Aus Quelldokumenten extrahiert

Concordia Kaskoversicherung (Pkw Kasko)

Versichert durch Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit · Deutschland

Kaskoversicherung von Concordia für den Germany-Markt.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2023-10-01Quellen

Alleinstellungsmerkmale

Kein Abzug „neu für alt“ bei Reparaturen im Tarif Premium (im Tarif Classic nur bei Reparatur in einer Concordia-Partnerwerkstatt); Antriebsakkus von Elektro-/Hybridfahrzeugen werden pro vollem Betriebsjahr um 10 % abgeschrieben, bzw. sind mit dem optionalen Zusatzbaustein oecodrive in den ersten drei Jahren abzugsfrei.

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung in allen Tarifen.

Neupreisentschädigung bis zu 36 Monate nach Erstzulassung sowie Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bis 9 Jahre (Premium/Premium Partner).

Optionales Paket oecodrive für Elektro-/Hybridfahrzeuge: Allrisk-Deckung für den Antriebsakku, bis 20.000 € für Tierbiss-/Kurzschluss-Folgeschäden und Mitversicherung der eigenen Ladestation bis 3.000 €.

6-Jahres-Garantie auf Reparaturen, die in einer Concordia-Partnerwerkstatt durchgeführt werden.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Eigenschäden (Vollkasko)

Gedeckt

Die Vollkasko deckt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfälle (auch selbstverschuldet), Vandalismus sowie alle Ereignisse der Teilkasko ab. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert; bei Neuwagen gilt bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb von 36 Monaten (Premium/Premium Partner) bzw. 6 Monaten (Classic) nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung.

Klausel A.2.2.2Seite 14/56

Abschnitt: A.2 Fahrzeugversicherung > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung versichert?

Die Fahrzeugvollversicherung umfasst die Fahrzeugteilversicherung und leistet darüber hinaus im vereinbarten Umfang für Unfallschäden an dem versicherten Fahrzeug – unabhängig davon, ob diese durch Fremd- oder Eigenverschulden verursacht werden.

Gedeckt

Totalschaden-/Diebstahlentschädigung

Gedeckt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl zahlt Concordia den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Bei Neuwagen gilt bei Totalschaden/Diebstahl innerhalb von 36 Monaten (Premium/Premium Partner) bzw. 6 Monaten (Classic) nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung; bei Gebrauchtwagen bis 9 Jahre gilt eine Kaufpreisentschädigung für 36 Monate nach Kauf, nur in Premium und Premium Partner.

Klausel A.2.5.1.1Seite 17/56

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Entwendung des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadenereignisses unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Gedeckt

Teilschäden/Reparaturkosten

Gedeckt

Die Vollkasko zahlt Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug 'neu für alt' (Ausnahme: Antriebsakku bei Elektro-/Hybridfahrzeugen ab dem 4. Betriebsjahr). Die Teilkasko deckt Reparaturkosten nur für die konkret benannten Ereignisse (Brand, Diebstahl, Glasbruch, Tierunfall, Kurzschluss usw.), nicht allgemeine Unfallschäden.

Klausel A.2.5.4.1Seite 19/56

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.4 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: ... Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Gedeckt

Diebstahl und Raub

Gedeckt

Die Teilkasko (und damit auch die Vollkasko) deckt Diebstahl, Raub, Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung, Unterschlagung (nur wenn das Fahrzeug dem Täter nicht überlassen wurde) sowie unbefugten Gebrauch (nur wenn der Täter in keiner Weise berechtigt war).

Klausel A.2.2.1.2Seite 14/56

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? > Entwendung

Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.

Gedeckt

Glasbruch

Gedeckt

Deckt Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Scheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); ausgenommen sind Glasteile von Mess-/Assistenz-/Kamerasystemen, Displays sowie Folgeschäden. Bei fachgerechter Reparatur ohne Austausch durch ein von Concordia beauftragtes Unternehmen wird in allen Tarifen auf die Selbstbeteiligung verzichtet.

Klausel A.2.2.1.5Seite 15/56

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? > Glasbruch

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.

