Aus Quelldokumenten geprüft

Sparkassen-Versicherung Sachsen (comprising Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG and Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, under S.V. Holding AG)

SV Sachsen

SV Sachsen is a Kaskoversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-09Risikoträger: Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Die SV Sachsen bietet eine Direktleistung im Schadenfall: Über eine 24-Stunden-Soforthilfe-Hotline wird ein kostenloses Ersatzfahrzeug bereitgestellt, das beschädigte Auto abgeholt, in einer Partnerwerkstatt reparaert und gereinigt zurückgebracht.

Geografischer Geltungsbereich

Sachsen

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland; die Mallorca-Deckung erweitert den Schutz auf Mietfahrzeuge im europäischen Ausland bis zur in Deutschland vereinbarten Versicherungssumme.

Alleinstellungsmerkmale

  • Kostenloses Ersatzfahrzeug mit Hol- und Bringservice nach einem Kasko-Schaden in Deutschland (außer Glasbruch und Parkschäden).
  • Sechs Jahre Garantie auf die Reparaturleistung mit Originalersatzteilen bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt.
  • Der Kasko-Schutz gilt auch bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Überfahren einer roten Ampel), ausgenommen Trunkenheit oder Rauschmittelmissbrauch.
  • Die Beitragssicherheit hält den vereinbarten Beitrag zu Vertragsbeginn und auf Wunsch während der gesamten Haltedauer des Pkw stabil.
  • Die Teilkasko-Selbstbeteiligung entfällt vollständig bei Steinschlag-Windschutzscheiben-Reparaturen in einer Partnerwerkstatt.

Leistungsgrenzen

Eigenschäden durch selbst verursachte Unfälle

Bedingt

Nur in Vollkasko

Nur im Rahmen der Vollkasko: Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verursachten Unfall werden als Reparaturkosten erstattet, begrenzt auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, falls das Fahrzeug nicht vollständig oder fachgerecht repariert wird; in der reinen Teilkasko nicht enthalten.

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Entschädigung bei Totalschaden

Gedeckt

Im Totalschadenfall richtet sich die Entschädigung nach dem um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert; gilt sowohl für Teilkasko- als auch Vollkasko-Schadenereignisse.

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Teilschaden / Reparaturkostendeckung

Gedeckt

Reparaturkosten für unter Teilkasko oder Vollkasko versicherte Schäden werden bis zur Höhe der für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten erstattet, begrenzt durch den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

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Diebstahl und Raub

Gedeckt

Die Teilkasko (und damit auch die Vollkasko) deckt Schäden oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs durch Diebstahl, bewertet zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.

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Glasbruch- / Steinschlagschäden

Gedeckt

Steinschlagschäden sind zum Nulltarif versichert; bei einer Windschutzscheiben-Reparatur in einer Partnerwerkstatt entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkasko vollständig, wenn die Beauftragung über die Soforthilfe erfolgt.

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Naturgefahren (Sturm, Hagel, Wildunfall)

Gedeckt

Die Teilkasko deckt Schäden durch Sturm, Hagel, Diebstahl, Wildunfall und Tierbiss ab und schont so die Haushaltskasse.

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Vandalismus / mut- oder böswillige Handlungen Dritter

Bedingt

Nur in Vollkasko

Die Vollkasko schützt zusätzlich zur Teilkasko bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder, nicht berechtigter Personen; in der reinen Teilkasko nicht enthalten.

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Pannenhilfe / Autoschutzbrief

Optional

Der optionale Autoschutzbrief bietet europaweit schnelle Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl sowie Fahrzeug- oder Fahrerausfall für Pkw, Wohnmobile bis 4 Tonnen und Motorräder.

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Ersatzfahrzeug während der Reparatur

Gedeckt

Nach einem Kasko-Schaden in Deutschland (außer Glasbruch und Parkschäden) stellt die SV Sachsen ein kostenloses Ersatzfahrzeug (Gruppe A) bereit, während das beschädigte Auto abgeholt, in einer Partnerwerkstatt repariert und gereinigt zurückgebracht wird.

