
Debeka Kaskoversicherung (Kfz Kasko Privat)
Versichert durch Debeka Allgemeine Versicherung AG · Deutschland
Kaskoversicherung von Debeka für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.
Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2025-01-01Quellen
Alleinstellungsmerkmale
Zugang zu einem Netzwerk von über 1.400 DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten mit Beitragsvorteilen bei deren Nutzung.
Steinschlagreparaturen an der Windschutzscheibe in einer Partnerwerkstatt werden ohne Selbstbeteiligung abgerechnet.
Der optionale GAP-Schutz zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Leasing- oder Kreditrestschuld nach einem Totalschaden.
Der Rabattschutz erhält Ihre Schadenfreiheitsklasse nach einem selbstverschuldeten Schaden pro Jahr.
Wahl zwischen vier Selbstbeteiligungsstufen in der Vollkasko (150/300/500/1.000 Euro) zur individuellen Beitragsgestaltung.
Leistungsgrenzen
Kaskoschutz für eigene Fahrzeugschäden
Gedeckt
Deckt Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch Teilkasko-Gefahren (Brand/Explosion, Diebstahl, Sturm/Hagel/Blitzschlag/Überschwemmung/Lawine, Wildunfall, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung, Tierbiss) sowie – bei Vollkasko – zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Mitversicherte Zubehörteile (z. B. Räder, Kindersitze, Ladekabel bis 1.000 Euro) sind beitragsfrei mitversichert; Multifunktions-/Navigationsgeräte und Tuning sind bis 5.000 Euro je Position versichert (bei Comfort Plus unbegrenzt). Kurzschlussschäden an angeschlossenen Aggregaten sind bis 5.000 Euro versichert (bis 20.000 Euro mit dem optionalen Paket E-Mobilität). Folgeschäden durch Tierbiss bis 10.000 Euro sind nur bei Comfort Plus mitversichert. Die Höchstentschädigung insgesamt ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, nicht auf eine feste Summe.
Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert?
Ihr Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust wegen eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko) versichert.
Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl
Gedeckt
Zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Eine Neupreisentschädigung erfolgt bei Totalschaden/Zerstörung/Diebstahl innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung (Comfort); Comfort Plus erweitert dies auf 24 Monate, sofern der Kilometerstand am Schadenstag 60.000 km nicht übersteigt, und ergänzt eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge innerhalb der ersten 12 Monate nach Erwerb. Zulassungskosten für ein Ersatzfahrzeug werden bis 150 Euro erstattet. Entsorgungs-/Resteverwertungskosten nach einem Totalschaden werden bis 1.000 Euro (Comfort) bzw. bis 2.000 Euro (Comfort Plus) erstattet, sofern das Folgefahrzeug bei Debeka versichert wird.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs bzw. seiner Teile.
Teilschaden / Reparaturkostenübernahme
Gedeckt
Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Bei Werkstattbindung wird eine Reparatur in einer Nicht-Partnerwerkstatt nur zu 85 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Der Abzug 'neu für alt' auf Ersatzteile und Lackierung entfällt bei Comfort Plus vollständig (außer bei Akkumulatoren von Elektro-/Hybridfahrzeugen). Abschleppkosten zur nächsten geeigneten Werkstatt sind eingeschlossen.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.8 Was zahlen wir bei Beschädigung ohne bzw. mit Werkstattbindung?
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die erforderlichen Reparaturkosten bis zu folgenden Obergrenzen
Diebstahl und Raub
Gedeckt
Deckt Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch. Wird das wiederaufgefundene Fahrzeug innerhalb eines Monats mehr als 50 km vom regelmäßigen Standort entfernt gefunden, wird eine Bahnfahrkarte 2. Klasse für die Rückfahrt erstattet (bis 1.500 Bahnkilometer). Comfort Plus ergänzt die Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage nach Einbruchdiebstahl oder Raub der Schlüssel sowie die Vermittlung eines Mietwagens (Erstattung bis 500 Euro) bei Totalentwendung.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl, Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
Glasbruch
Gedeckt
Deckt Bruchschäden an Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen, einschließlich Reinigungskosten sowie Ersatz von Leuchtmitteln, Plaketten und Vignetten. Repariert eine Debeka-Partnerwerkstatt einen Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe (statt sie auszutauschen), erfolgt die Abrechnung ohne Selbstbeteiligung.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung usw.)
