Aus Quelldokumenten geprüft

WWK Lebensversicherung a.G.

WWK

WWK is a Kaskoversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-10-01Risikoträger: WWK Allgemeine Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

Wird der optionale Zusatzbaustein Werkstattmanagement vereinbart, organisiert die WWK die Reparatur direkt mit einer Partnerwerkstatt und rechnet mit dieser ab; es gilt eine 6-jährige Reparaturgarantie. Ohne diesen Zusatzbaustein zahlt der Versicherungsnehmer die Werkstatt zunächst selbst und erhält Erstattung bis zum Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) gegen Rechnung; bei Reparatur in einer Nicht-Partnerwerkstatt im Rahmen des Werkstattmanagements werden nur 80% der Kosten erstattet.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören

Der Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Alleinstellungsmerkmale

  • In der Vollkasko plus verzichtet die WWK auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, sodass Schäden auch bei grob fahrlässigem Verhalten reguliert werden (außer bei Alkohol- oder Drogeneinfluss).
  • Der optionale Zusatzbaustein Werkstattmanagement bietet 6 Jahre Reparaturgarantie sowie kostenfreien Hol- und Bringservice und ein Leihfahrzeug während der Reparatur in einer WWK-Partnerwerkstatt.
  • Bei reiner Glasbruchreparatur ohne Scheibenaustausch wird keine Selbstbeteiligung einbehalten.
  • Der Zusatzbaustein Kasko XtraSchutz deckt Eigenschäden an anderen eigenen Fahrzeugen oder Gebäuden des Versicherungsnehmers (EigenschadenSchutz) bis zu 100.000 EUR ab.
  • Der Zusatzbaustein ElektroPlus bietet eine Allgefahrendeckung für den Antriebs-Akku von Elektro- und Hybridfahrzeugen bis zu 20.000 EUR, einschließlich Schäden durch Überladen oder Tiefenentladung.

Leistungsgrenzen

Eigenschäden (Unfall / selbstverschuldeter Schaden)

20.000 € – 300.000 €

Nur in Vollkasko basis, Vollkasko plus

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall, einschließlich selbstverschuldeter Kollisionen und Schäden durch Hacker- oder Cyberangriff; bei reiner Teilkasko nicht mitversichert und nur bei Wahl der Vollkasko-Deckung wirksam. Die Höchstentschädigung je Schadenereignis ist auf 20.000 EUR für Krafträder/Trikes/Quads, 50.000 EUR für Wohnwagenanhänger, 120.000 EUR für Pkw/Campingfahrzeuge und 300.000 EUR für sonstige Fahrzeuge begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist; die Tarifvariante basis/plus ändert diese Grenze nicht.

Quelle

Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (z. B. durch Diebstahl)

20.000 € – 300.000 €

Nur in basis, plus

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Für Neufahrzeuge gilt eine Neupreisentschädigung innerhalb von 3 Monaten (basis) bzw. 12 Monaten (plus) ab Erstzulassung; für Gebrauchtfahrzeuge eine Kaufpreisentschädigung (nur plus, 12 Monate, Fahrzeug nicht älter als 4 Jahre) für Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Lkw bis 3,5 t. Die Gesamtentschädigung ist je Fahrzeugart auf 20.000–300.000 EUR begrenzt.

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Teilschaden / Reparaturkosten

20.000 € – 300.000 €

Nur in basis, plus

Reparaturkosten werden gegen Rechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattet; bei nicht vollständiger oder nicht fachgerechter Reparatur erfolgt die Abrechnung auf Basis der ortsüblichen Werkstattsätze bis zum um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert, ohne UPE-Aufschläge. In der Tarifvariante plus sind zusätzlich der reparaturbedingte Ersatz von Brems- und Betriebsstoffen, Standgebühren bis 150 EUR sowie der Verzicht auf den Abzug 'neu für alt' (außer Akku) mitversichert.

