Aus Quelldokumenten geprüft

Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG

Zurich

Zurich is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 02.09.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-04-01Risikoträger: Zurich Insurance Europe AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

Zurich bietet eine Direktabrechnung über sein Partner-Werkstattnetz (Reparatur- und Mobilitätsservice): Beauftragt der Versicherungsnehmer eine von Zurich vermittelte Werkstatt, werden die Reparaturkosten direkt mit der Werkstatt abgerechnet statt an den Kunden erstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und außereuropäische EU-Gebiete

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Alleinstellungsmerkmale

  • Der Premium-Tarif zahlt bis zu 36 Monate nach Erstzulassung eine Neu-/Kaufpreisentschädigung (erweiterbar auf 48 Monate) – deutlich länger als die im Top-Tarif üblichen 12 Monate.
  • Elektro Plus deckt Akku-Schäden durch Ladefehler, Softwaremanipulation und Überspannung bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bis je 20.000 EUR sowie die private Wallbox und mobile Ladegeräte ab.
  • Premium hebt die bei anderen Versicherern übliche Begrenzung für Tuning, Sonderlackierungen und individuelle Umbauten vollständig auf.
  • Reparaturen in Zurich-Partnerwerkstätten beinhalten in Top und Premium ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer sowie eine Werkstattgarantie auf alle Reparaturarbeiten.
  • Zurich verzichtet in Teil- und Vollkasko auf den Einwand grober Fahrlässigkeit und leistet weiterhin, außer bei Trunkenheit/Drogen am Steuer oder grob fahrlässig ermöglichtem Diebstahl.

Leistungsgrenzen

Kaskodeckung für Schäden am eigenen Fahrzeug

Gedeckt

Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungs-/Neuwert des Fahrzeugs begrenzt. Im Tarif Basis ist die Höchstentschädigung zusätzlich absolut auf 100.000 EUR brutto gedeckelt; Top und Premium kennen über den Neuwert hinaus keine absolute Obergrenze.

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Totalschaden-/Neupreisentschädigung

Gedeckt

Totalschaden, Zerstörung oder entwendungsbedingter Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert reguliert. Zusätzlich gilt eine Neu-/Kaufpreisentschädigung innerhalb einer Frist ab Erstzulassung: im Tarif Basis nicht enthalten; im Tarif Top 12 Monate (gegen Mehrbeitrag erweiterbar auf 24 Monate durch den Baustein 'Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung'); im Tarif Premium 36 Monate (erweiterbar auf 48 Monate mit demselben Baustein).

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Teilschaden-/Reparaturkostenübernahme

Gedeckt

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Ein Abzug 'neu für alt' auf Reifen, Batterie und Lackierung erfolgt im Tarif Basis bei Fahrzeugen bis 4 Jahre nach Erstzulassung; Top und Premium verzichten vollständig auf diesen Abzug.

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Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Gedeckt

Deckt Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs. Top und Premium schließen zusätzlich mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Fahrzeuginnenraum im Zusammenhang mit solchen Ereignissen ein; diese Erweiterung ist im Tarif Basis nicht enthalten.

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Glasbruch

Gedeckt

Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen); Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei erforderlichem Austausch der Frontscheibe werden die Kosten einer gültigen Feinstaubplakette erstattet. Identisch in Basis, Top und Premium.

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Naturgewalten

Gedeckt

Basis deckt nur Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Top und Premium erweitern den Schutz um Starkregen, Schnee-/Dachlawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung und Vulkanausbruch.

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Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen)

Bedingt

Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind ausschließlich im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert; bei einer reinen Teilkaskoversicherung besteht kein Vandalismusschutz.

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Pannen- und Unfallhilfe (Kfz-Schutzbrief)

Optional

Optionales Assistance-Paket für Pannen-/Unfallhilfe und Abschleppen (je bis 300 EUR bei Selbstorganisation), Fahrzeugunterstellung sowie – ab 50 km vom Wohnsitz entfernt – Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung (bis 100 EUR/Nacht, max. 600 EUR/Tag) und Mietwagen (bis 60 EUR/Tag für max. 7 Tage, im Ausland bis 420 EUR), zzgl. zusätzlicher Auslandsleistungen (Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport, Rücküberführung).

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Ersatzwagenschutz

1.000 €

Nur in Top, Premium

Optionaler Zusatzbaustein (nur Top und Premium, nicht in Basis verfügbar), der eine Tagespauschale für ein Ersatzfahrzeug zahlt, gestaffelt nach Motorleistung: 50 EUR/Tag (≤55 kW), 75 EUR/Tag (55–90 kW), 85 EUR/Tag (91–125 kW), 100 EUR/Tag (>125 kW), gedeckelt auf 1.000 EUR; bei Totalschaden/Diebstahl bis zu 20 Tage, bei reparablem Schaden (außer Glasbruch) bis zu 10 Tage.

