Aus Quelldokumenten extrahiert

ERGO Kaskoversicherung (Kfz Versicherung Kasko)

Versichert durch ERGO Versicherung AG · Deutschland

Kaskoversicherung von ERGO für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2021-09-18Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Standardmäßiger Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Kaskoschäden in Smart und Best, was über viele Marktangebote hinausgeht, die dies gesondert berechnen.

Kein Abzug 'neu für alt' bei ausgetauschten Teilen oder Lackierung, sodass Reparaturzahlungen nicht wegen Alter oder Abnutzung der ersetzten Teile gekürzt werden.

Allgefahrendeckung für die Antriebsbatterie von Elektro-/Hybridfahrzeugen über den zuwählbaren Baustein Elektro Plus, unabhängig von der Schadensursache.

Sechs Jahre Werkstattgarantie auf alle im Rahmen des Werkstattbonus ausgeführten Reparaturarbeiten.

Der zuwählbare Baustein Ersatzfahrzeug Plus stellt nach einem Kaskoschaden bis zu 14 Tage ein klassengleiches Ersatzfahrzeug oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung von 50 Euro pro Tag zur Verfügung.

Leistungsgrenzen

Bedingt

Eigenschaden am Fahrzeug durch Unfall (auch selbstverschuldet)

Bedingt

In der Vollkasko zahlt ERGO für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug, auch bei selbstverschuldeten Unfällen des Versicherungsnehmers oder eines berechtigten Fahrers. Die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes begrenzt, nicht auf eine feste Versicherungssumme. Die Teilkasko deckt selbstverschuldete Unfälle nicht; dieses Ereignis ist nur bei gewählter Vollkasko eingeschlossen.

Klausel E.3Seite 12

Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko?

Wir versichern einen Unfall des Fahrzeugs. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.

Gedeckt

Regulierung bei Totalschaden

Gedeckt

Bei wirtschaftlichem Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlt ERGO den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes. Bei Neufahrzeugen wird stattdessen in den ersten 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis gezahlt (mit dem Baustein Wertschutz verlängerbar auf 24 oder 36 Monate); bei bis zu 4 Jahre alten Gebrauchtfahrzeugen wird in den ersten 12 Monaten des Vertrags bei ERGO der Kaufpreis erstattet.

Klausel E.5Seite 13

Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden?

Bei wirtschaftlichem Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes.

Gedeckt

Teilschaden / Reparaturkostenübernahme

Gedeckt

ERGO zahlt die für eine vollständige und fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs einschließlich mitversicherter Teile und Zubehör. ERGO verzichtet auf den sonst üblichen Abzug neu für alt bei ausgetauschten Teilen und Lackierung.

Klausel E.5Seite 13

Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden?

Wir zahlen die für die Reparatur erforderlichen Kosten. Das gilt auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn Sie diesen trotzdem reparieren lassen.

Gedeckt

Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unbefugter Gebrauch

Gedeckt

Die Teilkasko (und damit auch die Vollkasko) deckt Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile, einschließlich Beschädigungen im Zuge eines versuchten Diebstahls. Der Austausch bzw. die Kodierung von Schloss und Schlüssel nach Diebstahl oder Raub eines Fahrzeugschlüssels ist ebenfalls eingeschlossen; in der aktuellen Fassung wird keine Höchstgrenze genannt. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Schadensanzeige wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer es zumutbar zurücknehmen.

Klausel E.2Seite 11

Abschnitt: E Kasko > E.2 Welche Ereignisse versichern wir in der Teilkasko?

Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder -inhalt zu entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde.

Gedeckt

Glasbruch

Gedeckt

Die Teilkasko deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen), inklusive Kosten für beschädigte Leuchtmittel, erforderlicher Innenraumreinigung und Ersatz beschädigter Vignetten. Bei Reparatur (nicht Austausch) einer beschädigten Windschutzscheibe ohne weiteren Reparaturschaden verzichtet ERGO auf die Selbstbeteiligung, sofern die Reparaturkosten die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht überschreiten.

Klausel E.3Seite 12

Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? > Glasbruch

Wir versichern Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.

Gedeckt

Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben usw.)

