Aus Quelldokumenten extrahiert

ÖSA Versicherungen Kaskoversicherung (Kfz Kasko)

Versichert durch Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt · Deutschland

Kaskoversicherung von ÖSA Versicherungen für den Germany-Markt, mit Online-Abschluss und 24/7-Hilfe.

Geprüft am 28.08.2026 · Bedingungen vom 2024-09-01Quellen

Online-Abschluss24/7 Assistance

Alleinstellungsmerkmale

Das Partnerwerkstattnetz bietet bis zu 6 Jahre Reparaturgarantie (statt der üblichen 2 Jahre), kostenlosen Hol- und Bringservice sowie einen kostenlosen Ersatzwagen während der Reparatur.

Eigener Tarif E-Vollkasko Premium für Elektro- und Hybridfahrzeuge mit All-Risk-Akkuschutz und Absicherung für mobiles Ladegerät/Ladestation bis 3.000 EUR.

Kostenfreie 24-Stunden-Schaden- und Pannenhotline zur jederzeitigen Schadenmeldung.

Die Selbstbeteiligung entfällt bei gesteuerter Glasreparatur in einer von der ÖSA benannten Werkstatt anstelle eines vollständigen Austauschs.

Eigenschäden-Deckung bis zu 100.000 EUR für Schäden an anderen bei der ÖSA versicherten Fahrzeugen oder Gebäuden des Versicherungsnehmers, verfügbar in den Premium-Tarifen.

Leistungsgrenzen

Gedeckt

Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug

Gedeckt

Deckt Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs im Rahmen der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; die Höchstentschädigung über alle Leistungen ist auf den Neupreis des Fahrzeugs begrenzt.

Klausel A.2.1.1Seite 11

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug > A.2.1 Was ist versichert? > A.2.1.1 Ihr Fahrzeug

Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko). […] Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeuges nach A.2.5.1.8.

Gedeckt

Totalschaden-/Diebstahlentschädigung

Gedeckt

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl zahlt die ÖSA den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines vorhandenen Restwertes; eine Neupreisentschädigung für Pkw/Krafträder wird gewährt, wenn der Schaden innerhalb von 3 Monaten (Basis), 18 Monaten (Komfort) oder 36 Monaten (Premium/E-Premium) nach Erstzulassung eintritt.

Klausel A.2.5.1.1Seite 19

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwertes des Fahrzeuges. […] der Schaden innerhalb von 18 Monaten (im Basis-Tarif nur drei Monate) nach der Erstzulassung des Fahrzeuges eintritt […] In Erweiterung zu A.2.5.1.2 erstatten wir bei Pkw, sofern die übrigen in A.2.5.1.2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, den Neupreis des Fahrzeuges, wenn der Schaden in den ersten 36 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeuges eingetreten ist.

Gedeckt

Teilschaden-/Reparaturkostendeckung

Gedeckt

Deckt die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes; die Tarife Premium und E-Premium beinhalten zusätzlich eine separate Wertminderungsleistung ab 1.000 EUR Reparaturkosten, die im Basis- und Komfort-Tarif nicht enthalten ist.

Klausel A.2.5.3.1Seite 21

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.5 Was zahlen wir im Schadenfall? > A.2.5.3 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: a Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten. Die Kosten werden jedoch nur maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.6 übernommen. […] Wir zahlen zusätzlich zu der Entschädigung nach A.2.5 eine Wertminderung in Höhe von 5 % der Reparaturkosten. […] die für die Reparatur erforderlichen Kosten betragen mehr als 1.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

Gedeckt

Diebstahl, Raub, Unterschlagung

Gedeckt

Deckt Diebstahl, Raub sowie unter bestimmten Voraussetzungen Unterschlagung oder unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs, einschließlich der widerrechtlichen Beschaffung von Zugangsdaten bei schlüssellosen Zugangssystemen.

Klausel A.2.2.1.2Seite 13

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Entwendung

Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeuges aufgrund räuberischer Erpressung. […] Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. […] Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt auch die widerrechtliche Beschaffung der Zugangsdaten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeugschlüssel.

