ÖVB Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover, trading as ÖVB Versicherungen in Bremen)
ÖVB
ÖVB is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Bei vereinbartem Werkstattservice wählt der Versicherer die Reparaturwerkstatt aus, koordiniert den Reparaturauftrag und zahlt die Reparaturkosten direkt an die Werkstatt; erfolgt dies ohne vorherige Kontaktaufnahme nicht, wird die Leistung auf 85 % des berechneten Betrages gekürzt.
Geografischer Geltungsbereich
Europa und die außereuropäischen Gebiete der Europäischen Union
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; der Geltungsbereich kann durch gesonderte Vereinbarung erweitert werden, und die Internationale Versicherungskarte erstreckt den Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen Länder.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Deckungssummen von bis zu 100 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie 15 Millionen EUR für Personenschäden gelten in allen drei Haupttarifen und liegen deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen.
- Die E-Vollkasko Premium bietet eine All-Risk-Deckung für den Akku von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen, die nahezu alle Schadenursachen abdeckt – ausgenommen normale Abnutzung und Materialfehler des Herstellers.
- Die Tarife Premium und E-Vollkasko Premium decken Eigenschäden – Schäden, die Sie an anderen bei der VGH versicherten eigenen Fahrzeugen, Campern oder Gebäuden verursachen – bis zu 100.000 EUR pro Jahr ab, eine Leistung, die viele Wettbewerber nicht bieten.
- Die E-Vollkasko Premium versichert Wandladestationen und mobile Ladestationen bis je 3.000 EUR sowie Ladekarten und Induktionsladeplatten.
- Die Neupreisentschädigung ist in den Tarifstufen Premium und E-Vollkasko Premium auf bis zu 36 Monate nach Erstzulassung verlängert und liegt damit deutlich über der marktüblichen Frist von 12 Monaten.
Leistungsgrenzen
Schäden am eigenen Fahrzeug
Gedeckt
Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium
Das versicherte Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust durch die in der Teil- bzw. Vollkasko genannten Ereignisse versichert; es gibt keine feste Versicherungssumme, unsere Höchstentschädigung ist jedoch auf den Neupreis des Fahrzeuges begrenzt.
Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges
Gedeckt
Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes; bei Neufahrzeugen (Pkw/Krafträder) gilt eine Neupreisentschädigung, wenn der Schaden innerhalb von 18 Monaten (Komfort/Premium/E-Premium) bzw. 3 Monaten (Basis) nach Erstzulassung eintritt und die Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises erreichen.
Teilschaden / Reparaturkosten
Gedeckt
Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium
Wird das Fahrzeug beschädigt und vollständig sowie fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes; erfolgt keine vollständige oder fachgerechte Reparatur, zahlen wir bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des ermittelten Restwertes.
Diebstahl, Raub und Unterschlagung
Gedeckt
Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium
Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch sind in der Teilkasko aller Tarifstufen versichert; die Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt ebenfalls als Entwendung des Fahrzeuges.
Glasbruch und Glasreparatur
Gedeckt
Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium
Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind in allen Tarifstufen versichert; bei fachgerechter Reparatur statt Austausch entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung vollständig.
Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch)
Gedeckt
Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium
Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Erdfall sind in der Teilkasko aller Tarifstufen versichert. Erdbeben und Vulkanausbruch sind in Komfort, Premium und E-Vollkasko Premium mitversichert, im Basis-Tarif jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners
Bedingt
Nur in Vollkasko Basis, Vollkasko Komfort, Vollkasko Premium, E-Vollkasko Premium
Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners sind nur im Rahmen der Vollkasko versichert (in allen vier Vollkasko-Tarifstufen enthalten: Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium); reine Teilkasko-Verträge beinhalten diesen Schutz nicht.
Pannenhilfe / Hol- und Bringservice
Optional
Die Kaskoversicherung selbst enthält keine Pannenhilfe; vergleichbare Hilfeleistungen (Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung) sind nur über den separat abschließbaren Autoschutzbrief erhältlich, der ausschließlich in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht mit der Kasko allein, vereinbart werden kann. Innerhalb der Kasko bietet der optionale 'Werkstattservice mobil' einen Hol- und Bringservice zur ausgewählten Werkstatt im Umkreis von 30 km.