Gedeckt
Die Basisdeckung (Comfort) umfasst Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Lawinen. Comfort Plus deckt zusätzlich Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch ab.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawine auf das Fahrzeug.
Vandalismus
Bedingt
Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, sind nur in der Vollkasko versichert, nicht in der alleinigen Teilkasko. Dies umfasst auch einen unmittelbar gegen das versicherte Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (nicht jedoch eine Manipulation über einen Server oder eine Plattform des Herstellers).
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Pannenhilfe (Autoschutzbrief)
Optional
Optionaler Zusatzbaustein (Autoschutzbrief), nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abschließbar. Deckt Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt (oder Wunschwerkstatt bis 50 km), Bergung nach Verlassen der Fahrbahn, Fahrzeugschlüssel-Kurierservice, Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung sowie einen Mietwagen, wenn das Fahrzeug nicht am selben Tag repariert werden kann. Erweiterte Leistungen gelten im Ausland (Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport, Verzollungs-/Verschrottungshilfe) sowie bei Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrers auf einer Reise.
Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung
Versichert sind die in A.3.5 bis A.3.7 genannten Schadensereignisse. Wir erbringen die jeweils aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die Ihnen entstandenen Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
Ersatzfahrzeug / Mietwagen
420 €
Nur im Rahmen des optionalen Autoschutzbriefs verfügbar: Bei nicht am selben Tag reparierbarem Fahrzeug wird ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug vermittelt. Im Inland werden bis zu 60 Euro pro Tag für maximal 7 Tage übernommen (max. 420 Euro insgesamt); im Ausland werden Mietwagenkosten bis insgesamt 420 Euro übernommen.
Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl > Mietwagen
Die Kostenübernahme ist auf 7 Tage zu je maximal 60 Euro begrenzt.
Fahrerschutzversicherung
15 Mio. €
Die optionale Fahrerschutzversicherung (nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abschließbar) entschädigt den Personenschaden des Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer (Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbauten, Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene, Schmerzensgeld). Die Gesamtleistung ist je Schadensfall auf 15.000.000 Euro begrenzt; Schmerzensgeld ist auf 200.000 Euro begrenzt und wird erst ab einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen gezahlt. Zusätzlich ist eine separate, optionale Kfz-Unfallversicherung für alle Insassen mit vertraglich vereinbarten Versicherungssummen erhältlich; die Todesfallleistung für Versicherte unter 14 Jahren ist auf 5.000 Euro begrenzt.
Abschnitt: A.6 Fahrerschutzversicherung > A.6.3 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutzversicherung?
Schmerzensgeld bis maximal 200.000 Euro zahlen wir jedoch erst bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen. Unsere Leistungen je Schadensfall sind auf insgesamt 15 Millionen Euro beschränkt.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für den Kaskoschutz selbst gilt kein allgemeines Mindestalter, jedoch richtet sich die Beitragsberechnung nach dem Alter des Versicherungsnehmers und des jüngsten Fahrers; die Sondereinstufung in SF-Klasse 2 oder 4 setzt voraus, dass alle Fahrer des Fahrzeugs mindestens 23 Jahre alt sind.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Bei vereinbarter Werkstattbindung muss die Reparatur in einer von Debeka ausgewählten, DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt (bundesweit über 1.400) erfolgen, damit die Kosten vollständig übernommen werden; bei einer anderen Werkstatt werden nur 85 Prozent der erstattungsfähigen Reparaturkosten übernommen.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Die Bedingungen schreiben keine bestimmte Diebstahlsicherung vor; es gilt die allgemeine Schadensminderungspflicht sowie die Pflicht, einen Diebstahlschaden über 1.000 Euro unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadensereignis muss grundsätzlich innerhalb einer Woche gemeldet werden; ein Fahrzeugdiebstahl ist unverzüglich in Textform anzuzeigen, und Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden über 1.000 Euro sind unverzüglich der Polizei zu melden.
