Aus Quelldokumenten extrahiert

die Bayerische Kaskoversicherung (Kaskoversicherung)

Versichert durch BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG · Deutschland

Kaskoversicherung von die Bayerische für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2025-10Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Die Best-Leistungs-Garantie erweitert den Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag automatisch auf leistungsstärkere Regelungen eines vergleichbaren Wettbewerbertarifs.

Elektro- und Hybridfahrzeuge erhalten eine Allgefahrendeckung (AllRisk) für den Akku sowie eine Neupreisentschädigung für den Akku bei Beschädigung innerhalb der maßgeblichen Neufahrzeug-Frist.

Die Vollkasko deckt auch Vandalismusschäden durch einen unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriff ab – über den üblichen Vandalismusschutz hinaus.

Pkw-Versicherte, die im Schadenfall eine gültige Bahncard vorlegen, erhalten eine Reduzierung ihrer Selbstbeteiligung um bis zu 150 €.

Kunden mit Tarifvariante Komfort oder Prestige können einmal pro Kalenderjahr einen Park-Kleinschaden per Smart-Repair-Verfahren beheben lassen.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug

Gedeckt

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch die in der Teilkasko und, sofern vereinbart, in der Vollkasko genannten Ereignisse.

Klausel A.2.1.1Seite 13

Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.1 Was ist versichert?

Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).

Gedeckt

Entschädigung bei Totalschaden / Diebstahl

Gedeckt

Totalschaden, Zerstörung oder Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert entschädigt. Bei Pkw gilt eine Neuwertentschädigung, wenn der Totalschaden innerhalb von 18 Monaten (Tarifvariante Komfort) bzw. 36 Monaten (Tarifvariante Prestige) nach Erstzulassung eintritt, bei Krafträdern innerhalb von 24 Monaten. Bei Diebstahl mindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern keine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre vorhanden war.

Klausel A.2.5.1.1Seite 21

Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

Gedeckt

Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird; andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, wobei ohne Rechnungsnachweis die mittleren Stundenverrechnungssätze der Partnerwerkstätten zugrunde gelegt werden.

Klausel A.2.5.2.1Seite 24

Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Gedeckt

Diebstahl und Raub

Gedeckt

Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch; bei Elektro-/Hybridfahrzeugen (Tarifvariante Komfort/Prestige) sowie bei Krafträdern ist zudem die Entwendung des Ladekabels während des Ladevorgangs mitversichert.

Klausel A.2.2.1.2Seite 15

Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.2 Entwendung

Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.

Gedeckt

Glasbruch

Gedeckt

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird, eine fiktive Abrechnung ist nicht möglich. Bei der Tarifvariante Prestige werden zusätzlich die Kosten für im selben Schadenereignis beschädigte Leuchtmittel übernommen.

Klausel A.2.2.1.5Seite 16

Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.5 Glasbruch

Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich.

Gedeckt

Naturgefahren (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen)

Gedeckt

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug, einschließlich dadurch verursachter, auf oder gegen das Fahrzeug geworfener Gegenstände; Erdbebenschäden sind ausgeschlossen.

Klausel A.2.2.1.3Seite 16

Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren

Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Gedeckt

Vandalismus (inkl. Hackerangriffe)

Gedeckt

Die Vollkasko umfasst zusätzlich mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen, einschließlich Schäden durch einen unmittelbar gegen das versicherte Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (nicht versichert, wenn der Angriff stattdessen gegen den Server oder die digitale Plattform des Herstellers gerichtet ist).

Klausel A.2.2.2.3Seite 19

Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.2.3 Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)

Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs.

Optional

Pannenhilfe (Autoschutzbrief)

Optional

Verfügbar als rechtlich selbstständiger Autoschutzbrief-Vertrag mit Pannen- und Unfallhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 100 €, Abschleppen bis 200 € (abzüglich Pannenhilfe-Kosten), sowie erweiterte Hilfe (Mietwagen, Übernachtung, Fahrzeugunterstellung) ab 50 km Entfernung vom ständigen Wohnsitz.

Klausel A.3.5Seite 33

Abschnitt: A > 3 Autoschutzbrief > 3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall

Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 €.

Optional

Ersatzfahrzeug / Mietwagen

50 €

Im Rahmen des Autoschutzbriefs wird die Anmietung eines Mietwagens organisiert; die Kosten werden bis 50 € pro Tag für höchstens 7 Tage im Inland (im Ausland bis insgesamt 350 €) übernommen, sofern weder die Weiter-/Rückfahrt- noch die Übernachtungsleistung stattdessen in Anspruch genommen wurde.

Klausel A.3.6.3Seite 35

Abschnitt: A > 3 Autoschutzbrief > 3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung > 3.6.3 Mietwagen

Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 € je Tag.

Optional

Kfz-Insassen-Unfallversicherung

Optional

Verfügbar als rechtlich selbstständige Kfz-Unfallversicherung (Pauschal- oder Platzsystem für Insassen) oder Fahrer-Unfallversicherung (Schadenunfallversicherung für den Fahrer); die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein.

