BGV Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, a public-law corporation, together with its subsidiary BGV-Versicherung Aktiengesellschaft)
BGV
BGV is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Im Rahmen des optionalen Zusatzbausteins SchadenservicePlus wählt BGV die Reparaturwerkstatt aus ihrem Partnernetz aus, erteilt den Reparaturauftrag direkt und trägt die Reparaturkosten (abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung); auf die Reparatur gewährt BGV 6 Jahre Garantie.
Geografischer Geltungsbereich
Europa sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören
Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert oder eingeschränkt werden.
Alleinstellungsmerkmale
- SchadenservicePlus bietet 6 Jahre Reparaturgarantie und bei Karosserie-/Lackschäden kostenlose Abholung, ein Ersatzfahrzeug bis zu 7 Tage sowie Fahrzeugreinigung in BGV-Partnerwerkstätten.
- ElektroPlus erweitert die Vollkasko um eine Allgefahrendeckung für den Antriebs-Akku von Elektro- und Hybrid-Pkw, inklusive Quarantäne-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Verzicht auf den Abzug 'neu für alt'.
- Der optionale Rabattschutz verhindert eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bei einem Schadenfall pro Versicherungsjahr.
- Der Exklusiv-Tarif erstattet bei Gebrauchtwagen bis 6 Jahre Fahrzeugalter den ursprünglichen Kaufpreis, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden eintritt.
- AuslandsschadenPlus (Klassik und Exklusiv) wickelt unverschuldete Unfälle im Ausland komplett nach deutschem Recht über BGV ab, ohne dass ein ausländischer Versicherer kontaktiert werden muss.
Leistungsgrenzen
Kaskoversicherung (Eigenschäden)
Gedeckt
Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist grundsätzlich auf den Wiederbeschaffungswert bzw. Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, bei gewerblich versicherten Omnibussen auf 250.000 EUR.
Entschädigung bei Totalschaden
Gedeckt
Zahlt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; eine Neupreisentschädigung gilt, wenn der Totalschaden innerhalb von 6 Monaten (Basis-Tarif), 18 Monaten (Klassik-Tarif) oder 24 Monaten (Exklusiv-Tarif) nach Erstzulassung eintritt.
Reparaturkostendeckung (Teilschäden)
Gedeckt
Übernimmt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn das Fahrzeug beschädigt wird, ohne dass ein Totalschaden vorliegt; SchadenservicePlus (in allen Tarifen wählbar) bietet Reparatur in einer Partnerwerkstatt mit 6 Jahren Garantie.
Diebstahl und Raub
Gedeckt
Deckt Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch im Rahmen der Teilkaskoversicherung.
Glasbruch
Gedeckt
Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen) einschließlich Kalibrierungskosten für Assistenzsysteme nach Glasaustausch; die Reparatur der Windschutzscheibe (statt Austausch) wird ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.
Naturgewalten
Gedeckt
Deckt Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung und Lawinen; Schäden durch Dachlawinen sind zusätzlich nur im Exklusiv-Tarif versichert.
Vandalismus / böswillige Handlungen
Bedingt
Mut- oder böswillige Handlungen unbefugter Dritter, einschließlich Hacker-/Cyberangriffen auf die Fahrzeugsoftware, sind nur in der Vollkaskoversicherung versichert, nicht in der Teilkaskoversicherung.
Pannenhilfe (Schutzbrief)
500 €
Optionaler Zusatzbaustein (Schutzbrief) mit Pannenhilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl, einschließlich Bergung, Abschleppen (bis 200 EUR bei Selbstorganisation), Kurzfahrten (bis 60 EUR), Übernachtung (bis 100 EUR/Nacht, max. 3 Nächte) und Mietwagenkosten (bis 350 EUR im Inland / 500 EUR im Ausland); erreichbar über eine 24-Stunden-Hotline.
Ersatzfahrzeug
75 €
Nur in Exklusiv
Im Exklusiv-Tarif wird bei einem Kaskoschaden ein Ersatzfahrzeug bis 75 EUR pro Tag für maximal 14 Tage gestellt; unabhängig davon bietet der optionale Zusatzbaustein SchadenservicePlus (in allen Tarifen wählbar) ein kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 7 Tage bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt.
