Hannoversche Lebensversicherung AG
Hannoversche
Hannoversche is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and 24/7 assistance.
Direktzahlung
Schäden können über den VHV Schadenservice PLUS mit DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten abgewickelt werden, inklusive direkter Abrechnung zwischen Versicherer und Werkstatt, kostenlosem Abschleppen und Ersatzfahrzeug sowie 6 Jahren Reparaturgarantie; bei Wahl einer Nicht-Partnerwerkstatt wird der Erstattungsanspruch um 15 % der Reparaturkosten (max. 1.500 EUR) reduziert.
Geografischer Geltungsbereich
Europa sowie außereuropäische Gebiete der Europäischen Union
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der EU; bei Aushändigung einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz auch auf dort genannte nichteuropäische Länder, soweit nicht durchgestrichen.
Startpreis
5 €
Richtwert — Preisannahmen nicht angegeben
Alleinstellungsmerkmale
- Optionale Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bis 15 Mio. EUR je geschädigter Person), deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung.
- Automatischer Neupreis- bzw. Kaufpreisersatz bei Totalschaden/Diebstahl innerhalb von 24 Monaten (36 Monate im EXKLUSIV-Paket) – über dem Marktstandard.
- Leistungs-Update-Garantie: Künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für Bestandskunden, ohne Mehrkosten.
- Der VHV Schadenservice PLUS bietet eine 24-Stunden-Schadenhotline, DEKRA-geprüfte Partnerwerkstätten mit Direktabrechnung, kostenloses Abschleppen/Ersatzfahrzeug und 6 Jahre Reparaturgarantie.
- Von Finanztest mit einem Beitragsniveau bewertet, das weit besser als der Durchschnitt ist.
Leistungsgrenzen
Personenschäden-Haftpflicht
15.000.000 €
Ersatz von Personenschäden Dritter bis zu 15 Mio. EUR je geschädigter Person, innerhalb einer pauschalen Gesamtdeckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis, die mit Sach- und Vermögensschäden geteilt wird.
Sach- und Vermögensschäden-Haftpflicht
100.000.000 €
Pauschale Deckungssumme von 100 Mio. EUR je Schadenereignis für Sach- und reine Vermögensschäden Dritter, kombiniert mit dem Sublimit für Personenschäden innerhalb derselben Gesamtgrenze; alternativ ist auch die gesetzliche Mindestdeckung wählbar.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Gedeckt
Der Versicherer wehrt unbegründete oder teilweise unbegründete Ansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer auf eigene Kosten ab und ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren; ein ausdrücklicher Höchstbetrag ist in den Bedingungen nicht genannt. Optional ist zusätzlich eine separate Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit unbegrenzter Versicherungssumme abschließbar.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Gedeckt
Sofern ausgehändigt, erstreckt die Internationale Versicherungskarte den Kfz-Haftpflichtschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; in einigen Ländern besteht Vorlagepflicht.
Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe)
Optional
Nur in Schutzbrief
Optionaler Zusatzbaustein (nicht bei gesetzlicher Mindestdeckung), der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft vor Ort (bis 250 EUR), Abschleppen (bis 400 EUR bei Pkw/Kraftrad, bis 1.500 EUR bei Campingfahrzeugen/Wohnwagen), Bergung, Mietwagen (bis 85 EUR/Tag, max. 7 Tage), Übernachtung (bis 100 EUR/Nacht, max. 3 Nächte) sowie weitere Hilfeleistungen bei Panne, Unfall, Krankheit oder Diebstahl im In- und Ausland umfasst.
Fahrerschutz
Optional
Nur in Fahrerschutz
Optionaler Zusatzbaustein, der ausschließlich den berechtigten Fahrer bei Personenschäden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld) durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs absichert, so als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre; die Leistungshöhe entspricht der vereinbarten Personenschäden-Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung und ist bei gesetzlicher Mindestdeckung nicht verfügbar.
Insassen-Unfallversicherung
Keine Grenze angegeben
In den geprüften Quellen wurde kein eigenständiges Insassen-Unfallversicherungsprodukt losgelöst von der Haftpflicht oder dem Fahrerschutz gefunden.
Wichtige Bedingungen
Räumlicher Geltungsbereich
Der Kfz-Haftpflichtschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen EU-Gebieten; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang des deutschen Vertrags.
Regeln zur Grünen Karte
Wurde eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Kfz-Haftpflichtschutz auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnung nicht durchgestrichen ist; teilweise besteht Vorlagepflicht.
Fahrerbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von einer Person mit der erforderlichen Fahrerlaubnis geführt werden; das Führen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, die die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigen, ist untersagt, und Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer dürfen dies nicht wissentlich zulassen.
