Verifiziertes Angebot

Allianz

Allianz Direct is a Kaskoversicherung for the de market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 12.05.2026T&C from 2025-05-01Allianz Deutschland AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Allianz Direct bietet keine direkte Zahlung an Werkstätten als Standardleistung an; Reparaturen erfolgen in einer von Allianz Direct gewählten Werkstatt, wobei der Versicherungsnehmer den Reparaturauftrag selbst erteilt. Wählt der Versicherte ohne triftigen Grund eine Werkstatt außerhalb des Partnernetzwerks, wird die Erstattung auf 70 % der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten gekürzt.

Geographic scope

de

Geographische Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete im Geltungsbereich der EU; mit internationaler Versicherungskarte auch weitere genannte Länder

Starting from

8 €

Alleinstellungsmerkmale

  • Grobe Fahrlässigkeit ist standardmäßig ohne Aufpreis versichert – Allianz Direct verzichtet in Teilkasko und Vollkasko auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
  • Ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie wird für die Dauer der Reparatur in einer Partnerwerkstatt kostenlos gestellt, ohne separaten Pannenschutz-Baustein (nicht bei Glasschäden).
  • Naturgefahrendeckung ist breiter als das Marktminimum: Sturm ab Windstärke 7 (gegenüber dem Branchenstandard von Windstärke 8), plus Hurrikan, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Mure und Vulkanausbruch sind alle eingeschlossen.
  • Vollständig digitales Selbstbedienungsprodukt: Verträge können jederzeit online abgeschlossen, verwaltet und angepasst werden, mit 24/7-Schaden-Hotline und digitaler Schadenmeldung.
  • Allianz Direct wurde von der Zeitschrift €uro (09/2025) mit 100/100 Punkten als beliebtester Kfz-Direktversicherer ausgezeichnet und wiederholt von Focus Money mit 'Sehr Gut' für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet.

Leistungsgrenzen

Selbstverschuldeter Unfallschaden

Gedeckt

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am versicherten Fahrzeug ab, die durch einen selbstverschuldeten Unfall des Versicherungsnehmers entstehen. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Schäden, die nur aufgrund eines Betriebsvorgangs entstehen (z. B. falsches Betanken, verrutschende Ladung), sind nicht versichert. Ebenfalls versichert: gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen (Betriebsschaden) – jedoch nicht Verwindungsschäden in der Längsachse.

Quelle

Totalschaden

Gedeckt

Im Fall eines Totalschadens (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) zahlt Allianz Direct den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Lässt sich kein Restwert erzielen, werden nachgewiesene Verschrottungskosten erstattet. Die Höchstentschädigung ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt. In der Produktlinie Direct wird keine Neu- oder Kaufpreisentschädigung über den Wiederbeschaffungswert hinaus gewährt (im Gegensatz zu Direct Plus mit 24 Monaten Kaufpreis-/Neupreisentschädigung).

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Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Im Schadenfall (Teilschaden) zahlt Allianz Direct die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Reparaturkosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert, nachgewiesen durch eine Rechnung. Vorschäden, die zwangsläufig bei Reparatur des Schadens mitbeseitigt werden würden, werden abgezogen. Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden werden nicht ersetzt. Rest- und Altteile verbleiben beim Versicherten und werden zum Veräußerungswert angerechnet. Für die Dauer der Reparatur in einer Partnerwerkstatt wird ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie gestellt (nicht bei Glasschäden).

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Diebstahl und Raub

Gedeckt

Im Rahmen der Teilkasko (und damit auch der Vollkasko) versichert: Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung (vollendet oder versucht) des Fahrzeugs oder des Fahrzeuginhalts. Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs entstehen, sind ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige wiedergefunden, ist der Versicherte zur Rücknahme verpflichtet. Bei Diebstahl erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert.

