Aus Quelldokumenten extrahiert

R+V Kaskoversicherung (Kfzpolice Kasko)

Versichert durch R+V Direktversicherung AG · Deutschland

Kaskoversicherung von R+V für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2022-07Quellen

Online-Abschluss

Alleinstellungsmerkmale

Leistungsverbesserungsgarantie: Verbessert R+V die Leistungen für Neuverträge, profitieren bestehende Versicherungsnehmer automatisch und ohne Mehrkosten von diesen Verbesserungen.

Die KfzPolice premium zahlt eine Wechselprämie von 2.000 EUR, wenn ein verunfallter Verbrenner-Pkw durch einen neuen, ebenfalls bei R+V versicherten Elektro-Pkw ersetzt wird.

Neupreisentschädigungsfenster von bis zu 30 Monaten (36 Monate bei Elektro-/Hybridfahrzeugen) in der KfzPolice premium.

Die Nutzung des R+V Werkstattservice-Partnernetzwerks kann den Kaskobeitrag um bis zu 12 % senken und beinhaltet ein kostenloses Ersatzfahrzeug sowie eine dreijährige Reparaturgarantie.

Die optionale Fahrerschutz-Versicherung schützt den eigenen Personenschaden des Fahrers wie eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung bis 20 Mio. EUR je Schadensfall, unabhängig vom Verschulden.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug

Gedeckt

Versichert Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs durch die in der Teilkasko (A.2.2) oder Vollkasko (A.2.3) genannten Ereignisse, je nach gewähltem Tarif. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

Klausel A.2.1.1Seite Seite 11 von 84

Abschnitt: A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? > A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Pkw > A.2.1 Was ist versichert?

Versichert ist Ihr Pkw gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko).

Gedeckt

Totalschaden- und Neupreisentschädigung

Gedeckt

Zahlt eine Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl innerhalb von 30 Monaten nach Erstzulassung in der KfzPolice premium (36 Monate bei Elektro-/Hybridfahrzeugen) bzw. innerhalb von 12 Monaten in der KfzPolice comfort; die KfzPolice classic zahlt nur den Wiederbeschaffungswert ohne verlängertes Neupreis-Fenster. Die Kaufwertentschädigung gilt innerhalb von 24 Monaten (premium) bzw. 12 Monaten (comfort). Premium zahlt zusätzlich eine Mobilitätspauschale von 500 EUR, wenn ein gestohlenes Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats wiederaufgefunden wird, sowie eine Wechselprämie von 2.000 EUR beim Umstieg von einem verunfallten Verbrenner-Pkw auf einen neuen bei R+V versicherten Elektro-Pkw.

Klausel A.2.6.1.bSeite Seite 16 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Wir zahlen den Neupreis des Pkw nach A.2.6.1.k wenn - in der KfzPolice premium innerhalb von 30 Monaten, - in der KfzPolice comfort innerhalb von 12 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.

Gedeckt

Teilschaden- / Reparaturkostendeckung

85 % der Versicherungssumme

Deckt die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. In der KfzPolice premium und comfort erfolgt ein Abzug 'neu für alt' nur bei mitversicherten Funk-/Infotainment-/Telefongeräten; in der KfzPolice classic wird bei allen ausgetauschten Teilen ein voller alters- und abnutzungsbedingter Abzug vorgenommen. Bei Reparatur außerhalb einer von R+V ausgewählten Werkstatt im Rahmen des vereinbarten Werkstattservice ist der Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.

Klausel A.2.6.2.aSeite Seite 17 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Wenn Sie mit uns den Werkstattservice vereinbart haben und Ihren Pkw in einer anderen als von uns ausgewählten Werkstatt reparieren lassen, gilt: Ihr Erstattungsanspruch ist auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.

Gedeckt

Diebstahl- und Raubdeckung

Gedeckt

Die Teilkasko versichert Diebstahl, Raub, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs. Die KfzPolice premium zahlt zusätzlich die Kosten für Schloss- und Schlüsselersatz nach Schlüsseldiebstahl sowie eine Mobilitätspauschale von 500 EUR, wenn das gestohlene Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats wiederaufgefunden wird.

Klausel A.2.2.2Seite Seite 12 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung

Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Pkw aufgrund räuberischer Erpressung.

