Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft (part of the Alte Leipziger – Hallesche / ALH Gruppe, whose mutual parent is Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.)
Alte Leipziger
Alte Leipziger is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Bei Kaskoschäden, die über eine Partnerwerkstatt (Werkstattbindung) abgewickelt werden, begleicht die Alte Leipziger die Reparaturrechnung direkt mit der Werkstatt bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts; bei Reparatur in einer Fremdwerkstatt erfolgt die Erstattung nachträglich an den Versicherungsnehmer, begrenzt auf 85 % der Kosten einer Partnerwerkstatt-Reparatur bei Vorlage einer Rechnung.
Geografischer Geltungsbereich
Europa sowie außereuropäische Gebiete der EU
Der Kaskoversicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (enger gefasst als die Kfz-Haftpflicht/Mallorca-Police).
Alleinstellungsmerkmale
- Bis zu 36 Monate Neuwertentschädigung nach Erstzulassung im comfort-Tarif, deutlich über der marktüblichen Spanne von 6–12 Monaten.
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in Voll- und Teilkasko über alle Tarife hinweg – Schäden werden auch bei grober Fahrlässigkeit reguliert (außer bei Entwendung oder Trunkenheit).
- Sonderausstattung ist im comfort-Tarif prämienfrei bis 20.000 € mitversichert, gegenüber 5.000 € im compact-Tarif.
- Allgefahrendeckung für den Antriebsakkumulator von Elektro-/Hybridfahrzeugen bis 25.000 € im comfort-Tarif, über die bereits durch Teil-/Vollkasko gedeckten Ereignisse hinaus.
- Ein Netz von über 1.400 Partnerwerkstätten bietet kostenlosen Hol- und Bringdienst, ein Ersatzfahrzeug, Innen- und Außenreinigung sowie mindestens 2 Jahre Garantie auf Reparatur und Teile.
Leistungsgrenzen
Eigenschäden / maximaler versicherbarer Neuwert
75.000 € – 150.000 €
Der gesamte Kaskoschutz und die Höchstentschädigung sind auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt. Der maximal versicherbare Neuwert ist tarifabhängig: compact bis 75.000 €, classic bis 125.000 €, comfort bis 150.000 €.
Totalschaden-, Zerstörungs- und Verlustentschädigung
75.000 € – 150.000 €
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts, begrenzt auf den Tarifhöchstwert (compact 75.000 € / classic 125.000 € / comfort 150.000 €). Eine Neuwertentschädigung (voller Neupreis) gilt, wenn der Schaden innerhalb von 12 Monaten (compact), 24 Monaten (classic) bzw. 36 Monaten (comfort) nach Erstzulassung eintritt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt eine Kaufwertentschädigung innerhalb von 12 Monaten (classic) bzw. 24 Monaten (comfort) nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer; im compact-Tarif nicht enthalten.
Teilschaden / Reparaturkosten
Gedeckt
Bei Beschädigung des Fahrzeugs übernimmt der Versicherer die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (bei vollständiger und fachgerechter Reparatur mit Rechnungsnachweis) bzw. bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Bei vereinbarter Werkstattbindung (Reparatur in einer Partnerwerkstatt) reduziert sich die Selbstbeteiligung, zudem gibt es kostenlose Zusatzleistungen; im compact-Tarif ist die Werkstattbindung verpflichtend.
Diebstahl / Raub, inkl. Schlüssel- und Schlossaustausch
2.500 €
Nur in classic, comfort
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sind Kernleistungen der Teilkasko und in allen drei Tarifen enthalten, Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert/Tarifhöchstwert. Zusätzlich werden die Kosten für Schlüssel-, Schlossaustausch oder Neucodierung nach Einbruch oder Raub bis 2.500 € erstattet; diese Zusatzleistung ist in classic und comfort enthalten, im compact-Tarif jedoch nicht.
Glasbruch
Gedeckt
Bruchschäden an Scheiben, Spiegeln und Leuchtenabdeckungen sind als Kernleistung der Teilkasko in allen drei Tarifen versichert (ausgenommen Kamera-/Sensor-/Display-Glas). Dadurch verursachte Innenraum-Reinigungskosten werden bis 50 € erstattet, der Ersatz einer durch den Glasbruch zerstörten Vignette/Umweltplakette bis 100 €.
