Aus Quelldokumenten geprüft

CosmosDirekt (Cosmos Lebensversicherungs-AG and Cosmos Versicherung AG)

CosmosDirekt

CosmosDirekt is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2025-09Risikoträger: Cosmos Versicherung AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

Bei berechtigten Haftpflichtansprüchen zahlt CosmosDirekt den geschädigten Dritten die Entschädigung direkt in Geld aus. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.

Geografischer Geltungsbereich

Deutschland

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union. In Russland und der Türkei gilt der Schutz nur im europäischen Teil. Im Ausland gemietete Fahrzeuge sind über die Mallorca-Police mitversichert.

Alleinstellungsmerkmale

  • Pauschale Haftungsdeckung von 100 Millionen Euro pro Schadenereignis, deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung in Deutschland, mit einer Höchstgrenze von 12 Millionen Euro pro Person.
  • Die Mallorca-Police für im Ausland gemietete Fahrzeuge ist automatisch und ohne Mehrbeitrag enthalten.
  • Technikneutraler Versicherungsschutz, der ausdrücklich auch Schäden durch automatisiertes/autonomes Fahren, fehlerhafte Software-Updates, Sensorausfälle oder das Hacken vernetzter Fahrzeuge umfasst.
  • Der optionale Rabattschutz verhindert bei bis zu drei Schäden eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
  • Barrierefreier Online-Antrag nach dem „2-Sinne-Prinzip“ mit Screenreader-Unterstützung.

Leistungsgrenzen

Personenschäden – Haftpflicht

100.000.000 €

Pauschale Haftungsdeckung von bis zu 100 Millionen Euro pro Schadenereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen, mit einer Höchstgrenze von 12 Millionen Euro pro geschädigter Person.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Sachschäden – Haftpflicht

100.000.000 €

Sachschäden sind innerhalb derselben pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro pro Schadenereignis mitversichert, die auch Personen- und Vermögensschäden umfasst.

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Verkehrs-Rechtsschutz (Abwehrkosten)

1.000.000 €

Im Rahmen der Kfz-Haftpflicht wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab (ohne feste Summe). Als separater optionaler Baustein bietet die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz bis 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall; Voraussetzung ist ein bestehender oder gleichzeitig abgeschlossener Kfz-Haftpflichtvertrag bei CosmosDirekt.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Sofern CosmosDirekt eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt hat, erstreckt sich der Kfz-Haftpflichtschutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des Vertrags.

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Schutzbrief-Versicherung (Pannenhilfe)

Optional

Optionaler Zusatzbaustein mit Pannenhilfe rund um die Uhr im In- und Ausland, u. a. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (bis 300 Euro), Abschleppen (bis 300 Euro), Bergung, Mietwagen (bis 70 Euro/Tag, max. 7 Tage) und Übernachtungskosten (bis 85 Euro/Nacht, max. 3 Nächte). Nur für Pkw, Krafträder über 125 ccm und Campingfahrzeuge bis 4.000 kg abschließbar.

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Fahrerschutz-Versicherung

12.000.000 €

Optionaler Baustein, der den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers so ersetzt, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig. Die Leistung ist auf die in der verbundenen Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Personenschaden-Summe begrenzt (bis 12 Millionen Euro pro geschädigter Person). Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für den Pkw bei CosmosDirekt.

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Fahrerschutz-Versicherung für Insassen

12.000.000 €

Die gleiche optionale Fahrerschutz-Versicherung deckt auch unfallbedingte Personenschäden berechtigter Insassen des versicherten Pkw ab, begrenzt auf die in der verbundenen Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Personenschaden-Summe (bis 12 Millionen Euro pro geschädigter Person).

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Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union. In Russland und der Türkei gilt der Schutz nur im europäischen Teil. Im Ausland (außerhalb Deutschlands, bis zu 6 Wochen) vorübergehend gemietete Fahrzeuge sind über die Mallorca-Police mitversichert, sofern keine eigene Haftpflichtversicherung für das Mietfahrzeug besteht.

Regeln zur Grünen Karte

Wurde eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Kfz-Haftpflichtschutz auf die darauf genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder; maßgeblich ist der höhere Umfang aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz des Besuchslandes oder dem Vertragsumfang.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur mit der erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis geführt werden und nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mitteln. Ein Verstoß kann zum Wegfall oder zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen, in der Kfz-Haftpflicht begrenzt auf höchstens 5.000 Euro pro Person.

Frist zur Schadenmeldung

Der Versicherungsnehmer muss jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen; die Einschaltung von Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Bonus-Malus-Regeln

Der Beitrag richtet sich nach dem Schadenfreiheitsklassen-System (SF): Ein schadenfreies Jahr führt zu einer Besserstufung (niedrigerer Beitragssatz), ein schadenbelastetes Jahr zu einer Rückstufung nach festen Tabellen, deren Umfang von der Anzahl der Schäden abhängt. Ein optionaler Rabattschutz (ab SF-Klasse 4 im Comfort-Tarif) verhindert bei bis zu drei Schäden während seiner Laufzeit eine Rückstufung.

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), gültig ab September 2025

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), gültig ab September 2022

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), gültig ab September 2021

Versicherungsbedingungen

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Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (VIB) – Kfz-Versicherung

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Produktinformationsblatt (PIB) – Kfz-Versicherung

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Informationen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Kfz-Versicherung (BF KFZ)

Sonstiges Dokument

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Policendetails

Haftungsdeckung

Maximale pauschale Haftungsdeckung von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zusammen

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Deckung für im Ausland gemiete Fahrzeuge

Versicherungsschutz für Schäden, die mit einem im Ausland gemieteten Fahrzeug verursacht werden, sofern keine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für das Mietfahrzeug besteht

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Unfälle mit Tieren aller Art

Unfälle mit Tieren aller Art sind im Basis-Schutz inbegriffen

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Versicherte Personen in der Kfz-Haftpflicht

Versicherte Personen sind der Fahrzeughalter, der Eigentümer, der Fahrer, der Beifahrer, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemäß Ziffer A.1.2 der AKB

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Schadensabwicklung und Abwehrverfahren

Der Versicherer prüft die Berechtigung erhobener Schadenersatzansprüche, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Bei Verhandlungen übernimmt der Versicherer die Gerichts- und Anwaltskosten

QuelleQuelle nicht mehr erreichbar

Vorläufiger Versicherungsschutz

Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird vorläufiger Schutz nur in der Kfz-Haftpflicht gewährt. Bei Pkw gilt dabei der Basis-Schutz. Der Versicherungsschutz wird nach Zahlung des ersten Beitrags endgültig

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Nicht versicherte Schäden in der Kfz-Haftpflicht

Ausgeschlossen sind: vorsätzliche und widerrechtliche Schadensverursachung; Schäden bei Motorsportveranstaltungen; reine Vermögensschäden; Schäden an transportierter Ware; Schäden aus Betriebs- oder Berufstätigkeit; Schäden bei Nichterfüllung von Liefer- oder Beförderpflichten

Quelle

Quellen