Aus Quelldokumenten extrahiert

DEVK Kaskoversicherung (Kaskoversicherung)

Versichert durch DEVK · Deutschland

Kaskoversicherung von DEVK für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2025-10-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

1.500 Euro Nachhaltigkeitsprämie zusätzlich zur normalen Entschädigung, wenn ein Verbrenner nach Totalschaden durch ein bei der DEVK versichertes reines Elektrofahrzeug ersetzt wird (A.3.6.5).

Allgefahrendeckung für die Elektro-/Hybrid-Fahrzeugbatterie einschließlich Bedienungsfehler, bis 20.000 Euro im Komfort- und unbegrenzt im Premium-Schutz (A.3.3.6) – weiter gefasst als die für Batterien üblichen Mindestausschlüsse.

Löschkosten und Entsorgungskosten des Akkus jeweils bis 10.000 Euro im Premium-Schutz abgedeckt (A.3.5.2, A.3.5.3) – ein Risiko, das viele Standard-Kaskopolicen unbegrenzt offenlassen oder ausschließen.

Kein Selbstbehalt bei Glasreparaturen durch einen DEVK-Autoglaspartner, in allen Schutzstufen einschließlich des Basis-Schutzes (A.3.2.6).

Neupreisentschädigung im Premium-Schutz auf 36 Monate ab Erstzulassung ausgeweitet – doppelt so lang wie die 18 Monate im Komfort-Schutz (A.3.7.3).

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Eigenschadendeckung (Unfall/Kollision, unabhängig vom Verschulden)

Gedeckt

Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis), auch bei Eigenverschulden. Enthalten in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz; Komfort und Premium umfassen zusätzlich Rangier-/Schlingerschäden zwischen Zug- und Anhängerfahrzeug sowie Reifenplatzer-Folgekosten, die im Basis-Schutz nicht mitversichert sind (A.3.3.2).

Klausel A.3.3.2Seite 17

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Gedeckt

Entschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung

Gedeckt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust zahlt die DEVK den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts. Eine Neupreisentschädigung statt Zeitwert gilt im Komfort-Schutz innerhalb von 18 Monaten und im Premium-Schutz innerhalb von 36 Monaten ab Erstzulassung; im Basis-Schutz besteht kein Anspruch auf Neupreisentschädigung (A.3.7.1, A.3.7.3).

Klausel A.3.7.3Seite 21

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.7 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Wir zahlen den Neupreis nach A.3.13 bei ... nach dem Komfort-Schutz innerhalb von 18 Monaten Premium-Schutz innerhalb von 36 Monaten ab Erstzulassung des Fahrzeugs

Gedeckt

Teilschaden- / Reparaturkostendeckung

Gedeckt

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gegen Rechnung erstattet; ohne Rechnungsnachweis werden die Kosten mit den mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen kalkuliert. Bei Beschädigung besteht Anspruch auf Neupreisentschädigung, wenn die Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen (A.3.9, A.3.9.3).

Klausel A.3.9.1Seite 22

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.9 Was zahlen wir bei Beschädigung des versicherten Fahrzeugs

Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.3.8.2, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Gedeckt

Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

Gedeckt

Versichert sind Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie unter Voraussetzungen Unterschlagung und unbefugter Gebrauch, jeweils als Teil der Teilkasko in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz (A.3.2.2). Übersteigt der Schaden 1.000 Euro, ist unverzüglich die Polizei zu informieren (B.4.4.3).

Klausel A.3.2.2Seite 16

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.

Gedeckt

Glasbruch

Gedeckt

Bruchschäden an Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben sowie Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sind in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz mitversichert; Folgeschäden sind ausgeschlossen. Reparaturen (kein Austausch) durch einen DEVK-Autoglaspartner werden ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet; im Premium-Schutz reduziert sich beim Austausch der Frontscheibe durch einen DEVK-Partner die Selbstbeteiligung zusätzlich um 75 Euro (A.3.2.6).

Klausel A.3.2.6Seite 16

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

Im Komfort- und Basis-Schutz sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs mitversichert.

Gedeckt

Naturgefahren, Tierbiss- und Kurzschlussschäden

Gedeckt

Keine Grenze angegeben

Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung/Erdfall, Vulkanausbruch und Schneelawinen sind im Basis-, Komfort- und Premium-Schutz versichert; Dachlawinen sind nur im Komfort- und Premium-Schutz mitversichert (A.3.2.3). Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen sowie Kurzschlussschäden sind in allen Schutzstufen versichert, Folgeschäden sind jedoch im Komfort-Schutz auf 20.000 Euro begrenzt und im Premium-Schutz unbegrenzt, während der Basis-Schutz Folgeschäden ausschließt (A.3.2.5, A.3.2.7).

