LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. (LVM Insurance Group)
LVM
LVM is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Versicherte können die Reparaturwerkstatt frei wählen. Bei Nutzung des optionalen LVM-SchadenService rechnet LVM die Reparaturkosten direkt mit der vermittelten Partnerwerkstatt ab; die vereinbarte Selbstbeteiligung wird dem Kunden von der Partnerwerkstatt direkt in Rechnung gestellt.
Geografischer Geltungsbereich
Geographisches Europa sowie außereuropäische Gebiete der Europäischen Union
Es besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Alleinstellungsmerkmale
- Versicherungsschutz besteht auch bei grober Fahrlässigkeit, mit engen Ausnahmen nur bei Entwendung des Fahrzeugs bzw. seiner Teile sowie bei Schäden infolge von Alkohol- oder Drogeneinfluss.
- Kein branchenüblicher Abzug 'neu für alt' bei Reparatur- und Lackierungskosten für Pkw, auch nicht bei Reparaturen von E-Auto-Akkus.
- Die Wildunfalldeckung gilt für Zusammenstöße mit Tieren aller Art, nicht nur mit Haarwild wie bei vielen anderen Anbietern üblich.
- Unbegrenzte Deckung von Kurzschluss- und Tierbissschäden an der Verkabelung selbst, mit auf 20.000 Euro erhöhter Folgeschäden- und Überspannungsdeckung bei E-Autos.
- Freie Werkstattwahl ohne Entschädigungsabzug, zusätzlich optionaler kostenloser LVM-SchadenService (Ersatzwagen, Hol-/Bringservice, Reinigung) sowie bis zu 36 Monate Neupreisentschädigung für neu erworbene Fahrzeuge.
Leistungsgrenzen
Eigenschäden durch Unfall
Bedingt
Nur in Vollkasko
Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen Unfall, auch selbstverschuldet oder durch Manipulation der Fahrzeugsoftware (Hackerangriff). Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert bzw. Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, keine feste Geldsumme. Nur im Vollkasko-Baustein enthalten.
Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust
Gedeckt
Nur in Teilkasko, Vollkasko
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. Bei Neufahrzeugen (Ersterwerber) gilt eine Neupreisentschädigung, wenn Totalschaden/Diebstahl innerhalb von 36 Monaten nach Erstzulassung eintritt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt eine Kaufwertentschädigung (bis maximal des tatsächlich gezahlten Kaufpreises) innerhalb von 24 Monaten nach Zulassung auf den Versicherungsnehmer, jedoch nur bei bestehender Vollkaskoversicherung.
Teilschaden / Reparaturkostenübernahme
Gedeckt
Nur in Teilkasko, Vollkasko
Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bei Beschädigung des Fahrzeugs (kein Totalschaden). Bei Pkw verzichtet LVM auf den branchenüblichen Abzug 'neu für alt' bei Reparatur- und Lackierungskosten, auch für Akkumulatoren von E-Autos.
Diebstahl und Raub
Gedeckt
Nur in Teilkasko, Vollkasko
Deckt Diebstahl, Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung; unbefugter Gebrauch und Unterschlagung sind unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Die Entschädigung richtet sich nach den allgemeinen Regeln zu Totalschaden/Wiederbeschaffungswert; bei Pkw, Campingfahrzeugen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen ohne selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre zum Diebstahlzeitpunkt wird die Entschädigung um 10% gekürzt.
Glasbruch
Gedeckt
Nur in Teilkasko, Vollkasko
Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten). Es ist keine feste Höchstgrenze genannt. Glas- und Kunststoffteile von Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel selbst sind ausgeschlossen. Wird die Scheibe über ein von LVM abgestimmtes Unternehmen repariert statt ausgetauscht, entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.
Naturgefahren (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren, Erdbeben)
Gedeckt
Nur in Teilkasko, Vollkasko
Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Muren und Erdbeben auf das Fahrzeug, einschließlich durch diese Naturgewalten auf das Fahrzeug geworfener Gegenstände. Es ist keine feste Höchstgrenze genannt.
Mut- und böswillige Handlungen (Vandalismus)
Bedingt
Nur in Vollkasko
Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nur im Vollkasko-Baustein enthalten.
Abschleppen nach einem Kasko-Schadenereignis
Gedeckt
Nur in Teilkasko, Vollkasko
Bei Beschädigung des Fahrzeugs durch ein versichertes Ereignis erstattet LVM die Abschleppkosten vom Schadenort bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt, begrenzt durch dieselbe Obergrenze wie die Reparaturkosten (Wiederbeschaffungswert). Dies ist unabhängig vom separaten, optionalen LVM-Schutzbrief, der umfassendere Pannen-/Unfallhilfe bietet, u. a. auch bei Entladung des Antriebsakkumulators von E-Autos.
Ersatzwagen über den LVM-SchadenService
Bedingt
Nur in Teilkasko, Vollkasko
Nutzt der Versicherte den LVM-SchadenService und lässt das Fahrzeug bei einer von LVM vermittelten Partnerwerkstatt in Deutschland reparieren, wird kostenlos ein Ersatzwagen für die Reparaturdauer gestellt, zzgl. Hol-/Bringservice und Fahrzeugreinigung. Es ist kein fester Tagessatz oder Tageslimit genannt (anders als beim separaten Schutzbrief-Mietwagenbaustein). Ohne Nutzung des SchadenService besteht dieser Anspruch nicht.
