Aus Quelldokumenten geprüft

Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) - group comprising VRK Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Raum der Kirchen, VRK Sachversicherung AG, VRK Krankenversicherung AG and VRK Lebensversicherung AG

VRK

VRK is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-01-01Risikoträger: Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei Reparaturen erstattet VRK die durch Rechnung nachgewiesenen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts; bei vereinbartem Kasko SELECT wählt und beauftragt VRK selbst eine Werkstatt aus dem eigenen Netz und zahlt die Reparaturkosten direkt.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und außereuropäische Gebiete im Geltungsbereich der Europäischen Union

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; kein Versicherungsschutz besteht in Russland und Belarus.

Alleinstellungsmerkmale

  • Kasko SELECT ermöglicht bis zu 20 % Beitragsersparnis im Gegenzug für die Werkstattwahl aus dem Netz des Versicherers und eine 6-jährige Reparaturgarantie.
  • Die GAP-Deckung (Differenzkasko) für Leasing- und Kreditfahrzeuge ist in der Kasko automatisch ohne Mehrbeitrag enthalten.
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf erweiterte Elementarschäden wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Vulkanausbruch, über den üblichen Sturm-/Hagel-/Überschwemmungsschutz hinaus.
  • Ein Kombi-Bonus von 5 % auf Kfz-Haftpflicht- und Kaskobeitrag gilt bei Kombination mit mindestens zwei weiteren kombifähigen VRK-Verträgen.
  • Halter reiner Elektrofahrzeuge profitieren von einem zusätzlichen CO2-Bonus (80 €/Jahr im Jahr 2025), und VRK stellt ethisch-ökologisch ausgerichtete Kapitalanlagen als Teil seiner Markenpositionierung heraus.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden durch Unfall (Vollkasko)

Gedeckt

Nur in Vollkasko

Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall, einschließlich selbst verursachter Unfälle, witterungsbedingtem Kontrollverlust (Aquaplaning, Blitzeis, Nebel) sowie Unfälle durch Sensorversagen oder Software-Manipulation (Hackerangriff). Die Entschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs am Schadentag begrenzt.

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Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Classic-Tarif, Kasko PLUS

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt VRK den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Eine Neupreisentschädigung gilt stattdessen, wenn der Schaden im Basis-Tarif innerhalb von 6 Monaten, im Classic-Tarif innerhalb von 24 Monaten oder mit dem Baustein Kasko PLUS innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung eintritt; sie gilt auch, wenn die Reparaturkosten innerhalb dieser Frist mindestens 80 % des Neupreises betragen.

Quelle

Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Nur in Teilkasko, Vollkasko

Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, erstattet VRK die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Rechnung, einschließlich Diagnosekosten eines beschädigten Antriebs-Akkus und Kalibrierungskosten ausgetauschter Sensoren. Wird das Fahrzeug nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, ist die Entschädigung auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt.

Quelle

Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung

Gedeckt

Nur in Teilkasko, Vollkasko

Deckt Diebstahl, Raub und Unterschlagung des Fahrzeugs sowie die Erpressung seiner Herausgabe, einschließlich Manipulation schlüsselloser Zugangssysteme, sowie Beschädigungen bei einem (auch nur versuchten) Diebstahl. Unbefugter Gebrauch durch gänzlich unberechtigte Personen ist ebenfalls versichert; die Kosten für den Austausch von Schlössern/Schlüsseln bzw. die Neucodierung nach Diebstahl oder Erpressung der Schlüssel werden erstattet.

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Glasbruch

Gedeckt

Nur in Teilkasko, Vollkasko

Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck- und Seitenscheiben, Glasdächer, Spiegel, Leuchtenabdeckungen), einschließlich Glas- und Kunststoffscheiben integrierter Fahrerassistenzsysteme und Displays, sowie den Ersatz eines dabei erforderlichen Leuchtmittels. Auch Kosten für die Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen und die Innenraumreinigung nach einem Frontscheibenaustausch werden erstattet.

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Naturgewalten

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Classic-Tarif, Teilkasko, Vollkasko

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 7), Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug sowie Blitzschlag und dadurch verursachte Überspannungsschäden. Im Basis-Tarif sind Schäden durch Lawinen und Dachlawinen ausgeschlossen; im Classic-Tarif sind sie eingeschlossen.

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Vandalismus

Gedeckt

Nur in Vollkasko

Deckt Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind (z. B. böswillige Software-Manipulation durch einen Hacker); nur in der Vollkasko enthalten.

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Pannen- und Unfallhilfe

Optional

Nur in Vollkasko, Teilkasko

Innerhalb der Kasko selbst übernimmt VRK lediglich das Abschleppen eines beschädigten Fahrzeugs oder Antriebs-Akkus vom Schadenort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt. Umfassende Pannenhilfe (Hilfe bereits ab der Haustür, bundesweites Abschleppen, Mietwagen, Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung, Haustierbetreuung, Krankenrücktransport) wird über den Schutzbrief erbracht, einen rechtlich eigenständigen, optional zusätzlich abschließbaren Vertrag.

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Ersatzfahrzeug / Mietwagenkosten

Ausgeschlossen

Die Kasko schließt die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ausdrücklich aus. VRK erstattet lediglich bis zu 500 € für die Überführung und Zulassung eines neu erworbenen Ersatzfahrzeugs nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, sofern das Ersatzfahrzeug bei VRK versichert wird; ein Mietwagen-Service ist gesondert über den Schutzbrief verfügbar.

