Aus Quelldokumenten extrahiert

SV SparkassenVersicherung Kaskoversicherung (Casco Teilkasko Vollkasko Topschutz)

Versichert durch SV SparkassenVersicherung · Deutschland

Kaskoversicherung von SV SparkassenVersicherung für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2026-10Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Kein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen und Lackierung, zudem keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit außer bei Alkohol-/Drogenfahrten, Diebstahlermöglichung oder falscher Bereifung.

Der Tarif mit WerkstattBonus kombiniert 20 % Beitragsrabatt mit einer 6-jährigen Werkstattgarantie – dreimal so lang wie die übliche 2-jährige Garantie – sowie kostenlosem Ersatzfahrzeug und Hol- und Bringservice.

Der optionale Elektroschutz deckt Akkuschäden von E- und Hybridfahrzeugen jeglicher Art (All-Risk) bis 10.000 EUR, mit der Topschutz-Erweiterung sogar unbegrenzt, inklusive Schäden an Wallbox und Ladekabel.

Die Vollkasko deckt auch Unfälle durch Hacker-/Cyberangriffe sowie Transportschäden auf See (einschließlich 'Großer Havarie').

Der Zusatzbaustein SV Copilot erkennt einen Unfall automatisch und meldet Aufprallstärke und genauen Standort direkt an die SV-Notfallzentrale, die Rettung und Schadenaufnahme in Echtzeit koordiniert.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Eigenschadendeckung (Kaskoversicherung)

Gedeckt

Deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs einschließlich mitversicherter Teile; die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis begrenzt, Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Verfügbar als Teilkasko, Vollkasko oder mit Topschutz-Erweiterung.

Gedeckt

Leistung bei Totalschaden

Gedeckt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt die SV den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts; eine Neupreisentschädigung gilt für ein Neufahrzeug im Besitz des Ersteigentümers, wenn es innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung (48 Monate mit Topschutz-Erweiterung) zerstört wird oder verloren geht, oder, bei Beschädigung, wenn die Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises erreichen. Bei Diebstahl wird die Entschädigung um 10 % gekürzt, sofern keine selbstschärfende Wegfahrsperre vorhanden war.

Klausel A.2.5.1.2Seite 5

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung - für Schäden an Ihrem Fahrzeug > A.2.5 Was zahlen wir im Schadensfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? > A.2.5.1.2 Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Wir erstatten den Neupreis nach A.2.5.1.10, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: - Schadeneintritt innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung, - das Neufahrzeug muss im Besitz des Ersteigentümers sein, ... - bei Beschädigung müssen die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung mind. 80 % des Neupreises betragen,

Gedeckt

Leistung bei Beschädigung (Reparatur)

Gedeckt

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; mit Rechnungsnachweis werden die vollen Kosten übernommen, andernfalls erfolgt die Abrechnung nach durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen. Es erfolgt kein Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen oder Lackierung. Im Tarif mit WerkstattBonus organisiert und bezahlt die SV die Reparatur direkt in einer Partnerwerkstatt, stellt ein Ersatzfahrzeug und gewährt eine 6-jährige Werkstattgarantie.

Gedeckt

Entwendung (Diebstahl und Raub)

Gedeckt

Deckt Diebstahl, Raub sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugten Gebrauch; zusätzlich werden die Kosten für den Austausch von Tür-/Lenkradschlössern und Schlüsseln übernommen, wenn diese bei einem Einbruch oder Raub entwendet wurden. Bereits ab Teilkasko enthalten.

Gedeckt

Glasbruch

Gedeckt

Deckt Bruchschäden an Scheiben, Glasdächern, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen, einschließlich der Kalibrierungskosten von Assistenzsystemen nach einem Scheibentausch. Bei Reparatur (kein Neueinbau) in einer von der SV anerkannten Werkstatt wird auf die Selbstbeteiligung verzichtet.

Gedeckt

Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung usw.)

Gedeckt

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdrutsch, Schneedruck, Erdfall/Erdsenkung und Vulkanausbruch. Bereits ab Teilkasko enthalten.

