Aus Quelldokumenten geprüft

AdmiralDirekt.de GmbH

AdmiralDirekt

AdmiralDirekt is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-09Risikoträger: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a. G.
Online-Abschluss

Direktzahlung

Im Rahmen des optionalen Werkstattbonus rechnet AdmiralDirekt die Reparaturkosten direkt mit der Partnerwerkstatt ab; ohne Werkstattbonus zahlt der Versicherungsnehmer in der Regel vor und wird erstattet, außer bei Glasreparaturen (kein Austausch) in einer von AdmiralDirekt benannten Werkstatt, die direkt und ohne Selbstbeteiligung abgerechnet werden.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland, mit Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas (einschließlich des europäischen und asiatischen Teils der Türkei) sowie der außereuropäischen Gebiete der Europäischen Union

Geografische Grenzen Europas, der europäische und asiatische Teil der Türkei sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (A.2.4 AKB).

Alleinstellungsmerkmale

  • Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sach-/Vermögensschäden in jedem Tarif, weit über dem gesetzlichen Mindeststandard.
  • Die Neupreisentschädigung reicht im Premium-Tarif bis zu 36 Monate nach Erstzulassung – deutlich über dem marktüblichen Standard.
  • Der optionale Werkstattbonus umfasst 6 Jahre Reparaturgarantie, kostenlosen Hol- und Bringservice, Dekra-zertifizierte Partnerwerkstätten und selbstbeteiligungsfreie Glasreparatur.
  • Ausdrücklicher Diebstahlschutz gegen Relay-Attacken und Signal-Jamming bei Keyless-Systemen – ein Risiko, das in Standardbedingungen vieler Wettbewerber nicht benannt wird.
  • Leistungsupdategarantie: Künftige Leistungsverbesserungen in den Tarifen Komfort und Premium gelten automatisch und kostenlos auch für bestehende Verträge.

Leistungsgrenzen

Eigenschaden durch selbstverschuldete Unfälle

Gedeckt

Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle sowie durch mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter, zusätzlich zu allen Teilkasko-Gefahren. Die Entschädigung ist durch die Höchstentschädigung auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt (A.2.5.6); bei Fahrern, die nicht im Vertrag benannt sind, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 1.500 € (A.2.5.8.3).

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Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl

Gedeckt

AdmiralDirekt zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. In allen Tarifen (Basis) gilt eine Neupreisentschädigung innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung, im Komfort Tarif verlängert auf 24 Monate und im Premium Tarif auf 36 Monate für Neufahrzeuge; bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen wird der gezahlte Kaufpreis innerhalb von 24 Monaten (Komfort) bzw. 36 Monaten (Premium) nach Erwerb erstattet. Die Gesamtentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt (A.2.5.1, A.2.5.6).

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Reparaturkostenerstattung bei Teilschäden

Gedeckt

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet, wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird (Nachweis durch Rechnung); andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Komfort- und Premium-Tarif verzichten auf den Abzug 'neu für alt' bei Ersatzteilen und Lackierung (A.2.5.2.1, A.2.5.2.3).

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Diebstahl und Raub

Gedeckt

Die Teilkasko deckt Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs durch räuberische Erpressung sowie ausdrücklich die Entwendung mittels Jamming oder Relay Attack. Bei fehlender sich selbstschärfender elektronischer Wegfahrsperre zum Diebstahlzeitpunkt wird die Entschädigung um 10 % gekürzt (A.2.2.1.2, A.2.5.1.4).

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Glasbruch

Gedeckt

Glasbruchschäden an Scheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sind in allen Tarifen über die Teilkasko versichert und werden gegen Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Schaden durch eine von AdmiralDirekt benannte Werkstatt repariert (nicht ausgetauscht) wird (A.2.2.1.6, A.2.5.2.4, A.2.5.8.2).

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Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung usw.)

Gedeckt

Die Teilkasko deckt in allen Tarifen unmittelbare Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch, einschließlich durch diese Naturgewalten gegen das Fahrzeug geschleuderter Gegenstände (A.2.2.1.3).

