Aus Quelldokumenten geprüft

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Directorate for Germany (part of the Helvetia Baloise Group)

Helvetia

Helvetia is a Kfz-Haftpflichtversicherung for the Germany market with online purchase and limited assistance availability.

Zuletzt verifiziert am 27.08.2026Gepruft von: Boleron EUVersicherungsbedingungen: 2024-11-01Risikoträger: Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
Online-Abschluss

Direktzahlung

Helvetia reguliert Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden direkt gegenüber dem geschädigten Dritten anstatt den Versicherungsnehmer zu erstatten, wie es das deutsche Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsrecht vorschreibt; Helvetia ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren, und wehrt unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab.

Geografischer Geltungsbereich

Europa und außereuropäische Gebiete der Europäischen Union

Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören; der Umfang richtet sich nach dem im Besuchsland vorgeschriebenen Mindestschutz oder dem Umfang des eigenen Vertrags, je nachdem was höher ist. Bei Ausgabe der internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erstreckt sich der Schutz zusätzlich auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder.

Alleinstellungsmerkmale

  • Standardmäßige Versicherungssumme von pauschal 100 Mio. Euro in der Kfz-Haftpflicht, mehr als das 13-Fache der gesetzlichen Mindestdeckung von 7,5 Mio. Euro für Personenschäden.
  • Die Leistungs-Update-Garantie überträgt künftige Leistungsverbesserungen automatisch und ohne Mehrbeitrag auf bestehende Kunden (nur im Komfortschutz).
  • Der Komfortschutz verzichtet auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei der Schadenregulierung, außer bei Trunkenheit/Drogenkonsum oder grob fahrlässig ermöglichtem Fahrzeugdiebstahl.
  • Beinhaltet im Komfortschutz die sogenannte Mallorca-Police, die den Haftpflichtschutz für im Ausland gemietete Fahrzeuge des Versicherungsnehmers oder Ehepartners für bis zu einen Monat kostenlos erweitert.
  • Deckt bis zu 50.000 Euro pro Versicherungsjahr für Schäden, die der Versicherungsnehmer an einem eigenen weiteren versicherten Fahrzeug verursacht, bei nur 500 Euro Selbstbehalt je Schadenfall.

Leistungsgrenzen

Personenschäden (Haftpflicht)

100.000.000 €

Die Standard-Versicherungssumme der Kfz-Haftpflicht von Helvetia beträgt pauschal 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, begrenzt auf 15 Mio. Euro je geschädigte Person. Die konkrete Versicherungssumme des jeweiligen Vertrags ergibt sich aus dem Versicherungsschein; darüber hinausgehende Ansprüche richten sich nach dem deutschen Pflichtversicherungsrecht.

Quelle

Sachschäden (Haftpflicht)

100.000.000 €

Sachschäden fallen unter dieselbe pauschale Versicherungssumme von 100 Mio. Euro wie Personen- und Vermögensschäden (eine gemeinsame Summe, keine zusätzliche gesonderte Deckung). Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Sachschäden in Deutschland beträgt 1,2 Mio. Euro.

Quelle

Rechtsschutz/Abwehr unbegründeter Ansprüche

Gedeckt

Sind gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt Helvetia diese auf eigene Kosten ab, auch wenn sie nur der Höhe nach unbegründet sind, und ist bevollmächtigt, Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmers zu erfüllen oder abzuwehren. Für diese Abwehrverpflichtung ist in den Bedingungen keine gesonderte Summenbegrenzung genannt.

Quelle

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Gedeckt

Sofern Helvetia die internationale Versicherungskarte ausgehändigt hat, erstreckt sich der Haftpflichtschutz auch auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder, im Umfang des im Besuchsland vorgeschriebenen Versicherungsschutzes oder des eigenen Vertragsumfangs, je nachdem was höher ist.

