Aus Quelldokumenten geprüft

Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft

Feuersozietät

Feuersozietät is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2020-07-01Risikoträger: Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Ist die optionale Vereinbarung 'Werkstatt Service' (Partnerwerkstatt) getroffen, rechnet der Versicherer die Reparaturkosten direkt mit einer von ihm benannten Partnerwerkstatt oder einem Glasspezialisten ab; ohne diese Vereinbarung zahlt der Kunde zunächst selbst und erhält die Kosten gegen Rechnungsnachweis erstattet, begrenzt auf die Kosten, die bei einer benannten Fachwerkstatt angefallen wären.

Geografischer Geltungsbereich

Berlin und Brandenburg (Kerngebiet des Versicherers); Vertrieb über Sparkassen und Agenturnetz

Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedsstaaten; erweiterbar auf weitere, in der Grünen Karte genannte, nicht durchgestrichene außereuropäische Länder

Alleinstellungsmerkmale

  • Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers führt nicht zu einer Leistungskürzung – anders als bei vielen Wettbewerbern, die anteilig kürzen.
  • Kein Abzug 'neu für alt' bei Reparaturleistungen – auch nicht für Antriebsakkumulatoren von Elektro- oder Hybridfahrzeugen.
  • VollkaskoPLUS erweitert den Schutz auf praktisch alle weiteren Gefahren, denen das Fahrzeug ausgesetzt ist, plus bis zu 100.000 € pro Jahr für Schäden, die der Versicherungsnehmer an eigenen weiteren versicherten Sachen verursacht.
  • Das telematikbasierte Programm 'Kfz Vario FahrStil' gewährt einen sofortigen Startnachlass von 30 % und bis zu 45 % Folgenachlass für sicheres Fahrverhalten, ermittelt über einen kostenlosen Sensor und eine App.

Leistungsgrenzen

Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug

Gedeckt

Versichert ist der Pkw gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust durch Ereignisse der Teilkasko oder Vollkasko. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt; werkseitig eingebaute Teile/Zubehör sind bis 5.000 € pro Schadenfall (Basis) bzw. bis 20.000 € pro Schadenfall mit TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS mitversichert.

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Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Gedeckt

Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Neupreisentschädigung gilt bei Schadeneintritt innerhalb von 6 Monaten nach Erstzulassung (Kernschutz), verlängert auf 24 Monate mit VollkaskoPLUS, sofern der Pkw als Neufahrzeug unmittelbar vom Hersteller/Händler erworben wurde.

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Reparaturkosten bei Beschädigung

Gedeckt

Erstattet werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei vollständiger und fachgerechter Reparatur (gegen Rechnung), andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. Entsorgungs-, Verbringungs- und UPE-Zuschläge werden gegen Rechnung erstattet; ein Abzug 'neu für alt' erfolgt nicht (A.2.9.5).

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Diebstahl und Raub

Gedeckt

Versichert sind Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch (unter Voraussetzungen) und Unterschlagung des Fahrzeugs bzw. seiner mitversicherten Teile. Bei Diebstahl erfolgt ein prozentualer Abzug, sofern das Fahrzeug nicht mit einer anerkannten Wegfahrsperre gesichert war. TeilkaskoPLUS gewährt zusätzlich ein kostenloses Ersatzfahrzeug (eine Mietwagenklasse niedriger) für bis zu einen Monat nach Entwendung.

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Glasbruch

Gedeckt

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); ausgenommen sind Glas-/Kunststoffteile von Assistenz-, Kamera- oder Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren und Leuchtmittel sowie Folgeschäden. Bei vereinbartem Werkstatt Service ('Partnerwerkstatt') ist die Erstattung an die Beauftragung des benannten Glasspezialisten gebunden.

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Naturgewalten

Gedeckt

Der Kernschutz umfasst Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Lawinen und Überschwemmung. TeilkaskoPLUS/VollkaskoPLUS erweitern den Schutz auf Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch und Dachlawinen.

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Vandalismus / mut- und böswillige Handlungen

Bedingt

Nur in Vollkasko, VollkaskoPLUS

Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind nur im Kernschutz Vollkasko bzw. VollkaskoPLUS versichert; die Teilkasko schließt Vandalismus- und Unfallschäden laut beiden IPIDs ausdrücklich aus.

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Pannenhilfe / Schutzbrief

Optional

Ist nicht Bestandteil des Kaskovertrags selbst. Der Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe) kann nur zusammen mit dem Kfz-Haftpflichtvertrag für dasselbe Fahrzeug abgeschlossen werden, nicht als Kasko-Zusatzbaustein. Er umfasst Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergen sowie ab 50 km Entfernung Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen und Rückholung.

