Aus Quelldokumenten geprüft

EUROPA Versicherung AG (trading as EUROPA-go)

EUROPA-go

EUROPA-go is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-10-01Risikoträger: EUROPA Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei Spar-Kasko-Reparaturen in einer Partnerwerkstatt von EUROPA-go wird direkt zwischen Werkstatt und EUROPA-go abgerechnet. Bei der Standard-Kaskoversicherung wird die Entschädigung in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung der Schadenhöhe an den Versicherungsnehmer ausgezahlt (bei Entwendung frühestens nach einem Monat), auf Basis von Rechnungen oder eines Sachverständigengutachtens.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören

Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; außerhalb der EU besteht kein Kaskoversicherungsschutz, auch nicht bei bestehender grüner Karte für die Haftpflicht.

Alleinstellungsmerkmale

  • Der Komfort-Tarif zahlt 24 Monate nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung sowie zusätzlich 2.500 € beim Umstieg von Verbrenner auf ein Elektro-/Wasserstofffahrzeug.
  • Der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit ist in beiden Tarifen standardmäßig enthalten, außer bei Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde.
  • Rund-um-die-Uhr-Unfall- und Pannenhotline mit vollständig digitaler Schadenmeldung in wenigen Minuten online.
  • Die Spar-Kasko bietet einen Beitragsnachlass von 15 % sowie eine sechsjährige Reparaturgarantie (30 Jahre bei Steinschlag-Reparatur, 10 Jahre bei Scheibenersatz) bei Nutzung des zertifizierten Partnerwerkstattnetzes von EUROPA-go.
  • Der Komfort-Tarif bietet eine Allgefahrendeckung für Elektro-/Hybrid-Akkumulatoren sowie umfangreiche E-Mobilitätsleistungen (Wallbox, Ladekabel, Akku-Entsorgung, Zustandsdiagnostik) beitragsfrei.

Leistungsgrenzen

Kaskoversicherung (Eigenschaden am Fahrzeug)

Gedeckt

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Es handelt sich nicht um eine feste Versicherungssumme; die Entschädigung ist grundsätzlich auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt, die Höchstentschädigung insgesamt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

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Entschädigung bei Totalschaden

Gedeckt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung (Komfort-Tarif) bzw. nur 3 Monaten (Basis-Tarif) wird stattdessen die Neupreisentschädigung gezahlt. Der Komfort-Tarif zahlt zusätzlich eine Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis 48 Monate innerhalb von 24 Monaten nach Kauf, die im Basis-Tarif nicht enthalten ist, sowie eine Wechselprämie von 2.500 € beim Umstieg von Verbrenner auf ein erstmalig zugelassenes Elektro-/Wasserstofffahrzeug.

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Teilschaden / Reparaturkostenübernahme

Gedeckt

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet. Ein altersbedingter Abzug 'neu für alt' bei ausgetauschten Teilen erfolgt im Komfort-Tarif nur bei Cabrio-Verdecken, während im Basis-Tarif zusätzlich Bereifung, Batterie, Lackierung, Cabrio-Verdecke und Navigations-/Unterhaltungssysteme in den ersten zwei Jahren und ab dem dritten Jahr alle Ersatzteile betroffen sind.

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Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch)

Gedeckt

Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung in beiden Tarifen (Basis und Komfort) versichert. Bei Entwendungsschäden über 500 Euro ist die Polizei unverzüglich zu verständigen.

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Glasbruchschäden

Gedeckt

Glasbruchschäden sind in beiden Tarifen versichert. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich Leuchtmittel- und Reinigungskosten nach einem Glasschaden sowie den Ersatz nicht mehr verwendbarer Vignetten/Umweltplaketten ab; diese Zusatzleistungen sind im Basis-Tarif ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung entfällt in beiden Tarifen, wenn der Schaden vor der Reparatur telefonisch gemeldet und die Scheibe in einer benannten Partnerwerkstatt repariert (nicht ersetzt) wird.

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Schäden durch Naturgewalten

Gedeckt

Der Basis-Tarif deckt Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben und Vulkanausbruch. Der Komfort-Tarif deckt zusätzlich mittelbare Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybridfahrzeugen sowie Schnee-/Dachlawinen, Erdrutsch und Erdfall; diese Erweiterungen sind im Basis-Tarif ausgeschlossen.

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Schäden durch Vandalismus / mut- oder böswillige Handlungen

Bedingt

Schäden durch Unfall und Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen unbefugter Personen) sind nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung versichert, und zwar in beiden Tarifen (Basis und Komfort); bei reiner Teilkaskoversicherung besteht kein Versicherungsschutz.

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Pannen- und Unfallhilfe (Kfz-Schutzbrief)

Optional

Pannen- und Unfallhilfe ist nicht Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern kann optional als Kfz-Schutzbrief gegen einen Mehrbeitrag von 14,99 € eingeschlossen werden – für beide Tarife (Basis und Komfort) buchbar. Er umfasst Pannenhilfe, Abschleppen und weitere Reiseleistungen in Europa und außereuropäischen EU-Gebieten.