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Vandalismus- und Böswilligkeitsschäden

Gedeckt

Die Vollkasko deckt in allen drei Tarifen mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus) von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen (A.2.2.2.3).

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Pannenhilfe / Schutzbrief

Optional

Die Pannenhilfe wird über die rechtlich selbstständige Schutzbriefversicherung (A.3) erbracht, die gesondert vereinbart und im Versicherungsschein genannt werden muss; sie ist nicht automatisch Bestandteil des Kaskoschutzes, wird jedoch häufig zusammen mit dem Premium-Tarif angeboten.

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Ersatzfahrzeug während der Reparatur

Optional

Ein kleines Ersatzfahrzeug während der Reparatur wird nur als kostenlose Zusatzleistung im Rahmen des gebuchten optionalen Werkstattbonus bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt gestellt; es ist nicht Bestandteil des Standard-Kaskoschutzes (A.2.5.2.5).

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Fahrerunfallschutz

Optional

Der Unfallschutz für den Fahrer wird über die rechtlich selbstständige Fahrerunfallversicherung (A.4) erbracht, die gesondert gewählt und im Versicherungsschein genannt werden muss.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die Bedingungen sehen keine Mindestaltersgrenze oder Fahrerfahrungsgrenze für den Kaskoschutz vor; wird das Fahrzeug jedoch von einer nicht im Versicherungsschein genannten Person gefahren, gilt bei Schäden nach A.2.2.1.4/A.2.2.1.5 (Tierkollision) oder A.2.2.2.2 (Unfall) eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 1.500 €.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Versicherungsnehmer haben grundsätzlich freie Werkstattwahl. Bei gebuchtem Werkstattbonus müssen selbstverschuldete Schäden und Kaskoschäden in einer benannten Partnerwerkstatt repariert werden, um Beitragsnachlass und Zusatzleistungen (6 Jahre Reparaturgarantie, Ersatzfahrzeug, Hol- und Bringservice) zu erhalten; bei Reparatur in einer anderen Werkstatt ohne vorherige Kontaktaufnahme werden nur 75 % der Kosten erstattet.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Kaskoschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas (einschließlich des europäischen und asiatischen Teils der Türkei) sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Es wird kein bestimmtes Diebstahlsicherungsgerät zur Erlangung des Versicherungsschutzes vorausgesetzt; war das Fahrzeug zum Diebstahlzeitpunkt jedoch nicht durch eine sich selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert, wird die Entschädigung um 10 % gekürzt.

Frist zur Schadenmeldung

Schäden sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1); die Entwendung des Fahrzeugs ist unverzüglich in Textform anzuzeigen (E.1.3.1); Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 200 € sind zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden (E.1.3.3).

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenfall gemäß Versicherungsschein abgezogen (A.2.5.8.1). Die Produktseite von AdmiralDirekt empfiehlt 150 € für die Teilkasko sowie 300 oder 500 € für die Vollkasko, abhängig von Fahrzeugwert und SF-Klasse. Bei Glasreparatur (kein Austausch) in einer benannten Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.8.2); bei Kaskoschäden durch nicht im Vertrag benannte Fahrer gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung von 1.500 € (A.2.5.8.3).

Wo kaufen

Dokumente

Verbraucherinformationen und Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Ausgabe 09/2025

Versicherungsbedingungen

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Bedingungen für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder -plakette (Mopeds, E-Scooter usw.) – andere Fahrzeugklasse, nicht für diese Pkw-Kasko-Extraktion verwendet

Sonstiges Dokument

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Produkt-/Marketingseite Kfz-Versicherung

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Abdeckung selbstverschuldeter Unfälle

Vollkaskoversicherung deckt Schäden durch selbstverursachte Unfälle ab

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Vandalismus- und Böswilligkeitsschäden

Versicherungsschutz für Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

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Teilkaskoleistungen in Vollkasko enthalten

Vollkasko beinhaltet alle Teilkaskoleistungen: Brand, Explosion, Entwendung, Naturereignisse (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben), Zusammenstoß mit Haarwild und Tierbiss

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Erweiterte Tierschadensdeckung in höherwertigen Tarifen

