VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. (VHV Group)
VHV
VHV is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei Nutzung der optionalen Werkstattbindung oder des kostenlosen VHV Schadenservice PLUS rechnet die VHV die Reparaturkosten direkt und bargeldlos mit den DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten ab. Außerhalb dieses Netzwerks erfolgt die Erstattung an den Versicherungsnehmer im Rahmen der üblichen Schadenregulierung.
Geografischer Geltungsbereich
Bundesweit (Deutschland)
Geographische Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; bei Aushändigung der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) zusätzlich die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit nicht gestrichen.
Alleinstellungsmerkmale
- Der kostenlose Zusatzbaustein TELEMATIK belohnt sicheres Fahren mit bis zu 30% Nachlass, inklusive automatischem 10%-Sofortbonus im ersten Jahr.
- Die Leistungs-Update-Garantie überträgt künftige Leistungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag auf bestehende KLASSIK-GARANT-2.0-Kunden.
- Der VHV Schadenservice PLUS bietet 6 Jahre Reparaturgarantie, ein kostenloses Ersatzfahrzeug sowie Hol- und Bringservice in DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten.
- Die Neupreisentschädigung wird bis zu 24 Monate nach Erstzulassung gezahlt (36 Monate mit dem Zusatzpaket EXKLUSIV) und damit länger als bei vielen marktüblichen Tarifen.
- Die 24-Stunden-Soforthilfe steht rund um die Uhr für Unfall- und Pannenhilfe zur Verfügung.
Leistungsgrenzen
Kaskoversicherung (Schäden am eigenen Fahrzeug)
100.000 €
Deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- (A.2.2.1) oder Vollkaskoversicherung (A.2.2.2) ab, einschließlich fest verbauter Fahrzeugteile und Zubehör. Die Entschädigung ist auf den Neupreis begrenzt, maximal jedoch auf die vertragliche Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 EUR für Pkw (höherer Schutz gegen Zuschlag möglich; besondere Regeln ab 130.000 EUR gemäß Abschnitt Q für hochwertige Fahrzeuge).
Entschädigung bei Totalschaden
100.000 €
Zahlt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (A.2.5.1.1). Bei Neufahrzeugen gilt eine Neupreisentschädigung, wenn der Totalschaden innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung eintritt (36 Monate mit Zusatzleistung EXKLUSIV); bei innerhalb der letzten 24 Monate erworbenen Gebrauchtfahrzeugen gilt eine Kaufpreisentschädigung (36 Monate mit EXKLUSIV).
Teilschaden / Reparaturkostenübernahme
100.000 €
Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird (A.2.5.2.1a); andernfalls sind die Kosten auf den um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt (A.2.5.2.1b).
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch
100.000 €
Deckt Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung sowie im Rahmen der Teilkasko Unterschlagung/unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs (A.2.2.1.2), begrenzt auf die Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 EUR für Pkw. Mit der Zusatzleistung EXKLUSIV ist Unterschlagung ausnahmslos mitversichert.
Glasbruch
Gedeckt
Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seiten-, Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Reparatur (statt Austausch) der Windschutzscheibe in einer von der VHV empfohlenen Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.8.2). Muss die Verglasung ausgetauscht werden, werden anteilige Kosten für Mautvignetten bis 50 EUR und Umweltplaketten bis 15 EUR erstattet (A.2.2.1.5).
Elementargefahren
100.000 €
Deckt unmittelbare Schäden durch Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch (A.2.2.1.3) sowie den Zusammenstoß mit Tieren aller Art (A.2.2.1.4). Überspannungsschäden durch mittelbaren Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw während des Ladevorgangs ebenfalls mitversichert.
Vandalismus / mutwillige Beschädigung
100.000 €
Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt sind (A.2.2.2.3). Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, nicht bei alleiniger Teilkaskoversicherung.
Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)
400 €
Optionaler, rechtlich eigenständiger Zusatzvertrag (sofern vereinbart) mit Hilfe bei Panne oder Unfall: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort bis 250 EUR, Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt bis 400 EUR bei Pkw/Krafträdern (1.500 EUR bei Wohnmobilen/Wohnanhängern), Bergung des Fahrzeugs sowie umfangreiche Auslandsleistungen (Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen, Krankenrücktransport etc.).
