
die Bayerische Kaskoversicherung (Kaskoversicherung)
Versichert durch BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG · Deutschland
Kaskoversicherung von die Bayerische für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.
Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2025-10Quellen
Alleinstellungsmerkmale
Die Best-Leistungs-Garantie erweitert den Versicherungsschutz gegen Mehrbeitrag automatisch auf leistungsstärkere Regelungen eines vergleichbaren Wettbewerbertarifs.
Elektro- und Hybridfahrzeuge erhalten eine Allgefahrendeckung (AllRisk) für den Akku sowie eine Neupreisentschädigung für den Akku bei Beschädigung innerhalb der maßgeblichen Neufahrzeug-Frist.
Die Vollkasko deckt auch Vandalismusschäden durch einen unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriff ab – über den üblichen Vandalismusschutz hinaus.
Pkw-Versicherte, die im Schadenfall eine gültige Bahncard vorlegen, erhalten eine Reduzierung ihrer Selbstbeteiligung um bis zu 150 €.
Kunden mit Tarifvariante Komfort oder Prestige können einmal pro Kalenderjahr einen Park-Kleinschaden per Smart-Repair-Verfahren beheben lassen.
Leistungsgrenzen
Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug
Gedeckt
Versichert sind Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch die in der Teilkasko und, sofern vereinbart, in der Vollkasko genannten Ereignisse.
Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.1 Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
Entschädigung bei Totalschaden / Diebstahl
Gedeckt
Totalschaden, Zerstörung oder Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert entschädigt. Bei Pkw gilt eine Neuwertentschädigung, wenn der Totalschaden innerhalb von 18 Monaten (Tarifvariante Komfort) bzw. 36 Monaten (Tarifvariante Prestige) nach Erstzulassung eintritt, bei Krafträdern innerhalb von 24 Monaten. Bei Diebstahl mindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern keine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre vorhanden war.
Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Teilschaden / Reparaturkosten
Gedeckt
Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird; andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, wobei ohne Rechnungsnachweis die mittleren Stundenverrechnungssätze der Partnerwerkstätten zugrunde gelegt werden.
Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
Diebstahl und Raub
Gedeckt
Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch; bei Elektro-/Hybridfahrzeugen (Tarifvariante Komfort/Prestige) sowie bei Krafträdern ist zudem die Entwendung des Ladekabels während des Ladevorgangs mitversichert.
Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.2 Entwendung
Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.
Glasbruch
Gedeckt
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird, eine fiktive Abrechnung ist nicht möglich. Bei der Tarifvariante Prestige werden zusätzlich die Kosten für im selben Schadenereignis beschädigte Leuchtmittel übernommen.
Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.5 Glasbruch
Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung bei Glasschäden ist nicht möglich.
Naturgefahren (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen)
Gedeckt
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug, einschließlich dadurch verursachter, auf oder gegen das Fahrzeug geworfener Gegenstände; Erdbebenschäden sind ausgeschlossen.
Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Vandalismus (inkl. Hackerangriffe)
Gedeckt
Die Vollkasko umfasst zusätzlich mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen, einschließlich Schäden durch einen unmittelbar gegen das versicherte Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (nicht versichert, wenn der Angriff stattdessen gegen den Server oder die digitale Plattform des Herstellers gerichtet ist).
Abschnitt: A > 2 Kaskoversicherung > 2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > 2.2.2.3 Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)
Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs.
Pannenhilfe (Autoschutzbrief)
Optional
Verfügbar als rechtlich selbstständiger Autoschutzbrief-Vertrag mit Pannen- und Unfallhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 100 €, Abschleppen bis 200 € (abzüglich Pannenhilfe-Kosten), sowie erweiterte Hilfe (Mietwagen, Übernachtung, Fahrzeugunterstellung) ab 50 km Entfernung vom ständigen Wohnsitz.
Abschnitt: A > 3 Autoschutzbrief > 3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 €.
