Verifiziertes Angebot

R+V

R+V is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the DE market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 12.05.2026T&C from 2022-07-01R+V Direktversicherung AG
Online purchase24/7 helpline

Direktzahlung

Im Schadensfall stellt R+V den Versicherungsnehmer von begründeten Schadenersatzansprüchen frei und leistet Schadenersatz in Geld. Unbegründete Forderungen werden auf Kosten von R+V abgewehrt. Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadenereignis zuerst an R+V, tritt R+V in Vorleistung, auch wenn ein anderer Haftpflichtversicherer vorrangig leistungspflichtig wäre.

Geographic scope

DE

Geographische Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; bei Grüner Karte auch genannte nichteuropäische Länder

Starting from

43 €

Alleinstellungsmerkmale

  • Alle drei Tarife bieten eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. EUR; der Premium-Tarif leistet bis zu 16 Mio. EUR je geschädigter Person – deutlich über dem gesetzlichen Mindestschutz.
  • Die Leistungsverbesserungsgarantie stellt sicher, dass alle Leistungsverbesserungen für Neuverträge automatisch und ohne Aufpreis auf bestehende Versicherungsnehmer übertragen werden.
  • Die optionale Fahrerschutz-Versicherung deckt eigene Personenschäden des Fahrers bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall auch bei selbstverschuldetem Unfall ab und schließt damit eine Lücke, die die Standard-Haftpflicht nicht abdeckt.
  • Rund-um-die-Uhr-Schadenservice und vollständige Online-Abwicklung des Vertrags einschließlich sofortiger Ausstellung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • In der KfzPolice premium gilt die Mallorca-Police für das Führen fremder Fahrzeuge auch in Deutschland; ab SF-Klasse 10 ist ein Rabattschutz zubuchbar, der nach einem Schadensfall die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindert.

Leistungsgrenzen

Personenschäden-Haftpflicht (je Schadenereignis pauschal 100 Mio. EUR, davon max. 16 Mio. EUR je geschädigte Person im Premium-Tarif)

Gedeckt

R+V stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen wegen Personenschäden (Verletzung oder Tod) frei, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. In der KfzPolice premium beträgt die Pauschaldeckungssumme 100 Mio. EUR je Schadenereignis, davon maximal 16 Mio. EUR je geschädigte Person. Unbegründete Forderungen werden auf Kosten von R+V abgewehrt; R+V verfügt über eine umfassende Regulierungsvollmacht.

Quelle

Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht (pauschal 100 Mio. EUR je Schadenereignis)

Gedeckt

R+V stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen wegen Sachschäden und reiner Vermögensschäden frei, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Die Pauschaldeckungssumme beträgt 100 Mio. EUR je Schadenereignis in allen drei Tarifen (classic, comfort, premium). Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden mit derselben Ursache gelten als ein einziges Schadenereignis.

Quelle

Rechtsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflicht (Anspruchsabwehr)

Gedeckt

Die Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen ist Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Aktiver Rechtsschutz im verkehrsrechtlichen Bereich (ohne Wartezeit) ist als separater Verkehrs-Rechtsschutz optional zubuchbar. Der Versicherungsschutz gilt in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira sowie unter bestimmten Voraussetzungen weltweit.

Quelle

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Wurde dem Versicherungsnehmer die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Haftpflichtversicherungsschutz in der KfzPolice premium auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, sofern Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des eigenen Vertrags.

Quelle

Schutzbrief (optionaler Zusatzbaustein)

Optional

Der Schutzbrief ist ein optionaler Zusatzbaustein, der organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall des versicherten Fahrzeugs bietet. Er übernimmt Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort (bis 150 EUR bei Selbstorganisation; unbegrenzt bei Beauftragung von R+V), Abschleppen, Bergung, Schlüsselnotdienst (bis 100 EUR), Mietwagen bei Unfall (bis 70 EUR/Tag, max. 7 Tage), Ausfallpauschale (35 EUR/Tag, max. 7 Tage) sowie Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise ab 50 km Entfernung. Versicherungsschutz besteht in Europa sowie den außereuropäischen Gebieten der EU. Ein SchutzbriefPlus (inklusive Auslandsschaden-Versicherung) ist ebenfalls erhältlich.

Quelle

Fahrerschutz-Versicherung (optionaler Zusatzbaustein)

Optional

Die Fahrerschutz-Versicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein in Verbindung mit der Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs (auch bei eigenem Verschulden und höherer Gewalt) bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall nach deutschem Recht ab, einschließlich Verdienstausfall, behindertengerechter Umbaumaßnahmen, Schmerzensgeld (bei mindestens 5-tägigem Krankenhausaufenthalt), Hinterbliebenenrente und Hinterbliebenengeld. Ansprüche Dritter (z. B. Sozialversicherungsträger) gegen R+V sind ausgeschlossen. Versicherungsschutz gilt in Europa sowie den außereuropäischen Gebieten der EU.