Ersatzfahrzeug / Mietwagen
595 €
Im Rahmen des optionalen Schutzbriefs organisiert und übernimmt die VHV die Kosten eines Mietwagens am Schadenort bis 85 EUR pro Tag für höchstens 7 Tage (max. 595 EUR), wenn das Fahrzeug nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann oder ein Ersatzfahrzeug beschafft werden muss (A.3.7.3). Zusätzlich stellt der kostenlose VHV Schadenservice PLUS ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparatur in einer DEKRA-geprüften Partnerwerkstatt zur Verfügung.
Fahrerschutz
Optional
Optionaler, rechtlich eigenständiger Vertrag (sofern vereinbart), der Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs abdeckt (Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen etc.), als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Die Leistungshöhe entspricht der vereinbarten Deckungssumme für Personenschäden der verbundenen Kfz-Haftpflichtversicherung (A.4.4.3).
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Die Kaskobedingungen sehen kein ausdrückliches Mindestalter für Fahrer vor. Das Fahrzeug darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis (D.1.1.3) und nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen (D.1.2.1) geführt werden. Für die Schadenfreiheitsklasse gewährt die Führerscheinregelung bei mindestens dreijährigem Führerscheinbesitz eine verbesserte Ersteinstufung (SF 1/2); die Teilnahme am Begleiteten Fahren (ab 17 Jahren) fließt in die Beitragsberechnung ein.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Die Werkstattbindung (A.2.11) ist optional: Wer sich vorab zur Nutzung der DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten der VHV für Kaskoschäden verpflichtet, erhält 15% Rabatt auf den Kaskobeitrag. Wird der Schaden dennoch in einer frei gewählten Werkstatt reguliert oder auf Basis eines Kostenvoranschlags einer frei gewählten Werkstatt abgerechnet, wird zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 300 EUR erhoben.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Kaskoversicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (A.2.4).
Diebstahlschutz-Anforderungen
Die Bedingungen schreiben keine bestimmten Diebstahlsicherungen (z. B. Alarmanlage, Wegfahrsperre) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor. Die Entwendung von Schlüsseln aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; eine Kostenübernahme für Schlüssel-/Schlossersatz erfolgt nur bei Diebstahl der Schlüssel anlässlich eines Einbruchs oder Raubes. Bei hochwertigen Fahrzeugen (>130.000 EUR) verlangt Abschnitt Q, dass das Fahrzeug am Heimatstandort in einer verschlossenen Einzel-, Doppel- oder Sammelgarage abgestellt wird, damit Diebstahl- und Vandalismusschutz besteht.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1). Die Entwendung des Fahrzeugs ist unverzüglich in Textform anzuzeigen (E.1.3.1); übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Tierschaden 250 EUR, ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen (E.1.3.3).
Selbstbeteiligungsregeln
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Schadenereignis je versichertem Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen (A.2.5.8.1). Sie entfällt bei Reparatur (nicht Austausch) der Windschutzscheibe in einer von der VHV empfohlenen Werkstatt (A.2.5.8.2). Wird trotz vereinbarter Werkstattbindung eine andere Werkstatt gewählt, erhöht sich die Selbstbeteiligung um weitere 300 EUR (A.2.11).
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2015), Stand 07/2025
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Kfz-Versicherung
IPID
Produktübersicht: KLASSIK-GARANT / KLASSIK-GARANT 2.0 und EXKLUSIV
Leistungsübersicht
FAQ: Elektro-/Hybridfahrzeuge in der Kaskoversicherung
Sonstiges Dokument
Vorherige Fassung der Verbraucherinformation und AKB (Stand 10/2023) – abgelöst
Sonstiges Dokument
Policendetails
Neupreisentschädigung
Vollständige Neupreisentschädigung für Totalschaden oder Diebstahl innerhalb von 24-36 Monaten nach Erstzulassung
QuelleElektrofahrzeug-Akkuschutz
Antriebsakku wird wie fest verbautes Fahrzeugteil unter Vollkaskoversicherung abgedeckt (All-Risk)
QuelleWertminderungspauschale
5% der Reparaturkosten werden als Wertminderungspauschale innerhalb 36 Monate nach Erstzulassung gezahlt (nur Unfallschäden)
QuelleGAP-Deckung
Deckung der Restschuld über Wiederbeschaffungswert hinaus bei Totalschaden oder Diebstahl finanzierter/geleaster Fahrzeuge
QuelleTierbiss- und Kurzschluss-Folgeschäden
Tierbiss-Folgeschäden (A.2.2.1.7) sowie kurzschlussbedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten (A.2.2.1.6) sind im Basistarif KLASSIK-GARANT 2.0 bis 10.000 EUR mitversichert, mit der Zusatzleistung EXKLUSIV auf 20.000 EUR erhöht.