Klausel A.3.2.3Seite 16

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?

Im Basis-Schutz sind abweichend von A.3.2.3 Nr. 1 Dachlawinen nicht mitversichert. Dies gilt auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch eine Dachlawine Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Gedeckt

Vandalismus / böswillige Handlungen und Parkschadenschutz

250 €

Mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter sind im Rahmen der Vollkasko in Basis-, Komfort- und Premium-Schutz versichert (A.3.3.3). Im Premium-Schutz ist zusätzlich der 'Parkschadenschutz' (Smart-Repair-Verfahren) für Kleinschäden an der Karosserie (z. B. Lackkratzer oder Delle, maximal handflächengroß) bis 250 Euro je Schadenfall enthalten, mit einem Eigenanteil von 50 Euro und ohne gesonderte Selbstbeteiligung; im Basis- und Komfort-Schutz ist diese Leistung nicht enthalten (A.3.6.8).

Klausel A.3.6.8Seite 20

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.6 Weitere Zusatzleistungen unseres Premium-Schutzes

Unsere Entschädigungsleistung ist nach Abzug der Selbstbeteiligung auf höchstens 250 Euro je Schadenfall begrenzt. Sie tragen einen Eigenanteil an den Reparaturkosten in Höhe von 50 Euro.

Optional

Pannen- und Unfallhilfe (Autoschutzbrief 'Auto Plus')

Optional

Pannen- und Unfallhilfe (Abschleppen, Bergen, Weiterfahrt, Mietwagen, Rückholung usw.) wird über den gesonderten Autoschutzbrief 'Auto Plus' (A.6) erbracht. Im Basis- und Komfort-Schutz der Haftpflichtversicherung kann er auf Antrag gegen Mehrbeitrag mitversichert werden, im Premium-Schutz ist er bereits enthalten; er ist nicht Bestandteil des Kaskovertrags selbst, wird aber häufig zusammen mit diesem abgeschlossen (A.1.2.4).

Klausel A.1.2.4Seite 12

Abschnitt: A.1 – Kfz-Haftpflichtversicherung > 1.2 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Im Komfort- und Basis-Schutz können die Autoschutzbriefleistungen (Auto Plus) nach A.6 auf Antrag mitversichert werden.

Bedingt

Ersatzfahrzeug (Wertangabe in Tagen, nicht in Währung)

14 Tage

Nach Entwendung des Fahrzeugs besteht im Komfort- und Premium-Schutz (nicht im Basis-Schutz) Anspruch auf ein durch die DEVK vermitteltes kostenloses Ersatzfahrzeug für bis zu 14 Tage (A.3.7.6). Nach einem Totalschaden besteht dieser Anspruch für bis zu 14 Tage nur im Premium-Schutz (A.3.6.7). Der Wert 14 bezeichnet Tage, keinen Geldbetrag.

Klausel A.3.7.6Seite 21

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.7 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Im Komfort- und Premium-Schutz haben Sie nach Entwendung des versicherten Pkw Anspruch auf ein durch uns vermitteltes kostenloses Ersatzfahrzeug ... längstens jedoch jeweils für 14 Tage.

Optional

Fahrer-/Insassenunfallschutz

10.000 € – 20.000 €

Ein Personenschadenschutz für Fahrer/Insassen ist nicht standardmäßig Bestandteil der Kaskoversicherung, sondern wird über zwei gesonderte Bausteine angeboten: die Fahrer-Schutzversicherung (A.4, nur Fahrer, schadenersatzbezogen, Versicherungssumme 12 Mio. Euro je Schadenfall) und die Kfz-Unfallversicherung (A.5, Pauschalsystem). Beide können im Basis- und Komfort-Schutz auf Antrag mitversichert werden; im Premium-Schutz ist die Kfz-Unfallversicherung mit den Pauschalsummen 10.000 Euro (Todesfall) und 20.000 Euro (Invalidität) bereits enthalten, höhere Summen können auf Antrag vereinbart werden (A.1.2.5).

Klausel A.1.2.5Seite 12

Abschnitt: A.1 – Kfz-Haftpflichtversicherung > 1.2 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Im Komfort- und Basis-Schutz kann eine Kfz-Unfallversicherung nach A.5 auf Antrag mitversichert werden.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die AKB legen für die Kaskoversicherung kein bestimmtes Mindestalter oder eine Mindestfahrpraxis fest; das Fahrzeug darf nur von einer Person mit der für die Fahrzeugklasse erforderlichen Fahrerlaubnis geführt werden (B.3.1.3). Alter und Fahrpraxis wirken sich stattdessen indirekt über das Schadenfreiheitsrabatt-System aus, unter anderem durch die Junge-Leute-Regelung (B.8.5).