Gedeckt

Glasbruchdeckung

Gedeckt

Versichert Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Windschutzscheibe, Fenster, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) im Rahmen der Teilkasko in allen Tarifen. Bei Reparatur (Verbundglasreparatur) statt Austausch durch eine von R+V empfohlene Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung. In der KfzPolice classic ist die Erstattung bei Nutzung einer nicht empfohlenen Werkstatt auf 85 % der Reparaturkosten begrenzt (mit Ausnahmen).

Klausel A.2.2.5Seite Seite 13 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Pkw. Oberflächliche Abplatzungen oder Kratzer sind keine Bruchschäden.

Gedeckt

Naturgefahrendeckung

Gedeckt

Die KfzPolice premium versichert Erdbeben, Erdsenkungen, Vulkanausbrüche, Lawinen (einschl. Dachlawinen), Muren, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die KfzPolice comfort und classic versichern abweichend nur Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (nicht Erdbeben, Erdsenkung, Vulkanausbruch, Lawinen oder Muren).

Klausel A.2.2.3Seite Seite 13 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Naturgewalten

In der KfzPolice premium sind die unmittelbaren Einwirkungen folgender Naturgewalten auf den Pkw versichert: - Erdbeben, Erdsenkungen, Vulkanausbrüche, Lawinen einschließlich Dachlawinen, und Muren, - Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.

Bedingt

Vandalismus- / Mutwillige-Beschädigung-Deckung

Bedingt

Versichert mut- oder böswillige Handlungen Dritter, einschließlich Cyberangriffen, jedoch nur, wenn Vollkasko statt Teilkasko gewählt wurde; Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht mitversichert.

Klausel A.2.3.3Seite Seite 15 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert ist die Beschädigung, die Zerstörung oder der Totalschaden des Pkw durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter, z. B. Vandalismus oder Cyberangriff. Programmier- oder Wartungsfehler des Herstellers sind nicht mitversichert.

Optional

Pannen- und Unfallhilfe (Schutzbrief)

150 €

Wird als rechtlich eigenständiger Zusatzvertrag (Schutzbrief) ab ca. 14,95 EUR/Jahr für Pkw und Krafträder angeboten. Deckt Pannenhilfe vor Ort bis 150 EUR (unbegrenzt, wenn R+V die Hilfe organisiert), Abschleppen bis 200 EUR bei Selbstorganisation (unbegrenzt, wenn durch R+V organisiert), Schlüsselnotdienst bis 100 EUR sowie Falschbetankungskosten bis 500 EUR.

Klausel A.3.5.1Seite Seite 24 von 84

Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall > Wiederherstellung der Fahrbereitschaft

Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, bis zu 150 EUR.

Optional

Ersatzfahrzeug- / Mobilitätsleistung

500 €

Im Rahmen des Schutzbrief-Zusatzbausteins werden Mietwagenkosten bis 70 EUR/Tag für maximal 7 Tage (Inland) bzw. bis 500 EUR insgesamt im Ausland erstattet; alternativ kann eine Ausfallpauschale von 35 EUR/Tag (max. 7 Tage) in Anspruch genommen werden. Unabhängig vom Schutzbrief wird bei Nutzung des R+V Werkstattservice (Reparatur in einer ausgewählten Partnerwerkstatt) für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagenklasse gestellt.

Klausel A.3.5.5Seite Seite 24 von 84

Abschnitt: A.3 Schutzbrief > A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall > Mietwagen (nur bei Unfall)

Bei einem Unfall des Fahrzeugs helfen wir Ihnen, ein Ersatzfahrzeug anzumieten. Wir übernehmen die Kosten des Mietwagens einschließlich der Kosten für Winterbereifung, Notdienstgebühren und Zustellkosten bis Ihnen das Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Wir zahlen höchstens für sieben Tage und maximal 70 EUR je Tag.

Optional

Fahrerschutz-Versicherung

20 Mio. €

Die optionale, rechtlich eigenständige Fahrerschutz-Versicherung zahlt für den eigenen Personenschaden des Fahrers infolge eines Unfalls beim Lenken des versicherten Fahrzeugs wie ein Haftpflichtversicherer bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall (z. B. Verdienstausfall, behindertengerechte Umbauten, Schmerzensgeld ab 5 Tagen Krankenhausaufenthalt), unabhängig vom eigenen Verschulden.

Klausel A.4.4.1Seite Seite 30 von 84

Abschnitt: A.4 Fahrerschutz-Versicherung > A.4.4 Was leisten wir in der Fahrerschutz-Versicherung? > Was zahlen wir?

