Kfz-Haftpflicht — Deutschland
6 Versicherer mit verifizierten Leistungsdaten
Allianz Direct is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
Debeka is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
ERGO is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and limited assistance availability.
Generali is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
HUK-COBURG is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
R+V is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.
Leistungen
| Merkmal / Kategorie | Allianz | Debeka | ERGO | Generali | HUK-COBURG | R+V |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Online-Abschluss | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| 24/7 Assistance | Ja | Ja | Nein | Ja | Ja | Ja |
| Personenschaden | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € |
| Sachschaden | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € | 100.000.000 € |
| Rechtsschutz | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt |
| Gruene Karte | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt | Abgedeckt |
| Fahrgastunfall | Ausgeschlossen | Optional | Abgedeckt | Optional | Abgedeckt | Abgedeckt |
FAQ
Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland und wer ist verpflichtet, sie abzuschließen?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben gemäß Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV). Jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs muss eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen, bevor das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen wird — die Zulassungsstelle erteilt das Kennzeichen erst nach elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB). Die Versicherung deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen — nicht aber Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug oder Ihre eigenen Verletzungen als verursachender Fahrer.
Welche gesetzlichen Mindestversicherungssummen gelten für die Kfz-Haftpflicht in Deutschland?
Nach § 4 PflVG und der Anlage zur KfzPflVV gelten folgende gesetzliche Mindestversicherungssummen: 7,5 Mio. € je geschädigter Person für Personenschäden, 1,3 Mio. € je Schadenereignis für Sachschäden (seit 23. Dezember 2023 von 1,22 Mio. € auf 1,3 Mio. € erhöht gemäß EU-Richtlinie 2021/2118) und 50.000 € je Schadenereignis für Vermögensschäden. In der Praxis bieten alle großen deutschen Versicherer deutlich höhere Versicherungssummen an — Marktstandard ist eine Pauschaldeckung von 100 Mio. € je Schadenereignis mit einem Unterlimit von 15 Mio. € je geschädigter Person (16 Mio. € bei R+V) für Personenschäden.
Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung konkret ab?
Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug Dritten zugefügt werden. Dazu gehören: Personenschäden, Invalidität oder Tod von Fußgängern, Insassen anderer Fahrzeuge, Radfahrern oder sonstigen Verkehrsteilnehmern; Sachschäden an fremden Fahrzeugen, Gebäuden oder sonstigem Eigentum Dritter; Vermögensschäden infolge eines versicherten Ereignisses; Rechtsabwehrkosten gegen unbegründete oder überzogene Ansprüche Dritter (Regulierungsvollmacht); sowie Verdienstausfall der Geschädigten. Schäden am eigenen Fahrzeug oder eigene Verletzungen als verursachender Fahrer sind nicht gedeckt — hierfür sind Kasko- und/oder Insassenunfallversicherungen erforderlich.
Sind die Schäden des Unfallverursachers selbst durch die Haftpflicht gedeckt?
Nein. Nach § 11 PflVG und den üblichen Versicherungsbedingungen sind die vom Unfallverursacher selbst erlittenen Schäden von der Haftpflichtdeckung ausgeschlossen. Wenn Sie einen Unfall verschulden, haben Sie aus der Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Ersatz Ihrer eigenen Verletzungen oder Schäden an Ihrem Fahrzeug. Für den Eigenschutz sind separate Verträge erforderlich: eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) für Fahrzeugschäden sowie ein Fahrerschutz oder eine Insassenunfallversicherung für eigene Personenschäden.
Sind Insassen im Fahrzeug des Unfallverursachers mitversichert?
Ja. Insassen im versicherten Fahrzeug, die durch einen vom Fahrer verschuldeten Unfall verletzt werden, gelten gemäß § 7 StVG und dem Pflichtversicherungsgesetz als Dritte. Ihre Personenschadensansprüche sind im Rahmen der Personenschaden-Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ausgenommen ist lediglich der verursachende Fahrer selbst (siehe vorhergehende Frage). Für einen weitergehenden Schutz — auch unabhängig von der Schuldfrage — bieten die meisten deutschen Versicherer eine freiwillige Insassenunfallversicherung als Zusatzbaustein an.