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Kostenloses Ersatzfahrzeug nach Entwendung

Bedingt

Nur in TeilkaskoPLUS, VollkaskoPLUS

Bei TeilkaskoPLUS (auch in VollkaskoPLUS enthalten) besteht nach Entwendung des Fahrzeugs Anspruch auf ein kostenloses, eine Mietwagenklasse niedrigeres Ersatzfahrzeug bis zur Reparatur des wiederaufgefundenen oder Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, begrenzt auf einen Monat ab Entwendungszeitpunkt. Eine separate Mietwagenleistung (bis 70 €/Tag, max. 7 Tage) besteht zudem über den Schutzbrief, der an den Haftpflichtvertrag gebunden ist, nicht an die Kasko.

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Kfz-Unfallversicherung

Optional

Eine eigenständig wählbare Versicherungsart (nicht automatisch Bestandteil der Kasko), die den Fahrzeuginsassen vereinbarte Geldbeträge bei Invalidität oder Tod zahlt; die Höhe ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Nicht im Kernvertrag der Vario-Kasko enthalten.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Es besteht keine generelle Deckungsbeschränkung nach Fahreralter. Für die vorteilhafte Sondereinstufung in SF-Klasse 2 muss das Fahrzeug jedoch ausschließlich von mindestens 25-Jährigen (oder im Haushalt lebenden Familienangehörigen) gefahren werden; fällt diese Voraussetzung weg, erfolgt eine Rückstufung auf SF-Klasse 1/2.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Grundsätzlich besteht freie Werkstattwahl. Ist die optionale Vereinbarung 'Werkstatt Service' (Partnerwerkstatt) getroffen, werden Reparatur- und Glasschadenkosten nur bei Beauftragung der vom Versicherer benannten Fachwerkstatt bzw. des Glasspezialisten voll erstattet; andernfalls ist die Erstattung auf die dort angefallenen Kosten begrenzt.

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU-Mitgliedsstaaten. Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert oder eingeschränkt werden; eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) erweitert sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoschutz auf weitere dort genannte außereuropäische Länder.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Bei Diebstahl wird ein prozentualer Abschlag von der Entschädigung vorgenommen, sofern das Fahrzeug nicht mit einer anerkannten Wegfahrsperre gesichert war; in diesem Fall verzichtet der Versicherer auf den Abschlag (die vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt unberührt).

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenereignis ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen. Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist unverzüglich in Textform zu melden. Entwendungs-, Brand-, Tier- oder Vandalismusschäden über 500 € sind zusätzlich unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis je versichertem Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen; die Höhe steht im Versicherungsschein und ist individuell vereinbar (üblich ca. 150–500 € bei Teilkasko und 300–1.000 € bei Vollkasko) und beeinflusst die Beitragshöhe.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) – Kfz Vario für Pkw ohne Vermietung, Stand 1. Juli 2020

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) – Standard-Kraftfahrtversicherung, Stand 1. Juli 2019 (vorherige/parallele Produktlinie)

Versicherungsbedingungen

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IPID – Produktinformationsblatt Kfz-Versicherung, Tarif 07.2025

IPID

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IPID – Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen/-plakette, Tarif 03.2026

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Policendetails

Neupreisentschädigung bei Totalschaden

Erstattung zum Neupreis bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkw

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Kasko-Selbstbeteiligung

Wählbare Selbstbeteiligung für Teilkasko und Vollkasko-Leistungen

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Grobe Fahrlässigkeit

Versicherungsschutz umfasst Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

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Tierbiss und Marderschäden

Versicherungsschutz für Schäden durch Tierbisse und Marderangriffe an Fahrzeugteilen

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Vandalismus

Schutz vor mutwilligen oder böswilligen Beschädigungen durch Dritte

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Diebstahlschutz

Versicherungsschutz bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen

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Geografischer Versicherungsschutz

Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas und der außereuropäischen Gebiete der EU-Mitgliedsstaaten

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Schadenmeldungsfrist

Versicherter muss Schadeneintritt unverzüglich dem Versicherer anzeigen

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Reparaturwerkstatt

Bei manchen Varianten Bindung an Werkstattverbund; bei anderen freie Wahl der Werkstatt

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Fahrzeugzustand vor Schadeneintritt

Bei Wiederbeschaffungswert wird auch der Fahrzeugzustand unmittelbar vor Schadeneintritt berücksichtigt

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Sonderausstattung

Versicherungsschutz für nachträglich eingebaute Sonderausstattung bis zu definierten Deckungssummen

Quelle

Abzug Neu für Alt

Verzicht auf den Abzug wegen Neu für Alt (Abnutzung) bei Reparaturleistungen

Quelle

Quellen