Wir zahlen für den Personenschaden des berechtigten Fahrers wie ein Haftpflichtversicherer. Dabei leisten wir nach deutschem Recht und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR je Schadensfall

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bei Vertragsbeginn richtet sich nach Alter und Führerscheindauer: z. B. setzt die SF-Klasse 1/2 mindestens ein Jahr Fahrerlaubnis voraus; für die SF-Klasse 3 müssen Versicherungsnehmer und Fahrer zusätzlich mindestens 23 Jahre alt sein.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Reparaturen in einer von R+V ausgewählten Partnerwerkstatt (Werkstattservice) können den Beitrag um bis zu 12 % senken und bringen Vorteile wie Selbstbeteiligungsverzicht bei Glasschäden, Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeug; bei Reparatur in einer Nicht-Partnerwerkstatt wird die Erstattung in manchen Tarifen auf 85 % der Kosten begrenzt.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die Versicherungsbedingungen schreiben keine bestimmte Diebstahlsicherung oder Telematik als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor; eine handelsübliche Fahrzeugsicherung genügt.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenereignis ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs oder von Teilen ist R+V unverzüglich in Textform und - bei einem Schaden über 500 EUR - auch der Polizei unverzüglich anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen; bei Glasschäden verzichtet R+V auf den Abzug der Selbstbeteiligung, wenn die Verglasung statt ersetzt bei einer empfohlenen Werkstatt repariert wird (Verbundglasreparatur).

Direktzahlung

R+V erstattet nachgewiesene Reparaturkosten gegen Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts oder wickelt die Reparatur über eine empfohlene Partnerwerkstatt (Werkstattservice) ab; wird das Fahrzeug nicht repariert, zahlt R+V bar bis zum um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert.

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Dokumente

Policendetails

Teilkaskoversicherung

Versichert Schäden durch Diebstahl, Unwetterereignisse (Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung), Wildunfall, Glasbruch und andere versicherte Schadenereignisse ohne selbst verschuldete Unfälle

Quelle

Abschnitt: Kfz-Teilkaskoversicherung: Was deckt die Teilkasko ab?

Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch höhere Gewalt am eigenen Auto, z. B. bei:

Vollkaskoversicherung

Umfasst alle Teilkaskoversicherungsleistungen zuzüglich Deckung für selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus, mutwillige Fremdbeschädigung und Kollisionsschäden durch den Versicherten

Quelle

Abschnitt: Kfz-Vollkaskoversicherung: Was deckt die Vollkasko ab?

Wenn Sie selbst einmal schuld an einem Unfall sind, übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem eigenen Wagen: Sie kommt auf für Unfallschäden, die Sie selbst schuldhaft verursacht haben, sowie für Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen anderer (Vandalismus). Die Vollkasko umfasst zudem alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.

Tierbissversicherung und Wildunfallversicherung

Die Teilkaskoversicherung versichert in der KfzPolice premium und comfort den Zusammenstoß mit Tieren aller Art sowie Tierbissschäden, wobei Folgeschäden durch Tierbiss bis zu 5.000 EUR (premium) bzw. 3.000 EUR (comfort) je Schadensfall versichert sind. Die KfzPolice classic versichert nur den Zusammenstoß mit Haarwild und keine Tierbissschäden.

Quelle

Abschnitt: Kfz-Vollkaskoversicherung: Was deckt die Vollkasko ab? > Welche Vollkaskoversicherung ist für Sie die passende? > premium-Tarif > Tierbiss-Schäden

Versichert sind Tierbisse unbegrenzt einschließlich Folgeschäden bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 5.000 EUR.

Marderbissschutz

Teilkaskoversicherung versichert Marderbiss einschließlich Folgeschäden (Komfort-Schutz)

Quelle

Abschnitt: Kfz-Teilkaskoversicherung: Was deckt die Teilkasko ab?

Marderbiss inkl. Folgeschäden (Komfort-Schutz)

Kurzschlussschadensicherung

Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind in der KfzPolice premium und comfort (Teilkasko) versichert; dadurch bedingte Überspannungsschäden an mitversicherten Teilen sind bis zu 3.000 EUR (premium) bzw. 500 EUR (comfort) versichert.

