Aus Quelldokumenten geprüft

Mecklenburgische Insurance Company on a Mutual Basis (Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit)

Mecklenburgische

Mecklenburgische is a Kaskoversicherung for the Germany market with no online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-07-01Risikoträger: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G.
24/7 Assistance

Direktzahlung

Bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt rechnet die Mecklenburgische die Reparaturkosten direkt mit der Werkstatt ab; die Selbstbeteiligung ist vom Versicherungsnehmer nach erfolgter Reparatur direkt an die Werkstatt zu zahlen. Andernfalls erfolgt die Erstattung an den Versicherungsnehmer gegen Rechnungsnachweis oder, bei nicht bzw. nicht vollständig reparierten Fahrzeugen, auf fiktiver Abrechnungsbasis.

Geografischer Geltungsbereich

Europa sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; bei ausgehändigter Internationaler Versicherungskarte (Grüne Karte) erweitert auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen EU-Gebieten (A.2.4.1); bei ausgehändigter Grüner Karte erweitert sich der Geltungsbereich entsprechend (A.2.4.2/A.1.4.2)

Alleinstellungsmerkmale

  • Die Fahrer-Versicherung der Komfortdeckung leistet auch bei selbst verschuldeten Unfällen für den eigenen Personenschaden des Fahrers – eine Leistung, die die meisten Basis-Kfz-Policen ausschließen.
  • Die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge wird in der Komfortdeckung von den branchenüblichen 12 Monaten auf 36 Monate verlängert.
  • Speziell für E- und Hybridfahrzeuge: All-Risk-Deckung für den Antriebs-Akku in der Vollkasko, bis 1.000 € für eine fest installierte Wallbox und die Behandlung unvorsätzlicher Akku-Entladung als Panne statt als Kaskoschaden.
  • Kunden mit Elektroantrieb erhalten einen attraktiven Beitragsnachlass.
  • Pannenhilfe- und Abschleppkosten werden bei Meldung über die rund um die Uhr erreichbare Notruf-Rufnummer unbegrenzt übernommen, statt auf die Standardbeträge von 150 €/200 € begrenzt zu sein.

Leistungsgrenzen

Fahrzeugschäden (Kaskoversicherung)

Gedeckt

Nur in Teilkasko, Vollkasko

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs (einschließlich mitversicherter Teile) durch die in der Teilkasko genannten Ereignisse sowie bei vereinbarter Vollkasko zusätzlich durch Unfall und Vandalismus. Die Höchstentschädigung ist in allen Fällen auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt, nicht auf einen festen Geldbetrag (A.2.1.1, A.2.5.6).

Quelle

Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs

Gedeckt

Nur in Grunddeckung, Komfortdeckung

Erstattet wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwerts (A.2.5.1.1). Bei Neufahrzeugen (Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads/ATV) wird bei Totalschaden/Verlust innerhalb von 12 Monaten nach Erstzulassung der Neupreis gezahlt (Grunddeckung, A.2.5.1.2a); in der Komfortdeckung verlängert sich dieser Zeitraum für Pkw auf 36 Monate inkl. Überführungskosten bis 500 € (A.7.5.9a).

Quelle

Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Nur in Teilkasko, Vollkasko

Bei vollständiger und fachgerechter Reparatur werden die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet (A.2.5.2.1a). Bei nicht oder nicht vollständig/fachgerecht durchgeführter Reparatur erfolgt die Erstattung bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert (A.2.5.2.1b). Bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt reduziert sich die Selbstbeteiligung (A.7.5.13) und es bestehen Anspruch auf Ersatzfahrzeug, Reinigung und Transport (A.2.5.2.4).

Quelle

Diebstahl und Raub

Gedeckt

Nur in Teilkasko, Vollkasko

Versichert sind Diebstahl, Raub, die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung, eingeschränkt Unterschlagung sowie eingeschränkt unbefugter Gebrauch, ebenso Beschädigungen infolge einer vollendeten oder versuchten Entwendung (A.2.2.1.2). Bei Totalschaden/Verlust von Pkw, Campingfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durch Diebstahl mindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern keine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre vorhanden war (A.2.5.1.4). Begrenzt durch die allgemeine Neupreis-/Wiederbeschaffungswertgrenze, keine gesonderte feste Versicherungssumme.

Quelle

Glasbruch

Gedeckt

Nur in Teilkasko, Vollkasko

Versichert sind Bruchschäden an Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen sowie beschädigte Leuchtmittel (inkl. Xenon/LED), Vignetten, Umweltplaketten, Kalibrierungs- und Innenreinigungskosten; Folgeschäden sind ausgeschlossen (A.2.2.1.5). Bei Reparatur (kein Austausch) in einer Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung; beim Austausch in einer spezialisierten Partner-Glaswerkstatt reduziert sich die Selbstbeteiligung um 75 € (A.2.5.8).

