uniVersa Versicherungen (uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G. and uniVersa Allgemeine Versicherung AG)
uniVersa
uniVersa is a Kaskoversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Im Rahmen des optionalen Bausteins Werkstatt-Service erfolgt die Werkstattabrechnung direkt mit uniVersa, sodass der Versicherungsnehmer nicht in Vorleistung treten muss.
Geografischer Geltungsbereich
Europa im geographischen Sinn sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Alleinstellungsmerkmale
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Kaskoschäden, außer bei Ermöglichung von Fahrzeugdiebstahl oder Trunkenheitsfahrten.
- Neuwert- bzw. Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden für bis zu 24 Monate nach Erstzulassung, deutlich über dem marktüblichen Minimum.
- Optionaler Werkstatt-Service bietet 20% Nachlass auf den Kasko-Beitrag sowie kostenloses Ersatzfahrzeug, Hol-/Bringservice und Innen-/Außenreinigung.
- Folgeschäden durch Tierbisse sind ohne feste Höchstentschädigungsgrenze versichert.
- 24h-Schadenhotline in Verbindung mit dem uniVersa Case Management, das Versicherungsnehmer durch den gesamten Schadenabwicklungsprozess begleitet und auf Formulare verzichtet, wo immer möglich.
Leistungsgrenzen
Kaskoversicherung (Eigenschäden am Fahrzeug)
Gedeckt
Das versicherte Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch die in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung genannten Ereignisse versichert. Die Höchstentschädigung ist gemäß A.2.5.10 auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt und somit kein fester Betrag.
Totalschaden / Zerstörung / Verlust des Fahrzeugs
Gedeckt
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Für Pkw gilt bis zu 24 Monate nach Erstzulassung eine Neuwertentschädigung bei als Neufahrzeug erworbenen Fahrzeugen bzw. eine Kaufpreisentschädigung bis 24 Monate bei als Gebrauchtfahrzeug erworbenen Fahrzeugen (Erstzulassung bei Vertragsbeginn nicht älter als 60 Monate) gemäß A.2.5.1.1-A.2.5.1.4. Leasingfahrzeuge, Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge sind von der erweiterten Neupreis-/Kaufpreisentschädigung ausgenommen.
Teilschaden / Reparaturkosten
Gedeckt
Bei Beschädigung des Fahrzeugs werden die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bei vollständiger und fachgerechter Reparatur) bzw. bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert gezahlt (A.2.5.2.1). Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind innerhalb derselben Obergrenze mitversichert (A.2.5.2.2).
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch
Gedeckt
Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, Unterschlagung (nur wenn das Fahrzeug dem Täter nicht überlassen wurde) und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs (A.2.2.1.2). Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs begrenzt, kein fester Betrag.
Glasbruchschäden
Gedeckt
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) (A.2.2.1.5). Bei Partner-Werkstätten (Carglass, Wintec) entfällt der Selbstbehalt bei Reparatur; bei Austausch der Windschutzscheibe in einer Partner-Werkstatt wird die Selbstbeteiligung um 75 EUR reduziert. Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer Ersatz von Umweltplakette/Vignette und Leuchtmitteln.
Naturgewalten
Gedeckt
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten geworfener Gegenstände sowie Überspannungsschäden durch Blitzschlag (z. B. während des Ladevorgangs eines E-Fahrzeugs) (A.2.2.1.3).
Vandalismus / mut- oder böswillige Handlungen / Hackerangriffe
Gedeckt
Nur in Vollkasko
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, einschließlich Schäden durch einen unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (z. B. Manipulation der Fahrzeugsoftware). Angriffe auf Server des Herstellers oder Dritter, die sich nur mittelbar auswirken, sowie Programmier-/Wartungsfehler des Herstellers sind ausgeschlossen (A.2.2.2.3). Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung enthalten.
Pannenhilfe / Kfz-Schutzbrief
unlimited
Optionaler Zusatzbaustein (Kfz-Schutzbrief) für Pkw und Krafträder. Von uniVersa organisierte Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen werden in unbegrenzter Höhe übernommen (A.3.5.1-A.3.5.3); bei nicht von uniVersa organisierter Hilfe erfolgt Erstattung bis 154 EUR. Weitere gedeckelte Leistungen ab 30 km Entfernung vom Wohnort: Mietwagen bis 490 EUR, Übernachtung bis 100 EUR/Nacht für max. 4 Nächte, Fahrzeugunterstellung bis 2 Wochen, Kosten für Krankenbesuch bis 500 EUR, Bestattungs-/Überführungskosten bis 5.000 EUR und Kosten bei Schlüsselverlust bis 125 EUR.
Ersatzfahrzeug
490 €
Im Rahmen des optionalen Bausteins Werkstatt-Service für Pkw (ausgenommen Leasingfahrzeuge) stellt die Partnerwerkstatt für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wobei ein klassengleiches Fahrzeug nicht garantiert werden kann (A.2.5.3.2.b). Alternativ wird im Rahmen des optionalen Kfz-Schutzbriefs ein Mietwagen bis 490 EUR übernommen, solange das Fahrzeug nicht fahrbereit ist (A.3.6.3).
