
AXA Kaskoversicherung (Kraftfahrt Standard)
Versichert durch AXA · Deutschland
Kaskoversicherung von AXA für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.
Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2017-05-01Quellen
Alleinstellungsmerkmale
AXAs Vollkaskoversicherung bietet bis zu 24 Monate Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge, deutlich über üblichen Basis-Deckungszeiträumen.
Die Vollkasko schließt automatisch sämtliche Teilkasko-Leistungen mit ein und bietet damit einen lückenlosen Rundum-Schutz durch ein einziges Upgrade.
Anders als bei Haftpflicht und Vollkasko wirkt sich die Schadenfreiheitsklasse nicht auf die Teilkasko-Prämie aus, sodass Schäden durch Glasbruch, Diebstahl oder Wildunfall nie zu einer Höherstufung führen.
Leistungsgrenzen
Kaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug
Gedeckt
Versichert ist das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach Teilkasko (A.2.2.1) oder Vollkasko (A.2.2.2).
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? > A.2.1.1 Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Gedeckt
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt AXA den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts; die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt.
Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Entschädigung bei Beschädigung (Reparaturkosten)
Gedeckt
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlt AXA die für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Rechnungsnachweis; ohne Nachweis oder bei unvollständiger Reparatur erfolgt die Zahlung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, abzüglich eines Abzugs 'neu für alt' bei ausgetauschten Teilen.
Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.5, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b.
Diebstahl- und Raubdeckung
Gedeckt
Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung; Unterschlagung und unbefugter Gebrauch sind nur unter bestimmten Voraussetzungen versichert (z. B. nicht bei Personen, die mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden, oder bei nahestehenden Personen).
Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung
Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen: a. Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
Glasbruchdeckung
Gedeckt
Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind versichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen, und vor der Reparatur sind Weisungen einzuholen, wenn eine Kalibrierung eines Fahrerassistenzsystems erforderlich ist.
Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Naturgefahrendeckung
Gedeckt
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Schneelawine, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten geworfener Gegenstände.
Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug.
Vandalismus-/mut- oder böswillige Beschädigung
Bedingt
Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen, sind versichert, jedoch nur im Rahmen der Vollkasko, nicht in der Teilkasko.
Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Abschleppkostendeckung (eingeschränkt)
Gedeckt
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt AXA die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, soweit die Obergrenze der Reparaturkosten nicht überschritten wird. Dies beschränkt sich auf das Abschleppen nach einem versicherten Schadenereignis; es handelt sich nicht um einen allgemeinen Pannen-/Schutzbrief-Service.
Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > Abschleppen
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.
Ersatz-/Mietwagendeckung
Ausgeschlossen
AXA erstattet keinen Nutzungsausfall und keine Kosten eines Mietfahrzeugs, da diese ausdrücklich als nicht ersetzte Folgeschäden aufgeführt sind.
Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
Kfz-Unfallversicherung
Optional
Der Insassenunfallschutz (Invalidität, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung) ist eine rechtlich selbstständige Versicherungsart (A.3), die gesondert vereinbart werden muss und nicht automatisch mit der Kaskoversicherung verbunden ist; die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Die AKB Kraftfahrt standard sieht keine Mindestanforderung an Alter oder Fahrpraxis für die Kaskodeckung vor; auf Antrag ist eine Besserstufung möglich, sobald der Versicherungsnehmer drei Jahre schadenfrei im Besitz einer Fahrerlaubnis ist (I.2.4).
Anforderungen an das Werkstattnetz
Vor der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs müssen die Weisungen von AXA eingeholt werden, soweit die Umstände dies gestatten, und befolgt werden, soweit dies zumutbar ist; die Nutzung eines festen Partnerwerkstattnetzes wird in der Kraftfahrt-standard-AKB nicht vorgeschrieben.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Eine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Wegfahrsperre) wird in diesem Dokument nicht als Voraussetzung für den Versicherungsschutz vorgeschrieben; eine besondere Regelung gilt nur für durch Einbruch-Diebstahl oder Raub entwendete Fahrzeugschlüssel.