Ersatzfahrzeug / Mietwagen
50 €
Im Rahmen des Autoschutzbriefs wird die Anmietung eines Mietwagens organisiert; die Kosten werden bis 50 € pro Tag für höchstens 7 Tage im Inland (im Ausland bis insgesamt 350 €) übernommen, sofern weder die Weiter-/Rückfahrt- noch die Übernachtungsleistung stattdessen in Anspruch genommen wurde.
Abschnitt: A > 3 Autoschutzbrief > 3.6 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung > 3.6.3 Mietwagen
Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 50 € je Tag.
Kfz-Insassen-Unfallversicherung
Optional
Verfügbar als rechtlich selbstständige Kfz-Unfallversicherung (Pauschal- oder Platzsystem für Insassen) oder Fahrer-Unfallversicherung (Schadenunfallversicherung für den Fahrer); die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Abschnitt: A > 4 Kfz-Unfallversicherung
Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet werden
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für den Abschluss der Kaskoversicherung gilt kein allgemeines Mindestalter, jedoch setzen bestimmte Beitragsermäßigungen (z. B. erweiterter Wildschaden-Schutz, Rabattschutz) voraus, dass alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Die Werkstatt kann grundsätzlich frei gewählt werden, es sei denn, für das Fahrzeug wurde der optionale Werkstatt-Service (Partnerwerkstattbindung) vereinbart; in diesem Fall müssen Schadenfeststellung und Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgen, und bei freier Werkstattwahl wird nur nach den mittleren Stundenverrechnungssätzen der Partnerwerkstätten erstattet.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Bei Diebstahl eines Pkw vermindert sich die Entschädigung um 10 %, es sei denn, das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs ist unverzüglich in Textform zu melden, und Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden über EUR 500 sind zusätzlich unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen; bei Glasschäden entfällt sie, wenn die Scheibe repariert statt ausgetauscht wird, und sie reduziert sich für Pkw-Versicherungsnehmer mit gültiger, im Schadenfall vorgelegter Bahncard um bis zu 150 €.
Direktzahlung
die Bayerische entschädigt Schäden durch Geldzahlung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bzw. der maßgeblichen Reparaturkostenobergrenze; eine Direktzahlung an eine Werkstatt ist nur vorgesehen, wenn der optionale Werkstatt-Service vereinbart wurde, wodurch der Versicherte an eine Partnerwerkstatt gebunden ist.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Dokumente
IPID Kfz-Versicherung 2025 (öffnet in einem neuen Tab)
Produktinformationsblatt · PDF
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung 10.2025 (AKB 10.2025) (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung 10.2024 (vorherige Fassung) (öffnet in einem neuen Tab)
Versicherungsbedingungen · PDF
Policendetails
Versicherte Ereignisse der Teilkasko
Versicherungsschutz für Diebstahl, Naturgefahren, Glasbruch, Wildunfälle, Brand und Explosion unter der Teilkasko
QuelleVersicherte Ereignisse der Vollkasko
Versicherungsschutz umfasst alle Teilkasko-Ereignisse plus selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismus
QuelleAkkuschäden-Versicherung für Elektrofahrzeuge
Versicherungsschutz für Beschädigungen des Akkumulators in Elektro- und Hybridfahrzeugen, einschließlich Diagnose- und Transportkosten zur Akku-Teststation bis EUR 1.500
QuelleKlausel A.2.2.1.10Seite 12Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > A.2.2.1.10 Zustandsdiagnostik für den Akku
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir bei Pkw in den Tarifvarianten Komfort und Prestige, sowie Krafträdern im Allgemeinen die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. […] Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 €, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt, bzw. wir dieser zugestimmt haben.