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Fahrerschutz bei Personenschaden

Optional

Personenschäden des Fahrers durch einen Unfall bei Gebrauch des Fahrzeugs sind nicht in der Kasko selbst, sondern im Fahrerschutz versichert – einem gesonderten, optional mit der Kasko kombinierbaren Vertrag. Er ersetzt Verdienstausfall, Schmerzensgeld (ab 3 aufeinanderfolgenden stationären Tagen), Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen und Hinterbliebenengeld sowie ein Krankenhaus-Tagegeld von 20 €/Tag für bis zu 4 Wochen.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die AKB sehen kein bestimmtes Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis vor; das Fahrzeug darf von jedem berechtigten Fahrer mit der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis genutzt werden. Fahranfänger werden lediglich in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, was den Beitrag, nicht aber den Versicherungsschutz beeinflusst.

Anforderungen an das Werkstattnetz

In der regulären Kasko können Sie die Reparaturwerkstatt frei wählen. Vereinbaren Sie Kasko SELECT, überlassen Sie VRK die Auswahl und Beauftragung einer Werkstatt aus dem eigenen Netz; VRK zahlt die Werkstatt direkt, gewährt 6 Jahre Reparaturgarantie und übernimmt den Fahrzeugtransport, wenn die Werkstatt mehr als 15 km vom Wohnsitz entfernt ist. Wird die vereinbarte Werkstattauswahl bei Kasko SELECT nicht VRK überlassen, kann die Leistung um bis zu 15 % gekürzt werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; in Russland und Belarus besteht kein Versicherungsschutz.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die AKB schreiben keine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Ortungssystem) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor; wird die Entwendung jedoch grob fahrlässig ermöglicht (z. B. frei zugängliche Schlüssel), kann die Leistung anteilig gekürzt werden.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenfall ist innerhalb einer Woche anzuzeigen (mündliche oder telefonische Information reicht aus); die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Sachen muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) angezeigt werden. Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildunfallschaden voraussichtlich 1.000 €, ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen; die genaue Höhe steht im Versicherungsschein und nicht in den AKB selbst. Bei einem Glasbruchschaden verzichtet VRK auf die Selbstbeteiligung, wenn die beschädigte Scheibe fachgerecht repariert (statt ausgetauscht) wird und die Werkstatt zuvor mit VRK abgestimmt wurde.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 01.01.2026

Versicherungsbedingungen

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VRK Autoversicherung Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

GAP-Deckung

Schließt die Finanzierungslücke bei Leasingfahrzeugen/Kreditfahrzeugen zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Restschuld bei Totalschaden oder Diebstahl

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Glasbruch

Deckung von Schäden an Windschutzscheibe und Scheiben, einschließlich integrierter Fahrzeugassistenzsysteme und Displays

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Naturgewalten

Deckung von Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Erdrutsch, Lawinen in Teilkasko und Vollkasko

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Diebstahl und Raub

Deckung von Fahrzeugdiebstahl, Raub, Unterschlagung und Erpressung in Teilkasko und Vollkasko

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Wildunfall

Deckung von Schäden durch Wildunfälle in Teilkasko und Vollkasko

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Kurzschluss und Marderbiss

Deckung von Schäden durch Kurzschluss und Marderbiss mit Folgeschäden

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Höchstbetrag für Antriebs-Akku-Schäden

In der Vollkasko sind Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) von Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 € versichert; Verschleiß und alterungsbedingter Kapazitätsverlust sind ausgeschlossen.

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Private Ladeausrüstung

Die Kasko deckt die private Ladeausrüstung des versicherten E- oder Hybridfahrzeugs – fest installierte Wallboxen, Induktionsplatten, mobile Ladegeräte, Ladekabel und Ladekarten – bis insgesamt 5.000 € je Schadenfall, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. Hausrat) besteht; für Ladekabel und -karten gilt diese Einschränkung nicht.

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Kasko PLUS Baustein

Optionaler Zusatzbaustein zur Vollkasko: deckt selbst verursachte Sachschäden an fremden zugelassenen Kfz, eigenen Gebäuden oder sonstigen Sachen bis 100.000 €/Jahr (Selbstbeteiligung 500 €/Ereignis); erweitert die Neupreisentschädigung auf 36 Monate nach Erstzulassung und ergänzt eine Kaufwertentschädigung für innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung gebraucht erworbene Fahrzeuge; deckt zudem Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sowie Schäden an Sportgeräten bis 5.000 €/Jahr.

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Selbstbeteiligung

Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Schadenereignis selbst trägt; üblich €150 in Teilkasko und €500 in Vollkasko

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Schadenfreiheitsklasse

Rabattsystem basierend auf schadenfreien Versicherungsjahren; Rabatt steigt mit jedem schadenfreien Jahr

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Grobe Fahrlässigkeit

Versicherer verzichtet in Teil- und Vollkasko weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

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Schadensersatz - Wiederbeschaffungswert

Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt Versicherer Wiederbeschaffungswert; bei Beschädigung Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

Quelle

Werkstattbindung - Kasko SELECT

Optionaler Kasko SELECT Tariff mit Werkstattwahl durch Versicherer; 20% Beitragsermäßigung für Fahrzeuge bis 3,5t

Quelle

Neupreisentschädigung für Erstzulassung

Bei Totalschaden innerhalb des Zeitraums nach Erstzulassung zahlt Versicherer Neupreis statt Wiederbeschaffungswert

Quelle

Quellen