Gedeckt

Glasbruchversicherung

Gedeckt

Deckt Bruchschäden an der Verglasung (Front-, Heck-, Seiten-, Dach- und Trennscheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen); beim Austausch der Frontscheibe werden auch Umweltplakette und Kalibrierungskosten ersetzt; bei gesteuerter Glasreparatur in einer von der ÖSA benannten Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

Klausel A.2.2.1.6Seite 13

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Bruch der Verglasung

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. […] Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir auch die Kosten für die Umweltplakette sowie anfallende Kalibrierungskosten. […] Ist statt des Glasaustausches eine Glasreparatur möglich und entscheiden Sie sich für eine fachgerechte Reparatur, verzichten wir auf eine ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung.

Gedeckt

Naturgefahren (Sturm, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben usw.)

Gedeckt

Deckt die unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch; Erdbeben und Vulkanausbruch sind im Basis-Tarif ausgeschlossen.

Klausel A.2.2.1.3Seite 13

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. […] Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch. […] Im Basis-Tarif sind die Leistungen Erdbeben und Vulkanausbruch ausgeschlossen.

Bedingt

Vandalismus (mut- und böswillige Handlungen)

Bedingt

Deckt vorsätzliche mut- oder böswillige Beschädigungen durch unberechtigte Dritte; nur aktiviert, wenn der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung wählt, nicht in der Teilkasko.

Klausel A.2.2.2.3Seite 15

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? > Mut- oder böswillige Handlungen

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.

Bedingt

Pannenhilfe / Autoschutzbrief

Bedingt

In Premium und E-Premium enthalten, in Basis und Komfort optional: Pannen- und Unfallhilfe europaweit, u. a. Pannenhilfe vor Ort (bis 100 EUR), Abschleppen, Bergung und weitere Reiseschutzleistungen; nur in Verbindung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.

Klausel A.3Seite 24

Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

Der Autoschutzbrief kann nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (siehe A.1.1.9). […] Wir organisieren wir für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schaden -stelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. […] Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeuges.

Optional · Basis, Komfort, Premium, E-Premium

Ersatzfahrzeug / Mietwagen

350 €

Stellt nach Unfall, Panne oder Diebstahl im Rahmen des optionalen Autoschutzbriefs für bis zu 7 Tage (max. 350 EUR) ein Mietfahrzeug bereit; alternativ erhalten Versicherungsnehmer, die den Werkstattservice nutzen, für die Reparaturdauer einen kostenlosen Ersatzwagen.

Klausel A.3.6Seite 26

Abschnitt: A.3 Autoschutzbrief > A.3.6 Zusätzliche Hilfe bei Unfall oder Diebstahl innerhalb einer Entfernung von 50 km > Mietfahrzeug

Wir helfen Ihnen, ein Fahrzeug anzumieten und übernehmen die Kosten des Mietfahrzeuges für höchstens sieben Tage und maximal in Höhe von 350 EUR […] Kostenloses Ersatzfahrzeug Für die Dauer der Reparatur stellt Ihnen die Werkstatt ein kostenloses Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Optional · Basis, Komfort, Premium, E-Premium

Fahrerschutzversicherung

15 Mio. €

Optionale Absicherung, die dem Fahrer (bzw. seinen Hinterbliebenen) bei einem selbstverschuldeten Unfall Personenschäden so ersetzt, als hafte ein Dritter in vollem Umfang; begrenzt auf die vereinbarte Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person). Zusätzlich ist eine optionale Kfz-Unfallversicherung mit individuell im Versicherungsschein festgelegten Summen erhältlich, die in diesen Quellen nicht beziffert wird.

Klausel A.5.5.1Seite 36

Abschnitt: A.5 Fahrerschutzversicherung - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird > A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutz-Versicherung?