Schutzkleidungs-Mitversicherung für Krafträder
Nur für Krafträder: Mitversicherung von Schutzhelm und Schutzkleidung für Fahrer und Beifahrer bis EUR 500 bei Unfall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer oder Zusammenstoß mit einem Tier
QuelleKlausel A.2.2.1.8Seite 11Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Schutzhelm und Schutzbekleidung bei Krafträdern
Für Krafträder gilt: Schäden an Schutzhelm und Schutzbekleidung für Fahrer und Beifahrer, die durch Unfall mit einem anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer verursacht sind, sind bis 500 EUR mitversichert. […] Ebenso besteht beim Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Kraftrads mit Tieren aller Art Versicherungsschutz für Schäden an Schutzhelm und Schutzbekleidung für Fahrer und Beifahrer bis 500 EUR.
Neuwertentschädigung
Neuwertentschädigung bei Totalschaden: bei Pkw innerhalb von 18 Monaten (Tarifvariante Komfort) bzw. 36 Monaten (Tarifvariante Prestige) nach Erstzulassung; bei Krafträdern innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung
QuelleKlausel A.2.5.1.2Seite 21Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen
Bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir sofern abgeschlossen den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.1.8, wenn innerhalb von 18 Monaten (Tarifvariante Komfort) oder 36 Monaten (Tarifvariante Prestige) nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eintritt. ... Bei Krafträdern ersetzen wir den Neupreis des Fahrzeugs gemäß A.2.5.1.8, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden oder Zerstörung eintritt.
Freie Werkstattwahl
Versicherte können grundsätzlich frei zwischen Werkstätten wählen, es sei denn, der optionale Werkstatt-Service (Partnerwerkstattbindung) wurde vereinbart; in diesem Fall muss die Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgen.
QuelleKlausel A.2.10Seite 29Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > 2.10 Reparatur eines Pkw in einer Partnerwerkstatt (Werkstatt-Service)
Im Rahmen des Werkstatt-Service sind Sie verpflichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens sowie Tierbissfolgeschäden gemäß Punkt A.2.2.1.7 in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.
Schadensregulierung
Kaskoschäden werden durch Geldentschädigung reguliert (z. B. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert oder Reparaturkosten bis zu diesem Betrag); der Versicherer ist nicht zur eigenen Reparatur verpflichtet, sofern nicht der optionale Werkstatt-Service vereinbart ist.
QuelleKlausel A.2.5.1.1Seite 20Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > 2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > 2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > 2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Versicherungsgebiet
Der Kaskoschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören; die Internationale Versicherungskarte erweitert nur den Haftpflichtschutz, nicht die Kaskoversicherung.
QuelleKlausel A.1.4.1Seite 9Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. […] Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Schadenmeldepflicht
Versicherte sind verpflichtet, jeden Schadensfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn noch keine Ansprüche geltend gemacht wurden
QuelleSeite 2Abschnitt: Welche Verpflichtungen habe ich?
Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn bei einem Haftpflichtschaden gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
Automatische Vertragsverlängerung
Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, außer bei Kündigung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist
QuelleSeite 2Abschnitt: Wann beginnt und endet die Deckung?
Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Quellen
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:10eae608-0272-4f48-97a1-64fd5c479d24/200042_ipid_kfz.pdf#page=2(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:42e1defa-a7b9-4f64-90d0-f54edad8a99c/333801_akb-e_2024_e-drive_auto_motorrad.pdf#page=11(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:42e1defa-a7b9-4f64-90d0-f54edad8a99c/333801_akb-e_2024_e-drive_auto_motorrad.pdf#page=12(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:42e1defa-a7b9-4f64-90d0-f54edad8a99c/333801_akb-e_2024_e-drive_auto_motorrad.pdf#page=9(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=13(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=15(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=16(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=19(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=20(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=21(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=24(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=29(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=33(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=35(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/dam/jcr:d2aa35f5-bbc9-46aa-95f8-d382a2c70044/B%20250140%20AKB%20KFZ10.2025_bf.pdf#page=40(öffnet in einem neuen Tab)
- diebayerische.dehttps://www.diebayerische.de/versicherungen/kfz-versicherung/(öffnet in einem neuen Tab)
die Bayerische Kaskoversicherung