Aus Quelldokumenten geprüft

ÖVB Versicherungen (Landschaftliche Brandkasse Hannover, trading as ÖVB Versicherungen in Bremen)

ÖVB

ÖVB is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-09-01Risikoträger: Landschaftliche Brandkasse Hannover
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei vereinbartem Werkstattservice wählt der Versicherer die Reparaturwerkstatt aus, koordiniert den Reparaturauftrag und zahlt die Reparaturkosten direkt an die Werkstatt; erfolgt dies ohne vorherige Kontaktaufnahme nicht, wird die Leistung auf 85 % des berechneten Betrages gekürzt.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und die außereuropäischen Gebiete der Europäischen Union

Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; der Geltungsbereich kann durch gesonderte Vereinbarung erweitert werden, und die Internationale Versicherungskarte erstreckt den Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen Länder.

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Deckungssummen von bis zu 100 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie 15 Millionen EUR für Personenschäden gelten in allen drei Haupttarifen und liegen deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen.
  • Die E-Vollkasko Premium bietet eine All-Risk-Deckung für den Akku von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen, die nahezu alle Schadenursachen abdeckt – ausgenommen normale Abnutzung und Materialfehler des Herstellers.
  • Die Tarife Premium und E-Vollkasko Premium decken Eigenschäden – Schäden, die Sie an anderen bei der VGH versicherten eigenen Fahrzeugen, Campern oder Gebäuden verursachen – bis zu 100.000 EUR pro Jahr ab, eine Leistung, die viele Wettbewerber nicht bieten.
  • Die E-Vollkasko Premium versichert Wandladestationen und mobile Ladestationen bis je 3.000 EUR sowie Ladekarten und Induktionsladeplatten.
  • Die Neupreisentschädigung ist in den Tarifstufen Premium und E-Vollkasko Premium auf bis zu 36 Monate nach Erstzulassung verlängert und liegt damit deutlich über der marktüblichen Frist von 12 Monaten.

Leistungsgrenzen

Schäden am eigenen Fahrzeug

Gedeckt

Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium

Das versicherte Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust durch die in der Teil- bzw. Vollkasko genannten Ereignisse versichert; es gibt keine feste Versicherungssumme, unsere Höchstentschädigung ist jedoch auf den Neupreis des Fahrzeuges begrenzt.

Quelle

Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges

Gedeckt

Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes; bei Neufahrzeugen (Pkw/Krafträder) gilt eine Neupreisentschädigung, wenn der Schaden innerhalb von 18 Monaten (Komfort/Premium/E-Premium) bzw. 3 Monaten (Basis) nach Erstzulassung eintritt und die Reparaturkosten mindestens 80 % des Neupreises erreichen.

Quelle

Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium

Wird das Fahrzeug beschädigt und vollständig sowie fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes; erfolgt keine vollständige oder fachgerechte Reparatur, zahlen wir bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des ermittelten Restwertes.

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Diebstahl, Raub und Unterschlagung

Gedeckt

Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium

Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch sind in der Teilkasko aller Tarifstufen versichert; die Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt ebenfalls als Entwendung des Fahrzeuges.

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Glasbruch und Glasreparatur

Gedeckt

Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium

Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) sind in allen Tarifstufen versichert; bei fachgerechter Reparatur statt Austausch entfällt eine vereinbarte Selbstbeteiligung vollständig.

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Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch)

Gedeckt

Nur in Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium

Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch und Erdfall sind in der Teilkasko aller Tarifstufen versichert. Erdbeben und Vulkanausbruch sind in Komfort, Premium und E-Vollkasko Premium mitversichert, im Basis-Tarif jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

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Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners

Bedingt

Nur in Vollkasko Basis, Vollkasko Komfort, Vollkasko Premium, E-Vollkasko Premium

Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners sind nur im Rahmen der Vollkasko versichert (in allen vier Vollkasko-Tarifstufen enthalten: Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium); reine Teilkasko-Verträge beinhalten diesen Schutz nicht.

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Pannenhilfe / Hol- und Bringservice

Optional

Die Kaskoversicherung selbst enthält keine Pannenhilfe; vergleichbare Hilfeleistungen (Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung) sind nur über den separat abschließbaren Autoschutzbrief erhältlich, der ausschließlich in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht mit der Kasko allein, vereinbart werden kann. Innerhalb der Kasko bietet der optionale 'Werkstattservice mobil' einen Hol- und Bringservice zur ausgewählten Werkstatt im Umkreis von 30 km.