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Ersatzfahrzeug

630 €

Die Kaskoversicherung selbst umfasst grundsätzlich kein Ersatzfahrzeug. Bei der vergünstigten Spar-Kasko wird ein kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse nur beim Austausch der Scheibe (Glasersatz, nicht bei Reparatur) in einer Partnerwerkstatt gestellt. Umfassendere Mietwagenhilfe ist nur über den optionalen Kfz-Schutzbrief möglich (bis 90 €/Tag für max. 7 Tage im Inland; im Ausland bis 630 € unabhängig von der Dauer).

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Fahrer-/Insassenunfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Eine eigenständige Fahrer-/Insassenunfallversicherung ist im untersuchten EUROPA-go Kasko-Produkt nicht enthalten.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die Kaskoversicherung selbst nennt keine Mindestfahreralters-Beschränkung. Für die Schadenfreiheitsrabatt-Einstufung gelten Sonderregelungen ab 24 Jahren (Zweitwagen-Plus) bzw. 30 Jahren (Führerschein-Plus); für begleitetes Fahren ab 17 Jahren gelten besondere Begleitvorgaben.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Kaskokunden im Standardtarif können die Werkstatt frei wählen. Bei der Spar-Kasko müssen Reparaturen in einer von rund 600 zertifizierten Partnerwerkstätten von EUROPA-go erfolgen, um den 15%-Nachlass und volle Leistungen (sechsjährige Reparaturgarantie, Ersatzfahrzeug bei Glasersatz) zu erhalten; bei Reparatur in einer Fremdwerkstatt werden nur 85% der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Die Partnerwerkstätten sind in der Regel keine herstellergebundenen Vertragswerkstätten, was bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen Garantieeinschränkungen zur Folge haben kann.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; außerhalb der EU besteht kein Kaskoversicherungsschutz, auch nicht bei bestehender grüner Karte.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die vorliegenden Bedingungen nennen keine verpflichtenden Diebstahlsicherungs-Vorgaben für die Kaskoversicherung.

Frist zur Schadenmeldung

Schadenfälle sind grundsätzlich innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen. Eine Fahrzeugentwendung ist unverzüglich in unterschriebener Textform zu melden. Bei Entwendungs-, Brand- oder Tierkollisionsschäden über 500 Euro ist die Polizei unverzüglich zu verständigen. Bei der Spar-Kasko ist vor Übergabe des Fahrzeugs an eine Werkstatt telefonisch Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenfall abgezogen. Sie entfällt bei Glasschäden, wenn der Schaden vor der Reparatur telefonisch gemeldet und die Scheibe repariert (nicht ersetzt) in einer benannten Partnerwerkstatt instand gesetzt wird. Bei der Spar-Kasko wird bei Reparatur in einer Fremdwerkstatt die Erstattung auf 85% der erstattungsfähigen Kosten reduziert.

Wo kaufen

Dokumente

Vertragsinformation Kfz-Versicherung mit AKB (Stand 01.10.2025)

Versicherungsbedingungen

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Kurzübersicht: Unterschiede Basis- und Komfort-Tarif

Leistungsübersicht

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Policendetails

Tierbiss-Folgeschäden

Schäden durch Tierbiss unmittelbar an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Dämmmaterial und Gummimanschetten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro versichert

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GAP-Deckung

Versichert ist der Differenzbetrag zwischen dem vom Kaskoversicherer zu erstattenden Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert/Restbuchwert des Leasing-/Kreditgebers

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Havarie-Schäden

Schäden beim Transport des Fahrzeugs auf einem Schiff oder einer Fähre (Havarie-Schäden) durch Stranding, Kollision, Leckschlag oder Untergang

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Betriebsschaden

Schaden entstanden durch Bedienungsfehler oder fahrtechnisches Fehlverhalten wie Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt

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Bruchschaden

Schaden auf einen Materialfehler oder Überbeanspruchung zurückzuführen wie Achsbruch durch Überladung

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Werkstattbindung

Unter den Partnerwerkstätten befinden sich in der Regel keine händlergebundenen Vertragswerkstätten

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Spar-Kasko Werkstatt-Benachrichtigungspflicht

Sofern Sie die Spar-Kasko für Ihren Pkw beantragt haben, rufen Sie uns bitte an, bevor Sie das Fahrzeug einer Werkstatt bringen

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Deckungsumfang Kaskoversicherung geografisch

Versicherungsschutz grundsätzlich innerhalb Europas und außereuropäischen Gebieten die zum Geltungsbereich der EU zählen; in Ländern außerhalb besteht kein Kaskoversicherungsschutz

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Komfort-Tarif erweiterte Tierkollisions-Deckung

Im Komfort-Tarif sind auch Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall mitversichert

Quelle

Quellen