
HUK-COBURG Kaskoversicherung (Kasko)
Versichert durch HUK-COBURG · Deutschland
Kaskoversicherung von HUK-COBURG für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.
Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2026-08-01Quellen
Alleinstellungsmerkmale
6 Jahre weltweite Garantie auf alle im Rahmen des Kasko-SELECT-Partnerwerkstattnetzes durchgeführten Reparaturen.
Weitgehender Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, mit Ausnahme nur bei Alkohol-/Rauschmittelkonsum oder ermöglichter Entwendung.
Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn ein Glasschaden statt ausgetauscht bei einer mit der HUK abgestimmten Werkstatt repariert wird.
Keine ausgewiesene Höchstgrenze bei der Antriebs-Akku-Schadensdeckung für Elektro-/Hybridfahrzeuge, inklusive Kosten für isolierte Lagerung bei drohender Entzündung.
Deckt private Ladeausrüstung für Elektrofahrzeuge (Wallbox, Induktionsplatte, mobile Ladegeräte, Kabel und Karten) zusätzlich zum Fahrzeug ab.
Leistungsgrenzen
Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug
Gedeckt
Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs sowie seiner fest verbauten Bestandteile im Rahmen von Teilkasko und/oder Vollkasko, abhängig vom gewählten Tarif. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bei Totalschaden bzw. nach den Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei reparablen Schäden. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis begrenzt, bei Auslaufmodellen auf den Marktwert.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab.
Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Gedeckt
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt die HUK den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Tritt dies innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung ein (Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge), wird stattdessen der Neupreis abzüglich Restwert gezahlt; im Basis-Tarif gilt hierfür nur eine Frist von 6 Monaten, mit Kasko PLUS verlängert sich die Frist auf 36 Monate. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen schließt die mitversicherte GAP-Deckung (Differenzkasko) die Lücke zwischen vereinbarter Höchstentschädigung und offenem, abgezinstem Saldo aus dem Leasing- oder Kreditvertrag; im Basis-Tarif ist die GAP-Deckung ausgeschlossen.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Pkw, Krafträdern/-rollern, Leichtkrafträdern/-rollern, Kleinkrafträdern, Quads, Trikes und Campingfahrzeugen zahlen wir deren Neupreis, wenn die folgenden Voraussetzungen alle vorliegen
Teilschaden- / Reparaturkostendeckung
Gedeckt
Wird das Fahrzeug beschädigt, aber liegt kein Totalschaden vor, zahlt die HUK die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei vollständiger und fachgerechter Reparatur (Rechnungsnachweis); erfolgt keine vollständige Reparatur, wird auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt. Zu den erforderlichen Reparaturkosten zählen auch Kosten der Diagnose eines beschädigten Antriebs-Akkus oder der Kalibrierung ausgetauschter Sensoren. Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind ebenfalls versichert.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung
Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung
Gedeckt
Deckt Diebstahl, Raub und Unterschlagung des Fahrzeugs sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf Grund räuberischer Erpressung, einschließlich Beschädigungen zur Entwendung des Fahrzeugs, eines Teils oder des Fahrzeuginhalts (auch bei nur versuchter Entwendung). Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt war, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.2 Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch
Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.
Glasbruchdeckung
Gedeckt
Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben, Glasdächer, Spiegel, Abdeckung von Leuchten, einschließlich Glas- und Kunststoffscheiben integrierter Fahrerassistenzsysteme und Displays), einschließlich des Ersatzes des Leuchtmittels. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn das beschädigte Glas nicht ausgetauscht, sondern fachgerecht repariert wird und die Werkstatt zuvor mit der HUK abgestimmt wurde.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.6 Bruch der Verglasung
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. ... Bei einem Glasbruchschaden zahlen wir auch einen etwa erforderlichen Ersatz des Leuchtmittels.
Naturgewaltendeckung
Gedeckt
Deckt die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Sturm (Windstärke 7, mind. 50 km/h), Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch sowie Blitzschlag einschließlich Überspannungsschäden (z. B. beim Laden eines Elektrofahrzeugs). Im Basis-Tarif sind Schäden durch Lawinen und Dachlawinen ausgeschlossen.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.3 Naturgewalten
Versichert sind: Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten. Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch.