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Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch

20.000 € – 300.000 €

Nur in basis, plus

Die Teilkasko (in basis und plus verfügbar) deckt Diebstahl, Raub, Entwendung durch räuberische Erpressung, eingeschränkt Unterschlagung, unbefugten Gebrauch sowie Fahrzeugschäden durch eine versuchte Entwendung. In der Tarifvariante plus sind zusätzlich die Kosten für den Austausch von Fahrzeugschlüsseln und -schlössern (sofern diese sich nicht im Fahrzeug befanden), Unterschlagung bei einer Probefahrt sowie eine Mobilitätspauschale von 300 EUR bei Nichtwiederauffinden innerhalb eines Monats mitversichert.

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Glasbruch

Gedeckt

Nur in basis, plus

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (Front-, sonstige Scheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen) in beiden Tarifvarianten, einschließlich erforderlicher Kalibrierungskosten nach Austausch der Frontscheibe. Bei reiner Glasbruchreparatur ohne Scheibenaustausch wird keine Selbstbeteiligung einbehalten (unabhängig von der Tarifvariante). In der Tarifvariante plus sind zusätzlich Leuchtmittelersatz/Innenreinigung nach Glasbruch sowie, ohne gesonderte Grenze, der Ersatz gültiger Vignetten/Umweltplaketten nach Austausch der Frontscheibe mitversichert (in basis nicht mitversichert).

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Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung; weitere Naturgefahren in plus)

Gedeckt

Nur in basis, plus

Beide Tarifvarianten decken Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. In der Tarifvariante plus sind zusätzlich Lawinen, Erdrutsch/Muren, Erdsenkung/Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch mitversichert, die in der Tarifvariante basis ausgeschlossen sind.

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Vandalismus / mut- oder böswillige Handlungen

20.000 € – 300.000 €

Nur in Vollkasko basis, Vollkasko plus

Nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung mitversichert; ersetzt Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Dritter. Laut Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ist dies bei reiner Teilkasko ausdrücklich ausgeschlossen.

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Pannenhilfe / Autoschutzbrief

300 €

Pannenhilfe ist kein Bestandteil der Kaskoversicherung selbst, sondern wird über den separaten Zusatzbaustein Autoschutzbrief (Kfz Schutzbrief) angeboten, der in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung (nicht der Kaskoversicherung) abgeschlossen wird. Er deckt Pannenhilfe und Abschleppen bis 300 EUR (ohne Begrenzung bei Organisation über die WWK-Notrufzentrale rund um die Uhr) sowie Weiterfahrt-, Übernachtungs- und Mietwagenhilfe bei Pannen ab 50 km Entfernung vom Wohnsitz.

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Ersatzfahrzeug / Mobilitätspauschale

300 €

Nur in plus

Die Basis-Kaskoversicherung schließt Nutzungsausfall und Mietwagenkosten grundsätzlich aus, zahlt jedoch (nur Tarifvariante plus) eine Mobilitätspauschale von 300 EUR, wenn ein entwendetes Fahrzeug nicht innerhalb eines Monats wiederaufgefunden wird, gegen Nachweis der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs (Mietwagen, Carsharing, ÖPNV, Taxi). Separat bietet der optionale Zusatzbaustein Werkstattmanagement ein kostenfreies Leihfahrzeug während der Reparatur, und der mit der Kfz-Haftpflichtversicherung verknüpfte Autoschutzbrief einen Mietwagen für bis zu 7 Tage à 80 EUR/Tag nach Panne oder Unfall.