QuelleRabattschutz
Optionaler Zusatzbaustein (nicht bei gesetzlichen Versicherungssummen), der pro Versicherungsjahr einen belastenden Schaden neutralisiert: Trotz des Schadens erfolgt im Folgejahr dennoch eine Hochstufung in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse. Voraussetzung ist mindestens Schadenfreiheitsklasse 3 in der Kfz-Haftpflicht- und – sofern vereinbart – der Vollkaskoversicherung bei Abschluss; bei gleichzeitiger Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung muss der Rabattschutz für beide Versicherungsarten gemeinsam abgeschlossen werden.
QuelleBesondere Bedingungen für hochwertige Fahrzeuge (>130.000 EUR)
Für Fahrzeuge mit einem Wert über 130.000 EUR gilt der dokumentierte Fahrzeuggesamtwert als Höchstentschädigungsgrenze; die VHV kann während der Vertragslaufzeit ein Wertgutachten verlangen. Ausgeschlossen sind: Brand/Explosion bei Abstellung in einem Gebäude mit Reetdach; Diebstahl und Vandalismus in rund 22 namentlich genannten Ländern (u. a. Albanien, Belarus, Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Montenegro, Polen, Nordmazedonien, Serbien, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn); Diebstahl und Vandalismus, sofern das Fahrzeug am Heimatstandort nicht in einer verschlossenen Einzel-, Doppel- oder Sammelgarage abgestellt ist; sowie Unfälle auf einer Rennstrecke oder einem für Publikumsverkehr vorgesehenen Bereich eines Renngeländes (z. B. Nürburgring Nordschleife), auch bei als 'Trainings-/Geschicklichkeitsfahrt' bezeichneten Fahrten.
QuelleAusschluss für Motorsportveranstaltungen (erweiterter Anwendungsbereich)
Kein Versicherungsschutz für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung oder -aktivität – einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen – in einem zugangsbeschränkten Gebiet, es sei denn, für diesen Gebrauch besteht eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d Pflichtversicherungsgesetz (A.2.9.2).
QuelleGrobe Fahrlässigkeit
Kaskoversicherung deckt Schäden aus grober Fahrlässigkeit ab (z.B. Sommerreifen bei Schnee)
QuelleSchadenservice Plus
Abschleppen, Reparatur in zertifizierten Partnerwerkstätten, kostenloses Ersatzfahrzeug während Reparatur, Rücktransport gereinigt
QuelleLeistungs-Update-Garantie
Automatische kostenlose Anpassung an verbesserte Leistungen bei Neueinführung von KLASSIK-GARANT-Versionen
QuelleKeine Hochstufung bei Kaskoschaden
Kasko-Schadenmeldung führt nicht zu Rückstufung in schlechtere Schadenfreiheitsklasse; keine Beitragserhöhung
QuelleSelbstbeteiligung wählbar
Versicherungsnehmer kann Selbstbeteiligung wählen; Werkstattbindung senkt Kaskoprämie um 15% oder 300 EUR zusätzliche SB bei eigener Werkstatt
QuelleSchadenservice Plus
Kostenloser Service: Abschleppen, Reparatur in DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten mit 6 Jahren Reparaturgarantie, kostenloses Ersatzfahrzeug, kostenloser Hol- und Bringservice sowie direkte Abrechnung mit der Partnerwerkstatt.
Quelle