Generali Deutschland AG
Generali
Generali is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Generali reguliert berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter direkt und teilt dem Versicherungsnehmer die Regulierung mit; unbegründete Ansprüche werden auf eigene Kosten abgewehrt.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; er richtet sich mindestens nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslandes.
Alleinstellungsmerkmale
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung schließt automatisch eine Umweltschadenversicherung bis 5.000.000 EUR je Schadenfall und 10.000.000 EUR je Versicherungsjahr ein.
- Der optionale FahrerPLUS-Baustein stellt einen persönlichen Unfallassistenten, der 3 Jahre (Erwachsene) bzw. 5 Jahre (Kinder) nach einem Unfall individuell bei Rehabilitation und Fallmanagement unterstützt.
- Der optionale Baustein MeinTierPLUS deckt als Besonderheit die eigenen Hunde und Katzen des Versicherungsnehmers ab, die bei einem Unfall im versicherten Fahrzeug verletzt oder getötet werden.
- Die Grüne Karte erweitert den Haftpflichtschutz auf zusätzliche außereuropäische Länder über den gesetzlich vorgeschriebenen EU-/EWR-Rahmen hinaus.
Leistungsgrenzen
Personenschäden (Haftpflicht)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Freistellung von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Personenschäden oder Tod durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs; die konkrete Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein und richtet sich im Ausland mindestens nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang des Besuchslandes.
Sachschäden (Haftpflicht)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Freistellung von Schadenersatzansprüchen Dritter wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs bis zur im Versicherungsschein vereinbarten Höhe.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Der Versicherer wehrt Schadenersatzansprüche, die unbegründet oder der Höhe nach unbegründet sind, auf eigene Kosten ab.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Bei ausgehändigter Grüner Karte erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; die Höchstzahlung richtet sich dann nach den dortigen gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Pannenhilfe (Kfz-Schutzbrief)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Pannenhilfe ist nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern ein rechtlich selbständiger Kfz-Schutzbrief, der optional mit der Haftpflichtversicherung kombiniert werden kann (Kfz-Haftpflichtversicherung mit Schutzbriefleistungen).
Fahrerunfallschutz (FahrerPLUS)
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
FahrerPLUS ist eine rechtlich selbständige Unfallversicherung für den Fahrer (und die Insassen), die den tatsächlichen Personenschaden ersetzt, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre, begrenzt auf die für Personenschäden vereinbarte Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung; Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.
Kfz-Insassenunfallversicherung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Die Kfz-Unfallversicherung ist eine rechtlich selbständige Unfallversicherung für die Fahrzeuginsassen (Pauschal- oder Platzsystem), die Invaliditäts-, Tagegeld- und Todesfallleistungen in den im Versicherungsschein vereinbarten Höhen erbringt.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; er richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Ist die Grüne Karte ausgehändigt worden, erstreckt sich der Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; die Höchstzahlung richtet sich dann nach den dortigen gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden; Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen die Nutzung durch einen unberechtigten oder nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis befindlichen Fahrer nicht wissentlich ermöglichen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Bonus-Malus-Regeln
Die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird jährlich zum 1. Januar anhand des Schadenverlaufs des vergangenen Kalenderjahres neu vorgenommen; bei schadenfreiem Verlauf erfolgt eine Besserstufung, bei einem Schadenfall eine Rückstufung gemäß den Tabellen in Anhang 1.
Policendetails
Mallorca-Police
Erweiterte Deckung für vorübergehend gemietete Fahrzeuge im Ausland, insbesondere in Südeuropa
QuelleGeltungsbereich der Deckung
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Pflichtdeckung im EWR-Ausland und EU-Gebieten; Ausschluss für Schäden außerhalb Deutschlands bei Gebrauch im Ausland
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des VersicherersDirektregulierung der Schadensersatzansprüche
Aus den Dokumenten des Versicherers nicht feststellbar
Versicherer reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche direkt an Geschädigte; Versicherungsnehmer erhält Mitteilung
QuelleDrittquelle, nicht das Dokument des Versicherers