Generali
Generali is a Kaskoversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Generali zahlt direkt an den Versicherungsnehmer nach Feststellung der Zahlungspflicht und der Schadenhöhe; Zahlung spätestens innerhalb von zwei Wochen. Bei Entwendung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige. Auf Verlangen können angemessene Vorschüsse gezahlt werden, wenn die Leistungspflicht feststeht, die Höhe aber nicht binnen eines Monats ermittelt werden kann.
Geographic scope
DE
Geographische Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (AKB A.2.4)
Alleinstellungsmerkmale
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bis zu 24 Monate nach Erstzulassung (Optimal-Tarif) für Neu- und qualifizierte Gebrauchtfahrzeuge – deutlich länger als der marktübliche 12-Monats-Zeitraum.
- Leistungsupdate-Garantie: Verbesserte Versicherungsleistungen werden automatisch und kostenfrei auf bestehende Verträge übertragen, sodass Versicherungsnehmer stets von den aktuellen Leistungsverbesserungen profitieren.
- WerkstattservicePLUS bietet Beitragsnachlass auf die Kaskoversicherung plus exklusive Leistungen in Partnerwerkstätten: Fahrzeugtransport von Wohnort oder Schadenort, Ersatz-Pkw für die gesamte Reparaturdauer, Fahrzeugreinigung innen und außen sowie kostenloser Rücktransport im 50-km-Umkreis – alles ohne Zusatzkosten.
- Rabattschutz mit SF-Sofortschutz: Der Schadenfreiheitsrabatt ist vollständig geschützt (beliebig viele Schäden ohne Rückstufung) und Generali übernimmt die Schadenfreiheitsklasse des bisherigen Versicherers sofort – einschließlich vorvertraglichem Schutz für Schäden, die nach Antragstellung noch beim bisherigen Versicherer anfallen.
- Umfassende Eigenschadendeckung bis 100.000 EUR pro Kalenderjahr (Mindest-Selbstbeteiligung 150 EUR) bei Schäden an eigenen weiteren versicherten Fahrzeugen oder eigenen Gebäuden – ein Merkmal, das von Wettbewerbern selten angeboten wird.
Leistungsgrenzen
Unfallschaden am eigenen Fahrzeug (Vollkasko)
Gedeckt
Versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall (unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). Ausgeschlossen sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, Materialermüdung sowie Schäden durch Bedienungsfehler. Entschädigung bis zum Wiederbeschaffungswert (bei Reparatur) bzw. bis zum Neupreis als Höchstentschädigung. Im Komfortschutz/Optimal entfällt der Abzug neu für alt bei Pkw.
QuelleTotalschadenentschädigung
Gedeckt
Bei Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) zahlt Generali den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Für Pkw (außer Mietwagen, Taxen) innerhalb von 18 Monaten (Komfortschutz) bzw. 24 Monaten (Vollkasko Premium) nach Erstzulassung: Neupreisentschädigung statt Wiederbeschaffungswert. Für Gebrauchtfahrzeuge in gleichen Fristen bis maximal 48 Monate alt: Kaufpreisentschädigung. Höchstentschädigung begrenzt auf den Neupreis.
QuelleTeilschaden / Reparaturkosten
Gedeckt
Abdeckung der Reparaturkosten bei Schäden durch versicherte Ereignisse (Unfall, mut-/böswillige Handlungen, Naturgewalten, Brand, entwendungsbedingte Schäden usw.). Bei vollständiger und fachgerechter Reparatur: Kosten bis Wiederbeschaffungswert (gegen Rechnungsnachweis). Bei nicht vollständiger Reparatur: bis Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt sind ebenfalls versichert. Abzug neu für alt entfällt bei Pkw im Komfortschutz/Optimal.
QuelleDiebstahl und Raub
Gedeckt
Versichert in der Teilkaskoversicherung: Diebstahl, Raub und Herausgabe aufgrund räuberischer Erpressung sowie unbefugter Gebrauch (wenn Täter keinerlei Berechtigung hat). Unterschlagung nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wurde (Standardschutz). Bei vereinbarter Vollkasko Premium auch Unterschlagung bei Überlassung zum eigenen Interesse oder nicht gewerbsmäßigen Veräußerung versichert. Fehlt eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre, vermindert sich die Entschädigung bei Diebstahl um 10 %.