Klausel A.4Seite 40

Abschnitt: A > 4 Kfz-Unfallversicherung

Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für den Abschluss der Kaskoversicherung gilt kein allgemeines Mindestalter, jedoch setzen bestimmte Beitragsermäßigungen (z. B. erweiterter Wildschaden-Schutz, Rabattschutz) voraus, dass alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Die Werkstatt kann grundsätzlich frei gewählt werden, es sei denn, für das Fahrzeug wurde der optionale Werkstatt-Service (Partnerwerkstattbindung) vereinbart; in diesem Fall müssen Schadenfeststellung und Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgen, und bei freier Werkstattwahl wird nur nach den mittleren Stundenverrechnungssätzen der Partnerwerkstätten erstattet.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Bei Diebstahl eines Pkw vermindert sich die Entschädigung um 10 %, es sei denn, das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs ist unverzüglich in Textform zu melden, und Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden über EUR 500 sind zusätzlich unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen; bei Glasschäden entfällt sie, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird, und sie reduziert sich für Pkw-Versicherungsnehmer mit gültiger, im Schadenfall vorgelegter Bahncard um bis zu 150 €.

Direktzahlung

die Bayerische entschädigt Schäden durch Geldzahlung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bzw. der maßgeblichen Reparaturkostenobergrenze; eine Direktzahlung an eine Werkstatt ist nur vorgesehen, wenn der optionale Werkstatt-Service vereinbart wurde, wodurch der Versicherte an eine Partnerwerkstatt gebunden ist.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Dokumente

Policendetails

Versicherte Ereignisse der Teilkasko

Versicherungsschutz für Diebstahl, Naturgefahren, Glasbruch, Wildunfälle, Brand und Explosion unter der Teilkasko

Quelle

Versicherte Ereignisse der Vollkasko

Versicherungsschutz umfasst alle Teilkasko-Ereignisse plus selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus

Quelle

Akkuschäden-Versicherung für Elektrofahrzeuge

Versicherungsschutz für Beschädigungen des Akkumulators in Elektro- und Hybridfahrzeugen, einschließlich Diagnose- und Transportkosten zur Akku-Teststation bis EUR 1.500

QuelleKlausel A.2.2.1.10Seite 12

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > A.2.2.1.10 Zustandsdiagnostik für den Akku

Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir bei Pkw in den Tarifvarianten Komfort und Prestige, sowie Krafträdern im Allgemeinen die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. […] Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 €, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt, bzw. wir dieser zugestimmt haben.

Schutzkleidungs-Mitversicherung für Krafträder

Nur für Krafträder: Mitversicherung von Schutzhelm und Schutzkleidung für Fahrer und Beifahrer bis EUR 500 bei Unfall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer oder Zusammenstoß mit einem Tier

QuelleKlausel A.2.2.1.8Seite 11

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Schutzhelm und Schutzbekleidung bei Krafträdern

Für Krafträder gilt: Schäden an Schutzhelm und Schutzbekleidung für Fahrer und Beifahrer, die durch Unfall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer verursacht sind, sind bis 500 EUR mitversichert. […] Ebenso besteht beim Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Kraftrads mit Tieren aller Art Versicherungsschutz für Schäden an Schutzhelm und Schutzbekleidung für Fahrer und Beifahrer bis 500 EUR.

Neuwertentschädigung

Neuwertentschädigung bei Totalschaden: bei Pkw innerhalb von 18 Monaten (Tarifvariante Komfort) bzw. 36 Monaten (Tarifvariante Prestige) nach Erstzulassung; bei Krafträdern innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung

QuelleKlausel A.2.5.1.2Seite 21

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen

Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir sofern abgeschlossen den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.1.8, wenn innerhalb von 18 Monaten (Tarifvariante Komfort) oder 36 Monaten (Tarifvariante Prestige) nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eintritt. ... Bei Krafträdern ersetzen wir den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.1.8, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden oder Zerstörung eintritt.

Freie Werkstattwahl

Versicherte können grundsätzlich frei zwischen Werkstätten wählen, es sei denn, der optionale Werkstatt-Service (Partnerwerkstattbindung) wurde vereinbart; in diesem Fall muss die Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgen.

QuelleKlausel A.2.10Seite 29

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > 2.10 Reparatur eines Pkw in einer Partnerwerkstatt (Werkstatt-Service)

Im Rahmen des Werkstatt-Service sind Sie verpflichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens sowie Tierbissfolgeschäden gemäß Punkt A.2.2.1.7 in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.

Schadensregulierung

Kaskoschäden werden durch Geldentschädigung reguliert (z. B. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert oder Reparaturkosten bis zu diesem Betrag); der Versicherer ist nicht zur eigenen Reparatur verpflichtet, sofern nicht der optionale Werkstatt-Service vereinbart ist.

QuelleKlausel A.2.5.1.1Seite 20

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.

Versicherungsgebiet

Der Kaskoschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören; die Internationale Versicherungskarte erweitert nur den Haftpflichtschutz, nicht die Kaskoversicherung.

QuelleKlausel A.1.4.1Seite 9

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz

Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. […] Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.

Schadenmeldepflicht

Versicherte sind verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Ansprüche geltend gemacht wurden

QuelleSeite 2

Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?

Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn bei einem Haftpflichtschaden gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind.

Automatische Vertragsverlängerung

Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, außer bei Kündigung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist

QuelleSeite 2

Abschnitt: Wann beginnt und endet die Deckung?

Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.

Quellen

die Bayerische Kaskoversicherung