Bedingt

Vandalismus / Mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte

Bedingt

Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt sind, sind nur in der Vollkasko- und der Topschutz-Stufe versichert; in der Teilkasko besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

Optional · WerkstattBonus

Pannenhilfe / Abschleppdienst

Optional

Kein Standardbestandteil der Kaskoversicherung; ein kostenloser Abschlepp- sowie Hol- und Bringservice zur Partnerwerkstatt ist nur im Tarif mit WerkstattBonus enthalten. Umfassendere Pannenhilfe (Panne, Unfall, europaweites Abschleppen) wird über den separaten Autoschutzbrief angeboten, der mit der Kaskoversicherung kombiniert werden kann.

Optional · WerkstattBonus

Ersatzfahrzeug

Optional

Ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur des versicherten Pkw wird nur im Tarif mit WerkstattBonus gestellt, wenn die Reparatur in einer SV-Partnerwerkstatt erfolgt. Ohne WerkstattBonus ist dies kein Standardbestandteil von Teilkasko/Vollkasko.

Optional · Fahrerschutz, Kfz-Unfallversicherung

Fahrerschutz / Kfz-Unfallversicherung

Optional

Personenschäden des Fahrers sind nicht über die Kaskoversicherung selbst, sondern nur über die separaten, rechtlich selbstständigen Produkte Fahrerschutz bzw. Kfz-Unfallversicherung versichert. Voraussetzung für den Fahrerschutz ist, dass der Unfall einen mindestens fünf Kalendertage dauernden, unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt unmittelbar im Anschluss an den Unfall zur Folge hatte. Der Fahrerschutz ersetzt dann den tatsächlichen Personenschaden wie bei Haftung eines Dritten, begrenzt auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung pro geschädigte Person vereinbarte Versicherungssumme, mit folgenden Teilbeträgen: Schmerzensgeld bis 150.000 EUR, Verdienstausfall bis 2.000 EUR/Monat, Haushaltshilfe bis 500 EUR/Monat und behindertengerechter Umbau bis 100.000 EUR.

Klausel A.5.4.1Seite 12

Abschnitt: A.5 Fahrerschutz - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird > A.5.4 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? > A.5.4.1 Was wir ersetzen

Die Gesamtleistung ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung pro geschädigte Person vereinbarte Versicherungssumme beschränkt.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Es gibt keinen generellen Mindestalter-Ausschluss, jedoch richtet sich der Beitrag nach Alter/Erfahrung des Fahrerkreises. 17-Jährige dürfen nur im Rahmen des 'Begleiteten Fahrens' in Begleitung einer benannten Begleitperson fahren; der Zusatzbaustein Rabattschutz setzt voraus, dass das Fahrzeug nicht von Personen unter 23 Jahren gefahren wird.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Reparaturen können grundsätzlich in jeder Werkstatt erfolgen. Der volle Leistungsumfang (Direktabrechnung, Ersatzfahrzeug, Hol- und Bringservice, 6 Jahre Garantie, 20 % Rabatt) setzt die Wahl des Tarifs mit WerkstattBonus und die Nutzung einer SV-Partnerwerkstatt voraus; ohne Rechnungsnachweis erfolgt die Abrechnung sonst nach durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Wird das Fahrzeug ohne selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre entwendet, vermindert sich die Entschädigung um 10 %; dieser Abzug entfällt, wenn zum Diebstahlzeitpunkt eine solche Wegfahrsperre vorhanden war.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenereignis ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen. Entwendung oder Verlust des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile sind unverzüglich in Textform zu melden; übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Tierschaden 500 EUR, ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu informieren.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis und je versichertem Fahrzeug abgezogen, wie im Versicherungsschein ausgewiesen; sie entfällt bei einer Glasreparatur (kein Neueinbau) in einer von der SV anerkannten Werkstatt, sofern kein weiterer Fahrzeugschaden zu reparieren ist.