Ersatzfahrzeug / Mobilhaltung
Optional
Im Rahmen des optionalen 'Werkstattservice mobil' (auch ohne vollen Werkstattservice verfügbar) hält der Versicherer Sie bei Schadenfällen in Deutschland mit einem Ersatzfahrzeug der kleinsten Fahrzeugklasse bis 50 km pro Tag mobil; dies ist von der Mietwagenleistung des Autoschutzbriefes (max. 7 Tage / 350 EUR) zu unterscheiden, die ein an die Kfz-Haftpflicht gekoppeltes Zusatzprodukt und nicht Teil der Kasko ist.
Fahrerschutz-/Insassenunfallversicherung
15.000.000 €
Der Fahrerschutz sowie die Kfz-Unfall-/Insassenschutzversicherung sind eigenständige, optionale Verträge, die zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht/Kasko abgeschlossen werden können und nicht automatisch in der Kasko enthalten sind. Die Leistung aus dem Fahrerschutz je Schadenereignis ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme pro geschädigter Person begrenzt, maximal jedoch 15 Millionen EUR.
Wichtige Bedingungen
Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers
Die vorübergehende oder ausnahmsweise Nutzung des Fahrzeuges durch Dritte (außer den benannten Nutzern) ist nur zulässig, wenn diese Person mindestens 23 Jahre alt ist; dieselbe Mindestaltersgrenze gilt auch als Voraussetzung für mehrere Sondereinstufungen in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse für Ehe-/Lebenspartner.
Anforderungen an das Werkstattnetz
Bei vereinbartem Werkstattservice wählt der Versicherer die Reparaturwerkstatt aus und übernimmt die Reparaturkosten direkt; wird ohne vorherige Kontaktaufnahme eine andere Werkstatt beauftragt, wird die Leistung auf 85 % des berechneten Betrages gekürzt. Die Wahl einer Kooperationswerkstatt reduziert für sich genommen nicht die vereinbarte Selbstbeteiligung, außer bei einer fachgerecht durchgeführten Glasreparatur, bei der die Selbstbeteiligung stets entfällt.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; der Geltungsbereich kann durch gesonderte Vereinbarung erweitert oder eingeschränkt werden, und die Internationale Versicherungskarte erstreckt den Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen Länder.
Diebstahlschutz-Anforderungen
Die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln werden nur übernommen, wenn die Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden; kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Schlüssel aus dem Fahrzeug selbst oder aus einem daran befestigten Schlüsseltresor entwendet wurden. Eine grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls führt zum Wegfall des sonst bei grober Fahrlässigkeit gewährten Verzichts auf eine Leistungskürzung.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung oder der Verlust des Fahrzeuges bzw. mitversicherter Teile ist sofort in Textform zu melden, und Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 EUR sind zusätzlich sofort der Polizei anzuzeigen.
Selbstbeteiligungsregeln
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis und für jedes versicherte Fahrzeug einmal abgezogen. Sie entfällt vollständig, wenn Sie sich statt eines Scheibenaustauschs für eine fachgerechte Glasreparatur entscheiden, und wird bei Eigenschäden im Rahmen der Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium-Erweiterung nicht erneut abgezogen.
Wo kaufen
Policendetails
Teil- und Vollkaskoversicherung
Das Produkt bietet die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko mit unterschiedlichem Leistungsumfang
QuelleSelbstverschuldete Unfallschäden
Vollkasko deckt Schäden durch selbstverursachte Unfälle ab, Teilkasko nicht
QuelleVandalismus und Fahrerflüchte
Vollkasko bietet Schutz vor Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners
QuelleSelbstbeteiligungsoptionen
Versicherungsnehmer können verschiedene Selbstbeteiligungs-/Selbstkostenbeträge wählen
QuelleNeupreisersatz
Ersatz des Fahrzeugs zum Neuwert statt Zeitwert innerhalb einer definierten Zeitspanne
QuelleTarifvarianten (Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium)
Das Kasko-Produkt ist in vier Tarifstufen erhältlich — Basis, Komfort, Premium und E-Vollkasko Premium (letztere nur für Elektro-/Plug-in-Hybridfahrzeuge) — mit schrittweise erweitertem Leistungsumfang, u.a. längeren Neupreisentschädigungsfristen, Eigenschadendeckung und E-Fahrzeug-spezifischen Leistungen.
QuelleRabattschutz/Schadensfreiheitsklasse-Schutz
Schutz der Schadensfreiheitsklasse bei einem Schaden pro Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen
QuelleKooperationswerkstätten-Option
Verwendung von Kooperationswerkstätten kann zu Reduktion der Selbstbeteiligung führen
QuelleMallorca-Police
Versicherungsschutz für Schäden an vorübergehend gemieteten Fahrzeugen im Ausland
Quelle