Aus Quelldokumenten geprüft

BGV Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, a public-law corporation, together with its subsidiary BGV-Versicherung Aktiengesellschaft)

BGV

BGV is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-04Risikoträger: BGV-Versicherung AG (BGV Badische Versicherungen)
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Im Rahmen des optionalen Zusatzbausteins SchadenservicePlus wählt BGV die Reparaturwerkstatt aus ihrem Partnernetz aus, erteilt den Reparaturauftrag direkt und trägt die Reparaturkosten (abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung); auf die Reparatur gewährt BGV 6 Jahre Garantie.

Geografischer Geltungsbereich

Europa sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören

Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert oder eingeschränkt werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • SchadenservicePlus bietet 6 Jahre Reparaturgarantie und bei Karosserie-/Lackschäden kostenlose Abholung, ein Ersatzfahrzeug bis zu 7 Tage sowie Fahrzeugreinigung in BGV-Partnerwerkstätten.
  • ElektroPlus erweitert die Vollkasko um eine Allgefahrendeckung für den Antriebs-Akku von Elektro- und Hybrid-Pkw, inklusive Quarantäne-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten sowie Verzicht auf den Abzug 'neu für alt'.
  • Der optionale Rabattschutz verhindert eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bei einem Schadenfall pro Versicherungsjahr.
  • Der Exklusiv-Tarif erstattet bei Gebrauchtwagen bis 6 Jahre Fahrzeugalter den ursprünglichen Kaufpreis, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden eintritt.
  • AuslandsschadenPlus (Klassik und Exklusiv) wickelt unverschuldete Unfälle im Ausland komplett nach deutschem Recht über BGV ab, ohne dass ein ausländischer Versicherer kontaktiert werden muss.

Leistungsgrenzen

Kaskoversicherung (Eigenschäden)

Gedeckt

Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist grundsätzlich auf den Wiederbeschaffungswert bzw. Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, bei gewerblich versicherten Omnibussen auf 250.000 EUR.

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Entschädigung bei Totalschaden

Gedeckt

Zahlt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; eine Neupreisentschädigung gilt, wenn der Totalschaden innerhalb von 6 Monaten (Basis-Tarif), 18 Monaten (Klassik-Tarif) oder 24 Monaten (Exklusiv-Tarif) nach Erstzulassung eintritt.

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Reparaturkostendeckung (Teilschäden)

Gedeckt

Übernimmt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn das Fahrzeug beschädigt wird, ohne dass ein Totalschaden vorliegt; SchadenservicePlus (in allen Tarifen wählbar) bietet Reparatur in einer Partnerwerkstatt mit 6 Jahren Garantie.

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Diebstahl und Raub

Gedeckt

Deckt Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch im Rahmen der Teilkaskoversicherung.

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Glasbruch

Gedeckt

Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen) einschließlich Kalibrierungskosten für Assistenzsysteme nach Glasaustausch; die Reparatur der Windschutzscheibe (statt Austausch) wird ohne Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.

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Naturgewalten

Gedeckt

Deckt Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung und Lawinen; Schäden durch Dachlawinen sind zusätzlich nur im Exklusiv-Tarif versichert.

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Vandalismus / böswillige Handlungen

Bedingt

Mut- oder böswillige Handlungen unbefugter Dritter, einschließlich Hacker-/Cyberangriffen auf die Fahrzeugsoftware, sind nur in der Vollkaskoversicherung versichert, nicht in der Teilkaskoversicherung.

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Pannenhilfe (Schutzbrief)

500 €

Optionaler Zusatzbaustein (Schutzbrief) mit Pannenhilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl, einschließlich Bergung, Abschleppen (bis 200 EUR bei Selbstorganisation), Kurzfahrten (bis 60 EUR), Übernachtung (bis 100 EUR/Nacht, max. 3 Nächte) und Mietwagenkosten (bis 350 EUR im Inland / 500 EUR im Ausland); erreichbar über eine 24-Stunden-Hotline.

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Ersatzfahrzeug

75 €

Nur in Exklusiv

Im Exklusiv-Tarif wird bei einem Kaskoschaden ein Ersatzfahrzeug bis 75 EUR pro Tag für maximal 14 Tage gestellt; unabhängig davon bietet der optionale Zusatzbaustein SchadenservicePlus (in allen Tarifen wählbar) ein kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 7 Tage bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt.