Frist zur Schadenmeldung
Schadenereignisse sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; bei Entwendung und Glasbruch ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten; Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 Euro sind zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis gemäß Versicherungsschein von der Entschädigung abgezogen; bei Schäden in Teil- oder Vollkasko außerhalb des angegebenen Einsatzgebietes für Güterverkehrsfahrzeuge erhöht sich die Selbstbeteiligung um 500 Euro; bei Reparatur statt Austausch einer beschädigten Windschutzscheibe entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.
Direktzahlung
AXA erstattet dem Versicherungsnehmer die Reparaturkosten gegen Vorlage einer Rechnung; wird das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlt AXA die Kosten einer vollständigen Reparatur nur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts, anstatt direkt mit einer Werkstatt abzurechnen.
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ausschlüsse
Ausschluss von Kernenergieschäden
Casco schließt ausdrücklich jeden Schaden durch Kernenergie oder Kernreaktionen aus
QuelleDokumente
AKB Kraftfahrt standard – Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
AKB mobil komfort – Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
AKB mobil kompakt – Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Policendetails
Fahrzeugreparatur- und Ersatzleistungen
AXA Kaskoversicherung deckt Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Fahrzeugschäden durch versicherte Ereignisse
QuelleAbschnitt: Teilkasko
Sie zahlt die Reparaturkosten oder erstattet Ihnen bei einem Totalschaden den Neu- oder Wiederbeschaffungswert.
Teilkasko-Deckungsumfang
Teilkasko deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer nicht verursacht hat: Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturmschäden, Wildunfälle, Marderbisse und weitere festgelegte Ereignisse
QuelleAbschnitt: Teilkasko
Die Teilkasko versichert Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Wenn beispielsweise ein Reh vor den Wagen springt, ein Marder Kabel durchbeißt oder die Windschutzscheibe nach einem Steinschlag einen Riss aufweist, springt diese Kaskoversicherung ein.
Vollkasko-Deckungsumfang
Vollkasko umfasst die gesamte Teilkasko-Deckung plus selbst verursachte Unfälle und Vandalismus, mit erweitertem Schutz einschließlich grober Fahrlässigkeit
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In allen anderen Fällen verzichten wir Ihnen gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadenfalls.
Glasbruchversicherung
Windschutzscheibe, Heck- und Seitenscheibenschäden sind in der Teilkasko versichert
QuelleAbschnitt: Der Teilkaskoschutz von AXA zahlt bei:
Glasbruch : Glasbruch gehört zu den häufigsten Schadensfällen in Deutschland – vor allem Kratzer und Risse durch Steinschlag. Die Kfz-Teilkasko von AXA kommt für den Glasschaden auf.
Selbstbeteiligungsoptionen
Versicherungsnehmer können Selbstbeteiligungsbeträge wählen, um Prämien zu senken; übliche Optionen sind 150 EUR und 1.000 EUR für Teilkasko
QuelleAbschnitt: Rabatte mit der Kfz-Teilkaskoversicherung von AXA
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung von 150 oder 1.000 Euro zu wählen und dadurch günstigere Prämien zu erhalten.
Neu- oder Wiederbeschaffungswertentschädigung
Im Fall eines Totalschadens erstattet AXA entweder den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert (nicht abgenutzter Wert) je nach Fahrzeugalter und Kilometerstand
QuelleMit einer Kfz-Vollkasko von AXA erhalten Sie grundsätzlich nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts.
Schadenfreiheitsklassen-System
AXA bietet bis zu 50 Schadenfreiheitsklassen mit entsprechenden Prämienermäßigungen für schadenfrei gefahrene Jahre
QuelleEntschädigungsgrundlage bei Totalschaden
Im Totalschadenfall zahlt AXA den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gebrauchtfahrzeugs abzüglich eines vorhandenen Restwerts; die Höchstentschädigung ist insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.1.1Seite 5Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Ausschluss von Mietwagen-/Ersatzfahrzeugkosten
Dieses Produkt schließt die Erstattung von Nutzungsausfall und Mietfahrzeugkosten als Folgeschäden ausdrücklich aus.