Gedeckt

Die Teilkasko deckt die direkte Einwirkung von Sturm und Böen (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall und Vulkanausbruch, einschließlich Gegenständen, die durch diese Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Klausel E.3Seite 12

Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? > Naturgewalten

Wir versichern die direkte Einwirkung von Sturm und Böen, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- und Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch (z. B. Muren), Erdfall und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug.

Bedingt

Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus, inkl. Hackerangriff)

Bedingt

Die Vollkasko deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zur Nutzung des Fahrzeugs nicht berechtigt sind, sowie seit der aktuellen Fassung auch Schäden durch einen unmittelbar gegen das versicherte Fahrzeug gerichteten Hackerangriff (nicht jedoch einen Angriff auf einen Herstellerserver, der sich nur mittelbar auswirkt). Die Teilkasko umfasst dieses Ereignis nicht; es greift nur bei gewählter Vollkasko.

Klausel E.3Seite 12

Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko? > Mut- oder böswillige Handlungen

Wir versichern mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen.

Optional

Pannen- und Unfallhilfe (Kfz-Schutzbrief)

Optional

Zuwählbarer Baustein für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge; umfasst Pannenhilfe vor Ort (bis 150 Euro), Abschleppen (bis 250 Euro), Bergung, Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs (bis 7 Tage à bis zu 50 Euro/Tag), Übernachtungskosten, Weiter-/Rückfahrtkosten sowie Auslandshilfe inklusive Rücktransport und Rechtsanwalts-/Dolmetscherhilfe.

Klausel G.5Seite 18

Abschnitt: G Kfz-Schutzbrief > G.5 Welche Leistungen bieten wir im Schadensfall?

Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadensstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Außerdem übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten.

Optional

Ersatzfahrzeug nach einem Kaskoschaden (Ersatzfahrzeug Plus)

50 €

Zuwählbarer Baustein: Nach einem erstatteten Kaskoschaden vermittelt ERGO in Deutschland für bis zu 14 Tage ein klassengleiches Ersatzfahrzeug oder zahlt bei Nichtnutzung eine Nutzungsausfallentschädigung von 50 Euro pro Tag (max. 14 Tage); nicht bei reinen Glasbruchschäden. In der Vollkasko erweitert dieser Baustein den Schutz zusätzlich auf Unfälle im Ausland mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug (Auslandsschadenschutz).

Klausel E.5Seite 15

Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden? > Ersatzfahrzeug Plus

Wenn wir einen Kaskoschaden entschädigen, vermitteln wir Ihnen in Deutschland für die Dauer der Reparatur ein klassengleiches Fahrzeug für maximal 14 Tage.

Ausgeschlossen

Fahrer-/Insassenunfallversicherung

Ausgeschlossen

Im Rahmen dieses Kaskoprodukts wird keine Fahrer- oder Insassenunfallversicherung angeboten; die wählbaren Bausteine betreffen Fahrzeugschäden, Pannenhilfe und Mobilität, nicht Personenschäden des Fahrers.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für den Kaskoschutz selbst gilt grundsätzlich keine Mindestaltersgrenze oder Führerscheindauer. Der zuwählbare Baustein Rabattschutz kann nur vereinbart werden, wenn der jüngste Fahrer das 23. Lebensjahr vollendet hat und Kfz-Haftpflicht sowie Vollkasko bereits in SF-Klasse 4 oder höher eingestuft sind; alle Personen, die das Fahrzeug – auch nur gelegentlich – fahren, müssen angegeben werden (Fahrerkreis).

