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Öffentliche Versicherung Braunschweig (comprising Öffentliche Sachversicherung Braunschweig and Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig)

Öffentliche Versicherung Braunschweig

Öffentliche Versicherung Braunschweig is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-09Risikoträger: Öffentliche Sachversicherung Braunschweig
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Im Rahmen des optionalen Werkstattservice Plus wählt die Öffentliche eine zertifizierte Partnerwerkstatt aus und begleicht die Reparaturrechnung direkt im Rahmen der Kaskoversicherung; dafür erhält der Kunde 15% Beitragsnachlass.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland, mit EU-weiter Erweiterung

Der Kaskoversicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten; der Geltungsbereich kann durch gesonderte Vereinbarung, z. B. mittels internationaler Versicherungskarte, für außereuropäische Länder erweitert oder eingeschränkt werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • Werkstattservice Plus bietet 15% Nachlass auf den Kaskobeitrag sowie Hol- und Bringservice, Fahrzeugreinigung und eine auf 48 Monate verlängerte Reparaturgarantie.
  • Bei geleasten oder finanzierten Pkw ist eine beitragsfreie GAP-Deckung enthalten.
  • Der Premium-Tarif bietet eine All-Risk-Absicherung inklusive Reifenschutz, den viele Versicherer separat berechnen.
  • Lade- und Wandladestationen von Elektrofahrzeugen sind in der Kaskoversicherung bis zu 1.000 Euro mitversichert.
  • In dieser Tariflinie wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Kaskoschäden verzichtet.

Leistungsgrenzen

Eigenschäden (selbstverschuldete Unfallschäden)

Bedingt

Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall sind nur versichert, wenn zusätzlich zum Tarif Basis/Komfort/Premium eine Vollkaskoversicherung gewählt wird; es gibt keine feste Versicherungssumme, die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

Quelle

Totalschaden

24 € – 36 €

Quelle

Teilschäden / Reparaturkostendeckung

Gedeckt

Reparaturkosten für Teilschäden durch Teilkasko-Gefahren (Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wetterereignisse, Tierkollision) sind im Basistarif enthalten; Teilschäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus sind nur bei zusätzlicher Vollkaskoversicherung gedeckt. Eine feste Versicherungssumme wird nicht genannt; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Diebstahl und Raub

Gedeckt

Schäden durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs, einschließlich Diebstahls von Fahrzeugteilen, sind über die in allen drei Tarifen (Basis, Komfort, Premium) enthaltene Teilkasko versichert. Es gibt keine feste Versicherungssumme; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Glasbruch

Gedeckt

Bruch von Windschutzscheiben, Seitenscheiben, Heckscheiben und Dachscheiben ist über die in allen drei Tarifen enthaltene Teilkasko versichert.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Wetter-/Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung)

Gedeckt

Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und andere Naturereignisse sind über die in allen drei Tarifen enthaltene Teilkasko versichert.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Vandalismus

Bedingt

Schäden durch Vandalismus (mutwillige Beschädigung) sind nur versichert, wenn zusätzlich zum Basistarif Basis/Komfort/Premium eine Vollkaskoversicherung gewählt wird; die Teilkasko allein deckt keinen Vandalismus.

Quelle

Pannenhilfe / Autoschutzbrief

Optional

Der Autoschutzbrief wird als separat buchbarer Baustein dargestellt, der bei Unfall, Panne oder Krankheit europaweit rund um die Uhr Hilfe leistet und Abschleppdienst, Rücktransport oder Hotelübernachtung organisiert.

Quelle

Ersatzfahrzeug / Mietwagen

Keine Grenze angegeben

Auf den abgerufenen offiziellen Seiten des Versicherers konnte keine bestätigte Angabe zu Ersatzfahrzeug/Mietwagen gefunden werden; Drittanbieter-Vergleichsseiten erwähnen einen Mietwagenanspruch von bis zu sieben Tagen nach einem Unfall, dies konnte jedoch nicht anhand einer offiziellen Öffentliche-Quelle verifiziert werden.

Quelle

Fahrerschutz

Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar

Der Fahrerschutz, der Heilbehandlung, Verdienstausfall oder Umbaukosten für den bei einem Unfall verletzten Fahrer abdeckt, ist in allen drei Tarifvarianten (Basis, Komfort, Premium) hinzubuchbar.

QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

In den abgerufenen offiziellen Quellen wurde keine spezifische Altersgrenze oder Fahrerfahrungsgrenze für die Kaskoversicherung genannt.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Grundsätzlich besteht freie Werkstattwahl; im Rahmen des optionalen Werkstattservice Plus wählt der Versicherer eine zertifizierte Partnerwerkstatt aus und gewährt dafür 15% Nachlass auf den Kaskobeitrag sowie Hol- und Bringservice, Fahrzeugreinigung und eine verlängerte Reparaturgarantie von 48 Monaten.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten; der Geltungsbereich kann durch gesonderte Vereinbarung, z. B. mit internationaler Versicherungskarte, für außereuropäische Länder erweitert oder eingeschränkt werden.

Diebstahlschutz-Anforderungen

In den abgerufenen offiziellen Quellen wurden keine spezifischen Anforderungen an Diebstahlsicherungen genannt.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss jeden Versicherungsfall dem Versicherer schnellstmöglich anzeigen, mit möglichst genauen Angaben zum Sachverhalt und Informationen zu verwandten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren; eine verspätete Meldung kann zu einer Leistungskürzung oder -verweigerung führen.

Selbstbeteiligungsregeln

Der Versicherungsnehmer trägt eine im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung pro Schadenfall; die Höhe variiert je nach gewähltem Tarif und Deckungsvariante und kann vom Kunden zur Beitragsreduzierung angepasst werden.

Wo kaufen

Dokumente

Vertragsbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB-V)

Versicherungsbedingungen

Öffnen

Policendetails

Wildschadendeckung / Tierzusammenstoß

Versicherungsschutz für Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren (Wild-, Federwild oder Haustiere) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Glasbruchdeckung

Versicherungsschutz für Bruch von Windschutzscheiben, Seitenscheiben, Heckscheiben und Dachscheiben

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Kurzschluss- und Überspannungsschadendeckung

Versicherungsschutz für Schäden an der Fahrzeugverkabelung durch Kurzschluss und damit verbundene Überspannungsschäden an Aggregaten bis EUR 3.000

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Tierbissschadendeckung

Versicherungsschutz für unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden; Schäden an Dämmmaterial und Fahzeuginnenraum ausgeschlossen; Folgeschäden begrenzt

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Brand- und Explosionsschutz

Versicherungsschutz für Schäden durch Brand oder Explosion am versicherten Fahrzeug

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Diebstahl- und Raubschutz

Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs; einschließlich Schäden durch Diebstahl von Fahrzeugteilen

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Elementarschäden- und Wetterdeckung

Versicherungsschutz für Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und andere Naturereignisse

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Neuwertentschädigung

Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge innerhalb eines definierten Zeitraums nach Erstzulassung

Quelle

Deckungsausdehnung auf Rechtsträgerschutz

Kaskoversicherungsschutz erstreckt sich auch auf weitere Personen mit Vertragsinteresse, z. B. Leasinggeber als Fahrzeugeigentümer.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Geografischer Geltungsbereich

Kaskoversicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie außereuropäischen Gebieten der EU; kann auf nichteuropäische Länder mit internationaler Versicherungskarte erweitert werden

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Selbstbeteiligung

Versicherungsnehmer trägt Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall; Höhe variiert je nach gewähltem Tarif und Deckungsvariante

Quelle

Werkstattservice-Bedingung

Optionales Werkstattservice Plus ermöglicht Versicherer, zertifizierte Partnerwerkstatt auszuwählen; Versicherungsnehmer erhält dafür 15% Beitragsnachlass auf Kaskobeitrag

Quelle

Schadenmeldepflicht

Versicherungsnehmer muss Versicherungsfall schnellstmöglich dem Versicherer anzeigen mit möglichst genauen Angaben und Information über verwandte Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Reparaturgenehmigungspflicht

Versicherungsnehmer muss Zustimmung des Versicherers vor Beginn von Reparaturen einholen

Quelle

Unfallmeldung und Dokumentationspflichten

Bei Unfallschäden: Fotodokumentation des Unfallorts empfohlen; Austausch von Adressen, Telefonnummern und Versicherungsdaten mit Unfallbeteiligten erforderlich; unverzügliche Meldung an Versicherer erforderlich

Quelle

Quellen