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Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine, Erdbeben u.a.)

Gedeckt

Nur in Grunddeckung, Komfortdeckung

Die Grunddeckung (Teilkasko) versichert die unmittelbare Einwirkung von Sturm (mind. Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Dach-/Lawinen und Erdrutsch (A.2.2.1.3). In der Komfortdeckung wird der Schutz zusätzlich auf Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch innerhalb der Teilkasko erweitert (A.7.5.6); diese drei Gefahren sind in der Grunddeckung nach A.2.9.4 sonst ausgeschlossen.

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Vandalismus (mut-/böswillige Handlungen)

Bedingt

Nur in Vollkasko

Mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zum Gebrauch des Fahrzeugs nicht berechtigt sind, sind versichert, jedoch nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung (A.2.2.2.3); reine Teilkasko-Verträge decken keinen Vandalismus-/Unfallschaden ab.

Quelle

Pannen- und Unfallhilfe (Autoschutzbrief)

200 €

Wird als eigenständiger, rechtlich selbständiger Vertrag (Autoschutzbrief) zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgeschlossen. Die Pannen-/Unfallhilfe vor Ort ist bis 150 € und das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt bis 200 € (abzüglich bereits erbrachter Hilfeleistung) versichert; beide Kosten werden unbegrenzt übernommen, wenn der Schaden über die rund um die Uhr erreichbare Notruf-Rufnummer (0800 8569910 bzw. 0049 511 53517300) gemeldet und die Organisation der Mecklenburgischen überlassen wird (A.3.5 a, A.3.5 b).

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Ersatzfahrzeug

Bedingt

Im Rahmen der Kaskoversicherung wird für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzfahrzeug der kleinsten Klasse gestellt, jedoch nur bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mecklenburgischen und sofern kein Totalschaden oder reiner Glasbruchschaden vorliegt (A.2.5.2.4 b). Zusätzlich werden im Rahmen des optionalen Autoschutzbriefs Mietwagenkosten bis 85 €/Tag (max. 7 Tage), bis zu 750 € insgesamt bei Schadenort im Ausland, bzw. pauschal 120 € bei Unfällen unter 50 km vom Wohnsitz erstattet (A.3.5 f, A.3.5 m).

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Fahrer-Versicherung

15.000.000 €

Nur in Komfortdeckung

Nur im Rahmen der beitragspflichtigen Komfortdeckung enthalten (Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung, keine eigenständige Kasko-Leistung): versichert sind Personenschäden des berechtigten nichtselbständigen oder selbständigen Fahrers bei einem Unfall beim Lenken des versicherten Pkw, auch bei selbst verschuldeten Unfällen. Die Leistung richtet sich nach dem Recht der unerlaubten Handlung bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Personenschäden (pauschal bis 15 Mio. € je geschädigter Person); kein Anspruch auf Schmerzensgeld und keine Rechtsverfolgungskosten, ausgeschlossen sind Fahrer außerhalb des vereinbarten Fahrerkreises (A.7.2, A.7.3, A.7.2.4, A.7.2.6 g; Vergleichstabelle der Kundeninformation).

Quelle

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für die Kaskoversicherung als solche ist kein fester Mindestaltersgrenze oder Erfahrungsnachweis genannt. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden (D.1.1.2, D.1.1.3); ggf. gelten Regelungen zum begleiteten Fahren (D.1.3). Das Lebensalter des Versicherungsnehmers und der Fahrer wird als jährlich überprüftes Beitragsmerkmal herangezogen (J.8, Anhang 2); die optionale Fahrer-Versicherung im Rahmen der Komfortdeckung schließt Fahrer außerhalb des vereinbarten Fahrerkreises aus (A.7.2.6 g).

Anforderungen an das Werkstattnetz

Die Standard-Kaskoversicherung setzt keine Reparatur in einer Partnerwerkstatt voraus, jedoch gelten reduzierte Selbstbeteiligungen und Zusatzleistungen (Ersatzfahrzeug, Innen-/Außenreinigung, Verbringung) nur bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt der Mecklenburgischen (A.2.5.2.4, A.7.5.13). Bei vereinbarter Partner-Kaskoversicherung (A.15) reduziert sich die Erstattung bei Reparatur außerhalb des Partnernetzes auf 85 % der sonst zu zahlenden Leistung; diese Variante gilt nur für Schadenfälle innerhalb Deutschlands (A.15.3.2, A.15.4).

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören (A.2.4.1); bei ausgehändigter Internationaler Versicherungskarte (Grüne Karte) erweitert sich der Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder (A.2.4.2, A.1.4.2).

Diebstahlschutz-Anforderungen

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw, Campingfahrzeugs, Mietwagens oder einer Taxe infolge Diebstahls vermindert sich die Entschädigung um 10 %, sofern das Fahrzeug nicht durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war; dieser Abzug erfolgt zusätzlich zu einer vereinbarten Selbstbeteiligung (A.2.5.1.4).

