ADAC Versicherung AG
ADAC
ADAC is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Der ADAC vermittelt im Rahmen des Werkstattbonus die Reparatur über sein Partnerwerkstattnetz und rechnet die Reparaturkosten direkt mit der Werkstatt ab; wird ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Nicht-Partnerwerkstatt gewählt, werden nur 80 % der erforderlichen Reparaturkosten erstattet.
Geografischer Geltungsbereich
Europa (einschließlich des europäischen Teils der Türkei), der asiatische Teil der Türkei sowie außereuropäische Gebiete der Europäischen Union
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas, im asiatischen Teil der Türkei sowie in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Neupreisentschädigung reicht im Premium-Tarif bis zu 36 Monate nach Erstzulassung – deutlich länger als der bei Basis-Tarifen übliche Zeitraum von 12 Monaten.
- Der Eigenschadenschutz erstattet Schäden an anderen eigenen Fahrzeugen oder Sachen bis zu 200.000 EUR pro Jahr bei Premium (100.000 EUR bei Komfort) – eine Leistung, die viele Wettbewerber nicht anbieten.
- Folgeschäden durch Tierbiss und Kurzschluss sind bei Komfort und Premium ohne Limit versichert, während bei Basis eine Grenze von 20.000 EUR gilt.
- Die integrierte Differenzkasko (GAP-Deckung) schließt ohne gesonderte Kosten die Lücke zwischen Versicherungsleistung und offener Leasing- oder Finanzierungsforderung.
- Der ADAC verzichtet in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und garantiert im Rahmen des Werkstattbonus mindestens sechs Jahre Garantie auf Partnerwerkstatt-Reparaturen.
Leistungsgrenzen
Kaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug
Gedeckt
Die Entschädigung für Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt; die Abrechnung erfolgt auf Basis des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert bzw. der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts – dies gilt für alle drei Produktlinien (Basis, Komfort, Premium).
Totalschaden- und Neupreisentschädigung
Gedeckt
Bei Totalschaden oder Diebstahl kurz nach Erstzulassung zahlt der ADAC anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis: 12 Monate bei Basis, 24 Monate bei Komfort und 36 Monate bei Premium (verlängerbar um weitere 24 Monate durch die optionale Werterhaltgarantie). Bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen gilt entsprechend eine Kaufpreisentschädigung nach demselben 12-/24-/36-Monats-Schema. Zusätzlich wird eine Elektroauto-Wechselprämie von 2.500 EUR zur Neupreisentschädigung gezahlt, wenn als Ersatzfahrzeug ein reines Elektrofahrzeug angeschafft wird.
Teilschaden- und Reparaturkostenerstattung
Gedeckt
Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, ist die Entschädigung auf den um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert begrenzt. Es gilt eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall, vorbehaltlich der in den Selbstbeteiligungsregeln genannten Ausnahmen.
Diebstahl und Raub
Gedeckt
Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, unbefugter Gebrauch durch nicht berechtigte Personen sowie Vandalismusschäden im Zuge einer vollendeten oder versuchten Entwendung; bei Raub oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel werden die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Umcodierung erstattet, sofern der Vorfall bei der Polizei angezeigt wird.
Glasbruch
Gedeckt
Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Seiten-, Heck-, Dachscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind versichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Basis wird bei Reparatur außerhalb des vom ADAC benannten Glaspartners nur 80 % der Kosten erstattet; erfolgt die Reparatur ohne Scheibenaustausch bei einer Partnerwerkstatt, entfällt die Selbstbeteiligung.
Naturgewalten (Elementarschäden)
Gedeckt
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 7), Hagel, Überschwemmung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck/-bruch, Lawine (inkl. Dachlawine), Mure, Vulkanausbruch und Erdbeben, einschließlich hierdurch gegen das Fahrzeug geschleuderter Gegenstände.
Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)
Bedingt
Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung eingeschlossen, nicht in der Teilkasko: mut- oder böswillige Handlungen von zur Nutzung nicht berechtigten Personen, einschließlich unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteter Hackerangriffe.
