Verifiziertes Angebot

Generali

Generali is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 12.05.2026T&C from 2018-07-01Generali Deutschland AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Schadensersatzansprüchen Dritter frei und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab (Regulierungsvollmacht). Nach Feststellung der Zahlungspflicht und Schadenhöhe wird innerhalb von zwei Wochen gezahlt. Eine Direktzahlung für Schäden am eigenen Fahrzeug ist in der Kfz-Haftpflicht nicht gedeckt.

Geographic scope

DE

Geographische Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; mit Grüner Karte auch genannte nichteuropäische Länder

Alleinstellungsmerkmale

  • Deckungssumme von 100 Millionen EUR pauschal je Schadenereignis für alle Schadensarten kombiniert, davon bis zu 15 Millionen EUR je geschädigter Person – deutlich über dem gesetzlichen Minimum.
  • Mallorca-Police als Standardleistung im Tarif Optimal-Schutz enthalten, auch für in Deutschland gemietete Pkw und Carsharing-Fahrzeuge gültig.
  • Die Leistungsupdate-Garantie nimmt zukünftige Produktverbesserungen automatisch und ohne Mehrkosten in den Vertrag auf.
  • Rabattschutz mit SF-Sofortschutz sichert die Schadenfreiheitsklasse bereits ab Antragstellung, einschließlich vorvertraglichem Schutz für Schäden, die nach Antragstellung noch beim bisherigen Versicherer eintreten.
  • Optionaler Beitragsschutz (ab Juli 2025) garantiert Beitragsstabilität bei unverändertem Risiko und schützt Versicherungsnehmer vor tariflichen Beitragserhöhungen, solange ihre persönlichen Umstände, das Fahrzeug und die Nutzungsart unverändert bleiben.

Leistungsgrenzen

Personenschaden-Haftpflicht

Gedeckt

Deckung für Personen- und Todesschäden Dritter durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Pauschalbetrag von 100 Millionen EUR je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kombiniert; bei Personenschäden höchstens 15 Millionen EUR je geschädigte Person. Gesetzliches Minimum: 7.500.000 EUR je Schadenereignis.

Quelle

Sachschaden-Haftpflicht

Gedeckt

Deckung für Sachschäden Dritter durch den Gebrauch des Fahrzeugs. Innerhalb der Pauschaldeckung von 100 Millionen EUR je Schadenereignis (kombiniert mit Personen- und Vermögensschäden). Gesetzliches Minimum: 1.300.000 EUR je Schadenereignis.

Quelle

Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Der Versicherer wehrt unbegründete Schadensersatzansprüche Dritter auf eigene Kosten ab, auch soweit Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Der Versicherer ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren (Regulierungsvollmacht).

Quelle

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Der Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflicht gilt automatisch in allen EU/EWR-Staaten sowie weiteren Mitgliedsländern des Grüne-Karte-Systems. Für Reisen in nichteuropäische Grüne-Karte-Länder kann die Grüne Karte vor Reiseantritt bei Generali angefordert werden; sie wird auf Anfrage ausgestellt. Wurde die Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Die Höchstzahlung richtet sich abweichend von A.1.3 nach den im Besuchsland geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen.

Quelle

Kfz-Schutzbriefversicherung / Pannenhilfe

Optional

Der Kfz-Schutzbrief ist als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung (mit Schutzbriefleistungen, Klausel A.1.1.7) oder als eigenständige optionale Komponente erhältlich. Leistungen: Pannenhilfe bis 300 EUR, Abschleppen bis 300 EUR, Fahrzeugbergung, Weiterreise-/Rückfahrtkosten, Hotelübernachtung bis 85 EUR/Nacht für bis zu 3 Nächte sowie weitere internationale Reisehilfsleistungen. Geltungsbereich: geografisches Europa und außereuropäische EU-Gebiete.

Quelle

FahrerPLUS Versicherung (Fahrer-Unfallschutz)

Optional

Die FahrerPLUS Versicherung deckt unfallbedingte Personenschäden des berechtigten Fahrers (und der Insassen) beim Gebrauch des Fahrzeugs ab. Leistungen richten sich nach dem tatsächlichen Personenschaden (z.B. Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Hinterbliebenenrente) wie bei einem haftpflichtigen Dritten nach deutschem Recht. Die Leistungsobergrenze entspricht der vereinbarten Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme für Personenschäden. Verfügbar als optionaler Zusatzbaustein.