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen (E.1.1.1). Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter Teile ist unverzüglich in Textform anzuzeigen (E.1.3.1); Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 € sind zusätzlich unverzüglich der Polizei anzuzeigen (E.1.3.3).

Selbstbeteiligungsregeln

Die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung (nicht in den AKB fixiert) wird bei jedem Schadenereignis abgezogen, auch von einer jeweils geltenden Höchstentschädigungsgrenze (A.2.5.8). Bei Reparatur (statt Austausch) eines Glasbruchschadens in einer Partnerwerkstatt entfällt die Selbstbeteiligung; beim Austausch in einer spezialisierten Partner-Glaswerkstatt reduziert sie sich um 75 €. Bei Reparatur in einer Partnerwerkstatt im Rahmen der Komfortdeckung reduziert sich die Selbstbeteiligung um 100 € (Vollkasko) bzw. 50 € (Teilkasko) (A.7.5.13).

Dokumente

Vertragsinformationen inkl. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Kundeninformation, Widerrufsbelehrung, Satzung und Datenschutzhinweise

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten – Kfz-Versicherung

IPID

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Offizielle Produktseite der Mecklenburgischen Kfz-Versicherung (Haftpflicht & Kaskoschutz)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Teilkaskoversicherung

Sichert Schäden am eigenen Fahrzeug ab, für die niemand haftbar gemacht werden kann, z.B. bei Brand, Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Tieren

Quelle

Vollkaskoversicherung

Umfasst die Teilkaskoleistungen plus Schäden durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus, unabhängig von der Schuldfrage

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Komfortdeckung

Optionale Deckungserweiterung mit insgesamt 20 Leistungserweiterungen, z.B. Neupreisentschädigung bis 36 Monate, Marderbiss bis 5.000 EUR, Fahrzeugzubehör bis 5.000 EUR

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Reparatur in Partnerwerkstatt

In der Komfortdeckung wird die Selbstbeteiligung um 50 EUR gesenkt, wenn die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchgeführt wird

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Partner-Kaskoversicherung

Eine besondere, rabattierte Form der Teil-/Vollkaskoversicherung, bei der die Reparatur in einer festgelegten Partnerwerkstatt der Mecklenburgischen erfolgen soll. Wird stattdessen woanders repariert (bei Schäden über 500 € bzw. bei jedem Glasbruchschaden), werden nur 85 % der sonst zu zahlenden Reparaturkosten erstattet; diese Variante gilt nur für Schadenfälle innerhalb Deutschlands (A.15.1-A.15.4).

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Neupreisentschädigung

Bei Totalverlust von Neufahrzeugen wird der Kaufpreis erstattet statt des Zeitwerts; Standarddeckung: 6 Monate, Komfortdeckung: bis 36 Monate

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Wildschaden / erweiterter Tierschaden

Versicherung von Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren; in Grunddeckung Vollkasko nur mit Haarwild (Rehe, Hirsche), in Komfortdeckung erweitert auf alle Tierarten

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Marderbissschäden

Versicherung von Fahrzeugschäden durch Marderbisse und Folgeschäden; Grunddeckung bis 3.000 EUR, Komfortdeckung bis 5.000 EUR

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Kurzschlussschäden

Versicherung von Kurzschlussschäden inkl. Folgeschäden; Grunddeckung bis 1.000 EUR, Komfortdeckung bis 5.000 EUR; für E- und Hybrid-Fahrzeuge auch unvorsätzliche Entladung des Akkus

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Unter Verschluss verwahrte Fahrzeug- und Zubehörteile

Versicherung von Fahrzeugzubehör unter Verschluss; Komfortdeckung bis 5.000 EUR für werksseitig eingebaute oder baulich verbundene Teile

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Naturkatastrophen und Erdsenkung

Versicherung von Dachlavinen, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch; Komfortdeckung erweitert Lawinenschäden von nur Vollkasko auf auch Teilkasko

Quelle

Entsorgungskosten

Versicherung von Fahrzeugverschrottungskosten nach Totalverlust; nur in Komfortdeckung bis 5.000 EUR

Quelle

Verzicht auf Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit

Bedingter Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei grober Fahrlässigkeit; Mecklenburgische verzichtet nur eingeschränkt und nur bei bestimmten Schadensursachen

Quelle

Sachverständigenverfahren

Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe in der Kaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer das Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen

Quelle

Technik-neutrale Deckung für automatisierte Fahrzeuge

Versicherungsschutz gilt unter gleichen Bedingungen für manuelles Fahren und automatisierte/autonome Fahrzeuge; explizit für E- und Hybrid-Fahrzeuge mit speziellen Akku-Bestimmungen

Quelle

Quellen