Fahrerunfallschutz
Ausgeschlossen
Im Rahmen der Kaskoversicherung selbst nicht versichert; Personenschäden oder Tod des Fahrers sind über die separate, fakultative Fahrerschutzversicherung versichert, mit einer Höchstleistung von bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall und spezifischen Teilsummen (z. B. bis 100.000 EUR Schmerzensgeld).
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für die Standard-Kaskotarife (Basis, Klassik, Exklusiv) ist kein allgemeines Mindestalter für Fahrer festgelegt; das Schadenfreiheitsrabatt-System gewährt eine Einstufung in SF ½ nur, wenn der Versicherungsnehmer seit mindestens 3 Jahren eine Fahrerlaubnis für Pkw/Krafträder besitzt. Der separate Oldtimer-Tarif verlangt, dass alle berechtigten Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Wird SchadenservicePlus vereinbart, aber vor Reparaturvergabe kein Kontakt mit BGV aufgenommen (sodass BGV die Werkstatt nicht auswählen kann), oder wird das Fahrzeug aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen in einer anderen Werkstatt repariert, erstattet BGV nur 80 % der ansonsten erstattungsfähigen Reparaturkosten.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; der Geltungsbereich kann mit BGV erweitert oder eingeschränkt vereinbart werden.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Für den Standard-Kaskoschutz ist keine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Tracker) vorgeschrieben; der Verzicht von BGV auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile ermöglicht.
Frist zur Schadenmeldung
Ein Kaskoschaden ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile ist BGV unverzüglich in Textform anzuzeigen, und Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschäden mit Tieren über 500 EUR sind zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. Wählbar sind 0 EUR oder 150 EUR in der Teilkasko und 0, 150, 300, 500 oder 1.000 EUR in der Vollkasko. Die Reparatur der Windschutzscheibe (statt Austausch) wird ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet, außer die Reparatur erfolgt anlässlich eines Einkaufs, einer Freizeitveranstaltung oder unter vergleichbaren Umständen auf Parkplätzen.
Dokumente
Verbraucherinformation und Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2026)
Versicherungsbedingungen
Verbraucherinformation und Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2026) – alternative Medien-URL
Versicherungsbedingungen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
IPID
BGV Leistungsübersicht Kfz-Versicherung (Tarifvergleich)
Leistungsübersicht
BGV Kfz-Versicherung Produktseite
Sonstiges Dokument
Policendetails
Teilkaskoversicherung
Versicherungsschutz für benannte Gefahren wie Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel und andere Naturgewalten
QuelleVollkaskoversicherung
Umfassender Schutz einschließlich aller Teilkasko-Risiken plus Unfallschäden und Vandalismus
QuelleRabattschutz
Schutz des Schadenverlauf-Rabatts: keine Rückstufung ab SF1/SF2 in Haftpflicht und Vollkasko bei einem Schadenfall pro Jahr
QuelleAuslandsschadenPlus
Leistung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland mit Komplettabwicklung und Regulierung nach deutschem Recht
QuelleKaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen
Entschädigung zum Kaufpreis innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb bis zu einem Fahrzeugalter von 6 Jahren
QuelleSchadensersatzform
BGV vereinbart in der Regel Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleichwertigem Zustand; Entschädigung wird nach Wiederbeschaffungswert oder Reparaturaufwand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls berechnet
QuelleGenehmigungspflicht für Reparaturen
Versicherte müssen in Kaskoschäden die Zustimmung von BGV einholen, bevor Reparationen beginnen
QuelleSachverständigenverfahren bei Streitigkeiten
Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sachverständigenverfahren nach A.2.6 AKB genutzt werden
QuelleTarifvarianten (Basis, Klassik, Exklusiv)
BGV bietet drei Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Zusatzleistungen
QuelleBeitragsfeststellungsfaktoren
Kaskoprämie hängt ab von Vertragsumfang, Fahrzeugtyp, Typklasse, Schadenverlauf und Selbstbeteiligung
Quelle