Aus Quelldokumenten extrahiert

Württembergische Kaskoversicherung (Kfz Kaskoversicherung)

Versichert durch Württembergische Versicherung AG · Deutschland

Kaskoversicherung von Württembergische für den Germany-Markt, mit 24/7-Hilfe.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2025-06-01Quellen

24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Ein Anruf bei der kostenlosen 5-Sterne-Schadenservice-Hotline genügt für ein Schadenmanagement auf höchstem Niveau inklusive Ersatzfahrzeug.

Mit dem Baustein Schadenservice+ werden Reparaturen in TÜV- und DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten durchgeführt.

Die Reparatur erfolgt mit Originalersatzteilen nach Herstellervorgaben, bei Glasschäden mit Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität.

Unsere Partnerwerkstätten bieten 6 Jahre Garantie auf durchgeführte Reparaturen zusätzlich zur bestehenden Herstellergarantie.

Mit Schadenservice+ sparen Sie 15% Beitrag in der Kaskoversicherung.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (Vollkasko)

Gedeckt

Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz bei Abschluss der Vollkaskoversicherung; die Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert begrenzt, kein fester Betrag.

Klausel A.2, Ziffer 1.4 (2.1)Seite 12

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.4 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung mitversichert? > (2.1) Unfallschäden am Fahrzeug

Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Gedeckt

Leistung bei Totalschaden/Totalentwendung

Gedeckt

Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; bei Neu-/Gebrauchtfahrzeugen wird stattdessen für einen begrenzten Zeitraum nach Totalschaden der Neu- bzw. Kaufpreis gezahlt: 12 Monate im KompaktSchutz, 24 Monate im PremiumSchutz (verlängerbar auf 48 Monate mit dem optionalen Baustein Kasko+ bei eigen- oder kreditfinanzierten Fahrzeugen).

Klausel A.2, Ziffer 1.6.1 (1)-(2)Seite 14

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.6.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs und seiner Teile.

Gedeckt

Erstattung der Reparaturkosten (Teilschaden)

Gedeckt

Erstattet die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes bei vollständiger und fachgerechter Reparatur; andernfalls bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert. In beiden Produktlinien für alle versicherten Ereignisse (Teilkasko sowie ggf. Vollkasko) enthalten.

Klausel A.2, Ziffer 1.6.2 (1)Seite 16

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > (1) Ersatz der Reparaturkosten

Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Gedeckt

Teil- und Totaldiebstahl (Entwendung)

Gedeckt

Versichert sind Diebstahl, Raub und die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung sowie Beschädigungen durch eine vollendete oder versuchte Entwendung. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz; die Regulierung erfolgt auf Basis des um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswertes, kein fester Betrag. Diebstahl mobiler Navigationsgeräte aus verschlossenem Kfz ist gesondert bis 300 EUR gedeckt.

Klausel A.2, Ziffer 1.3 (2)Seite 11

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (2) Entwendung

Versichert ist die Entwendung durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.

Gedeckt

Glasbruch

20 % der Versicherungssumme

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, Heck-, Seitenscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); Reparaturkosten sind ohne genannte Obergrenze versichert, bei Totalschaden/Zerstörung werden Glas-Ersatzteile bis maximal 20% des Wiederbeschaffungswertes erstattet. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz.

Klausel A.2, Ziffer 1.3 (8)Seite 11

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (8) Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.

Gedeckt

Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung u.a.)

Gedeckt

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee-/Eislawinen, Erdrutsch, Steinschlag, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch auf das Fahrzeug. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz; die Regulierung erfolgt auf Basis von Wiederbeschaffungswert/Reparaturkosten, kein fester Betrag.

Klausel A.2, Ziffer 1.3 (3)Seite 11

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.3 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert? > (3) Naturgewalten

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung nachfolgender Naturgewalten auf das Fahrzeug: Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8); Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung;

Gedeckt

Mut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)

Gedeckt

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind. Es handelt sich um ein Vollkasko-Ereignis, nicht Teil der Teilkasko; mutwillige Beschädigungen im Zusammenhang mit einer Entwendung fallen ebenfalls unter die Vollkasko statt die Teilkasko. Enthalten in KompaktSchutz und PremiumSchutz bei Vollkaskoabschluss.