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Fahrer-/Insassenunfallschutz

Optional

Es bestehen zwei verwandte Deckungen: (1) die Kraftfahrzeug-Insassen-Unfallversicherung, ein separater optionaler Vertrag, der individuell vereinbarte Pauschalsummen für Invalidität, Tod und Krankenhaustagegeld an die Fahrzeuginsassen zahlt (Höhe laut Versicherungsschein); (2) die Fahrerschutzversicherung (nur Top/Premium), die den Personenschaden des unfallverursachenden Fahrers absichert, u. a. mit Schmerzensgeld bis 200.000 EUR, Verdienstausfall bis 10.000 EUR/Monat, Umbau von Wohnung/Fahrzeug/Arbeitsplatz bis 250.000 EUR und einer Beerdigungskostenpauschale von 5.000 EUR.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für den Abschluss der Kaskoversicherung ist kein Mindestalter vorgeschrieben, jedoch darf das Fahrzeug nur von einer Person mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden (D.1.3); ein seit mindestens 3 Jahren bestehender Führerschein kann zu einer verbesserten Schadenfreiheitseinstufung führen, und ein ggf. angebotener Rabattschutz-Baustein setzt voraus, dass alle berechtigten Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Bei Schäden durch Unfall, Vandalismus, Entwendung von Fahrzeugteilen, Naturgewalten, Wildunfall oder Glasbruch innerhalb Deutschlands ist die Reparatur (bzw. Kostenfeststellung) in einer von Zurich ausgewählten und vermittelten Werkstatt (Reparatur- und Mobilitätsservice) in Auftrag zu geben; bei unbegründeter Nichtnutzung der Partnerwerkstatt wird der Schaden nur anteilig erstattet. Kunden im Tarif Top und Premium erhalten zusätzlich ein kostenloses Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer sowie ihr Fahrzeug gereinigt zurück; gegen Mehrbeitrag kann mit dem Baustein 'Freie Werkstattwahl' auf die Werkstattbindung verzichtet werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Es wird keine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage oder Ortungssystem) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vorausgesetzt. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragte Person (z. B. Werkstatt- oder Hotelpersonal) dieses eigenmächtig nutzt oder wenn der Täter in einem Näheverhältnis zum Versicherungsnehmer steht (z. B. Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Frist zur Schadenmeldung

Grundsätzlich ist jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1). Bei Entwendung des Fahrzeugs ist die Anzeige unverzüglich und in Textform zu erstatten (E.3.1); bei Kaskoschäden, die unter den Reparatur- und Mobilitätsservice fallen (Unfall, Vandalismus, Teileentwendung, Naturgewalten, Wildunfall, Glasbruch), muss der Versicherungsnehmer umgehend telefonisch Kontakt mit Zurich aufnehmen.

Selbstbeteiligungsregeln

Bei jedem Schadenereignis wird die individuell vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen. Zurich verzichtet auf die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung bei einer fachgerechten Reparatur der Windschutzscheibe ohne Austausch in einer Partnerwerkstatt. Im Tarif Basis gilt zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenereignis bei Wildunfällen (Haarwild); Top und Premium, die den Zusammenstoß mit Tieren aller Art abdecken, sehen diese zusätzliche Selbstbeteiligung nicht vor.

Wo kaufen

Dokumente

Verbraucherinformation für die Kraftfahrtversicherung – Tarif Basis & Top

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Verbraucherinformation für die Kraftfahrtversicherung – Tarif Standard, Gewerbe & Oldtimer

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Vergleich Vollkasko und Teilkasko

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Policendetails

Cyber-Schutz für Elektrofahrzeuge

Schutz gegen Cyberangriffe, die die Fahrzeugsoftware und Elektronik in Elektrofahrzeugen beeinflussen

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Neupreisentschädigung

Entschädigung basierend auf dem Neupreis des Fahrzeugs statt des Marktwerts bei Totalschaden

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Deckung von Sonderausstattung

Versicherung von Nachrüstungen und Sonderausstattung über die werkseitigen Komponenten hinaus

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Tierbiss-Deckung mit Folgeschäden

Umfassende Deckung für Fahrzeugschäden durch Tierbisse und daraus resultierende Folgeschäden

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Vandalismus-Deckung

Deckung für vorsätzliche Beschädigungen des Fahrzeugs durch Dritte

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Partner-Werkstätten-Reparaturservice

Fahrzeugreparatur durch Zurich-Partner-Werkstätten mit bedingten Leistungen

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Genehmigung der Reparaturkosten erforderlich

Der Versicherer muss die Reparaturkosten in bestimmten Schadenfällen vor Arbeitsbeginn genehmigen

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Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) Optionen

Vom Versicherungsnehmer wählbarer Selbstbehalt, der auf jeden Schadensfall angewendet wird

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Maximale Fahrzeugwertgrenze

Deckung begrenzt auf einen maximalen Fahrzeug-Neupreis-Schwellenwert

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