Vorsatz.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6

Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Optionen für Prämienzahlungsrhythmen

Versicherungsnehmer können zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Prämienzahlung wählen

Quelle

Beitragszahlung : Sie haben die Wahl zwischen monatlicher, quartalsweiser, halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise.

Behandlung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Für vorsätzlich vom Versicherungsnehmer herbeigeführte Schäden besteht kein Versicherungsschutz; bei grob fahrlässigem Verhalten verzichtet AXA grundsätzlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls oder grob fahrlässiger Schadensverursachung unter Alkohol-/Rauschmitteleinfluss, wo eine anteilige Kürzung möglich ist.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6

Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Behandlung von Schäden unter Alkohol-/Drogeneinfluss

Führt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel einen Schadenfall herbei, kann AXA seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; ein vollständiger Ausschluss gilt nur bei Vorsatz.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6

Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Quellen

AXA Kaskoversicherung