Aus Quelldokumenten extrahiert

Allianz Direct Kaskoversicherung (Kaskoversicherung)

Versichert durch Allianz Direct Versicherungs-AG · Deutschland

Kaskoversicherung von Allianz Direct für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss.

Geprüft am 27.08.2026 · Bedingungen vom 2026-04Quellen

Online-Abschluss

Alleinstellungsmerkmale

Sturmschäden sind ab Windstärke 7 versichert.

Allianz Direct verzichtet in Teil- und Vollkasko standardmäßig und ohne Aufpreis auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Bei einem Glasbruchschaden entfällt die Selbstbeteiligung, solange die Scheibe nicht ausgetauscht werden muss.

Der Vandalismusschutz in der Vollkaskoversicherung umfasst auch Hackerangriffe, die unmittelbar gegen die Software des versicherten Fahrzeugs gerichtet sind.

In der Produktlinie Direct Plus wird bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung der ursprüngliche Kauf- bzw. Neupreis statt des niedrigeren Wiederbeschaffungswerts erstattet, gemäß aktuellen Bedingungen ohne Obergrenze in EUR.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug

Gedeckt

Deckt Schäden am versicherten Fahrzeug sowie an fest eingebauten oder unter Verschluss verwahrten Fahrzeugteilen und Zubehör (bei Elektro-/Hybridfahrzeugen auch Ladekabel). Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet; die Gesamtentschädigung ist gemäß Fassung 04/2026 auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

Klausel Teil A.2 Ziffer 11Seite 10/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 11. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?

Unsere Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Teil A.2 Ziffer 7 bis Teil A.2 Ziffer 10 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

Gedeckt

Totalschaden

Gedeckt

Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gezahlt. In der Produktlinie Direct Plus wird innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung auf den aktuellen Halter stattdessen der Kauf- bzw. Neupreis (abzüglich Restwert) gezahlt, gemäß Fassung 04/2026 ohne Obergrenze in EUR.

Klausel Teil A.2 Ziffer 9Seite 9/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 9. Dein Fahrzeug hat einen Totalschaden

Wir zahlen dir den Wiederbeschaffungswert und ziehen davon den vorhandenen Restwert deines Fahrzeugs ab.

Gedeckt

Teilschaden / Reparaturkosten

Gedeckt

Deckt die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert. Die Reparatur muss grundsätzlich in einer von Allianz Direct gewählten Werkstatt erfolgen; eine im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung wird je Schadenereignis abgezogen, außer bei Glasbruchreparaturen ohne Scheibenaustausch.

Klausel Teil A.2 Ziffer 7Seite 8/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 7. Was bezahlen wir bei einer Reparatur?

Wir zahlen dir die für die Reparatur tatsächlich angefallenen und erforderlichen Kosten bis maximal zum Wiederbeschaffungswert (siehe hierzu Teil A.2 Ziffer 9).

Gedeckt

Diebstahl und Raub

Gedeckt

Deckt Diebstahl, Raub und (versuchte oder vollendete) räuberische Erpressung des Fahrzeugs oder seines Inhalts; erstattet wird der Wiederbeschaffungswert (bzw. der Kauf-/Neupreis in Direct Plus innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung). Vandalismusschäden während der Entwendung oder des Entwendungsversuchs sind hiervon nicht erfasst.

Klausel Teil A.2 Ziffer 10Seite 9/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 10. Dein Fahrzeug wurde gestohlen

Wenn dein Fahrzeug gestohlen wurde, erstatten wir dir den Wiederbeschaffungswert.

Gedeckt

Glasbruch

Gedeckt

Deckt den Bruch der Verglasung (z. B. Front-, Heck-, Dach- und Seitenscheiben), Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen; Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren und Leuchtmitteln sind ausgeschlossen.

Klausel Teil A.2 Ziffer 2Seite 7/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir?

Bruch der Verglasung. Als Verglasung gilt nur: Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seitenscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.

Gedeckt

Naturgefahren / Sturmschäden

Gedeckt

Deckt Schäden, die unmittelbar durch Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure und Vulkanausbruch verursacht werden, einschließlich durch diese Naturgewalten auf oder gegen das Fahrzeug geworfener Gegenstände.

Klausel Teil A.2 Ziffer 2Seite 7/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir?

Schäden, die unmittelbar verursacht wurden durch: Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch.

Bedingt

Vandalismus

Bedingt

Deckt mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt sind, einschließlich Hackerangriffen, die unmittelbar gegen die Fahrzeugsoftware gerichtet sind; Schäden durch einen Hackerangriff auf einen fremden Server oder eine digitale Plattform, über den die Fahrzeugsoftware manipuliert wird, sind ausgeschlossen. Nur in der Vollkaskoversicherung enthalten, nicht in der Teilkaskoversicherung.

