Aus Quelldokumenten geprüft

uniVersa Versicherungen (uniVersa Krankenversicherung a.G., uniVersa Lebensversicherung a.G. and uniVersa Allgemeine Versicherung AG)

uniVersa

uniVersa is a Kaskoversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-04-01Risikoträger: uniVersa Allgemeine Versicherung AG
24/7 Assistance

Direktzahlung

Im Rahmen des optionalen Bausteins Werkstatt-Service erfolgt die Werkstattabrechnung direkt mit uniVersa, sodass der Versicherungsnehmer nicht in Vorleistung treten muss.

Geografischer Geltungsbereich

Europa im geographischen Sinn sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Alleinstellungsmerkmale

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Kaskoschäden, außer bei Ermöglichung von Fahrzeugdiebstahl oder Trunkenheitsfahrten.
  • Neuwert- bzw. Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden für bis zu 24 Monate nach Erstzulassung, deutlich über dem marktüblichen Minimum.
  • Optionaler Werkstatt-Service bietet 20% Nachlass auf den Kasko-Beitrag sowie kostenloses Ersatzfahrzeug, Hol-/Bringservice und Innen-/Außenreinigung.
  • Folgeschäden durch Tierbisse sind ohne feste Höchstentschädigungsgrenze versichert.
  • 24h-Schadenhotline in Verbindung mit dem uniVersa Case Management, das Versicherungsnehmer durch den gesamten Schadenabwicklungsprozess begleitet und auf Formulare verzichtet, wo immer möglich.

Leistungsgrenzen

Kaskoversicherung (Eigenschäden am Fahrzeug)

Gedeckt

Das versicherte Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch die in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung genannten Ereignisse versichert. Die Höchstentschädigung ist gemäß A.2.5.10 auf den Neupreis des Fahrzeugs beschränkt und somit kein fester Betrag.

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Totalschaden / Zerstörung / Verlust des Fahrzeugs

Gedeckt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Für Pkw gilt bis zu 24 Monate nach Erstzulassung eine Neuwertentschädigung bei als Neufahrzeug erworbenen Fahrzeugen bzw. eine Kaufpreisentschädigung bis 24 Monate bei als Gebrauchtfahrzeug erworbenen Fahrzeugen (Erstzulassung bei Vertragsbeginn nicht älter als 60 Monate) gemäß A.2.5.1.1-A.2.5.1.4. Leasingfahrzeuge, Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge sind von der erweiterten Neupreis-/Kaufpreisentschädigung ausgenommen.

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Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Bei Beschädigung des Fahrzeugs werden die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bei vollständiger und fachgerechter Reparatur) bzw. bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert gezahlt (A.2.5.2.1). Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind innerhalb derselben Obergrenze mitversichert (A.2.5.2.2).

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Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch

Gedeckt

Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, Unterschlagung (nur wenn das Fahrzeug dem Täter nicht überlassen wurde) und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs (A.2.2.1.2). Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs begrenzt, kein fester Betrag.

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Glasbruchschäden

Gedeckt

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) (A.2.2.1.5). Bei Partner-Werkstätten (Carglass, Wintec) entfällt der Selbstbehalt bei Reparatur; bei Austausch der Windschutzscheibe in einer Partner-Werkstatt wird die Selbstbeteiligung um 75 EUR reduziert. Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer Ersatz von Umweltplakette/Vignette und Leuchtmitteln.

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Naturgewalten

Gedeckt

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Muren, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten geworfener Gegenstände sowie Überspannungsschäden durch Blitzschlag (z. B. während des Ladevorgangs eines E-Fahrzeugs) (A.2.2.1.3).

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Vandalismus / mut- oder böswillige Handlungen / Hackerangriffe

Gedeckt

Nur in Vollkasko

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, einschließlich Schäden durch einen unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (z. B. Manipulation der Fahrzeugsoftware). Angriffe auf Server des Herstellers oder Dritter, die sich nur mittelbar auswirken, sowie Programmier-/Wartungsfehler des Herstellers sind ausgeschlossen (A.2.2.2.3). Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung enthalten.

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Pannenhilfe / Kfz-Schutzbrief

unlimited

Optionaler Zusatzbaustein (Kfz-Schutzbrief) für Pkw und Krafträder. Von uniVersa organisierte Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen werden in unbegrenzter Höhe übernommen (A.3.5.1-A.3.5.3); bei nicht von uniVersa organisierter Hilfe erfolgt Erstattung bis 154 EUR. Weitere gedeckelte Leistungen ab 30 km Entfernung vom Wohnort: Mietwagen bis 490 EUR, Übernachtung bis 100 EUR/Nacht für max. 4 Nächte, Fahrzeugunterstellung bis 2 Wochen, Kosten für Krankenbesuch bis 500 EUR, Bestattungs-/Überführungskosten bis 5.000 EUR und Kosten bei Schlüsselverlust bis 125 EUR.

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Ersatzfahrzeug

490 €

Im Rahmen des optionalen Bausteins Werkstatt-Service für Pkw (ausgenommen Leasingfahrzeuge) stellt die Partnerwerkstatt für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wobei ein klassengleiches Fahrzeug nicht garantiert werden kann (A.2.5.3.2.b). Alternativ wird im Rahmen des optionalen Kfz-Schutzbriefs ein Mietwagen bis 490 EUR übernommen, solange das Fahrzeug nicht fahrbereit ist (A.3.6.3).

