GVV-Kommunalversicherung VVaG (Mutual Insurance Association)
GVV Direkt
GVV Direkt is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.
Direktzahlung
Im Tarif BASIS bzw. mit dem Baustein 'Werkstatt Direkt' übernimmt GVV Direkt die Werkstattwahl, vermittelt den Reparaturauftrag und trägt die Reparaturkosten direkt; zudem wird bei Bedarf der Fahrzeugtransport zur Werkstatt organisiert und bezahlt, mit 6 Jahren Garantie auf die Reparatur.
Geografischer Geltungsbereich
Deutschland, mit Haftpflichtdeckung im europäischen Geltungsbereich im Rahmen des Grüne-Karte-Systems
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und über das Grüne-Karte-Abkommen in allen EWR-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und dem Vereinigten Königreich; Russland, Weißrussland und der Iran sind derzeit ausgeschlossen; der europäische Teil der Türkei kann eingeschlossen werden, der asiatische Teil nur für 3 Monate ab Ausstellung.
Alleinstellungsmerkmale
- Haftpflichtdeckung bis zu 100 Millionen Euro pro Schadensfall, weit über den gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Deutschland.
- Als Direktversicherer ohne Außendienst wirbt GVV Direkt mit Jahresbeiträgen, die bis zu 10 % günstiger sind als bei anderen Versicherern.
- Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst erhalten einen automatischen Beitragsnachlass auf die Kfz-Haftpflicht- und Kaskotarife.
- Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird sofort online direkt nach Abschluss der Versicherung ausgestellt.
- GVV Direkt wurde im Vergleich von Focus Money 2025 unter deutschen Direktversicherern mit „Beste Kunden-Hotline" ausgezeichnet.
Leistungsgrenzen
Haftpflicht für Personenschäden
100.000.000 €
Die Haftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten ist bis zu 100 Millionen Euro pro Schadensfall versichert, wobei bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person abgesichert sind.
Haftpflicht für Sachschäden
100.000.000 €
Die Haftpflicht für Sachschäden Dritter ist innerhalb der gleichen Gesamtversicherungssumme von 100 Millionen Euro pro Schadensfall wie Personen- und Vermögensschäden abgedeckt.
Rechtsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung
Aus den geprüften Dokumenten nicht feststellbar
Es lag keine offizielle GVV-Direkt-Quelle vor, die den Umfang des passiven Rechtsschutzes (Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter) innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung beschreibt.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte
Gedeckt
Die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) wird als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für Reisen in die Länder des Grüne-Karte-Abkommens bereitgestellt.
Pannen- und Unfallhilfe (Autoschutzbrief)
Optional
Pannenhilfe, Abschleppdienst, Mietwagen oder Hotelübernachtung nach Panne oder Unfall sind als separat abschließbarer Zusatzbaustein (Autoschutzbrief) erhältlich und nicht im Basis-Haftpflichtschutz enthalten.
Fahrerschutzversicherung
15.000.000 €
Ein optionaler Zusatzbaustein Fahrerschutzversicherung deckt eigene Personenschäden des Fahrers bei einem selbstverschuldeten Unfall (eine Lücke, die die Kfz-Haftpflicht nicht schließt) bis zu 15 Millionen Euro pro Schadensfall, einschließlich Kosten wie Verdienstausfall.
Kfz-Unfallversicherung
20.000 € – 80.000 €
Ein optionaler Zusatzbaustein Kfz-Unfallversicherung zahlt Fahrer und allen Mitfahrenden unabhängig vom Verschulden eine einmalige Leistung, wählbar zwischen 20.000 Euro bei Tod / 40.000 Euro bei Invalidität, 30.000 Euro bei Tod / 60.000 Euro bei Invalidität oder 40.000 Euro bei Tod / 80.000 Euro bei Invalidität.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Kfz-Haftpflichtschutz gilt in Deutschland und über das Grüne-Karte-Abkommen im gesamten EWR sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und dem Vereinigten Königreich; Russland, Weißrussland und der Iran sind derzeit ausgeschlossen; der europäische Teil der Türkei kann auf Wunsch eingeschlossen werden, der asiatische Teil nur für 3 Monate ab Ausstellung der Karte.
Regeln zur Grünen Karte
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte) weist den gültigen Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland nach; der Schutz für ein bestimmtes Land gilt nur, wenn dessen Länderkürzel auf der Karte nicht durchgestrichen ist, und Versicherungsnehmer sollten vor Reisen in Länder außerhalb des Standardgeltungsbereichs eine Erweiterung beantragen.
Frist zur Schadenmeldung
Versicherungsnehmern wird empfohlen, Unfälle umgehend zu melden, z. B. über das Online-Schadenformular, und sich bei unbekanntem Versicherer der Gegenseite an den „Zentralruf der Autoversicherer“ zu wenden; eine konkrete Frist in Tagen wird in den verfügbaren Quellen nicht genannt.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beiträge richten sich nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Versicherungsnehmers, die sich nach schadenfreien Jahren verbessert und über den optionalen Zusatzbaustein Rabattschutz vor einer Rückstufung geschützt werden kann.
Policendetails
Haftpflichtdeckung
Deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten bis zu 100 Millionen Euro pro Schadensfall ab, davon bis zu 15 Millionen Euro für Personenschäden
QuelleKaskoversicherung
Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, einschließlich Feuer, Diebstahl, Unfallschäden, Tierschäden und Elementarschäden. Produktvarianten umfassen Teilkasko und Vollkasko mit unterschiedlichen Leistungsumfängen
QuelleNeuwert- bzw. Kaufpreisentschädigung
Gewährt Entschädigung zum Neupreis oder Kaufpreis des Fahrzeugs für einen festgelegten Zeitraum nach Erstzulassung oder Kauf
QuelleTierschadendeckung
Deckt Schäden durch Tiervorfälle ab, einschließlich Tierbisse und damit verbundener Folgeschäden
QuelleOptionale Zusatzdeckungen
Verschiedene optionale Versicherungsmodule erhältlich, einschließlich Autoschutzbrief, Rabattschutz, Fahrerschutzversicherung und Kfz-Unfallversicherung
QuelleWerkstattbindung
In der Grunddeckung müssen Versicherungsnehmer für Reparaturen nach einem Schadensfall die designierten GVV-Partnerwerkstätten nutzen. Dies ist eine Standardbedingung in allen Tarifen
QuelleMindestalter des Fahrers
Versicherungsschutz gilt nur für Fahrer, die das 25. Lebensjahr vollendet haben
QuelleVerkehrstauglichkeitspflicht des Fahrzeugs
Versicherungsnehmer müssen sicherstellen, dass das versicherte Fahrzeug in verkehrstauglichem Zustand ist und die erforderliche jährliche Hauptuntersuchung (HU) gültig ist
QuelleFälligkeit des Versicherungsbeitrags
Versicherungsschutz beginnt nur nach Zahlungseingang des ersten Beitrags bei GVV und nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn
QuelleQuellen
- https://gvv-direkt.de/produkte/kfz-versicherung/autoversicherung
- https://gvv-direkt.de/produkte/kfz-versicherung/autoversicherung/autoschutzbrief
- https://gvv-direkt.de/produkte/kfz-versicherung/autoversicherung/fahrerschutzversicherung
- https://gvv-direkt.de/produkte/kfz-versicherung/autoversicherung/kfz-unfallversicherung
- https://gvv-direkt.de/versicherungs-ratgeber/fahrzeuge-und-mobilitaet/infos-gruene-versicherungskarte
- https://www.kfz-versicherung.co/gvv/