Klausel A.2, Ziffer 1.4 (3)Seite 13

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.4 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung mitversichert? > (3) Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Optional

Pannenhilfe / Schutzbrief

Optional

Der Schutzbrief ist ein rechtlich selbstständiger, optionaler Zusatzvertrag mit Pannen- und Unfallhilfe: Pannenhilfe vor Ort bis 150 EUR, Abschleppen bis 200 EUR, Fahrzeugunterstellung bis 14 Tage, Weiter-/Rückfahrt bzw. Übernachtung sowie Mietwagen für bis zu 7 Tage à bis zu 70 EUR/Tag (im Ausland bis 700 EUR). Kein Bestandteil der Basis-Kaskodeckung.

Klausel A.3Seite 21

Abschnitt: A.3 Baustein Schutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

Wir sorgen dafür, dass Sie in bestimmten Notsituationen auf einer Fahrt oder Reise schnellstmöglich Hilfe bekommen.

Optional

Ersatzfahrzeug/Mietwagen

Optional

Ein kostenloses Ersatzfahrzeug (kleinste Kategorie) für die Reparaturdauer wird über den Baustein Schadenservice+ gestellt (im KompaktSchutz Standard, im PremiumSchutz optional mit Beitragsnachlass), sofern die Reparatur in einer Partnerwerkstatt erfolgt; hierfür ist keine Geldobergrenze genannt. Alternativ erstattet der optionale Schutzbrief Mietwagenkosten für bis zu 7 Tage à bis zu 70 EUR/Tag im Inland bzw. insgesamt bis zu 700 EUR nach Totalschaden/Diebstahl im Ausland.

Klausel A.5.2, Ziffer 1.2 (2)Seite 32

Abschnitt: A.5.2 Schadenservice+ > 1.2 Welche zusätzlichen Leistungen bieten wir Ihnen? > (2) Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur

Sie erhalten auf Wunsch von der Werkstatt für die Dauer der Reparatur ein für Sie kostenloses Ersatzfahrzeug der kleinsten Kategorie (Kleinwagen).

Optional

Fahrer-Schutzversicherung

15 Mio. €

Ersetzt den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers beim Lenken des versicherten Fahrzeugs, so als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre; die Leistung je Schadenereignis ist auf die für Personenschäden vereinbarte Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt, die innerhalb der 100 Mio. EUR Pauschaldeckung 15 Mio. EUR je geschädigte Person beträgt.

Klausel A.4, Ziffer 1.4Seite 28

Abschnitt: A.4 Baustein Fahrer-Schutzversicherung > 1.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?

Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personenschäden vereinbarten Versicherungssummen des Leistungsbaustein der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für die Kaskoversicherung selbst gilt kein allgemeines Mindestalter für Fahrer; wird das Fahrzeug jedoch von einer Person unter 18 Jahren ohne gültige Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren (BF17) oder ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur Kürzung oder zum Ausschluss der Leistung führen kann.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Grundsätzlich besteht freie Werkstattwahl. Nur bei Vereinbarung des optionalen Bausteins Schadenservice+ muss die Reparatur in einer von der Württembergischen ausgewählten, TÜV- und DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt mit Originalersatzteilen (bei Glasschäden in Erstausrüsterqualität) erfolgen; ohne Schadenservice+ entfällt diese Einschränkung.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Ein bestimmtes Diebstahlsicherungsgerät wird nicht vorausgesetzt. Das nächtliche Abstellen in einer Garage/einem Carport (23:00-6:00 Uhr) ist ein bei Vertragsschluss zu bestätigendes Beitragsmerkmal; ein Abstellen auf der Straße trotz vereinbarter Garage stellt eine Gefahrerhöhung dar, die den Versicherungsschutz einschränken kann. Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 EUR sind der Polizei unverzüglich anzuzeigen.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis ist innerhalb einer Woche anzuzeigen; die Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen ist unverzüglich in Textform zu melden. Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 EUR sind zusätzlich unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis und je versichertem Fahrzeug abgezogen. Bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (nur PremiumSchutz) wird zusätzlich eine Selbstbeteiligung von 500 EUR abgezogen, die bei Schäden durch Bedienfehler beim Laden oder durch Über-/Unterspannung entfällt. Keine Selbstbeteiligung fällt an, wenn ein Steinschlag an der Windschutzscheibe in einer empfohlenen Partnerwerkstatt repariert statt ausgetauscht wird, oder bei Leistungen aus der Ausfalldeckung (Kasko+). Bei einem Teilkasko-Ereignis, bei dem nur die GAP-Deckung aus der Vollkasko geleistet wird, kommt der für Teilkaskoleistungen vereinbarte Selbstbehalt zum Tragen. Bei Eigenschäden an eigenen Fahrzeugen/Gebäuden (nur PremiumSchutz) gilt ein Selbstbehalt von mindestens 500 EUR.