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Fahrerunfallschutz

15.000.000 €

Dies ist ein optionaler Zusatzbaustein, der in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung (nicht der Kaskoversicherung) abgeschlossen wird. Er deckt den Personenschaden des Fahrers durch einen selbstverschuldeten Unfall beim Lenken des versicherten Pkw ab, sofern der Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist. Die Leistung erfolgt so, als wäre die WWK als Kfz-Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig (Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Beerdigungskosten, Unterhaltszahlungen) bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Personenschäden (bis 15 Mio. EUR je geschädigte Person); ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nicht.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Für die Kaskoversicherung selbst ist kein Mindestalter des Fahrers vorgeschrieben; wird das Fahrzeug im Schadenfall jedoch von einem jüngeren Fahrer als den im Antrag angegebenen Fahrern gelenkt, gilt ein zusätzlicher Selbstbehalt von 1.000 EUR (Ausnahme: medizinischer Notfall oder Nutzung durch eine Kfz-Werkstatt). Der separate Zusatzbaustein FahrerUnfallSchutz setzt ein Mindestalter des Fahrers von 23 Jahren voraus.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Für die reguläre Kaskoschadenregulierung besteht keine generelle Pflicht zur Nutzung einer Partnerwerkstatt; die Erstattung richtet sich nach den ortsüblichen Werkstattsätzen am Wohnsitz des Halters. Wird der optionale Zusatzbaustein Werkstattmanagement vereinbart, wählt die WWK die Reparaturwerkstatt aus ihrem Partnernetz, bietet 6 Jahre Reparaturgarantie sowie Hol- und Bringservice und ein Leihfahrzeug; bei Reparatur in einer nicht ausgewählten Werkstatt wird die Erstattung auf 80% der Kosten reduziert.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die vorliegenden Bedingungen sehen keine verpflichtenden Diebstahlsicherungen (z. B. Alarmanlage oder Wegfahrsperre) als Voraussetzung für den Diebstahlschutz vor; es gilt lediglich die allgemeine Pflicht, den unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs zu verhindern.

Frist zur Schadenmeldung

Schadenfälle sind grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen. Die Entwendung des Fahrzeugs ist unverzüglich in Textform anzuzeigen. Übersteigt ein Entwendungs-, Brand-, Wildschaden oder ein Schaden durch mut- oder böswillige Handlung den Betrag von 1.000 EUR, ist dieser zusätzlich unverzüglich der Polizei anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein festgelegt und wird bei jedem Schadenfall abgezogen. Bei Verursachung des Schadens durch einen jüngeren Fahrer als angegeben gilt ein zusätzlicher Selbstbehalt von 1.000 EUR (mit Ausnahmen für medizinische Notfälle/Werkstattnutzung). Bei reiner Glasbruchreparatur ohne Scheibenaustausch wird keine Selbstbeteiligung einbehalten. Im Rahmen des Zusatzbausteins Kasko XtraSchutz gilt bei Parkschäden (Smart-Repair) eine Selbstbeteiligung von 50 EUR und bei Eigenschäden eine Selbstbeteiligung von 500 EUR.

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2025, Stand 01.10.2025)

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID), Stand 01.06.2025

IPID

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AKB 2023 (vorherige Fassung, abgelöst durch AKB 2025)

Sonstiges Dokument

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Produktübersicht WWK Kfz-Versicherung 2025 (Stand 01.10.2025)

Leistungsübersicht

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Flugblatt „Große Leistung, kleiner Preis"

Sonstiges Dokument

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Produktseite: Auto-/Kfz-Versicherung für Pkw

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Kaskoversicherung Tarifvarianten

Die Kaskoversicherung für Pkw wird mit zwei Tarifvarianten angeboten: basis und plus. Für andere Fahrzeugarten gilt die Tarifvariante plus.

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Teilkasko- und Vollkaskooption

Die Kaskoversicherung kann je nach Fahrzeugart als Teil- oder Vollkasko vereinbart werden.

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AutoinhaltsSchutz

Versicherungsschutz für Schäden an im oder am Fahrzeug mitgeführten Gegenständen wie Kleidung, Accessoires, Reisegepäck und Sportausrüstung bis EUR 500.

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ReifenSchutz

Versicherungsschutz für reine Reifenschäden infolge von Einfahren spitzer Gegenstände, Anfahren an Bordsteinkan­ten, Reifenplatzer, Vandalismus oder Diebstahl.

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Kasko XtraSchutz

Optionale erweiterte Kaskoversicherung mit Zusatzmodulen wie EigenschadenSchutz, ParkschadenSchutz und AuslandsschadenSchutz.

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Vorläufiger Versicherungsschutz für Kasko

In der Kaskoversicherung besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Der vorläufige Schutz geht in endgültigen Schutz über, sobald der erste oder einmalige Beitrag bezahlt wurde.

Quelle

Werkstattmanagement und Reparaturservice

Versicherungsnehmer mit Kaskoversicherung können das Zusatzmodul Werkstattmanagement wählen, bei dem die WWK die Reparatur in Partnerwerkstätten regelt. Alternativ kann der Kfz-Schadenservice kostenfrei vereinbart werden.

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14-Tage-Widerrufsrecht

Versicherungsnehmer können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

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