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Fahrerunfallschutz

Ausgeschlossen

Im Rahmen der Kaskoversicherung selbst nicht versichert; Personenschäden oder Tod des Fahrers sind über die separate, fakultative Fahrerschutzversicherung versichert, mit einer Höchstleistung von bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall und spezifischen Teilsummen (z. B. bis 100.000 EUR Schmerzensgeld).

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für die Standard-Kaskotarife (Basis, Klassik, Exklusiv) ist kein allgemeines Mindestalter für Fahrer festgelegt; das Schadenfreiheitsrabatt-System gewährt eine Einstufung in SF ½ nur, wenn der Versicherungsnehmer seit mindestens 3 Jahren eine Fahrerlaubnis für Pkw/Krafträder besitzt. Der separate Oldtimer-Tarif verlangt, dass alle berechtigten Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Wird SchadenservicePlus vereinbart, aber vor Reparaturvergabe kein Kontakt mit BGV aufgenommen (sodass BGV die Werkstatt nicht auswählen kann), oder wird das Fahrzeug aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen in einer anderen Werkstatt repariert, erstattet BGV nur 80 % der ansonsten erstattungsfähigen Reparaturkosten.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; der Geltungsbereich kann mit BGV erweitert oder eingeschränkt vereinbart werden.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Für den Standard-Kaskoschutz ist keine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Tracker) vorgeschrieben; der Verzicht von BGV auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile ermöglicht.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Kaskoschaden ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile ist BGV unverzüglich in Textform anzuzeigen, und Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschäden mit Tieren über 500 EUR sind zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. Wählbar sind 0 EUR oder 150 EUR in der Teilkasko und 0, 150, 300, 500 oder 1.000 EUR in der Vollkasko. Die Reparatur der Windschutzscheibe (statt Austausch) wird ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet, außer die Reparatur erfolgt anlässlich eines Einkaufs, einer Freizeitveranstaltung oder unter vergleichbaren Umständen auf Parkplätzen.

Wo kaufen

Dokumente

Verbraucherinformation und Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2026)

Versicherungsbedingungen

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Verbraucherinformation und Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2026) – alternative Medien-URL

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

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BGV Leistungsübersicht Kfz-Versicherung (Tarifvergleich)

Leistungsübersicht

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BGV Kfz-Versicherung Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Teilkaskoversicherung

Versicherungsschutz für benannte Gefahren wie Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel und andere Naturgewalten

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Vollkaskoversicherung

Umfassender Schutz einschließlich aller Teilkasko-Risiken plus Unfallschäden und Vandalismus

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Neuwertentschädigung

Neuwertentschädigung für Pkw bis 6 Monate in Teil- und Vollkasko

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Rabattschutz

Schutz des Schadenverlauf-Rabatts: keine Rückstufung ab SF1/SF2 in Haftpflicht und Vollkasko bei einem Schadenfall pro Jahr

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AuslandsschadenPlus

Leistung bei unverschuldeten Unfällen im Ausland mit Komplettabwicklung und Regulierung nach deutschem Recht

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Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen

Entschädigung zum Kaufpreis innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb bis zu einem Fahrzeugalter von 6 Jahren

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Wertminderung

Erstattung von Wertminderung nach einem Kaskoschaden

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HobbyPlus

Schutz für außen am Fahrzeug befestigte Sportgeräte

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ParkschadenPlus

Reparatur nach Smart-Repair-Verfahren ohne Rückstufung bei Parkschäden

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Schadensersatzform

BGV vereinbart in der Regel Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleichwertigem Zustand; Entschädigung wird nach Wiederbeschaffungswert oder Reparaturaufwand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls berechnet

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Genehmigungspflicht für Reparaturen

Versicherte müssen in Kaskoschäden die Zustimmung von BGV einholen, bevor Reparationen beginnen

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Sachverständigenverfahren bei Streitigkeiten

Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung können Sachverständigenverfahren nach A.2.6 AKB genutzt werden

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Tarifvarianten (Basis, Klassik, Exklusiv)

BGV bietet drei Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang und Zusatzleistungen

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Beitragsfeststellungsfaktoren

Kaskoprämie hängt ab von Vertragsumfang, Fahrzeugtyp, Typklasse, Schadenverlauf und Selbstbeteiligung

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