Die Fahrerschutzversicherung ersetzt Personenschäden. Der Umfang der Leistung richtet sich danach, was der Fahrer bzw. dessen Hinterbliebene berechtigterweise mit Ausnahme von Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld nach deutschem Recht fordern könnten, wenn ein Dritter allein für den Unfall haften würde. […] Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist auf die in der Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug pro geschädigter Person vereinbarte Deckungssumme (max. 15 Mio. EUR) beschränkt.

Wichtige Bedingungen

Alters- und Erfahrungsgrenze des Fahrers

Ist der Nutzerkreis eingeschränkt (AKB J.2.4), darf der Pkw regelmäßig nur von den im Antrag angegebenen Nutzern gefahren werden; die vorübergehende oder ausnahmsweise Nutzung durch Dritte ist nur zulässig, wenn diese mindestens 23 Jahre alt sind; im Rahmen von „Begleitetes Fahren mit 17“ können 17-jährige Fahranfänger ohne teure Zuschläge in Begleitung mitversichert werden.

QuelleKlausel J.2.4.3Seite 60

Abschnitt: J Merkmale zur Beitragsberechnung > J.2 Weitere Tarifmerkmale > J.2.4 Fahrzeugnutzung > Nutzung durch Dritte

Der Pkw darf regelmäßig nur von denen im Antrag angegebenen Nutzern gefahren werden. Die vorübergehende oder ausnahmsweise Nutzung durch Dritte ist nur zulässig, sofern diese mindestens 23 Jahre alt sind. Eine Nutzung, die über einen Zeitraum von einem Monat hinausgeht, kann nicht als vorübergehend angesehen werden.

Anforderungen an das Werkstattnetz

Wer der ÖSA im Rahmen des Werkstattservice die Werkstattauswahl überlässt, profitiert von kostenlosem Hol- und Bringservice, einem Ersatzwagen und einer erweiterten Reparaturgarantie (bis zu 6 statt der üblichen 2 Jahre); wird ohne vorherige Kontaktaufnahme eine andere Werkstatt gewählt, erstattet die ÖSA nur 85 % der sonst berechneten Leistung.

Diebstahlschutz-Anforderungen

Die Erstattung für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln nach Einbruchdiebstahl oder Raub ist ausgeschlossen, wenn die Schlüssel aus dem Fahrzeug selbst oder aus einem am Fahrzeug befestigten Schlüsseltresor entwendet wurden; die widerrechtliche Beschaffung von Zugangsdaten bei schlüssellosen Systemen gilt als Entwendung der Fahrzeugschlüssel.

Frist zur Schadenmeldung

Ein Schadenereignis ist grundsätzlich innerhalb einer Woche anzuzeigen; Entwendung oder Verlust des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile sind sofort in Textform zu melden, und Entwendungs-, Brand- oder Tierschäden über 500 EUR sind sofort der Polizei anzuzeigen.

Selbstbeteiligungsregeln

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadenereignis und für jedes versicherte Fahrzeug von der Entschädigung abgezogen, wie im Versicherungsschein ausgewiesen; bei einer fachgerechten Glasreparatur in einer von der ÖSA benannten Werkstatt entfällt die Selbstbeteiligung.

Direktzahlung

Nutzt der Versicherungsnehmer den Werkstattservice der ÖSA, wählt die ÖSA die Werkstatt aus und trägt die Reparaturkosten direkt; andernfalls wird die Entschädigung für berechtigte Ansprüche in Geld an den Versicherungsnehmer auf Basis von Rechnungen oder der ermittelten Schadenhöhe ausgezahlt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Kaskoversicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören; der Schutz kann durch die Internationale Versicherungskarte auf weitere außereuropäische Länder erweitert werden.

