DBV Deutsche Beamtenversicherung (branches of AXA Versicherung AG, AXA Lebensversicherung AG and AXA Krankenversicherung AG)
DBV
DBV is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Bei Vereinbarung des Bausteins Schadenservice Basis tritt der Versicherungsnehmer den Schadenanspruch an eine AXA/DBV-Partnerwerkstatt ab und zahlt die vereinbarte Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt; der Rest wird direkt mit der Werkstatt abgerechnet. Andernfalls zahlt der Versicherer die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung von Grund und Höhe, wobei angemessene Vorschüsse möglich sind, wenn die Höhe nicht innerhalb eines Monats feststellbar ist; die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland
Der Kaskoversicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Alleinstellungsmerkmale
- Neukunden, die zur DBV wechseln und sich für mobil komfort oder mobil kompakt entscheiden, erhalten 10% Willkommensrabatt auf den Versicherungsbeitrag.
- Die Vollkasko in mobil komfort bietet eine Allgefahrendeckung, die über die üblichen Unfall- und Vandalismus-Gefahren hinaus praktisch alle denkbaren Schadensarten abdeckt.
- Tierbiss-Folgeschäden sind bei mobil kompakt auf 3.000 EUR begrenzt, bei mobil komfort dagegen unbegrenzt versichert – deutlich über marktüblichen Grenzen.
- Bei Reparatur statt Austausch eines Bruchschadens an der Windschutzscheibe entfällt die Selbstbeteiligung, was günstigere Glasreparaturen fördert.
- Bei Nutzung des Partnerwerkstatt-Netzwerks (Schadenservice Basis) sind bis zu 15% Rabatt auf die Kaskoprämie sowie eine Reparaturgarantie von bis zu 6 Jahren möglich.
Leistungsgrenzen
Eigenschäden am versicherten Fahrzeug (Kaskoschaden)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Kaskoversicherung deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs durch die in der Teilkasko oder Vollkasko versicherten Ereignisse. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, keine feste Summe, und wird um vereinbarte Selbstbeteiligung und Restwert gemindert.
Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt die DBV den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Die Neupreisentschädigung gilt innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung bei Pkw (6 Monate bei anderen Fahrzeugarten), wenn Totalschaden, Zerstörung oder Verlust vorliegt oder die Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises betragen und der Versicherte Erstkäufer ist. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt innerhalb der ersten 12 Monate nach Erstzulassung eine Kaufwertentschädigung bei Totalschaden. Die GAP-Deckung gleicht bei geleasten Pkw/Lkw bis 3,5 t mit Vollkasko die Differenz zur offenen Leasing-Restforderung aus.
Teilschaden / Reparaturkosten
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlt die DBV die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts; Abschlepp- und Bergungskosten zur nächsten geeigneten Werkstatt sind innerhalb derselben Obergrenze eingeschlossen. Ein Abzug „neu für alt“ erfolgt bei ausgetauschten Teilen und Lackierung, beschränkt auf Bereifung, wenn der Schaden innerhalb der ersten drei bzw. vier Jahre nach Erstzulassung eintritt (je nach Fahrzeugart). Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe repariert statt ausgetauscht, entfällt die Selbstbeteiligung.
Diebstahl und Raub
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Teilkasko deckt Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde; unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise zum Gebrauch berechtigt war. Der Schutz bei Schlüsselverlust/-diebstahl unterscheidet sich je Tarif: mobil kompakt schließt entwendete Schlüssel aus, mobil komfort übernimmt Kosten für Schloss-/Zündschlossaustausch bei Raub oder Einbruch.
Glasbruch
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Teilkasko deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Austausch der Frontscheibe erstattet die DBV nachgewiesene Kosten für die Umweltplakette bis 10 EUR. Wird die Windschutzscheibe repariert statt ausgetauscht, entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.8.3).
Sturm-, Hagel-, Blitzschlag- und Überschwemmungsschäden
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Teilkasko deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen und Muren auf das Fahrzeug einschließlich hierdurch auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände; Schäden aufgrund eines durch diese Ereignisse veranlassten Fahrerverhaltens sind ausgeschlossen.
Mut- oder böswillige Handlungen Dritter
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, sind nur in der Vollkasko versichert (A.2.2.2.3); bei reiner Teilkasko besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Pannenhilfe / Schutzbrief
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Pannenhilfe (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppen, Hilfe bei Schlüssel- oder Falschbetankungsproblemen) wird über den Schutzbrief erbracht, der nur bei Einschluss des optionalen Bausteins Mobilitätsgarantie Bestandteil der Kaskoversicherung wird (A.2.2.4); er ist nicht automatisch in der Teil- oder Vollkasko enthalten.
Ersatzfahrzeug
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Im Rahmen des optionalen Bausteins Mobilitätsgarantie vermittelt die DBV bei einer Reparatur- oder Wiederherstellungsdauer von mehr als vier Stunden ein Ersatzfahrzeug (Gruppe A) für bis zu 14 Tage (bei Reparatur oder bei Ersatzbeschaffung nach Entwendung, Totalschaden oder Zerstörung); im Ausland werden Kosten für die Fahrt zum Wohnsitz bis 525 EUR übernommen. Kann kein Ersatzfahrzeug gestellt werden, wird stattdessen eine Ausfallpauschale von 25 EUR pro Tag gezahlt.