Quelle

Insassenschutz (im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden der Fahrzeuginsassen)

Gedeckt

Personenschäden der Fahrzeuginsassen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme (100 Mio. EUR pauschal, 16 Mio. EUR je geschädigte Person in der Premium-Police) mitversichert. Insassen können Ansprüche direkt gegen R+V geltend machen. Eine separate Insassen-Unfallversicherung (mit pauschalen Invaliditäts-/Todesfallleistungen) ist als Produktart im IPID erwähnt, ist jedoch nicht Bestandteil der KfzPolice premium gemäß KDP0722 AKB. Der Fahrer selbst ist für eigene Personenschäden über die Kfz-Haftpflicht nicht abgesichert – hierfür dient die optionale Fahrerschutz-Versicherung.

Quelle

Wichtige Bedingungen

territorial_scope

Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit der Internationalen Versicherungskarte (Grünen Karte) erstreckt er sich auf die dort genannten nichteuropäischen Länder (soweit nicht durchgestrichen). Die Mallorca-Police gilt in der KfzPolice premium auch in Deutschland sowie im europäischen und außereuropäischen EU-Gebiet. Schutzbrief und Fahrerschutz-Versicherung gelten ebenfalls in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU.

green_card_rules

R+V stellt auf Wunsch die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) aus. Wurde sie ausgehändigt, erstreckt sich der Haftpflichtversicherungsschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, sofern Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Versicherungsumfang entspricht mindestens dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, jedoch mindestens dem Vertragsumfang. Der Schutz beim Führen fremder Fahrzeuge (A.1.1.6, Mallorca-Police) gilt in der KfzPolice premium in den geographischen Grenzen Europas einschließlich der Bundesrepublik Deutschland sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU.

driver_restrictions

Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern gebraucht werden (Personen, die das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen). Versicherungsnehmer, Halter und Eigentümer dürfen es nicht wissentlich einem unberechtigten Fahrer überlassen. Der Fahrer benötigt die erforderliche Fahrerlaubnis für die Benutzung auf öffentlichen Wegen. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten. Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennveranstaltungen ist untersagt. In der Fahrerschutz-Versicherung muss der Fahrer zusätzlich den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt anlegen.

claim_notification_deadline

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch R+V führen kann, ist innerhalb einer Woche anzuzeigen. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen muss die Meldung innerhalb einer Woche erfolgen; bei Inanspruchnahme nach dem Umweltschadensgesetz unverzüglich. Gerichtlich geltend gemachte Ansprüche (z. B. Klage, Mahnbescheid) sind unverzüglich anzuzeigen. Ermittlungen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden sind unverzüglich mitzuteilen, auch wenn das Schadenereignis bereits gemeldet wurde. Bei Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen ist die Meldung unverzüglich in Textform zu erstatten.

bonus_malus_rules

Sowohl in der Haftpflichtversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung richtet sich der Beitrag nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), die anhand des Schadenverlaufs ermittelt wird. Die Klassen reichen von M (höchster Beitragssatz) über SF 0, SF 1/2 bis SF 55 (niedrigster Beitragssatz). Die jährliche Neueinstufung erfolgt zum 1. Januar. Schadenfreie Jahre führen zur Besserstufung, schadenbelastete Jahre zur Rückstufung gemäß der geltenden Tabelle. Ein Schadenrückkauf ist in der Haftpflichtversicherung möglich, wenn die geleistete Entschädigung 1.000 EUR nicht übersteigt und innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung erstattet wird. In der KfzPolice premium ist ein Schadenrückkauf auch in der Vollkaskoversicherung möglich. Ein optionaler Rabattschutz ist für KfzPolice comfort und premium ab SF-Klasse 10 zubuchbar und schützt einen Schaden pro Jahr vor der Rückstufung.

Where to buy

Documents

R+V KfzPolice Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) – Stand 01.07.2025

ipid

Open

R+V Kfz-Versicherung Verbraucherinformation PKW (KDP0722) – Stand 07.2022

terms_and_conditions

Open

R+V Kfz-Versicherung Verbraucherinformation (KKR0720) – Stand 07.2020

terms_and_conditions

Open

Policy specifics

Neupreisentschädigung

Wahldeckung, die bei Totalschaden die Neupreiserstattung für Pkw bis zu 30-36 Monate nach Erstzulassung vorsieht

Kasko Spezial

Erweiterte Kaskodeckung für Betriebs- und Bruchschäden, die in Standard-Vollkaskoversicherung nicht mitversichert sind

Rabattschutz

Wahldeckung, die bei einem Schadensfall die Schadenfreiheitsklasse nicht herabstuft

Werkstattservice

Bedingung, nach der Reparaturen in Partnerwerkstätten der R+V durchgeführt werden müssen

Akkumulator-Mitversicherung

Mitversicherung von Batterien und Ladetechnik bei Elektro- und Hybridfahrzeugen