Elementargefahren / Überspannungsschäden
10.000 € – 20.000 €
Nur in classic, comfort
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen und Zusammenstoß mit Tieren sind Kernleistungen der Teilkasko in allen drei Tarifen. Erweiterte Elementarschäden (Erdbeben, Vulkanausbruch, Muren, Dachlawinen) sind im compact-Tarif nicht enthalten, wohl aber in classic und comfort. Folgeschäden durch Überspannung infolge Blitzschlag an Verkabelung/Bordelektronik sind bis 10.000 € im classic-Tarif und bis 20.000 € im comfort-Tarif versichert; im compact-Tarif nicht enthalten.
Vandalismus (böswillige Zerstörung)
Bedingt
Schäden durch Unfall oder Vandalismus/böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind im Rahmen der Vollkaskoversicherung in allen drei Tarifen bis zum Wiederbeschaffungswert/Tarifhöchstwert versichert; diese Deckung greift nur, wenn Vollkasko (nicht nur Teilkasko) vereinbart ist.
Pannen- und Unfallhilfe (Schutzbrief)
250 € – 1.500 €
Der Schutzbrief ist eine separat abzuschließende, rechtlich selbstständige Zusatzdeckung (in Verbindung mit der Kfz-Haftpflicht) für Pannen- und Unfallhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 250 €, Abschleppen bis 250 € (400 € bei Campingfahrzeugen/Lieferwagen bis 3,5 t), Bergen bis 1.500 €, zudem Hilfe bei Falschbetankung bis 500 € und Schlüssel-Versandkosten bis 110 €. Der Leistungsumfang ist abhängig von der gewählten Schutzbrief-Tarifvariante.
Ersatzfahrzeug (Mobilitätspolice)
14 €
Nur in classic, comfort
Die Mobilitätspolice ist eine optionale Zusatzdeckung (nur Pkw), die nach einem leistungspflichtigen Kaskoschaden (Totalschaden, Fahrunfähigkeit oder Diebstahl) deutschlandweit einen klassengleichen Mietwagen für bis zu 14 Tage vermittelt. Im compact-Tarif nicht buchbar. Unabhängig davon ist bei vereinbarter Werkstattbindung bereits ein kostenloser Ersatzwagen (mindestens Kategorie Kleinwagen) für die Reparaturdauer in Partnerwerkstätten enthalten.
Fahrerschutzversicherung
1.000.000 €
Die Fahrerschutzversicherung ist eine optionale Zusatzdeckung (Pkw/Campingfahrzeuge, in Verbindung mit der Kfz-Haftpflicht), die den eigenen Personenschaden des Fahrers so ersetzt, als würde ein Dritter haften, z. B. Verdienstausfall (bis 2.000 €/Monat für 12 Monate), Rehabilitationsmaßnahmen (bis 50.000 €), behindertengerechte Umbauten (bis 50.000 €) und Beerdigungskosten (bis 3.500 €), begrenzt auf insgesamt 1.000.000 € je Schadenereignis.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für die reguläre Kaskoversicherung ist kein festes Mindestalter der Fahrer vorgeschrieben; die Sondereinstufung in SF-Klasse 3 setzt jedoch voraus, dass alle Fahrer das 23. Lebensjahr vollendet haben. Dieselbe Altersgrenze von 23 Jahren gilt für den optionalen Rabattschutz.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Versicherungsnehmer können eine Werkstattbindung vereinbaren und sich verpflichten, das Fahrzeug nach einem Kaskoschaden in einer von über 1.400 Partnerwerkstätten reparieren zu lassen; dies reduziert die Selbstbeteiligung um 75 € (Teilkaskoschaden über 250 €) bzw. 150 € (Vollkaskoschaden über 500 €), lässt die Selbstbeteiligung bei Frontscheiben-Reparatur entfallen und umfasst kostenlosen Hol- und Bringdienst, ein Ersatzfahrzeug, Reinigung sowie mindestens 2 Jahre Garantie. Im compact-Tarif ist die Werkstattbindung verpflichtend, in classic/comfort optional; Reparatur außerhalb des Partnernetzes ohne Rechnung wird nach Kostenvoranschlag abgerechnet, mit Rechnung auf 85 % der Partnerwerkstatt-Kosten begrenzt. Diese Regeln gelten nur für Schadenfälle in Deutschland.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Kaskoversicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; dies ist enger gefasst als die Kfz-Haftpflicht, die zusätzlich die auf der Grünen Karte genannten Länder einschließt.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Eine Diebstahlsicherung ist für den Kaskoschutz nicht vorgeschrieben; ein Prämiennachlass wird jedoch gewährt, wenn der Einbau einer anerkannten Maßnahme wie forensischer Auto-DNA-Kennzeichnung oder eines passiven, versteckten batteriebetriebenen GPS-Ortungssystems nachgewiesen wird.