Abschleppen nach Schadenfall
Gedeckt
Nach Beschädigung oder Totalschaden werden die Abschleppkosten vom Schadenort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt übernommen; im Rahmen des Werkstattbonus organisiert und bezahlt der ADAC zusätzlich die Verbringung des Fahrzeugs zur und von der gewählten Partnerwerkstatt.
Ersatzwagen während der Reparatur
7 €
Wird das Fahrzeug in einer vom ADAC ausgewählten Werkstatt (Werkstattbonus) repariert, wird für die Dauer der Reparatur ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie für bis zu 7 Tage gestellt; bei reinen Glasschäden entfällt dieser Anspruch.
Fahrerschutz-Versicherung
15.000.000 €
Nur in Komfort, Premium
Optionaler Zusatzbaustein (bei Komfort und Premium verfügbar, nicht Bestandteil von Basis), der Personenschäden oder den Tod des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs bis zu 15 Mio. EUR je Schadenereignis absichert, so als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für den Kaskoschutz selbst besteht grundsätzlich kein Mindestalter für Fahrer; der optionale Beitragsvorteil 'Begleitetes Fahren ab 17' setzt jedoch eine gültige Prüfungsbescheinigung (ab 17 Jahren) bzw. eine reguläre Fahrerlaubnis (ab 18 Jahren) voraus und endet mit Vollendung des 24. Lebensjahres.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Im Rahmen des Werkstattbonus wählt der ADAC die Reparaturwerkstatt aus; erfolgt die Reparatur ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem ADAC außerhalb dieses Netzes, wird die Entschädigung auf 80 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas (einschließlich des europäischen Teils der Türkei), im asiatischen Teil der Türkei sowie in außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Ein bestimmtes Diebstahlsicherungssystem wird in den Bedingungen nicht vorausgesetzt; bei Raub oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel muss der Vorfall jedoch bei der Polizei angezeigt werden, um die Kosten für den Schlossaustausch oder die Umcodierung erstattet zu bekommen.
Frist zur Schadenmeldung
Schadenfälle sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör ist abweichend unverzüglich in Textform anzuzeigen, und Schäden durch Entwendung, Brand oder mut-/böswillige Handlung über 1.000 EUR sind unverzüglich der Polizei zu melden.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird je versichertem Fahrzeug und je Schadenereignis abgezogen; bei einer Glasschadenreparatur ohne Scheibenaustausch in einer Partnerwerkstatt entfällt der Abzug, ebenso wenn ausschließlich die Differenzkasko-Leistung in Anspruch genommen wird.
Policendetails
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Der ADAC bietet sowohl Teilkasko- als auch Vollkaskoversicherung an, die Schäden am versicherten Fahrzeug abdecken
QuelleWählbare Selbstbeteiligung
Versicherte können für Teil- und Vollkasko eine Selbstbeteiligung wählen oder ohne Selbstbeteiligung versichert sein
QuelleNeupreisentschädigung bei Totalschaden
Bei Totalschaden oder Diebstahl wird der Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt erstattet, zeitlich begrenzt nach Erstzulassung
QuelleAllgefahren-Deckung für Akkus von Elektro- und Hybridfahrzeugen
Umfassender Schutz für Akkus von Elektro- und Hybridfahrzeugen, einschließlich Reparatur, Entsorgung und Austauschkosten
QuellePartnerwerkstatt-Bindung bei Schadensfall
Der Versicherer vermittelt bei Kasko-Schadenfall an qualifizierte Partnerwerkstätten
QuelleRabattschutz (Premium-Tarif)
Versicherung des Schadenfreiheitsrabattes: Der erste Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung
QuelleMeldepflichten bei Versicherungsfall
Versicherungsfälle müssen unverzüglich angezeigt werden; bei Diebstahl und ähnlichen Fällen Polizeianmeldung erforderlich
Quelle