Bedingt

Naturgefahren

Bedingt

Grundlegende Naturgefahren (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung) sind in allen Pkw-Tarifen versichert. Erweiterte Elementarschäden (Lawinen inkl. Dachlawinen, Erdrutsch/Muren, Erdsenkung, Erdbeben, Vulkanausbruch) sind bei Pkw nur in den Tarifen Premium und Premium Partner eingeschlossen und im Tarif Classic nicht versichert.

Klausel A.2.2.1.8Seite 15/56

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert? > Erweiterte Elementarschäden

Für nachfolgend genannte Fahrzeugarten sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch mitversichert: Pkw-Verträge im Tarif Premium, Krafträder, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw, Zugmaschinen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger.

Gedeckt

Vandalismus

Gedeckt

Die Vollkasko deckt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus), einschließlich eines Hacker-/Cyberangriffs auf die Fahrzeugsoftware. Bei einem reinen Teilkasko-Vertrag ist dieses Ereignis nicht versichert.

Klausel A.2.2.2.4.1Seite 16/56

Abschnitt: A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Fahrzeugvollversicherung versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Optional

Pannenhilfe (MobilPlusversicherung)

Optional

Die MobilPlusversicherung ist ein eigenständiger, optionaler Vertrag. Bei sofortiger telefonischer Meldung an die Notrufnummer und ausschließlicher Beauftragung von Concordia werden Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen (bei Elektrofahrzeugen auch zur nächstgelegenen Ladestation) unbegrenzt übernommen; bei Selbstorganisation gelten Höchstbeträge (Pannenhilfe 150–200 €, Abschleppen 200–300 €). Ein Mietwagen wird bis 75–100 €/Tag für maximal 7 Tage gestellt, zusätzlich Übernachtungen bis 80 €/Nacht (max. 3 Nächte).

Klausel A.4.5Seite 21/56

Abschnitt: A.4 MobilPlusversicherung > A.4.5 Hilfe bei Panne oder Unfall

Kann das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir nachfolgende Leistungen.

Optional · Premium Partner, Classic

Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice

Optional

Optionaler Zusatzbaustein „Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice“, buchbar gegen Mehrbeitrag für Pkw im Tarif Premium Partner oder Classic. Beinhaltet den Hol-/Bringservice des Fahrzeugs zur/von der Concordia-Partnerwerkstatt auch bei einer Entfernung unter 15 km sowie einen Ersatzwagen der Kategorie A (Kleinwagen) für maximal 5 Tage während der Reparatur; gilt nicht bei reinen Glasbruchschäden.

Klausel A.2.5.5.7Seite 20/56

Abschnitt: A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.5 Was leisten wir bei Vereinbarung der Partnerwerkstatt > A.2.5.5.7 Zusatzbaustein "Ersatzwagen sowie Hol- und Bringservice"

Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher war, stellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs in der von uns ausgewählten Werkstatt – für maximal 5 Tage – einen Ersatzwagen der untersten Fahrzeugkategorie (Klasse A, Kleinwagen) zur Verfügung.

Optional

Fahrerschutzversicherung

15 Mio. €

Eigenständige, optionale Fahrerschutzversicherung für Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs. Voraussetzung ist ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen innerhalb von 6 Monaten (entfällt bei Tod des Fahrers). Teilleistungen je Schadenereignis: Schmerzensgeld bis 200.000 €; Verdienstausfall bis 4.000 €/Monat; Unterhaltsansprüche bis 3.000 €/Monat; Haushaltsführung bis 1.000 €/Monat; behindertengerechter Umbau bis 200.000 €; Beerdigungskosten bis 7.500 €; sonstige vermehrte Bedürfnisse bis 2.000 €/Monat. Die Gesamtleistung je Schadenereignis ist auf die KH-Deckungssumme je geschädigter Person, maximal 15 Mio. €, begrenzt.