Anforderungen an das Werkstattnetz

Standardmäßig kann der Versicherungsnehmer die Werkstatt frei wählen. Wird für einen Pkw der zuwählbare Baustein Werkstattbonus vereinbart, bestimmt ERGO die Werkstatt; die Reparatur muss dort erfolgen, um die Zusatzleistungen (6 Jahre Garantie, Hol- und Bringservice, Ersatzfahrzeug) zu erhalten. Bei Reparatur in einer anderen als der bestimmten Werkstatt wird die Entschädigung um 20 Prozent, mindestens 100 Euro, gekürzt.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die Bedingungen verlangen keine bestimmte technische Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage oder Wegfahrsperre) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz. Der Versicherungsnehmer muss jedoch bei Diebstahl, Brand oder Zusammenstoß mit Tieren unverzüglich die Polizei informieren und Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs bzw. seiner Schlüssel ERGO in Textform anzeigen.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadensereignis, das zu einer Leistung führen kann, muss ERGO unverzüglich angezeigt werden. Bei Entwendung des Fahrzeugs, seiner Teile oder eines Schlüssels muss die Anzeige in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Sachschäden von voraussichtlich nicht mehr als 500 Euro können selbst reguliert werden, ansonsten ist ERGO unverzüglich zu informieren.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadensfall von der Entschädigung abgezogen und gilt für jedes versicherte Fahrzeug und jeden Schadensfall gesondert. Sie entfällt bei Reparatur (nicht Austausch) der Windschutzscheibe, sofern die Reparaturkosten die Selbstbeteiligung nicht übersteigen, sowie bei Vollkasko-Schäden durch Auslandsunfälle mit einem voll haftenden, im Ausland versicherten Fahrzeug.

Direktzahlung

Wird für einen Pkw der Baustein Werkstattbonus gewählt, rechnet ERGO die Reparaturkosten direkt und bargeldlos mit der von ERGO bestimmten Partnerwerkstatt ab, inklusive sechsjähriger Garantie und Hol- und Bringservice. Ohne diesen Baustein oder bei Reparatur in einer anderen Werkstatt erfolgt die Erstattung an den Versicherungsnehmer, wobei bei Nichtnutzung der bestimmten Werkstatt eine Kürzung der Entschädigung um 20 Prozent, mindestens 100 Euro, erfolgt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union.

Ausschlüsse

Verschleiß-Ausschluss

Verschleißreparaturen nicht versichert; reine Reifenschäden ohne weiteren Fahrzeugschaden nicht gedeckt

QuelleKlausel E.4Seite 13

Abschnitt: E Kasko > E.4 Was versichern wir in der Kasko nicht? > Reifenschäden

Wenn nur die Reifen beschädigt oder zerstört werden, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

Dokumente

Policendetails

Werkstattservice / Reparaturwerkstatt

ERGO bietet Werkstatt-Abholservice an; Kaskoschäden müssen über ERGO Website, Kundenzone oder Versicherungsberater gemeldet werden und Reparatur muss in ERGO-Partnerwerkstatt erfolgen

QuelleKlausel E.5Seite 15

Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden? > Werkstattbonus

Einen fahrfähigen und verkehrssicheren Pkw lassen wir auf unsere Kosten vom Schadensort in die von uns ausgewählte Werkstatt und nach der Reparatur zu Ihrem Wohnsitz in Deutschland fahren.

Neupreisentschädigung

Bei Totalschaden innerhalb der ersten 12 Monate nach Erstzulassung zahlt ERGO den Neupreis anstelle des Wiederbeschaffungswerts (mit dem optionalen Baustein Wertschutz verlängerbar auf 24 oder 36 Monate); für bis zu 4 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge wird in den ersten 12 Monaten des Vertrags bei ERGO der Kaufpreis gezahlt.

Quelle

Abschnitt: ERGO Kfz-Versicherung: Tarife & Leistungen > Zusätzlicher Schutz mit individuellen Bausteinen

Bei einem Totalschaden erstattet ERGO innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung den Neupreis. Für bis zu 4 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge bekommen Sie in den ersten 24 Monaten nach Vertragsbeginn den Kaufpreis.

Schadensregulierung

ERGO regelt Schaden komplett ab bei Werkstattbindung; Abwicklung und Abrechnung direkt mit Partnerwerkstatt

QuelleSeite 1

Abschnitt: Die ERGO Kfz-Versicherung. Alle Leistungen auf einen Blick.