Dokumente

Policendetails

Teilkaskoversicherung

Versicherungsschutz bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Tierbiss, Bruchschäden an Verglasung und anderen versicherten Schadenereignissen, ausgenommen Unfallschäden durch eigenes Verschulden

QuelleSeite Seite 1/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE TEILKASKOVERSICHERUNG

Diebstahl, Raub, Unterschlagung • • • •

Vollkaskoversicherung

Umfasst alle Leistungen der Teilkasko zuzüglich Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus und weitere Leistungserweiterungen

QuelleSeite Seite 2/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE VOLLKASKOVERSICHERUNG (alle Leistungen der Teilkasko)

Vandalismus: mut- und böswillige Handlungen • • • • selbst verschuldete Unfälle • • • •

Bruchschäden an der Verglasung

Bruchschäden an Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht abgedeckt sind Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel

QuelleSeite Seite 1/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE TEILKASKOVERSICHERUNG

Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

Schlüsselersatz und Umcodierung

Versichert sind die Kosten für die Umcodierung bzw. den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern und -schlüsseln, wenn die Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden; die widerrechtliche Beschaffung von Zugangsdaten bei schlüssellosen Zugangssystemen gilt als Entwendung der Fahrzeugschlüssel.

QuelleKlausel A.2.2.1.12Seite 14

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Austausch von Schlössern nach Einbruch / Raub

Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, sowie der dazugehörigen Schlüssel, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - oder durch Raub entwendet wurden. […] Als Schlüssel gelten auch elektronische und biometrische Schließmechanismen. […] Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt auch die widerrechtliche Beschaffung der Zugangsdaten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeugschlüssel.

Erstattung Wertminderung

Erstattung von Wertminderung bei Reparatur nach Teilkasko- oder Vollkaskoschadenfall (5 % der Reparaturkosten, max. 2.500 EUR)

QuelleSeite Seite 2/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE TEILKASKOVERSICHERUNG

Erstattung Wertminderung ab 1.000 EUR Reparaturkosten (5 % der Kosten, max. 2.500 EUR)

Fahrzeugunterstellungskosten

Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis zu 300 EUR

QuelleSeite Seite 2/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE TEILKASKOVERSICHERUNG

Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses - 300 EUR 300 EUR 300 EUR

GAP-Deckung

Deckung der Differenz zwischen Leasingablösewert und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden oder Entwendung

QuelleSeite Seite 2/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE TEILKASKOVERSICHERUNG

GAP für Pkw - • • •

Vandalismus

Versicherungsschutz für mut- und böswillige Handlungen Dritter am Fahrzeug

QuelleSeite Seite 2/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE VOLLKASKOVERSICHERUNG (alle Leistungen der Teilkasko)

Vandalismus: mut- und böswillige Handlungen • • • •

Sportgeräte

Ersatz von Sportgeräten, die mit hierfür vorgesehenen Haltevorrichtungen außen am Pkw angebracht sind, bis zu 1.000 EUR

QuelleSeite Seite 2/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE VOLLKASKOVERSICHERUNG (alle Leistungen der Teilkasko)

Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis (z. B. Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt) - - 1.000 EUR 1.000 EUR

Eigenschäden

Eigenschäden an Pkw und Gebäuden, die bei der ÖSA auf Versicherungsnehmer versichert sind

QuelleSeite Seite 2/2

Abschnitt: DAS LEISTET DIE VOLLKASKOVERSICHERUNG (alle Leistungen der Teilkasko)

Eigenschäden bis an anderen bei der ÖSA auf VN versicherten Pkw / Gebäuden des VN (z. B. bei Beschädigung an Garagentor oder Zaun); keine Leistung bei Folgeschäden - - 100.000 EUR 100.000 EUR

E-Vollkasko Premium

Zusätzliche Absicherungen zur Vollkasko für Elektro- und Hybrid-PKW: mobiles Ladegerät/Ladestation mitversichert bis 3.000 EUR, Tierbiss/Kurzschluss bis 20.000 EUR, All-Risk-Deckung für den Akku

QuelleSeite 2

Abschnitt: UNSERE KFZ-VERSICHERUNGEN > E-VOLLKASKOPREMIUM

Zusätzliche Absicherungen zur Vollkasko/ VollkaskoPremium für Elektro-/Hybrid-PKW: • mobiles Ladegerät/Ladestation mitversichert bis 3.000 Euro • Tierbiss /Kurzschluss bis 20.000 Euro • All-Risk-Deckung für den Akku

