Aus Quelldokumenten geprüft

EUROPA Versicherung AG / EUROPA Lebensversicherung AG

EUROPA

EUROPA is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-10-01Risikoträger: EUROPA Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Die Entschädigungsleistung wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung der Schadenhöhe an den Versicherungsnehmer gezahlt (bei Entwendung frühestens einen Monat nach Schadenanzeige); ist die Schadenhöhe nach einem Monat nicht festgestellt, kann ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Bei Reparaturen im Rahmen der optionalen Spar-Kasko in einer EUROPA-Partnerwerkstatt rechnet EUROPA direkt mit der Werkstatt ab.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und außereuropäische EU-Gebiete

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Alleinstellungsmerkmale

  • Von Stiftung Warentest mit „Beitragsniveau: Weit besser als der Durchschnitt“ ausgezeichnet (Test vom 11.11.2025).
  • Der Komfort-Tarif gewährt Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung – achtmal länger als die 3-Monats-Frist im Basis-Tarif.
  • Der Komfort-Tarif deckt Bisse aller Tierarten (nicht nur Marderbisse), einschließlich Folgeschäden bis 20.000 €.
  • Bei Windschutzscheiben-Reparaturen (statt Ersatz) in einer EUROPA-Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.
  • EUROPA verzichtet auf die übliche Kürzung von Kaskoleistungen bei grober Fahrlässigkeit, außer bei diebstahlermöglichender Fahrlässigkeit oder Alkohol-/Drogeneinfluss.

Leistungsgrenzen

Schäden am eigenen Fahrzeug (Kaskodeckung)

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Komfort-Tarif, Teilkasko, Vollkasko

Deckt Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs durch die in der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung eingeschlossenen Gefahren, z. B. Brand, Diebstahl, Naturgewalten, Unfall oder Vandalismus. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und ist insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

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Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Komfort-Tarif

Bei Totalschaden, Zerstörung, Diebstahl oder sonstigem Verlust zahlt EUROPA den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung (Komfort-Tarif) bzw. 3 Monaten (Basis-Tarif) wird stattdessen der Neuwert erstattet, sofern das Fahrzeug im Eigentum des ursprünglichen Erstkäufers steht; im Komfort-Tarif gibt es zusätzlich eine Prämie von 2.500 € beim Umstieg von einem Verbrenner auf ein gleichartiges neu zugelassenes Elektro- oder Wasserstofffahrzeug.

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Teilschaden/Reparaturkosten

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Komfort-Tarif

Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bzw. des um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswerts bei nicht vollständiger Reparatur). Ein Abzug 'neu für alt' erfolgt bei Ersatzteilen und Lackierung; im Komfort-Tarif entfällt dieser Abzug weitgehend (nur bei Cabrio-Verdecken), im Basis-Tarif gilt er ab dem ersten Jahr für mehrere Bauteilgruppen und ab dem dritten Jahr für alle Ersatzteile.

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Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Komfort-Tarif, Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung deckt Diebstahl, Raub, Herausgabe des Fahrzeugs durch räuberische Erpressung, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) sowie unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs bzw. seiner mitversicherten Teile; enthalten in Basis- und Komfort-Tarif.

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Glasbruch

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Komfort-Tarif

Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich dadurch verursachte Schäden an Leuchtmitteln, Reinigungskosten des Innenraums und den Ersatz einer durch den Glasbruch unbrauchbar gewordenen Vignette/Umweltplakette; diese Zusatzleistungen sind im Basis-Tarif nicht enthalten. Bei Reparatur (nicht Ersatz) in einer EUROPA-Partnerwerkstatt nach vorheriger telefonischer Meldung entfällt die Selbstbeteiligung.

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Naturgewalten

Gedeckt

Nur in Basis-Tarif, Komfort-Tarif

Deckt unmittelbare Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben und Vulkanausbruch in beiden Tarifen. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich Schnee- und Dachlawinen, Erdrutsch und Erdfall, die im Basis-Tarif ausgeschlossen sind.

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Vandalismus (mut-/böswillige Handlungen)

Bedingt

Nur in Basis-Tarif (Vollkasko), Komfort-Tarif (Vollkasko)

Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zur Nutzung des Fahrzeugs nicht berechtigt sind, sind nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung versichert, nicht in der Teilkaskoversicherung. Verfügbar in Basis- und Komfort-Tarif, jedoch nur, wenn Vollkasko gewählt wird.

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Pannenhilfe/Schutzbrief (Kfz-Schutzbrief)

Optional

Pannen- und Unfallhilfe wird über den Kfz-Schutzbrief erbracht, einen rechtlich selbstständigen, optionalen Vertrag, der nur zusammen mit einer EUROPA-Kfz-Haftpflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden kann; er ist nicht automatisch Bestandteil der Kaskoversicherung selbst.

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Ersatzfahrzeug/Mietwagen

Ausgeschlossen

Die Basis-Kaskodeckung schließt Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung ausdrücklich aus. Eine Ausnahme besteht im Rahmen der optionalen Spar-Kasko (Werkstattbindung): Bei Scheibenersatz (nicht Reparatur) in einer EUROPA-Partnerwerkstatt wird ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse gestellt. Ein umfassenderer Mietwagenschutz (bis 90 €/Tag, max. 7 Tage im Inland bzw. bis 630 € im Ausland) ist nur über den separat abschließbaren Kfz-Schutzbrief verfügbar.