Quelle

Kfz-Unfallversicherung / FahrerPLUS für Insassen

Optional

Der Insassenschutz ist entweder über die Kfz-Unfallversicherung (A.4, Fixsumme nach Pauschal- oder Platzsystem) oder die FahrerPLUS Versicherung (A.5, nach tatsächlichem Personenschaden) verfügbar. Die Kfz-Unfallversicherung deckt berechtigte Insassen bei unfallbedingten Körperschäden oder Tod im Zusammenhang mit dem Fahrzeuggebrauch ab; Leistungen: Invaliditätszahlung, Tagegeld, Todesfallleistung. Beide Optionen sind optionale Zusatzbausteine.

Quelle

Wichtige Bedingungen

territorial_scope

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Im Besuchsland richtet sich der Versicherungsschutz nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des eigenen Versicherungsvertrags. Mit der Grünen Karte gilt Deckung auch für genannte nichteuropäische Länder, wobei die Höchstzahlung auf die im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen beschränkt ist (Klausel A.1.4).

green_card_rules

Die Grüne Karte wird auf Anfrage vom Versicherer ausgestellt. Bei Aushändigung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Die Höchstzahlung richtet sich abweichend von A.1.3 nach den im Besuchsland geltenden gesetzlichen Mindestversicherungssummen (Klausel A.1.4.2).

driver_restrictions

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, d.h. von einer Person, die das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer dürfen es nicht wissentlich einem unberechtigten Fahrer überlassen. Der Fahrer muss auf öffentlichen Wegen oder Plätzen die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen (Klauseln D.1.1.2, D.1.1.3).

claim_notification_deadline

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen (Klausel E.1.1.1). Außergerichtlich geltend gemachte Ansprüche Dritter sind innerhalb einer Woche nach Anspruchserhebung zu melden (Klausel E.1.2.1). Gerichtlich geltend gemachte Ansprüche (z.B. Klage, Mahnbescheid) sind unverzüglich anzuzeigen (Klausel E.1.2.3). Bei Entwendung des Fahrzeugs oder Verlust der Fahrzeugschlüssel ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

bonus_malus_rules

Der Vertrag wird in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) eingestuft. Die Einstufung wird jährlich zum 1. Januar überprüft. Ein schadensfreies Jahr führt zur Besserstufung; ein schadenbelastetes Jahr zur Rückstufung gemäß den Tabellen in Anhang 1. Bei Pkw reichen die SF-Klassen von SF 35 (20 % Beitragssatz) bis M (135 % Beitragssatz). Der optionale Rabattschutz (inkl. SF-Sofortschutz) verhindert eine Rückstufung beim ersten Schaden im Kalenderjahr in Haftpflicht und Vollkasko. Bei vereinbartem Rabattschutz verbleibt der Vertrag im Folgejahr in der bisherigen SF-Klasse; nach dem dritten belastenden Schaden während der Rabattschutzlaufzeit endet die Vereinbarung für beide Versicherungsarten (Klauseln I.1–I.5, I.3.3).

Where to buy

Documents

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Stand 01. Juli 2018

terms_and_conditions

Open

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Stand Juli 2024

terms_and_conditions

Open

Policy specifics

Mallorca-Police

Erweitert die Haftpflichtdeckung auf im europäischen Ausland angemietete Fahrzeuge, gilt auch für in Deutschland gemietete Pkw sowie Carsharing-Fahrzeuge

Erweiterte Elementarschaden Versicherung

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (auch Dachlawinen und Eiszapfen, -platten), Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung und Vulkanausbruch

Elektroplus-Paket

Spezielle Versicherung für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge mit Allgefahrendeckung für den Akku und Schutz für Ladeinfrastruktur

Neupreisentschädigung

Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust inklusive Autoradio für bis zu 36 Monate nach Erstzulassung

Mitversicherung von Eigenschäden

Bis zu 100.000 EUR pro Kalenderjahr (Mindest-Selbstbeteiligung 150 EUR)

Werkstattservice und Werkstattmanagement

Werkstattservice bei Abschluss mit Beitragsnachlass oder Werkstattmanagement im Schadensfall mit Reparatur in qualitätsgeprüften Partnerwerkstätten

Rabattschutz

Sichert Schadenfreiheitsrabatt in Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung - keine Rückstufung bei erstem Schaden im Kalenderjahr

Leistungsupdate-Garantie

Automatische Aufnahme zukünftig verbesserter Leistungen ohne Zusatzkosten

Beitragsschutz

Versicherungsbeitrag bleibt fix, solange sich an Versicherungsnehmer-Situation (z.B. Wohnort, Jahresfahrleistung), Fahrzeug oder Nutzungsart nichts ändert