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Fahrerschutzversicherung

Optional

Optionaler Zusatzbaustein (Fahrerschutzversicherung) zur Kfz-Haftpflichtversicherung, abschließbar gegen Beitragszuschlag. Ersetzt den unfallbedingten Personenschaden des berechtigten Fahrers, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, einschließlich Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld (ab 5 Tagen ununterbrochenem Krankenhausaufenthalt) (A.4.1, A.4.4.1). Die Leistung ist auf die vereinbarte Personenschaden-Versicherungssumme der zugehörigen Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt, kein fester Betrag in den Bedingungen (A.4.4.3); Werbematerial nennt bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Der optionale Rabattschutz greift nicht, wenn der schadenverursachende Fahrer jünger als 23 Jahre ist; ein Abschluss ist dennoch möglich. Zudem muss der Vertrag bei Beginn des Rabattschutzes mindestens in SF-Klasse 4 eingestuft sein (I.5.2.1, I.5.2.2).

Anforderungen an das Werkstattnetz

Ist der optionale Baustein Werkstatt-Service für Pkw vereinbart, wählt uniVersa die Reparaturwerkstatt aus, und der Reparaturvertrag kommt zwischen Versicherungsnehmer und dieser Werkstatt zustande (A.2.5.3.1); dafür gibt es 20% Nachlass auf den Kasko-Beitrag. Auch ohne diesen Baustein reduziert sich bei Reparatur eines Voll- oder Teilkaskoschadens (außer Glasschaden) in einer von uniVersa festgelegten Partnerwerkstatt die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50% (A.2.5.12).

Räumlicher Geltungsbereich

Der Kaskoversicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (A.2.4).

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die geprüften Versicherungsbedingungen sehen keine verpflichtende Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Wegfahrsperre) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor; die allgemeinen Pflichten verlangen lediglich, dass das Fahrzeug nur von einem berechtigten Fahrer mit erforderlicher Fahrerlaubnis genutzt wird (D.1.1).

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1). Die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist unverzüglich in Textform anzuzeigen (E.1.3.1), und Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschäden mit Tieren über 500 EUR sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen (E.1.3.4).

Selbstbeteiligungsregeln

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen (A.2.5.12). Bei Glasschäden entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die Beschädigung durch Reparatur (nicht durch Scheibenaustausch) in einer festgelegten Werkstatt behoben wird. Beim Smart-Repair-Verfahren für Kleinschäden an der Karosserie gilt aktuell keine Selbstbeteiligung (A.2.2.2.5). Bei anderen Voll-/Teilkaskoschäden (außer Glasschäden), die ohne den Baustein Werkstatt-Service in einer uniVersa-Partnerwerkstatt repariert werden, reduziert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung um 50%.

Dokumente

Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung FLEXXdrive (KBB-222, 04/2024)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung FLEXXdrive (KBB-222, 04/2023)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Werkstatt-Service

Optionales Modul mit Schadenverwaltung und kostenlosen Reparaturen in Partnerwerkstätten; 20% Kaskoprämie-Rabatt

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Glasschadenversicherung

Kostenlose Reparatur von Steinschlägen durch Wintec/Carglass mit Verzicht auf Selbstbeteiligung

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Smart Repair

Kleinschäden bis 200 Euro pro Jahr ohne Selbstbeteiligung; bis 1.000 Euro können selbst reguliert werden

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Rabattschutz

Schutz vor Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes nach selbstverschuldetem Unfall; ein Schaden pro Jahr

Quelle

GAP-Deckung

Ideale Absicherung von Leasing- bzw. kreditfinanzierten Fahrzeugen; schließt Lücke zwischen Kaskoentschädigung und Restbetrag

Quelle

Mallorca-Police

Eingeschlossene Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland bis zu sechs Monaten

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Fahrerschutz

Übernahme der Kosten für die verletzte Person hinter dem Lenkrad bis zu 15 Millionen EUR

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Kfz-Schutzbrief

Optionale Zusatzversicherung für Pannen, Unfälle, Notfälle oder Erkrankungen des Fahrers mit europaweiter Gültigkeit

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Auslandschadenschutz

Zusätzlicher Schutz bei unverschuldetem Verkehrsunfall im Ausland (im vereinbarten Geltungsbereich)

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Neupreisentschädigung

Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust für bis zu 18 Monate

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Werkstattbindung

Optionale Vereinbarung bei der Versicherer Werkstatt vorgibt; Selbstbeteiligung reduziert sich um die Hälfte bei Partnerwerkstatt

Quelle

Selbstbeteiligungsvarianten

13-15 verschiedene Selbstbeteiligungsstufungen in der Kaskoversicherung zur individuellen Beitragsgestaltung

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Versicherungsbeschränkungen

Kaskoversicherung schließt Leasingfahrzeuge, Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermiet-Pkw von Neupreisentschädigung aus

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Selbstregulierungslimit

Schäden bis 1.000 Euro können selbst reguliert werden und sind nicht anzeigepflichtig

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Schadenfreiheitsrabatt-Erhalt

Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes bei Vertragsunterbrechungen von bis zu zehn Jahren

Quelle

Elektrofahrzeug-Leistungen

Bei Schaden am Antriebsakkumulator keine Leistungskürzung "neu für alt"; Ladekartenschäden bis 500 EUR mitversichert

Quelle

Tierbiss-Versicherung

Bissschäden durch alle Tiere an allen Fahrzeugteilen und für alle Fahrzeugarten mitversichert; keine Obergrenze

Quelle

Schadenverwaltung

Übernahme des Schadenverwaltung bei Kasko-Fällen; Case Management bei Totalschaden, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm

Quelle

Quellen