Anforderungen an das Werkstattnetz

Reparaturen sind grundsätzlich nicht auf ein Partnernetz beschränkt; Versicherungsnehmer können jedoch 'Kasko-Mobil' (Werkstattbindung) vereinbaren: Wird dann keine DEVK-Partnerwerkstatt beauftragt, obwohl möglich, verringert sich die Entschädigung um die vereinbarte Selbstbeteiligung zuzüglich 15 % der berechneten Reparaturkosten, mindestens jedoch 300 Euro (A.3.4.1).

Diebstahlschutz-Anforderungen

Es wird keine bestimmte Diebstahlsicherung (z. B. Alarmanlage, Ortungssystem) als Deckungsvoraussetzung verlangt. Bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Entwendungsschadens (z. B. Schlüssel im Fahrzeug) kann die Leistung jedoch anteilig gekürzt werden (A.3.16 b).

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen (B.4.1.1). Die Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist unverzüglich anzuzeigen (B.4.4.1); übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden 1.000 Euro, ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu informieren (B.4.4.3).

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei jedem Schadenfall von der Entschädigung abgezogen (A.3.14). Glasreparaturen (kein Austausch) durch einen DEVK-Autoglaspartner werden ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet (A.3.2.6); im Premium-Schutz reduziert sich beim Austausch der Frontscheibe durch einen DEVK-Partner die vereinbarte Selbstbeteiligung zusätzlich um 75 Euro (A.3.2.6). Wird bei vereinbartem 'Kasko-Mobil' keine Partnerwerkstatt beauftragt, erhöht sich die effektive Selbstbeteiligung (A.3.4.1).

Direktzahlung

Bei vereinbartem 'Kasko-Mobil' muss die Reparatur in einer DEVK-Partnerwerkstatt erfolgen (mit Hol- und Bringservice, kostenlosem Ersatzfahrzeug bis zu 14 Tagen und zehnjähriger Reparaturgarantie); wird trotz vereinbartem Kasko-Mobil keine Partnerwerkstatt beauftragt, verringert sich die Entschädigung um die Selbstbeteiligung zuzüglich 15 % der berechneten Reparaturkosten, mindestens jedoch 300 Euro (A.3.4.1).

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (A.3.18).

Dokumente

Policendetails

Kollisionsschaden (selbst- oder fremdverschuldet)

Vollkaskoversicherung deckt Kollisionsschäden auch bei Eigenverantwortung ab, Teilkasko jedoch nicht

Quelle

Abschnitt: Kfz-Vollkasko Leistungen: unsere 3 Vollkasko-Tarife

selbst- und fremdverschuldete Unfallschäden

Vandalismus und boshafte Beschädigungen

Vollkasko deckt Vandalismus und boshafte Beschädigungen ab, Teilkasko nicht

Quelle

Abschnitt: Kfz-Vollkasko Leistungen: unsere 3 Vollkasko-Tarife > Vandalismus

mut- oder böswillige Beschädigung Ihres Pkw durch Fremde

Schutz vor Diebstahl und Diebstahlversuchen

Sowohl Teilkasko als auch Vollkasko decken Diebstahl und Diebstahlversuche ab

Quelle

Abschnitt: Häufige Fragen zur Fahrzeugversicherung > Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Diebstahl, Raub oder unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen

Naturereignisse (Sturm, Hagel, Überschwemmung, etc.)

Beide Kaskovarianten decken Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch und Tierkollisionen ab

Quelle

Abschnitt: Häufige Fragen zur Fahrzeugversicherung > Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Schäden durch Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Schnee- und Dachlawinen

Glasbruchversicherung

Teilkasko deckt Glasbruch an Windschutzscheibe, Fenstern und Scheinwerfern ab

Quelle

Abschnitt: Teilkasko und Vollkasko: Unterschiede im Überblick

keine Selbstbeteiligung bei Glasreparaturen

Kaskoversicherung Schutzklassen (Basis, Komfort, Premium)

DEVK bietet drei Schutzklassen: Basis, Komfort und Premium mit unterschiedlichen Leistungen und Selbstbeteiligungen

Quelle

Selbstbeteiligung (SB) Optionen

DEVK Kaskoversicherungen bieten wählbare Selbstbeteiligungsbeträge

QuelleKlausel A.3.14Seite 24

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.14 Selbstbeteiligung

Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis – soweit nichts anderes vereinbart ist – von der Entschädigung abgezogen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.