Vandalismusdeckung
Gedeckt
Die Vollkasko deckt zusätzlich Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (z. B. ein Hacker, der böswillig die Software des Fahrzeugs manipuliert). Diese Gefahr ist in der Teilkasko nicht enthalten.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko > A.2.3.3 Vandalismus
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Pannenhilfe / Abschleppdienst
Optional
Ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, abgesehen vom Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Reparatur- oder Diagnosewerkstatt nach einem versicherten Schadenereignis (A.2.6.2). Umfassende Pannenhilfe (unabhängig von der Ursache, Mietwagen, Übernachtungen usw.) wird nur über den separat abzuschließenden Schutzbrief (A.3) erbracht, einen rechtlich selbstständigen, zusätzlichen Vertrag.
Abschnitt: A.3 Schutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung > A.3.1 Was ist versichert?
Sie sind mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs? Dann unterstützen wir Sie durch: Hilfe vor Ort bei einem Fahrzeugausfall – bereits ab Ihrer Haustür
Ersatzfahrzeug / Mietwagen
Ausgeschlossen
Ausdrücklich von der Kaskoversicherung ausgeschlossen: A.2.9 nennt 'Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs' als Standardausschluss. Ein Mietwagen-Service ist nur über den separat abgeschlossenen Schutzbrief verfügbar (Mietwagen-Service, bis zu 80 € pro Tag für max. 7 Tage), nicht über die Kasko.
Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
Fahrerunfall- / Personenschadendeckung
Optional
Ist nicht Bestandteil der Kasko. Personenschäden des Fahrers sind nur über den separat abzuschließenden, rechtlich selbstständigen Fahrerschutz (A.4) versichert, der den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Pflegeleistungen, Unterhaltszahlungen, Hinterbliebenengeld) so ersetzt, als sei die HUK im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig, zuzüglich eines zusätzlichen Krankenhaus-Tagegelds.
Abschnitt: A.4 Fahrerschutz – bei einem Personenschaden > A.4.1 Was ist versichert?
Stößt Ihnen beim Gebrauch des Fahrzeugs ein Unfall zu und werden Sie dadurch verletzt oder getötet? Dann ersetzen wir Ihren unfallbedingten Personenschaden so, als ob wir für diesen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wären.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Die AKB nennt für die Kaskoversicherung keine Mindestanforderungen an Alter oder Fahrerfahrung. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht (D.1).
Anforderungen an das Werkstattnetz
In der Standard-Kasko kann der Versicherungsnehmer die Werkstatt frei wählen. Ist Kasko SELECT vereinbart, muss der Versicherungsnehmer der HUK bei Schadenfällen in Deutschland die Auswahl und Beauftragung einer Werkstatt aus ihrem Partnernetz überlassen; die HUK zahlt dann direkt an die Werkstatt und gewährt eine weltweit gültige 6-Jahres-Reparaturgarantie. Wird die von der HUK gewählte Werkstatt bei Kasko SELECT nicht genutzt, verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Pflicht, was zu einer Leistungskürzung von bis zu 15 % führen kann.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Die AKB schreibt keine speziellen Diebstahlsicherungen als Voraussetzung für den Versicherungsschutz vor. Unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs ist jedoch nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt war und in keinem Näheverhältnis zum Verfügungsberechtigten stand; Unterschlagung ist nur unter eng definierten Voraussetzungen versichert (A.2.2.2).
Frist zur Schadenmeldung
Ein Schadenfall muss innerhalb einer Woche angezeigt werden; mündliche oder telefonische Information genügt, außer bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Sachen, dann ist die Anzeige in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erforderlich (E.1.1). Entwendungs-, Brand- oder Kollisionsschäden mit Tieren, die voraussichtlich 1.000 € übersteigen, müssen zusätzlich unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden (E.3.3).