Selbstbeteiligungsregeln
Die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadensfall von der Entschädigung abgezogen. Laut Debeka-Produktseite ist die Teilkasko mit 0 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung erhältlich, die Vollkasko wahlweise mit 150, 300, 500 oder 1.000 Euro; Steinschlagreparaturen an der Windschutzscheibe durch eine Partnerwerkstatt werden ohne Selbstbeteiligung abgerechnet.
Direktzahlung
Wird die Reparatur in einer von Debeka ausgewählten Partnerwerkstatt durchgeführt (Werkstattbindung), rechnet Debeka die Reparaturkosten direkt mit der Werkstatt ab. Bei Wahl einer anderen Werkstatt erstattet Debeka dem Versicherungsnehmer nach Vorlage der Rechnung 85 Prozent der erstattungsfähigen Reparaturkosten.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union. Anders als die Kfz-Haftpflicht wird der Kaskoschutz nicht durch die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) auf weitere außereuropäische Länder erweitert.
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Privat – Stand 1. Januar 2025 (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Kfz-Versicherung (öffnet in einem neuen Tab)
Produktinformationsblatt · PDF
Besondere Bedingungen (GAP-/E-Mobilitäts-Zusatzbausteine) (öffnet in einem neuen Tab)
Sonstiges Dokument · PDF
Kfz-Versicherung Produktseite (öffnet in einem neuen Tab)
Sonstiges Dokument · PDF
Policendetails
Vollkaskoversicherung
Deckt alle Schäden am versicherten Fahrzeug ab, einschließlich selbstverschuldeter Unfälle und Vandalismus, zusätzlich zu allen Leistungen der Teilkasko
QuelleKlausel A.2.3.1Seite Seite 7 von 47Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Versichert sind die Schadensereignisse der Teilkasko nach A.2.2.
Teilkaskoversicherung
Deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch und Wildunfall ab. Deckt nicht selbstverschuldete Schäden ab
QuelleKlausel A.2.2Seite Seite 6 von 47Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile, durch die nachfolgenden Ereignisse:
Wildunfallversicherung
Deckung für Unfälle mit Wildtieren in der Teilkasko: Comfort deckt Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein) sowie Bär, Waschbär, Marderhund und Wolf; Comfort Plus deckt Tiere aller Art
QuelleAbschnitt: Was die Kfz-Versicherung der Debeka auszeichnet > Kollision mit Tieren „aller Art“ versichert
Unser Teilkaskoschutz kommt standardmäßig für Zusammenstöße mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes auf. Der Tarif Comfort Plus erweitert diesen Schutz um Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
Kurzschlussdeckung
Deckung für Schäden durch Kurzschlüsse in der Fahrzeugelektrik, enthalten in ausgewählten Teilkasko-Paketen
QuelleKlausel Anhang 5 Nr. 13Seite Seite 44 von 47Abschnitt: Anhang 5: Besondere Bedingungen für das Leistungspaket Comfort Plus bei PKW > 13 Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss
In Erweiterung zu A.2.2.6 sind in der Teilkaskoversicherung auch Schäden durch Kurzschluss an den angeschlossenen Aggregaten bis zu 5.000 Euro je Schadensfall versichert.
GAP-Versicherung
Deckt die Differenz zwischen Darlehens-/Leasingbilanz und aktuellem Fahrzeugwert im Falle von Totalschaden oder Diebstahl bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen
QuelleSeite Seite 2 von 3Abschnitt: 15 Wie kann Ihr Vertrag beendet werden?
Mit der Beendigung der Vollkaskoversicherung endet auch die für dasselbe Fahrzeug bestehende GAP-Versicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Paket E-Mobilität
Kostenlos enthalten in Comfort und Comfort Plus für Elektro- und Hybridfahrzeuge; endet automatisch mit der Teilkaskoversicherung. Bietet eine Allgefahrendeckung für den Fahrzeugakku einschließlich Bedienfehlern und Überspannungsschäden durch Blitzschlag sowie Neupreisentschädigung in den ersten 24 Monaten.