Personenschaden des Fahrers (Zusatzbaustein LVM-FahrerKasko)
15.000.000 €
Nur in FahrerKasko
Die LVM-FahrerKasko ist ein separater, optionaler Baustein (nicht Bestandteil der Basis-Kasko) und ersetzt den materiellen Personenschaden des Fahrers (z. B. Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Reha-Kosten, häusliche Pflege, Hinterbliebenenrente) bis 15.000.000 Euro, wenn kein Dritter haftet oder der Schaden nicht ausreichend gedeckt ist.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur von den im Antrag angegebenen Fahrern gefahren werden. Gelegentliches Fahren durch andere Personen ist zulässig, sofern diese mindestens 23 Jahre alt sind, oder es sich um einen Kaufinteressenten, einen Werkstatt-/Hotelmitarbeiter im Dienst oder eine Notfallsituation handelt.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Versicherte haben im Kasko-Schadensfall freie Werkstattwahl; es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung einer LVM-Partnerwerkstatt. Der optionale LVM-SchadenService (kostenloser Ersatzwagen, Hol-/Bringservice, Reinigung) setzt eine Reparatur bei einer von LVM vermittelten Partnerwerkstatt voraus.
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Bei Pkw, Campingfahrzeugen, Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeugen vermindert sich die Entschädigung bei Totalschaden/Zerstörung/Verlust durch Diebstahl um 10%, wenn das Fahrzeug zum Diebstahlzeitpunkt nicht durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war. Zudem darf das Fahrzeug während einer Außerbetriebsetzung nicht dauerhaft außerhalb eines Einstellraums oder umfriedeten Abstellplatzes stehen, um den vollen Ruheversicherungsschutz zu behalten.
Frist zur Schadenmeldung
Schäden sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei Schäden durch Entwendung, Brand oder Wildunfall über 150 Euro ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu informieren. Sachschäden von voraussichtlich nicht mehr als 500 Euro können zunächst selbst reguliert werden, bevor eine Anzeige gegenüber LVM erfolgt.
Selbstbeteiligungsregeln
Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung gilt, wird individuell vertraglich vereinbart und ist dem Versicherungsschein zu entnehmen; sie wird bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ausnahme: Wird ein Glasbruchschaden über ein mit LVM abgestimmtes Unternehmen repariert statt ausgetauscht, entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.
Dokumente
Kraftfahrtversicherung – Vertragsgrundlagen und weitere Informationen (AKB), inkl. Kasko-Bedingungen, Satzung und Datenschutzhinweisen
Versicherungsbedingungen
Kraftfahrtversicherung Produktbroschüre (W4112, Ausgabe 08/2024)
Sonstiges Dokument
Aktuelle Kraftfahrtversicherung Leistungsbroschüre (W4141, Ausgabe 05/2025)
Leistungsübersicht
Policendetails
Tierbiss-Folgeschäden
Umfassende Deckung von Folgeschäden durch Tierbisse (z.B. Marderbisse) mit erweiterten Grenzen
QuelleKurzschlussschäden an der Verkabelung
Unbegrenzte Deckung von Kurzschlussschäden an der Fahrzeugverkabelung in der Teilkasko
QuelleGlasbruchschäden
Deckung von Schäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben, Windschutzscheibe und Lichtern
QuelleDeckung bei grober Fahrlässigkeit
Besonderheit: LVM leistet auch bei grober Fahrlässigkeit (mit Ausnahmen)
QuelleNeuwertentschädigung für gebrauchte Fahrzeuge
Für neu erworbene gebrauchte Fahrzeuge wird der Neuwert innerhalb von 24 Monaten nach Kauf erstattet
QuelleWildunfall mit Tieren aller Art
Besonderheit: LVM versichert Unfälle mit Tieren aller Art, nicht nur mit Haarwild
QuelleSonderausstattung mitversichert
Fahrzeugsonderausstattung ist bis zu einer Höchstgrenze mitversichert
QuelleFreie Werkstattwahl
Versicherte können jede beliebige Werkstatt wählen; LVM hat keine Werkstattbindung
QuelleGAP-Deckung für geleaste/finanzierte Fahrzeuge
Im Rahmen der Vollkasko deckt die Ergänzungskasko (GAP) bei Totalschaden, Diebstahl oder Zerstörung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem höheren Leasing- bzw. Darlehens-Restbetrag, damit dem Versicherten gegenüber dem Leasing-/Darlehensgeber keine Deckungslücke verbleibt.
QuelleSchadenmeldeverfahren
Schäden müssen in Textform angezeigt werden; Online-Schadenmeldung über LVM-Website verfügbar
QuelleSchadensabwicklung
LVM repariert Fahrzeug über SchadenService oder erstattet von Versichertem gewählte Reparaturkosten
QuelleSelbstbeteiligungsstruktur
Kaskoversicherungen beinhalten Selbstbeteiligungsbeträge für Teil- und Vollkasko; unterscheidet sich je nach Deckungsart
QuelleUpdate-Garantie
LVM hält die Kaskoversicherung automatisch auf dem neuesten Stand aktueller Bedingungen
Quelle