Klausel Teil A.2 Ziffer 3Seite 7/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 3. Vollkasko: In welchen Fällen helfen wir dir?

Bei Hackerangriffen, also einer Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten, auf dein Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen dein Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs.

Optional

Pannenhilfe / Mobilitätsgarantie

Optional

Das Verbringen des Fahrzeugs vom Schadensort in eine von Allianz Direct gewählte Werkstatt nach einem versicherten Kaskoschaden ist im Kaskoschutz selbst enthalten. Weitergehende Pannenhilfe bei Panne, Schlüsselverlust sowie Mobilitätsleistungen nach Unfall/Diebstahl (Ersatzfahrt, Bergung bis 750 EUR, Hotelkosten, Fahrzeugrückführung) erfordern die separate, optionale 'Mobilitätsgarantie', die nicht Teil der Kaskoversicherung ist.

Seite 7/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung

Abschleppen: Ist dein Fahrzeug nach einem Versicherungsfall nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher, lassen wir dieses vom Schadensort in die von uns gewählte Werkstatt verbringen.

Bedingt

Werkstattersatzwagen

Bedingt

Ein Ersatzwagen der kleinsten Kategorie wird für die Dauer der Reparatur in einer Partnerwerkstatt zur Verfügung gestellt, jedoch nur in der Produktlinie 'Direct Plus' (Teil A.7 'Werkstattersatzwagen'); bei Glasschäden oder bei Wahl der 'freien Werkstattwahl' entfällt der Ersatzwagen.

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Abschnitt: Teil A.7 Produktlinie Direct Plus > 2. In der Kaskoversicherung > Werkstattersatzwagen

Bei der Reparatur eines Kaskoschadens nach Teil A.2 bekommst du zusätzlich zu Teil A.2 Ziffer 7 einen Ersatzwagen der kleinsten Kategorie für die Dauer der Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten.

Optional

Fahrerschutzversicherung

Optional

Ein unfallbedingter Personenschaden des Fahrers bei einem selbstverschuldeten Unfall wird so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig, bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme. Dies ist ein eigenständiges, optionales Produkt (Fahrerschutzversicherung) und nicht automatisch Bestandteil der Kaskoversicherung.

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Abschnitt: Teil A.5 Fahrerschutzversicherung > 1. In welchen Fällen helfen wir dir?

Der berechtigte Fahrer wird beim Lenken des versicherten Fahrzeugs durch einen Unfall verletzt oder getötet.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Die Bedingungen sehen keine Mindestanforderung an Fahreralter oder Fahrerfahrung für den Kaskoschutz vor.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Die Reparatur muss in einer von Allianz Direct ausgewählten Werkstatt erfolgen; der Versicherungsnehmer muss sich vor der Reparatur bei Allianz Direct melden. Wird das Fahrzeug aus einem vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Grund in einer anderen Werkstatt repariert, werden nur 70 % der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten erstattet, es sei denn, die 'freie Werkstattwahl' wurde gewählt (bei Motorrädern/Motorrollern stets automatisch eingeschlossen).

Diebstahlschutz-Anforderungen

Es ist keine spezifische Diebstahlsicherung oder Sicherheitsvorrichtung als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vorgeschrieben; der Versicherungsnehmer muss jedoch jede Entwendung des Fahrzeugs unverzüglich Allianz Direct und der Polizei anzeigen.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenereignis bzw. Versicherungsfall in der Kaskoversicherung muss Allianz Direct unverzüglich angezeigt werden; für die Kaskoversicherung ist keine feste Frist in Tagen genannt, anders als die einwöchige Frist, die speziell für Ansprüche in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt.

Selbstbeteiligungsregeln

Ist laut Versicherungsschein eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese für jedes Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen; wird jedoch ein Glasbruchschaden ohne Scheibenaustausch repariert, entfällt der Abzug der Selbstbeteiligung.

Direktzahlung

Der Versicherungsnehmer beauftragt und bezahlt die Werkstatt selbst und wird von Allianz Direct gegen Vorlage einer Rechnung für die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert entschädigt; eine bargeldlose Direktabrechnung mit der Werkstatt durch den Versicherer erfolgt nicht.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; wurde eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt der Schutz auch in den dort genannten, nicht durchgestrichenen Ländern.

Dokumente

Policendetails

Naturgewalten und Unwetterschäden

Deckung für Schäden durch Sturm (ab Windstärke 7), Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und ähnliche Naturereignisse

QuelleKlausel Teil A.2 Ziffer 2Seite 5/28

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir?

Schäden, die unmittelbar verursacht wurden durch: Sturm ab Windstärke 7, Hurrikan, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Flut, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Lawine, Dachlawine, Mure, Vulkanausbruch.