Werkstattbonus nur für Pkw für Schadensfälle in Deutschland • Im Schadensfall Reparatur in einer Premium-Werkstatt (keine freie Werkstattwahl)

Elektrofahrzeug-Schutz (Elektro Plus)

Allgefahrendeckung für die Antriebsbatterie von Elektro- und Hybridfahrzeugen, unabhängig von der Ursache; Folgeschäden durch Kurzschluss an angeschlossenen Aggregaten bis 15.000 Euro inkl. MwSt.; die eigene private Ladestation und das damit fest verbundene Ladekabel sind versichert; Entsorgungskosten des Akkus bis 2.000 Euro bei Zusammenhang mit einer Akkubeschädigung.

QuelleKlausel E.5Seite 15

Abschnitt: E Kasko > E.5 > Elektro Plus

Unser Versicherungsschutz für den Akku besteht immer bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Akkus (Allgefahrendeckung).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

ERGO verzichtet sowohl im Tarif Smart als auch im Tarif Best standardmäßig auf das Recht, die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen; ausgenommen sind die in E.4 genannten Fälle (z. B. Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile oder Schäden infolge von Alkohol- oder anderem Rauschmittelgenuss)

Quelle

Schadensrückkauf

Wahlbaustein ermöglicht Rückzahlung des Schadensbetrags bis zu einem Jahr nach Regulierung um Rückstufung zu vermeiden

QuelleSeite 1

Abschnitt: Die ERGO Kfz-Versicherung. Alle Leistungen auf einen Blick. > Vollkasko

Schadensrückkauf

Baustein Ersatzfahrzeug Plus

Zuwählbarer Baustein: klassengleiches Ersatzfahrzeug in Deutschland für bis zu 14 Tage nach einem Kaskoschaden, oder 50 Euro/Tag Nutzungsausfallentschädigung bei Nichtnutzung; nicht bei reinen Glasbruchschäden. In der Vollkasko zusätzlich Auslandsschadenschutz bei Unfällen im Ausland mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug.

QuelleKlausel E.5Seite 15

Abschnitt: E Kasko > E.5 Wie regulieren wir einen Kaskoschaden? > Ersatzfahrzeug Plus

Wenn wir einen Kaskoschaden entschädigen, vermitteln wir Ihnen in Deutschland für die Dauer der Reparatur ein klassengleiches Fahrzeug für maximal 14 Tage.

Schadenfeststellung und Reparaturbedingungen

ERGO kann Sachverständigenbesichtigung fordern; Reparatur durch ERGO-Netzwerk; wirtschaftlicher Totalschaden mit Schwellenwert

Quelle

Schadenmeldungsfrist

Schaden unverzüglich melden über Website, Kundenzone, Versicherungsberater oder telefonisch

QuelleKlausel H.5Seite 21

Abschnitt: H Obliegenheiten > H.5 Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadensfall

Sie müssen uns jedes Schadensereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, unverzüglich anzeigen.

Vorsätzliche und böswillige Handlung

Schäden durch vorsätzliche und widerrechtliche Verursachung nicht versichert; grobe Fahrlässigkeit kann durch Baustein abgedeckt werden

QuelleKlausel E.4Seite 13

Abschnitt: E Kasko > E.4 Was versichern wir in der Kasko nicht? > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, versichern wir nicht.

Versicherte Ereignisse in der Teilkasko

Die Teilkasko deckt Brand und Explosion, Kurzschluss, Diebstahl/Raub/Unterschlagung und unbefugten Gebrauch, Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.), Zusammenstoß mit Tieren, Glasbruch, Tierbiss und den Transport mit einem Schiff (Havarie-Grosse); sie deckt KEINE selbstverschuldeten Unfälle.

QuelleKlausel E.2Seite 11

Abschnitt: E Kasko > E.2 Welche Ereignisse versichern wir in der Teilkasko?

Unser Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die folgenden Ereignisse: Brand und Explosion...

Zusätzliche Leistungen in der Vollkasko

Alle Teilkasko-Leistungen PLUS selbstverschuldete Unfälle und Mut- und böswillige Handlungen Dritter

QuelleKlausel E.3Seite 12

Abschnitt: E Kasko > E.3 Welche Ereignisse versichern wir in der Vollkasko?

Ereignisse der Teilkasko Wir versichern die Schadensereignisse der Teilkasko. Unfall Wir versichern einen Unfall des Fahrzeugs.

Quellen