QuelleGlasbruchschäden
Gedeckt
Versichert in der Teilkaskoversicherung: Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung (Glas- und Kunststoffscheiben wie Front-, Heck-, Dach-, Seiten-, Trennscheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten). Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays und Leuchten gelten nicht als Verglasung. Folgeschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Im Komfortschutz/Optimal sind nachweisliche Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraums und Beschädigungen von Leuchtmitteln durch Glasbruch mitversichert. Bei Reparatur (statt Austausch) entfällt die Selbstbeteiligung.
QuelleNaturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Murgang)
Gedeckt
Versichert in der Teilkaskoversicherung: unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug. Im Komfortschutz/Optimal und allen anderen Fahrzeugarten: zusätzlich Dachlawinen und Murgang versichert. Eingeschlossen sind Schäden durch Gegenstände, die durch diese Naturgewalten auf das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden durch ein durch die Naturgewalten veranlasstes Fahrverhalten.
QuelleMut- oder böswillige Handlungen (Vandalismus)
Gedeckt
Versichert in der Vollkaskoversicherung: mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Vom Verfügungsberechtigten mit Betreuung beauftragte Personen (z.B. Werkstatt, Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis stehende Personen (z.B. Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige) gelten als berechtigt. Nur in der Vollkaskoversicherung; nicht in der reinen Teilkaskoversicherung versichert.
QuelleKfz-Schutzbriefversicherung (Pannenhilfe)
Optional
Die Kfz-Schutzbriefversicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein zur Kaskoversicherung (oder Kfz-Haftpflicht mit Schutzbriefleistungen). Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch Pannenhilfsfahrzeug bis 300 EUR (inkl. Kleinteile), Abschleppen bis 300 EUR (Pannenhilfskosten werden angerechnet), separater Gepäck-/Ladungstransport bis 300 EUR, Bergungskosten unbegrenzt. Bei Unfall/Entwendung wenn Fahrzeug am Schadentag und Folgetag nicht fahrbereit: Mietwagen bis 7 Tage/70 EUR pro Tag (selbst organisiert), bei Entwendung bis 1 Monat/70 EUR pro Tag. Bei Panne/Unfall/Entwendung mind. 30 km vom Wohnort: Weiter-/Rückfahrt (1. Klasse Bahn o.ä.), Übernachtung bis 3 Nächte à 85 EUR/Person, Fahrzeugunterstellung bis 2 Wochen. Falschbetankung bis 2.000 EUR; Schlüsselverlust bis 500 EUR/Jahr. Keine Selbstbeteiligung; Telefonkostenerstattung bis 25 EUR pro Versicherungsfall.
QuelleMietwagen (Ersatzfahrzeug)
Optional
Mietwagenkosten sind Bestandteil der optionalen Kfz-Schutzbriefversicherung. Bei Unfall oder Entwendung und Fahrzeug am Schadentag und Folgetag nicht fahrbereit: Generali organisiert Mietwagen und übernimmt Kosten bis zur Dauer fachgerechter Reparatur. Bei Selbstorganisation: bis 7 Tage à 70 EUR/Tag. Bei Entwendung: bis 1 Monat à 70 EUR/Tag. Bei Totalschaden: max. 490 EUR unabhängig von Dauer. Bei WerkstattservicePLUS: Ersatz-Pkw der kleinsten Klasse für die gesamte Reparaturdauer ohne tägliche Mengenbegrenzung.
QuelleFahrerunfallversicherung (FahrerPLUS)
Optional
Die FahrerPLUS Versicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein, der Personenschäden des berechtigten Fahrers und der Insassen absichert. Leistungen richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden (nicht nach Pauschalbeträgen) – wie wenn ein Dritter haftpflichtig wäre – nach deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen. Umfasst Heilkosten, Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld. Leistungsgrenze entspricht der Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme für Personenschäden. Ausgeschlossen sind Schäden durch Straftaten, psychische Reaktionen, Bandscheibenschäden (sofern Unfall nicht überwiegend ursächlich), Rennveranstaltungen sowie Erdbeben/Kriegsereignisse. Mit optionalem Unfallassistenten erweiterbar (Rehabilitationsbegleitung 3 Jahre Erwachsene / 5 Jahre Kinder).