Ist Rechtsschutz in deutschen Kfz-Haftpflichtversicherungen enthalten?
Die Abwehr unbegründeter oder überzogener Schadenersatzansprüche Dritter (Regulierungsvollmacht / Anspruchsabwehr) ist Bestandteil jeder deutschen Kfz-Haftpflichtpolice und erfolgt auf Kosten des Versicherers — dieser kann den Anspruch befriedigen, abwehren oder gerichtlich bestreiten. Davon zu unterscheiden ist die eigenständige Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die eigene Ansprüche des Versicherungsnehmers aktiv durchsetzt und bei den meisten Versicherern als separater Zusatzbaustein oder als eigenständige Police angeboten wird.
Was ist die Grüne Karte und ist sie in der deutschen Kfz-Haftpflicht enthalten?
Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ist ein internationales Versicherungszertifikat, das auf der Grundlage einer multilateralen Vereinbarung zwischen den nationalen Versicherungsbüros ausgestellt wird. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und zusätzlicher Vertragsstaaten dient bereits das deutsche Kennzeichen als Versicherungsnachweis; eine ausgedruckte Grüne Karte ist nicht erforderlich. Für Reisen in weitere Mitgliedsländer des Grüne-Karte-Systems — etwa Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Albanien, Marokko, Tunesien oder Iran — stellt der deutsche Versicherer die Grüne Karte auf Anfrage kostenlos aus. Die Höchstzahlung richtet sich in diesen Ländern abweichend von den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen nach den dort geltenden gesetzlichen Mindestbeträgen.
In welchen Ländern gilt die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz aus der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich automatisch auf: die Bundesrepublik Deutschland; alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union; die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein); sowie die Schweiz, Andorra, Monaco, den Vatikan, San Marino, Serbien und weitere Mitgliedsländer des Grüne-Karte-Systems. Innerhalb des EWR gelten die vertraglich vereinbarten deutschen Versicherungssummen; außerhalb des EWR reduziert sich die Eintrittspflicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung des Besuchslandes, sofern keine Grüne Karte ausgestellt wurde. Der Auslandsschutz gilt in der Regel für Reisen von weniger als einem Jahr.
Was muss ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall tun?
Nach einem Unfall sind Sie verpflichtet: unverzüglich anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern (Warndreieck, Warnblinker); bei Verletzten Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst (112) zu rufen; die Polizei (110) zu verständigen, sofern nach § 142 StGB erforderlich (Personenschäden, erhebliche Sachschäden, drohendes Unfallflucht-Vergehen); die Unfallstelle nicht zu verlassen, bevor Sie sich ausgewiesen und Versicherungsdaten mit dem anderen Beteiligten ausgetauscht haben; bei reinen Sachschäden den Europäischen Unfallbericht auszufüllen; Unfallstelle, Schäden und Fahrzeugpositionen zu fotografieren; und den Versicherer entsprechend Klausel E.1.1 der Allgemeinen Bedingungen innerhalb einer Woche schriftlich zu informieren. Gerichtliche Verfahren oder förmlich erhobene Ansprüche Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.
Kann ich die Kfz-Haftpflicht in Deutschland online abschließen und in Raten zahlen?
Ja. Alle großen deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer — darunter Allianz, HUK-Coburg, ERGO, Generali Deutschland, Debeka, R+V und Zurich — bieten den Online-Abschluss über eigene Portale sowie über unabhängige Makler und Vergleichsportale (Check24, Verivox) an. Der Versicherer stellt sofort die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus, die für die Zulassung bei der Zulassungsstelle benötigt wird. Die Zahlung erfolgt üblicherweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich; unterjährige Zahlungsweisen führen zu einem Ratenzahlungszuschlag von wenigen Prozent. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn; der traditionelle Hauptfälligkeitstermin in Deutschland ist der 1. Januar.