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Fahrer-Unfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Für dieses Produkt ist keine gesonderte Fahrer-Unfallversicherung (Fahrerschutz) beschrieben; die AKB umfassen nur Kfz-Haftpflicht, Kaskoversicherung und Kfz-Schutzbrief.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Wird das Fahrzeug im Schadenfall von einem anderen Fahrerkreis oder einem jüngeren Fahrer genutzt als im Versicherungsschein angegeben, vermindert sich die Ersatzleistung um 10 %.

Anforderungen an das Werkstattnetz

In der Standard-Kaskoversicherung besteht freie Werkstattwahl. Bei der optionalen Spar-Kasko wird die Reparatur gegen einen Prämiennachlass an das EUROPA-Partnerwerkstattnetz gebunden; bei Reparatur in einer Nicht-Partnerwerkstatt werden im Rahmen der Spar-Kasko nur 85 % der erstattungsfähigen Kosten übernommen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Für die reguläre Deckung ist keine bestimmte Diebstahlsicherung vorgeschrieben. Während der Ruheversicherung (Außerbetriebsetzung) muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz untergestellt werden und darf außerhalb davon nicht genutzt werden.

Frist zur Schadenmeldung

Schadenereignisse sind grundsätzlich innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen; eine Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ist unverzüglich in unterschriebener Textform zu melden, bei Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 € ist zudem sofort die Polizei zu verständigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen, wie im Versicherungsschein angegeben. Bei Glasschäden entfällt die Selbstbeteiligung, wenn die Reparatur (kein Ersatz) nach vorheriger telefonischer Meldung beim Schadenservice in einer EUROPA-Partnerwerkstatt erfolgt.

Wo kaufen

Dokumente

Vertragsinformation / Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 01.10.2025

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Kfz-Versicherung

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Kurzübersicht: Unterschiede Basis- und Komfort-Tarif (PKW)

Leistungsübersicht

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Policendetails

Werkstattbindung

Versicherungsvertrag beinhaltet die Option zur Prämiensenkung durch Werkstattbindung, wobei der Versicherer Werkstätten zur Schadenbehebung bestimmt

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Neupreiserstattung

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl wird das Fahrzeug zum Neuwert ersetzt (Komfort-Tarif bis 24 Monate, Basis-Tarif bis 3 Monate nach Erstzulassung)

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Tierbiss Folgeschäden

Teilkasko deckt durch Tierbisse unmittelbar verursachte Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Dämmmaterial und Gummimanschetten ab, mit Folgeschäden bis 20.000 € (nur Komfort-Tarif)

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Glasbruchdeckung mit Zusatzleistungen

Teilkasko (Komfort-Tarif) deckt Glasschäden einschließlich Ersatz für Leuchtmittel, Reinigungskosten und Vignetten-/Umweltplaketten-Ersatz bei Windschutzscheibenbruch ab

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Mallorca-Deckung

In Kombination mit Haftpflicht: bietet Deckung für Schäden an in Europa gemieteten Fahrzeugen; kompensiert Lücke zwischen niedrigeren ausländischen Deckungssummen und EUROPA-Vertragssumme

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Schnee-/Dachlawinen- und Erdrutsch-Deckung

Teilkasko (nur Komfort-Tarif) deckt Schäden durch Schnee- und Dachlawinen, Erdrutsche, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch ab

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Eigenschäden-Deckung (Komfort-Tarif)

Komfort-Tarif beinhaltet Deckung bis 100.000 € pro Jahr für Eigenschäden an anderen Fahrzeugen, Gebäudeteilen und sonstigen Sachen (500 € Selbstbeteiligung je Schaden)

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Verzicht auf Quotelung bei grober Fahrlässigkeit

EUROPA verzichtet auf das Recht zur angemessenen Kürzung (Quotelung) von Kaskoversicherungsleistungen bei grober Fahrlässigkeit, außer bei grob fahrlässiger Ermöglichung von Diebstahl oder Beteiligung von Alkohol/Drogen

Quelle

Sonderausstattungs-Deckung

Ab-Werk verbaute Sonderausstattung (z.B. Metalliclack, Navigationssysteme) ist in Kaskoversicherung bis 10.000 € in Basis- und Komfort-Tarif versichert

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Selbstbeteiligungsoptionen

Versicherungsnehmer können Prämien durch Wahl höherer Selbstbeteiligungssätze senken, z.B. 150 € in Teilkasko oder 300 € in Vollkasko

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Kurzschlussschaden und Folgeschäden

Teilkasko deckt Verkabelungsschäden durch Kurzschluss (Schmörschäden) einschließlich Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 € im Komfort-Tarif ab

Quelle

Sturmschadendeckung Windstärke 8

Teilkasko deckt Schäden, wenn Fahrzeug durch Sturm ab Windstärke 8 beschädigt wird, z.B. durch herabfallende Äste

Quelle

Quellen