QuelleWichtige Bedingungen
driver_age_experience_limit
Die Kaskobedingungen (AKB) enthalten kein Mindestalter für Fahrer. Der Versicherungsschutz wird nicht aufgrund des Fahreralters eingeschränkt. Bei Erstabschluss ohne Schadenverlaufsübernahme beginnt die Einstufung in SF-Klasse 0 oder SF-Klasse 1/2 (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen). Eine Führerscheinsonderregelung ermöglicht nach 3 Jahren Fahrerlaubnisbesitz und schadenfreiem Verlauf eine bessere Einstufung aus SF-Klasse 0.
repair_network_requirements
Bei vereinbartem WerkstattservicePLUS (Werkstattbindung): Generali wählt im Schadenfall die Werkstatt aus dem Partnernetz aus. Nimmt der Versicherungsnehmer eigenständig eine andere Werkstatt ohne Vorabkontakt zur Generali, reduziert sich die Ersatzleistung auf 85 % der berechneten Kosten. Zusatzleistungen (Transport, Ersatz-Pkw, Fahrzeugreinigung, kostenloser Rücktransport im 50-km-Umkreis) entfallen bei Nutzung einer eigenen Werkstatt. Werkstattbindung gilt nicht bei Totalschaden oder bei Schäden, die sich außerhalb Deutschlands ereignet haben und nicht in Deutschland repariert werden. Ohne Werkstattbindung kann der Versicherungsnehmer die Werkstatt frei wählen.
territorial_scope
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (AKB A.2.4). Dies umfasst alle EU-Mitgliedstaaten sowie deren überseeische Gebiete innerhalb des EU-Geltungsbereichs.
anti_theft_requirements
Für Pkw, Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge und Campingfahrzeuge gilt: War das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht mit einer selbstschärfenden elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet, vermindert sich die Entschädigung bei Zerstörung oder Verlust infolge Diebstahls um 10 %. Die Regelung über die Selbstbeteiligung bleibt hiervon unberührt.
claim_notification_deadline
Allgemeine Pflicht: Jedes Schadenereignis ist innerhalb einer Woche bei Generali anzuzeigen (E.1.1.1). Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile: unverzügliche Anzeige in Textform erforderlich (abweichend von der allgemeinen Regelung, gemäß E.1.3.1). Polizeiliche Anzeige erforderlich, wenn Entwendungsschaden, Brandschaden oder Schaden durch Zusammenstoß mit Tieren den Betrag von 500 EUR übersteigt (E.1.3.3). Vor Reparatur oder Verwertung: Weisungen der Generali einholen, soweit Umstände dies gestatten (E.1.3.2). Bei Diebstahl, Raub, Brand, Explosion und Wildtierschäden: sofortige Polizeianzeige erforderlich. Verstöße gegen Meldepflichten können zu Leistungskürzung oder -verweigerung führen.
deductible_rules
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese für jedes versicherte Fahrzeug und jedes Schadenereignis gesondert abgezogen (AKB A.2.5.9.1). Ausnahme: Wird ein Glasbruchschaden durch Reparatur (nicht Austausch) beseitigt, werden die Reparaturkosten ohne Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt (A.2.5.9.2). Bei der Vollkasko Premium gilt die Selbstbeteiligung nicht für Aufwendungen für mobile Navigationsgeräte (A.2.5.9.4). Bei Schutzbriefleistungen im Rahmen der Kaskoversicherung entfällt die Selbstbeteiligung (A.2.5.9.3). Die Höhe der Selbstbeteiligung ergibt sich aus dem Versicherungsschein; typische Bandbreite: 150 EUR bis 1.000 EUR je nach Fahrzeug und Tarifwahl.
Policy specifics
Werkstattservice
Generali wählt Werkstatt aus dem Partnernetz aus; Reparaturfreigabe erforderlich
Smart-Repair Verfahren
Spezial-Reparaturverfahren für kleine Karosserieschäden ohne volles Austausch
Vollkasko Premium Variante
Erweiterte Vollkaskodeckung mit Unterschlagungsversicherung, Wertminderung und Navigationsgeräten bis 300€
Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung
Bei Totalschaden von Fahrzeugen bis 4 Jahre alt: Zahlung des Kaufpreises statt Restwert bis 36 Monate nach Erstzulassung
Schutzbrief-Leistungen
Optionales Kasko-Plus Modul mit Pannenhilfe, Mietwagenkostenübernahme bis 7 Tage (€70/Tag), bei Diebstahl bis 30 Tage
Reparaturfreigabe erforderlich
Versicherungsnehmer muss vor Reparaturbeginn Zustimmung der Generali einholen
Selbstbeteiligung
Versicherungsnehmer trägt Eigenanteil pro Schadenereignis; entfällt bei Schutzbriefleistungen
Schadensminderungspflicht
Versicherungsnehmer muss Schaden gering halten, z.B. Fenster nach Glasbruch abdecken
Schadenmeldungsfrist
Bei Diebstahl, Raub, Brand, Explosion und Wildschäden: sofortige Polizeianzeige erforderlich; Meldung an Generali ohne Verzug