Direktzahlung

Im Tarif mit WerkstattBonus reguliert die SV Kaskoschäden direkt mit den Partnerwerkstätten, sodass Versicherungsnehmer nicht in Vorleistung treten müssen; Abschlepp-, Ersatzfahrzeug- und Lieferkosten werden ebenfalls direkt von der SV übernommen. Ohne WerkstattBonus erfolgt die Erstattung gegen Rechnung oder auf kalkulatorischer Basis.

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Auch mit Grüner Karte besteht kein Versicherungsschutz z. B. im Iran, in Marokko, im asiatischen Teil Russlands, in Tunesien und im asiatischen Teil der Türkei.

Dokumente

Policendetails

WerkstattBonus

Optionaler Rabatt und Service-Zusatzbaustein zur Nutzung von zertifizierten Partnerwerkstätten mit Hol- und Bringservice sowie Ersatzfahrzeug im Kaskofall

Quelle

Abschnitt: WerkstattBonus - das Plus an Service bei der Kfz-Versicherung

Mit dem WerkstattBonus nutzen Sie im Kaskofall zertifizierte Partnerwerkstätten – inklusive Hol- und Bringservice, Ersatzfahrzeug.

TopSchutz

Erweiterte optionale Deckungsstufe für Vollkasko mit spezialisiertem Schutz für Akkus von E- und Hybridfahrzeugen, Tierbiss-Folgeschäden, Brems- und Betriebsschäden

Quelle

Akkuschutz für E- und Hybridfahrzeuge

Spezialisierte optionale Kaskoergänzung für E- und Hybridfahrzeuge mit Deckung von Akkuschäden, Zerstörung oder Verlust unter All-Risk-Bedingungen

Quelle

Abschnitt: Topschutz für E-Autos und Hybride

Akku voll abgesichert: Unbegrenzte Entschädigung bei Schäden, Zerstörung oder Verlust – auch bei Über- oder Unterspannung (All-Risk)

Tierbiss- und Wildschadenversicherung

Kaskodeckung für Fahrzeugschäden durch Tierunfälle, Wildschäden und Tierbisschäden an Fahrzeugsystemen

Quelle

Neupreis- / Kaufwertentschädigung

Optionaler Kasko-Zusatzbaustein mit erweiterter Deckungsdauer für Neupreis- oder Kaufwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl

Quelle

Abschnitt: FAQ zur Kfz-Versicherung

bietet Neu- oder Kaufpreisentschädigung bei Totalschäden innerhalb von 48 Monaten ab Erstzulassung bzw. Zulassung auf Sie, wenn das Fahrzeug max. 72 Monate als ist

Direktabwicklung in Partnerwerkstätten

Schadensabwicklungsmechanismus für Kaskoversicherung mit direkter Regulierung in zertifizierten Partnerwerkstätten bei WerkstattBonus-Tarif

Quelle

Abschnitt: Warum ist der Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag sinnvoll? > FAQ - Fragen und Antworten zum Kfz-Rahmenvertrag > Wie läuft die Schadenregulierung ab?

Kasko­schäden werden direkt von der SparkassenVersicherung reguliert, d.h. der Kasko­schaden muss bei einer eventuell bestehenden eigenen Kasko­versicherung nicht gemeldet werden

Selbstbeteiligungsvarianten

Flexible Selbstbeteiligungsvarianten für Teilkasko und Vollkasko mit mehreren Auswahlmöglichkeiten

Quelle

Mitversicherte Fahrzeugteile und Zubehör

Standardmäßige Kaskodeckung für werkseitig verbaute Fahrzeugteile und angebautes Zubehör mit Begrenzung bei nachträglich eingebauten Teilen

Quelle

Schadensfreiheitsklassen und Einstufungsänderungen

Mechanismus zur Anpassung der Versicherungseinstufung (Schadenfreiheitsklasse) basierend auf Schadensfreiheitsverlauf in Haftpflicht und Vollkasko

Quelle

Quellen

SV SparkassenVersicherung Kaskoversicherung