Diebstahl- und Raubversicherung

Deckung für Diebstahl, Raub und Entwendungsversuche des Fahrzeugs oder Fahrzeuginhalts

QuelleKlausel Teil A.2 Ziffer 2Seite 5/28

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir?

Entwendung, d. h. Schäden durch Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung (vollendet oder versucht) deines Fahrzeugs oder des Fahrzeuginhalts.

Eigenverschuldete Unfallschäden

Deckung für Schäden aus selbstverschuldeten Unfällen, einschließlich Parkplatzrempler

Quelle

Abschnitt: Allianz Direct Vollkasko

Wenn du selbst für einen Unfall verantwortlich bist, weil du zum Beispiel von der Straße abkommst und gegen einen Baum prallst, greift die Kfz-Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt selbst verschuldete Unfallschäden an deinem Fahrzeug.

Vandalismus-Deckung

Deckung für vorsätzliche Beschädigungen durch Dritte, einschließlich Kratzer, beschädigte Reifen und Vandalismus

Quelle

Abschnitt: Allianz Direct Vollkasko

Unbekannte haben die Autotür zerkratzt oder die Motorhaube mit Graffiti beschmiert? Mut- oder böswillig verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Kfz-Vollkasko ab.

Wildunfall-Versicherung

Deckung für Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren (Wildwechsel, Vieh)

Quelle

Abschnitt: Allianz Direct Teilkasko

Wenn du während der Fahrt mit einem Tier (z. B. Reh, Wildschwein) zusammenstößt, übernimmt die Teilkasko den Schaden. Um welche Tierart es sich handelt, spielt bei Allianz Direct keine Rolle.

Feuer- und Explosionsschäden

Deckung für Schäden durch Brand, Explosion und elektrische Kurzschlüsse

QuelleKlausel Teil A.2 Ziffer 2Seite 5/28

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir?

Schäden durch Brand und Explosion, sowie Seng- und Schmorschäden (z. B. Kurzschluss).

Neuwertersatz

Ersatz des Neu-/Kaufpreises bis zu 24 Monate nach Erstzulassung bei Totalschaden oder Diebstahl

QuelleSeite Seite 1 von 2

Abschnitt: Was ist versichert? > Nur im Tarif „Direct Plus”

Entschädigt wird der Neu-/Kaufpreis (bis zu 24 Monate).

GAP-Deckung

Deckt die Differenz zwischen Leasingablösewert und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

QuelleSeite Seite 1 von 2

Abschnitt: Was ist versichert? > Nur im Tarif „Direct Plus”

GAP-Deckung (bei Totalschaden / Entwendung Differenzzahlung zwischen Leasingablösewert und Wiederbeschaffungswert. Offene Forderungen werden nicht gezahlt).

Rabattschutz

Schützt Schadenfreiheitsklasse vor Rückstufung nach selbstverschuldetem Unfall

QuelleSeite Seite 1 von 2

Abschnitt: Was ist versichert? > Zusatzvereinbarungen

- Haftpflicht und Vollkasko: Rabattschutz •Schutz vor Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach selbstverschuldetem Unfall, für einen Schadenfall je Kalenderjahr in der Haftpflicht und – sofern abgeschlossen – Vollkasko-Versicherung.

Höchstentschädigungsgrenze

Die Gesamtentschädigung für Fahrzeugschäden nach den Reparatur-, Nichtreparatur-, Totalschaden- und Diebstahlregelungen ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

QuelleKlausel Teil A.2 Ziffer 11Seite 10/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 11. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?

Unsere Höchstentschädigung für den Fahrzeugschaden nach Teil A.2 Ziffer 7 bis Teil A.2 Ziffer 10 ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs.

Tuning- und Sonderlackierungs-Obergrenze

Tuning sowie Sonderlackierung und -folie sind nur bis zu 20.000 EUR bei Personenkraftwagen bzw. 10.000 EUR bei Motorrädern/Motorrollern mitversichert

QuelleSeite 6/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 1. Was ist versichert?

Tuning sowie Sonderlackierung und -folie als Fahrzeugteil oder Zubehör sind nur bis zu folgendem Wert mitversichert: - Personenkraftwagen: 20.000 EUR - Motorräder/Motorroller: 10.000 EUR

Zubehör-Deckungsgrenze für Motorräder

Ist das versicherte Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller, ist der Versicherungsschutz für Fahrzeugzubehör auf 10.000 EUR begrenzt

QuelleSeite 6/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 1. Was ist versichert?

Wenn dein versichertes Fahrzeug ein Motorrad oder Motorroller ist, ist dein Versicherungsschutz für Fahrzeugzubehör auf 10.000 EUR begrenzt.

