BGV Badische Versicherungen (Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, a public-law corporation, together with its subsidiary BGV-Versicherung Aktiengesellschaft)
BGV
BGV is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
BGV reguliert begründete Ansprüche Geschädigter direkt in Geld und wehrt unbegründete Forderungen, auch der Höhe nach, auf eigene Kosten ab.
Geografischer Geltungsbereich
Europa und Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Bei Aushändigung der Internationalen Versicherungskarte (IVK) erstreckt sich der Schutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit nicht durchgestrichen.
Alleinstellungsmerkmale
- Kombinierte Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, identisch in allen Tarifstufen.
- Einzelpersonendeckung von 15 Mio. EUR je geschädigter Person, deutlich über den gesetzlichen Mindestversicherungssummen.
- Die Mallorca-Deckung ist Standardleistung und deckt Haftpflichtschäden mit Mietwagen im europäischen Ausland ohne Mehrbeitrag ab.
- Die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USV) nach dem Umweltschadensgesetz ist in allen Tarifen als Standardleistung enthalten.
- Angebot und Vertragsabschluss sind in rund drei Minuten vollständig online möglich, inklusive sofortiger elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Leistungsgrenzen
Deckung für Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht
100.000.000 €
Eine kombinierte Versicherungssumme von bis zu 100 Mio. EUR je Schadenereignis deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemeinsam ab; innerhalb dieser Summe ist die Entschädigung je geschädigter Person auf 15 Mio. EUR begrenzt. Identisch in den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv.
Deckung für Sachschäden in der Kfz-Haftpflicht
100.000.000 €
Sachschäden sind innerhalb derselben kombinierten Versicherungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis mitversichert, die auch Personen- und Vermögensschäden abdeckt; ein separates Einzellimit für Sachschäden wird nicht ausgewiesen. Identisch in den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Im Rahmen des Standard-Haftpflichtschutzes wehrt BGV unbegründete oder der Höhe nach unbegründete Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab; für diese Abwehr wird kein separates Limit ausgewiesen.
Internationale Versicherungskarte (IVK / Grüne Karte)
Gedeckt
Hat der BGV eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; die dort aufgeführten Fußnoten sind zu beachten.
Schutzbrief - Pannen- und Unfallhilfe
Optional
Fakultativer, rechtlich eigenständiger Zusatzvertrag neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, der organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall bietet (z. B. Abschleppen bis 200 EUR bei Selbstorganisation, Pannenhilfe, Bergung, bis zu 3 Übernachtungen, Mietwagen bis 350 EUR).
Fahrerschutzversicherung
15.000.000 €
Fakultativer Zusatzbaustein mit bis zu 15 Mio. EUR je Schadenfall für Personenschäden des berechtigten Fahrers beim Lenken des Fahrzeugs; ein von der Haftpflicht-Einzelpersonendeckung getrenntes Limit mit Teil-Höchstbeträgen: Schmerzensgeld bis 100.000 EUR, Verdienstausfall/Haushaltshilfe bis 4.000 EUR/Monat, behindertengerechter Umbau bis 100.000 EUR, Unterhaltsansprüche bis 2.000 EUR/Monat und Beerdigungskosten bis 7.500 EUR.
Insassenunfallversicherung
Keine Grenze angegeben
Für dieses Kfz-Haftpflicht-Produkt wird keine eigenständige Insassenunfallversicherung angeboten; verletzte Mitfahrer werden als geschädigte Dritte im Rahmen der Haftpflicht-Versicherungssumme entschädigt.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören, sowie in den auf der Internationalen Versicherungskarte (IVK) genannten Ländern, soweit ausgehändigt.
Regeln zur Grünen Karte
Hat der BGV eine Internationale Versicherungskarte (IVK) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind; die dort aufgeführten Fußnoten sind zu beachten.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Verwendungszweck, nur von einem berechtigten Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und nicht von einer wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss fahruntüchtigen Person genutzt werden.
Frist zur Schadenmeldung
Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen; eine Meldung bei der 24-Stunden-Notrufzentrale gilt als Schadenanzeige für den Schutzbrief und die anderen für dasselbe Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungsarten.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beiträge richten sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System mit Klassen von M bis 45; bei schadenfreiem Verlauf erfolgt eine Besserstufung um eine Klasse pro Jahr, bei einem oder mehreren Schäden eine Rückstufung nach festen Tabellen; ein fakultativer Rabattschutz kann die Rückstufung bei einem Schaden pro Versicherungsjahr verhindern.
Wo kaufen
Dokumente
Verbraucherinformation und Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2026), inkl. eingebettetem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Versicherungsbedingungen
Leistungsübersicht Kfz-Versicherung (Basis/Klassik/Exklusiv)
Leistungsübersicht
Offizielle Produktseite
Sonstiges Dokument
Policendetails
Einzelpersonendeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Maximaldeckung je geschädigter Person in der Kfz-Haftpflichtversicherung
QuelleVersicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Gesamtversicherungssumme für alle Arten von Drittschäden
QuelleMallorca-Police - Versicherungsschutz bei Mietwagen
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf gemietete Fahrzeuge im Ausland
QuelleVersicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Versicherungsschutz für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Fahrers
QuelleRäumlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz gilt in EU-Ländern und im Ausland gemäß Versicherungsschein
QuellePflichten des Versicherungsnehmers
Pünktliche Beitragszahlung, korrekte Angaben, Schadenmeldung, Verzicht auf Alkohol/Drogen
QuelleSchadensregulierungsverfahren
Begründete Ansprüche werden in Geld reguliert; unbegründete Ansprüche werden abgewehrt
QuelleVertragsbeginn und Geltung
Vertrag entsteht durch Versendung des Versicherungsscheins; Schutz beginnt mit dem in der Police festgelegten Datum
Quelle