QuelleKlausel A.2.2.6Seite Seite 14 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Kurzschluss-Schäden

In den KfzPolicen premium und comfort sind Schäden an der Verkabelung des Pkw durch Kurzschluss versichert. Dadurch bedingte Überspannungsschäden an mitversicherten Teilen (z. B. Lichtmaschine, Anlasser) sind

Differenzdeckung für Leasing und Kreditfinanzierung

Optionaler Zusatzbaustein für finanzierte oder geleastete Fahrzeuge zur Deckung der Differenz zwischen Restkreditbetrag/-Leasingbetrag und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Quelle

Abschnitt: Kfz-Zusatzbausteine > Zusatzbausteine zu Ihrer Kfz-Versicherung

Die Differenzdeckung (GAP) als Zusatzversicherung in der Vollkaskoversicherung ist ein sinnvoller Schutz, wenn Sie ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug haben. Wenn Sie also zu Nachforderung des Leasing- oder Kreditgebers kommt, schließt die Differenzdeckung (GAP) diese Lücke.

Schutzbrief - Pannenhilfe und Unfallhilfe

Optionaler Pannenhilfe-Service mit Abschleppen, Ersatzfahrzeug, Notunterkunft und Reiseassistanz bei Panne oder Unfall

Quelle

Abschnitt: Kfz-Zusatzbausteine > Zusatzbausteine zu Ihrer Kfz-Versicherung > Schutzbrief: Schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen

Ob auf Reisen im Ausland oder unterwegs in Deutschland: Mit dem Kfz-Schutzbrief erhalten Sie umfassende Hilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls - und ersparen sich so Zeit, Geld und Nerven.

Selbstbeteiligung - flexible Auswahl

Versicherungsnehmer können die Selbstbeteiligung für Teilkasko und Vollkasko unabhängig voneinander wählen

Quelle

Abschnitt: Kfz-Vollkaskoversicherung: Was deckt die Vollkasko ab?

Formal gesehen handelt es sich allerdings um zwei eigenständige Vertragsbestandteile. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann also unabhängig voneinander gewählt werden.

R+V Werkstattservice und Partnerwerkstätten

Versicherte können zertifizierte R+V Partnerwerkstätten wählen und profitieren von Servicevorteilen wie Reparaturorganisation, Ab- und Rücktransport sowie Ersatzfahrzeug

Quelle

Abschnitt: Kfz-Teilkaskoversicherung: Was deckt die Teilkasko ab?

Wenn Sie den R+V-Werkstatt-Service nutzen, geben Sie im Schadenfall Ihr Fahrzeug in einer unserer zertifizierten Partnerwerkstätten zur Reparatur und profitieren dabei von vielen Serviceleistungen im Rahmen des R+V-Werkstattservice.

Schadensabwicklung und Entschädigungsleistung

Versicherer kann bei Schadensfall Entschädigung durch Zahlung in Geld, Instandsetzung durch Werkstatt oder Ersatz des beschädigten Fahrzeugs/Teile leisten

QuelleKlausel A.2.6.2.aSeite Seite 17 von 84

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > Reparatur

Wird der Pkw beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten.

Glasbruch ohne Selbstbeteiligung

Die Teilkaskoversicherung versichert Glasbruch (Windschutzscheibe, Fenster, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); die Selbstbeteiligung entfällt nur, wenn die Verglasung statt ersetzt bei einer von R+V empfohlenen Werkstatt repariert wird (Verbundglasreparatur).

Quelle

Abschnitt: Kfz-Teilkaskoversicherung: Was deckt die Teilkasko ab?

Glasbruchschäden

Neupreisentschädigung bei Totalschaden

Premium-Vollkaskotarif erstattet Totalschaden von Neufahrzeugen zum vollen Kaufpreis (Neupreis) für festgelegte Dauer nach Kauf

Quelle

Abschnitt: Kfz-Vollkaskoversicherung: Was deckt die Vollkasko ab? > Welche Vollkaskoversicherung ist für Sie die passende? > premium-Tarif > Neuwert-Entschädigung bis 30 Monate

Wir erstatten den Neupreis, wenn Sie einen Totalschaden an Ihrem Neuwagen haben. Bei Diebstahl erstatten wir 12 Monate lang den Fahrzeug-Neuwert.

Erhalt der Schadenfreiheitsklasse nach Unfall

Optionaler Zusatzbaustein zur Erhaltung der Schadenfreiheitsklasse nach erstem Kaskoschaden im Versicherungsjahr

Quelle

Abschnitt: Kfz-Vollkaskoversicherung: Was deckt die Vollkasko ab?

Optionale Leistung zum Erhalt des Schadenfreiheitsrabatts

Quellen

R+V Kaskoversicherung