Aus Quelldokumenten geprüft

BGV Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, a public-law corporation, together with its subsidiary BGV-Versicherung Aktiengesellschaft)

BGV

BGV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.

Zuletzt verifiziert am 28.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2026-04Risikoträger: BGV-Versicherung AG
Online-Abschluss24/7 Assistance

Direktzahlung

BGV reguliert begründete Ansprüche Geschädigter direkt in Geld und wehrt unbegründete Forderungen, auch der Höhe nach, auf eigene Kosten ab.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Bei Aushändigung der Internationalen Versicherungskarte (IVK) erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit nicht durchgestrichen.

Alleinstellungsmerkmale

  • Kombinierte Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, identisch in allen Tarifstufen.
  • Einzelpersonendeckung von 15 Mio. EUR je geschädigter Person, deutlich über den gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
  • Die Mallorca-Deckung ist Standardleistung und deckt Haftpflichtschäden mit Mietwagen im europäischen Ausland ohne Mehrbeitrag ab.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USV) nach dem Umweltschadensgesetz ist in allen Tarifen als Standardleistung enthalten.
  • Angebot und Vertragsabschluss sind in rund drei Minuten vollständig online möglich, inklusive sofortiger elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).

Leistungsgrenzen

Deckung für Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht

100.000.000 €

Eine kombinierte Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. EUR je Schadenereignis deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemeinsam ab; innerhalb dieser Summe ist die Entschädigung je geschädigter Person auf 15 Mio. EUR begrenzt. Identisch in den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv.

Quelle

Deckung für Sachschäden in der Kfz-Haftpflicht

100.000.000 €

Sachschäden sind innerhalb derselben kombinierten Versicherungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis mitversichert, die auch Personen- und Vermögensschäden abdeckt; ein separates Einzellimit für Sachschäden wird nicht ausgewiesen. Identisch in den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv.

Quelle

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Gedeckt

Im Rahmen des Standard-Haftpflichtschutzes wehrt BGV unbegründete oder der Höhe nach unbegründete Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab; für diese Abwehr wird kein separates Limit ausgewiesen.

Quelle

Internationale Versicherungskarte (IVK / Grüne Karte)

Gedeckt

Hat der BGV eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; die dort aufgeführten Fußnoten sind zu beachten.

Quelle

Schutzbrief - Pannen- und Unfallhilfe

Optional

Fakultativer, rechtlich eigenständiger Zusatzvertrag neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, der organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall bietet (z. B. Abschleppen bis 200 EUR bei Selbstorganisation, Pannenhilfe, Bergung, bis zu 3 Übernachtungen, Mietwagen bis 350 EUR).

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Fahrerschutzversicherung

15.000.000 €

Fakultativer Zusatzbaustein mit bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall für Personenschäden des berechtigten Fahrers beim Lenken des Fahrzeugs; ein von der Haftpflicht-Einzelpersonendeckung getrenntes Limit mit Teil-Höchstbeträgen: Schmerzensgeld bis 100.000 EUR, Verdienstausfall/Haushaltshilfe bis 4.000 EUR/Monat, behindertengerechter Umbau bis 100.000 EUR, Unterhaltsansprüche bis 2.000 EUR/Monat und Beerdigungskosten bis 7.500 EUR.

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Insassenunfallversicherung

Keine Grenze angegeben

Für dieses Kfz-Haftpflicht-Produkt wird keine eigenständige Insassenunfallversicherung angeboten; verletzte Mitfahrer werden als geschädigte Dritte im Rahmen der Haftpflicht-Versicherungssumme entschädigt.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören, sowie in den auf der Internationalen Versicherungskarte (IVK) genannten Ländern, soweit ausgehändigt.

Regeln zur Grünen Karte

Hat der BGV eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; die dort aufgeführten Fußnoten sind zu beachten.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Verwendungszweck, nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und nicht von einer wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss fahruntüchtigen Person genutzt werden.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen; eine Meldung bei der 24-Stunden-Notrufzentrale gilt als Schadenanzeige für den Schutzbrief und die anderen für dasselbe Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungsarten.

Bonus-Malus-Regeln

Die Beiträge richten sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System mit Klassen von M bis 45; bei schadenfreiem Verlauf erfolgt eine Besserstufung um eine Klasse pro Jahr, bei einem oder mehreren Schäden eine Rückstufung nach festen Tabellen; ein fakultativer Rabattschutz kann die Rückstufung bei einem Schaden pro Versicherungsjahr verhindern.

Wo kaufen

Dokumente

Verbraucherinformation und Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2026), inkl. eingebettetem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Versicherungsbedingungen

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Leistungsübersicht Kfz-Versicherung (Basis/Klassik/Exklusiv)

Leistungsübersicht

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Offizielle Produktseite

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Einzelpersonendeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Maximaldeckung je geschädigter Person in der Kfz-Haftpflichtversicherung

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Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Gesamtversicherungssumme für alle Arten von Drittschäden

Quelle

Mallorca-Police - Versicherungsschutz bei Mietwagen

Erweiterung des Versicherungsschutzes auf gemietete Fahrzeuge im Ausland

Quelle

Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Versicherungsschutz für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers

Quelle

Räumlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz gilt in EU-Ländern und im Ausland gemäß Versicherungsschein

Quelle

Pflichten des Versicherungsnehmers

Pünktliche Beitragszahlung, korrekte Angaben, Schadenmeldung, Verzicht auf Alkohol/Drogen

Quelle

Schadensregulierungsverfahren

Begründete Ansprüche werden in Geld reguliert; unbegründete Ansprüche werden abgewehrt

Quelle

Vertragsbeginn und Geltung

Vertrag entsteht durch Versendung des Versicherungsscheins; Schutz beginnt mit dem in der Police festgelegten Datum

Quelle