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.5.7.1Seite 5Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
Von Casco abgedeckte Fahrzeugtypen
Die Kaskoversicherung deckt Personenkraftwagen (Pkw), Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge bis 4 Tonnen und leichte Nutzfahrzeuge
QuelleGeltungsbereich der Versicherung
Der Kaskoschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.4Seite 5Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ausschluss vorsätzlicher Schäden
Kein Versicherungsschutz für Schäden, die vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer oder Fahrer verursacht werden
QuelleNein, die Versicherung zahlt nicht für Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben.
Ausschluss bei Alkohol- oder Drogeneinfluss
Führt der Fahrer grob fahrlässig infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel einen Schadenfall herbei, kann AXA ihre Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; ein vollständiger Ausschluss besteht nur bei Vorsatz.
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Optionen für Prämienzahlungsrhythmen
Versicherungsnehmer können zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Prämienzahlung wählen
QuelleBeitragszahlung : Sie haben die Wahl zwischen monatlicher, quartalsweiser, halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise.
Behandlung von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Für vorsätzlich vom Versicherungsnehmer herbeigeführte Schäden besteht kein Versicherungsschutz; bei grob fahrlässigem Verhalten verzichtet AXA grundsätzlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls oder grob fahrlässiger Schadensverursachung unter Alkohol-/Rauschmitteleinfluss, wo eine anteilige Kürzung möglich ist.
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Behandlung von Schäden unter Alkohol-/Drogeneinfluss
Führt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel einen Schadenfall herbei, kann AXA seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; ein vollständiger Ausschluss gilt nur bei Vorsatz.
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarKlausel A.2.9.1Seite 6Abschnitt: A.2.9 Was ist nicht versichert? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Ermöglichen Sie einen Diebstahl grob fahrlässig oder führen Sie einen Schadenfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Quellen
- entry.axa.dehttps://entry.axa.de/axa-makler/pb/site/me-2022/get/documents_E-1552383892/makler-extranet/AXA_Makler/Privat/Komposit/Kraftfahrt/Kfz%20Versicherung/Kraftfahrt_21008181_0609_screen.pdf(öffnet in einem neuen Tab)
- axa.dehttps://www.axa.de/pk/kfz/a/kfz-kaskoversicherung(öffnet in einem neuen Tab)
- axa.dehttps://www.axa.de/pk/kfz/p/kfz-teilkaskoversicherung(öffnet in einem neuen Tab)
- axa.dehttps://www.axa.de/pk/kfz/p/kfz-versicherung(öffnet in einem neuen Tab)
- axa.dehttps://www.axa.de/pk/kfz/p/kfz-vollkaskoversicherung(öffnet in einem neuen Tab)
- axa.dehttps://www.axa.de/site/axa-de/get/documents/axade/PDF-Upload/Tarifrechner-PDF/kfz-akb.pdf#page=3(öffnet in einem neuen Tab)Quelle nicht mehr erreichbar
- axa.dehttps://www.axa.de/site/axa-de/get/documents/axade/PDF-Upload/Tarifrechner-PDF/kfz-akb.pdf#page=4(öffnet in einem neuen Tab)Quelle nicht mehr erreichbar
- axa.dehttps://www.axa.de/site/axa-de/get/documents/axade/PDF-Upload/Tarifrechner-PDF/kfz-akb.pdf#page=5(öffnet in einem neuen Tab)Quelle nicht mehr erreichbar
- axa.dehttps://www.axa.de/site/axa-de/get/documents/axade/PDF-Upload/Tarifrechner-PDF/kfz-akb.pdf#page=6(öffnet in einem neuen Tab)Quelle nicht mehr erreichbar
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