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Glasbruch

Gedeckt

Im Rahmen der Teilkasko versichert: Bruch der Verglasung, definiert als Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren, Leuchtmitteln. Wird die Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenverglasung ohne Scheibenaustausch durchgeführt, wird die Selbstbeteiligung nicht abgezogen.

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Naturgewalten

Gedeckt

Im Rahmen der Teilkasko versichert: Schäden, die unmittelbar verursacht wurden durch Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch. Ebenfalls versichert: Schäden, bei denen durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

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Vandalismus

Gedeckt

Nur im Rahmen der Vollkasko versichert (nicht Teilkasko): mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Ebenfalls versichert: Schäden durch einen unmittelbar gegen das Fahrzeug gerichteten Hackerangriff durch einen unberechtigten Dritten. Nicht versichert: Hackerangriffe auf einen Server oder eine digitale Plattform eines mit dem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens.

Quelle

Pannenhilfe / Mobilitätsgarantie

Optional

Pannenhilfe (Mobilitätsgarantie) ist ein optionaler Zusatzbaustein (Teil A.4). Er umfasst Pannenhilfe, Abschleppen in eine Werkstatt, Fahrzeugunterbringung, Bergen des Fahrzeugs (bis 750 EUR), Mietwagen oder Fahrtkostenerstattung (bis 30 EUR/Tag; max. 5 Tage bei Panne, 15 Tage bei Unfall/Diebstahl von Teilen, 30 Tage bei Diebstahl), Hotelübernachtung (bis 100 EUR/Person/Nacht, max. 3 Nächte ab 50 km Entfernung vom Wohnort), Heimtransport der Insassen und internationale Fahrzeugrückführung. Die Kaskoversicherung selbst übernimmt das Abschleppen vom Schadensort zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt nach einem versicherten Ereignis.

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Ersatzfahrzeug

Bedingt

Für die Dauer der Reparatur in einer Partnerwerkstatt von Allianz Direct wird ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie gestellt (in der Vollkasko-Grundleistung enthalten, nicht bei Glasschäden und nicht bei gewählter freier Werkstattwahl). Bei Wahl der optionalen Mobilitätsgarantie (Teil A.4) wird ein Mietwagen organisiert, wenn das Fahrzeug am Schadentag nicht fahrbereit gemacht werden kann; alternativ Fahrtkostenerstattung bis 30 EUR/Tag.

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Fahrerschutzversicherung

Optional

Die Fahrerschutzversicherung (Teil A.5) ist ein optionaler Zusatzbaustein. Sie deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers ab, die durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs entstehen, und entschädigt so, als ob ein haftpflichtiger Dritter vorhanden wäre, nach deutschem Privatrecht. Grobe Fahrlässigkeit ist eingeschlossen; Alkohol- und Drogenkonsum kann zur Leistungsfreiheit oder -kürzung führen; Vorsatz, Straftaten, krankheitsbedingte Reaktionen des Fahrers als Unfallursache und Rennen sind ausgeschlossen. Der Versicherer erklärt innerhalb eines Monats, ob und in welchem Umfang er leistet, und zahlt innerhalb von 2 Wochen nach Anerkennung.

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Wichtige Bedingungen

driver_age_experience_limit

In den Allianz Direct Versicherungsbedingungen (05/2025) ist kein ausdrückliches Mindestalter oder Mindestfahrerfahrung festgelegt. Es gilt die allgemeine Obliegenheit, dass der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse besitzen muss (Teil B Ziffer 8). Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und Leistungskürzungen gelten unabhängig vom Alter.

repair_network_requirements

Reparaturen müssen in einer von Allianz Direct ausgewählten Partnerwerkstatt durchgeführt werden. Der Versicherte muss sich vor der Reparatur bei Allianz Direct melden. Wählt der Versicherte ohne triftigen Grund eine andere Werkstatt, wird die Erstattung auf 70 % der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten gekürzt. Bei Wahl der optionalen freien Werkstattwahl (Teil A.3) kann der Versicherte jede geeignete Fachwerkstatt frei wählen ohne Kürzung, erhält jedoch keinen Ersatzwagen.