Basis-Tarif Einschränkungen

Der Basis-Tarif gilt nur für Pkw und hat erhebliche Leistungsbeschränkungen einschließlich Ausschluss von Folgeschäden, Schlüsselersatz, Fahrzeugunterstellungskosten und Wertminderung

QuelleSeite 8

Abschnitt: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)

Der Basis-Tarif gilt nur für Pkw. […] Hinweis: Folgeschäden können z.B. Katalysator- oder Motorschäden sein. Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen. […] Wir ersetzen die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, sowie der dazugehörigen Schlüssel, wenn die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls - oder durch Raub entwendet wurden. ... Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.

Schadensersatzleistung

Berechtigte Schadenersatzansprüche werden in Geld geleistet; unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten der OESA abgewehrt

QuelleKlausel A.1.1.2 / A.1.1.3Seite 9

Abschnitt: AKB > A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung > A.1.1 Was ist versichert?

Schadenersatz für begründete Ansprüche leisten wir in Geld. Unbegründete Ansprüche wehren wir auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.

Werkstattservice

OESA vermittelt eine passende Werkstatt bundesweit mit Beitragsvergünstigung

Quelle

Abschnitt: Bausteine

Durch den Werkstattservice vergünstigt sich Ihr Beitrag – und so funktioniert’s: Sie kontaktieren uns im Schadenfall.

Vertragsabschluss

Vertrag kommt zustande, sofern OESA den Antrag annimmt oder nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang ablehnt

QuelleSeite 2

Abschnitt: Abschnitt 1 - Vertragsinformationen > Wie kommt der Vertrag zustande, wann beginnt der Versicherungsschutz und wie lange sind Sie an Ihren Antrag gebunden?

Der Vertrag kommt zustande, sofern wir Ihren Antrag annehmen bzw. sofern wir Ihren Antrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns ablehnen. Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern Sie die in Abschnitt C.3 beschriebene Zahlungsverpflichtung einhalten.

Folgeschäden

Folgeschäden (z.B. Katalysator- oder Motorschäden) sind im Basis-Tarif ausgeschlossen

QuelleKlausel A.2.2.1.11Seite 14

Abschnitt: A.2 Kaskoversicherung > A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert? > A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? > Tierbissschäden

Hinweis: Folgeschäden können z.B. Katalysator- oder Motorschäden sein. […] Im Basis-Tarif ist diese Leistung ausgeschlossen.

Rabattschutz

Zusätzliche Leistung zum Schutz vor Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach selbstverschuldetem Unfall, für einen Schadenfall je Kalenderjahr

QuelleKlausel I.3.5.1Seite 54

Abschnitt: I Schadenfreiheitsrabatt-System > I.3 Jährliche Neueinstufung > I.3.5 Rabattschutz

Voraussetzung für die Vereinbarung des Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung/Vollkasko Premium/E-Vollkasko Premium ist, dass Sie […] so wird der jeweils schadenbelastete Vertrag abweichend von I.3.4 für den ersten Schaden im Kalenderjahr nicht zurückgestuft.

FahrerSchutz

Personenschadenversicherung für den Fahrer bei Verletzung oder Tötung durch Unfall

Quelle

Abschnitt: Bausteine

Die Fahrerschutz ersetzt Personenschäden, die dem berechtigten Fahrer durch einen selbstverschuldeten Unfall mit dem versicherten Fahrzeug entstehen.

Vertragssprache und Rechtsprechung

Auf den Vertrag zur Kfz-Versicherung werden deutsches Recht angewendet; Vertragssprache ist deutsch

QuelleSeite 2

Abschnitt: Abschnitt 1 - Vertragsinformationen > Welches Recht gilt für Ihren Vertrag und welches Gericht ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig?

Sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Laufzeit Ihres Vertrages gilt deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände gemäß Abschnitt M der AKB.

Quellen