Frist zur Schadenmeldung
Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen; Ermittlungen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder anderen Behörden sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Bonus-Malus-Regeln
Die Beitragsberechnung folgt dem gesetzlich vorgesehenen Schadenfreiheitsklassen-System (SF-Klassen) auf Basis des Schadenverlaufs in Haftpflicht und Vollkasko; die Klassen reichen von M/S/0 bis SF 50, mit Höherstufung nach schadenfreien Jahren und Rückstufung nach Schadenfällen. Ab SF-Klasse 3 kann optional ein Rabattschutz gegen Mehrbeitrag abgeschlossen werden, der einen rückstufungsrelevanten Schaden pro Versicherungsjahr von der Rückstufung ausnimmt.
Dokumente
Verbraucherinformation und Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2015) inkl. Kfz-Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Versicherungsbedingungen
Kfz-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (enthalten in der Verbraucherinformation, Seiten 7–8)
IPID
Beigefügte Verbraucherinformation und Bedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (NRV 2011 PLUS), angeboten in Kooperation mit der NRV
Sonstiges Dokument
Download-Center für aktuelle Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter
Sonstiges Dokument
Policendetails
Neupreis-Garantie
Bei Diebstahl oder Totalschaden des versicherten Fahrzeugs wird der vollständige Neupreis ersetzt, wenn der Wagen nicht älter als 24 Monate und im Erstbesitz ist
QuelleKaufpreis-Ersatz für Gebrauchtwagen
Bei Gebrauchtwagen erhalten Sie nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Kaufpreis
QuelleWerkstattbindungs-Rabatt
15 Prozent Rabatt auf den Kaskobeitrag bei Werkstattbindung beim Versicherungsabschluss
QuelleElementarschäden ohne Rückstufung
Bei Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder herabstürzende Schnee- und Eismassen wird bereits in der Teilkasko gezahlt, ohne dass eine Rückstufung erfolgt
QuelleLeistungs-Update-Garantie
Versicherte profitieren ohne zusätzliche Kosten von stetiger Weiterentwicklung der Produkte
QuelleMallorca-Police
Absicherung für Versicherter oder Ehepartner bei Fahren von fremdem versicherungspflichtigem Fahrzeug im Urlaub
QuelleGAP-Deckung
Deckt das Risiko einer Restforderung aus Finanzierungs-/Leasingvertrag ab, wenn Fahrzeug gestohlen oder Totalschaden ist
QuelleVerkehrs-Rechtsschutzversicherung
Optionale Versicherung die Kosten von juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen übernimmt
QuelleKurzschluss-Überspannungsschaden-Versicherung
Versichert sind Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzende Aggregate bis 10.000 Euro (im EXKLUSIV-Paket bis 20.000 Euro)
QuelleTierbiss-Versicherung
Versichert sind Reparaturkosten bei Schäden durch Tierbisse jeder Art, inklusive Folgeschäden
QuelleFahrzeugzubehör und Sonderausstattungs-Versicherung
Serienmäßig oder nachträglich eingebaute Sonderausstattungen automatisch mitversichert bis zur Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 Euro
QuelleFährschiff-Transportversicherung
Versichert ist das Fahrzeug bei Transport auf Fährschiff bei Seenot
QuelleDiebstahl-bedingte Fahrzeugschäden durch Entwendung von Fahrzeuginhalten
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Entwendung nicht mitversicherten Fahrzeuginhalts
QuelleSchadenfreiheitsklassen-System (SF-Klassen)
Gesetzlich vorgeschriebenes SF-Klassensystem; jeder SF-Klasse sind Prozentwerte (Beitragssätze) zugeordnet, die Versicherer frei bestimmen
QuelleUnterbrechungsregeln des Versicherungsschutzes
Versicherung unterbrochen bei Fahrzeugstilllegung oder -verkauf; beträgt Unterbrechung höchstens 6 Monate, wird Schadenverlauf übernommen als wäre kein Unterbruch
QuelleAnerkannte ausländische Fahrerlaubnisse
Fahrerlaubnisse von EWR-Mitgliedstaaten oder gleichgestellte Lizenzen sind anerkannt
QuelleVersicherungsschutz nach längerer Unterbrechung
Bei Unterbrechung länger als 6 Monate wird Schadenverlauf nicht übernommen, Neueinstufung notwendig
QuelleGeltungsbereich und Grüne Versicherungskarte
Versicherungsschutz garantiert in Europa und außereuropäischen EU-Gebieten; Grüne Karte teilweise erforderlich
QuelleNur für Privatpersonen
Kfz-Versicherungen werden aktuell nur Privatpersonen angeboten, nicht an Unternehmen
QuelleNur Online-Vertrieb
Kommunikation und Angebotserstellung erfolgt ausschließlich online über das Internet
QuelleKündigungsfristen und -termine
Ordentliche Kündigung einen Monat vor Ablauf möglich, regelmäßig zum 30. November; Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall oder Beitragserhöhung
Quelle