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Ersatzfahrzeug / Mobilhaltung

Optional

Im Rahmen des optionalen 'Werkstattservice mobil' (auch ohne vollen Werkstattservice verfügbar) hält der Versicherer Sie bei Schadenfällen in Deutschland mit einem Ersatzfahrzeug der kleinsten Fahrzeugklasse bis 50 km pro Tag mobil; dies ist von der Mietwagenleistung des Autoschutzbriefes (max. 7 Tage / 350 EUR) zu unterscheiden, die ein an die Kfz-Haftpflicht gekoppeltes Zusatzprodukt und nicht Teil der Kasko ist.

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Fahrerschutz-/Insassenunfallversicherung

15.000.000 €

Der Fahrerschutz sowie die Kfz-Unfall-/Insassenschutzversicherung sind eigenständige, optionale Verträge, die zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht/Kasko abgeschlossen werden können und nicht automatisch in der Kasko enthalten sind. Die Leistung aus dem Fahrerschutz je Schadenereignis ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme pro geschädigter Person begrenzt, maximal jedoch 15 Millionen EUR.

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Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die vorübergehende oder ausnahmsweise Nutzung des Fahrzeuges durch Dritte (außer den benannten Nutzern) ist nur zulässig, wenn diese Person mindestens 23 Jahre alt ist; dieselbe Mindestaltersgrenze gilt auch als Voraussetzung für mehrere Sondereinstufungen in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse für Ehe-/Lebenspartner.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Bei vereinbartem Werkstattservice wählt der Versicherer die Reparaturwerkstatt aus und übernimmt die Reparaturkosten direkt; wird ohne vorherige Kontaktaufnahme eine andere Werkstatt beauftragt, wird die Leistung auf 85 % des berechneten Betrages gekürzt. Die Wahl einer Kooperationswerkstatt reduziert für sich genommen nicht die vereinbarte Selbstbeteiligung, außer bei einer fachgerecht durchgeführten Glasreparatur, bei der die Selbstbeteiligung stets entfällt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union; der Geltungsbereich kann durch gesonderte Vereinbarung erweitert oder eingeschränkt werden, und die Internationale Versicherungskarte erstreckt den Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen Länder.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln werden nur übernommen, wenn die Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden; kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Schlüssel aus dem Fahrzeug selbst oder aus einem daran befestigten Schlüsseltresor entwendet wurden. Eine grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls führt zum Wegfall des sonst bei grober Fahrlässigkeit gewährten Verzichts auf eine Leistungskürzung.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung oder der Verlust des Fahrzeuges bzw. mitversicherter Teile ist sofort in Textform zu melden, und Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 EUR sind zusätzlich sofort der Polizei anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis und für jedes versicherte Fahrzeug einmal abgezogen. Sie entfällt vollständig, wenn Sie sich statt eines Scheibenaustauschs für eine fachgerechte Glasreparatur entscheiden, und wird bei Eigenschäden im Rahmen der Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium-Erweiterung nicht erneut abgezogen.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) inkl. Vertragsinformationen und Widerrufsbelehrung

Versicherungsbedingungen

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Leistungsübersicht Kfz-Versicherung für Pkw und Campingfahrzeuge

Leistungsübersicht

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ÖVB Kfz-Versicherung Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Teil- und Vollkaskoversicherung

Das Produkt bietet die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko mit unterschiedlichem Leistungsumfang

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Selbstverschuldete Unfallschäden

Vollkasko deckt Schäden durch selbstverursachte Unfälle ab, Teilkasko nicht

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Vandalismus und Fahrerflüchte

Vollkasko bietet Schutz vor Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners

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Selbstbeteiligungsoptionen

Versicherungsnehmer können verschiedene Selbstbeteiligungs-/Selbstkostenbeträge wählen

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Neupreisersatz

Ersatz des Fahrzeugs zum Neuwert statt Zeitwert innerhalb einer definierten Zeitspanne

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Tarifvarianten (Basis, Komfort, Premium, E-Vollkasko Premium)

Das Kasko-Produkt ist in vier Tarifstufen erhältlich — Basis, Komfort, Premium und E-Vollkasko Premium (letztere nur für Elektro-/Plug-in-Hybridfahrzeuge) — mit schrittweise erweitertem Leistungsumfang, u.a. längeren Neupreisentschädigungsfristen, Eigenschadendeckung und E-Fahrzeug-spezifischen Leistungen.

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Rabattschutz/Schadensfreiheitsklasse-Schutz

Schutz der Schadensfreiheitsklasse bei einem Schaden pro Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen

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Kooperationswerkstätten-Option

Verwendung von Kooperationswerkstätten kann zu Reduktion der Selbstbeteiligung führen

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Mallorca-Police

Versicherungsschutz für Schäden an vorübergehend gemieteten Fahrzeugen im Ausland

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