Klausel A.5.5.3Seite 25/56

Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung > A.5.5 Was leisten wir in der Fahrerschutzversicherung? > Höhe der Leistung

Wir zahlen je Schadenereignis maximal die nachfolgenden Entschädigungen: Schmerzensgeld bis 200.000 €, Verdienstausfall bis monatlich 4.000 €, ... maximal jedoch ist die Leistung auf 15 Mio. € beschränkt.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag genannten Fahrern genutzt werden (Anhang 6, Nr. 1.2); die gelegentliche Nutzung durch das eigene Kind des Versicherungsnehmers ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das Alter von Versicherungsnehmer/Fahrer ist ein Beitragsmerkmal; für vergünstigte Einstufungsregeln (z. B. „verbesserte Zweitwagenregelung“) müssen Versicherungsnehmer und alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein. Für den Basisschutz ist keine absolute Mindestfahrerfahrung vorgeschrieben.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Im Tarif Classic ist die Nutzung des Concordia-Partnerwerkstattnetzes für Kaskoschäden verpflichtend; „Premium Partner“ ist der Premium-Tarif mit zusätzlich vereinbarter Partnerwerkstattbindung; im Standardtarif Premium besteht freie Werkstattwahl. Wird ohne vorherige Kontaktaufnahme mit Concordia in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, werden nur 85 % der sonst berechneten Leistung erstattet; erfolgt keine Reparatur, wird die Entschädigung so berechnet, als wäre in der nächstgelegenen Partnerwerkstatt reparariert worden (ohne Mehrwertsteuer). Diese Partnerwerkstatt-Regelungen gelten nur für Schadenfälle in Deutschland. Auf Reparaturen in der ausgewählten Partnerwerkstatt gewährt Concordia eine 6-Jahres-Garantie. Für Elektro-Pkw mit Antriebsakkumulator können die Tarife Classic und Premium Partner nicht vereinbart werden.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Für den Kaskoschutz ist keine besondere Diebstahlsicherung (z. B. Wegfahrsperre) vorgeschrieben (A.2.5.1.5 lautet „entfällt“). Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile grob fahrlässig ermöglicht; außerdem muss das Fahrzeug während einer beitragspflichtigen Ruheversicherung bei Außerbetriebsetzung in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz untergebracht werden.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis ist innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1). Diebstahl-, Brand- oder Tierschäden über 1.000 € sind zusätzlich unverzüglich der Polizei zu melden (E.1.3.2). Sachschäden bis 1.000 € können selbst reguliert und erst später, spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, gemeldet werden (E.1.1.3/E.1.1.4). Bei Diebstahl wird die Entschädigung frühestens einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige gezahlt (A.2.5.8.1/A.2.7.3).

Selbstbeteiligungsregeln

Bei jedem Schadenereignis wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen (A.2.5.11.1). Bei der fachgerechten Reparatur eines Glasbruchschadens ohne Austausch durch ein von Concordia beauftragtes Unternehmen wird in allen Tarifen auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet (A.2.5.11.2). Beim optionalen Zusatzbaustein VK-Plus entfallen bei Falschbetankung oder Schlüsselverlust sowohl die Selbstbeteiligung als auch eine Rückstufung. In Partnerwerkstatt-Tarifen zahlt der Kunde die Selbstbeteiligung nach der Reparatur direkt an die Werkstatt.

Direktzahlung

In den Partnerwerkstatt-Tarifen (Classic und Premium Partner) erteilt allein Concordia den Reparaturauftrag und trägt die Kosten der Fahrzeugreparatur in der ausgewählten Werkstatt direkt; der Kunde zahlt lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach erfolgter Reparatur an die Werkstatt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Dokumente

Policendetails

Partnerwerkstatt-Bindung

In den Tarifen Classic und Premium Partner ist die Reparatur von Kaskoschäden in den Partnerwerkstätten verpflichtend; im Tarif Premium fakultativ

Quelle

Abschnitt: Leistungen Teilkasko

Tarif Premium Partner : Hier ist die Reparatur von Kasko-Schäden in der Partnerwerkstatt verpflichtend. Tarif Premium: Ganz ohne Verpflichtung können Sie bei Kasko-Schäden selbstverständlich auch unseren Partnerwerkstatt-Service in Anspruch nehmen — inklusive Hol- und Bringservice.