Quelle

Autoschutzbrief (Pannenhilfe)

Optional

Optionaler Baustein ('Autoschutzbrief'), der nur zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Risikoträger dieser Deckung ist die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und nicht Helvetia selbst. Er umfasst Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Fahrzeugunterstellung, Ersatzmobilität, Übernachtung sowie medizinische Hilfe/Rücktransport, jeweils bis zu einzeln festgelegten Höchstbeträgen (z. B. 200 Euro bei selbst organisierter Pannenhilfe, 600 Euro für bis zu 7 Tage Mietwagen).

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Fahrerschutzversicherung

100.000.000 €

Optionale Deckung für Personenschäden oder Tod des Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs, nur zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Pkw, Lieferwagen oder Wohnmobil abschließbar. Helvetia leistet, als wäre ein Dritter schadenersatzpflichtig, bis zu einer Versicherungssumme von pauschal 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, begrenzt auf 15 Mio. Euro je geschädigte Person.

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Kfz-Unfallversicherung (Insassenunfall)

Optional

Optionale, eigenständige Unfallversicherung für Fahrzeuginsassen (Pauschal- oder Platzsystem) mit Leistungen für Invalidität, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Todesfall. Die konkreten Versicherungssummen werden individuell vereinbart und sind dem Versicherungsschein zu entnehmen; in den Bedingungen ist kein fester Betrag genannt.

Quelle

Wichtige Bedingungen

Räumlicher Geltungsbereich

Der Haftpflichtschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten der Europäischen Union, im Umfang des im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Schutzes oder des eigenen Vertragsumfangs, je nachdem was höher ist.

Regeln zur Grünen Karte

Sofern ausgehändigt, erweitert die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) den Schutz auf die dort genannten, nicht durchgestrichenen außereuropäischen Länder, im Umfang des Besuchslandes oder des eigenen Vertrags, je nachdem was höher ist.

Fahrerbeschränkungen

Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Zweck und nur von einem berechtigten Fahrer mit erforderlicher Fahrerlaubnis genutzt werden; es darf nicht von einer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Person gefahren werden, auch nicht bei nicht genehmigten Rennen. Vorsätzliche Pflichtverletzungen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes; bei grober Fahrlässigkeit kann Helvetia die Leistung anteilig kürzen, wobei die Kürzung in der Kfz-Haftpflicht gegenüber Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen auf 5.000 Euro begrenzt ist und die gesetzlichen Mindestversicherungssummen weiterhin gelten.

Frist zur Schadenmeldung

Jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, ist Helvetia innerhalb einer Woche anzuzeigen; werden außergerichtlich Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht, ist dies ebenfalls innerhalb einer Woche nach Erhebung des Anspruchs mitzuteilen.

Bonus-Malus-Regeln

Die Prämie richtet sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt-System mit Klassen von M/0 bis SF 45; neue Verträge beginnen in der Regel in SF-Klasse 0 (bzw. unter bestimmten Voraussetzungen in SF ½ im Komfortschutz), werden jährlich zum 1. Januar anhand des Schadenverlaufs des Vorjahres neu eingestuft, steigen bei schadenfreiem Verlauf um eine Klasse und werden bei gemeldeten Schäden um mehrere Klassen zurückgestuft (siehe Tabellen in Anhang 1 der AKB).

Wo kaufen

Dokumente

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 01.11.2021 (K-AKB-2111)

Versicherungsbedingungen

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Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Stand 01.11.2024 (K-AKB-2411)

Versicherungsbedingungen

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Policendetails

Regulierungsform des Schadenfalls

Helvetia reguliert Schadenfälle der Kfz-Haftpflichtversicherung direkt gegenüber verletzten Dritten anstatt den Versicherungsnehmer zu erstatten, gemäß deutschem Kraftfahrthaftpflichtgesetz

Quelle

Geographischer Deckungsbereich

Versicherungsschutz erstreckt sich auf die geographischen Grenzen Europas und Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören

Quelle

Definition versicherter Personen

Die Deckung erstreckt sich auf den Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer, Arbeitgeber (wenn Fahrzeug geschäftlich genutzt), Busschaffner und Personen mit Fahrzeugen, die unter zusätzlicher Deckung für Fremdfahrzeuge versichert sind

Quelle

Quellen