Selbstbeteiligungsregeln
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen; die konkrete Höhe steht im Versicherungsschein. Bei einem Glasbruchschaden entfällt die Selbstbeteiligung, wenn das beschädigte Glas nicht ausgetauscht, sondern repariert wird und die Werkstatt zuvor mit der HUK abgestimmt wurde.
Direktzahlung
Bei der Standard-Kasko werden Schäden nach Reparatur gegen Rechnungsnachweis erstattet bzw. auf Basis des Wiederbeschaffungswerts ausgezahlt; bei der optionalen Variante Kasko SELECT beauftragt und bezahlt die HUK ihre Partnerwerkstatt direkt, sodass für dort durchgeführte Reparaturen keine Vorleistung des Versicherungsnehmers anfällt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas und in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; ausdrücklich ausgeschlossen sind Russland und Belarus (A.2.5).
Dokumente
Policendetails
Kasko SELECT - Werkstattnetzwerk-Option
Optionale Leistung, mit der Versicherte bei Verwendung des HUK-Partnerwerkstattnetzwerks (DEKRA-zertifiziert) 20% Kaskoprämie sparen können
QuelleKasko PLUS - Erweiterte Deckung
Optionales erweitertes Kasko-Deckungspaket mit erweiterten Leistungen wie verlängerter Neupreisentschädigung (bis 36 Monate für Neufahrzeuge, Kaufwert für Gebrauchtwagen) und Sachschadendeckung für verbundene Gegenstände
QuelleKlausel A.8.2Seite 26Abschnitt: A.8 Kasko PLUS Baustein > A.8.2 Erweiterte Neupreisentschädigung
Für die Neupreisentschädigung gilt anstelle der Frist von 24 Monaten eine Frist von 36 Monaten.
Neupreisentschädigung
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung (6 Monate im Basis-Tarif) zahlt die HUK den Neupreis des Fahrzeugs anstelle des Wiederbeschaffungswerts.
QuelleKlausel A.2.6.1Seite 14Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Bei Pkw, Krafträdern/-rollern, Leichtkrafträdern/-rollern, Kleinkrafträdern, Quads, Trikes und Campingfahrzeugen zahlen wir deren Neupreis, wenn die folgenden Voraussetzungen alle vorliegen
Rabattschutz
Optionale Leistung im Classic-Tarif, die die Schadenfreiheitsklasse des Versicherten vor Rückstufung schützt: je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko führt nicht zur Rückstufung.
QuelleKlausel I.4Seite 35Abschnitt: I Schadenfreiheitsklassen-System (SF-System) > I.4 Rabattschutz – ein Schaden ist bei uns frei
Ist mit uns zum Zeitpunkt des Schadenereignisses der Rabattschutz vereinbart? Dann ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei.
Marderschaden-Deckung
Teilkaskodeckung umfasst Schäden durch Marderbisse an Verkabelung und Fahrzeugkomponenten, einschließlich Folgeschäden
QuelleKlausel A.2.2.5Seite 13Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Versicherte Schadenereignisse in der Teilkasko > A.2.2.5 Tierbiss
Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (z. B. Marderbiss). Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind mitversichert. Beim Basis-Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.
Akku-Schadensdeckung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge
Kasko-Versicherung deckt Schäden am Antriebs-Akku von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen wie andere Fahrzeugkomponenten ab
QuelleKlausel A.2.3.5Seite 14Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.3 Versicherte Schadenereignisse in der Vollkasko > A.2.3.5 Schäden am Antriebs-Akku
Versichert sind zusätzlich Schäden am Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Die HUK verzichtet darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls einzuwenden. Der Verzicht gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeigeführt wurde oder wenn die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile ermöglicht wurde; in diesen Ausnahmefällen darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
QuelleKlausel A.2.9Seite 18Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.9 Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen: Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei.
6-Jahres-Reparaturgarantie weltweit
Für Reparaturen im Rahmen von Kasko SELECT gewährt die HUK eine weltweit gültige 6-Jahres-Garantie ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Werkstatt nach der Reparatur; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
QuelleKlausel A.2.6.3Seite 16Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6.3 Leistung bei Kasko SELECT
Wir leisten 6 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur. Die Garantie gilt weltweit ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Werkstatt nach der Reparatur.