Schutzkleidung für Motorräder

In der Produktlinie Direct Plus ist Schutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Anzug, Stiefel, Handschuhe, Regenbekleidung, Protektoren, Airbagweste) bis 2.500 EUR zusätzlich zum Fahrzeugschaden ohne Selbstbeteiligung versichert, sofern ein Fahrzeugschaden entstanden ist

QuelleSeite 23/42

Abschnitt: Teil A.7 Produktlinie Direct Plus > 2. In der Kaskoversicherung > Schutzkleidung bei Motorrädern

Unsere Leistung für deine Schutzkleidung ist auf 2.500 EUR beschränkt und wird zusätzlich zum Fahrzeugschaden geleistet. Eine Selbstbeteiligung fällt für deine Schutzkleidung nicht an.

Selbstbeteiligung beim Carsharing

In der Produktlinie Direct Plus übernimmt Allianz Direct bei einem Schadenereignis mit einem in Deutschland zugelassenen Carsharing-Fahrzeug die Differenz bis zur vereinbarten eigenen Selbstbeteiligung, maximal 1.000 EUR je Schadenfall

QuelleSeite 21/42

Abschnitt: Teil A.7 Produktlinie Direct Plus > 2. In der Kaskoversicherung > Selbstbeteiligung beim Carsharing

Wir zahlen maximal 1.000 EUR je Schadenfall. Deine Schadenfreiheitsklasse wird in diesem Fall nicht zurückgestuft.

Werkstattwahlregelung

Standardmäßig Reparatur in Allianz Direct Partnerwerkstatt; kein Ersatzfahrzeug bei Wahl einer anderen Werkstatt

QuelleKlausel Teil A.2 Ziffer 6Seite 6/28

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 6. Reparatur in einer Werkstatt unserer Wahl

Die Reparatur deines Fahrzeugs findet in einer durch uns ausgewählten Fachwerkstatt statt. ... Wurde das Fahrzeug aus einem von dir zu vertretenden Grund nicht in einer Werkstatt unserer Wahl repariert, erstatten wir 70 % der ermittelten erforderlichen und tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.

Selbstbeteiligungsoptionen

Versicherungsnehmer kann unterschiedliche Selbstbeteiligung für Teilkasko und Vollkasko wählen

Quelle

Abschnitt: Selbstbeteiligung & Versicherung: Unterschiede bei Teil- und Vollkasko

Bei Versicherungsabschluss kann man für Teilkasko und Vollkasko unterschiedliche Selbstbeteiligungen festlegen. Die Höhe des Selbstbehalts bestimmst du selbst – zum Beispiel 150 Euro bei der Teilkasko und 300 Euro bei der Vollkasko.

Schadenmeldepflicht

Versicherungsnehmer muss jeden Versicherungsfall unverzüglich bei Allianz Direct anzeigen

QuelleKlausel Teil B Ziffer 8Seite 20/28

Abschnitt: Teil B – Allgemeine Regelungen > 8. Pflichten bei Gebrauch deines Fahrzeugs

Anzeige des Versicherungsfalls: Ein Schadenereignis oder einen Versicherungsfall musst du uns unverzüglich anzeigen.

Grobe Fahrlässigkeit

Allianz Direct verzichtet standardmäßig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in Teilkasko und Vollkasko

QuelleKlausel Teil A.2 Ziffer 2Seite 6/42

Abschnitt: Teil A.2 Kaskoversicherung > 2. Teilkasko: In welchen Fällen helfen wir dir?

Auch wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, leisten wir. Nur bei Entwendung oder wenn der Schaden wegen Konsums von Alkohol oder berauschender Mittel eingetreten ist, können wir entweder leistungsfrei sein oder die Leistung entsprechend des Verschuldens kürzen. […] Alles, was in der Teilkasko versichert ist (Teil A.2 Ziffer 2) gilt auch hier.

Digitale Kommunikationspflicht

Allianz Direct Kfz-Versicherung ist ein digitales Produkt mit digitaler Vertragsverwaltung erforderlich

QuelleKlausel Teil B Ziffer 7Seite 19/28

Abschnitt: Teil B – Allgemeine Regelungen > 7. Pflichten zur digitalen Kommunikation

Deine Allianz Direct Autoversicherung ist ein digitales Produkt mit digitaler Kommunikation. Dies gilt für uns und für dich.

Fahrzeugklassen-Geltungsbereich

Der Kaskoschutz nach diesen Bedingungen gilt für Personenkraftwagen, Motorräder und Motorroller; je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Tuning-/Zubehör-Obergrenzen und getrennte Schadenfreiheitsklassen-Tabellen

QuelleKlausel Teil B Ziffer 16Seite 33/42

Abschnitt: Teil B – Allgemeine Regelungen > 16. Schadenfreiheitssystem

Bitte beachte, dass die Schadenfreiheitssysteme sich danach unterscheiden, ob du einen Personenkraftwagen oder ein Motorrad / Motorroller versichert hast.

Quellen