Basis-Tarif deckt Zusammenstoß mit Haarwild ab; Komfort- und Premium-Tarif decken Zusammenstoß mit beliebigen Tieren ab

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Marderbiss- und Nagetierschadensdeckung

Deckung für Folgeschäden von Marderbissen und Nagetierverbissen; variiert nach Tarif: Basis ausgeschlossen, Komfort bis €5.000–€25.000 je nach Kontext, Premium €25.000 oder unbegrenzt

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Reifenplatzer und Folgeschäden

Deckung für Kosten und Folgeschäden von Reifenplatzern; enthalten in Komfort- und Premium-Tarifen der Vollkasko, nicht im Basis-Tarif

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Allgefahrendeckung für Fahrzeugakku bei Elektrofahrzeugen

Premium-Tarif bietet unbegrenzte Allgefahrendeckung für Akku; Komfort-Tarif deckt Akkuschaden bis €25.000 ab. Umfasst Betriebsschäden, Ladefehler, Kurzschlüsse.

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Sonderausstattungs- und Zubehörschutz

Radio-/Audio-/Navigationssysteme, nichtserienmäßiges Tuning sowie individuelle Sonderlackierungen/-beschriftungen sind bis zu einer vom Tarif abhängigen Gesamtneuwertgrenze mitversichert: 5.000 € im Basis-Tarif, 15.000 € im Komfort-Tarif und 25.000 € im Premium-Tarif (A.2.1.2.2).

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Neupreisentschädigungsfrist

In allen Tarifen wird der Neupreis gezahlt, wenn ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung eintritt (A.2.5.1.2 b). Der Komfort-Tarif verlängert dies auf 24 Monate, der Premium-Tarif auf 36 Monate. Bei gebraucht erworbenen Fahrzeugen erstattet der Komfort-Tarif den gezahlten Kaufpreis innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb, der Premium-Tarif innerhalb von 36 Monaten (A.2.5.1.2 a).

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Leasingrestbetrag-Versicherung (GAP-Versicherung)

Verfügbar als optionales Add-on, nur in Kombination mit Teil- oder Vollkasko für ein privat geleastes Fahrzeug. Deckt die Differenz zwischen dem ausstehenden Leasingrestbetrag und der Kasko-Entschädigung bei Totalschaden oder Totaldiebstahl. Nicht mit dem Werkstattbonus kombinierbar.

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Werkstattwahl und Werkstattbindung (Werkstattbonus)

Versicherungsnehmer können zwischen freier Werkstattwahl oder dem Werkstattbonus für einen Beitragsrabatt wählen; Letzterer bindet Kasko- und selbstverschuldete Schäden an ein benanntes Partnerwerkstattnetz und bietet dafür Zusatzleistungen (6 Jahre Reparaturgarantie, Ersatzfahrzeug, Hol- und Bringservice, direkte Abrechnung).

Quelle

Schadenzahlungs- und Abwicklungsverfahren

Bei Diebstahl: Zahlung frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige in Textform, um ein Wiederauffinden des Fahrzeugs zu ermöglichen (A.2.7.3). Bei anderen Schäden: Zahlung innerhalb von zwei Wochen, sobald Leistungspflicht und Entschädigungshöhe feststehen (A.2.7.1); ein angemessener Vorschuss kann verlangt werden, wenn die Höhe nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststeht (A.2.7.2).

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Direktregulierung unabhängig von der Schuldfrage

In der Vollkasko reguliert Admiral Direkt Schäden direkt unabhängig von der Schuldfrage ohne Abwarten der Fremdverschuldung

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Selbstbeteiligungsoptionen

Vollkasko bietet Selbstbeteiligungsoptionen: €300 oder €500 für Vollkasko empfohlen; höhere Selbstbeteiligung senkt Beitrag

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Tariffabhängige Ausschlüsse und Bedingungen

Bestimmte Deckungen im Basis-Tarif ausgeschlossen, aber in Komfort/Premium enthalten: kein Verzicht auf Regress bei grober Fahrlässigkeit (nur Basis), Marderschadensdeckung, Reifenplatzer, erweiterte Entschädigungsfristen

Quelle

Quellen