Aus Quelldokumenten geprüft

Württembergische Versicherung AG

Württembergische

Württembergische is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-06-01Risikoträger: Württembergische Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Im Rahmen des optionalen Bausteins Schadenservice+ rechnet die Württembergische die Reparaturkosten direkt mit der von ihr ausgewählten zertifizierten Partnerwerkstatt ab; der Versicherungsnehmer zahlt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt. Ohne Schadenservice+ werden die Reparaturkosten bis zur berechneten Obergrenze an den Versicherungsnehmer erstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Europa sowie die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; für die Kfz-Haftpflicht erweitert sich der Geltungsbereich bei ausgehändigter Grüner Karte

Alleinstellungsmerkmale

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in Kaskoversicherung sowohl im KompaktSchutz als auch im PremiumSchutz, außer bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen.
  • Die optionale Deckungserweiterung Kasko+ verlängert die Neu- und Kaufpreisentschädigung nach Totalschaden von den üblichen 24 Monaten auf 48 Monate für eigen- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge.
  • Der PremiumSchutz bietet eine Allgefahrendeckung für den Akku von Elektro-/Hybridfahrzeugen, die über die sonst aufgezählten Gefahren hinausgeht.
  • Verzicht auf den üblichen Abzug 'neu für alt', wenn beschädigte Teile durch Neuteile ersetzt oder das Fahrzeug neu lackiert wird.
  • Keine Selbstbeteiligung bei Reparatur eines Steinschlags an der Windschutzscheibe (statt Scheibenaustausch) in einer empfohlenen Partnerwerkstatt.

Leistungsgrenzen

Unfallschäden am eigenen Fahrzeug

Gedeckt

Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten; Entschädigung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert.

Quelle

Neu- und Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden

Bedingt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt; innerhalb einer befristeten Frist nach Erstzulassung wird alternativ der Neupreis (Neufahrzeuge) bzw. Kaufpreis (Gebrauchtfahrzeuge) erstattet: 12 Monate im KompaktSchutz; 24 Monate im PremiumSchutz, verlängerbar auf 48 Monate mit der optionalen Deckungserweiterung Kasko+.

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Ersatz der Reparaturkosten (Beschädigung)

Gedeckt

Bei Beschädigung des Fahrzeugs werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt, sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird; ohne vollständige/fachgerechte Reparatur erfolgt die Erstattung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten.

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Teil- und Totaldiebstahl (Entwendung)

Gedeckt

Deckt Entwendung durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung, Entschädigung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten. Zusätzlich: Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes aus verschlossenem Kfz bis 300 EUR, gestaffelt nach Alter des Geräts.

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Glasbruch

20 % der Versicherungssumme

Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seitenscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Reparatur wird gegen Rechnung erstattet, Folgeschäden sind nicht versichert. Bei Totalschaden/Zerstörung werden Glas-Ersatzteile (ohne Arbeitslohn) bis maximal 20% des Wiederbeschaffungswertes erstattet. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten; bei Reparatur eines Steinschlags (statt Scheibenaustausch) in einer empfohlenen Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

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Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung u.a.)

Gedeckt

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee-/Eislawinen, Erdrutsch, Steinschlag, Erdfall/-senkung, Erdbeben und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug, einschließlich hierdurch geworfener Gegenstände. In KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten, Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert.

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Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)

Gedeckt

Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung in KompaktSchutz und PremiumSchutz enthalten.

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Schutzbrief

Optional

Der Schutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag, der zusätzlich zur Kaskoversicherung abgeschlossen werden kann. Er bietet u.a. Pannenhilfe am Schadenort (bis 150 EUR), Abschleppen (bis 200 EUR), Fahrzeugunterstellung (bis 14 Tage) und einen Mietwagen (7 Tage bis 70 EUR/Tag im Inland, bis 700 EUR im Ausland) – verfügbar zu KompaktSchutz und PremiumSchutz.

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Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur (Schadenservice+)

Optional

Im Rahmen der optionalen Deckungserweiterung Schadenservice+ erhält der Versicherungsnehmer für die Dauer der Reparatur in einer von der Württembergische ausgewählten Werkstatt ein kostenloses Ersatzfahrzeug der kleinsten Kategorie (Kleinwagen); Kraftstoffkosten werden nicht übernommen, bei Glasbruchschäden entfällt diese Leistung. Optional zubuchbar in KompaktSchutz und PremiumSchutz.