Direktzahlung

Bei Nutzung des Bausteins Schadenservice+ rechnet die Württembergische die Reparaturkosten direkt mit der zertifizierten Partnerwerkstatt ab; Sie zahlen lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt.

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang dieses Vertrags.

Dokumente

Policendetails

Wertausgleich

Optionale Deckungserweiterung Kasko+ in Produktlinie PremiumSchutz: Wertausgleich bei Reparaturschäden durch Unfall oder Böswilligkeit, berechnet prozentual nach Fahrzeugalter

Quelle

Kasko+ Deckungserweiterung

Zusatzbaustein für kredit- und eigenfinanzierte Fahrzeuge (sowie Leasing-Fahrzeuge): Kombination aus Wertausgleich und Verlängerung der Neu-/Kaufpreisentschädigung um 24 Monate (auf 48 Monate gesamt)

QuelleKlausel A.2, Ziffer 1.6.2 (4)Seite 16

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > 1.6.2 Was zahlen wir bei Beschädigung? > (4) Kasko+

Ist nach den Angaben im Versicherungsschein in der Produktlinie PremiumSchutz die Deckungserweiterung Kasko+ versichert, gilt:

Schadenservice+

Zusatzbaustein mit kostenlosem Ersatzfahrzeug, Hol- und Bringservice, Reparatur in TÜV- und DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten, 6 Jahre Garantie und Fahrzeugreinigung nach Reparatur.

Quelle

Abschnitt: Wichtige Zusatzbausteine und -leistungen der Autoversicherung > Schadenservice+: Ihr Rundum-sorglos-Paket, mit dem Sie mobil bleiben

Zertifiziert und vertrauenswürdig: Alle unsere Partnerwerkstätten sind TÜV- und Dekra-zertifiziert. Kostenlose Fahrzeugreinigung nach der Reparatur.

Partnerwerkstätten-Netzwerk

Bei Schadenservice+: Reparaturen erfolgen ausschließlich in TÜV- und DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten; Verwendung von Originalersatzteilen oder bei Glasschäden Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität

Quelle

Abschnitt: Optionale Zusatzbausteine > Schadenservice+

Reparatur in einer unserer DEKRA- und TÜV-zertifizierten Partnerwerkstätten Reparatur erfolgt ausschließlich mit Originalersatzteilen, bei Glasschäden mit Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität

Produktlinien KompaktSchutz vs. PremiumSchutz

Zwei Hauptproduktlinien: KompaktSchutz (mit Schadenservice+ bereits enthalten) und PremiumSchutz (mit optionalen Bausteinen wie Kasko+, Schutzbrief, Rabattschutz, Auslandsschadenschutz)

QuelleSeite 1

Abschnitt: Übersicht über unsere Leistungsbausteine und Produktlinien

Im Rahmen Ihrer Kfz-Versicherung können Sie verschiedene Leistungsbausteine abschließen. Zudem gibt es je Fahrzeugart die Möglichkeit, verschiedene Produktlinien abzuschließen (KompaktSchutz und PremiumSchutz).

Quellen