GAP-Deckung (Differenzkasko)
Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen ist die GAP-Deckung in der Kasko mitversichert und zahlt zusätzlich zur regulären Totalschadenentschädigung die Differenz zwischen der vereinbarten Höchstentschädigung und dem offenen, abgezinsten Saldo aus dem Leasing- oder Kreditvertrag, ausgenommen rückständige Raten, unreparierte Vorschäden und eine Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung.
QuelleKlausel A.2.6.1Seite 15Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust > GAP-Deckung (Differenzkasko) bei Leasing oder Finanzierung
Wir zahlen auch die etwaige Differenz zwischen der vereinbarten Höchstentschädigung und dem offenen, abgezinsten Saldo aus dem Leasing- oder Kreditvertrag. Wir leisten jedoch nicht für: rückständige Raten, unreparierte Vorschäden, eine Überschreitung der vereinbarten Fahrleistung.
Direktabrechnung bei Kasko SELECT
Bei Kasko SELECT beauftragt und bezahlt die HUK die Partnerwerkstatt direkt für die Reparatur; außerhalb von Kasko SELECT (Standard-Kasko) wählt der Versicherungsnehmer die Werkstatt selbst und wird nach den allgemeinen Schadenregulierungsregeln entschädigt.
QuelleKlausel A.2.6.3Seite 15Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6.3 Leistung bei Kasko SELECT
Sie informieren uns im Reparaturfall. Dann wählen wir eine für die Fahrzeugreparatur geeignete Werkstatt aus unserem Werkstattnetz aus, beauftragen die Werkstatt mit der Reparatur und zahlen die Kosten für Sie.
Deckung für private Ladeausrüstung
Die Kasko deckt die private Ladeausrüstung des Versicherungsnehmers für ein versichertes Elektro-/Hybridfahrzeug – fest installierte Wallboxen und Induktionsladeplatten, mobile Ladegeräte sowie Ladekabel und Ladekarten –, sofern der Versicherungsnehmer Eigentümer der Sachen ist und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht (z. B. über eine Gebäude- oder Hausratversicherung); für Ladekabel und Ladekarten gilt diese Einschränkung nicht. Die aktuelle AKB nennt hierfür keine Höchstgrenze.
QuelleKlausel A.2.1.3Seite 12Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.1 Was ist versichert? > A.2.1.3 Private Ladeausrüstung
Für die private Ladeausrüstung Ihres bei uns versicherten Elektro- oder Hybridfahrzeugs gilt: Sie haben Versicherungsschutz für fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten, mobile Ladegeräte, Ladekabel und Ladekarten.
Selbstbeteiligung - Optionen
Versicherungsnehmer können für Teilkasko und Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbaren; die Höhe steht im Versicherungsschein
QuelleKlausel A.2.6.9Seite 17Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6 Was leisten wir im Schadenfall? > A.2.6.9 Selbstbeteiligung
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ob Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Versicherbarkeit je nach Rechtsträger
Das Kasko-Produkt wird je nach Antragsteller von einem von zwei Rechtsträgern gezeichnet: Die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. versichert nur Personen, die dem öffentlichen Dienst im Sinne ihrer Satzung zuzurechnen sind; alle anderen Personen werden über die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG versichert.
QuelleSeite 9Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) > Vorab > Einleitung
Die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg versichert nur Personen, die dem öffentlichen Dienst im Sinne ihrer Satzung zuzurechnen sind. Bei der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG sind alle anderen Personen versicherbar.
Selbstbeteiligung je Schadenereignis
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen; die genaue Höhe wird individuell vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen, nicht durch die AKB festgelegt.
QuelleKlausel A.2.6.9Seite 17Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.6.9 Selbstbeteiligung
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ob Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Quellen
- huk-bockhorn.dehttps://huk-bockhorn.de/kfz-versicherung(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=12(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=13(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=14(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=15(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=16(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=17(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=18(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=22(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=26(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=3(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=35(öffnet in einem neuen Tab)
- huk.dehttps://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf#page=9(öffnet in einem neuen Tab)
HUK-COBURG Kaskoversicherung