QuelleAbschnitt: Wie Sie Ihren Kfz-Schutz bei uns erweitern können > Kostenloses Paket E-Mobilität für Ihren „Stromer“
Sie fahren ein Elektro- oder Hybridfahrzeug? Die Allgefahrendeckung umfasst Akkus von Elektro- oder Hybridfahrzeugen – inklusive Bedienfehlern und Überspannungsschäden durch Blitzschlag. In den ersten 24 Monaten sogar mit Neupreisentschädigung.
Werkstattbindung
Optionaler Service, bei dem Reparaturen in autorisierten Debeka-Partnerwerkstätten (DEKRA-zertifiziert) durchgeführt werden müssen. Kann die Versicherungsprämie senken
QuelleAbschnitt: Was Sie rund um unsere Kfz-Versicherung sonst noch interessieren könnte > Ist ein Unfallreparatur-Service sinnvoll?
Zum einem reduziert ein Unfallreparatur-Service (Werkstattbindung) meist Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag. Zum anderen können Sie sicher sein, dass Ihr Auto fachmännisch repariert wird. Die Debeka bietet Ihnen dafür ein Netzwerk von über 1.400 DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten – einschließlich Mobilitätsgarantie bei Unfallreparaturen.
Rabattschutz
Schutz vor Prämienerhöhungen nach selbstverschuldetem Unfall; Versicherter behält aktuelle Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr
QuelleAbschnitt: Was Sie rund um unsere Kfz-Versicherung sonst noch interessieren könnte > Was bedeutet Rabattschutz bei einer Autoversicherung?
Der Rabattschutz bewahrt Sie vor hohen Folgebeiträgen. So bleiben Sie auch bei einem selbstverschuldeten Unfall in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – auch im Folgejahr.
Neupreisersatz
Für neu gekaufte Fahrzeuge kann die Entschädigung unter bestimmten Bedingungen zum Neupreis statt zum abgeschriebenen Wert erfolgen
QuelleKlausel A.2.6.2Seite Seite 8 von 47Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des PKW innerhalb von 6 Monaten nach dessen Erstzulassung, zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs (A.2.12).
Selbstbeteiligungsoptionen - Teilkasko
Bei der Teilkasko beträgt die Selbstbeteiligung 0 Euro oder 150 Euro, wählbar durch den Kunden
QuelleAbschnitt: Wie Sie Ihren Kfz-Schutz bei uns erweitern können > Voll- und Teilkaskoschutz
Die Teilkasko – wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung von 150 Euro – ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, z. B. durch:
Selbstbeteiligungsoptionen - Vollkasko
Bei Vollkasko Wahlmöglichkeit der Selbstbeteiligung: 150, 300, 500 oder 1.000 EUR pro Schadensfall
QuelleAbschnitt: Was Sie rund um unsere Kfz-Versicherung sonst noch interessieren könnte > Welche Selbstbeteiligungen sind in der Kaskoversicherung möglich?
In der Teilkasko beträgt die Selbstbeteiligung 0 Euro oder 150 Euro und in der Vollkasko 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro.
Räumliche Geltung der Versicherung
Deckung besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union gehören
QuelleSeite Seite 2 von 2Abschnitt: Wo bin ich versichert?
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ausschluss von Motorsportveranstaltungen
Schäden, die durch Teilnahme an bestimmten Motorsportveranstaltungen, -aktivitäten oder Rennen entstehen, sind ausgeschlossen
QuelleSeite Seite 1 von 2Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Schäden, die bei Teilnahme an bestimmten Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten, einschließlich Rennen entstehen
Ausschluss von vorsätzlich herbeigeführten Schäden
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind von der Deckung ausgeschlossen
QuelleSeite Seite 1 von 2Abschnitt: Gibt es Deckungsbeschränkungen?
vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Quellen
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/BFZ1.pdf#page=10(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/BFZ1.pdf#page=15(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/BFZ1.pdf#page=44(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/BFZ1.pdf#page=6(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/BFZ1.pdf#page=7(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/BFZ1.pdf#page=8(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/IIIAV688.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/IPIDFZ1.pdf#page=1(öffnet in einem neuen Tab)
- debeka.dehttps://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/Kfz-Versicherung/IPIDFZ1.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)
Debeka Kaskoversicherung