Tierbiss-Folgeschaden Grenzen

Schäden durch Tierbisse inkl. Folgeschäden bis zu tarifabhängigen Grenzen abgedeckt

QuelleKlausel A.2.2.1.7Seite 7/56

Abschnitt: Für Pkw: Vergleich der Tarife Premium und Classic > Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

Tierbiss-Folgeschäden bis 5.000 € (bei Vereinbarung von "oecodrive" bis 20.000 € (optional für Elektro-/Hybrid-Pkw)) bis 1.500 €

Kurzschluss-Deckung

Folgeschäden durch Kurzschluss an Fahrzeugverkabelung bis 3.000 EUR (Premium/Premium Partner) oder 10.000 EUR (Krafträder)

QuelleKlausel A.2.2.1.6Seite 7/56

Abschnitt: Für Pkw: Vergleich der Tarife Premium und Classic > Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 3.000 € (bei Vereinbarung von "oecodrive" bis 20.000 € (optional für Elektro-/Hybrid-Pkw)) nicht versichert

Wildschaden-Deckung

Unfälle mit Haarwild versichert; Classic-Tarif nur Haarwild, Premium/Premium Partner und Teilkasko auch andere Tiere

Quelle

Abschnitt: Leistungen Teilkasko

Wildschäden Unfälle mit Haarwild sind versichert.

Fahrzeugzubehör und Zusatzausstattung Deckungsgrenzen

Fahrzeugteile und -zubehör sind beitragsfrei mitversichert: ohne Limit in Premium/Premium Partner; im Tarif Classic bis insgesamt 3.500 € für die in A.2.1.1.2 AKB genannten Teile (Audio-/Videosysteme, Sonderlackierung, Behindertenumbauten, Tuning)

QuelleKlausel A.2.1.1.2Seite 7/56

Abschnitt: Für Pkw: Vergleich der Tarife Premium und Classic > Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)

Fahrzeugteile/-zubehör ("Sonderausstattungen") beitragsfrei mitversichert "ohne Limit" bis GesamtneuwertSumme von insgesamt 3.500 € für in A.2.1.1.2 AKB genannten Teile (Radio-/ Audio-/Videosysteme, Sonderlackierung, Behindertenumbauten, Tuning)

Neuwert-Entschädigung Zeitraum

Bei Totalschaden oder Diebstahl wird der Neuwert erstattet, wenn der Schaden innerhalb von 6–36 Monaten nach Erstzulassung eintritt

Quelle

Abschnitt: Leistungen Teilkasko

Wir erstatten den Neuwert Ihres Pkw: Bis zu 36 Monate nach Erstzulassung bei Totalschaden und Diebstahl.

Verzicht auf Abzug 'neu für alt'

Reparaturkosten in voller Höhe ohne 'neu für alt' Abzug; Ausnahme: Antriebsakku bei Elektro-/Hybridfahrzeugen (10 % pro Betriebsjahr)

Quelle

Abschnitt: Leistungen Teilkasko

Im Falle einer Reparatur zahlen wir die Reparaturkosten in voller Höhe — egal wie alt das Auto ist. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung würde hier noch abgezogen. Ausnahme: Abzug beim Antriebsakku für Elektro-/Hybridfahrzeuge (10 % pro Betriebsjahr).

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

Versicherer verzichtet auf Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung

Quelle

Abschnitt: Leistungen Teilkasko

Sie haben auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden Versicherungsschutz (Ausnahme: Alkohol, Drogen oder Diebstahl).

Rabattschutz ('ein Schaden frei')

Zusatzbaustein 'ein Schaden frei im Jahr' wahlweise ab Schadenfreiheitsklasse 4

Quelle

Abschnitt: Leistungen Kfz-Haftpflicht

Ab Schadenfreiheits-Klasse 4 können Sie den Zusatzbaustein "Rabattschutz" wählen und haben "einen Schaden frei im Jahr".

Quellen

Concordia Kaskoversicherung