Fahrer-Unfallschutz
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Unfallschutz für den Fahrer ist kein Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern gegen Mehrbeitrag als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung erhältlich: Die Fahrerschutzversicherung (A.5) leistet, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, u. a. Schmerzensgeld bis 100.000 EUR, Verdienstausfall bis 2.000 EUR/Monat, Unterhaltsansprüche bis 1.500 EUR/Monat, Haushaltshilfe bis 500 EUR/Monat, behindertengerechten Umbau bis 100.000 EUR und sonstige vermehrte Bedürfnisse bis 1.000 EUR/Monat, vorausgesetzt ein mindestens dreitägiger stationärer Krankenhausaufenthalt innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall. Zusätzlich ist eine separate Kfz-Unfallversicherung (A.4) mit vereinbarten Versicherungssummen erhältlich.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Ist der Fahrer 17 Jahre alt (begleitetes Fahren), darf das Fahrzeug nicht ohne die vorgeschriebene Begleitung gefahren werden, und die Begleitperson darf nicht durch Alkohol oder andere berauschende Mittel beeinträchtigt sein (D.1.3.1). Der Beitrag richtet sich zudem nach Alter/Fahrpraxis weiterer benannter Nutzer (Nutzerklasse), eine absolute Altersgrenze für den Kaskoschutz besteht jedoch nicht.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Die Reparatur über eine AXA/DBV-Partnerwerkstatt ist optional (Baustein Schadenservice Basis): Der Schadenanspruch wird an die Partnerwerkstatt abgetreten und die Selbstbeteiligung direkt an sie gezahlt. Bei Nutzung einer Nicht-Partnerwerkstatt erhöht sich die vereinbarte Selbstbeteiligung um 250 EUR bei Glasschäden und um 500 EUR bei anderen Schäden. Bei Werkstattbindung sind ein Prämienrabatt von bis zu 15 % sowie eine Reparaturgarantie von bis zu 6 Jahren möglich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Kaskoversicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (A.2.4); anders als in der Haftpflicht gibt es keine gesonderte Grüne-Karte-Erweiterung für die Kasko.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Eine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Wegfahrsperre) wird in den Bedingungen nicht vorgeschrieben. Die Selbstbeteiligung erhöht sich jedoch um 500 EUR, wenn das Fahrzeug entgegen der vereinbarten Stellplatzklasse 1 oder 2 nicht zwischen 22 und 6 Uhr in einer Garage abgestellt wurde und dies den Eintritt oder die Höhe des Schadens beeinflusst hat (A.2.5.8.2).
Frist zur Schadenmeldung
Schäden sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1). Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist unverzüglich in Textform anzuzeigen (E.1.3.1); Glasbruchschäden sind unverzüglich anzuzeigen (E.1.3.2). Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 EUR sind unverzüglich der Polizei zu melden (E.1.3.4).
Selbstbeteiligungsregeln
Bei jedem Schadenereignis wird die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen (A.2.5.8.1). Sie erhöht sich um 500 EUR, wenn ein nicht berechtigter Fahrer einen Unfall- oder Tierkollisionsschaden verursacht hat oder das Fahrzeug entgegen der vereinbarten Stellplatzklasse nicht nachts in der Garage abgestellt wurde und dies den Schaden beeinflusst hat (A.2.5.8.2). Bei Nutzung einer Nicht-Partnerwerkstatt im Rahmen des Schadenservice Basis erhöht sich die Selbstbeteiligung um 250 EUR (Glas) bzw. 500 EUR (andere Schäden). Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe reparieren statt ausgetauscht, entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.8.3).
Dokumente
Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – mobil kompakt
Versicherungsbedingungen
Policendetails
Tierbissschäden und Tierkollisionen
Abdeckung von Schäden durch Wildunfälle und Tierbisse einschließlich Folgeschäden
QuelleElementarschadendeckung
Abdeckung von Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
QuelleVerzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
Versicherer verzichtet auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in Kaskoschäden
QuelleNeupreiserstattung
Ersatz zum Neuwert bei Totalverlust innerhalb einer bestimmten Zeit nach Erstzulassung
QuelleEigenschadenversicherung
Abdeckung von Schäden, die der Versicherte an seinem eigenen Eigentum verursacht
QuelleWerkstattbindungsbedingung
Optionale Bindung an zertifizierte Partnerwerkstätten für Reparaturen
QuelleSonderausstattungsdeckung
Versicherungssumme für Sonderausstattungen und spezielle Fahrzeugteile
QuelleAusschluss der Fahrzeugschlüssel-Entwendungsdeckung
Entwendung oder Verlust von Fahrzeugschlüsseln
QuelleAllgefahrendeckung in der Vollkasko
Umfassende Abdeckung über Unfallschäden hinaus für praktisch alle denkbaren Schadensarten
Quelle