Fahrerschutzversicherung
Optional
Optionaler Zusatzbaustein (Fahrerschutzversicherung) zur Kfz-Haftpflichtversicherung, abschließbar gegen Beitragszuschlag. Ersetzt den unfallbedingten Personenschaden des berechtigten Fahrers, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, einschließlich Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld (ab 5 Tagen ununterbrochenem Krankenhausaufenthalt) (A.4.1, A.4.4.1). Die Leistung ist auf die vereinbarte Personenschaden-Versicherungssumme der zugehörigen Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt, kein fester Betrag in den Bedingungen (A.4.4.3); Werbematerial nennt bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Der optionale Rabattschutz greift nicht, wenn der schadenverursachende Fahrer jünger als 23 Jahre ist; ein Abschluss ist dennoch möglich. Zudem muss der Vertrag bei Beginn des Rabattschutzes mindestens in SF-Klasse 4 eingestuft sein (I.5.2.1, I.5.2.2).
Anforderungen an das Werkstattnetz
Ist der optionale Baustein Werkstatt-Service für Pkw vereinbart, wählt uniVersa die Reparaturwerkstatt aus, und der Reparaturvertrag kommt zwischen Versicherungsnehmer und dieser Werkstatt zustande (A.2.5.3.1); dafür gibt es 20% Nachlass auf den Kasko-Beitrag. Auch ohne diesen Baustein reduziert sich bei Reparatur eines Voll- oder Teilkaskoschadens (außer Glasschaden) in einer von uniVersa festgelegten Partnerwerkstatt die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50% (A.2.5.12).
Räumlicher Geltungsbereich
Der Kaskoversicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (A.2.4).
Diebstahlschutz-Anforderungen
Die geprüften Versicherungsbedingungen sehen keine verpflichtende Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Wegfahrsperre) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor; die allgemeinen Pflichten verlangen lediglich, dass das Fahrzeug nur von einem berechtigten Fahrer mit erforderlicher Fahrerlaubnis genutzt wird (D.1.1).
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1). Die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist unverzüglich in Textform anzuzeigen (E.1.3.1), und Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschäden mit Tieren über 500 EUR sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen (E.1.3.4).
Selbstbeteiligungsregeln
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen (A.2.5.12). Bei Glasschäden entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch Reparatur (nicht durch Scheibenaustausch) in einer festgelegten Werkstatt behoben wird. Beim Smart-Repair-Verfahren für Kleinschäden an der Karosserie gilt aktuell keine Selbstbeteiligung (A.2.2.2.5). Bei anderen Voll-/Teilkaskoschäden (außer Glasschäden), die ohne den Baustein Werkstatt-Service in einer uniVersa-Partnerwerkstatt repariert werden, reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50%.
Policendetails
Werkstatt-Service
Optionales Modul mit Schadenverwaltung und kostenlosen Reparaturen in Partnerwerkstätten; 20% Kaskoprämie-Rabatt
QuelleGlasschadenversicherung
Kostenlose Reparatur von Steinschlägen durch Wintec/Carglass mit Verzicht auf Selbstbeteiligung
QuelleSmart Repair
Kleinschäden bis 200 Euro pro Jahr ohne Selbstbeteiligung; bis 1.000 Euro können selbst reguliert werden
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarRabattschutz
Schutz vor Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach selbstverschuldetem Unfall; ein Schaden pro Jahr
QuelleGAP-Deckung
Ideale Absicherung von Leasing- bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugen; schließt Lücke zwischen Kaskoentschädigung und Restbetrag
QuelleMallorca-Police
Eingeschlossene Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland bis zu sechs Monaten
QuelleFahrerschutz
Übernahme der Kosten für die verletzte Person hinter dem Lenkrad bis zu 15 Millionen EUR
QuelleKfz-Schutzbrief
Optionale Zusatzversicherung für Pannen, Unfälle, Notfälle oder Erkrankungen des Fahrers mit europaweiter Gültigkeit
QuelleAuslandschadenschutz
Zusätzlicher Schutz bei unverschuldetem Verkehrsunfall im Ausland (im vereinbarten Geltungsbereich)
QuelleNeupreisentschädigung
Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust für bis zu 18 Monate
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarWerkstattbindung
Optionale Vereinbarung bei der Versicherer Werkstatt vorgibt; Selbstbeteiligung reduziert sich um die Hälfte bei Partnerwerkstatt
QuelleSelbstbeteiligungsvarianten
13-15 verschiedene Selbstbeteiligungsstufungen in der Kaskoversicherung zur individuellen Beitragsgestaltung
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarVersicherungsbeschränkungen
Kaskoversicherung schließt Leasingfahrzeuge, Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw von Neupreisentschädigung aus
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarSelbstregulierungslimit
Schäden bis 1.000 Euro können selbst reguliert werden und sind nicht anzeigepflichtig
QuelleQuelle nicht mehr erreichbarSchadenfreiheitsrabatt-Erhalt
Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes bei Vertragsunterbrechungen von bis zu zehn Jahren
QuelleElektrofahrzeug-Leistungen
Bei Schaden am Antriebsakkumulator keine Leistungskürzung "neu für alt"; Ladekartenschäden bis 500 EUR mitversichert
QuelleTierbiss-Versicherung
Bissschäden durch alle Tiere an allen Fahrzeugteilen und für alle Fahrzeugarten mitversichert; keine Obergrenze
QuelleSchadenverwaltung
Übernahme des Schadenverwaltung bei Kasko-Fällen; Case Management bei Totalschaden, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm
Quelle