Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland) / Zurich Insurance Europe AG
Zurich
Zurich is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Zurich bietet eine Direktabrechnung über sein Partner-Werkstattnetz (Reparatur- und Mobilitätsservice): Beauftragt der Versicherungsnehmer eine von Zurich vermittelte Werkstatt, werden die Reparaturkosten direkt mit der Werkstatt abgerechnet statt an den Kunden erstattet.
Geografischer Geltungsbereich
Europa und außereuropäische EU-Gebiete
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Alleinstellungsmerkmale
- Der Premium-Tarif zahlt bis zu 36 Monate nach Erstzulassung eine Neu-/Kaufpreisentschädigung (erweiterbar auf 48 Monate) – deutlich länger als die im Top-Tarif üblichen 12 Monate.
- Elektro Plus deckt Akku-Schäden durch Ladefehler, Softwaremanipulation und Überspannung bei Elektro-/Hybridfahrzeugen bis je 20.000 EUR sowie die private Wallbox und mobile Ladegeräte ab.
- Premium hebt die bei anderen Versicherern übliche Begrenzung für Tuning, Sonderlackierungen und individuelle Umbauten vollständig auf.
- Reparaturen in Zurich-Partnerwerkstätten beinhalten in Top und Premium ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer sowie eine Werkstattgarantie auf alle Reparaturarbeiten.
- Zurich verzichtet in Teil- und Vollkasko auf den Einwand grober Fahrlässigkeit und leistet weiterhin, außer bei Trunkenheit/Drogen am Steuer oder grob fahrlässig ermöglichtem Diebstahl.
Leistungsgrenzen
Kaskodeckung für Schäden am eigenen Fahrzeug
Gedeckt
Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungs-/Neuwert des Fahrzeugs begrenzt. Im Tarif Basis ist die Höchstentschädigung zusätzlich absolut auf 100.000 EUR brutto gedeckelt; Top und Premium kennen über den Neuwert hinaus keine absolute Obergrenze.
Totalschaden-/Neupreisentschädigung
Gedeckt
Totalschaden, Zerstörung oder entwendungsbedingter Verlust werden zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert reguliert. Zusätzlich gilt eine Neu-/Kaufpreisentschädigung innerhalb einer Frist ab Erstzulassung: im Tarif Basis nicht enthalten; im Tarif Top 12 Monate (gegen Mehrbeitrag erweiterbar auf 24 Monate durch den Baustein 'Neu-/Kaufpreisentschädigung – Erweiterung'); im Tarif Premium 36 Monate (erweiterbar auf 48 Monate mit demselben Baustein).
Teilschaden-/Reparaturkostenübernahme
Gedeckt
Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Ein Abzug 'neu für alt' auf Reifen, Batterie und Lackierung erfolgt im Tarif Basis bei Fahrzeugen bis 4 Jahre nach Erstzulassung; Top und Premium verzichten vollständig auf diesen Abzug.
Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch
Gedeckt
Deckt Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Unterschlagung (unter Voraussetzungen) und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs. Top und Premium schließen zusätzlich mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen im Fahrzeuginnenraum im Zusammenhang mit solchen Ereignissen ein; diese Erweiterung ist im Tarif Basis nicht enthalten.
Glasbruch
Gedeckt
Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen); Folgeschäden sind ausgeschlossen. Bei erforderlichem Austausch der Frontscheibe werden die Kosten einer gültigen Feinstaubplakette erstattet. Identisch in Basis, Top und Premium.
Naturgewalten
Gedeckt
Basis deckt nur Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Top und Premium erweitern den Schutz um Starkregen, Schnee-/Dachlawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung und Vulkanausbruch.
Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen)
Bedingt
Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind ausschließlich im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert; bei einer reinen Teilkaskoversicherung besteht kein Vandalismusschutz.
Pannen- und Unfallhilfe (Kfz-Schutzbrief)
Optional
Optionales Assistance-Paket für Pannen-/Unfallhilfe und Abschleppen (je bis 300 EUR bei Selbstorganisation), Fahrzeugunterstellung sowie – ab 50 km vom Wohnsitz entfernt – Weiter-/Rückfahrt, Übernachtung (bis 100 EUR/Nacht, max. 600 EUR/Tag) und Mietwagen (bis 60 EUR/Tag für max. 7 Tage, im Ausland bis 420 EUR), zzgl. zusätzlicher Auslandsleistungen (Ersatzteilversand, Fahrzeugtransport, Rücküberführung).
Ersatzwagenschutz
1.000 €
Nur in Top, Premium
Optionaler Zusatzbaustein (nur Top und Premium, nicht in Basis verfügbar), der eine Tagespauschale für ein Ersatzfahrzeug zahlt, gestaffelt nach Motorleistung: 50 EUR/Tag (≤55 kW), 75 EUR/Tag (55–90 kW), 85 EUR/Tag (91–125 kW), 100 EUR/Tag (>125 kW), gedeckelt auf 1.000 EUR; bei Totalschaden/Diebstahl bis zu 20 Tage, bei reparablem Schaden (außer Glasbruch) bis zu 10 Tage.
