Aus Quelldokumenten geprüft

Versicherungskammer Bayern, Institution under Public Law

VKB

VKB is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2020-07-01Risikoträger: Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei vereinbartem Werkstatt Service rechnet VKB Schäden direkt und bargeldlos mit dem Netzwerk von über 1.100 Partnerwerkstätten und Glasspezialisten ab, inklusive Hol- und Bringservice sowie kostenlosem Ersatzwagen.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland (bundesweit)

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten; mit einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) kann der Schutz auf weitere dort genannte nichteuropäische Länder erweitert werden.

Alleinstellungsmerkmale

  • Zugang zu über 1.100 Partnerwerkstätten mit Hol- und Bringservice, kostenlosem Ersatzwagen und verlängerter Reparaturgarantie beim optionalen Werkstatt Service.
  • Kein Abzug 'neu für alt' bei Reparaturen, auch nicht für Antriebsakkus von Elektrofahrzeugen.
  • Unbegrenzte Folgeschadendeckung bei Tierbiss im Rahmen von TeilkaskoPLUS statt der marktüblichen festen Obergrenze.
  • Allgefahren-Deckung für den Antriebsakku von Elektro-/Hybridfahrzeugen im Rahmen von VollkaskoPLUS, einschließlich Schäden durch Fehlbedienung.
  • 24-Stunden SchadenSofortHilfe-Hotline für sofortige Pannen- und Unfallhilfe ohne Kostenbegrenzung bei unverzüglicher Meldung.

Leistungsgrenzen

Kaskoschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug

Gedeckt

Die Höchstentschädigung je Schadenfall ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt; die tatsächliche Entschädigung richtet sich nach den Regeln für Totalschaden, Teilschaden oder Diebstahl im gewählten Baustein (Teilkasko, TeilkaskoPLUS, Vollkasko oder VollkaskoPLUS).

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Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Gedeckt

Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Handelt es sich um ein Neufahrzeug und tritt der Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung ein, wird stattdessen der volle Neupreis gezahlt (bei VollkaskoPLUS verlängert auf 24 Monate); für gebraucht erworbene Fahrzeuge zahlt VollkaskoPLUS bis zu 24 Monate den Kaufwert.

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Entschädigung bei Beschädigung (Teilschaden)

Gedeckt

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; erreichen oder übersteigen die Reparaturkosten 80 % des Neupreises und tritt der Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung ein (bei VollkaskoPLUS auf 24 Monate verlängert), wird anstelle der Reparaturkosten der Neupreis gezahlt.

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Diebstahl- und Raubdeckung

Gedeckt

Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch sind im Rahmen der Teilkasko versichert. Die Zahlung erfolgt frühestens einen Monat nach schriftlicher Schadenanzeige, bevor der Versicherer bei Nichtauffinden Eigentümer wird. Bei fehlender anerkannter Wegfahrsperre zum Diebstahlzeitpunkt wird ein prozentualer Abschlag vorgenommen (entfällt bei vorhandener Wegfahrsperre). TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS bieten zusätzlich ein kostenloses Ersatzfahrzeug (eine Klasse niedriger) für bis zu einen Monat nach Diebstahl.

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Glasbruchversicherung

Gedeckt

Bruchschäden an Verglasung, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sind im Rahmen der Teilkasko versichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei Reparatur durch einen von VKB benannten Glasspezialisten entfällt die Selbstbeteiligung, beim Austausch der Frontscheibe wird zudem die Feinstaubplakette erstattet.

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Elementarschadendeckung

Gedeckt

Die Teilkasko deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen und Überschwemmung ab, einschließlich dadurch auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände. TeilkaskoPLUS erweitert den Schutz um Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Dachlawinen.

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Vandalismusschutz (mut- oder böswillige Handlungen)

Optional

Nur in Vollkasko, VollkaskoPLUS

Mut- oder böswillige Handlungen von zur Nutzung nicht berechtigten Personen sind erst mit Abschluss der Vollkasko (bzw. VollkaskoPLUS) versichert; in der reinen Teilkasko ist dieses Risiko nicht enthalten.

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Pannen- und Unfallhilfe (Schutzbrief-Baustein)

unlimited

Wird über den optionalen Ergänzungsschutz Schutzbrief erbracht, nicht als Bestandteil des Kern-Kaskoschutzes. Pannenhilfe ist auf 150 Euro und Abschleppen auf 200 Euro begrenzt; die Kosten werden jedoch ohne Begrenzung übernommen, wenn der Schaden sofort der 24-Stunden Unfall- und Pannen-Notrufzentrale von VKB gemeldet und die Hilfe von VKB organisiert wird.