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Fahrerschutz

Optional

Der optionale Fahrerschutz ergänzt die Kfz-Versicherung um Leistungen bei Personenschäden des Fahrers nach einem selbst verursachten Unfall, etwa bei Verdienstausfall oder weiteren finanziellen Folgen.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

In den geprüften Quellen ist kein spezifisches Mindestalter oder eine Mindestfahrerfahrung für die Kasko-Berechtigung angegeben.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Beim Baustein Werkstatt-Management/Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, Kaskoschäden ausschließlich in einer Partnerwerkstatt der SV Sachsen reparieren zu lassen, wodurch sich die Prämie verringert; die Bindung gilt nur für versicherte Kaskoleistungen, nicht für Inspektionen, Reifenwechsel oder Wartungsarbeiten.

Räumlicher Geltungsbereich

Die Werkstattbindung gilt in der Regel nur innerhalb Deutschlands, während die Mallorca-Deckung den Kasko-bezogenen Schutz für Mietfahrzeuge auf das europäische Ausland bis zur deutschen Versicherungssumme ausdehnt.

Diebstahlschutz-Anforderungen

In den geprüften Quellen sind keine spezifischen Anforderungen an Diebstahlsicherungen für den Kasko-Schutz angegeben.

Frist zur Schadenmeldung

In den geprüften Quellen ist keine spezifische Meldefrist für Kasko-Schäden angegeben; Versicherungsnehmer werden gebeten, sich zeitnah nach einem Schaden an die Soforthilfe-Hotline zu wenden.

Selbstbeteiligungsregeln

Die Selbstbeteiligung wird für Teilkasko und Vollkasko individuell vereinbart, wobei die Teilkasko-Selbstbeteiligung nicht höher sein darf als die der Vollkasko; bei einer Windschutzscheiben-Reparatur wegen Steinschlags in einer Partnerwerkstatt entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkasko vollständig, wenn die Beauftragung über die Soforthilfe erfolgt.

Dokumente

630Jv-0925 Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung, Ausgabe September 2025

Versicherungsbedingungen

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630Jv-0825 Vertragsgrundlagen zur Kfz-Versicherung, Ausgabe August 2025

Versicherungsbedingungen

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630J-0524 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Ausgabe 6

Versicherungsbedingungen

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630J-0524 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Privatkunden-Ausgabe

Versicherungsbedingungen

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Policendetails

Tierbiss und Wildunfall

Deckung für unmittelbare Fahrzeugschäden durch Tierbiss (z.B. Marder) und Wildunfälle mit Deckungsgrenzen bis 10.000 EUR (20.000 EUR mit optionalem Kasko-Plus)

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Steinschlag-Schäden

Steinschlag-Schäden zum Nulltarif; bei Windschutzscheiben-Reparatur entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkasko, wenn Reparatur in Partnerwerkstatt erfolgt und Kunde über Soforthilfe beauftragt

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Kasko-Plus Zusatzbaustein

Optionale Erweiterung der Teilkasko mit erhöhten Deckungsgrenzen für spezifische Risiken, insbesondere Tierbissschutz verdoppelt sich von 10.000 EUR auf 20.000 EUR und Dachlawinen-Schutz

Quelle

Erweiterter Rabattretter

Optionales Modul, das den Schadenfrei-Rabatt nach dem ersten schadenhaften Schadenereignis im Jahr nicht rückgestuft wird

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Autorisiertes Reparatur-Netzwerk und Direktleistung

Bestimmte Reparaturtypen und Selbstbeteiligungsverzichte (z.B. Windschutzscheiben-Reparatur bei Steinschlag) gelten nur bei Reparatur in Partner-Werkstätten; Direktzahlung an Werkstatt möglich

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Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit

Kasko-Versicherung (Vollkasko und Teilkasko) deckt auch Schäden bei grober Fahrlässigkeit (z.B. rote Ampel überfahren, unangepasste Geschwindigkeit) ab, ausgenommen Trunkenheit und Rauschmittelmissbrauch

Quelle

Schadenzahlung und Regulierungsverfahren

Sparkassen-Versicherung Sachsen bietet Sofortleistung im Schadenfalle; 24-Stunden-Soforthilfe-Hotline, Ersatzfahrzeug während Reparatur, Transport zu Partner-Werkstätten

Quelle

Quellen