Frist zur Schadenmeldung
Schäden sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist dem Versicherer unverzüglich in Textform zu melden; übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Tierschaden 500 €, ist er zudem unverzüglich der Polizei anzuzeigen.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenfall abgezogen. Im compact-Tarif ist ein Abschluss ohne Selbstbeteiligung nicht möglich, classic und comfort erlauben eine Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Reparatur in einer Partnerwerkstatt reduziert die Selbstbeteiligung um 75 € (Teilkasko über 250 €) bzw. 150 € (Vollkasko über 500 €, außer Glas); bei Reparatur (statt Austausch) der Frontscheibe bei einem Partner-Glasspezialisten entfällt die Selbstbeteiligung vollständig.
Policendetails
Neuwertentschädigung
Entschädigung in Höhe des Neupreises des versicherten Fahrzeugs innerhalb bestimmter Zeiträume nach Erstzulassung (je nach Tarif: 12-36 Monate)
QuelleKaufwertentschädigung
Entschädigung für Gebrauchtfahrzeuge in Höhe des Kaufwerts innerhalb bestimmter Zeiträume nach Zulassung (classic: 12 Monate, comfort: 24 Monate)
QuelleAusgleich der Wertminderung
Ausgleich der Wertminderung nach Reparatur (nur comfort-Tarif, ab 1.000 €)
QuelleSonderausstattung prämienfrei versichert
Zusätzliche Ausstattung prämienfrei versichert (tarifabhängig: compact 5.000 €, classic 10.000 €, comfort 20.000 €)
QuelleVerzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit
Versicherungsschutz bleibt bestehen auch bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahren bei Rot über Ampel und Unfallverursachung)
QuelleWerkstattbindung
Optionale Verpflichtung zur Reparatur in einer der über 1.400 zertifizierten Partnerwerkstätten nach Kaskoschadenfall; führt zu Prämienreduktion
QuelleEigenschäden an eigenen Fahrzeugen
Deckt Schäden ab wenn das versicherte Fahrzeug ein anderes Fahrzeug desselben Eigentümers beschädigt (Kasko-Komponente)
QuelleMietwagen und Ersatzwagen
Deutschlandweite Mobilitätsgarantie: klassengleicher Mietwagen bis zu 14 Tagen nach Kaskoschadenfall
QuelleTeilkasko versicherte Ereignisse
Teilkasko deckt ab: Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm/Hagel/Blitzschlag/Überschwemmung/Lawine, Glasbruch, Tierbiss, sonstige Gefahren
QuelleGAP-Deckung
Optionale Zusatzdeckung für finanzierte/geleaste Fahrzeuge zur Schließung der Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und restliche Kreditschuld im Totalschadenfall
QuelleGeografischer Geltungsbereich
Kaskoversicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie außereuropäischen Gebieten zum Geltungsbereich der Europäischen Union
QuelleMobilitätspolice - Mietwagen
Optionale Zusatzdeckung für einen klassengleichen Mietwagen deutschlandweit für bis zu 14 Tage nach einem leistungspflichtigen Kaskoschaden (Totalschaden, Fahrunfähigkeit oder Diebstahl); im compact-Tarif nicht buchbar
Quelle