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Fahrer-Schutzversicherung

15.000.000 €

Die Fahrer-Schutzversicherung ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag, der den unfallbedingten Personenschaden des berechtigten Fahrers (z.B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so ersetzt, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Die Leistung ist auf die für Personenschäden vereinbarte Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt, d.h. bis zu 15 Mio. EUR je geschädigte Person innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Mio. EUR.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Der optionale Rabatt-Schutz greift nur, wenn der Fahrer im Schadenfall mindestens 23 Jahre alt ist; war der Fahrer jünger, führt der Schaden zur regulären Rückstufung. Für 17-jährige Fahrer gilt zudem: Nutzung nur im Rahmen des begleiteten Fahrens (BF17) mit einer namentlich benannten Begleitperson, die zudem nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen darf.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Die vollen Leistungen aus Schadenservice+ (Hol- und Bringservice, kostenloses Ersatzfahrzeug, Fahrzeugreinigung, 6 Jahre Reparaturgarantie) gelten nur bei Reparatur in einer von der Württembergische zertifizierten Werkstatt; bei Reparatur in einer anderen Werkstatt erfolgt die Abrechnung nach den Konditionen der nächstgelegenen Partnerwerkstatt, die Zusatzleistungen entfallen. Bei Reparatur eines Steinschlags (statt Scheibenaustausch) in einer empfohlenen Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Kein Versicherungsschutz für die Entwendung von Fahrzeugschlüsseln, wenn diese bei einem Einbruch in das versicherte Fahrzeug selbst entwendet werden. Der Diebstahl mobiler Navigationsgeräte oder Dashcams ist nur versichert, wenn das Gerät mit einer Halterung verbunden war oder sich in einem nicht einsehbaren, verschlossenen Handschuhfach/Kofferraum befand und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.

Frist zur Schadenmeldung

Schadenereignisse, die zu einer Leistung führen können, sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ist abweichend hiervon unverzüglich in Textform zu melden. Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Tierschaden 500 EUR, ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Selbstbeteiligungsregeln

Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis und für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. Bei Schäden durch unvorhergesehene Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden (nur PremiumSchutz) wird je Schadenereignis eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 500 EUR abgezogen; verzichtet wird hierauf bei Schäden durch Bedienfehler beim Aufladen sowie Über- oder Unterspannung am Akku eines Elektro-/Hybridfahrzeugs. Bei Reparatur eines Steinschlags (statt Scheibenaustausch) in einer empfohlenen Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung vollständig.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Pkw (AKB), gültig ab 01.06.2025

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) - Kfz-Versicherung

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Unterschied Vollkasko, Teilkasko und Haftpflicht

Leistungsübersicht

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Kfz-Versicherung Übersichtsseite

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Vollkasko-Informationsseite

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Policendetails

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in Kaskoversicherung

Württembergische verzichtet nach einem Schaden in den Kaskoversicherungen auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit mit Ausnahmen

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Kasko+ Deckungserweiterung für Wertausgleich

Optionaler Zusatzbaustein für Vollkasko im PremiumSchutz mit Verlängerung der Neu- und Kaufpreisentschädigung auf 48 Monate und Wertausgleich bei Reparaturschäden

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Schadenservice+ mit Beitragsvorteil

Optionaler Baustein mit Schadenverwaltung, Ersatzfahrzeugstellung und 15% Beitragsersparnis in der Kaskoversicherung

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Mitversicherung von Eigenschäden an eigenen Fahrzeugen/Gebäuden

Im PremiumSchutz sind kollisionsbedingte Sachschäden, die der Versicherungsnehmer (oder eine mitversicherte Person) mit dem versicherten Fahrzeug an einem weiteren auf ihn zugelassenen Fahrzeug oder an eigenen Gebäuden (z.B. Garage, Carport) verursacht, wie im Rahmen einer Vollkaskoversicherung bis 100.000 EUR pro Versicherungsjahr gedeckt (Selbstbehalt mind. 500 EUR); Mietwagenkosten und Nutzungsausfall sind ausgeschlossen

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Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Im PremiumSchutz sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- oder reine Bruchschäden am Fahrzeug (z.B. falsches Betanken, Über- oder Unterspannung beim Aufladen eines Elektro-/Hybridfahrzeugs, Materialermüdung) bis zur vereinbarten Höchstentschädigung versichert, zzgl. einer zusätzlichen Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenereignis

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GAP-Deckung für Leasing-/Finanzierungsfahrzeuge

Im PremiumSchutz wird nach Totalschaden oder Totalentwendung der Differenzbetrag zwischen dem Ablösewert des Leasingvertrags bzw. der Rest-Finanzierungsforderung und dem Wiederbeschaffungswert ersetzt, sofern die Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung ausgeschöpft ist; Vorlage des Leasing-/Finanzierungsvertrags und der Schlussabrechnung erforderlich

Quelle

Reparaturnetzwerk-Anforderung für Schadensservice+

Bei Schadenservice+ erfolgt Reparatur ausschließlich in DEKRA- und TÜV-zertifizierten Partnerwerkstätten

Quelle

Variable Selbstbeteiligung in Kaskoversicherung

Versicherungsnehmer kann die Höhe der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung wählen; höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag

Quelle

Quellen