Elektro- und Hybrid-Fahrzeug spezifische Abdeckung

DEVK Kaskoversicherungen decken speziell für E-Fahrzeuge ab: Akkumulator/Fahrzeugbatterie, Ladekabel und -karte, Tierbissschäden an Kabeln und Leitungen

Quelle

Abschnitt: Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung > Welche Leistungen bietet die Kfz-Versicherung für Elektroautos?

der Akku im Fahrzeug Akkulöschkosten Entsorgungskosten des Akkus Zustandsdiagnostik nach Kaskoschaden Kurzschluss- oder Überspannungsschäden inkl. Folgeschäden (unbegrenzt im Premium-Schutz) Ladekarte und -kabel, auch bei Ladevorgängen an öffentlichen Plätzen (Komfort- und Premium-Schutz) Tierbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen inkl. Folgeschäden (unbegrenzt im Premium-Schutz)

Werkstattnetzwerk für Reparaturen (Kasko-Mobil)

DEVK bietet bei Nutzung von DEVK-Partnerwerkstätten bei Kaskoschadenersatz besonders günstige Beiträge

QuelleKlausel A.3.4.1Seite 18

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.4 Welche zusätzlichen Leistungen erbringen wir?

Ist Kasko-Mobil zu Ihrem Vertrag vereinbart, besteht bei einem Kaskoschaden die Verpflichtung, die Fahrzeugreparatur in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausführen zu lassen.

Neuwertentschädigung bei Totalschaden

Im Komfort-Schutz (innerhalb von 18 Monaten ab Erstzulassung) und im Premium-Schutz (innerhalb von 36 Monaten) zahlt die DEVK bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust sowie bei Beschädigung, wenn die Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen, den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts; im Basis-Schutz besteht kein Anspruch auf Neupreisentschädigung (A.3.7.3, A.3.9.3).

QuelleKlausel A.3.7.3Seite 22

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.7 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Wir zahlen den Neupreis nach A.3.13 bei – Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen) – Krafträdern, Trike, Leichtkrafträdern/-rollern und Kleinkrafträdern sowie Quads nach dem – Komfort-Schutz innerhalb von 18 Monaten – Premium-Schutz innerhalb von 36 Monaten ab Erstzulassung des Fahrzeugs

Schnelle Schadensregulierung (3 Arbeitstage)

DEVK reguliert Kaskoschadenersatz innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Vorliegen aller Unterlagen; Kulanzleistung bei Verzögerung

Quelle

Abschnitt: Gute Gründe für die Kfz-Vollkaskoversicherung der DEVK

Sie können darauf vertrauen, dass wir Ihren Kaskoschaden innerhalb von drei Arbeitstagen regulieren. Sollte die Regulierung ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen länger dauern, gibt’s eine kleine Wiedergutmachung.

Versicherbare Fahrzeugzubehörteile

Versicherung umfasst fest verbaute Teile (Dachträger, Zelt, Akku), unter Verschluss verwahrte Gegenstände (Werkzeug, Warnweste) und unter Bedingungen Mobiltelefone (nur im Premium-Schutz)

QuelleKlausel A.3.1.1Seite 15

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.1 Was ist versichert?

Vom Versicherungsschutz umfasst sind dabei auch Fahrzeugteile und -zubehör, wenn ... z. B. Schonbezüge, Heckgepäck- und Dachträger, Dachzelt, Akkumulator/Fahrzeugbatterie ... oder sie im Fahrzeug unter Verschluss verwahrt werden, z. B. Verbandskasten, Pannenwerkzeug, Warnweste

Totalschaden Schwellenwert

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (A.3.8.1). Im Komfort- und Premium-Schutz zahlt die DEVK innerhalb des Neupreisfensters nach A.3.7.3 zusätzlich den Neupreis bei Beschädigung, wenn die Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen (A.3.9.3).

QuelleKlausel A.3.8.1Seite 22

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.8 Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Altersabzug und Verschleiß bei Ersatzteilen

Nur im Premium-Schutz: Im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Mobiltelefone einschließlich Zubehör sind mitversichert; von der Ersatzleistung wird für jeden seit der Neuanschaffung vergangenen Monat ein Abzug von 2 Prozent des Neupreises vorgenommen (A.3.6.6).

QuelleKlausel A.3.6.6Seite 19

Abschnitt: A.3 – Kaskoversicherung > 3.6 Weitere Zusatzleistungen unseres Premium-Schutzes

Von der Ersatzleistung wird für Alter und Abnutzung ein Abzug gemacht, der für jeden nach Neuanschaffung vergangenen Monat 2 Prozent des Neupreises beträgt.

Quellen