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Ersatzfahrzeug

Optional

Nur in TeilkaskoPLUS, VollkaskoPLUS

Im Rahmen von TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS wird nach einem Fahrzeugdiebstahl für bis zu einen Monat ein kostenloses Ersatzfahrzeug (eine Mietwagenklasse niedriger) gestellt. Zusätzlich stellt der optionale Werkstatt Service bei Reparatur in einer VKB-Partnerwerkstatt nach jedem versicherten Schaden einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung.

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Fahrer-Unfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Ein Personen-Unfallschutz für Fahrer/Insassen ist nicht Bestandteil des Kfz Vario Kaskoprodukts; VKB bietet dies nur als eigenständige Kfz-Unfallversicherung bzw. Fahrer-Airbag-Versicherung außerhalb der Vario-Kasko-Linie an.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für den Kaskoschutz selbst ist kein Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis vorgeschrieben; Alter und Führerscheindauer beeinflussen jedoch die Beitragseinstufung (z. B. setzt die erweiterte Zweitwagenregelung für bestimmte SF-Klassen ein Mindestalter von 25 Jahren voraus; begleitetes Fahren ab 17 Jahren wird unterstützt).

Anforderungen an das Werkstattnetz

Bei vereinbartem Werkstatt Service muss die Reparatur in einer von VKB vorab verbindlich benannten Werkstatt (Netzwerk von über 1.100 Partnerwerkstätten) erfolgen; wird ohne vorherige Kontaktaufnahme eine andere Werkstatt gewählt, ist die Entschädigung auf die Kosten der benannten Werkstatt begrenzt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten; mit einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) kann der Schutz auf weitere dort genannte nichteuropäische Länder erweitert werden.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust infolge Diebstahls wird die Entschädigung um einen prozentualen Abschlag gekürzt, sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht mit einer anerkannten Wegfahrsperre ausgestattet war; bei vorhandener Wegfahrsperre entfällt der Abschlag.

Frist zur Schadenmeldung

Schäden sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; Entwendung sowie Schäden im Rahmen der Fährschiffbenutzung sind unverzüglich in Textform zu melden. Entwendungs-, Brand-, Tier- oder Vandalismusschäden über 500 Euro sind zusätzlich unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen. Übliche Stufen sind ohne, 150 Euro oder 300 Euro in der Teilkasko sowie ohne, 150, 300, 500, 1.000 oder 2.500 Euro in der Vollkasko; höhere Selbstbeteiligungen senken den Beitrag.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung – Kfz Vario (AKB, Stand 07/2020)

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB, Stand 07/2019)

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Kfz-Versicherung für private Pkw

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Vertriebsleitfaden Kraftfahrtversicherung – Daten, Fakten und Verkaufsvorteile

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Werkstattgenehmigung erforderlich

Bei Kaskoschäden ist vor Reparatur, Verwertung oder Verkauf des Fahrzeugs die Zustimmung des Versicherers erforderlich

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Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Diebstahlfall

Bei Totalschaden infolge Diebstahls mindert sich die Entschädigung um einen prozentualen Abschlag, wenn die Wegfahrsperre nicht vorhanden war

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Neupreisentschädigung vs. Kaufwertentschädigung

VKB erstattet je nach Fahrzeugalter entweder den Neupreis oder den Kaufwert (Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs) abzüglich Restwert

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PLUS-Baustein Zusatzleistungen

Optionaler Zusatzbaustein mit erweiterten Kaskoversicherungsleistungen wie Werkstattservice und zusätzlichen Schutzleistungen

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Rabattschutz Zusatzversicherung

Optionale Zusatzdeckung, bei der ein Schaden pro Jahr zu keiner Rückstufung der SF-Klasse führt

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Geografischer Geltungsbereich

Kaskoversicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Quelle

Schadenmeldepflicht

Versicherungsnehmer muss Schäden ohne Verzug anzeigen; Schäden durch Diebstahl, Raub, Explosion, Brand und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden

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Ausschluss von vorsätzlich herbeigeführten Schäden

Schäden, die vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt wurden, sind nicht versichert

Quelle

Selbstbeteiligung

Eigenanteil des Versicherungsnehmers pro Schadenfall; üblicherweise 300 Euro in der Vollkasko

Quelle

Quellen