Fahrer-/Insassenunfallschutz
Optional
Es bestehen zwei verwandte Deckungen: (1) die Kraftfahrzeug-Insassen-Unfallversicherung, ein separater optionaler Vertrag, der individuell vereinbarte Pauschalsummen für Invalidität, Tod und Krankenhaustagegeld an die Fahrzeuginsassen zahlt (Höhe laut Versicherungsschein); (2) die Fahrerschutzversicherung (nur Top/Premium), die den Personenschaden des unfallverursachenden Fahrers absichert, u. a. mit Schmerzensgeld bis 200.000 EUR, Verdienstausfall bis 10.000 EUR/Monat, Umbau von Wohnung/Fahrzeug/Arbeitsplatz bis 250.000 EUR und einer Beerdigungskostenpauschale von 5.000 EUR.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Für den Abschluss der Kaskoversicherung ist kein Mindestalter vorgeschrieben, jedoch darf das Fahrzeug nur von einer Person mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden (D.1.3); ein seit mindestens 3 Jahren bestehender Führerschein kann zu einer verbesserten Schadenfreiheitseinstufung führen, und ein ggf. angebotener Rabattschutz-Baustein setzt voraus, dass alle berechtigten Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Bei Schäden durch Unfall, Vandalismus, Entwendung von Fahrzeugteilen, Naturgewalten, Wildunfall oder Glasbruch innerhalb Deutschlands ist die Reparatur (bzw. Kostenfeststellung) in einer von Zurich ausgewählten und vermittelten Werkstatt (Reparatur- und Mobilitätsservice) in Auftrag zu geben; bei unbegründeter Nichtnutzung der Partnerwerkstatt wird der Schaden nur anteilig erstattet. Kunden im Tarif Top und Premium erhalten zusätzlich ein kostenloses Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer sowie ihr Fahrzeug gereinigt zurück; gegen Mehrbeitrag kann mit dem Baustein 'Freie Werkstattwahl' auf die Werkstattbindung verzichtet werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Es wird keine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage oder Ortungssystem) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vorausgesetzt. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragte Person (z. B. Werkstatt- oder Hotelpersonal) dieses eigenmächtig nutzt oder wenn der Täter in einem Näheverhältnis zum Versicherungsnehmer steht (z. B. Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Frist zur Schadenmeldung
Grundsätzlich ist jedes Schadenereignis innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1). Bei Entwendung des Fahrzeugs ist die Anzeige unverzüglich und in Textform zu erstatten (E.3.1); bei Kaskoschäden, die unter den Reparatur- und Mobilitätsservice fallen (Unfall, Vandalismus, Teileentwendung, Naturgewalten, Wildunfall, Glasbruch), muss der Versicherungsnehmer umgehend telefonisch Kontakt mit Zurich aufnehmen.
Selbstbeteiligungsregeln
Bei jedem Schadenereignis wird die individuell vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen. Zurich verzichtet auf die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung bei einer fachgerechten Reparatur der Windschutzscheibe ohne Austausch in einer Partnerwerkstatt. Im Tarif Basis gilt zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 500 EUR je Schadenereignis bei Wildunfällen (Haarwild); Top und Premium, die den Zusammenstoß mit Tieren aller Art abdecken, sehen diese zusätzliche Selbstbeteiligung nicht vor.
Dokumente
Verbraucherinformation für die Kraftfahrtversicherung – Tarif Basis & Top
Versicherungsbedingungen
Verbraucherinformation für die Kraftfahrtversicherung – Tarif Standard, Gewerbe & Oldtimer
Versicherungsbedingungen
Produktseite Kfz-Versicherung
Sonstiges Dokument
Vergleich Vollkasko und Teilkasko
Leistungsübersicht
Teilkaskoversicherung-Seite
Sonstiges Dokument
Policendetails
Cyber-Schutz für Elektrofahrzeuge
Schutz gegen Cyberangriffe, die die Fahrzeugsoftware und Elektronik in Elektrofahrzeugen beeinflussen
QuelleNeupreisentschädigung
Entschädigung basierend auf dem Neupreis des Fahrzeugs statt des Marktwerts bei Totalschaden
QuelleDeckung von Sonderausstattung
Versicherung von Nachrüstungen und Sonderausstattung über die werkseitigen Komponenten hinaus
QuelleTierbiss-Deckung mit Folgeschäden
Umfassende Deckung für Fahrzeugschäden durch Tierbisse und daraus resultierende Folgeschäden
QuellePartner-Werkstätten-Reparaturservice
Fahrzeugreparatur durch Zurich-Partner-Werkstätten mit bedingten Leistungen
QuelleGenehmigung der Reparaturkosten erforderlich
Der Versicherer muss die Reparaturkosten in bestimmten Schadenfällen vor Arbeitsbeginn genehmigen
QuelleSelbstbeteiligung (Selbstbehalt) Optionen
Vom Versicherungsnehmer wählbarer Selbstbehalt, der auf jeden Schadensfall angewendet wird
QuelleMaximale Fahrzeugwertgrenze
Deckung begrenzt auf einen maximalen Fahrzeug-Neupreis-Schwellenwert
Quelle