territorial_scope

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit einer internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten und nicht durchgestrichenen nichteuropäischen Länder.

anti_theft_requirements

In den Allianz Direct Versicherungsbedingungen (05/2025) sind keine ausdrücklichen Anforderungen an Diebstahlsicherungen genannt. Es gilt jedoch die allgemeine Schadenminderungspflicht des Versicherten. Grob fahrlässige Ermöglichung der Entwendung ist vom Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ausgenommen; in solchen Fällen kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen.

claim_notification_deadline

In der Kaskoversicherung ist der Versicherte verpflichtet, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, unverzüglich anzuzeigen. Bei Entwendung des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder Fahrzeugzubehör muss der Versicherte dies Allianz Direct und der Polizei unverzüglich anzeigen. Entwendungs-, Brand- oder Wildschäden über 500 EUR sind der Polizei unverzüglich zu melden. Außerdem muss der Versicherte vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs die Weisungen von Allianz Direct einholen.

deductible_rules

Eine Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis abgezogen, sofern im Versicherungsvertrag vereinbart (ersichtlich aus dem Versicherungsschein). Bei Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenverglasung ohne Scheibenaustausch wird keine Selbstbeteiligung abgezogen. Die in Produktkommunikationen genannte Standard-Selbstbeteiligung beträgt 500 EUR für die Vollkasko und 150 EUR für die Teilkasko, andere Beträge sind vereinbar. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag.

Where to buy

Documents

Allgemeine Bedingungen für die Allianz Direct Kfz-Versicherung (05/2025)

terms_and_conditions

Open

Versicherungsbedingungen für Ihre Kfz-Versicherung AKB (PKRB 252/03) – AllSecur/Komfort

terms_and_conditions

Open

Versicherungsbedingungen Allianz Kfz-Versicherung AKB (PKRB 300/08) inkl. Zusatzvereinbarung Premium

terms_and_conditions

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Policy specifics

Vandalismus-Deckung

Vollkasko deckt Schäden am Fahrzeug durch mutwillige Beschädigung durch Unbekannte, einschließlich zerkratzter Lackierung und zerstochener Reifen

Selbstverschuldete Unfallschäden

Vollkasko deckt Unfallschäden ab, die der Versicherte selbst verursacht hat, wie zum Beispiel Parkplatzrempler

Motorschaden

Vollkasko deckt Motorschäden von jeder Ursache ab, einschließlich Marderbisse, außer Schäden durch technische Mängel, Bedienungsfehler oder Verschleiß

Neupreiserstattung

In den Produktlinien Premium und Komfort wird Neupreiserstattung für bis zu 36 Monate (Premium) oder 24 Monate (Komfort/Direct Plus) nach Fahrzeugzulassung bei Totalschaden oder Diebstahl gewährt

Akku-Schutz für Elektrofahrzeuge

Vollkasko-Deckung umfasst Schutz für Elektrofahrzeug-Batterien mit Allgefahrendeckung, einschließlich Diagnosekosten und Entsorgungskosten für beschädigte Akkus

Selbstbeteiligung

Vollkasko-Versicherung kann mit Selbstbeteiligungen von 150 bis 500 EUR je Schadenereignis abgeschlossen werden, mit höheren Selbstbeteiligungen führend zu niedrigeren Prämien

Ausschluss von Kriegs- und Katastrophenschäden

Vollkasko-Versicherung deckt Schäden durch Krieg oder Katastrophen nicht ab, ebenso wie vorsätzlich verursachte Schäden oder Schäden unter Alkohol-/Drogeneinfluss

Werkstattbindung

Optionale Leistung, die dem Versicherten ermöglicht, Reparaturen in Allianz-Partnerwerkstätten durchführen zu lassen, im Austausch für bis zu 20% Rabatt auf Vollkasko-Beitrag